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DE202006018577U1 - Sanitäres Einbauelement - Google Patents

Sanitäres Einbauelement Download PDF

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DE202006018577U1
DE202006018577U1 DE200620018577 DE202006018577U DE202006018577U1 DE 202006018577 U1 DE202006018577 U1 DE 202006018577U1 DE 200620018577 DE200620018577 DE 200620018577 DE 202006018577 U DE202006018577 U DE 202006018577U DE 202006018577 U1 DE202006018577 U1 DE 202006018577U1
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Neoperl GmbH
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    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03CDOMESTIC PLUMBING INSTALLATIONS FOR FRESH WATER OR WASTE WATER; SINKS
    • E03C1/00Domestic plumbing installations for fresh water or waste water; Sinks
    • E03C1/02Plumbing installations for fresh water
    • E03C1/08Jet regulators or jet guides, e.g. anti-splash devices

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Abstract

Sanitäres Einbauelement (1) mit zumindest einem By-Pass- oder Reinigungskanal (6), dem ein Ventil zuströmseitig vorgeschaltet ist, in dessen Offenstellung der zumindest eine By-Pass- oder Reinigungskanal (6) zugeschaltet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Einbauelement (1) ein Filtersieb (4) mit wenigstens einer Schmutzauslassöffnung (5) hat, welche Schmutzauslassöffnung (5) einen im Vergleich zu den Sieböffnungen des Filtersiebes vergrößerten lichten Öffnungsquerschnitt aufweist, dass die wenigstens eine Schmutzauslassöffnung (5) in den zumindest einen By-Pass- oder Reinigungskanal (6) mündet, und dass die Schmutzauslassöffnung (5) in Strömungsrichtung vor und der Kanalauslass des zumindest einen By-Pass- oder Reinigungskanals (6) in Strömungsrichtung hinter mindestens einem flüssigkeitsführenden Bestandteil (7, 8) wenigstens einer im Einbauelement befindlichen Funktionseinheit angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein sanitäres Einbauelement mit zumindest einem By-Pass- oder Reinigungskanal, dem ein Ventil zuströmseitig vorgeschaltet ist, in dessen Offenstellung der zumindest eine By-Pass- oder Reinigungskanal zugeschaltet ist.
  • Man kennt bereits sanitäre Einbauelemente, die als ein in das Auslaufmundstück einer sanitären Auslaufarmatur einsetzbarer Strahlregler ausgestaltet sind. Solche Strahlregler, die zur Erzeugung eines homogenen und perlend-weichen Wasserstrahls vorgesehen sind, weisen im Gehäuseinneren ihres Einbaugehäuses einen Strahlzerleger auf, der als ein Diffussor oder als eine Lochplatte ausgestaltet sein kann. Während die Lochplatte eine Vielzahl, jeweils einen Einzelstrahl erzeugender Durchflusslöcher hat, weist der Diffussor eine Prallplatte auf, die von einem durch Durchtrittsöffnungen unterbrochenen Wandungsabschnitt umgrenzt ist. Bei diesen vorbekannten Einbauelementen besteht die Gefahr, dass im Wasser mitgeführte Schmutzpartikel die vergleichsweise kleinen Durchflussquerschnitte der Lochplatte oder des Diffussors verstopfen und somit die Funktion der in den vorbekannten Einbauelementen vorge sehenen Funktionseinheiten beeinträchtigen können.
  • Man hat daher auch bereits ein selbstreinigendes und als Strahlregler ausgestaltetes sanitäres Einbauelement geschaffen (vgl. US-A-4 313 564 ). Dieses vorbekannte Einbauelement weist ein in seiner Offenstellung vorgespanntes Ventil auf, das sich bei einem vorgebbaren Staudruck des Wassers in seine Schließstellung bewegt. Während das Wasser in der Offenstellung des Ventils nicht nur durch die in Strömungsrichtung oberhalb des Ventils angeordneten Durchströmkanäle fließen kann, sondern auch die oberhalb des Ventils angeordneten By-Pass- oder Reinigungskanäle durchströmt, verbleiben in der Schließstellung des Ventils nur die oberhalb des Ventils vorgesehenen Durchströmkanäle. Durch den während der Schließbewegung des Ventils erhöhten Staudruck des Wassers, durch die mit dem reduzierten lichten Durchflussquerschnitt verbundene Geschwindigkeitserhöhung des Wassers sowie durch die geänderte Flüssigkeitsführung wird in der Schließstellung des Ventils eine abrasive Wirkung des Wassers erreicht, die eventuelle Ablagerungen im vorbekannten Einbauelement zu lösen und zu entfernen vermag. Die in Abhängigkeit vom Staudruck geänderten Flüssigkeitsführungen sowie die währenddessen geänderten Fließgeschwindigkeiten bewirken gleichzeitig aber auch sprunghaft wechselnde Strömungseigenschaften des austretenden Wassers, die vom Verbraucher störend empfunden werden.
