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DE10253771B3 - Schutzvorrichtung für ein chirurgisches Instrument - Google Patents

Schutzvorrichtung für ein chirurgisches Instrument Download PDF

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DE10253771B3 DE10253771A DE10253771A DE10253771B3 DE 10253771 B3 DE10253771 B3 DE 10253771B3 DE 10253771 A DE10253771 A DE 10253771A DE 10253771 A DE10253771 A DE 10253771A DE 10253771 B3 DE10253771 B3 DE 10253771B3
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Abstract

Um eine Schutzvorrichtung für ein chirurgisches Instrument, umfassend einen von einer Rahmenstruktur definierten Schutzraum, in welchen das chirurgische Instrument mindestens teilweise einführbar ist, so zu verbessern, daß das chirurgische Instrument teilweise einfach und sicher in die Schutzvorrichtung eingeführt werden kann, wird vorgeschlagen, daß die Rahmenstruktur mindestens zwei Rahmenteile umfaßt, daß die mindestens zwei Rahmenteile relativ zueinander bewegbar sind und daß die mindestens zwei Rahmenteile von einer Einführstellung, in welcher das chirurgische Instrument mindestens teilweise in den Schutzraum bringbar ist, in eine Schutzstellung bringbar sind, in welcher der Schutzraum das Instrument mindestens teilweise umgibt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schutzvorrichtung für ein chirurgisches Instrument, umfassend einen von einer Rahmenstruktur definierten Schutzraum, in welchen das chirurgische Instrument mindestens teilweise einfuhrbar ist, wobei die Rahmenstruktur mindestens zwei Rahmenteile umfaßt.
  • Derartige Schutzvorrichtungen sind beispielsweise bekannt in Form von Schutzkappen, welche zum Schutz empfindlicher Teile des Instruments auf das Instrument aufgesteckt oder über diese Teile geschoben werden können. Beispiele für besonders empfindliche Instrumente sind Scheren, die keramische Schneiden umfassen, welche aus dünnen Keramikplättchen hergestellt und in dafür vorgesehene Ausnehmungen einer Branche oder eines beweglichen Maulteils eingesetzt sind. Die empfindlichen Teile der Instrumente benötigen vor allem Schutz während einer Reinigung und der anschließenden Lagerung des Instruments. Die Schutzvorrichtung verhindert dabei, daß andere Instrumente oder Teile von Aufbewahrungsbehältern mit empfindlichen Teilen des Instruments in Kontakt kommen und dieses beschädigen können.
  • Bei den bekannten Schutzkappen hat sich als nachteilig erwiesen, daß die empfindlichen Teile des Instruments nur relativ umständlich in die Schutzkappe eingeführt werden können.
  • Aus der DE 37 22 899 A1 ist ein Skalpell bekannt, welches eine am Skalpellgriff verschieblich gelagerte Schutzhülle aufweist. Die DE 38 26 786 A1 offenbart ein chirurgisches Schneidinstrument, bei welchem ein Schneidemesser in einer dafür vorgesehenen Halterung gehalten wird. Aus der DE 31 26 578 A1 ist ein zweischenktiges Nahtherstellungsinstrument zur Verwendung in der Chirurgie bekannt. Die DE 690 21 269 T2 offenbart ein Klammernahtgerät mit Sicherheitsschließung. Ein chirurgisches Instrument mit einem langgestreckten Griffteil und einem am distalen Ende des Griffteils angeordneten Arbeitsteil ist in der DE 198 05 904 A1 beschrieben, wobei das Griffteil eine auf einem Schaft längsverschiebbar geführte, zumindest in einer das Arbeitsteil umschließenden Sicherungsstellung und einer das Arbeitsteil freigebenden Arbeitsstellung fixierbare Griffhülse aufweist. Die DE 202 00 668 U1 offenbart ein chirurgisches Instrument, welches ein mit einem Fluidkanal versehenes Werkzeug umfaßt, wobei der Fluidkanal Spülöffnungen aufweist. Eine Taschenschere, deren Schneiden sich am Griff verschieben lassen, ist aus der DE-PS 3140 bekannt. In der EP 0 769 276 B1 wird ein chirurgisches, reinigbares Skalpell mit Schutzhülle und Klingenauszieher beschrieben.
  • Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Schutzvorrichtung der eingangs beschriebenen Art so zu verbessern, daß das chirurgische Instrument einfach und sicher mindestens teilweise in die Schutzvorrichtung eingeführt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Schutzvorrichtung der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Schutzvorrichtung mit dem chirurgischen Instrument lösbar verbindbar ist, daß die mindestens zwei Rahmenteile zum Öffnen und Schließen des Schutzraums relativ zueinander bewegbar sind und das die mindestens zwei Rahmenteile von einer Einführstellung, in welcher der Schutzraum geöffnet ist und in welcher das chirurgische Instrument mindestens teilweise in den Schutzraum bringbar ist, in eine Schutzstellung bringbar sind, und in welcher der Schutzraum geschlossen ist und das Instrument mindestens teilweise schützend umgibt.
  • Durch die relative Bewegbarkeit der zwei Rahmenteile läßt sich der Schutzraum öffnen, Teile des Instruments in den Schutzraum einführen, beispielsweise einlegen oder einschieben, und daran anschließend kann der Schutzraum durch Überführen der Rahmenteile von der Einführstellung in die Schutzstellung geschlossen werden. Eine solche Ausgestaltung ermöglicht es auch, ein Instrument, beispielsweise eine Schere oder eine Zange, in einer geöffneten Stellung in den Schutzraum einzuführen, so daß nur eines von zwei Werkzeugelementen in der Schutzstellung innerhalb des Schutzraumes angeordnet ist.
  • Vorzugsweise umfaßt die Rahmenstruktur mindestens eine Spülöffnung zum Ein- und Ausströmen eines Fluids. Dadurch kann Spülflüssigkeit zum Reinigen des in der Schutzvorrichtung geschützt gehaltenen Instruments ein- und ausströmen, so daß das Instrument ohne weiteres reinigbar ist, obwohl es sich in der Schutzvorrichtung befindet.
  • Damit der Schutz des Instruments zusätzlich verbessert wird, kann es von Vorteil sein, wenn mindestens eines der mindestens zwei Rahmenteile eine mindestens teilweise geschlossene Schutzfläche umfaßt. Damit wird das Einwirken von Gegenständen, die das Instrument beschädigen könnten, wirksam verhindert.
  • Besonders günstig ist es, wenn die Rahmenstruktur mindestens zwei, in der Schutzstellung voneinander beabstandete Schutzflächen umfaßt. Dadurch lassen sich Teile des Instruments mindestens von zwei Seiten gegen Fremdeinwirkung schützen.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn zwei Schutzflächen vorgesehen sind. Damit läßt sich der Schutz im wesentlichen beschränken gegen eine Fremdeinwirkung auf zu schützende Teile des Instruments von zwei Seiten. Im übrigen kann die Rahmenstruktur völlig offen sein, so daß Fluide besonders gut in den Schutzraum eindringen können.
  • Ein besonders einfacher Aufbau der Schutzvorrichtung ergibt sich, wenn die mindestens zwei Rahmenteile relativ zueinander verschwenkbar gelagert sind. Insbesondere dann, wenn die beiden Teile aneinander gelagert sind, läßt sich die Schutzvorrichtung insgesamt einteilig ausbilden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, daß der Schutzraum ein distales Ende und ein proximales Ende umfaßt und daß sich der Schutzraum von dem distalen Ende zu dem proximalen Ende in einer Längsrichtung erstreckt. Eine langgestreckte Form des Schutzraums eignet sich besonders gut zur Aufnahme von langgestreckten Instrumenten, beispielsweise langgestreckten Scherenblättern oder auch besonders empfindlicher Zangenenden. Darüber hinaus läßt sich auf diese Weise ein Schutzraum in minimaler Größe ausbilden, was insbesondere bei der Reinigung und einer anschließenden Lagerung den Platzbedarf für das Instrument minimiert.
  • Vorzugsweise nimmt eine Querschnittsfläche des Schutzraums quer zu seiner Längsrichtung von einem proximalen Ende zu einem distalen Ende hin zu. Dies ermöglicht es, die Schutzvorrichtung auch zum Schutz von Instrumenten mit beispielsweise in Richtung auf ihr distales Ende hin größer werdenden Werkzeugen oder gekrümmten Enden zu verwenden. Bei den letztgenannten Instrumenten sind freie Enden von einer Längsachse des Instruments weg gekrümmt, so daß ein größerer Raumbedarf der Schutzvorrichtung gegeben ist, der aufgrund der vorgeschlagenen Ausbildung zur Verfügung steht.
