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DE202007001070U1 - Elektrische Verkabelung - Google Patents

Elektrische Verkabelung Download PDF

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DE202007001070U1
DE202007001070U1 DE202007001070U DE202007001070U DE202007001070U1 DE 202007001070 U1 DE202007001070 U1 DE 202007001070U1 DE 202007001070 U DE202007001070 U DE 202007001070U DE 202007001070 U DE202007001070 U DE 202007001070U DE 202007001070 U1 DE202007001070 U1 DE 202007001070U1
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Abstract

Elektrische Verkabelung
– mit zumindest einem elektrischen Kabel (14), das an einem Rundsteckverbinder (12) befestigbar ist,
– mit einer Haltevorrichtung (40, 40.6, 82, 90) für das Kabel (14),
– wobei das Kabel (14) im Inneren eines Rohrstutzens (22) endet, auf den endseitig eine eine zentrale Öffnung für das Kabel (14) freilassende Überwurfmutter (100) schraubbar ist,
– wobei ein hohlzylindrisches Formteil (40, 40.6) durch die Überwurfmutter (100) in axialer Richtung gegen den Rohrstutzen (22) pressbar ist,
– wobei der Mantel (20) des Kabels (14) an dem hohlzylindrischen Formteil (40, 40.6) direkt oder indirekt befestigbar ist,
– dadurch gekennzeichnet, dass
– eine geschlitzte Hülse (30) in axialer Richtung zwischen dem Rohrstutzen (22) und dem hohlzylindrischen Formteil (40, 40.6) vorhanden ist,
– die geschlitzte Hülse (30) und das Formteil (40, 40.6) teilweise ineinander schiebbar sind,
– ein Anschlag (44) am Formteil (40, 40.6) so...

Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die Erfindung betrifft eine elektrische Verkabelung, mit der zumindest ein elektrisches Kabel an einem sogenannten Rundsteckverbinder angeschlossen werden kann. Der Anschlussbereich des Kabels an dem Rundsteckverbinder kann als Stecker oder Buchse ausgebildet sein. Solche Rundsteckverbinder können nach internationalen Normen hergestellte Präzisions-Rundsteckverbinder sein.
  • STAND DER TECHNIK
  • Aus der EP 1303 020 A ist eine Verkabelung bekannt, die zusätzlich mit einer Zugentlastung ausgestattet ist. Bei dieser elektrischen Verkabelung ist eine Rohrstutzen-Überwurfmutter-Konstellation vorhanden, indem eine Überwurfmutter einerseits auf einen Rohrstutzen und andererseits auf einen hohlzylindrischen Stutzen aufgeschraubt wird, und dadurch diese beiden Teile in axialer Richtung pressend aneinander gedrückt werden. Der hohlzylindrischen Stutzen sitzt dann eingeschoben zwischen dem Kabelmantel und den Kabeladern des angeschlossenen Kabels. Eine von außen auf das Kabel aufgeschobene Hülse quetscht den Kabelmantel zwischen sich und dem hohlzylindrischen Stutzen ein. Die Quetschkräfte, die die Zugentlastung für das betreffende elektrische Kabel beinhalten, wirken dadurch nicht vollständig quer durch das Kabel hindurch, sondern wirken lediglich auf den Kabelmantel ein. Aufgrund der Unverformbarkeit des in dem Kabel einsitzenden hohlzylindrischen Stutzens bleiben die im Inneren des Kabels vorhandenen elektrischen Adern oder elektrischen Stiftelemente oder die sonstigen elektrischen Kontaktelemente von Quetschkräften unbelastet.
  • Soweit die vorstehend genannten Teile der elektrischen Verkabelung aus metallischem Material bestehen, und auch der Rohrstutzen, der üblicherweise Teil eines Rundsteckers ist, ebenfalls aus metallischem Material besteht, ist eine optimale HF (Hochfrequenz) -Dichtheit vorhanden. Ein vorhandenes Schirmgeflecht wird durch die den Mantel umgebende Hülse bei deren Zusammenquetschen zwar in radialer Richtung ebenfalls durch Quetschkräfte belastet. In axialer Richtung wirkende Zugkräfte können auf das Schirmgeflecht allerdings nicht einwirken, weil bei entsprechender Zugbelastung auf das Kabel diese Zugkräfte durch die den Kabelmantel zwischen sich und dem hohlzylindrischen Stutzen einpressende Hülse aufgefangen werden. Durch die Zugentlastung wird verhindert, dass Zugkräfte, die in axialer Richtung von außen auf den Kabelmantel eines elektrischen Kabels einwirken, den Kabelmantel relativ zu den im Inneren des Kabels vorhandenen Kabeladern verschieben. Ansonsten könnte nämlich der mechanische feste Sitz der Kabeladern in ihrer jeweiligen Kontaktierungsstelle verloren gehen.
