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Die
Erfindung betrifft eine Verpackung mit den Merkmalen des Oberbegriffs
des Schutzanspruchs 1.
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Technischer
Hintergrund
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Zur
Verpackung von Flüssigkeiten
und pastösen
Medien dienen in vielen Fällen
Behältnisse,
bei welchen der Inhalt durch Aufbrechen an einer Sollbruchstelle
zugänglich
wird. Insbesondere bei kosmetischen, pharmazeutischen oder chemischen
Produkten ist es oft vorteilhaft, das Produkt mittels eines Applikators
aufzutragen. Zum einen wird dadurch ungewollter Hautkontakt vermieden,
zum anderen lässt sich
bei der Verwendung eines Applikators ein gleichmäßiger Produktauftrag erzielen.
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Stand der
Technik
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Eine
Verpackung, bei der ein Applikator unmittelbar über einer Sollbruchstelle zur
Freigabe einer Entnahmeöffnung
als fester Bestandteil einer Füllgut-führenden
Packung fixiert ist, ist z.B. in der
US
4,140,409 beschrieben.
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Nachteilig
wirkt sich bei diesen Lösungen aus,
dass das Aufbringen des Applikators in den Herstellungsprozess der
Verpackung integriert werden muss. Ferner ist es in den meisten
Fällen
notwendig, den Applikator in seiner Größe und Form auf den Fertigungsprozess
und die Gestalt der Verpackung abzustimmen. Wird der Applikator
direkt auf dem Füllgutbehältnis unlösbar appliziert,
so ist man in der Materialwahl des Behältnisses und Applikators eingeschränkt, da
beide Materialien eine feste Verbindung eingehen müssen. Nicht
alle Verbindungstechniken lassen sich einfach in einen Fertigungsprozess
einbinden.
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Darstellung
der Erfindung
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Aufgabe
der Erfindung ist es, die beschriebene funktionelle Zuordnung von
Applikator und Behältnis
zu erhalten, ohne die Nachteile einer integrierten Herstellung in
Kauf nehmen zu müssen.
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Diese
Aufgabe wird mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst.
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Der
Grundgedanke der Erfindung besteht somit, die Füllgut-führenden Behältnisse in einem separaten
Herstellungsprozess zu fertigen und in einem weiteren Arbeitsschritt
die Applikatoren herzustellen, die dann mit den Behältnissen
nur durch Form- oder Kraftschluss verbunden werden.
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Gemäss einer
bevorzugten Ausführungsform
ist ein Behältnis
in Form einer Abbrechtiefziehpackung mit Sollbruchstelle in seiner äußeren Kontur oder
in der Form seiner Vertiefungen so gestaltet, dass es sich mit einem
Applikator, der aus einem saugfähigen
Element (Pad) und einem darauf fixierten Träger besteht, welcher auf das
Behältnis
abgestimmte Merkmale aufweist, zu einer Kombinationspackung verbinden
lässt,
wobei in den meisten Fällen eine
haptische Ausprägung
des Behältnisses
eine zweckmäßige Nutzung
des Applikators erlaubt, bzw. die haptische Ausprägung des
Behältnisses
als Fixierungshilfe für
den Applikator genutzt werden kann.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Mehrere
Ausführungsbeispiele
werden nun anhand von Zeichnungen näher erläutert:
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Bild
1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer
Kombinationspackung im montierten Zustand im Vollschnitt und in
Draufsicht,
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Bild
2 zeigt das separate, Füllgut-führende Behältnis gemäß 1 mit
Sollbruchstelle im Schnitt und in der Draufsicht,
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Bild
3 zeigt den Applikator gemäß 1 im Vollschnitt
und in der Draufsicht,
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Bild
4 zeigt das Füllgut-führende Behältnis mit
Sollbruchstelle und den Applikator 3.0 von unten vor dem
Fügen zur
Kombinationspackung ,
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Bild
5 zeigt die Verbindung des Füllgut-führenden
Behältnisses
mit dem Applikator 3.0,
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Bild
6 zeigt die Funktion der Kombinationspackung,
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Bild
7 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel einer
Kombinationspackungpackung,
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Bild
8 zeigt die Funktion der Kombinationspackung gemäß 7,
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Bild
9 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel einer
Kombinationspackung,
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Bild
10 zeigt die Funktion der Kombinationspackung gemäß 9,
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Bild
11 zeigt ein viertes Ausführungsbeispiel der
Kombinationspackung im Vollschnitt sowie in der Draufsicht,
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Bild
12 zeigt einen weiteren Schnitt durch die Kombinationspackung gemäß 11,
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Bild
13 zeigt das Produkt-führende
Behältnis gemäss 11 im
Vollschnitt und in der Draufsicht,
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Bild
14 zeigt den Applikator gemäß 11, und
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Bild
15 zeigt die Aktivierung der Kombinationspackung gemäß 11 in
Perspektive.
