DE20200668U1 - Chirurgisches Instrument - Google Patents
Chirurgisches InstrumentInfo
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Description
A 56 579 u AESCULAP AG & Co. KG
11. Januar 2002 Am Aesculap Platz
z-241/279 78532 Tuttlingen
Chirurgisches Instrument
Die Erfindung betrifft ein chirurgisches Instrument mit einem proximalen und einem distalen Ende, mit einem ersten Werkzeug und einem zweiten, relativ zum ersten bewegbaren Werkzeug am distalen Ende des Instruments, mit einem dem ersten Werkzeug zugeordneten ersten Fluidkanal, der einen Fluideinlaß an seinem proximalen Ende aufweist und eine Fluidströmung in distaler Richtung ermöglicht, und mit einem zweiten Fluidkanal, der eine Fluidströmung in proximaler Richtung ermöglicht und einen Fluidauslaß an seinem proximalen Ende aufweist.
Chirurgische Instrumente der eingangs beschriebenen Art sind beispielsweise aus der US 5,417,709 bekannt Diese offenbart beispielsweise eine endoskopische Bipolarschere, längs deren Schaft voneinander getrennt ein Saug- und ein Spülkanal vorgesehen sind. Am distalen Ende des Instruments schwenkbare Werkzeuge sind mit Austritts- bzw. Ansaugöffnungen versehen, die jeweils entweder mit dem Spül- oder dem Absaugkanal in Fluidverbindung stehen.
Zum Veröden von Weichgewebe wird üblicherweise über zwei Elektroden ein Hochfrequenzstrom angelegt. Dieser kahn direkt über das Instrument oder über separate Elektroden fließen. In beiden Fällen befindet sich das Instrument
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in Kontakt mit einem solchen Koagulationsbereich,, mit der Folge, daß die beiden Werkzeuge sehr heiß werden können.
Mit den beiden bei der Bipolarschere gemäß der US 5,417,709 vorgesehenen Spül- und Absaugkanälen ist zwar prinzipiell eine Kühlung möglich, doch birgt diese Ausgestaltung mehrere Nachteile. Zum einen tritt Spülflüssigkeit im Operationsbereich aus dem Instrument aus, so daß mit Flüssigkeitsverlusten gerechnet werden muß und daher auch nicht jede Flüssigkeit als Kühlflüssigkeit verwendet werden kann. Zum anderen kann der Absaugkanal verstopfen, wenn Gewebeteile mit abgesaugt werden.
Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Instrument der eingangs beschriebenen Art so zu verbessern, daß die Werkzeuge auf einfache Weise und zuverlässig gekühlt werden können.
Diese Aufgabe wird bei einem chirurgischen Instrument der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das erste Werkzeug den zweiten Fluidkanal umfaßt und daß ein distaler Endbereich des ersten Fluidkanals mit einem distalen Endbereich des zweiten Fluidkanals in direkter Fluidverbindung steht.
Durch die direkte Fluidverbindung der beiden distalen Endbereiche der beiden Fluidkanäle kann kein Fluid mehr in den Operationsbereich gelangen. Am einfachsten wird die direkte Fluidverbindung hergestellt, indem die beiden distalen Enden der Fluidkanäle miteinander verbunden werden. Durch die Anordnung der beiden Fluidkanäle an einem Werkzeug entsteht somit ein geschlossener Kühlkreislauf. Verunreinigungen können nicht in diesen
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eindringen und den Kühlkanal verstopfen. Damit kann das eine Werkzeug auf sichere Weise gekühlt werden. In gleicher Weise könnte auch das zweite Werkzeug mit einem Kühlkanal versehen werden. Ferner wären auch die beiden Fluidkanäle im Bereich der Werkzeuge verbindende Querkanäle zur weiteren Verbesserung der Kühlung denkbar.
