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Technisches Umfeld
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Die
Erfindung betrifft ein Lagerelement für eine Polsterauflage von Sitz- und Liegeflächen, vorzugsweise
für Matratzen,
mit einer an einer Unterlage festlegbaren Bodenplatte und mindestens
einem von der Bodenplatte nach oben in Richtung der Polsterauflage
hoch stehenden, aus einer Mehrzahl von Federarmen gebildeten Federelement,
wobei die Federarme an ihrem oberen, der Bodenplatte abgewandten
Ende mit jeweils einem im wesentlichen U-förmigen
Wellfederelement versehen sind, welches aus mindestens zwei parallel
beabstandet zueinander auf konzentrischen Ringbahnen um die Mittelachse
des Lagerelementes angeordneten Federschenkeln und mindestens einem
die Federschenkel koppelnden Verbindungssteg besteht und bei dem ein
Ende des auf der inneren Ringbahn angeordneten Federschenkels mit
dem jeweiligen zugehörigen Federarm
und ein Ende des auf der äußeren Ringbahn
angeordneten Federschenkels mit einem zur Auflage des Polsterelementes
vorgesehenen Auflageteller verbunden ist.
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Derartige
Lagerelemente, wie sie oben einleitend gattungsgemäß beschrieben
wurden, sind in mannigfaltiger Ausgestaltung aus dem Stand der Technik
bekannt.
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Die
Lagerelemente werden üblicherweise auch
als Federelemente bezeichnet und sind als Matratzenunterkonstruktionen
sowohl in Verbindung mit lattenrostartigen Unterbauten als auch
mit starren, plattenförmigen
Unterbauten bekannt. Die beschriebenen Lagerelemente werden dabei
auf diesen plattenförmigen
oder lattenrostförmigen
Unterbauten mittels Verschraubungen oder zur leichteren Austauschbarkeit
der Lagerelemente mittels leicht lösbarer Befestigungstechniken,
wie beispielsweise Bajonettverschlüssen festgelegt, wobei die
Bodenplatte hierfür
geeignete Durchbrechungen aufweisen kann.
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Die
Lagerelemente werden dabei in regelmäßigen Abständen angeordnet, so dass sich
in der Draufsicht auf eine derartige Konstruktion eine im wesentlichen
geschlossene Auflagefläche
bestehend aus den einzelnen zu jedem Lagerelement gehörenden Auflagetellern,
ergibt. Derartige Konstruktionen haben sich prinzipiell im Stand
der Technik durchaus bewährt.
Allerdings hat sich gezeigt, dass zur Optimierung des Liegekomforts
für eine
auf einer Polsterauflage, beispielsweise auf einer Matratze liegende Person,
es wünschenswert
und erforderlich sein kann, die Federeigenschaften einzelner Lagerelemente
entsprechend den auf sie wirkenden Gewichtskräften unterschiedlich auszubilden.
Um einen gleichmäßigen Liegekomfort
zu erhalten, bedeutet dies, dass in bestimmten Bereichen der Polsterauflage,
beispielsweise im Schulter- oder Beckenbereich, aufgrund der dort
aufzunehmenden höheren
Kräfte steifere
Federraten der Federelemente erforderlich sein können, als beispielsweise in
Bereichen geringerer Gewichtskräfte
wie beispielsweise im Bein- oder Kopfbereich.
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Zur
Lösung
dieses Problems sind aus dem Stand der Technik bereits Lagerelemente
bekannt, bei der durch entsprechende Zusatzbauteile, die in die
Lagerelemente eingesetzt werden, die Federwirkung der Federelemente
verändert
wird. Beispielsweise können
die für
die Federwirkung der Federelemente verantwortlichen einzelnen Federarme
durch Zusatzbauteile eingeschränkt
werden, wobei Konstruktionen bekannt sind, bei denen zwischen Bodenplatte
und Unterkonstruktion ein mit mehreren Stützarmen versehenes Kunststoffbauteil
angeordnet ist. Das Kunststoffbauteil ist gegenüber dem Lagerelement um die
senkrechte Lagerelementmittelachse drehbar gelagert, so dass die
Stützarme
ggf. zur Versteifung der Gesamtfederwirkung des Federelementes an
den einzelnen Federarmen zur Anlage gebracht werden können. Durch
die Anlage ergibt sich insgesamt eine Verstärkung des Federarmquerschnittes,
so dass die Einfederung des aus den Federarmen gebildeten Federelementes
insgesamt bei gleicher Belastung herab gesetzt wird.
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Je
nach Ausbildung des Querschnittes der Stützarme lassen sich durch unterschiedliche
Drehung des Kunststoffbauteils unterschiedliche Verstärkungen
des Federarmquerschnittes realisieren.
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Darüber hinaus
sind auch andere allgemein als Lordosenverstellung bezeichnete Konstruktionen üblich, bei
denen zwischen der Bodenplatte und dem darüber angeordneten Auflageteller
im Inneren des Lagerelementes Versteifungselemente eingebracht werden,
die die Federwirkung des ursprünglichen
Federelementes beeinflussen. Die Gestaltung derartiger Zusatzelemente
hängt in
starkem Maße
von der Konstruktion der für
die Federwirkung verantwortlichen Grundfederelemente des Lagerelementes
ab, so dass an dieser Stelle auf eine weitere detaillierte Erörterung
verzichtet wird.