  • Von Vorteil ist es, wenn die Rahmenstruktur mindestens zwei Abstandshalteelemente umfaßt zum Halten der mindestens zwei Schutzflächen in einem Abstand voneinander. Dadurch wird verhindert, daß die Schutzflächen selbst zu schützende Teile des Instruments beschädigen können.
  • Die Abstandshalteelemente können grundsätzlich gleich lang sein. Vorzugsweise sind die mindestens zwei Abstandshalteelemente jedoch unterschiedlich lang. Dadurch lassen sich Schutzräume bilden, die an einen speziellen Platzbedarf des Instruments angepaßt sind. Insbesondere ist es möglich, Schutzräume mit in Längsrichtung sich veränderndem Querschnitt auszubilden.
  • Denkbar wäre es, die Abstandshalteelemente in einem zentralen Bereich des Schutzraums anzuordnen. Dagegen ist es vorteilhaft, wenn die mindestens zwei Abstandshalteelemente an dem proximalen und dem distalen Ende des Schutzraums angeordnet sind. Dadurch ergibt sich eine besonders große Stabilität der Rahmenstruktur. Zusätzlich dienen die Abstandshalteelemente als Schutz gegen ein seitliches Einwirken von Gegenständen auf das von der Schutzvorrichtung umgebene Instrument.
  • Um eine Reinigung des in die Schutzvorrichtung eingebrachten Instruments zu erleichtern, kann mindestens eine der mindestens zwei Schutzflächen mit mindestens einer Durchbrechung versehen sein. Reinigungsfluid kann dadurch besonders einfach eindringen und Verschmutzungen des Instruments lösen und wegspülen.
  • Um eine Reinigung des Instruments noch weiter zu verbessern, umfaßt die Rahmenstruktur mindestens eine vollständig offene Rahmenfläche. Durch die offene Rahmenfläche können größere Mengen Reinigungsfluid zu Reinigungszwecken in den Schutzraum gelangen.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann vorgesehen sein, daß die Schutzvorrichtung ein Verbindungselement umfaßt zum lösbaren Verbinden der Rahmenstruktur mit dem Instrument. Durch das Verbindungselement läßt sich verhindern, daß sich die Rahmenstruktur vom Instrument unbeabsichtigt löst, wodurch zu schützende Teile des Instruments Fremdeinwirkungen preisgegeben würden.
  • Um eine Verbindung des Instruments mit der Rahmenstruktur zu verbessern und zu erleichtern, trägt das Verbindungselement mindestens einen Abstützvorsprung zum Abstützen des Verbindungselementes an einen Vorsprung und/oder einer Ausnehmung des Instrumentes. Ein solcher Abstützvorsprung kann beispielsweise in einen Vorsprung oder eine Ausnehmung des Instruments eintauchen oder sich daran abstützen oder eine Anschlagfläche, die durch den Vorsprung oder die Ausnehmung des Instruments gebildet wird, hintergreifen. Dadurch ist die Schutzvorrichtung sicher am Instrument gehalten.
  • Günstig ist es, wenn der Abstützvorsprung L-förmig abgewinkelt ist. Damit kann beispielsweise eine Durchbrechung des Instruments durchgriffen werden, wobei sich der Abstützvorsprung mindestens an zwei Seitenflächen der Durchbrechung abstützen kann.
  • Das Verbindungselement könnte grundsätzlich entlang der Symmetrieachse der Rahmenstruktur verlaufend angeordnet sein. Besonders vorteilhaft ist es jedoch, wenn das Verbindungselement ein sich in Längsrichtung erstreckendes Trägerelement umfaßt und wenn in Längsrichtung verlaufende Symmetrieachsen des Trägerelements und des Schutzraums voneinander beabstandet sind. Diese Ausgestaltung ermöglicht es, daß das Trägerelement bei einem teilweise in die Schutzvorrichtung eingebrachten Instrument seitlich versetzt zu sich in Längsrichtung erstreckenden Teilen des Instruments verläuft. Insbesondere bei einer Reinigung des Instruments sind dann diese sich in Längsrichtung erstreckenden Teile des Instruments für Reinigungsfluide frei zugänglich. Eine Reinigungswirkung einer Spülmaschine wird dadurch deutlich verbessert.
  • Damit sich die mindestens zwei Rahmenteile in der Schutzstellung nicht unbeabsichtigt voneinander lösen, ist es von Vorteil, wenn die mindestens zwei Rahmenteile in der Schutzstellung miteinander verrastbar sind. Dazu können eine oder mehrere Rastverbindungen vorgesehen sein, welche beispielsweise im Bereich der Abstandselemente angeordnet sein können.