Vorzugsweise sind der Fluideinlaß und/oder der Fluidauslaß in einem werkzeugfreien Bereich des Instruments angeordnet. Über den Fluideinlaß und den Fluidauslaß ist der Kühlkanal mit einer Fluidzufuhr bzw. -absaugung verbindbar. Die Anordnung der beiden Anschlüsse in einem werkzeugfreien Bereich des Instruments hat beispielsweise bei endoskopischen Instrumenten den Vorteil, daß die Anschlüsse am Instrument so angeordnet werden können, daß sie sich bei einem chirurgischen Eingriff außerhalb des menschlichen Körpers befinden können und den Operationsbereich nicht unnötig einschränken.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, daß sich der erste und der zweite Fluidkanal im wesentlichen vom proximalen zum distalen Ende des Instruments erstrecken und daß der Fluideinlaß und der Fluidauslaß am proximalen Ende des Instruments angeordnet sind. Auf diese Weise lassen sich besonders schlanke Instrumente ausbilden, die bevorzugt in der Endoskopie Anwendung finden können. Ferner wird die Handhabung des Instruments erleichtert, da keine störenden Anschlüsse für ein zu- bzw. abzuführendes Fluid in einem Griff- oder Werkzeugbereich des Instruments angeordnet sein müssen.
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Günstig ist es, wenn ein Abstand zwischen dem ersten und dem zweiten Fluidkanal im Bereich des ersten Werkzeugs am größten ist. Durch den großen Abstand der beiden Fluidkanäle kann das erste Werkzeug optimal gekühlt und Wärme von diesem großflächig abgeführt werden.
Grundsätzlich wäre es denkbar, das chirurgische Instrument auch als Rohrschaftinstrument auszugestalten. Vorteilhaft ist es jedoch, wenn das chirurgische Instrument zwei relativ zueinander verschwenkbar aneinander gelagerte Branchen umfaßt und wenn jedes der beiden distalen Enden der Branchen eines der beiden Werkzeuge umfaßt. So kann das Instrument beispielsweise in Form einer herkömmlichen Schere ausgestaltet sein, wobei ein oder beide Fluidkanäle in oder an einer der beiden Branchen angeordnet sind.
Um die Ausbildung der beiden Fluidkanäle zu erleichtern, kann es günstig sein, wenn das erste Werkzeug mehrteilig ausgebildet ist und mindestens ein erstes und ein zweites Werkzeugelement umfaßt. So können ein oder beide Fluidkanäle teilweise in einem der beiden Werkzeugelemente gebildet werden. Ferner ist es möglich, unterschiedliche Materialien zu verwenden, beispielsweise ein abriebbeständiges Metall für ein schneidenförmiges Werkzeug und einen Kunststoff für einen Fluidkanal. Auch sind keramische Werkzeugelemente denkbar.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfaßt das erste Werkzeugelement den ersten und/oder den zweiten Fluidkanal mindestens teilweise. Es ist demnach möglich, den Fluidkanal bzw. die beiden Fluidkanäle auch einteilig auszugestalten, beispielsweise als Rohr.
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Vorteilhaft kann es aber auch sein, wenn das erste und das zweite Werkzeugelement den ersten und/oder den zweiten Fluidkanal mindestens teilweise umfassen. Beide Werkzeugelemente können bei der Bildung der beiden Fluidkanäle zusammenwirken, beispielsweise indem jedes Element mit einer halbschaligen Ausnehmung versehen ist.
Die beiden Fluidkanäle könnten vollständig innerhalb eines der beiden Werkzeugelemente angeordnet sein. Günstig ist es jedoch, wenn das erste und das zweite Werkzeugelement aneinander angrenzen und wenn der erste und/oder der zweite Fluidkanal entlang einer Grenzfläche zwischen dem ersten und dem zweiten Werkzeugelement verlaufen. Dadurch wird die Herstellung der Werkzeugelemente wesentlich vereinfacht. Teile der beiden Fluidkanäle können jeweils in die beiden Werkzeugelemente eingearbeitet werden, die dann aneinander herangeführt werden und gemeinsam die beiden Fluidkanäle bilden. Auch wäre es denkbar, eine rohrförmige Leitung entlang der Grenzfläche zwischen beiden Werkzeugelementen anzuordnen.