  • Aus der DE 10 2004 044 158 B3 ist bereits ein sanitäres Einbauelement bekannt, das in das Auslaufmundstück einer sanitären Wasserauslaufarmatur einsetzbar ist. Das vorbekannte Einbauelement ist als Strahlreglereinsatz ausgestaltet, der zwischen einem kraftvollen Reinigungsstrahl und einem weichen belüfteten Gesamtstrahl umschaltbar ist. Der vorbekannte Strahlreglereinsatz hat dazu einen zentralen Reinigungsstrahlkanal, den eine ringförmige Strömungskammer mit einer Vielzahl von Wasseraustrittsdüsen umgibt. Die zur Erzeugung des weichen belüfteten Gesamtstrahles vorgesehene Strömungskammer weist eine Einströmöffnung auf, die mit einem in seine Schließstellung vorgespannten Ventil derart steuerbar ist, dass vom anströmenden Wasser das Ventil von einem vorgebbaren Staudruck des Wassers öffenbar ist. Während der Reinigungsstrahl beispielsweise zum Reinigen eines Rasierers vorteilhaft eingesetzt werden kann, wird bei infolge des Wasserdrucks geöffnetem Ventil zusätzlich zum Reinigungsstrahl ein aus einer Vielzahl von Einzelstrahlen zusammengesetzter Softstrahl erzeugt. Da auch der sogenannte Softstrahl den kraftvollen Reinigungsstrahl beinhaltet, ergibt sich auch bei einem entsprechenden Wasserdruck stets ein vergleichsweise unkomfortabel empfundener und mittig spritzender Gesamtstrahl. Der Reinigungsstrahl des vorbekannten Strahlreglers ist zudem nur für externe Reinigungszwecke-, nicht aber zur Selbstreinigung des Strahlreglers zum Zwecke der Aufrechterhaltung seiner bestimmungsgemäßen Funktionen vorgesehen.
  • Es besteht daher die Aufgabe, ein sanitäres Einbauelement der eingangs erwähnten Art zu schaffen, dass sich durch die störungsfreie und wartungsarme Funktionsweise der darin befindlichen Funktionseinheiten auszeichnet und unabhängig vom Wasserdruck einen homogenen Wasserstrahl zu formen vermag.
  • Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht bei dem Einbauelement der eingangs erwähnten Art insbesondere darin, dass das Einbauelement ein Filtersieb mit wenigstens einer Schmutzauslassöffnung hat, welche Schmutzauslassöffnung einen im Vergleich zu den Sieböffnungen des Filtersiebes vergrößerten lichten Öffnungsquerschnitt aufweist, dass die wenigstens eine Schmutzauslassöffnung in den zumindest einen By-Pass- oder Reinigungskanal mündet, und dass die Schmutzauslassöffnung in Strömungsrichtung vor und der Kanalauslass des zumin dest einen By-Pass- oder Reinigungskanals in Strömungsrichtung hinter mindestens einem flüssigkeitsführenden Bestandteil wenigstens einer im Einbauelement befindlichen Funktionseinheit angeordnet ist.
  • Das erfindungsgemäße Einbauelement weist ein Filtersieb mit wenigstens einer Schmutzauslassöffnung auf, das die im Wasser mitgeführten Schmutzpartikel abfängt und ansammeln kann, um diese über seine Schmutzauslassöffnung auszutragen. Um diese Schmutzpartikel von der Zuströmseite des Filtersiebes aus austragen zu können, weist die Schmutzauslassöffnung dieses Filtersiebes einen im Vergleich zu den Sieböffnungen des Filtersiebes vergrößerten lichten Öffnungsquerschnitt auf. Die wenigstens eine Schmutzauslassöffnung mündet in dem zumindest einen By-Pass- oder Reinigungskanal, durch den die angesammelten Schmutzpartikel abgeführt werden können. Dabei ist die wenigstens eine Schmutzauslassöffnung des Filtersiebes in Strömungsrichtung vor und der Kanalauslass des By-Pass- oder Reinigungskanals in Strömungsrichtung hinter mindestens einem flüssigkeitsführenden Bestandteil wenigstens einer im Einbauelement befindlichen Funktionseinheit angeordnet. Das erfindungsgemäße Einbauelement zeichnet sich daher durch eine komfortable Funktionsweise mit gleichbleibenden Strömungsgeschwindigkeiten aus. Da die die Funktionsweise eines wasserführenden Bestandteils eventuell gefährdenden Schmutzpartikel über den By-Pass- oder Reinigungskanal während der Unterbrechung der Wasserzufuhr abgeführt werden können, wird gleichzeitig eine wartungsarme und störungsfreie Funktionsweise des erfindungsgemäßen Einbauelementes sowie der darin befindlichen Funktionseinheiten sichergestellt.
