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DE202006004863U1 - Duschbodenelement - Google Patents

Duschbodenelement Download PDF

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DE202006004863U1
DE202006004863U1 DE200620004863 DE202006004863U DE202006004863U1 DE 202006004863 U1 DE202006004863 U1 DE 202006004863U1 DE 200620004863 DE200620004863 DE 200620004863 DE 202006004863 U DE202006004863 U DE 202006004863U DE 202006004863 U1 DE202006004863 U1 DE 202006004863U1
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screw
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core plate
shower
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DE200620004863
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MEYER HILMAR
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MEYER HILMAR
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
    • A47K3/00Baths; Douches; Appurtenances therefor
    • A47K3/16Devices for fastening baths to floors or walls; Adjustable bath feet ; Lining panels or attachments therefor
    • A47K3/17Adjustable bath feet
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Bathtubs, Showers, And Their Attachments (AREA)

Abstract

Duschbodenelement, umfassend:
eine Bodenplatte (1),
eine Höhenausgleichseinrichtung (2) und
einen Abfluss (3),
dadurch gekennzeichnet,
dass die Bodenplatte (1) zweigeteilt ist und
eine Kernplatte (11) mit dem Abfluss (3) sowie eine Kranzplatte (12) aufweist, die die Kernplatte (11) umgibt, und
dass die Höhenausgleichseinrichtung (2) eine Mehrzahl von Schraubstempeln (20) umfasst, die jeweils eine Hülse (21) und einen Schraubstift (22) enthalten,
wobei eine erste Anzahl der Hülsen (21) fest mit der Kernplatte (11) und eine zweite Anzahl der Hülsen (21) fest mit der Kranzplatte (12) verbunden sind.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Duschbodenelement, das eine Bodenplatte, eine Höhenausgleichseinrichtung und einen Abfluss umfasst und auch auf unebenem Boden nivelliert werden kann.
  • Bei bodengleichen Duschen besteht das Problem, für den Boden der Dusche mit wenig Bauhöhe oberhalb einer Rohdecke auszukommen, und zwar gerade so viel, wie durch den Abfluss bedingt wird, der häufig einen horizontalen Rohrabschnitt oberhalb der Rohdecke aufweist. Aber auch wenn der Abfluss teilweise in der Rohdecke verläuft, wird Manövrierraum zur Verstellung der Höhenausgleichseinrichtung benötigt, was eine Erniedrigung der Aufbauhöhe über ein bestimmtes Maß nicht zulässt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Duschbodenelement anzugeben, dessen Bauhöhe in vielen Anwendungsfällen erniedrigt sein kann und das sich leicht montieren lässt.
  • Die gestellte Aufgabe wird aufgrund der Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Im einzelnen besteht die Bodenplatte aus zwei Teilen, einer Kernplatte mit dem Abfluss und einer Kranzplatte, die den Rand der Dusche bestimmt. Die Oberseiten von Kranzplatte und Kernplatte neigen sich zum Abfluss hin, wie es bekannt ist. Man kann das Duschelement aber auch ohne Gefälle bauen. Die Unterseite der Kernplatte und der Kranzplatte werden jeweils von einer Anzahl von Schraubstempeln gestützt, wobei sich diese Schraubstempel gewöhnlich an einer Rohdecke als Unterlage abstützen. Die Schraubstempel umfassen jeweils eine Hülse mit Innengewinde und einen Schraubstift mit Außengewinde, die ineinander und gegeneinander verschraubt werden können, um die Länge des jeweiligen Schraubstempels zu verändern. Auf diese Weise bilden die Schraubstempel eine Höhenausgleichseinrichtung für die zweigeteilte Bodenplatte der Dusche, die auch das Nivellieren auf unebenem Untergrund ermöglicht.
  • Die Aufteilung der Bodenplatte in Kernplatte und Kranzplatte gewährt einen freien Zugang zum Abfluss für Montagearbeiten, indem die Kranzplatte bei den Montagearbeiten zunächst fortgelassen wird. Wenn der Abfluss eingerichtet ist, wird die Kranzplatte über die Kernplatte gestülpt und auf richtiges Niveau gebracht. Man benutzt dabei Zugangsöffnungen zu den Schraubstempeln von der Oberseite der Kernplatte und der Kranzplatte aus, durch die hindurch mit einem Schraubendreher oder dergleichen die oberen Enden der Schraubstifte erfasst werden können und die Schraubstifte durch Verdrehen gegenüber den Hülsen nach oben oder unten verschraubt werden können, wie es für den Höhenausgleich der Bodenplatte und deren satte Unterstützung von unten erforderlich ist.