Besonders einfach wird der Aufbau, wenn das erste und/oder das zweite Werkzeugelement jeweils mit einer Ausnehmung versehen sind zum gemeinsamen Ausbilden des ersten und/oder zweiten Fluidkanals. Beide Werkzeugelemente können getrennt voneinander zur Ausbildung eines Fluidkanals vorbereitet werden. Weitere Teile sind nicht notwendig.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das erste Werkzeugelement aus einem Isolator, insbesondere einem keramischen Material hergestellt ist. Damit läßt sich beispielsweise eine Isolierung zwischen dem ersten und zweiten Werkzeug
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herstellen, wenn das aus einem Isolator hergestellte erste Werkzeugelement an das andere der beiden Werkzeuge angrenzt. Auch kann damit ein elektrischer Leiter im Bereich des ersten Werkzeugs vollständig isoliert werden.
Vorzugsweise ist das zweite Werkzeugelement aus einem Metall, insbesondere aus einem hochleitfähigen Metall hergestellt. Insbesondere bei mit Strom beaufschlagbaren Instrumenten ist ein zuverlässiger elektrischer Leiter von Vorteil, um insbesondere die Erwärmung des Instruments gering zu halten.
Für eine dauerhafte Stabilität des Instruments ist es vorteilhaft, wenn das erste und das zweite Werkzeugelement miteinander verbunden sind, insbesondere verklebt oder verlötet. Derartige Verbindungen sind auch zwischen unterschiedlichen Materialien möglich. Gegenüber einer Verbindung durch Umhüllung mittels eines weiteren Werkzeugelements kann beim Kleben oder Verlöten darauf vollständig verzichtet werden.
Besonders günstig ist es, wenn das erste und/oder das zweite Werkzeugelement mindestens teilweise mit einer Deckschicht bedeckt sind. Damit lassen sich insbesondere Grenzflächen oder Verbindungskanten schützen. Dies ist insbesondere bei Sterilisationsvorgängen, denen das chirurgische Instrument in der Regel unterworfen sein wird, unerläßlich. Außerdem kann eine Deckschicht gleichfalls als Isolationsschicht ausgebildet werden. Besonders einfach und vorteilhaft ist die Deckschicht, wenn sie durch Anspritzen eines Kunststoffs hergestellt wird.
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Um ein sicheres Fließen des Fluids in den Fluidkanälen zu gewährleisten, umfaßt mindestens ein Abschnitt des ersten und/oder des zweiten Fluidkanals ein Rohr. Damit kann vermieden werden, daß beispielsweise aufgrund von Verkleben oder Verlöten von zwei Werkzeugelementen ein Fluidkanai bei der Herstellung verschlossen wird.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, daß der erste und der zweite Fluidkanai in einem Bereich des ersten Werkzeugs im wesentlichen in einer Werkzeugebene angeordnet sind, daß der erste und der zweite Fluidkanai außerhalb des Bereichs des ersten Werkzeugs im wesentlichen in einer Zuleitungsebene angeordnet sind, die im wesentlichen quer zur Werkzeugebene verläuft. Mit dieser Anordnung kann insbesondere eine schlanke Bauform erreicht werden, was für endoskopische Instrumente von Vorteil ist. Außerdem ermöglicht diese Ausgestaltung, daß beispielsweise bei einer zwei schwenkbare Branchen umfassenden Schere Anschlüsse der beiden Fluidkanäle quer zur Scherenebene abstehen und so eine Bewegung der zweiten Branche relativ zur ersten Branche nicht stören können.