  • Unabhängig davon, ob das Ventil durch eine Rückstellfeder in seiner Offenstellung gehalten wird oder manuell in seine Offenstellung bewegt werden kann, ist es vorteilhaft, wenn das wenigstens eine Ventil von seiner Offenstellung unter dem Staudruck des zuströmenden Wassers in seine Schließstellung bewegbar ist.
  • Eine bevorzugte und besonders vorteilhafte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, dass das Einbauelement selbstreinigend ausgestaltet ist und dass dazu das wenigstens eine Ventil unter dem Staudruck des zuströmenden Wassers gegen eine Rückstellkraft in seine Schließstellung bewegbar ist. Bei dieser Ausführungsform wird das Ventil durch die Rückstellkraft grundsätzlich in seiner Offenstellung gehalten. Da das Ventil von seiner Offenstellung unter dem Staudruck des zuströmenden Wassers gegen die Rückstellkraft in seine Schließstellung bewegbar ist, wird das Ventil vom zuströmenden Wasser in seiner Schließstellung gehalten, um erst mit der Unterbrechung des Wasserstroms unter Schließen der Auslaufarmatur derart zu öffnen, dass die angesammelten Schmutzpartikel abgeführt werden können. Somit können die die Funktionsweise eines wasserführenden Bestandteils gefährdenden Schmutzpartikel über den By-Pass- oder Reinigungskanal während der Unterbrechung der Wasserzufuhr abgeführt werden, was regelmäßig beim Schließen der den Wasserstrom steuernden Auslaufarmatur erfolgt.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, dass das Einbauelement einen Strahlregler als Funktionseinheit aufweist und dass ein Strahlzerleger als zumindest eines der flüssigkeitsführenden Bestandteile vorgesehen ist. Da gerade der Strahlzerleger eines Strahlreglers mit seinen vergleichsweise kleinen Durchflussquerschnitten durch im Wasser mitgeführte Schmutzpartikel gefährdet ist, ist das erfindungsgemäße Einbauelement mit seinen selbstreinigenden Eigenschaften gerade in Verbindung mit einem Strahlregler vorteilhaft einsetzbar.
  • Dabei kann der Strahlzerleger als Lochplatte oder als Diffussor ausgestaltet sein.
  • Um eine störungsfreie Funktion der im erfindungsgemäßen Einbauelement befindlichen Funktionseinheiten zu begünstigen, ist es vorteilhaft, wenn zumindest ein Teil der Filteröffnungen des Filtersiebs einen im Vergleich zu den Durchflussöffnungen des zumindest einen flüssigkeitsführenden Bestandteils gleichgroßen oder kleineren lichten Durchflussquerschnitt aufweisen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass solche Schmutzpartikel, die eventuell die Filteröffnungen des Filtersiebs passiert haben, erst Recht auch durch die Durchflussöffnungen des Strahlzerlegers hindurchtreten können.
  • Während die im Wasser mitgeführten Schmutzpartikel zumindest zu einem überwiegenden Teil durch den By-Pass-Kanal abgeführt werden, ist es vorteilhaft, wenn die zumindest eine Funktionseinheit den Filteröffnungen des Filtersiebes in Strömungsrichtung nachgeschaltet ist. Somit wird der durch die Filteröffnungen des Filtersiebes gereinigte Wasserstrahl stets der zumindest einen Funktionseinheit zugeführt.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, dass zumindest ein Ventil einen Ventilkörper hat, der im Einbauelement gegen eine Rückstellkraft verschieblich geführt ist.
  • Dabei sieht eine besonders vorteilhafte Weiterbildung gemäß der Erfindung vor, dass ein durch das Einbauelement hindurchgeführter Teilbereich des Ventilkörpers zumindest bis etwa zum Wasserauslass des Einbauelementes vorsteht und als Handhabe zum manuellen Betätigen des Ventils ausgestaltet ist. Der über den Wasserauslass des Einbauelements vorstehende Teilbereich des Ventilkörpers lässt nicht nur die jeweilige Betriebsstellung des Ventils erkennen, vielmehr kann der Anwender bei Bedarf über die automatische Selbstreinigung des erfindungsgemäßen Einbauelementes hinaus auch weitere Selbstreinigungsvorgänge auslösen, wenn er den Ventilkörper an dem als Handhabe ausgestalteten Teilbereich bei Bedarf in seine Offenstellung bewegt.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Ventilkörper Pilz- oder topfförmig ausgestaltet ist.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, dass der Ventilkörper einen im Einbauelement verschieblich geführten Führungszapfen hat.