  • Vorzugsweise ist die Schutzvorrichtung aus einem sterilisierbaren Material hergestellt, insbesondere aus Metall und/oder Kunststoff.
  • Die nachfolgende Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
  • 1: eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung;
  • 2: eine Seitenansicht in Richtung des Pfeils A in 1;
  • 3: eine perspektivische Ansicht einer an einer geschlossenen Schere angeordneten Schutzvorrichtung;
  • 4: eine perspektivische Ansicht einer geöffneten Schere mit einer Schutzvorrichtung in der Einführstellung; und
  • 5: eine Seitenansicht einer geöffneten Schere mit einer daran angeordneten Schutzvorrichtung in der Schutzstellung.
  • In den 1 bis 5 ist ein insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 versehener Schneidenschutz dargestellt, der an eine insgesamt mit dem Bezugszeichen 12 versehene Schere anbringbar ist.
  • Der Schneidenschutz 10 umfaßt eine zweiteiligen Rahmen 14, mit einer ersten Rahmenhälfte 16 und einer zweiten Rahmenhälfte 18, die gemeinsam einen Aufnahmeraum umgeben. Jede der beiden Rahmenhälften 16 und 18 umfaßt zwei rechteckige Rahmenteile 20 und 21 beziehungsweise 22 und 23, wobei sich das Rahmenteil 21 an das Rahmenteil 20 unter einem Winkel 24 von etwa 20° anschließt und sich das Rahmenteil 23 an das Rahmenteil 22 unter einem Winkel 25 von ebenfalls etwa 20° anschließt.
  • An einem vom Rahmenteil 22 weg weisenden Ende des Rahmenteils 20 sind senkrecht von diesem abstehend und parallel zueinander zwei Abstandshalter in Form von rechteckigen Streben 26 angeordnet. In der Nähe des freien Endes des Rahmenteils 21 sind in gleicher Weise und parallel zueinander vom Rahmenteil 21 seitlich abstehende Streben 28 angeordnet, die etwa doppelt so lang sind wie die Streben 26. An einem freien Ende des Rahmenteils 23 stehen seitlich in der vom Rahmenteil 23 definierten Ebene zwei Lagerzapfen 30 ab, die jeweils in eine korrespondierende Bohrung im Bereich der freien Enden der Streben 28 eintauchen. Die Lagerzapfen 30 definieren eine gemeinsame Schwenkachse 32, um welche die Rahmenhälfte 16 relativ zur Rahmenhälfte 18 verschwenkt werden kann.
  • Die Länge der Streben 28 und die Länge der Streben 26 ist jeweils so gewählt, daß in einer Schutzstellung des Schneidenschutzes 10, wie er in den 1, 2 und 3 dargestellt ist, die Rahmenteile 21 und 22 parallel zueinander verlau fen, gedachte Verlängerungen der Rahmenteile 21 und 23 sich dagegen unter einem Winkel schneiden, der der Summe der Winkel 24 und 25 entspricht.
  • An ein freies Ende des Rahmenteils 22 ist in Verlängerung desselben eine Verbindungsstrebe 34 in Längsrichtung 68 des Schneidenschutzes 10 angeordnet, die etwa halb so breit wie das Rahmenteil 22, jedoch etwa dreimal so lang wie dieses ist. Die Verbindungsstrebe 34 liegt in der durch das Rahmenteil 22 definierten Ebene. Ferner geht eine parallel zur Schwenkachse 32 weisende Seitenfläche 36 des Rahmenteils 22 nahtlos in eine Seitenfläche 38 der Verbindungsstrebe 34 über.
  • An ein freies Ende der Verbindungsstrebe 34 schließt sich quer in der von der Verbindungsstrebe 34 definierten Ebene eine Klemmplatte 40 an, die etwa doppelt so breit wie die Verbindungsstrebe 34 und etwa viermal so lang wie diese ist. Von der Klemmplatte 40 stehen senkrecht zwei L-förmige Haltevorsprünge 42 ab, die einen senkrecht von der Klemmplatte 40 abstehenden Schenkel 44 und einen von einem freien Ende des Schenkels 44 parallel zur Klemmplatte 40 abstehenden, von den Rahmenhälften 16 und 18 weg weisenden Schenkel 46 umfassen.