Eine Drehung der Zuleitungsebene und der Werkzeugebene kann beispielsweise erreicht werden, indem die beiden Fluidkanäle entsprechend gekrümmt sind. Günstig ist es jedoch, wenn eine zwei Teilkammern umfassende Fluidverteilkammer in einem Übergangsbereich zwischen dem ersten Werkzeug und einem werkzeugfreien Bereich vorgesehen ist, wenn die Fluidverteilkammer zwei parallel zur Werkzeugebene und zwei parallel zur Zuleitungsebene ausgerichtete Anschlüsse umfaßt und wenn jeweils eine der beiden Teilkammern eine Fluidverbindung zwischen einem parallel zur Werkzeugebene und einem parallel zur Zuleitungsebene ausgerichteten
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Anschluß bildet. Auf diese Weise werden komplizierte und die Fluidkanäle in ihrer Stabilität gefährdende Biegungen derselben vermieden. Die Fluidkanäle können beidseitig direkt an die Fluidverteilkammer angeschlossen werden.
Zur Ausbildung des Instruments als Monopolar- und/oder Bipolarinstrument ist es vorteilhaft, wenn das erste und das zweite Werkzeug elektrisch gegeneinander isoliert sind. Dadurch werden unerwünschte Kurzschlüsse vermieden. Ein Koagulieren von Weichgewebe mittels Anlegen eines Hochfrequenzstroms an das Instrument ist auf einfache Weise möglich.
Besonders günstig ist es, wenn die erste Branche eine erste elektrische Zuleitung umfaßt, die mit dem ersten Werkzeug in Verbindung steht, und wenn an der ersten oder der zweiten Branche eine zweite, von der ersten elektrisch isolierte elektrische Zuleitung vorgesehen ist, die mit dem zweiten Werkzeug in Verbindung steht. Auf diese Weise kann ein Strom einfach und sicher zu den beiden Werkzeugen geleitet werden, beispielsweise um das Werkzeug anzutreiben oder um Weichgewebe zu koagulieren.
Grundsätzlich ist es von Vorteil, wenn die beiden Fluidkanäle so miteinander verbunden sind, daß kein Fluid auslaufen kann. Es kann jedoch günstig sein, wenn mindestens einer der beiden Fluidkanäle in seinem distalen Endbereich mit Öffnungen versehen ist. Die beiden Fluidkanäle dienen dann einerseits als Kühlkanal, andererseits als Spülkanal zum Spülen eines Operationsbereichs mit einer dafür geeigneten Spülflüssigkeit.
Vorzugsweise umfassen das erste und das zweite Werkzeug jeweils eine Schneide. So läßt sich auf einfache Art eine Schere ausbilden.
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Die nachfolgende Zeichnung dient im Zusammenhang mit der Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
Figur 1 eine teilweise durchbrochene Gesamtansicht einer
Bipolarschere;
Figur 2 eine Längsschnittansicht durch eine der beiden Branchen der
Schere;
Figur 3 eine Querschnittsansicht längs Linie A-A in Figur 2;
Figur 4 eine Querschnittsansicht längs Linie B-B in Figur 2;
Figur 5 eine ausschnittsweise Querschnittsansicht eines zweiten
Ausführungsbeispiels;
Figur 6 eine teilweise durchbrochene Seitenansicht einer Schneide
eines dritten Ausführungsbeispiels;
Figur 7 eine teilweise Längsschnittansicht der Schneide aus Figur 6;
und
Figur 8 eine Ansicht ähnlich Figur 2 eines vierten
Ausführungsbeispiels einer gekühlten Schere.
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In Figur 1 ist eine insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 versehene Bipolarschere mit zwei über eine gleichzeitig als Drehlager dienende Verbindungsschraube 12 miteinander verbundenen und relativ zueinander verschwenkbaren Branchen 14 und 15. Proximale Enden der beiden Branchen
14 und 15 sind mit seitlich abstehenden, im wesentlichen ovalen Fingeröffnungen 16 und 17 versehen, die eine Scherenebene definieren. Distale Enden der Branchen 14 und 15 sind aus der Scherenebene heraus gekrümmt und als Schneiden 18 und 19 ausgebildet.