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Allen
bisher bekannten Lagerelementen mit einer integrierten Lordosenverstellung
ist gemeinsam, dass sowohl der Aufbau als auch die Einstellmöglichkeiten
derartiger Konstruktionen im Hinblick auf eine ergonomische Handhabung
und eine kostengünstige
Fertigung durchaus noch verbesserungswürdig sind.
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Offenbarung der Erfindung
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Technisches Problem
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Der
Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ausgehend von dem aus
dem Stand der Technik bekannten Lagerelementen der eingangs geschilderten
gattungsgemäßen Art,
diese so weiter zu entwickeln, dass eine besonders einfache Handhabung
als auch eine aufgrund der konstruktiven Gestaltung kostengünstige Herstellung
der Einzelbauteile sowie deren Montage ermöglicht wird.
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Technische Lösung
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Die
Lösung
dieser Aufgabe ergibt sich in Zusammenschau mit den gattungsbildenden
Merkmalen des Anspruchs 1 durch die im kennzeichnenden Teil offenbarte
technische Lehre.
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Erfindungswesentlich
für die
technische Lehre ist es, dass der Auflageteller aus einem ringförmigen,
die oberen Enden der Federschenkel der Wellfederelemente verbindenden
Rahmenteil und einer im Rahmenteil um die Mittelachse des Lagerelementes
drehbaren Auflagenscheibe besteht, wobei die Auflagescheibe in ihrem
Außenrandbereich
mit einer Einstellvorrichtung zur Begrenzung der Beweglichkeit der
Federschenkel der Wellfederelemente versehen ist.
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Durch
diese erfindungsgemäße Gestaltung besteht
das neu entwickelte Lagerelement nunmehr nur noch aus zwei Bauelementen,
die jeweils als Kunststoffspritzgussteile hergestellt werden können. Durch
die Tatsache, dass der Auflageteller mit der Einstellvorrichtung
zur Begrenzung der Beweglichkeit der Federschenkel der Wellfederelemente
versehen ist, ergibt sich die Möglichkeit,
nach Abnahme der Polsterauflage einzelne Lagerelemente je nach Bedarf
durch einfaches Drehen der zum Auflageteller gehörenden Aufnahmescheibe in ihrer
Federwirkung zu verändern.
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Eine
derartige Verstellvorrichtung im oberen Bereich der Lagerelemente
ist insofern besonders wirksam, da die zum Lagerelement gehörigen Wellfederelemente
in besonderem Maße
die Gesamtfederwirkung der aus Federarmen und Wellfederelementen
bestehenden Federelemente beeinflussen. Somit lässt sich durch die erfindungsgemäße Konstruktion und
die sich daraus ergebende Begrenzung der Beweglichkeit der Federschenkel
der Wellfede relemente ein besonders großer Einstellbereich für die Federhärte des
Lagerelementes erreichen.
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Besondere
Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Lagerelementes für eine Polsterauflage von
Sitz- und Liegeflächen
vorzugsweise Matratzen ergibt sich ergänzend zur technischen Lehre
des Anspruches 1 zusätzlich
aus den Merkmalen der auf diesen zurück bezogenen Unteransprüche.
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Für die Gestaltung
der Verstellvorrichtung hat es sich insbesondere als vorteilhaft
erwiesen, wenn diese mehrere in regelmäßigen Abständen auf einer konzentrischen
Ringbahn um die Mittelachse des Lagerelementes angeordnete, an der
unteren der Bodenplatte zugewandten Flachseite der Auflagescheibe
vorstehende Stege aufweist, die zur Begrenzung der Beweglichkeit
der Federschenkel der Wellfederelemente bei Belastung der Lagerelemente an
mehreren Federschenkeln zur Anlage bringbar sind. Die geschilderte
Ausgestaltung führt
zu einer innerhalb des Lagerelementes angeordneten integrierten
Einstellvorrichtung, bei der kein zusätzlicher Platzbedarf gegenüber herkömmlichen
Federelementen ohne Lordosenverstellvorrichtung notwendig ist.
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Die
Verstellmöglichkeiten
hinsichtlich der Federwirkung des Lagerelementes lassen sich zusätzlich steigern,
wenn jeweils eine Mehrzahl von nebeneinander auf der Ringbahn befindlichen
Stegen einem Federschenkel zugeordnet sind, wobei die Stege hinsichtlich
ihrer Steifigkeit unterschiedlich ausgebildet sind. Hierbei kann
es zweckmäßig sein,
wenn die Stege einen unterschiedlichen Querschnitt aufweisen, wobei
dieser Querschnitt in vorteilhafter Weise rechteckig gestaltet ist.