  • Dieser Führungszapfen kann massiv ausgestaltet und in entsprechenden Führungsöffnungen des Einbauelementes geführt sein. Eine andere Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, dass der Führungszapfen rohrförmig ausgestaltet ist, dass das Rohrinnere des Führungszapfens als By-Pass-Kanal ausgestaltet ist, und dass im zuströmseitigen Endbereich des Führungszapfens zumindest ein Flüssigkeitseinlaß und im abströmseitigen Endbereich des Führungszapfens wenigstens ein Flüssigkeitsauslass vorgesehen ist. Somit werden die Schmutzpartikel über das Rohrinnere des rohrförmig ausgestalteten Führungszapfens hindurch am flüssigkeitsführenden Bestandteil der Funktionseinheit vorbeigeführt. Steht der rohrförmige Führungszapfen über den Wasserauslass des erfindungsgemäßen Einbauelementes hervor, werden die Schmutzpartikel unmittelbar nach außen befördert, ohne auch nur eine der Funktionseinheiten beeinträchtigen zu können.
  • Eine besonders einfache Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, dass die abströmseitige und vorzugsweise über das Einbauelement vorstehende Stirnöffnung des Führungszapfens als Flüssigkeitsauslass ausgestaltet ist.
  • Eine weitere, besonders vorteilhafte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, dass der Ventilkörper zumindest in einem schirmförmigen Teilbereich elastisch ausgestaltet ist und außenumfangsseitig eine umlaufende Dichtlippe hat und dass der schirmförmige Teilbereich von einer Offenstellung gegen die Elastizität des elastischen Materials in eine Schließstellung bewegbar ist. Der elastisch ausgestaltete schirmförmige Teilbereich eines solchen Ventilkörpers kann durch den Staudruck des zuströmenden Wassers derart umgestülpt werden, dass sich das Ventil von seiner Offenstellung in seine Schließstellung bewegt. Bei nachlassendem Staudruck des Wassers kann sich der schirmförmige Teilbereich des Ventilkörpers aufgrund der Eigenelastizität des Materials von seiner Schließstellung in die Offenstellung umstülpen.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn der die Schmutzauslassöffnung umgrenzende Randbereich des Filtersiebes als mit dem Ventilkörper zusammenwirkender Ventilsitz ausgestaltet ist.
  • Um gegebenenfalls auch große Schmutzpartikel im Wasser ausfiltern zu können, ist es vorteilhaft, wenn dem Einbauelement in Strömungsrichtung zumindest ein Vorsatzsieb vorgeschaltet ist. Ein solches Vorsatzsieb bewirkt eine Vorfilterung des zuströmenden Wassers, bevor das Wasser anschließend das Filtersieb passieren kann.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Einbauelement einen Strahlregler sowie einen vorzugsweise vorgeschalteten Durchflussmengenregler als Funktionseinheiten aufweist.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, dass das Filtersieb trichterförmig ausgestaltet ist und dass die Trichteröffnung des Filtersiebes als Schmutzauslassöffnung dient. Dabei kann das trichterförmige Filtersieb eine im wesentlichen konvexe oder konkave Trichterform haben.
  • Weitere Merkmale gemäß der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung erfindungsgemäßer Ausführungsbeispiele sowie den Ansprüchen. Nachstehend wird die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele noch näher erläutert.