Am proximalen Ende 20 der Bipolarschere 10 ist an jeder Branche 14 und ein Sackloch 22 bzw. 23 angeordnet, die in proximaler Richtung weisend geöffnet sind. In diesen sind jeweils in proximaler Richtung abstehende Kontaktstifte 24 und 25 vorgesehen, die mit längs der beiden Branchen 14 und
15 in diese eingearbeiteten elektrischen Zuleitungen 26 und 27 verbunden sind. Die Sacklöcher 22 und 23 bilden in Verbindung mit den Kontaktstiften und 25 elektrische Anschlüsse, beispielsweise zur Verbindung mit einer Hochfrequenzstromquelle über mit Steckern 28 und 29 versehene Zuleitungen 30 und 31.
Die beiden Zuleitungen 26 und 27 führen bis in den Bereich der beiden Schneiden 18 und 19. Zur Vermeidung eines Kurzschlusses umfaßt die Schneide 18 ein keramisches Schneidelement 32, wodurch eine elektrische Isolation der beiden Schneiden 18 und 19 realisiert wird.
Zur Vermeidung einer übermäßigen Erwärmung der beiden Schneiden 18 und 19 erstrecken sich zur Bildung eines Kühlkanals 33 in etwa von der Mitte zwischen der Verbindungsschraube 12 und dem proximalen Ende 20 der
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Bipolarschere 10 ein erster Fluidkanal 34 bis an das distale Ende 36 der Branche 15 sowie ein zweiter Fluidkanal 35, der an das distale Ende des Fluidkanals 34 angeschlossen ist und sich in proximaler Richtung so weit erstreckt wie der Fluidkanal 34. Der erste Fluidkanal 34 ist an seinem proximalen Ende mit einem quer zur Scherenebene schräg in proximaler Richtung abstehenden Anschlußstutzen 38 versehen, der zweite Fluidkanal mit einem Anschlußstutzen 39. Beide Stutzen 38 und 39 können mit einer Fluidversorgung bzw. -entsorgung verbunden werden, so daß ein Kühlkreislauf im Kühlkanal 33 mittels eines durch den ersten und zweiten Fluidkanal strömenden beliebigen Fluids entsteht.
Wie in Figur 1 dargestellt, ist der Abstand zwischen dem ersten und dem zweiten Fluidkanal 34 bzw. 35 im Bereich der Verbindungsschraube 12 am größten. Dadurch wird eine optimale Kühlung der gesamten Schneide 19 der Branche 15 erreicht.
Die beiden Fluidkanäle 34 und 35 verlaufen im Bereich der Schneide 19 im wesentlichen in einer parallel zur Scherenebene verlaufenden Schneidenebene. Im Bereich der Stutzen 38 und 39 verlaufen die Fluidkanäle 34 und 35 jedoch in einer Ebene quer zur Schneidenebene. Um einen Übergang herzustellen zwischen den jeweils in den Ebenen parallel verlaufenden Abschnitten der Fluidkanäle 34 und 35 ist eine Fluidverteilkammer 40 im Übergangsbereich zwischen den Stutzen 38 und 39 und der Verbindungsschraube 12 angeordnet. Sie umfaßt zwei im Querschnitt im wesentlichen nierenförmige Teilkammern 42 und 43, die jeweils einen proximalen Anschluß 44 bzw. 45 sowie distalen Anschluß 46 bzw. 47 aufweisen. Die Verbindungslinien der beiden proximalen Anschlüsse 44 und 45 sowie der distalen Anschlüsse 46 und 47 stehen im
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wesentlichen rechtwinklig zueinander. In Figur 3 ist die Anordnung der Anschlüsse 44 bis 47 besonders gut zu erkennen.