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Beschreibung
der Ausführungsbeispiele
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Bild
1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel, eine
Kombinationspackung 1.0 im montierten Zustand im Vollschnitt
und in der Draufsicht. Bild 2 zeigt ein separates, Füllgut-führendes
Behältnis 2.0 mit
einer Sollbruchstelle im Schnitt und in der Draufsicht, Bild 3 zeigt
einen Applikator 3.0 im Vollschnitt und in der Draufsicht,
Bild 4 zeigt das Füllgut-führende Behältnis mit
Sollbruchstelle 2.0 und den Applikator 3.0 von
unten vor dem Fügen
zur Kombinationspackung 1.0, in Bild 5 ist das Fügen von
Füllgut-führendem Behältnis 2.0 und
Applikator 3.0 dargestellt, in Bild 6 ist die Funktionsweise
der Kombinationspackung 1.0 dargestellt.
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Die
Kombinationspackung 1.0 besteht aus einem Füllgut-führenden
Behältnis 2.0 mit
Sollbruchstelle und einem Applikator 3.0 zum Auftragen
und Verteilen des Füllgutes
F1. Das Behältnis 2.0 besteht aus
einem Bodenteil 2.1 z.B. aus thermoplastisch verformter
Folie (oder einem Spritzgussteil) mit einem zu einem Napf 2.1.1 ausgeformten
Bereich zur Aufnahme des Füllgutes
F1. Der Napf 2.1.1 ist zu einer Austrittsöffnung 2.1.2 verjüngt. Das
Bodenteil 2.1 ist mit einer vorzugsweise durch Siegeln
aufgebrachten Deckfolie 2.2 verschlossen.
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Vorzugsweise
rechtwinklig zur Entnahmeverjüngung 2.1.2 verläuft im Bereich
des Bodenteils 2.1 eine Sollbruchstelle 2.3.1 und
teilt einen Bereich B1 als Lasche 2.3 ab. Die Außenkontur
AK1 des Behältnisses 2.0 ist
im Bereich der Sollbruchstelle 2.1.3 beidseitig durch Einschnürungen V1
und V2 verjüngt und
in ihrer Form und in den Maßen
M1 und M2 auf den Applikator abgestimmt.
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Der
Applikator 3.0 besteht aus einem flächigen Träger 3.1 z.B. aus Kunststoff,
Aluminium, Karton, oder deren Verbundmaterialien und einem hierauf,
z.B. durch Siegeln, Schweißen
oder Kleben aufgebrachten saugfähigen
Pad 3.2. Der Träger 3.1 ist mit
einer Aussparung 3.1.1 versehen, die zur Außenkontur
AK2 offen ist. Diese ist so geformt, dass sich die Aussparung 3.1.1 nach
Innen vom Maß M3
auf das Maß M4
vergrößert, so
dass sich zwei Laschen L1 und L2 bilden. Das Maß M3 der Aussparung 3.1.1 des
Trägers 3.1 ist
in seiner Ausdehnung kleiner als das Maß M1 zwischen den Einschnürungen V1
und V2 des Behältnisses 2.0,
wobei das Maß M2
des Behältnisses 2.0 größer gehalten
ist als das Maß M4
der Aussparung 3.1.1. Das Maß M1 des Behältnisses 2.0 ist
wiederum geringfügig
kleiner gehalten als das Maß M4
der Aussparung der Aussparung 3.1.1.