Sind die Stege an mindestens einer der senkrecht zur Ringbahn angeordneten Seitenflächen mit
mindestens einer Versteifungsrippe versehen, so lassen sich nicht
nur durch die unterschiedliche Querschnittsgestaltung sondern auch
mit Hilfe der Anzahl der Ver steifungsrippen und deren Größe verschiedene
Steifigkeiten der zur Einstellvorrichtung gehörigen Stege erzielen. Die Einstellbarkeit hinsichtlich
der Federrate des Lagerelementes ergibt sich aufgrund der unterschiedlichen
Steggestaltung auf einfache Weise dadurch, dass durch Drehung der Auflagescheibe
Stege unterschiedlicher Steifigkeit, das heißt, mit unterschiedlichen Querschnitt und/oder
unterschiedlichen Stegformen und unterschiedlicher Steganzahl mit
den zugehörigen
Federarmen, respektive den Federschenkeln der Wellfederelemente
zur Deckung gebracht werden. Sobald das erfindungsgemäße Lagerelement
gewichtsmäßig beaufschlagt
wird, werden die Federschenkel des Wellfederelementes ihre Position
zu ändern
versuchen. Je nach Steifigkeit der Stege wird diese Positionsveränderung
in geringem oder stärkerem
Maße behindert.
Die Begrenzung kann dabei soweit gehen, dass überhaupt keine Bewegung der
Federschenkel des Wellfederelementes mehr möglich ist. In diesem Falle
besteht die einzige Federwirkung in der Elastizität der Federarme,
was zu einem Lagerelement mit besonders steifer Federcharakteristik
führt.
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Unterschiedliche
Steifigkeiten der Stege lassen sich auch dadurch erzielen, dass
die Versteifungsrippen sowohl an den zur Mitte gerichteten Seitenflächen der
Stege als auch an den gegenüberliegenden,
nach außen
gerichteten Seitenflächen
angeordnet werden. Die konstruktive Gestaltung der Versteifungsrippen
unterliegt dabei sowohl den gegebenen Platzverhältnissen am Lagerelement als
auch den erforderlichen Federraten, die durch gestalterische Anpassung
der Versteifungsrippen rechnerisch ermittelt werden können.
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In
der Praxis hat es sich als besonders zweckmäßig erwiesen, jeweils drei
nebeneinander auf der Ringbahn befindlichen Stege einem Federschenkel
zuzuordnen, so dass eine Begrenzung der Beweglichkeit der Federschenkel der
Wellfederelemente bei Belastung der Lagerelemente in drei Stufen
ermöglicht
wird, was einer Verstellung der Federrate des Federelementes auf
vier unterschiedliche Werte entspricht. Die Anordnung von drei in
ihrer Steifigkeit unterschiedlich ausgebildeten Stegen führt zu einer
Verstellung des Lagerelementes hinsichtlich seiner Federwirkung
in vier Stufen dadurch, dass die als Stufe größter Federnachgiebigkeit geltende
Drehposition der Auflagescheibe keinen der auf der entsprechenden
Ringbahn befindlichen Stege mit einem Federschenkel der zugehörigen Wellfederelemente in Überdeckung
bringt. Das für
die Federwirkung des Lagerelementes verantwortliche Federelement
hat somit seinen ursprünglich
berechneten vollständigen Federweg.
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Natürlich ist
es möglich,
die Anzahl der einem Federschenkel zugeordneten, unterschiedlich gestalteten
Stege zusätzlich
zu steigern. In der Praxis hat es sich jedoch gezeigt, dass vier
unterschiedliche Federsteifigkeiten für ein Lagerelement ausreichend
sind. Darüberhinaus
ist es denkbar, die einzeln ausgeführten Stege auch so zu gestalten,
dass eine stufenlose Verstellung der Federsteifigkeit aufgrund entsprechender
Gestaltung eines aus mehreren Abschnitten bestehenden Gesamtsteges
möglich
ist. Eine derartige stufenlose Verstellung ist jedoch in den allermeisten
Anwendungsfällen
nicht notwendig und von ihrem konstruktiven und herstellungstechnischen
Aufwand mit zusätzlichen
Kosten verbunden.
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Um
die Position der einzelnen Stege in Verbindung mit den korrespondierenden
Federschenkeln der jeweiligen Wellfederelemente zu fixieren kann
es zweckmäßig sein,
dass die Auflagescheibe mit einer Rastvorrichtung zur Festlegung
unterschiedlicher Drehpositionen gegenüber dem die Auflagescheibe
umgebenden Rahmenteil versehen ist. Die Rastvorrichtung kann dabei
mindestens eine Rastnase am Rahmenteil oder an der Auflagescheibe aufweisen,
die zur Fixierung der Drehposition der Auflagescheibe in eine korrespondierende,
zur Rastvorrichtung gehörige
Rastausnehmung an der Auflagescheibe oder am Rahmenteil einschnappbar
ist. Eine derartige konstruktive Gestaltung einer Rastvorrichtung
ist im Rahmen der Spritzgussherstellung des Lagerelementes kostengünstig realisierbar.
