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Sitzmöbel
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Zerlegbare Sitzmöbel bestehen üblicherweise aus einem mehrteiligen
Rahmen, dessen Einzelteile miteinander verschraubt oder durch Zapfen miteinander
verbunden sind. Die Sitzplatte und die Lehnenplatte sind an diesem Rahmen zumeist
wiederum angeschraubt. Um dem zusammengebauten Sitzmöbel ausreichende Festigkeit
zu verleihen, muß der Rahmen ausreichend verstrebt bzw. ausgesteift sein, was seine
Herstellung verteuert. Zudem lassen sich die bekannten zerlegbaren Sitzmöbel nur
mit Hilfe von Werkzeug, beispielsweise einem Schraubenzieher oder einem Imbusschlüssel
zusammenbauen bzw. zerlegen. Weiterhin ist der Zusammenbau des Sitzmöbels vielfach
erst anhand einer Gebrauchsanweisung möglich, speziell dann, wenn die Einzelteile
in einer bestimmten Reihenfolge zusammengebaut werden müssen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Sitzmöbel anzugeben, bei welchem
die vorstehend erläuterten Nachteile nicht auftreten und das insbesondere trotz
einfachster Bauweise leicht zer-
legbar bzw. zusammenbaubar ist
und im zusammengebauten Zustand eine stabile Konstruktion bildet.
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Ausgehend von einem Sitzmöbel, dessen Sitzplatte und dessen im Winkel
zur Sitzplatte angeordnete Lehnenplatte an zwei Seitenteilen gehalten sind, wird
diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Seitenteile als Platten ausgebildet
sind, die an der Sitzplatte und der Lehnenplatte vorbeigreifen, daß die den Seitenteilen
zugewandten Seitenkanten der Sitzplatte und der Lehnenplatte gleichen Abstand voneinander
haben und zueinander parallel verlaufen, daß in beiden Seitenteilen an übereinstimmenden
Stellen unter der Sitzplatte bzw. hinter der Lehnenplatte Durchtrittslöcher zum
Durchstecken von Stangen vorgesehen sind, daß sich die Stangen durch beide Seitenteile
hindurch erstrecken und auf den Sitzaußenseiten jeweils Ankerelemente tragen, von
denen jeweils zumindest eines von der Stange abnehmbar ist und daß auf der Hinterseite
der Sitzplatte und der Lehnenplatte-Befestigungselemente mit Durchtrittsöffnungen
für die Stangen angebracht sind.
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Die Stangen bilden Zugelemente, die die Seitenteile gegen die Seitenkanten
der Lehnenplatte bzw. Sitzplatte spannen.
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Die Sitzplatte und die Lehnenplatte verlaufen im Winkel zueinander,
was zum Aus steifen der Konstruktion des Sitzmöbels ausgenutzt wird. Die Befestigungselemente
sollen die Sitzplatte bzw. die Lehnenplatte lediglich quer zur Längsrichtung der
Stangen halten und können von einfachster Bauart sein. Beispielsweise können auf
der Rückseite der Lehnenplatte bzw. Sitzplatte parallel zu den Seitenteilen verlaufende
Zargen angebracht sein, in denen Durchtrittsöffnungen für die Stangen vorgesehen
sind.
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Die Konstruktion und Handhabung des Sitzmöbels vereinfacht sich, wenn
die Stangen an ihren Enden Gewinde tragen, auf
die Muttern als Ankerelemente
aufgeschraubt werden. Der Außendurchmesser der Muttern soll so groß gewählt sein,
daß zum Zerlegen und Zusammenbauen des Sitzmöbels keine Werkzeuge erforderlich sind.
Geeignet ist ein Außendurchmesser von wenigstens etwa 3 cm; bevorzugt werden etwa
6 cm. Muttern mit einem derartig großen Außendurchmesser haben überdies den Vorteil,
daß sie von Kleinkindern nicht verschluckt werden können.
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In einer bevorzugten Ausführungsform des Sitzmöbels ist vorgesehen,
daß für jede der auf der Unterseite der Sitzplatte und/oder der Hinterseite der
Lehnenplatte angeordneten Stangen mehrere wahlweise benutzbare Durchtrittslöcher
mit unterschiedlichem Abstand zur Unterkante und/oder zur Vorderkante der Seitenteile
vorgesehen sind. Das Sitzmöbel läßt sich in dieser Ausführungsform nicht nur zerlegen,
sondern auch den Sitzverhältnissen anpassen. Dies ist insbesondere bei Sitzmöbeln
für Kinder von Bedeutung, die in einem relativ großen Bereich verstellt werden müssen.
Da der Verstellbereich im vorliegenden Fall lediglich durch die Höhe der Seitenteile
begrenzt ist, lassen sich problemlos Sitzmöbel herstellen, bei welchen der Sitz
zwischen der Sitzhöhe eines herkömmlichen Kinderstuhls und eines normalen Stuhls
für Erwachsene verstellt werden kann.