  • Diese elektrische Verkabelung hat sich in technischer Hinsicht gut bewährt, allerdings muss die Überwurfmutter, die die einzelnen Teile der Verkabelung in axialer Richtung zusammenhält, mit sehr großen Anziehkräften auf den Rohrstutzen aufgeschraubt werden, der durch die Öffnung einer Gehäusewand hindurchragt oder der von einem Rundsteckverbinder entsprechend auskragt. Beim Aufschrauben der Überwurfmutter wird nämlich ein zwischen ihr und dem Formteil vorhandener Dichtungsring in axialer Richtung zusammengedrückt. Beim Aufschrauben werden die erforderlichen Aufschraubkräfte durch die dabei eintretende axiale Entspannung (Ausdehnung) dieses Dichtungsringes verringert. Die Überwurfmutter muss also mit einer entsprechend großen Kraft angezogen werden um zu verhindern, dass sich die Überwurfmutter, etwa bei sehr großen Rüttelbewegungen oder dergleichen auf die Verkabelung einwirkenden Stoßbelastungen, unbeabsichtigt aufschraubt.
  • DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Ausgehend von diesem vorbekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine technisch einwandfreie Verkabelung anzugeben, die mit einer ein ungewolltes Aufschrauben der Überwurfmutter verhindernden Verdrehsicherung ausgestattet ist.
  • Diese Erfindung ist durch die Merkmale des Hauptanspruchs gegeben. Weiterbildungen der Erfindungen sind Gegenstand von sich an diesem Anspruch anschließenden weiteren Ansprüchen.
  • Die Erfindung beinhaltet eine konusartige Ausbildung der aneinanderliegenden Kontaktflächen der Überwurfmutter und des Formteils. Die Erfindung nutzt damit die Erkenntnis, dass sich Konusflächen nur mit größter Krafteinwirkung voneinander lösen. Die konusartige Ausbildung der Kontaktflächen zwischen der Überwurfmutter und dem Formteil verhindert also, dass die Überwurfmutter sich ungewollt relativ zum Formteil verdrehen und damit von dem Rohrstutzen losschrauben lässt.
  • Um nun überhaupt ein zerstörungsfreies Lösen der Überwurfmutter von dem Stutzen zu ermöglichen, besitzt eine in axialer Richtung zwischen dem Formteil und dem Rohrstutzen angeordnete Distanzhülse, die als längsgeschlitzte Zahnkranzhülse ausgebildet ist, einen Schlitz und ihr dieser Zahnkranzhülse zugewandter ringförmiger Stirnrand einen aus dem Kreisquerschnitt des Stirnrandes radial herausragenden Anschlag, der umfangsmäßig kleiner ist als der Öffnungswinkel des in der Zahnkranzhülse vorhandenen Längsschlitzes. Dadurch kann sich die Zahnkranzhülse soweit hin und her verdrehen, bis der eine oder der andere Längsrand ihres Längsschlitzes seitlich an dem Anschlag anliegt.
  • Dieses hin und her Verdrehen der Zahnkranzhülse zusammen mit der über die Konusflächen reibschlüssig fest anhängenden Überwurfmutter und des Formteils bewirkt, dass sich die Überwurfmutter entsprechend der Hin- und Herdrehung der Zahnkranzhülse entsprechend relativ zu dem Außengewinde des Rohrstutzens, auf dem sie aufgeschraubt ist, mit verdreht.