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Eine
zusätzliche
Erleichterung der Einstellung kann ergänzend dadurch herbeigeführt werden, dass
die Auflagescheibe an ihrer oberen, der Polsterauflage zugewandten
Seite mit einer Anzeigevorrichtung für die jeweilige Drehposition
der Auflagescheibe gegenüber
dem Rahmenteil versehen ist. Beispielsweise lässt sich durch Kennzeichnung
der vier unterschiedlichen Steifigkeitswerte des Lagerelementes
mit den alphanumerischen Ziffern 1 bis 4 in Verbindung mit der jeweiligen
konstruktiv gestalteten Rastvorrichtung auf einfache Weise eine
Anpassung der Federrate visuell überprüfen.
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Um
das Komfortgefühl
eines Nutzers der mittels der erfindungsgemäßen Lagerelemente aufgebauten
Untermatratzenkonstruktion zusätzlich
zu steigern, kann es darüber
hinaus vorteilhaft sein, die erfindungsgemäße Konstruktion zusätzlich dadurch zu
verbessern, dass die Auflagescheibe mindestens eine Auflagefläche aufweist,
die bei auf das Lagerelement aufgelegter, unbelasteter Polsterauflage
von der durch das Rahmenteil definierten Auflageebene schräg nach oben
in einem spitzen Winkel zur Auflageebene aus dieser hervorsteht.
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Durch
diese konstruktive Gestaltung ergibt sich für die Auflagescheibe zusätzlich zu
den bereits geschilderten Vorteilen eine so genannte Airlift-Funktion. Diese Airlift-Funktion
dient dazu, eine ausreichende Hinterlüftung der Polsterauflage bereit
zu stellen. Die geschilderte konstruktive Gestaltung zeichnet sich
insbesondere dadurch aus, dass durch die schräg nach oben stehenden, üblicherweise
in Mehrzahl vorhandenen Auflageflächen eine wesentlich kleinere
Auflagefläche
bei nicht belasteter Matratze erzielt wird. Dadurch kann kurzfristig
die Abführung
von Körperfeuchtigkeit
erfolgen, so dass auch bei intensiver Nutzung der Polsterauflage
durch einen Benutzer kein Feuchtigkeitsgefühl und keine Geruchsbelästigungen
infolge nicht abgeführter
Feuchtigkeit auftreten können.
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Natürlich sind,
um das Problem einer ausreichenden Hinterlüftung zu lösen, aus dem Stand der Technik
Lösungen
bekannt geworden, bei der besonders ausgebildete und als separate
Kunststoffspritzteile ausgebildete Hubelemente mit einer mit dieser zusammenwirkenden
Feder ein Anheben der Polsterauflage bei Entlastung über die
eigentliche durch die Oberseite des Auflagetellers definierte Auflageebene
angehoben wird. Die mit dem Hubelement zusammenwirkende Feder ist
dabei so ausgebildet, dass sie infolge ihrer Federsteifigkeit Federkräfte bereitstellt,
die größer sind
als die infolge des Polsterauflagegewichtes auf das Lagerelement
wirkenden Gewichtskräfte
in unbelasteten Zustand.
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In
Verbindung mit der erfindungsgemäßen Gestaltung
des Lagerelementes lässt
sich jedoch die bereits bekannte Lösung zur Verbesserung der Hinterlüftung von
Polsterauflagen, die sich prinzipiell durchaus bewährt hat,
zusätzlich
verbessern, dadurch dass die so genannte Airlift-Funktion, das heißt, das
Anheben der Polsterauflage in unbelastetem Zustand vollständig in
die bestehenden Elemente des erfindungsgemäßen Lagerelementes integriert werden
kann. Die schräg
nach oben stehenden Auflageflächen
bewirken, ohne zusätzliche
Bauelemente, dass an deren hoch stehenden freien Enden eine Punkt-
oder linienförmige
Auflagezone für
die unbelastete Polsterauflage gebildet wird. Die Matratze liegt
somit nur an einzelnen Punkten oder Linien ihrer Unterseite auf,
so dass die übrige
freie Fläche
für eine
vorteilhafte Hinterlüftung
der Polsterauflage dienen kann. Die in dieser Hinsicht ergänzte erfin dungsgemäße Gestaltung
des Lagerelementes macht kein zusätzliches Bauelement notwendig,
so dass jegliche Mehrkosten gegenüber aus dem Stand der Technik bekannten üblichen
Lagerelementen entfallen.
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Darüber hinaus
ist vorteilhaft, dass für
die erfindungsgemäßen Lagerelemente,
welche mit einem speziellen Hubelement zur Airlift-Funktion ausgestattet
sind, notwendige Montagekosten der erfindungsgemäß ergänzten Auflagescheibe entfallen.
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Es
hat sich insbesondere hinsichtlich der Airlift-Funktion als vorteilhaft
erwiesen, wenn der Winkel der Auflageflächen im unbelasteten Zustand
zur Auflageebene im belasteten Zustand der Polsterauflage im Bereich
von 5 bis 40° liegt.
Bei diesen vorgegebenen Winkelmaßen ist zum einen eine ausreichende Hinterlüftung der
Matratze gegeben, andererseits ist die Anhebung der Matratze in
unbelastetem Zustand durch die nach oben stehenden Auflageflächen gering
genug, damit ein störender
optischer Eindruck vermieden wird.
