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DE202006009513U1 - Mobile Theke - Google Patents

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DE202006009513U1
DE202006009513U1 DE200620009513 DE202006009513U DE202006009513U1 DE 202006009513 U1 DE202006009513 U1 DE 202006009513U1 DE 200620009513 DE200620009513 DE 200620009513 DE 202006009513 U DE202006009513 U DE 202006009513U DE 202006009513 U1 DE202006009513 U1 DE 202006009513U1
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DE
Germany
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bench
mobile counter
seat
mobile
cladding
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DE200620009513
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F9/00Shop, bar, bank or like counters
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F3/00Show cases or show cabinets
    • A47F3/004Show cases or show cabinets adjustable, foldable or easily dismountable

Landscapes

  • Chair Legs, Seat Parts, And Backrests (AREA)

Abstract

Mobile Theke (10), dadurch gekennzeichnet, dass auf der Tischplatte (14) eines Tisches (11) eine lehnenfreie Sitzbank (12) angeordnet und mit der Tischplatte (14) lösbar verbunden ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine mobile Theke sowie eine Verkleidung hierfür.
  • Mobile Theken, das heißt Theken, die in zerlegtem Zustand an einen beliebigen Ort transportiert und aufgebaut werden können, sind bekannt, bspw. aus der DE 101 33 951 B4 . Die bekannten Theken sind jedoch komplex aufgebaut und weisen in der Regel ein Grundgestell und eine Auflagenplatte auf, die mehr oder weniger aufwendig miteinander verbunden sind.
  • Insbesondere im Gastronomiebereich, bspw. bei Weinfesten, Straßenfesten o. dgl. besteht jedoch ein Bedarf an einer preisgünstigen mobilen Theke, die schnell auf- und abgebaut werden und einfach verstaut und transportiert werden kann und somit auch für kleinere Betriebe oder Veranstalter geeignet und erschwinglich ist.
  • Die Lösung dieser Aufgabe besteht in einer mobilen Theke, bei der auf der Tischplatte eines Tisches eine lehnenfreie Sitzbank angeordnet und mit der Tischplatte lösbar verbunden ist.
  • Die erfindungsgemäße mobile Theke hat den großen Vorteil, dass ihre Einzelteile nicht eigens hergestellt werden müssen, sondern käuflich zu erwerben sind, und zwar zur Not auch kurzfristig am Ort der Veranstaltung, bei der die mobile Theke eingesetzt werden soll. Die erfindungsgemäße mobile Theke ist einfach auf- und abzubauen und leicht zu transportieren. Die einzelnen Teile der erfindungsgemäßen mobilen Theke können darüber hinaus auch als in ihrer ursprünglichen Funktion als Tisch und Sitzmöbel verwendet werden, so dass die mobile Theke vielfältig einsetzbar ist.
  • Ein weiterer wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen mobilen Theke besteht darin, dass sie auf besonders einfache Weise verkleidet bzw. dekoriert werden kann. Hierzu kann insbesonde re eine Verkleidung verwendet werden, die ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist. Die erfindungsgemäße Verkleidung besteht aus einem einteiligen Zuschnitt aus einem flexiblen Material und kann einfach an der Vorderseite der mobilen Theke angeordnet und auf beliebige Weise an der mobilen Theke befestigt werden. Das Ergebnis ist eine mobile Theke mit einem ansprechenden Äußeren, die kostengünstig und einfach auf- und abzubauen ist.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Vorzugsweise sind eine Frontseite der Sitzbank und eine Frontseite des Tisches etwa bündig zueinander ausgerichtet. Damit ergibt sich eine mobile Theke mit einer ebenen Vorderseite und einer aus einem Teil der Tischplatte gebildeten Ablagefläche für das Verkaufspersonal, da der Tisch in der Regel breiter ist als die Sitzbank.
  • Es sollten mindestens zwei Befestigungselemente vorgesehen sein, um eine sichere Befestigung der Sitzbank auf der Tischplatte zu gewährleisten. Die Befestigungselemente können sich sowohl durch die Tischplatte als auch in je ein Bein der Sitzbank erstrecken, sie können sich aber auch sowohl durch die Tischplatte als auch durch je eine Querstrebe und/oder Längsstrebe erstrecken, die zwischen zwei benachbarten Beinen der Sitzbank vorgesehen ist. Selbstverständlich sind auch andere Befestigungsmöglichkeiten denkbar, bspw. Schraubzwingen. Befestigungselemente, die aus einem Gewindebolzen und einer Mutter, vorzugsweise einer Flügelmutter, gebildet sind, sind jedoch einfacher und bequemer zu handhaben.