  • Durch diese Verdrehung der Überwurfmutter wird dieselbe um ein sehr geringes Maß in axialer Richtung, zusammen mit dem Formteil, verschoben. Dadurch wird es möglich, das Formteil um dieses sehr geringe axiale Maß gegen den Rohrstutzen, relativ zur Überwurfmutter, zu verschieben. Als Folge dieser axialen Verschiebung lockert sich der Presssitz zwischen den Kontaktflächen des Formteils und der Überwurfmutter soweit, dass anschließend die Überwurfmutter mit relativ geringen Kräften von dem Rohrstutzen vollständig losgeschraubt werden kann. Bei diesem endgültigen Losschrauben braucht das Formteil nur mit leichter Kraft gehalten zu werden, um zu verhindern, dass es sich bei dem Losschrauben der Überwurfmutter mitdreht.
  • Die Überwurfmutter kann also nur von dem Rohrstutzen losgeschraubt und damit die Verkabelung aufgeschraubt werden, wenn die Überwurfmutter zuerst um einen kleinen Bereich gedreht und anschließend der aus der Verkabelung herausragende Teilebereich mit dem Kabel gleichzeitig in die Verkabelung axial hinein geschoben wird. Diese ein Lockern des Presssitzes zwischen dem Formteil und der Überwurfmutter auslösenden beiden Bedingungen sind bei auch sehr starken auf die Verkabelung einwirkenden Rüttelkräften nicht gleichzeitig vorhanden, so dass ein wirksamer Schutz gegen ungewolltes Lösen der Verkabelung gegeben ist.
  • Der Umfangswinkel des an dem Formteil vorhandenen Anschlages liegt etwa zwischen 20° (Grad) und 60° (Grad), insbesondere bei 30° (Grad). Der Umfangswinkel des Längsschlitzes in der Zahnkranzhülse ist dem gegenüber größer und liegt etwa zwischen 90° (Grad) und 150° (Grad), insbesondere bei etwa 120° (Grad).
  • Der Konuswinkel zwischen den Kontaktflächen der Überwurfmutter und des Formteils einerseits und der Längsachse der Verkabelung andererseits beträgt etwa 5° (Grad) bis 15° (Grad), insbesondere etwa 7° (Grad).
  • Sofern bei der erfindungsgemäßen Verkabelung eine Zugentlastung vorhanden ist, beinhaltet diese einen hohlzylindrischen Stutzen, der an dem Formteil in axialer Richtung auskragend vorhanden ist und der von der Kabelinnenseite her an den Kabelmantel des anzuschließenden Kabels angelegt wird. Eine weitere Hülse ist im Querschnittsbereich des hohlzylindrischen Stutzens so an dem Kabel positionierbar, dass der Kabelmantel zwischen der weiteren Hülse und dem hohlzylindrischen Stutzen eingequetscht an der Verkabelung festlegbar ist. Eine dadurch hergestellte sogenannte Zugentlastung verhindert, dass auf den Kabel einwirkende Zugkräfte auf die im Inneren des Kabels vorhandenen elektrischen Adern oder sonstigen Kontaktierungselemente übertragen werden. Auch bewirken die das Kabel quetschend haltenden Konstruktionsteile, nämlich die auf der Außenseite des Mantels vorhandene Hülse einerseits und der auf der Innenseite des Mantels vorhandene hohlzylindrische Stutzen andererseits, dass diese Adern beim Festquetschen des Mantels durch Quetschkräfte belastet werden können.
  • Der auskragende, hohlzylindrische Stutzen kann entweder einstückig mit dem Formteil verbunden sein oder kann an dem Formteil befestigt, wie insbesondere angenietet oder auch angeschweißt sein.
  • Hohlzylindrische Formteile können entweder in axial ausgestreckter, gerader Form oder in abgewinkelter Form vorhanden sein. Der abgewinkelte Endbereich des hohlzylindrischen Formteils befindet sich dann insbesondere außerhalb des Lichtraumprofils der Überwurfmutter.
  • Weitere Ausgestaltungen und Vorteile der Erfindung sind den in den Ansprüchen weiterhin aufgeführten Merkmalen sowie den nachfolgenden Ausführungsbeispielen zu entnehmen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische auseinandergezogene Darstellung einer erfindungsgemäßen Verkabelung bei einem Rundsteckverbinder,
  • 2 eine Ansicht der Verkabelung gemäß 1, im teilweise montierten Zustand,
  • 3 eine teilweise geschnittene Seitenansicht der Verkabelung gemäß 1,
  • 4 eine perspektivische Ansicht der bei der Verkabelung vorhandenen Zahnkranzhülse,
  • 5 eine vergrößerte, teilweise geschnittene Ansicht der Verkabelung im Bereich ihres Formteils,
  • 6 eine teilweise geschnittene Ansicht einer erfindungsgemäßen Verkabelung ähnlich der von 3, mit einer abgewinkelten Kabeleinführung.
  • WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
  • Mit der in 1 dargestellten Verkabelung 10 ist ein Rundsteckverbinder 12 mit seinem als Stecker ausgebildeten Anschlussbereich für ein Kabel 14 vorhanden. Der Rundsteckverbinder 12 könnte auch in Form einer Buchse vorhanden sein. In dem Rundsteckverbinder 12 kann ein elektrisches Kabel 14 befestigt werden. Dieses Kabel 14 besitzt mehrere Adern 16, die von einem üblichen elektrisch leitenden Schirmgeflecht 18 (5) eingehüllt sind. Das Schirmgeflecht 18 wird seinerseits von dem Kabelmantel 20 umgeben. Der Aufbau eines solchen Kabels 14 ist mit unterschiedlichen Adern und auch mit oder ohne Schirmgeflecht bekannt.
  • Der Rundsteckverbinder 12 besitzt einen Rohrstutzen 22, der mit einem Außengewinde 24 versehen ist. Das in der 1 dargestellte rechte Ende dieses Rohrstutzens 22 besitzt eine gezahnte Stirnfläche 26.
  • Diese gezahnte Stirnfläche 26 des Rohrstutzens 22 steht im zusammengebauten Zustand der Verkabelung 10 mit einer vergleichbaren gezahnten Stirnfläche 28 in Eingriff, die an dem in 1 linken Ende einer längsgeschlitzten Zahnkranzhülse 30 ausgebildet ist. Das dazu in axialer Richtung andere stirnseitige Ende dieser Zahnkranzhülse 30 besitzt eine ebenflächige Stirnfläche 32. In axialem Abstand vor dieser Stirnfläche 32 ist in dem Mantel 34 der Zahnkranzhülse 30 eine ringförmig umlaufende Ringnut 36 eingeformt.
  • Die Zahnkranzhülse 30 ist im zusammengebauten Zustand der Verkabelung 10 zwischen dem Rundsteckverbinder 12 und einem Formteil 40 vorhanden. Dieses Formteil 40 besitzt an seinem, in 1 linken Ende, einen kreiszylindrischen Mantelbereich 42, aus dem ein einen Anschlag 44 darstellender Teilbereich radial nach außen aus dem kreisförmigen Bereich des Mantelbereiches 42 herausgebogen ist. Der kreiszylindrische Mantelbereich 42 besitzt einen umlaufenden Ringwulst 46. Im zusammengebauten Zustand von Zahnkranzhülse 30 und Formteil 40 sitzt der Ringwulst 46 in der Ringnut 36 der Zahnkranzhülse 30.
  • Der Längsschlitz der Zahnkranzhülse 30 wird von den beiden Längsrändern 50, 52 ihres Mantels 34 seitlich begrenzt. Der umfangsmäßige Öffnungswinkel 48 zwischen diesen beiden Längsrändern 50, 52 beträgt im vorliegenden Beispielsfall etwa 120° (Grad) (4). Dieser Öffnungswinkel 48 ist etwa drei bis viermal so groß wie der die umfangsmäßige Ausdehnung des Anschlages 44 definierenden Umfangswinkel 56 zwischen den beiden Anschlagseiten 58, 60 dieses Anschlages 44. Dieser Umfangswinkel 56 beträgt im vorliegenden Beispielsfall etwa 30° (Grad). Die Zahnkranzhülse 30 kann entweder mit ihrem einen Längsrand 50 an der einen Anschlagsseite 58 des Anschlages 44 anliegen, oder, was in 2 dargestellt ist, mit ihrem anderen Längsrand 52 an der anderen Anschlagsseite 60 des Anschlages 44 anliegen. Dies wird beim Lösen der Verkabelung 10 ausgenutzt, was noch weiter unten näher beschrieben wird.
  • Das Formteil 40 besitzt vor seinem kreiszylindrischen Mantelbereich 42 einen Kegelstumpfabschnitt 62 mit durch die Bauform der Verkabelung 10 bedingten kreisförmigen Querschnitten. Die Mantelfläche 64 dieses Kegelstumpfabschnittes 62 besitzt einen Konuswinkel 66 von, in dem vorliegenden Beispielsfall, etwa 7° (Grad) gegen die Längsachse 70. Der Öffnungswinkel 68 der Mantelfläche 64 ist doppelt so groß und beträgt in diesem Beispielsfall damit etwa 14° (Grad).