Der Aufbau der Schneide 19 ist in Figur 4 dargestellt. Das keramische Schneidelement 32 umfaßt eine Schneidkante 48 sowie zwei sich in Längsrichtung erstreckende halbschalige Ausnehmungen 50 und 51. Zwei im wesentlichen parallel zum Schneidelement verlaufende und sich in Längsrichtung erstreckende Trägerelemente 52 und 53 aus Metall sind ebenfalls mit sich in Längsrichtung der Schere 10 erstreckenden halbschaligen Ausnehmungen 54 und 55 versehen, die mit den Ausnehmungen 50 und 51 des Schneidelements 32 den ersten und zweiten Fluidkanal 34 und 35 bilden. Die Trägerelemente 52 und 53 sind mit dem Schneidelement 32 entlang einer gemeinsamen Grenzfläche 60 verklebt oder verlötet. Eine Deckschicht 56 aus Kunststoff ist auf die von der Schneidkante 48 weg weisende Oberfläche des Schneidelements 32 aufgespritzt und umgibt bzw. bedeckt somit teilweise auch die beiden Trägerelemente 52 und 53.
Bei der in den Figuren 1 bis 4 dargestellten Bipolarschere 10 sind die Fluidkanäle 34 und 35 teilweise in einzelne Bestandteile der Branchen 15 eingearbeitet. Alternativ ist es möglich, wie bei einem in Figur 5 teilweise dargestellten zweiten Ausführungsbeispiel, die beiden Fluidkanäle 34a und 35a in Form von Röhrchen auszubilden. Die Fluidkanäle 34a und 35a können auch nur abschnittsweise von Röhrchen gebildet werden, beispielsweise nur im Bereich zwischen den Anschlußstutzen 38 und 39 und der Verteilkammer 40.
In Figur 6 ist eine alternative Ausgestaltung eines Fluidkanals 35b dargestellt, welcher nicht vollständig geschlossen ist, sondern eine Mehrzahl von
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Spülöffnungen 58 im Bereich des Schneidelements 32 aufweist, welche Durchbrechungen des Schneidelements 32 bilden und das Austreten einer geeigneten, gewebeschonenden Spülflüssigkeit ermöglichen.
Schließlich ist in Figur 8 noch eine vierte Variante eines chirurgischen Instruments 10c dargestellt, bei dem keine seitlichen Anschlußstutzen vorgesehen sind, sondern die Fluidkanäle 34c und 35c bis zum proximalen Ende 20c der Bipolarschere 10c herausgeführt sind. In proximaler Richtung stehen vom proximalen Ende 20c somit zwei Anschlußstutzen 38c und 39c ab.
Claims (21)
1. Chirurgisches Instrument mit einem proximalen und einem distalen Ende, mit einem ersten Werkzeug und einem zweiten, relativ zum ersten bewegbaren Werkzeug am distalen Ende des Instruments, mit einem dem ersten Werkzeug zugeordneten ersten Fluidkanal, der einen Fluideinlaß an seinem proximalen Ende aufweist und eine Fluidströmung in distaler Richtung ermöglicht, und mit einem zweiten Fluidkanal, der eine Fluidströmung in proximaler Richtung ermöglicht und einen Fluidauslaß an seinem proximalen Ende aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Werkzeug (19) den zweiten Fluidkanal (35) umfaßt und daß ein distaler Endbereich des ersten Fluidkanals (34) mit einem distalen Endbereich des zweiten Fluidkanals (35) in direkter Fluidverbindung steht.
2. Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Fluideinlaß (38) und/oder der Fluidauslaß (39) in einem werkzeugfreien Bereich des Instruments (10) angeordnet sind.
3. Instrument nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich der erste und der zweite Fluidkanal (34, 35) im wesentlichen vom proximalen (20) zum distalen Ende (36) des Instrumentes (10) erstrecken und daß der Fluideinlaß (38c) und der Fluidauslaß (39c) am proximalen Ende (20) des Instruments (10) angeordnet sind.
4. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Abstand (37) zwischen dem ersten und dem zweiten Fluidkanal (34, 35) im Bereich des ersten Werkzeugs (19) am größten ist.
5. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das chirurgische Instrument (10) zwei relativ zueinander verschwenkbar aneinander gelagerte Branchen (14, 15) umfaßt und daß jedes der beiden distalen Enden der Branchen (14, 15) eines der beiden Werkzeuge (18, 19) umfaßt.
6. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Werkzeug (19) mehrteilig ausgebildet ist und mindestens ein erstes und ein zweites Werkzeugelement (32, 52, 53, 56) umfaßt.
7. Instrument nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Werkzeugelement (32; 52; 53; 56) den ersten und/oder den zweiten Fluidkanal (34, 35) mindestens teilweise umfaßt.
8. Instrument nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und das zweite Werkzeugelement (32, 52, 53, 56) den ersten und/oder den zweiten Fluidkanal (34, 35) mindestens teilweise umfassen.
9. Instrument nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und das zweite Werkzeugelement (32, 52, 53, 56) aneinander angrenzen und daß der erste und/oder der zweite Fluidkanal (34, 35) entlang einer Grenzfläche (60) zwischen dem ersten und dem zweiten Werkzeugelement (32, 52, 53, 56) verlaufen.
10. Instrument nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und/oder das zweite Werkzeugelement (32, 52, 53) jeweils mit einer Ausnehmung (50, 51, 54, 55) versehen sind zum gemeinsamen Ausbilden des ersten und/oder zweiten Fluidkanals (34, 35).
11. Instrument nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Werkzeugelement (32) aus einem Isolator, insbesondere einem keramischen Material hergestellt ist.
12. Instrument nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Werkzeugelement (52, 53) aus einem Metall, insbesondere einem hochleitfähigen Metall hergestellt ist.
13. Instrument nach einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und das zweite Werkzeugelement (32, 52, 53) miteinander verbunden sind, insbesondere verklebt oder verlötet.
14. Instrument nach einem der Ansprüche 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und/oder das zweite Werkzeugelement (32, 52, 53) mindestens teilweise mit einer Deckschicht (56) bedeckt sind.
15. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Abschnitt des ersten und/oder des zweiten Fluidkanals ein Rohr (34a, 35a) umfaßt.
16. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der erste und der zweite Fluidkanal (34, 35) in einem Bereich des ersten Werkzeugs (19) im wesentlichen in einer Werkzeugebene angeordnet sind, daß der erste und der zweite Fluidkanal (34, 35) außerhalb des Bereichs des ersten Werkzeugs (19) im wesentlichen in einer Zuleitungsebene angeordnet sind, die im wesentlichen quer zur Werkzeugebene verläuft.
17. Instrument nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß eine zwei Teilkammern (42, 43) umfassende Fluidverteilkammer (40) in einem Übergangsbereich zwischen dem ersten Werkzeug (19) und einem werkzeugfreien Bereich vorgesehen ist, daß die Fluidverteilkammer (40) zwei parallel zur Werkzeugebene und zwei parallel zur Zuleitungsebene ausgerichtete Anschlüsse (46, 47; 44, 45) umfaßt und daß jeweils eine der beiden Teilkammern (42, 43) eine Fluidverbindung zwischen einem parallel zur Werkzeugebene und einem parallel zur Zuleitungsebene ausgerichteten Anschluß (46, 47; 44, 45) bildet.
18. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und das zweite Werkzeug (18, 19) elektrisch gegeneinander isoliert sind.
19. Instrument nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Branche (15) eine erste elektrische Zuleitung (27) umfaßt, die mit dem ersten Werkzeug (19) in Verbindung steht, und daß an der ersten oder der zweiten Branche (14, 15) eine zweite, von der ersten elektrisch isolierte elektrische Zuleitung (26) vorgesehen ist, die mit dem zweiten Werkzeug (18) in Verbindung steht.
20. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der beiden Fluidkanäle (34b, 35b) in seinem distalen Endbereich mit Öffnungen (58) versehen ist.
21. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und das zweite Werkzeug jeweils eine Schneide (18, 19) umfassen.
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