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Der
Träger 3.1 ist
an drei Seiten S1,S2,S3 flächig
mit dem Pad 3.2 verbunden (schraffierte Fläche). Der
Mittenbereich und der Bereich um die Aussparung 3.1.1 bleiben
verbindungsfrei, so dass eine zur Aussparung 3.1.1 hin
offene Tasche T1 entsteht.
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Zur
Montage der Kombinationspackung 1.0 wird das Behältnis 2.0 mit
seiner Lasche 2.3 voran in die Tasche T1 des Applikators 3.0 eingeschoben,
wobei der Napf 2.1.1 und das Pad 3.2 des Applikators 3.0 die
gleiche Ausrichtung R1 einnehmen. Die Laschen L1 und L2 des Trägers 3.1,
welche zunächst auf
der Deckfolie 2.2 des Behältnisses 2.0 anliegen, werden
durch leichten Druck P1 und P2 auf den Seitenbereich des Applikators 3.0 von
der Deckfolienseite 2.2 zum flachen Bereich des Bodenteils 2.1 bewegt,
wodurch sich der Applikator 3.0 und der Laschenbereich 2.3 des
Behältnisses 2.0 ineinander verhaken.
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Zur
Nutzung der Kombinationspackung 1.0 wird das Behältnis 2.0 entlang
der Sollbruchstelle 2.1.3 des Bodenelements 2.1 aufgebrochen,
wobei sich der Applikator 3.0 mit der Lasche 2.3 rotierend um
die Aufbruchachse A1 bewegen lässt,
so dass das Behältnis 2.0 als
Griffelement genutzt werden kann. Da die dünnere Deckfolie 2.2 beim
Aufbrechen des Behältnisses 2.0 nicht
beschädigt
wird, nimmt sie die Funktion eines beweglichen Scharniers ein und stellt
eine flexible Verbindung zum Applikator 3.0 dar.
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Durch
die aufgebrochene Austrittsöffnung 2.1.2 des
Behältnisses 2.0 kann
nun über
die Aussparung 3.1.1 der Trägerschicht 3.1 des
Applikators 3.0 das Füllgut
F1 auf den Pad 3.2 des Applikators gelangen und diesen
tränken.
Mit dem Behältnis 2.0 als
Greifhilfe kann nun der getränkte
Applikator 3.0 über
die zu benetzende Fläche
bewegt werden.
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Bild
7 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel, eine
Kombinationspackung 4.0. In Bild 8 wird die Funktionsweise
der Kombinationspackung 4.0 dargestellt.
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Die
Kombinationspackung 4.0 besteht aus einem Behältnis 5.0 mit
Sollbruchstelle (dieses entspricht in seinem Grundaufbau dem Behältnis 2.0 und
wird deshalb nicht näher
beschrieben) und einem Applikator 6.0. Der Applikator 6.0 besteht
aus einem flächigen
Träger 6.1 und
einem hierauf durch Siegeln, Schweißen oder Kleben aufgebrachten saugfähigen Pad 6.2.
Der Träger 6.1 ist
an zentraler Stelle mit einer vorzugsweise U-förmigen Stanzung 6.1.1 (Stanzungen
in Wellen- oder Bogenform sind ebenfalls möglich) versehen, deren Breitenmaß M5 größer ist
als das Außenmaß M6 der
Packung 5.0 im Bereich der Lasche 5.1. Der Träger 6.1 und
das Pad 6.2 sind umlaufend im Bereich FU1 (schraffiert
dargestellt) miteinander verbunden. Der zentrale Bereich bleibt
verbindungsfrei, so dass eine geschlossene Tasche T2 gebildet wird,
die durch eine Stanzung 6.1.1 zugänglich ist.
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Zur
Montage der Kombinationspackung 4.0 wird das Behältnis 5.0 mit
dem Bereich der Lasche 5.1 voran in die Tasche T2 eingeschoben,
hierbei ist der Applikator 6.0 so ausgerichtet, dass der
offene U-Bereich der Stanzung 6.1.1 zum Behältnis 5.0 zeigt,
wobei der saugfähige
Pad 6.2 des Applikators 6.0 und der Napf des Bodenteils 5.1 des
Behältnisses 5.0 wie
im ersten Ausführungsbeispiel
die gleiche Ausrichtung einnehmen.