  • Es zeigt:
  • 1 ein selbstreinigendes und in das Auslaufmundstück einer sanitären Auslaufarmatur einsetzbares Einbauelement in einem perspektivischen Längsschnitt, wobei sich in dem Einbauelement eine als Strahlregler ausgestaltete Funktionseinheit befindet, die den Filteröffnungen eines Filtersiebes in Strömungsrichtung nachgeschaltet ist, und wobei das Filtersieb auch eine zentrale Schmutzauslassöffnung hat, die in einem By-Pass- oder Reinigungskanal mündet, der über ein hier in seiner Schließstellung befindliches Ventil ansteuerbar ist,
  • 2 das Einbauelement aus 1 in der Offenstellung seines, den By-Pass-Kanal ansteuernden Ventils,
  • 3 ein mit 1 und 2 vergleichbares Einbauelement in seiner Schließstellung, das ein Ventil mit einem über das Einbauelement vorstehenden Führungszapfen hat, wobei der vorstehende Endbereich des Führungszapfens als Handhabe zum manuellen Betätigen des Ventils ausgestaltet ist,
  • 4 das Einbauelement aus 3 in der Offenstellung seines Ventils,
  • 5 ein in der Schließstellung seines Ventils dargestelltes Einbauelement, dessen Ventil einen rohrförmigen Ventilkörper hat, wobei in dem Rohrinneren des rohrförmigen Ventilkörpers der By-Pass-Kanal vorgesehen ist,
  • 6 das Einbauelement aus 5 in der Offenstellung seines Ventils,
  • 7 ein in der Schließstellung seines Ventils dargestelltes Einbauelement, das in seinem Einbaugehäuse eine als Strahlregler ausgestaltete und eine als Durchflussmengenregler ausgebildete Funktionseinheit zusammenfaßt,
  • 8 das Einbauelement aus 7 in der Offenstellung seines Ventils,
  • 9 ein in der Schließstellung seines Ventils gezeigtes Einbauelement, wobei das Einbauelement einen Strahlregler als Funktionseinheit beinhaltet, welcher Strahlregler einen als Diffussor ausgestalteten Strahlzerleger hat,
  • 10 das Einbauelement aus 9 in der Offenstellung seines Ventils,
  • 11 ein mit 1 und 2 vergleichbar ausgestaltetes selbstreinigendes Einbauelement, dem hier ein Vorsatzsieb in Strömungsrichtung vorgeschaltet ist,
  • 12 das Einbauelement aus 11 in der Offenstellung seines Ventils,
  • 13 ein Einbauelement mit einem in seiner Schließstellung befindlichen Ventil, wobei der schirm- oder pilzförmige Ventilkörper des Ventils aus elastischem Material hergestellt und unter dem Staudruck des zuströmenden Wassers von seiner Offenstellung gegen die Rückstellkraft des elastischen Materials in eine Schließstellung des Ventils bewegbar ist, und
  • 14 das Einbauelement aus 13 in der Offenstellung seines Ventils.
  • In den 1 bis 14 sind verschiedene Ausführungen eines selbstreinigenden sanitären Einbauelementes 1 dargestellt. Die hier dargestellten Ausführungen des selbstreinigenden Einbauelementes 1 sind in das Auslaufmundstück 2 einer hier nicht weiter gezeigten sanitären Auslaufarmatur einsetzbar. Jedes der Einbauelemente 1 weist zumindest eine als Strahlregler 3 ausgestaltete Funktionseinheit auf, die zur Bildung eines homogenen oder perlend-weichen, belüfteten oder unbelüfteten, vor allem aber nicht-spritzenden Wasserstrahls dient.
  • Die in den 1 bis 14 dargestellten Einbauelemente 1 weisen ein Filtersieb 4 mit einer hier zentral angeordneten Schmutzauslassöffnung 5 auf, wobei die Schmutzauslassöffnung 5 einen im Vergleich zu den Sieböffnungen des Filtersiebes 4 vergrößerten lichten Öffnungsquerschnitt hat. Die Schmutzauslassöffnung 5 des Filtersiebes 4 mündet in einem By-Pass- oder Reinigungskanal 6. Das Filtersieb 4 ist hier trichterförmig ausgestaltet, wobei die Trichteröffnung des Filtersie bes 4 als Schmutzauslassöffnung 5 dient. Das trichterförmige Filtersieb 4 weist hier eine im wesentlichen konvexe Trichterform auf, die sich in Durchflussrichtung zunehmend verjüngt. Das trichterförmige Filtersieb 4 vermag somit die im Wasser eventuell mitgeführten Schmutzpartikel wirkungsvoll abzufangen und am Fuße seiner Trichterform im Bereich der Trichter- oder Schmutzauslauföffnung 5 anzusammeln. Während das die Filteröffnungen des Filtersiebs 4 durchströmende Wasser in gereinigter Form den dem Filtersieb 4 nachfolgenden Funktionseinheiten zugeführt wird, mündet die Schmutzauslassöffnung 5 in den By-Pass- oder Reinigungskanal 6, durch den die gesammelten Schmutzpartikel abgeführt werden können. Dabei ist die Trichteröffnung 5 in Strömungsrichtung vor und der Kanalauslass des By-Pass-Kanals 6 in Strömungsrichtung hinter mindestens einem flüssigkeitsführenden Bestandteil wenigstens einer im Einbauelement befindlichen Funktionseinheit angeordnet. Der By-Pass-Kanal 6 ist mit Hilfe eines Ventils ansteuerbar das im Bereich der Trichteröffnung 5 des Filtersiebs 4 angeordnet ist. Da das Ventil der hier dargestellten Einbauelemente 1 von seiner Offenstellung unter dem Staudruck des zuströmenden Wassers gegen eine Rückstellkraft in seine Schließstellung bewegbar ist, wird das Ventil vom zuströmenden Wasser stets in seiner Schließstellung gehalten, um erst mit der Unterbrechung des Wasserstroms und Schließen der Auslaufarmatur derart zu öffnen, dass die im Bereich der Trichteröffnung 5 angesammelten Schmutzpartikel abgeführt werden können. Das Einbauelement 1 zeichnet sich daher durch eine komfortable Funktionsweise mit gleichbleibenden Strömungseigenschaften aus. Da die die Funktionsweise eines wasserführenden Bestandteils gefährdenden Schmutzpartikel über den By-Pass-Kanal 6 während der Unterbrechung der Wasserzufuhr abgeführt werden können, was regelmäßig beim Schließen der den Wasserstrom steuernden Auslaufarmatur erfolgt, wird gleichzeitig eine wartungsarme und störungsfreie Funktionsweise der hier dargestellten Einbauelemente 1 sowie der darin befindlichen Funktionseinheiten sichergestellt.