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Eine
weitere vorteilhafte Weiterbildung der Airlift-Vorrichtung sieht
vor, dass die Auflageflächen im
wesentlichen eine plattenförmige,
im Grundriss dreieckige Formgebung aufweisen, wobei eine Längsseite
des dreieckförmigen
Grundrisses an der Auflagescheibe im äußeren Kantenbereich festgelegt ist.
Diese Gestaltung führt
dazu, dass die Auflageflächen
an derjenigen Seite, die dem äußeren Kantenbereich
der Auflagescheibe abgewandt sind, aufgrund ihrer Grundrissgestaltung
einzelne punktförmige
Auflagezonen für
die Matratze bzw. die Polsterauflage bereit stellen.
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Diese
punktförmigen
Auflagezonen sind für die
verbesserte Hinterlüftung
der aufgelegten Matratzen optimal. Zusätzlich vorteilhaft kann darüber hinaus
die Ausgestaltung der Auflageflächen
dahingehend sein, dass diese mindestens eine oder vorzugsweise mehrere
Durchbrechungen aufweisen. Die Durchbrechungen erhöhen die
Hinterlüftungsmöglichkeit
im belasteten Zustand der Matratze und unterstützen zusätzlich auch bei Gebrauch der
Matratze durch eine darauf liegende Person die Abführung von
Körperfeuchtigkeit.
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Die
Auflageflächen
sind in vorteilhafter Weise symmetrisch an der Auflagescheibe angeordnet.
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Kurze Beschreibung von Zeichnungen
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Ein
Ausführungsbeispiel
des Gegenstandes der Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen
näher erläutert. Die
Zeichnungen zeigen dabei unterschiedliche Varianten des erfindungsgemäßen Grundgedankens
als auch ergänzende
vorteilhafte Gestaltungen entsprechend der Unteransprüche. Es
zeigt:
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1 eine
perspektivische Gesamtdarstellung des erfindungsgemäßen Lagerelementes;
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2 eine
Halbschnittdarstellung des Lagerelementes aus 1;
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3 eine
Draufsicht auf das Lagerelement aus 1, wobei
die Federstufe 0 mit geringster Federsteifigkeit dargestellt ist;
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3a eine
Unteransicht des Federelementes aus den 1 bis 3 in
Stufe 0 der Federsteifigkeit;
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3b eine
schematische Teilansicht des zum erfindungsgemäßen Lagerelement gehörenden Wellfederelementes
in Stufe 0 der Federsteifigkeit;
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4 eine
Draufsicht auf das erfindungsgemäße Federelement
in Stufe 1 mit etwas erhöhter
Federsteifigkeit;
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4a eine
Unteransicht des Lagerelementes in Stufe 1 der Federsteifigkeit;
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4b eine
schematische Teildarstellung entsprechend der 3b des
Wellfederelementes in Stufe 1 der Federsteifigkeit;
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5 eine
Draufsicht auf das erfindungsgemäße Lagerelement
in Stufe 2 mit gegenüber
Stufe 1 erhöhter
Federsteifigkeit;
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5a eine
Unteransicht des Lagerelementes aus 5;
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5b eine
schematische Teildarstellung des Wellfederelementes in Stufe 2 der
Federsteifigkeit;
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6 eine
Draufsicht auf das erfindungsgemäße Lagerelement
in Stufe 3 mit höchster
Federsteifigkeit;
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6a eine
Unteransicht des Lagerelementes aus 6;
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6b eine
schematische Teildarstellung des Wellfederbereiches des Lagerelementes
in Stufe 3 mit höchster
Federsteifigkeit des Federelementes;
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7 eine
perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen Lagerelementes ohne montierte Auflagescheibe;
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8 eine
Seitenansicht des Lagerelementes ohne Auflagescheibe entsprechend
der 7;
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9 eine
Draufsicht auf das Lagerelement ohne Auflagescheibe entsprechend
der 7 und 8;
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10 eine
perspektivische Ansicht von unten einer einzelnen zum Lagerelement
gehörenden Auflagescheibe;
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11 eine
Draufsicht von oben auf die Auflagescheibe der 10;
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12 eine
Seitenansicht der Auflagescheibe der 10 und 11;
und
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13 ein
Steifigkeitsdiagramm des erfindungsgemäßen Lagerelementes in Abhängigkeit
der auf das Lagerelement wirkenden Kräfte für die unterschiedlichen Einstellungsstufen
0 bis 3.
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Die beste Art und Weise, die Erfindung
auszunutzen
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Das
in den Figuren insgesamt mit der Bezugsziffer 1 bezeichnete
Lagerelement besitzt in seinem unteren Bereich eine Bodenplatte 2,
an der eine nicht näher
dargestellte Befestigungsvorrichtung 3 zur Festlegung des
Lagerelementes 1 an einem Lattenrost oder einer plattenförmigen Unterbettkonstruktion
vorgesehen ist.
