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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine mobile Theke sowie eine Verkleidung
hierfür.
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Mobile
Theken, das heißt
Theken, die in zerlegtem Zustand an einen beliebigen Ort transportiert und
aufgebaut werden können,
sind bekannt, bspw. aus der
DE 101 33 951 B4 . Die bekannten Theken sind
jedoch komplex aufgebaut und weisen in der Regel ein Grundgestell
und eine Auflagenplatte auf, die mehr oder weniger aufwendig miteinander
verbunden sind.
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Insbesondere
im Gastronomiebereich, bspw. bei Weinfesten, Straßenfesten
o. dgl. besteht jedoch ein Bedarf an einer preisgünstigen
mobilen Theke, die schnell auf- und abgebaut werden und einfach verstaut
und transportiert werden kann und somit auch für kleinere Betriebe oder Veranstalter
geeignet und erschwinglich ist.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe besteht in einer mobilen Theke, bei der auf der Tischplatte
eines Tisches eine lehnenfreie Sitzbank angeordnet und mit der Tischplatte
lösbar
verbunden ist.
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Die
erfindungsgemäße mobile
Theke hat den großen
Vorteil, dass ihre Einzelteile nicht eigens hergestellt werden müssen, sondern
käuflich
zu erwerben sind, und zwar zur Not auch kurzfristig am Ort der Veranstaltung,
bei der die mobile Theke eingesetzt werden soll. Die erfindungsgemäße mobile Theke
ist einfach auf- und abzubauen und leicht zu transportieren. Die
einzelnen Teile der erfindungsgemäßen mobilen Theke können darüber hinaus
auch als in ihrer ursprünglichen
Funktion als Tisch und Sitzmöbel
verwendet werden, so dass die mobile Theke vielfältig einsetzbar ist.
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Ein
weiterer wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen mobilen Theke besteht darin,
dass sie auf besonders einfache Weise verkleidet bzw. dekoriert
werden kann. Hierzu kann insbesonde re eine Verkleidung verwendet
werden, die ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist.
Die erfindungsgemäße Verkleidung
besteht aus einem einteiligen Zuschnitt aus einem flexiblen Material
und kann einfach an der Vorderseite der mobilen Theke angeordnet
und auf beliebige Weise an der mobilen Theke befestigt werden. Das
Ergebnis ist eine mobile Theke mit einem ansprechenden Äußeren, die
kostengünstig
und einfach auf- und abzubauen ist.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Vorzugsweise
sind eine Frontseite der Sitzbank und eine Frontseite des Tisches
etwa bündig zueinander
ausgerichtet. Damit ergibt sich eine mobile Theke mit einer ebenen
Vorderseite und einer aus einem Teil der Tischplatte gebildeten
Ablagefläche für das Verkaufspersonal,
da der Tisch in der Regel breiter ist als die Sitzbank.
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Es
sollten mindestens zwei Befestigungselemente vorgesehen sein, um
eine sichere Befestigung der Sitzbank auf der Tischplatte zu gewährleisten. Die
Befestigungselemente können
sich sowohl durch die Tischplatte als auch in je ein Bein der Sitzbank
erstrecken, sie können
sich aber auch sowohl durch die Tischplatte als auch durch je eine
Querstrebe und/oder Längsstrebe
erstrecken, die zwischen zwei benachbarten Beinen der Sitzbank vorgesehen
ist. Selbstverständlich
sind auch andere Befestigungsmöglichkeiten
denkbar, bspw. Schraubzwingen. Befestigungselemente, die aus einem
Gewindebolzen und einer Mutter, vorzugsweise einer Flügelmutter, gebildet
sind, sind jedoch einfacher und bequemer zu handhaben.
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Die
von einer Frontseite des Tisches und einer Frontseite der Sitzbank
gebildete Vorderseite der Theke ist vorzugsweise mittels einer Verkleidung
abgedeckt. Die Verkleidung kann in beliebiger Weise ausgestaltet
sein, bspw. als starres oder flexibles Material, aus Kunststoff,
Textilien, Papier, Bambusmatten, Metallgitter, Metallstreifen, Blechtafeln
und vieles andere mehr.
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Die
Verkleidung kann sich auch über
andere Bereiche der mobilen Theke erstrecken, bspw. die von einer
Frontseite des Tisches und einer Frontseite der Sitzbank gebildete
Vorderseite der Theke, die Sitzfläche der Sitzbank sowie die
sich gegenüberliegenden
Stirnseiten des Tisches und der Sitzbank abdecken. Auf diese Weise
ergibt sich ein geschlossenes und einheitliches Erscheinungsbild.
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Eine
erfindungsgemäß ausgestaltete
Verkleidung ist hierfür
besonders gut geeignet, wobei das flexible Material ein textiles
Material oder ein Kunststoffmaterial sein kann, die bspw. mit Werbeaufdrucken
versehen sein können.