  • Wie beispielsweise aus einem Vergleich der 1 und 2 einerseits und der 9 und 10 andererseits deutlich wird, kann der Strahlzerleger der zumindest einen, als Strahlregler 3 ausgestalteten Funktionseinheit entweder als Lochplatte 7, oder als Diffussor 8 ausgestaltet sein. Während die in 1 und 2 dargestellte und als Strahlzerleger dienende Lochplatte 7 eine Vielzahl, das zuströmende Wasser in Einzelstrahlen unterteilende Durchtrittsöffnungen 10 hat, weist der ebenfalls als Strahlzerleger vorgesehene Diffussor 8 des in den 9 und 10 abgebildeten Strahlreglers 3 eine Prallplatte auf, die eine, durch Durchtrittsöffnungen 10 unterbrochene Umfangswandung 9 umgibt. Da der lichte Durchflussquerschnitt der in solchen Strahlzerlegern vorgesehenen Durchtrittslöcher oder Durchtrittsöffnungen 10 vergleichsweise klein ist, besteht die Gefahr, dass die Lochplatte 7 oder der durch Diffussor 8 durch die im Wasser mitgeführten Schmutzpartikel verstopft und die ordnungsgemäße Funktion des Einbauelementes 1 beeinträchtigt wird. Mit Hilfe des By-Pass-Kanals 6 werden Schmutzpartikel, die einen solchen wasserführenden Bestandteil 7, 8 des Strahlreglers 3 beeinträchtigen könnten, von diesem wasserführenden Bestandteil 7, 8 ferngehalten und aus dem Einbauelement 1 abgefiltert.
  • Dabei weisen die der zumindest einen Funktionseinheit 3 vorgeschalteten Filteröffnungen 11 des Filtersiebs 4 einen im Vergleich zu den Durchtrittsöffnungen 10 des zumindest einen flüssigkeitsführenden Bestandteils 7, 8 allenfalls gleichgroßen und vorzugsweise kleineren lichten Durchflußquerschnitt auf, so dass solche Schmutzpartikel, welche die Filteröffnungen des Filtersiebes 4 passiert haben, auf jeden Fall auch durch die Durchtrittöffnungen oder Durchtrittslöcher 10 des flüssigkeitsführenden Bestandteils 7, 8 passen.
  • Bei den in 1 bis 12 dargestellten Einbauelementen ist der schirm- oder pilzförmige Ventilkörper 12 des Ventils gegen die Rückstellkraft einer Rückstellfeder 13 verschieblich im Einbauelement 1 geführt. Der Ventilkörper 12 weist dazu einen Führungszapfen 14 auf, der in entsprechenden Führungsöffnungen des Einbauelements 1 verschieblich geführt ist. Der Ventilkörper 12 kann mit seinem Führungszapfen 14 bis zu den in Strömungsrichtung nachfolgenden Bestandteilen der zumindest einen Funktionseinheit 3 reichen, wie dies beispielsweise in den 1 und 2 dargestellt ist. Möglich ist aber auch, dass der Ventilkörper 12 mit seinem Führungszapfen 14 durch das Einbauelement 1 hindurchgeführt ist und zumindest bis zum Wasserauslauf des Einbauelements vorsteht, wobei der vorstehende Teilbereich des Ventilkörpers 12 als Handhabe 15 ausgestaltet sein kann. Wie aus den 3 bis 6 erkennbar ist, lässt der als Handhabe 15 ausgestaltete und über das Einbauelement 1 vorstehende Teilbereich nicht nur die jeweilige Offen- oder Schließstellung des Ventilkörpers 12 erkennen, – vielmehr kann der Anwender das Ventil durch Druckbeaufschlagung des als Handhabe 15 ausgestalteten Teilbereichs des Ventilkörpers 12 bei Bedarf auch manuell in seine Offenstellung bewegen, wenn ihm eine Benutzer-initiierte Reinigung des Einbauelementes 1 notwendig erscheint.