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Die
Befestigungsvorrichtung 3 kann unterschiedlich ausgebildet
sein und beispielsweise in herkömmlicher
Weise aus einer Verschraubung bestehen. Zur leichteren Austauschbarkeit
der Lagerelemente können
jedoch auch leicht und ohne Werkzeug lösbare Befestigungstechniken
wie beispielsweise Bajonettverschlüsse zum Einsatz kommen. Bei
Verwendung eines Bajonettverschlusses kann ein Bajonetthaken in
an sich bekannter Ausgestaltung durch die Durchbrechung 4 in
der Bodenplatte 2 des Lagerelementes 1 hindurch
gesteckt werden. Eine Verdrehung des Lagerelementes 1 führt dann dazu,
dass der länglich
ausgestaltete Bajonetthaken an der Oberseite der Bodenplatte zur
Anlage kommt und das Lagerelement somit am entsprechenden Unterbau
in Form eines Lattenrostes oder einer sonstigen Unterbettkonstruktion
festgelegt wird. Ein Lösen erfolgt
in umgekehrter Reihenfolge durch Drehung des Lagerelementes und
anschließendes
Abheben der Bodenplatte vom Bajonetthaken.
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Ausgehend
von der Bodenplatte 2 besitzt das Lagerelement 1 eine
Mehrzahl von schräg
nach oben stehenden Federarmen 6, wobei im vorliegenden
Ausführungsbeispiel
vier Federarme symmetrisch über
den Umfang des Lagerelementes verteilt sind. Die Federarme 6 sind
an ihrem oberen, der Bodenplatte 2 abgewandten Ende mit
Wellfederelementen 7 versehen, die wesentlich die Federeigenschaften
des Lagerelementes bestimmen.
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Jedes
Wellfederelement 7 besteht aus zwei Federschenkeln 11 und 12,
die auf um die Mittelachse 8 umlaufenden konzentrischen
Ringbahnen 9 und 10 angeordnet sind. Der Federschenkel 11 ist
dabei mit seinem oberen freien Ende am Ende des Federarmes 6 festgelegt,
sein unteres weiteres freies Ende ist mittels eines Verbindungssteges 13 mit
dem unteren Ende des Federschenkels 12 verbunden. Das obere
freie Ende des Federschenkels 12 ist an einem zu einem
Auflageteller 14 gehörenden
Rahmenteil 15 festgelegt.
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Das
Rahmenteil 15 besitzt eine im wesentlichen rechteckförmige Außenkontur
und weist eine mittige Ausnehmung auf, in die eine Auflagescheibe 16 eingesetzt
ist. Die Auflagescheibe 16 ist um die Mittelachse 8 des
Lagerelementes 1 drehbar und auf Halteschultern 23 aufgelegt,
die ein Durchfallen der Auflagescheibe 16 nach unten in
Richtung der Bodenplatte 2 verhindern. Die Halteschultern 23 sind dabei,
wie dies insbesondere aus den 7, 8 und 9 ersichtlich
ist, jeweils beidseitig der Federarme 6 mit den daran angeordneten
Wellfederelementen 7 angeordnet.
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Im
Außenbereich
der Auflagescheibe 16 befindet sich konzentrisch auf einer
gemeinsamen Ringbahn eine Mehrzahl von Stegen 17.1, 17.2 und 17.3,
wobei jeweils zwischen den nebeneinander angeordneten Stegen 17.3 und 17.1 ein
stegfreier Bereich befindlich ist. Die Anordnung der Stege 17.1, 17.2 und 17.3 kann
im einzelnen den Unteransichten des Lagerelementes entsprechend
der 3a, 4a, 5a und 6a entnommen
werden. Die Stege 17.1, 17.2 und 17.3 sowie
die neben dem Steg 17.1 bzw. 17.3 befindliche
stegfreie Position sind jeweils einem Wellfederelement 7 zugeordnet
und bilden jeweils eine Baugruppe, so dass sich insgesamt auf der
Ringbahn zwölf
Stege in jeweils vier Gruppen zusammengefasst befinden.
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Auf
Grund der Tatsache, dass die Auflagescheibe 16 innerhalb
des Rahmenteiles 15 drehbar ist, kann jeweils je ein Steg 17.1, 17.2 oder 17.3 einer Baugruppe
in den U-förmigen
Zwischenraum der beiden Federschenkel 11 und 12 eines
Wellfederelementes 7 eingeschoben werden.
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Wie
im einzelnen den 3b bis 6b zu entnehmen
ist, ist nach Einschieben eines Steges in den Zwischenraum der Federschenkel 11 und 12 bei einer
Belastung des Lagerelementes 1 die Beweglichkeit der Federschenkel 11 und 12 in
unterschiedlichem Maße
eingeschränkt.
Die Einschränkung
bzw. Begrenzung der Beweglichkeit der Federschenkel 11 und 12 führt zu einer
erhöhten
Steifigkeit des Lagerelementes, so dass sich durch Drehung der Auflagescheibe 16 unterschiedliche
Federhärten
einstellen lassen.