  • Beide Streben 26 weisen im Bereich Ihrer freien Enden jeweils einen kleinen kugeligen Rastzapfen 48 auf, der in Richtung auf die andere Strebe 26 vorsteht. An dem Rahmenteil 22 ist eine korrespondierende Ausnehmung 50 vorgesehen, in die der Rastzapfen 48 eintauchen kann.
  • Ferner sind alle vier Rahmenteile 20 bis 23 mit jeweils zwei Querbohrungen 52 versehen.
  • In den 1 bis 3 ist der Schneidenschutz 10 in der Schutzstellung dargestellt. Die Rahmenteile 20 und 22 verlaufen in dieser Stellung parallel, die Rastzapfen 48 tauchen in die Ausnehmungen 50 ein. Im Zusammenhang mit den 3 bis 5 ist die Verwendung des Schneidenschutzes 10 in Verbindung mit der Schere 12 dargestellt.
  • Die Schere 12 ist aus zwei im wesentlichen identischen Branchen 54 und 55 aufgebaut, die um eine gemeinsame Schwenkachse 56 relativ zueinander verschwenkbar sind. Jede der Branchen 54 und 55 weist an ihrem proximalen Ende einen Fingerring 58 beziehungsweise 59 auf, die jeweils eine Öffnung 60 beziehungsweise 61 definieren. An jeder der beiden Branchen 54 und 55 ist ferner ein Steg 62 beziehungsweise 63 vorgesehen, der so von der jeweiligen Branche 54 beziehungsweise 55 absteht und mit dem zugehörigen Fingerring 58 beziehungsweise 59 verbunden ist, daß jeweils eine im wesentlichen dreieckige Durchbrechung 64 beziehungsweise 65 an der Branche 54 beziehungsweise an der Branche 55 gebildet wird. Zwei aus einer von den Branchen 54 und 55 definierten Ebene heraus gekrümmte Schneiden 66 und 67 sind in nicht dargestellter Weise keramisch beschichtet zur Ausbildung keramischer Schneidkanten.
  • In 3 ist dargestellt, wie mit dem Schneidenschutz 10 beide Schneiden 66 und 67 der Schere 12 gemeinsam geschützt werden können. Hierfür wird zunächst die Rahmenhälfte 16 von der in 1 dargestellten Schutzstellung in die in 4 dargestellte Lösestellung überführt durch Verschwenken der Rahmenhälfte 16 um die Schwenkachse 32 relativ zur Rahmenhälfte 18. Die Schere 12 wird geschlossen, so daß die beiden Branchen 54 und 55 aneinander anliegen. Danach werden die beiden Haltevorsprünge 46 durch die Durchbrechungen 64 und 65 hindurchgesteckt, so daß die Schenkel 44 und 46 jeweils außen an einem Fingerring 58 beziehungsweise 59 anliegen. Die Verbindungsstrebe 34 wird nun in Richtung auf die beiden Branchen 54 und 55 verschwenkt, bis die Schneide 66 mit ihrer konvex gekrümmten Außenseite am Rahmenteil 22 anliegt. Anschließend wird das Rahmenteil 16 wiederum um die Schwenkachse 30 relativ zum Rahmenteil 18 verschwenkt, bis die Rastzapfen 48 an den Streben 26 in die Ausnehmungen 50 am Rahmenteil 22 eintauchen. Der Schneidenschutz 10 nimmt nun die Schutzstellung ein und schützt die von ihm umgebenen Schneiden 66 und 67.
  • Mit dem Schneidenschutz 10 ist es auch möglich, nur eine der beiden Schneiden 66 oder 67 schützend zu umgeben. Hierzu wird, wie in den 4 und 5 dargestellt, die Schere geöffnet, so daß die beiden Branchen 54 und 55 etwa in einem Winkel von 90° zueinander stehen. Einer der beiden Haltevorsprünge 42 wird, wie beispielsweise in 4 dargestellt, durch die Durchbrechung 65 gesteckt, und anschließend das Rahmenteil 16 um die Schwenkachse 30 in Richtung auf die Schneide 67 hin verschwenkt und zwar so weit, bis die Rastzapfen 48 in die Ausnehmungen 50 eintauchen. Ein Schließen der Schere 12 wird verhindert, da eine der beiden Streben 26 einen Anschlag für die Branche 54 bildet.