Die erfindungsgemäße Verkleidung
kann in besonders vorteilhafter Weise einen Frontabschnitt und beidseitig
an den Frontabschnitt angrenzende Stirnabschnitte sowie einen zwischen
den Stirnabschnitten am Frontabschnitt angrenzenden Deckabschnitt
aufweisen, der in einen lappenförmigen
Teilabschnitt übergeht.
Hierbei umgreift der lappenförmige
Teilabschnitt der Verkleidung die Rückseite der Sitzbank, wobei
er an der Sitzbank lösbar
befestigt sein kann, bspw. mit Klettverschlüssen. Insbesondere kann der
lappenförmige Teilabschnitt
der Verkleidung mindestens zwei Ösen aufweisen,
durch die Haltemittel, bspw. Stöpsel,
Gewindebolzen, Schrauben o. dgl. in in der Sitzbank vorgesehene
Aufnahmen eingreifen. Zur weiteren Befestigung können an den Stirnabschnitten
Befestigungslappen ausgebildet sein, die mit ersten Befestigungsmitteln
versehen sind, und am Deckabschnitt können zweite Befestigungsmittel
vorgesehen sein, die den an den Befestigungslappen angeordneten ersten
Befestigungsmitteln zugeordnet sind. Derartige Befestigungsmittel
können
bspw. Klettverschlüsse sein.
Diese Form der erfindungsgemäßen Verkleidung
ergibt ein besonders ansprechendes Erscheinungsbild der erfindungsgemäßen mobilen
Theke.
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Besonders
bevorzugt sind der Tisch und die Sitzbank der erfindungsgemäßen mobilen
Theke Teile einer Biergartengarnitur. Dies stellt eine besonders kostengünstige Form
der erfindungsgemäßen mobilen
Theke dar.
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Die
vorliegende Erfindung wird im Folgenden anhand der beigefügten Zeichnungen
näher beschrieben.
Es zeigen:
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1 eine
Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen mobilen Theke
mit einem Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Verkleidung;
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2 eine
vergrößerte Teildarstellung
der Befestigungselemente gemäß 1;
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3 eine
vergrößerte Teildarstellung
der Haltemittel gemäß 1;
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4 eine
Draufsicht auf den Zuschnitt der Verkleidung gemäß 1; Ein Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen mobilen
Theke 10 mit einem Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Verkleidung 40 ist
in 1 dargestellt. Die mobile Theke 10 wird
aus einem Tisch 11 und einer lehnenfreien Sitzbank 12 gebildet.
Der Tisch 11 weist einen Rahmen 13 auf, an welchem
die Tischplatte 14 und die Tischbeine 15 angebracht
sind. Die Sitzbank 12 ist auf der Tischplatte 14 angeordnet.
Die Sitzbank 12 weist einen Rahmen 16 auf, an
welchem die Sitzfläche 17 und
die Beine 18 angebracht sind. Der Tisch 11 und
die Sitzbank 12 können
bspw. Teile einer Biergartengarnitur sein. Die Sitzbank 12 ist
so auf dem Tisch 11 angeordnet, dass eine Frontseite 12' der Sitzbank 12 und
eine Frontseite 11' des
Tisches 11 etwa bündig
zueinander ausgerichtet sind. Daraus resultiert eine ebene Vorderseite 30 der
erfindungsgemäßen mobilen
Theke 10. Da der Tisch 11 breiter ist als die
Sitzbank 12, ergibt sich eine aus dem freien Bereich der
Tischplatte 14 gebildete Ablagefläche bzw. eine Arbeitsfläche für das Verkaufspersonal, während die
Sitzfläche 17 der
Sitzbank 12 als Verkaufsfläche dient.
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Die
Sitzbank 12 ist lösbar
auf der Tischplatte 14 befestigt. Im Ausführungsbeispiel
weisen benachbarte Beine 18 der Sitzbank 12 Querstreben 19 auf. Wie
es in 2 vergrößert dargestellt
ist, erstreckt sich zur lösbaren
Befestigung je ein Gewindebolzen 20 durch die Tischplatte 14 und
eine der Querstreben 19. Mittels je einer auf jedem Gewindebolzen 20 sitzenden
Flügelmutter 21 werden
der Tisch 11 und die Sitzbank 12 fest, aber lösbar miteinander
verbunden. Diese Ausführungsform
ist selbstverständlich
auch anwendbar, wenn benachbarte Beine 18 der Sitzbank 12 Längsstreben
aufweisen. Auch andere Befestigungsmöglichkeiten sind denkbar. Bspw.
können die
Querstreben 19 bzw. Längsstreben
der Sitzbank 12 mittels Schraubzwingen auf der Tischplatte 14 gehalten
sein. Eine andere Möglichkeit
besteht darin, Befestigungselemente wie Bolzen oder Gewindebolzen
oder Schrauben oder selbstschneidende Schrauben vorzusehen, die
sich durch die Tischplatte 14 hindurch in die Beine 18 erstrecken (nicht
dargestellt). Bei der Verwendung von selbstschneidenden Schrauben
ist das vorherige Herstellen einer Aufnahme für die Schrauben nicht erforderlich.