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Die für die Stangen der Sitzplatte vorgesehenen Durchtrittslöcher
sind bevorzugt in Reihen derart angeordnet, daß sich der Abstand zur Vorderkante
des Seitenteils mit wachsendem Abstand von der Unterkante verringert. Durch diese
einfache Maßnahme wird erreicht, daß mit zunehmender Sitzhöhe die Sitztiefe ebenfalls
zunimmt.
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In gleicher Weise können die für die Stangen der Lehnen-
platte
vorgesehenen Durchtrittslöcher in Reihen derart angeordnet sein, daß sich der Abstand
zur Vorderkante des Seitenteils mit wachsendem Abstand von der Unterkante vergrößert.
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Je höher die Lehnenplatte angebracht wird, desto größer wird die Sitztiefe.
Um möglichst gleichmäßige Einstellmöglichkeiten zu schaffen, sind die für die einzelnen
Stangen vorgesehenen Durchtrittslöcher jeweils in geradlinigen Reihen mit gleichem
Abstand innerhalb der Reihe angeordnet. Zudem wird hierdurch der optische Gesamteindruck
des Sitzmöbels verbessert. Die Abstände der Durchtrittslöcher voneinander lassen
sich aufgrund der begrenzten Materialfestigkeit der Seitenteile nicht beliebig verkleinern.
Es sind gewisse Mindestabstände einzuhalten, wenn die Seitenteile zwischen den Durchtrittslöchern
nicht durchbrechen sollen. Die Verstellstufen lassen sich jedoch trotzdem verkleinern,
wenn für jede der Stangen, der Sitzplatte und/oder der Lehnenplatte zumindest zwei
in Reihenrichtung gegeneinander versetzte und im Abstand voneinander angeordnete
Reihen von Durchtrittslöchern vorgesehen sind. Die Löcher der gegeneinander versetzten
Reihen werden beim Einstellen der Sitzhöhe bzw. Lehnenhöhe wechselweise benutzt.
Da sich bei der Benutzung von Durchtrittslöchern gegeneinander versetzter Reihen
beispielsweise im Fall der Sitzplatte nicht nur die Sitzhöhe sondern auch die Sitztiefe
ändert, können an. der Sitzplatte Befestigüngselemente angebracht sein, die entsprechend
dem Abstand der gegeneinander versetzten Reihen gesonderte Durchtrittsöffnungen
für jede dieser Reihen aufweisen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Sitzplatte
und die Lehnenplatte Befestigungselemente für je zwei im Abstand voneinander und
parallel zueinander durch entsprechende Durchtrittsöffnungen der Befestigungselemente
hindurchzusteckende Stangen tragen und daß die Durchtrittsöffnungen der Befestigungselemente
der Sitzplatte bzw. der Lehnenplatte unterschiedlichen Abstand von der benachbarten,
parallel zur Stangenrichtung verlaufenden Plattenkante haben.
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Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß die Sitztiefe bzw.
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die Lehnenhöhe zusätzlich zu den durch die Lochreihen der Seitenteile
festgelegten Einstellmöglichkeiten verstellt werden kann. Hierzu muß lediglich die
Sitzplatte bzw. die Lehnenplatte in der Plattenebene um 180° gewendet werden.
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Im folgenden soll ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand von
Zeichnungen näher erläutert werden und zwar zeigt Fig. 1 eine Vorderansicht eines
Kinderstuhls; Fig. 2 eine Schnittansicht des Kinderstuhls entlang der Linie II-II
aus Fig. 1; Fig. 3 eine Schnittansicht des Kinderstuhls nach Fig. 1 mit höhenverstellter
Sitzplatte bzw. Lehnenplatte und Fig. 4 eine Schnittansicht des Kinderstuhls nach
Fig. 1 mit geneigter Sitzplatte bzw. Lehnenplatte.
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Die Fig. 1 und 2 zeigen einen Kinderstuhl mit einer rechteckigen Sitzplatte
1, einer ebenfalls rechteckigen Lehnenplatte 3 gleicher Breite und zwei Seitenplatten
5, die an den zueinander parallelen Seitenkanten der Sitzplatte 1 und der Lehnenplatte'3
anliegen und an diesen Seitenkanten vorbeigreifen. In den Seitenplatten 5 sind eine
Vielzahl Durchtrittslöcher 7 zum wahlweisen Durchstecken von Stangen 9 vorgesehen.
Die Stangen 9 tragen an ihren beiden Enden Gewinde 11 und ragen durch die Durchtrittslöcher
7 der Seitenplatten 5. Auf die Gewinde 11 geschraubte Muttern 13 pressen die Seitenplatten
5 gegen die Kanten der Sitzplatte 1 bzw.