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Auf
Grund der Anzahl der Stege 17.1, 17.2. und 17.3 lassen
sich somit unter Berücksichtigung der
stegfreien Position am Umfang insgesamt vier unterschiedliche Härtestufen
der Federung des Lagerelementes einstellen. In der 3 ist
ersichtlich, dass durch die alphanumerische Kennzeichnung der Stufe
0 im zeichnerisch gesehen linken unteren Eckbereich des Lagerelementes
die weichste Federrate eingestellt ist. Der Unteransicht des Lagerelementes 1 in
der 3a ist dabei zu entnehmen, dass in dieser Stufe
0 keiner der Stege in den Zwischenraum zwischen den Federschenkeln 11 und 12 eines
Wellfederelementes 7 eingeschoben ist. Die Federschenkel 11 und 12 können somit
entsprechend der 3b eine uneingeschränkte Bewegung
ausführen
und somit eine uneingeschränkte
Federwirkung.
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Der 3a ist
ergänzend
zu entnehmen, dass die Stege 17.1, 17.2 und 17.3 an
ihren senkrechten Seitenflächen
mit äußeren Versteifungsrippen 18 und
inneren Versteifungsrippen 19 versehen sind. Die Anzahl
der Versteifungsrippen beträgt
im dargestellten Ausführungsbeispiel
an jedem der Stege 17.2 und 17.3 sowohl für die äußeren Versteifungsrippen 18 als
auch für
die inneren Versteifungsrippen 19 jeweils zwei. Im einzelnen
ist der 3a entnehmbar, dass der Steg 17.2 mit
zwei außen
liegenden Versteifungsrippen 18 versehen ist und der Steg 17.3 sowohl
außen
liegende Versteifungsrippen 18 als auch innere Versteifungsrippen 19 aufweist. Die
Ausgestaltung der Versteifungsrippen ist entsprechend der Darstellung
der 4b, 5b und 6b unterschiedlich
gewählt.
Die Versteifungsrippen 18 und 19 haben im Zusammenhang
mit der Querschnittsgestaltung in Form eines Rechteckes der Stege 17.1, 17,2 und 17.3 die
Aufgabe, die Stege mit einer unterschiedlichen Nachgiebigkeit zu
versehen.
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Es
ergibt sich somit eine größte Nachgiebigkeit
für den
Steg 17.1, der nur auf Grund seiner Querschnittsgestaltung
eine gewisse Einschränkung
der Beweglichkeit des Wellfederelementes zulässt. Die Einschränkung der
Beweglichkeit der Federschenkel 11 und 12 eines
Wellfederelementes 7 ist dabei der 4b zu
entnehmen.
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Die
zusätzliche
Anordnung von äußeren Versteifungsrippen 18 am
Steg 17.2 führt
zu einer erhöhten
Steifigkeit, die wiederum eine stärkere Einschränkung der
Bewegung der Federschenkel 11 und 12 entsprechend
der 5b mit sich bringt. In den 5 und 5a ist
diesbezüglich
dargestellt, dass zum Einen in der Draufsicht die Stufe 2 als Drehstellung
angegeben ist wodurch gleichzeitig der Steg 17.2 in den
Zwischenraum zwischen den Federschenkeln 11 und 12 des
Wellfederelementes 7 platziert ist. In der 6 und 6a ist
schließlich
das erfindungsgemäße Lagerelement 1 in
derjenigen Stufe 3 dargestellt, in der der Steg 17.3, an
dem sowohl äußere Versteifungsrippen 18 als
auch innere Versteifungsrippen 19 angeordnet sind, im Zwischenraum
zwischen den Federschenkeln 11 und 12 durch Verdrehen
der Auflagescheibe 16 eingebracht ist.
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Wie
zusätzlich
der 6b zu entnehmen ist, führt die Ausgestaltung des Steges 17.3 dazu,
dass die Beweglichkeit der Federschenkel 11 und 12 des Wellfederelementes 7 nahezu
vollständig
blockiert ist. Somit bietet die Stufe 3 des Lagerelementes die höchste Federsteifigkeit,
da nunmehr eine Einfederung nur noch in Folge der elastischen Eigenschaften der
Federarme 6 gegeben ist.
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Um
die einzelnen Stufen 0 bis 3 der Federsteifigkeit des Lagerelementes 1 zu
fixieren, ist an der Auflagescheibe 16 und dem Rahmenteil 15 eine Rastvorrichtung
angeordnet, die aus mehreren Rastnasen 20 besteht, die
an der zur Bodenplatte gerichteten Unterseite des Rahmenteiles 15 jeweils
in der Mitte zwischen den Federarmen 6 angeordnet sind, wie
sich insbesondere aus der 9 ergibt.
Die Rastnasen 20 stehen dabei in Wirkverbindung mit an der
Oberseite der Auflagescheibe 16 angeordneten Rastausnehmungen 21,
in die die jeweiligen Rastnasen 20 eingreifen und so eine
Fixierung der jeweiligen Federsteifigkeitsstufen 0 bis 3 fixieren.
Zur leichteren Überprüfung der
jeweiligen Stufenstellung besitzt die Auflagescheibe 16 darüber hinaus
wie bereits erwähnt
eine Anzeigevorrichtung 22, die aus einer alphanummerischen
Bezifferung besteht.