  • Die von einer Frontseite des Tisches und einer Frontseite der Sitzbank gebildete Vorderseite der Theke ist vorzugsweise mittels einer Verkleidung abgedeckt. Die Verkleidung kann in beliebiger Weise ausgestaltet sein, bspw. als starres oder flexibles Material, aus Kunststoff, Textilien, Papier, Bambusmatten, Metallgitter, Metallstreifen, Blechtafeln und vieles andere mehr.
  • Die Verkleidung kann sich auch über andere Bereiche der mobilen Theke erstrecken, bspw. die von einer Frontseite des Tisches und einer Frontseite der Sitzbank gebildete Vorderseite der Theke, die Sitzfläche der Sitzbank sowie die sich gegenüberliegenden Stirnseiten des Tisches und der Sitzbank abdecken. Auf diese Weise ergibt sich ein geschlossenes und einheitliches Erscheinungsbild.
  • Eine erfindungsgemäß ausgestaltete Verkleidung ist hierfür besonders gut geeignet, wobei das flexible Material ein textiles Material oder ein Kunststoffmaterial sein kann, die bspw. mit Werbeaufdrucken versehen sein können. Die erfindungsgemäße Verkleidung kann in besonders vorteilhafter Weise einen Frontabschnitt und beidseitig an den Frontabschnitt angrenzende Stirnabschnitte sowie einen zwischen den Stirnabschnitten am Frontabschnitt angrenzenden Deckabschnitt aufweisen, der in einen lappenförmigen Teilabschnitt übergeht. Hierbei umgreift der lappenförmige Teilabschnitt der Verkleidung die Rückseite der Sitzbank, wobei er an der Sitzbank lösbar befestigt sein kann, bspw. mit Klettverschlüssen. Insbesondere kann der lappenförmige Teilabschnitt der Verkleidung mindestens zwei Ösen aufweisen, durch die Haltemittel, bspw. Stöpsel, Gewindebolzen, Schrauben o. dgl. in in der Sitzbank vorgesehene Aufnahmen eingreifen. Zur weiteren Befestigung können an den Stirnabschnitten Befestigungslappen ausgebildet sein, die mit ersten Befestigungsmitteln versehen sind, und am Deckabschnitt können zweite Befestigungsmittel vorgesehen sein, die den an den Befestigungslappen angeordneten ersten Befestigungsmitteln zugeordnet sind. Derartige Befestigungsmittel können bspw. Klettverschlüsse sein. Diese Form der erfindungsgemäßen Verkleidung ergibt ein besonders ansprechendes Erscheinungsbild der erfindungsgemäßen mobilen Theke.
  • Besonders bevorzugt sind der Tisch und die Sitzbank der erfindungsgemäßen mobilen Theke Teile einer Biergartengarnitur. Dies stellt eine besonders kostengünstige Form der erfindungsgemäßen mobilen Theke dar.
  • Die vorliegende Erfindung wird im Folgenden anhand der beigefügten Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen mobilen Theke mit einem Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Verkleidung;
  • 2 eine vergrößerte Teildarstellung der Befestigungselemente gemäß 1;
  • 3 eine vergrößerte Teildarstellung der Haltemittel gemäß 1;
  • 4 eine Draufsicht auf den Zuschnitt der Verkleidung gemäß 1; Ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen mobilen Theke 10 mit einem Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Verkleidung 40 ist in 1 dargestellt. Die mobile Theke 10 wird aus einem Tisch 11 und einer lehnenfreien Sitzbank 12 gebildet. Der Tisch 11 weist einen Rahmen 13 auf, an welchem die Tischplatte 14 und die Tischbeine 15 angebracht sind. Die Sitzbank 12 ist auf der Tischplatte 14 angeordnet. Die Sitzbank 12 weist einen Rahmen 16 auf, an welchem die Sitzfläche 17 und die Beine 18 angebracht sind. Der Tisch 11 und die Sitzbank 12 können bspw. Teile einer Biergartengarnitur sein. Die Sitzbank 12 ist so auf dem Tisch 11 angeordnet, dass eine Frontseite 12' der Sitzbank 12 und eine Frontseite 11' des Tisches 11 etwa bündig zueinander ausgerichtet sind. Daraus resultiert eine ebene Vorderseite 30 der erfindungsgemäßen mobilen Theke 10. Da der Tisch 11 breiter ist als die Sitzbank 12, ergibt sich eine aus dem freien Bereich der Tischplatte 14 gebildete Ablagefläche bzw. eine Arbeitsfläche für das Verkaufspersonal, während die Sitzfläche 17 der Sitzbank 12 als Verkaufsfläche dient.