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der Lehnenplatte 3. Da die Lehnenplatte 1 und die Sitzplatte 3 im
Winkel zueinander angeordnet sind und die Seitenplatten 5 an den Seitenkanten dieser
Platten vorbeigreifen, erhält der Kinderstuhl ausreichende Stabilität. Die Muttern
13 er-
möglichen einfache Montage und Demontage des Kinderstuhls.
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Der Außendurchmesser ist so groß gewählt, daß sie sich ohne Werkzeug
lediglich von Hand auf- bzw. abschrauben lassen.
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Um auch Kindern die Montage des Stuhls zu ermöglichen, beträgt der
Durchmesser etwa 6 cm. Auf der Unterseite der Sitzplatte 1 sowie auf der Hinter
seite der Lehnenplatte 3 sind Zargen 15 bzw. 17 angebracht. Die Zargen 15 bzw. 17
enthalten zur Befestigung an den Stangen 9 Durchtrittsöffnungen 19 für den Durchtritt
der Stangen 9.
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Die Durchtrittslöcher 7 in den Seitenplatten 5 sind in geradlinigen
Reihen angeordnet und haben innerhalb der Reihen jeweils gleichen Abstand . Die
Abstände für die Durchtrittslöcher 7 der die Lehnenplatte 3 befestigenden Stangen
9 können sich jedoch von den Abständen der Durchtrittslöcher für die Stangen 9 der
Sitzplatte 1 unterscheiden. Zur Befestigung der Sitzplatte 1 als auch der Lehnenplatte
3 sind jeweils zwei Stangen 9 vorgesehen. Entsprechend dem Abstand der Durchtrittsöffnungen
19 in den Zargen 15 bzw. 17 sind zwei zueinander parallele Reihen von Durchtrittslöchern
7 vorhanden. Um die Verstellstufen der Sitzplatte 1 zu verkleinern, sind für die
Stangen 9 der Sitzplatte 1 zusätzlich zwei weitere Reihen von Durchtrittslöchern
7 in den Seitenplatten 5 vorgesehen, die im Abstand gegen die anderen Reihen angeordnet
und gegen die anderen Reihen in Reihenrichtung versetzt sind. Entsprechend dem Abstand
der gegeneinander versetzten Reihenpaare enthalten die Zargen 15 der Sitzplatte
1 zusätzliche Durchtrittsöffnungen 19, um zu verhindern, daß sich beim Übergang
von einer Lochreihe zur anderen die Sitztiefe um den Abstand der Lochreihen ändert.
Die Lochreihen der Sitzplatte 1 sind derart angeordnet, daß mit zunehmender Sitzhöhe
die Sitztiefe ebenfalls zunimmt. Mit zunehmender Sitzhöhe verringert sich der Abstand
derhnenplatte von der Vorderkante der Seitenplatten 5. Die Lochreihen der Lehnenplatte
3 sind hingegen so angeordnet, daß mit zunehmendem Abstand der Lehnenplatte 3 vom
Boden
der Abstand der Lehnenplatte 3 von der Vorderkante der Seitenplatten 5 wächst, wodurch
sich die Sitztiefe ebenfalls vergrößert. Die Abstände der Durchtrittsöffnungen 19
in den Zargen 15 bzw. 17 der Sitzplatte 1 bzw. der Lehnenplatte 3 von der jeweils
nächstbenachbarten, parallel zu den Stangen 9 verlaufenden Seitenkante 21 bzw. 23
der Sitzplatte 1 bzw.
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der Lehnenplatte 3 ist unterschiedlich gewählt, womit durch einfaches
Wenden der Sitzplatte 1 bzw. der Lehnenplatte 3 die Sitztiefe bzw. die Lehnenhöhe
zusätzlich variiert werden kann.
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Während Fig. 2 den Kinderstuhl mit niedrigster Sitzhöhe und Lehnenhöhe
und yeringster Sitztiefe zeigt, ist in Fig. 3 das andere Extrem des Einstellbereichs
des Kinderstuhls dargestellt. Der Kinderstuhl ist in Fig. 3 auf maximale Sitzhöhe,
Sitztiefe und Lehnenhöhe montiert.
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Fig. 4 zeigt eine weitere Montagemöglichkeit des Kinderstuhls.
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Lediglich eine der beiden Stangen 9 tritt durch die entsprechende
Durchtrittsöffnung 19 der Zarge 15 bzw. 17 der Sitzplatte 1 bzw. der Lehnenplatte
3. Die jeweils andere Stange 9 ist außerhalb der Zarge 15 bzw. 17 geführt und stützt
die Sitzplatte 1 bzw. die Lehnenplatte 3 lediglich ab. Auf diese Weise kann der
Kinderstuhl mit schrägliegender Sitzplatte 1 bzw. Lehnenplatte 3 montiert werden.
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