  • An den Kegelstumpfabschnitt 62 des Formteils 40 schließt sich ein Ringteil 74 an. Im geringen Abstand vor seinem in 5 rechten Ende besitzt der Ringteil 74 eine radial nach innen einspringende kreisringförmige Schulter 76. Diese Schulter 76 umgreift von innen eine als Crimpflansch 80 bezeichnete Hülse. Der Crimpflansch 80 endet in einer hülsenförmigen Spitze 82. Die äußere Mantelfläche dieser Spitze 82 besitzt im vorliegenden Beispielsfall zwei umlaufende ringförmige Vertiefungen 84. Das vordere Ende dieser Spitze 82 besitzt eine konusförmige Verjüngung 86. Der Crimpflansch 80 umgreift mit einer vorderen und hinteren ringförmigen Schulter 88, 89 die am Formteil 40 vorhandene Schulter 76. Beide Teile, Formteil 40 und Crimpflansch 80, sind fest miteinander verbunden. Diese gegenseitige feste Verbindung wird im vorliegenden Beispielsfall durch eine in der Zeichnung nicht extra dargestellte Vernietung hergestellt.
  • Beim Zusammenbauen der Verkabelung 10 wird zunächst das Kabel 14 an dem Formteil 40 befestigt. Dazu werden die Adern 16 freigelegt und der Kabelmantel 20 entsprechend abgeschnitten. Anschließend wird die Spitze 82 des Crimpflansches 80 – bezogen auf die 5 – von links unter den Kabelmantel 20 und dabei auch noch unter das gestrichelt zeichnerisch angedeutete Schirmgeflecht 18 des Kabels 14 geschoben. Unmittelbar auf der hülsenförmigen Spitze 82 liegt damit das Schirmgeflecht 18, das von oben durch den Kabelmantel 20 abgedeckt wird. Der Crimpflansch 80 wird also mit an ihm befestigten Formteil 40 unter den Kabelmantel 20 geschoben. Anschließend wird eine vorher auf das Kabel 14 aufgeschobene Hülse, eine sogenannte Crimphülse 90, auf den Endbereich des Kabelmantels 20 geschoben und von außen durch entsprechende Presswerkzeuge zusammengedrückt und dabei polygonartig verformt. Dieser Zustand ist in 5 dargestellt. Der Kabelmantel 20 wird zusammen mit dem Schirmgeflecht 18 zwischen der Crimphülse 90 und der hülsenförmigen Spitze 82 eingepresst gehalten. Der Kabelmantel 20 und damit das Kabel 14 wird auf diese Weise zugfest an dem Crimpflansch 80 und damit an dem Formteil 40 befestigt. Diese sogenannte Crimptechnik ist dem Grunde nach bekannt. Das Ringteil 74 des Formteils 40 besitzt eine radial wegstehende ringförmige Schulter 94. Ein auf das Ringteil 74 und den Kabelmantel 20 aufgeschobener Schrumpfschlauch erhält durch diese Schulter 94 einen zusätzlichen Halt am Formteil 40.
  • Anschließend werden nun die Adern 16 des Kabels 14 an dem Rundsteckverbinder angeschlossen. Daran anschließend wird die Zahnkranzhülse 30 an dem Formteil 40 angeclipst und dann das Formteil 40 mit der Zahnkranzhülse 30 gegen den Rohrstutzen 22 des Rundsteckverbinders 12 geschoben. Dieser Zustand ist in 2 dargestellt. Anschließend wird eine am Kabelmantel 20 positionierte Überwurfmutter 100 über das Formteil 40 geschoben und an dem Rundsteckverbinder 12 festgeschraubt. Dazu besitzt die Überwurfmutter 100 einen vorderen Abschnitt 102 mit einem Innengewinde 104. Mit diesem vorderen Abschnitt 102 lässt sich die Überwurfmutter 100 auf den Rohrstutzen 22 aufschrauben. Zum Schutz gegen Eindringen von Wasser ist im vorderen Abschnitt 102, anschließend an das Innengewinde 104, eine Ringnut 105 in der Überwurfmutter 100 vorhanden, in der ein Dichtungsring 110 einsitzt.