  • Die Platten werden aus den bei Duschkabinen üblichen Materialien gefertigt. Dabei wird die Herstellung der Kernplatte und der Kranzplatte aus Kunststoff bevorzugt. Es können tiefgezogene Kunststoffteile oder druckfeste Schaumstoffplatten verwendet werden. In beiden Fällen ist die Tragverbindung zwischen den Hülsen der Schraubstempel und den jeweiligen Platten kritisch. Die Hülsen der Schraubstempel werden deshalb mit jeweiligen Abstützscheiben an ihrer Außenseite versehen, um eine größere Auflagefläche für die Kernplatte und die Kranzplatte zu gewinnen und die Belastung der Bodenplatte über die Abstützscheiben auf die Hülsen und weiter auf die Schraubstifte und die Rohdecke oder dergleichen Unterlage zu übertragen. Die unteren Enden der Schraubstifte können im übrigen mit Abstütztellern versehen sein, um eine breitflächige Abstützung zu gewährleisten.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Zeichnung beschrieben. Dabei zeigt:
  • 1 eine Bodenplatte mit Abfluss und Höhenausgleichseinrichtung, umgedreht,
  • 2 die Bodenplatte, von oben gesehen, und
  • 3 einen Schraubstempel.
  • Die hauptsächlichsten Teile des Bodens einer Duschkabine sind eine Bodenplatte 1, eine Höhenausgleichseinrichtung 2 und ein Abfluss 3. Die Bodenplatte 1 besteht aus zwei Teilen, einer Kernplatte 11 und einer Kranzplatte 12. Die Kranzplatte 12 weist eine Aussparung 13 auf, in die die Kernplatte 11 gerade hinein passt. In der Kernplatte 11 ist ebenfalls eine Aussparung 14 vorgesehen, in die der Abfluss 3 eingesetzt ist. Die Bodenplatte 1 umfasst ferner eine Reihe von Bohrungen 15 als Zugangsöffnungen zu der Höhenausgleichseinrichtung 2. Die Oberseite der Bodenplatte 1 ist nach innen, in Richtung auf die Aussparung 14, geneigt, wie es dem Abfluss von Wasser dienlich ist. Wenn es gefordert wird, können auch ebene Platten ohne Gefälle verwendet werden. Als Material für die Bodenplatte 1 kommt jedes tragfähige, wasserfeste Plattenmaterial in Betracht, wie es im Duschkabinenbau angewendet wird. Als bevorzugtes Material wird jedoch ein Kunststoffmaterial wegen der speziellen Unempfindlichkeit gegenüber der Einwirkung von Wasser verwendet. Demgemäß können die Kernplatte 11 und die Kranzplatte 12 jeweils aus einem tiefgezogenen Kunststoffteil bestehen, welches tragfähig ausgebildet ist. Es können auch tragfähige Schaumstoffplatten aus Kunststoff für das Material der Bodenplatte angewendet werden.
  • Die Höhenausgleichseinrichtung 2 umfasst eine Mehrzahl von Schraubstempeln 20 (3), die sich auf die Kranzplatte 12 und die Kernplatte 11 verteilen. Die Schraubstempel 20 enthalten jeweils eine Hülse 21 mit Innengewinde und einen Schraubstift 22 mit Außengewinde. An der Hülse 21 ist eine Abstützscheibe 23 angebracht, beispielsweise durch Schweißung. Am unteren Ende des Schraubstiftes 22 ist ein Abstützteller 24 so befestigt, dass sich der Teller gegenüber dem Schraubstift drehen kann. Zu diesem Zweck kann das untere Ende des Schraubstiftes eine Ringnut 25 zur Aufnahme des Tellers 24 und einen Stauchkopf 26 aufweisen, der den Teller 24 unverlierbar hält. Es ist aber auch möglich, den Teller 24 mit einer Schraubbohrung zu versehen und auf das untere Ende des Schraubstiftes 22 aufzuschrauben. Am oberen Ende des Schraubstiftes 22 ist ein Eingriffsschlitz 27 zur Betätigung durch einen Schraubendreher vorgesehen. Es können auch andere Antriebsausbildungen für den Schraubstift 22 vorgesehen sein, beispielsweise Kreuzschlitz, Imbus oder Schraubkopf, so lange nur die Antriebsausbildung durch die Zugangsöffnung 15 erreicht werden kann. In 3 ist die Zugangsöffnung 15 strichpunktiert angedeutet.
  • Der Einbau der Bodenplatte 1 geht wie folgt vor sich:
    Die Kernplatte 11 wird zusammen mit dem Abfluss 3, der eine Art Topf 30 mit Abflussrohr 31 darstellt, an vorgesehener Stelle platziert und das Abflussrohr 31 an die Abwasserleitung angeschlossen. Beachtlich ist die gute Zugänglichkeit von der Seite her zu dem Abflussrohr 31 für diese Anschlussarbeiten. Danach wird die Kernplatte 11 ausgerichtet, und hierzu werden gegebenenfalls die Schraubstifte 22 verstellt, bis die Kernplatte richtiges Niveau aufweist und horizontal ausgerichtet ist. Es ist möglich, die eingenommene Stellung zu fixieren, indem beispielsweise die Abstützteller 24 in Zementmörtel eingebettet werden. Danach wird die Kranzplatte 12 montiert, indem sie mit ihrer Aussparung 13 um die Kernplatte 11 eingepasst wird. Danach wird die Oberseite der Kranzplatte 12 zur Oberseite der Kernplatte 11 ausgerichtet, wobei man die Schraubstempel 20 in ihrer Länge verlängert oder verkürzt. Dies erfolgt wiederum durch Eingriff von oben durch die Zugangsöffnungen 15 der Kranzplatte 12 hindurch. Auch hier können die Abstützteller 24 dauerhaft fixiert werden.
  • Die Zugangsöffnungen 15 und die Spalte im Bereich der Aussparung 13 sowie gegebenenfalls zum Mauerwerk hin werden zweckmäßigerweise mit einer dauerelastischen Masse ausgefüllt, wonach gewöhnlich ein Vlies über die Oberfläche der Bodenplatte gelegt wird, auf dem die Verfliesung oder sonstige Belegung des Bodens der Dusche erfolgt.
  • Mit der erfindungsgemäß gestalteten Bodenplatte ist es möglich, eine Duschkabine zu schaffen, bei der ein hochstehender Beckenrand vermieden werden kann. Somit kann eine behindertengerechte Duschkabine geschaffen werden.