  • Aus den 5 und 6 ist erkennbar, dass der bis zum Wasserauslauf des Einbauelements vorstehende und als Handhabe 15 ausgestaltete Teilbereich des Ventilkörpers 12 an seinem freien Endbereich vorzugsweise kronenförmig ausgestaltet ist, so dass die im Führungszapfen 14 befindlichen Schmutzpartikel auch ausgeschwemmt werden können, wenn ein Anwender den Ventilkörper 12 mit dem Finger nach oben drückt und die Ausschwemmöffnung des hülsenförmigen Führungszapfens 14 ver schließt.
  • Während der Ventilkörper 12 der in den 1 bis 4 und 7 bis 12 dargestellten Einbauelemente 1 als massiver und aus zwei Einzelteilen zusammengesetzter Bestandteil ausgestaltet ist, ist der Ventilkörper 12 des in den 5 und 6 abgebildeten Einbauelementes 1 rohrförmig ausgestaltet. Dabei ist unterhalb des mit dem Ventilsitz zusammenwirkenden Ventilschirmes an dem zuströmseitigen Endbereich des Führungszapfens 14 zumindest ein Flüssigkeitseinlaß 16 vorgesehen, während die abströmseitige und zumindest bis zum Wasserauslass des Einbauelements 1 reichende Stirnöffnung des rohrförmigen Führungszapfens als Flüssigkeitsauslass dient. Durch den im Rohrinneren des Führungszapfens vorgesehenen By-Pass-Kanal 6 können somit die im Wasser mitgeführten Schmutzpartikel durch das Einbauelement 1 hindurchgeführt werden. Somit können auch große Schmutzpartikel, die durch den rohrförmigen Führungszapfen passen, aus dem Strahlregler herausbefördert werden, ohne nachfolgende Funktionseinheiten des Strahlreglers passieren zu müssen. Diese nachfolgenden Funktionseinheiten können ohne Rücksicht auf im Wasser mitgeführte Schmutzpartikel gestaltet und optimiert werden.
  • In den 13 und 14 ist ein Ausführungsbeispiel dargestellt, dessen Ventil ein aus elastischem Material hergestellten und im wesentlichen Pilz- oder schirmförmigen Ventilkörper 12 aufweist. Während der Schirm des in den 13 und 14 abgebildeten Ventilkörpers 12 in Offenstellung nach oben aufgestellt ist, wird der Schirm dieses elastischen Ventilkörpers durch den Staudruck des zuströmenden Wassers gegen die Eigenelastizität des verwendeten Materials in die in 13 gezeigte Schließstellung umgestülpt.
  • Aus einem Vergleich der 1, 3, 5, 7, 9, 11 und 13 ist erkennbar, dass die Ventilkörper 12 in der Schließstellung des Ventils an dem die Trichteröffnung 5 begrenzenden und als Ventilsitz dienenden Randbereich des Filtersiebes 4 dicht anliegen.
  • In den 11 und 12 ist angedeutet, dass dem Einbauelement 1 bei Bedarf auch ein Vorsatzsieb 17 in Strömungsrichtung vorgeschaltet sein kann. Durch ein solches Vorsatzsieb 17 können auch vergleichsweise grobe Schmutzpartikel vom Einbauelement 1 ferngehalten werden.
  • Aus den 7 und 8 wird deutlich, dass die Einbauelemente 1 zusätzlich zu oder statt einem Strahlregler 3 auch einen Durchflußmengenregler 18 als Funktionseinheit aufweisen können. In den 7 und 8 ist dieser Durchflussmengenregler 18 dem Strahlregler 3 und dessen als Lochplatte 7 ausgestalteten Strahlzerleger in Strömungsrichtung vorgeschaltet. Dabei wird auch die Funktionsweise des Durchflussmengenreglers 18 durch das vorgeschaltete Filtersieb sichergestellt.
  • Es versteht sich, dass die in den 3 bis 6 dargestellten Strahlregler 1 mit manueller Betätigung der Reinigungsfunktion auch ohne eine Rückstellfeder 5 ausgestaltet werden können. Sind die in den 3 bis 6 dargestellten Strahlregler 1 ohne die Rückstellfeder 5 ausgestaltet, wird die Reinigungsfunktion allein durch manuelle Druckbeaufschlagung an der Handhabe 15 ausgelöst; die Reinigung erfolgt bei dem derart ausgestalteten Strahlregler 1 praktisch „on demand". Durch den Fortfall der Rückstellfeder 5 wird die kostengünstige Herstellung des Strahlreglers 1 noch zusätzlich begünstigt.