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Zur
Verdeutlichung der unterschiedlich wählbaren Federsteifigkeiten
des erfindungsgemäßen Lagerelementes
ist in der 13 ein Weg/Kraft/Steifigkeits-Diagramm
aufgetragen. Diesem Diagramm ist anschaulich zu entnehmen, dass
in Stufe 0 in Abhängigkeit
der auf das Lagerelement wirkenden Kräfte eine größte Nachgiebigkeit, dass heißt ein größter Federweg
des Lagerelementes möglich
ist. Dieser Federweg ist in Stufe 1 um circa zwei Millimeter eingeschränkt, sofern
man die gleiche Kraft zur Einfederung in Höhe von vier Kilogramm aufwendet.
-
In
Stufe 2 ist die Federsteifigkeit nochmals erhöht, so dass sich eine weitere
Einschränkung
des Federweges ergibt. Schließlich
ist im Diagramm der 13 noch die Stufe 3 aufgetragen,
in der prinzipiel eine Blockierung der Wellfederelemente in Folge
der speziellen Gestaltung der Stege 17.3 gegeben ist.
-
Entsprechend
einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Lagerelementes
kann dieses optional mit einer so genannten Air-Lift-Funktion versehen
werden. Die Air-Lift-Funktion ist in die Auflagescheibe 16 integriert
und besteht im Wesentlichen darin, dass die Auflagescheibe 16 eine
Mehrzahl von im vorliegenden Fall sechs Auflageflächen 24.1, 24.2, 24.3, 24.4, 24.5 und 24.6 aufweist,
die vorliegend eine dreieckförmige
Gestaltung besitzen und mit ihrem einen Seitenbereich im äußeren Randbereich
der Auflagescheibe 16 festgelegt sind.
-
Wie
dies insbesondere der 2 und der 12 zu
entnehmen ist, stehen die Auflageflächen 24.1 bis 24.6 mit
ihrem zur Mitte gerichteten Randbereich schräg nach oben über eine
durch das Rahmenteil 15 definierte Auflageebene hinaus.
Die Ausgestaltung der Auflageflächen 24.1 bis 24.6 ist
dabei so gewählt,
dass bei einer Belastung des Lagerelementes nur mit der auf der
Auflagescheibe 16 aufliegenden Polsterauflage in Form beispielsweise
einer Matratze die Polsterauflage nur auf den zur Mittelachse 8 gerichteten
vorderen Randbereichen der Auflageflächen 24.1 bis 24.6 aufliegt.
Es ergibt sich somit eine punktförmige
Auflage, so dass eine gegenüber
herkömmlichen
Lagerelementen bessere Hinterlüftung
der Polsterauflage respektive der Matratze erfolgen kann.
-
Wird
die Auflagescheibe bzw. das Polsterelement durch eine darauf lagernde
Person in erhöhten
Maße belastet,
so bilden die schräg
nach oben stehenden Auflageflächen
dann gemeinsam mit dem Rahmenelement eine insgesamt einheitliche
Auflageebene 25, so dass eine vollflächige Unterstützung der
Polsterauflage gewährleistet
ist.
-
Die
Auflageflächen
sind, wie dies den Draufsichten der 1, 3, 4, 5 und 6 entnehmbar
ist, symmetrisch zur Mittelachse an der Auflagescheibe 16 angeordnet,
wobei natürlich
die Anzahl der Auflageflächen 24.1 bis 24.6 auch
unterschiedlich zum dargestellten Ausführungsbeispiel gewählt werden
kann. Darüber
hinaus ist selbstverständlich
die Form der Auflageflächen 24.1 bis 24.6 anders
wählbar.
Der Winkel der Auflageflächen 24.1 bis 24.6 zur
Auflageebene 25 kann entsprechend einer vorteilhaften Gestaltung
im Bereich von 5 bis 40 Grad liegen. Die Wahl des Winkels hängt dabei
sowohl von den elastischen Eigenschaften des Kunststoffmaterials
der Auflagescheibe 16 als auch vom Gewicht der auf den
einzelnen Lagerelementen aufliegenden Polsterelemente ab.
-
- 1
- Lagerelement
- 2
- Bodenplatte
- 3
- Befestigungsvorrichtung
- 4
- Durchbrechung
- 6
- Federarm
- 7
- Wellfederelement
- 8
- Mittelachse
- 9
- Ringbahn
- 10
- Ringbahn
- 11
- Federschenkel
- 12
- Federschenkel
- 13
- Verbindungssteg
- 14
- Auflageteller
- 15
- Rahmenteil
- 16
- Auflagescheibe
- 17.1
- Steg
- 17.2
- Steg
- 17.3
- Steg
- 18
- äußere Versteifungsrippe
- 19
- innere
Versteifungsrippe
- 20
- Rastnase
- 21
- Rastausnehmung
- 22
- Anzeigevorrichtung
- 23
- Halteschulter
- 24.1
- Auflagefläche
- 24.2
- Auflagefläche
- 24.3
- Auflagefläche
- 24.4
- Auflagefläche
- 24.5
- Auflagefläche
- 24.6
- Auflagefläche
- 25
- Auflageebene