Claims (6)

  1. Duschbodenelement, umfassend: eine Bodenplatte (1), eine Höhenausgleichseinrichtung (2) und einen Abfluss (3), dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (1) zweigeteilt ist und eine Kernplatte (11) mit dem Abfluss (3) sowie eine Kranzplatte (12) aufweist, die die Kernplatte (11) umgibt, und dass die Höhenausgleichseinrichtung (2) eine Mehrzahl von Schraubstempeln (20) umfasst, die jeweils eine Hülse (21) und einen Schraubstift (22) enthalten, wobei eine erste Anzahl der Hülsen (21) fest mit der Kernplatte (11) und eine zweite Anzahl der Hülsen (21) fest mit der Kranzplatte (12) verbunden sind.
  2. Duschbodenelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Zugangsöffnungen (15) durch die Kernplatte (11) und/oder die Kranzplatte (12) vorgesehen sind, um jeweilige Schraubstempel (20) von der Oberseite der Bodenplatte (1) her zu betätigen.
  3. Duschbodenelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülsen (21) mit Abstützscheiben (23) versehen sind, um die Kernplatte (11) oder die Kranzplatte (12) an deren jeweiligen Unterseite abzustützen.
  4. Duschbodenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraubstifte (22) mit Abstütztellern (24) versehen sind, um sich auf einer Unterlage abzustützen.
  5. Duschbodenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Kernplatte (11) und/oder die Kranzplatte (12) aus einem tiefgezogenen Kunststoffteil bestehen.
  6. Duschbodenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kernplatte (11) und/oder die Kranzplatte (12) eine druckfeste Schaumstoffschicht enthalten.
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