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Aus 1 geht
ferner hervor, dass die erfindungsgemäße mobile Theke 10 mit
einer Verkleidung 40 versehen ist. Die Verkleidung 40 ist
im Ausführungsbeispiel
unter anderem an dem Rahmen 16 der Sitzbank 12 lösbar befestigt.
In der vergrößerten Darstellung
gemäß 3 ist
zu erkennen, dass im Ausführungsbeispiel
ein Teil der Verkleidung 40 die Sitzfläche 14 der Sitzbank 12 umgreift
und mittels eines Halteelements gehalten ist. Das Halteelement ist im
Ausführungsbeispiel
als Stöpsel 22 ausgebildet. Der
Stöpsel 22 erstreckt
sich durch eine in der Verkleidung 40 vorgesehenen Öse 54 und
ist in einer im Rahmen 16 der Sitzbank 12 vorgesehen
Aufnahme 23 lösbar
gehalten. Statt eines Stöpsels 22 sind selbstverständlich auch
andere Halteelemente geeignet, bspw. eine in einem Gewinde gehaltene Schraube
oder eine selbstschneidende Schraube.
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Der
Zuschnitt der in 1 bereits erkennbaren Verkleidung 40 ist
in 4 gezeigt. Die Verkleidung 40 besteht
aus einem flexiblen Material, im Ausführungsbeispiel einem Kunststoffmaterial,
welches ggf. mit Werbeaufdrucken versehen werden kann. Andere flexible
Materialien sind bspw. Textilien, Papier, Bambusmatten etc. Die
Verkleidung 40 ist einstückig und kann in mehrere Teilbereich
untergliedert werden. Im Ausführungsbeispiel
besteht die Verkleidung 40 aus einem Frontabschnitt 41,
zwei seitlich am Frontabschnitt angrenzenden Stirnabschnitten 44, 45 sowie
einem oberhalb des Frontabschnitts 41 zwischen den Stirnabschnitten 44, 45 angrenzenden Deckabschnitt 42,
der in einen lappenförmigen
Teilabschnitt 43 übergeht.
Jeder Stirnabschnitt 44, 45 ist mit einem ersten
Befestigungslappen 46, 47 und einem zweiten Befestigungslappen 48, 49 versehen. Der
erste Befestigungslappen 46, 47 ist in Höhe des Deckabschnitts 42 angeordnet
und weist einen Klettstreifen 50 bzw. 51 auf.
Der zweite Befestigungslappen 48, 49 ist etwa
in halber Höhe
des Frontabschnitts 41 angeordnet. Der Deckabschnitt 42 ist
entlang seiner Schmalseiten ebenfalls mit Klettstreifen 52, 53 versehen,
die mit den Klettstreifen 50, 51 zusammenwirken.
Der lappenförmige
Teilabschnitt 43 weist schließlich zwei Ösen 54 auf.
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Aus
einer Zusammenschau der 4 und 1 ist erkennbar,
wie die erfindungsgemäße Verkleidung 40 an
der erfindungsgemäßen mobilen
Theke 10 angebracht ist. Der Frontabschnitt 41 bedeckt die
gesamte Vorderseite 30 der mobilen Theke 10. Der
Deckabschnitt 42 umgreift die Sitzfläche 17, und der lappenförmige Teilabschnitt 43 ist
am Rahmen 16 der Sitzbank 12 befestigt, wie es
in 3 dargestellt ist. Die beiden Stirnabschnitte 44, 45 sind
seitlich um die mobile Theke 10 herum geschlagen. Die zweiten Befestigungslappen 48, 49 sind
bspw. mit Klebebändern
auf der Tischplatte 14 fixiert. Die ersten Befestigungslappen 46, 47 sind
auf der Sitzfläche 17 der Sitzbank 12 angeordnet
und an der Unterseite des Deckabschnitts 42 über die
Klettstreifen 50, 51 bzw. 52, 53 befestigt.
Damit decken die Stirnabschnitte 44, 45 die beiden
Stirnseiten der erfindungsgemäßen mobilen
Theke 10 ab.
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Selbstverständlich kann
die erfindungsgemäße mobile
Theke 10 auch mit anderen denkbaren Verkleidungen versehen
sein. Bspw. können
die Stirnabschnitte 44, 45 weggelassen oder lediglich
die Vorderseite 30 der mobilen Theke 10 verkleidet
werden.