  • Auch im hinteren Abschnitt 106 der Überwurfmutter 100 ist eine Ringnut 105 eingeformt vorhanden, in der ein Dichtungsring 112 einsitzt, um auch von dieser axialen Richtung her das Eindringen von Wasser in den Kabel-Anschlussbereich unterhalb der Überwurfmutter 100 hinein zu verhindern.
  • Der hintere Abschnitt 106 besitzt eine innere konusartige Fläche, die den gleichen Konuswinkel 66 hat wie die Mantelfläche 64 des Kegelstumpfabschnittes 62 vom Formteil 40. Im montierten Zustand, das heißt im aufgeschraubten Zustand der Überwurfmutter 100 auf dem Rohrstutzen 22, welcher Zustand vergrößert in 5 dargestellt ist, verhindern die pressend aneinanderliegenden konusartigen Kontaktflächen der beiden Teile, das heißt die pressend an der konusartigen Mantelfläche 64 des Kegelstumpfabschnittes 62 vom Formteil 40 anliegende gegensinnig geformte ebenfalls konusförmige Innenfläche 114 des hinteren Abschnittes 106 von der Überwurfmutter 100, dass die Überwurfmutter 100 relativ zum Formteil 40 beim Lösen der Verkabelung 10 gedreht werden kann. Das Formteil 40 würde sich also immer mit der Überwurfmutter 100 mitdrehen, wenn die Überwurfmutter 100 vom Rohrstutzen 22 losgeschraubt werden sollte. Ein zerstörungsfreies, einfaches Losschrauben der Überwurfmutter 100 vom Rohrstutzen 22 ist trotzdem möglich. Dies erfolgt folgendermaßen.
  • Beim Aufschrauben der Überwurfmutter 100 auf den Rohrstutzen 22 befindet sich die Zahnkranzhülse 30 relativ zum Anschlag 44 des Formteils 40 beispielsweise in der in 2 dargestellten Position. Sobald die Kontaktflächen zwischen dem Kegelstumpfabschnitt 62 und dem hinteren Abschnitt 106 der Überwurfmutter 100, das heißt die konusförmige Mantelfläche 64 des Kegelstumpfabschnittes 62 und die konusförmige Innenfläche 114 der Überwurfmutter 100, in Reibkontakt miteinander kommen, wird die Überwurfmutter 100 das Formteil 40 bei seiner Aufschraubbewegung auf den Rohrstutzen 12 in der Drehbewegung mitnehmen. Dadurch wird sich der Anschlag 44 – bezogen auf die 2 – auf den Längsrand 50 der Zahnkranzhülse 30 zubewegen. Die Zahnkranzhülse 30 wird sich dabei durch ihren gezahnten Eingriff in der gezahnten Stirnfläche 26 des Rohrstutzen 22 nicht mitdrehen.
  • Aufgrund des festen Sitzes zwischen der Überwurfmutter 100 und dem Formteil 40 im Bereich der konusartigen Kontaktflächen dieser beiden Teile, ist ein unbeabsichtigtes, ungewolltes Losschrauben der Überwurfmutter 100 von dem Rohrstutzen 22 nicht möglich.
  • Zum Losschrauben wird die Überwurfmutter 100 ein Stück weit vom Rohrstutzen 22 losgeschraubt. Dieses Lösen und die dabei erfolgte Verdrehung der Überwurfmutter 100 bewirkt gleichzeitig auch ein entsprechendes Mitverdrehen des Formteils 40 und des an demselben befestigten Kabels 14. Dieses Mitverdrehen erfolgt, wie bereits ausgeführt, durch den reibschlüssig festen Kontakt im Bereich der Konusflächen von der Überwurfmutter 100 und von dem Formteil 40. Bei diesem Losschrauben und der dabei bewirkten Verdrehung der Überwurfmutter 100 und des Formteils 40 dreht sich die Zahnkranzhülse 30 nicht mit. Dies verhindert ihr gezahnter Eingriff in den Rohrstutzen 22. Das beim Losschrauben der Überwurfmutter 100 geringe Verdrehen ist allerdings nur soweit möglich, bis der Anschlag 44 des Formteils 40 sich gegen den anderen Längsrand 52 der Zahnkranzhülse 30 hinbewegt hat und fest an demselben anliegt. Dieser Zustand ist in 2 dargestellt.