Claims (20)

  1. Sanitäres Einbauelement (1) mit zumindest einem By-Pass- oder Reinigungskanal (6), dem ein Ventil zuströmseitig vorgeschaltet ist, in dessen Offenstellung der zumindest eine By-Pass- oder Reinigungskanal (6) zugeschaltet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Einbauelement (1) ein Filtersieb (4) mit wenigstens einer Schmutzauslassöffnung (5) hat, welche Schmutzauslassöffnung (5) einen im Vergleich zu den Sieböffnungen des Filtersiebes vergrößerten lichten Öffnungsquerschnitt aufweist, dass die wenigstens eine Schmutzauslassöffnung (5) in den zumindest einen By-Pass- oder Reinigungskanal (6) mündet, und dass die Schmutzauslassöffnung (5) in Strömungsrichtung vor und der Kanalauslass des zumindest einen By-Pass- oder Reinigungskanals (6) in Strömungsrichtung hinter mindestens einem flüssigkeitsführenden Bestandteil (7, 8) wenigstens einer im Einbauelement befindlichen Funktionseinheit angeordnet ist.
  2. Einbauelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Ventil von seiner Offenstellung unter dem Staudruck des zuströmenden Wassers in seine Schließstellung bewegbar ist.
  3. Einbauelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Einbauelement (1) selbstreinigend ausgestaltet ist und dass dazu das wenigstens eine Ventil unter dem Staudruck des zuströmenden Wassers gegen eine Rückstellkraft in seine Schließstellung bewegbar ist.
  4. Einbauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Einbauelement (1) einen Strahl regler (3) als Funktionseinheit aufweist und dass ein Strahlzerleger als zumindest eines der flüssigkeitsführenden Bestandteile vorgesehen ist.
  5. Einbauelement nach einem der Ansprüche 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Strahlzerleger als Lochplatte (7) oder als Diffussor (8) ausgestaltet ist.
  6. Einbauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der Filteröffnungen (11) des Filtersiebs (4) einen im Vergleich zu den Durchtrittsöffnungen des zumindest einen flüssigkeitsführenden Bestandteils (7, 8) gleich großen oder kleineren lichten Durchflussquerschnitt aufweisen.
  7. Einbauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Funktionseinheit (3, 4) den Filteröffnungen (11) des Filtersiebes (4) in Strömungsrichtung nachgeschaltet sind.
  8. Einbauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Ventil einen Ventilkörper (12) hat, der im Einbauelement (1) gegen eine Rückstellkraft verschieblich geführt ist.
  9. Einbauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein durch das Einbauelement (1) hindurchgeführter Teilbereich des Ventilkörpers (12) zumindest bis zum Wasserauslass des Einbauelements (1) vorsteht und als Handhabe (15) zum manuellen Betätigen des Ventils ausgestaltet ist.
  10. Einbauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Ventilkörper (12) Pilz- oder topfförmig ausgestaltet ist.
  11. Einbauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Ventilkörper (12) einen im Einbauelement (1) verschieblich geführten Führungszapfen (14) hat.
  12. Einbauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungszapfen (14) rohrförmig ausgestaltet ist, dass das Rohrinnere des Führungszapfens (14) als By-Pass-Kanal (6) ausgestaltet ist, und dass im zuströmseitigen Endbereich des Führungszapfens (14) zumindest ein Flüssigkeitseinlaß und im abströmseitigen Endbereich des Führungszapfens (14) wenigstens ein Flüssigkeitsauslass vorgesehen ist.
  13. Einbauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die abströmseitige und vorzugsweise zumindest bis zum Wasserauslass des Einbauelements (1) vorstehende Stirnöffnung des Führungszapfens (14) als Flüssigkeitsauslass ausgestaltet ist.
  14. Einbauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der abströmseitige Endbereich des Führungszapfens (14) kronenförmig ausgestaltet ist.
  15. Einbauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Ventilkörper zumindest in einem schirmförmigen Teilbereich elastisch ausgestaltet ist und außenumfangsseitig eine umlaufende Dichtlippe hat, und dass der schirmförmige Teilbereich von einer Offenstellung gegen die Elastizität des elastischen Materials in eine Schließstellung bewegbar ist.
  16. Einbauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der die Schmutzauslassöffnung (5) umgrenzende Randbereich des Filtersiebes (4) als mit dem Ventilkörper (12) zusammenwirkender Ventilsitz ausgestaltet ist.
  17. Einbauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass dem Einbauelement (1) in Strömungsrichtung zumindest ein Vorsatzsieb (17) vorgeschaltet ist.
  18. Einbauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Einbauelement (1) einen Strahlregler (3) sowie einen vorzugsweise vorgeschalteten Durchflussmengenregler (18) als Funktionseinheiten aufweist.
  19. Einbauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Filtersieb (4) trichterförmig ausgestaltet ist, und dass die Trichteröffnung des Filtersiebes (4) als Schmutzauslassöffnung (5) dient.
  20. Filtersieb nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das trichterförmige Filtersieb (4) eine im wesentliche konvexe oder konkave Trichterform hat.
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