  • Die Sitzbank 12 ist lösbar auf der Tischplatte 14 befestigt. Im Ausführungsbeispiel weisen benachbarte Beine 18 der Sitzbank 12 Querstreben 19 auf. Wie es in 2 vergrößert dargestellt ist, erstreckt sich zur lösbaren Befestigung je ein Gewindebolzen 20 durch die Tischplatte 14 und eine der Querstreben 19. Mittels je einer auf jedem Gewindebolzen 20 sitzenden Flügelmutter 21 werden der Tisch 11 und die Sitzbank 12 fest, aber lösbar miteinander verbunden. Diese Ausführungsform ist selbstverständlich auch anwendbar, wenn benachbarte Beine 18 der Sitzbank 12 Längsstreben aufweisen. Auch andere Befestigungsmöglichkeiten sind denkbar. Bspw. können die Querstreben 19 bzw. Längsstreben der Sitzbank 12 mittels Schraubzwingen auf der Tischplatte 14 gehalten sein. Eine andere Möglichkeit besteht darin, Befestigungselemente wie Bolzen oder Gewindebolzen oder Schrauben oder selbstschneidende Schrauben vorzusehen, die sich durch die Tischplatte 14 hindurch in die Beine 18 erstrecken (nicht dargestellt). Bei der Verwendung von selbstschneidenden Schrauben ist das vorherige Herstellen einer Aufnahme für die Schrauben nicht erforderlich.
  • Aus 1 geht ferner hervor, dass die erfindungsgemäße mobile Theke 10 mit einer Verkleidung 40 versehen ist. Die Verkleidung 40 ist im Ausführungsbeispiel unter anderem an dem Rahmen 16 der Sitzbank 12 lösbar befestigt. In der vergrößerten Darstellung gemäß 3 ist zu erkennen, dass im Ausführungsbeispiel ein Teil der Verkleidung 40 die Sitzfläche 14 der Sitzbank 12 umgreift und mittels eines Halteelements gehalten ist. Das Halteelement ist im Ausführungsbeispiel als Stöpsel 22 ausgebildet. Der Stöpsel 22 erstreckt sich durch eine in der Verkleidung 40 vorgesehenen Öse 54 und ist in einer im Rahmen 16 der Sitzbank 12 vorgesehen Aufnahme 23 lösbar gehalten. Statt eines Stöpsels 22 sind selbstverständlich auch andere Halteelemente geeignet, bspw. eine in einem Gewinde gehaltene Schraube oder eine selbstschneidende Schraube.
  • Der Zuschnitt der in 1 bereits erkennbaren Verkleidung 40 ist in 4 gezeigt. Die Verkleidung 40 besteht aus einem flexiblen Material, im Ausführungsbeispiel einem Kunststoffmaterial, welches ggf. mit Werbeaufdrucken versehen werden kann. Andere flexible Materialien sind bspw. Textilien, Papier, Bambusmatten etc. Die Verkleidung 40 ist einstückig und kann in mehrere Teilbereich untergliedert werden. Im Ausführungsbeispiel besteht die Verkleidung 40 aus einem Frontabschnitt 41, zwei seitlich am Frontabschnitt angrenzenden Stirnabschnitten 44, 45 sowie einem oberhalb des Frontabschnitts 41 zwischen den Stirnabschnitten 44, 45 angrenzenden Deckabschnitt 42, der in einen lappenförmigen Teilabschnitt 43 übergeht. Jeder Stirnabschnitt 44, 45 ist mit einem ersten Befestigungslappen 46, 47 und einem zweiten Befestigungslappen 48, 49 versehen. Der erste Befestigungslappen 46, 47 ist in Höhe des Deckabschnitts 42 angeordnet und weist einen Klettstreifen 50 bzw. 51 auf. Der zweite Befestigungslappen 48, 49 ist etwa in halber Höhe des Frontabschnitts 41 angeordnet. Der Deckabschnitt 42 ist entlang seiner Schmalseiten ebenfalls mit Klettstreifen 52, 53 versehen, die mit den Klettstreifen 50, 51 zusammenwirken. Der lappenförmige Teilabschnitt 43 weist schließlich zwei Ösen 54 auf.
  • Aus einer Zusammenschau der 4 und 1 ist erkennbar, wie die erfindungsgemäße Verkleidung 40 an der erfindungsgemäßen mobilen Theke 10 angebracht ist. Der Frontabschnitt 41 bedeckt die gesamte Vorderseite 30 der mobilen Theke 10. Der Deckabschnitt 42 umgreift die Sitzfläche 17, und der lappenförmige Teilabschnitt 43 ist am Rahmen 16 der Sitzbank 12 befestigt, wie es in 3 dargestellt ist. Die beiden Stirnabschnitte 44, 45 sind seitlich um die mobile Theke 10 herum geschlagen. Die zweiten Befestigungslappen 48, 49 sind bspw. mit Klebebändern auf der Tischplatte 14 fixiert. Die ersten Befestigungslappen 46, 47 sind auf der Sitzfläche 17 der Sitzbank 12 angeordnet und an der Unterseite des Deckabschnitts 42 über die Klettstreifen 50, 51 bzw. 52, 53 befestigt. Damit decken die Stirnabschnitte 44, 45 die beiden Stirnseiten der erfindungsgemäßen mobilen Theke 10 ab.
  • Selbstverständlich kann die erfindungsgemäße mobile Theke 10 auch mit anderen denkbaren Verkleidungen versehen sein. Bspw. können die Stirnabschnitte 44, 45 weggelassen oder lediglich die Vorderseite 30 der mobilen Theke 10 verkleidet werden.