  • Die Überwurfmutter 100 ist immer noch auf dem Rohrstutzen 22 aufgeschraubt, jedoch nicht mehr vollständig aufgeschraubt. Dieses teilweise Losschrauben bewirkt eine sehr geringe axiale Wegbewegung des Formteils 40 vom Rohrstutzen 22. Im vorliegenden Beispielsfall beträgt diese axiale Vergrößerung des Abstandes zwischen dem Formteils 40 und dem Rohrstutzen 22 des Rundsteckverbinders 12 etwa 0,15 Milimeter. Um dieses ganz geringe Maß von 0,15 Milimeter bewegt sich auch die gezahnte Stirnfläche 28 der Zahnkranzhülse 30 in axialer Richtung von der gezahnten Stirnfläche 26 des Rohrstutzens 22 weg. Nach wie vor ist der gezahnte gegenseitige Eingriff von Rohrstutzen 22 und Zahnkranzhülse 30 aber noch vorhanden. Durch axiales Drücken des Formteils 40 in Richtung auf den Rohrstutzen 22 um dieses geringe Maß von 0,15 Milimeter wird die Mantelfläche 64 des Kegelstumpfabschnittes 62 vom Formteil 40 ganz gering von der Innenfläche 114 der Überwurfmutter 100 weg bewegt; der pressende Kontaktsitz zwischen dem Formteil 40 und der Überwurfmutter 100 wird zumindest soweit gelockert, dass anschließend mit lediglich ganz geringem Kraftaufwand die Überwurfmutter 100 relativ zum Formteil 40 verdreht und damit vom Rohrstutzen 22 vollständig losgeschraubt werden kann. Es können nun das Formteil 40 – bezogen auf die 2 – nach rechts vom Rundsteckverbinder 12 axial weg gezogen, anschließend die Zahnkranzhülse 30 von dem Formteil 40 entfernt und dann die freiliegenden Adern 16 vom Rundsteckverbinder 12 gelöst werden.
  • Die in 6 dargestellte Verkabelung 10.6 unterscheidet sich von der vorstehend beschriebenen Verkabelung 10 dahingehend, dass das Ringteil 74.6 des Formteils 40.6 einen 90 Grad-Abbiegung 120 aufweist. Am freien Ende der Abbiegung 120 ist der gleiche Anschluss für ein Kabel 14, der auch bei dem vorstehenden Ringteil 74 vorhanden ist. Insoweit wird auf die Darstellungen der vorstehenden Figuren und ihre Beschreibungen Bezug genommen.

Claims (16)

  1. Elektrische Verkabelung – mit zumindest einem elektrischen Kabel (14), das an einem Rundsteckverbinder (12) befestigbar ist, – mit einer Haltevorrichtung (40, 40.6, 82, 90) für das Kabel (14), – wobei das Kabel (14) im Inneren eines Rohrstutzens (22) endet, auf den endseitig eine eine zentrale Öffnung für das Kabel (14) freilassende Überwurfmutter (100) schraubbar ist, – wobei ein hohlzylindrisches Formteil (40, 40.6) durch die Überwurfmutter (100) in axialer Richtung gegen den Rohrstutzen (22) pressbar ist, – wobei der Mantel (20) des Kabels (14) an dem hohlzylindrischen Formteil (40, 40.6) direkt oder indirekt befestigbar ist, – dadurch gekennzeichnet, dass – eine geschlitzte Hülse (30) in axialer Richtung zwischen dem Rohrstutzen (22) und dem hohlzylindrischen Formteil (40, 40.6) vorhanden ist, – die geschlitzte Hülse (30) und das Formteil (40, 40.6) teilweise ineinander schiebbar sind, – ein Anschlag (44) am Formteil (40, 40.6) so vorhanden ist, dass – bei rotativem Verdrehen der geschlitzte Hülse (30) diese Hülse (30) mit jeweils einer ihrer beiden freien Längsrändern (50, 52) an dem Anschlag (44) anlegbar ist, – die geschlitzte Hülse (30) eine gezahnte Ringfläche (28) besitzt, mit der sie an dem Rohrstutzen (22) anlegbar ist, – die gegenseitig pressend anlegbaren Kontaktflächen des Formteils (40, 40.6) und der Überwurfmutter (100) jeweils kreisringförmige Konusflächen (64, 114) sind.