  • Durch die von den Rastzapfen 48 und den Ausnehmungen 50 gebildete Rastverbindung sowie durch die klemmende Verbindung des Haltevorsprungs 42 in den Durchbrechungen 64 und 65 wird ein unbeabsichtigtes Lösen des Schneidenschutzes 10 von der Schere 12 verhindert.
  • Insbesondere bei einer geöffneten Schere 12 hat die unsymmetrische, jedoch zur Längsrichtung 68 parallele Anordnung der Verbindungsstrebe 34 den Vorteil, daß diese seitlich und beabstandet an der mit ihr verbundenen Branche 54 oder 55 geführt wird, so daß diese vollständig von Reinigungsflüssigkeit benetzt werden kann.
  • Zur Erhöhung seiner Stabilität ist der Schneidenschutz 10 vorzugsweise aus Metall gefertigt, denkbar wäre jedoch auch eine Ausgestaltung aus einem sterilisierbaren Kunststoff.

Claims (18)

  1. Schutzvorrichtung (10) für ein chirurgisches Instrument (12), umfassend einen von einer Rahmenstruktur (14) definierten Schutzraum (15), in welchen das chirurgische Instrument (12) mindestens teilweise einfuhrbar ist, wobei die Rahmenstruktur (14) mindestens zwei Rahmenteile (16, 18) umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzvorrichtung (10) mit dem chirurgischen Instrument lösbar verbindbar ist, daß die mindestens zwei Rahmenteile (16, 18) zum Öffnen und Schließen des Schutzraums (15) relativ zueinander bewegbar sind und daß die mindestens zwei Rahmenteile (16, 18) von einer Einfuhrstellung, in welcher der Schutzraum (15) geöffnet ist und in welcher das chirurgische Instrument mindestens teilweise in den Schutzraum (15) bringbar ist, in eine Schutzstellung bringbar sind, in welcher der Schutzraum (15) geschlossen ist und das Instrument (12) mindestens teilweise schützend umgibt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß die Rahmenstruktur (16, 18) mindestens eine Spülöffnung (52) zum Ein- und Ausströmen eines Fluids umfaßt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der mindestens zwei Rahmenteile (16, 18) eine mindestens teilweise geschlossene Schutzfläche (20, 21; 22, 23) umfaßt.
  4. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rahmenstruktur (14) mindestens zwei, in der Schutzstellung voneinander beabstandete Schutzflächen (20, 21; 22, 23) umfaßt.
  5. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch .gekennzeichnet, daß die mindestens zwei Rahmenteile (16, 18) relativ zueinander verschwenkbar gelagert sind.
  6. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzraum (15) ein distales Ende und ein proximales Ende umfaßt und daß sich der Schutzraum (15) von dem distalen Ende bis zum proximalen Ende in einer Längsrichtung (68) erstreckt.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine Querschnittsfläche des Schutzraums (15) quer zu seiner Längsrichtung (68) von einem proximalen Ende zu einem distalen Ende hin zunimmt.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Rahmenstruktur (14) mindestens zwei Abstandshalteelemente (26, 28) umfaßt zum Halten der mindestens zwei Schutzflächen (20, 21; 22, 23) in einem Abstand voneinander..
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens zwei Abstandshalteelemente (26, 28) unterschiedlich lang sind.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeich- net, daß die mindestens zwei Abstandshalteelemente (26, 28) an dem proximalen und dem distalen Ende des Schutzraums (15) angeordnet sind.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der mindestens zwei Schutzflächen (20, 21; 22, 23) mit mindestens einer Durchbrechung (52) versehen ist.
  12. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rahmenstruktur (14) mindestens eine vollständig offene Rahmenfläche umfaßt.
  13. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzvorrichtung (10) ein Verbindungselement (34) umfaßt zum lösbaren Verbinden der Rahmenstruktur (14) mit dem Instrument (12).
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (34) mindestens einen Abstützvorsprung (42) trägt zum Abstützen des Verbindungselementes (34) an einem Vorsprung und/oder einer Ausnehmung (64, 65) des Instruments (12).
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstützvorsprung (42) L-förmig abgewinkelt ist.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (34) ein sich in Längsrichtung (68) erstreckendes Trägerelement (34) umfaßt und daß in Längsrichtung ver laufende Symmetrieachsen des Trägerelements (34) und des Schutzraums (15) voneinander beabstandet sind.
  17. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens zwei Rahmenteile (16, 18) in der Schutzstellung miteinander verrastbar sind.
  18. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzvorrichtung (10) aus Metall und/oder Kunststoff hergestellt ist.
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