Claims (17)

  1. Mobile Theke (10), dadurch gekennzeichnet, dass auf der Tischplatte (14) eines Tisches (11) eine lehnenfreie Sitzbank (12) angeordnet und mit der Tischplatte (14) lösbar verbunden ist.
  2. Mobile Theke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Frontseite (12') der Sitzbank (12) und eine Frontseite (11') des Tisches (11) etwa bündig zueinander ausgerichtet sind.
  3. Mobile Theke nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Befestigungselemente vorgesehen sind, die sich sowohl durch die Tischplatte (14) als auch in je ein Bein (18) der Sitzbank (12) erstrecken.
  4. Mobile Theke nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Befestigungselemente (20) vorgesehen sind, die sich sowohl durch die Tischplatte (14) als auch durch je eine Querstrebe (19) und/oder Längsstrebe erstrecken, die zwischen zwei benachbarten Beinen (18) der Sitzbank (12) vorgesehen ist.
  5. Mobile Theke nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente aus einem Gewindebolzen (20) und einer Mutter, vorzugsweise einer Flügelmutter (21), gebildet sind.
  6. Mobile Theke nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine von einer Frontseite (11') des Tisches (11) und einer Frontseite (12') der Sitzbank (12) gebildete Vorderseite (30) der Theke (10) mittels einer Verkleidung (40) abgedeckt ist.
  7. Mobile Theke nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine von einer Frontseite (11') des Tisches (11) und einer Frontseite (12') der Sitzbank (12) gebildete Vorderseite (30) der Theke (10), die Sitzfläche (17) der Sitzbank (12) sowie die sich gegenüberliegenden Stirnseiten des Tisches (11) und der Sitzbank (12) mittels einer Verkleidung (40) abgedeckt sind.
  8. Mobile Theke nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein auf der Sitzfläche (17) der Sitzbank (12) aufliegender Deckabschnitt (42) der Verkleidung (40) einen lappenförmigen Teilabschnitt (43) aufweist, der die Rückseite der Sitzbank (12) umgreift und an der Sitzbank (12) lösbar befestigt ist.
  9. Mobile Theke nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der lappenförmige Teilabschnitt (43) der Verkleidung (40) mindestens zwei Ösen (54) aufweist, durch die Haltemittel (22) in in der Sitzbank (12) vorgesehene Aufnahmen (23) eingreifen.
  10. Mobile Theke nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltemittel (22) aus einem Stöpsel, einem Gewindebolzen, einer Schraube o. dgl. gebildet ist.
  11. Mobile Theke nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Tisch (11) und die Sitzbank (12) eine Biergartengarnitur bilden.
  12. Verkleidung (40) für eine mobile Theke (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem einteiligen Zuschnitt aus einem flexiblen Material besteht.
  13. Verkleidung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das flexible Material ein textiles Material oder ein Kunststoffmaterial ist.
  14. Verkleidung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Frontabschnitt (41) und beidseitig an den Frontabschnitt (41) angrenzende Stirnabschnitte (44, 45) sowie einen zwischen den Stirnabschnitten (44, 45) am Frontabschnitt (41) angrenzenden Deckabschnitt (42) aufweist, der in einen lappenförmigen Teilabschnitt (43) übergeht.
  15. Verkleidung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass an den Stirnabschnitten (44, 45) Befestigungslappen (46, 47) ausgebildet sind, die mit ersten Befestigungsmitteln (50, 51) versehen sind.
  16. Verkleidung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass am Deckabschnitt zweite Befestigungsmittel (52, 53) vorgesehen sind, die den an den Befestigungslappen (46, 47) angeordneten ersten Befestigungsmitteln (50, 51) zugeordnet sind.
  17. Verkleidung nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass in dem lappenförmigen Teilabschnitt (43) Ösen (54) vorgesehen sind.
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