  2. Verkabelung nach Anspruch 1, – dadurch gekennzeichnet, dass – der Umfangswinkel (56) des Anschlages (44) etwa 20° (Grad) bis 60° (Grad), insbesondere etwa 30° (Grad) beträgt.
  3. Verkabelung nach Anspruch 1 oder 2, – dadurch gekennzeichnet, dass – der Öffnungswinkel (48) des Schlitzes der geschlitzten Hülse (30) etwa 90° (Grad) bis 150° (Grad), insbesondere etwa 120° (Grad) beträgt.
  4. Verkabelung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – der Konuswinkel (66) zwischen den Kontaktflächen der Überwurfmutter (100) und des Formteils (40, 40.6) einerseits und der Längsachse (70) andererseits etwa 5° (Grad) bis 15° (Grad), insbesondere etwa 7° (Grad) beträgt.
  5. Verkabelung nach Anspruch 1, – dadurch gekennzeichnet, dass – eine erste Hülse (82) an dem Formteil (40, 40.6) in axialer Richtung auskragend vorhanden ist, die von der Kabelinnenseite her an den Kabelmantel (20) anlegbar ist, – eine weitere Hülse (90) im Querschnittsbereich der ersten Hülse (82) an dem Kabel (14) positionierbar und an dem Kabelmantel (20) fest anpressbar ist, so dass die die geschlitzte Hülse (30), das Formteil (40, 40.6), die erste Hülse (82) und die weitere Hülse (90) umfassende Haltevorrichtung gleichzeitig von der Kabelinnenseite und von der Kabelaußenseite her an dem Kabelmantel (20) klemmend anlegbar ist.
  6. Verkabelung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – der Rohrstutzen (22), die geschlitzte Hülse (30), die Überwurfmutter (100), das Formteil (40, 40.6) und die erste Hülse (82) aus metallischem Material bestehen.
  7. Verkabelung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – das Formteil (40, 40.6) einstückig mit der ersten Hülse (82) verbunden ist.
  8. Verkabelung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, – dadurch gekennzeichnet, dass – die erste Hülse (82) an dem Formteil (40, 40.6) befestigt, wie insbesondere angenietet ist.
  9. Verkabelung nach Anspruch 1, – dadurch gekennzeichnet, dass – das hohlzylindrische Formteil (40.6) eine abgewinkelte Form besitzt, so dass seine Längsachse (70) abgewinkelt vorhanden ist.
  10. Verkabelung nach Anspruch 9, – dadurch gekennzeichnet, dass – das Formteil (40.6) einen abgewinkelten Endbereich (120) besitzt, – dieser abgewinkelte Endbereich (120) außerhalb des Bereiches der auf das Formteil (40.6) aufgeschraubten Überwurfmutter (100) vorhanden ist, – am freien Ende des abgewinkelten Endbereichs (120) die erste Hülse (82) vorhanden ist.
  11. Verkabelung nach Anspruch 10, – dadurch gekennzeichnet, dass – die erste Hülse (82) an dem abgewinkelten Formteil (40.6) befestigt, wie insbesondere angenietet ist.
  12. Verkabelung nach einen der Ansprüche 5 bis 11, – dadurch gekennzeichnet, dass – die erste Hülse (82) einteilig mit dem hohlzylindrischen Formteil verbunden ist.
  13. Verkabelung nach einem der vorstehenden Ansprüche – dadurch gekennzeichnet, dass – ein Dichtungsring (110) zwischen der Überwurfmutter (100) und dem Rohrstutzen (22) vorhanden ist.
  14. Verkabelung nach Anspruch 13, – dadurch gekennzeichnet, dass – der Dichtungsring (110) in einer Ringnut (105) einsitzt, die in der Überwurfmutter (100) vorhanden ist.
  15. Verkabelung nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – ein Dichtungsring (112) zwischen der Überwurfmutter (100) und dem hohlzylindrischen Formteil (40, 40.6) vorhanden ist.
  16. Verkabelung nach Anspruch 14, – dadurch gekennzeichnet, dass – der Dichtungsring (112) in einer Ringnut (105) einsitzt, die in der Überwurfmutter (100) vorhanden ist.
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