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Der
Aufbrechvorgang entspricht dem beim ersten Ausführungsbeispiel. Der Applikator 6.0 wird dadurch
fixiert, dass der durch die U-förmige
Stanzung 6.1.1 abhebbare Bereich B2 des Trägers 6.1 über den
Bereich der Sollbruchstelle 5.2 des Behältnisses 5.0 geklappt
wird. Dieser Bereich B2 deckt nun die Austrittsöffnung 5.2 und einen
Teil des Behältnisses 5.0 ab
und leitet somit das Füllgut
F2 in den saugfähigen
Pad 6.2 des Applikators 6.0. Die weitere Handhabung
der aktivierten Kombinationspackung 4.0 entspricht dem
ersten Ausführungsbeispiel.
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Bild
9 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel, eine
Kombinationspackung 7.0, in Bild 10 wird die Funktionsweise
der Kombinationspackung 7.0 dargestellt.
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Die
Kombinationspackung 7.0 entspricht im wesentlichen der
Kombinationspackung 4.0. Es werden nur die markanten Unterschiede
beschrieben. Die Kombinationspackung 7.0 besteht aus einem produktführenden
Behältnis 8.0 und
einem Applikator 9.0. Der Applikator 9.0 besteht
aus einem flächigen Träger 9.1 und
einem saugfähigen
Pad 9.2. Der Träger 9.1 ist
mit einer Stanzung versehen, entsprechend des zweiten Ausführungsbeispiels.
Zusätzlich ist
an der zentralen Stelle, an welcher nach Aktivierung der Kombinationspackung 7.0 die
Austrittsöffnung 8.1 des
Behältnisses 8.0 zu
liegen kommt, der Träger 9.1 in
beliebiger Form AS1 ausgespart, so dass durch eine vorzugsweise
U-förmige
Stanzung 9.1.1 im Zusammenspiel mit der Aussparung AS1 zwei
Laschen L3 und L4 gebildet werden.
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Die
Montage und die Funktion entsprechen dem zweiten Ausführungsbeispiel.
Die Laschen L3 und L4 dienen zur Fixierung des Applikators 9.0.
Das Füllgut
F3 kann hier über
die Freisparung AS1 in das saugfähige
Pad 9.2 des Applikators 9.0 eindringen.
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Bild 11 zeigt
ein viertes Ausführungsbeispiel, eine
Kombinationspackung 10.0 im Vollschnitt sowie in Draufsicht,
Bild 12 zeigt einen Schnitt durch die Kombinationspackung 10.0.
Bild 13 zeigt das Behältnis 11.0 im
Vollschnitt, sowie in der Draufsicht, Bild 14 zeigt den Applikator 12.0,
Bild 15 zeigt die Aktivierung der Kombinationspackung 10.0 in
Perspektive.
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Die
Kombinationspackung 10.0 besteht aus einem Behältnis 11.0 mit
Sollbruchstelle für
das Füllgut
F4 und einem Applikator 12.0 zum Auftragen und Verteilen
des Füllgutes
F4.
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Das
Behältnis 11.0 besteht
aus einem Bodenteil 11.1 z.B. aus thermoplastisch verformter
Folie (oder einem Spritzgussteil) mit einem zu einem Napf 11.1.1 ausgeformten
Bereich zur Aufnahme des Füllgutes
F4. Der Napf 11.1.1 ist zu einer Austrittsöffnung 11.1.2 verjüngt und
ist mit einer vorzugsweise durch Siegeln aufgebrachten Deckfolie 11.2 verschlossen. Vorzugsweise
rechtwinklig zur Entnahmeverjüngung 11.1.2 verläuft im Bereich
des Bodenteils 11.1 eine Sollbruchstelle 11.1.3 und
teilt den Bereich B2 des Behältnisses 11.0 als
Lasche 11.3 ab. Die Außenkontur
AK3 des Behältnisses 11.0 ist
im Bereich der Sollbruchstelle 11.1.3 beidseitig in den
Bereichen V3 und V4 verjüngt.
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Der
Applikator 12.0 besteht aus einem flächigen Träger 12.1 z.B. aus
Kunststoff, Aluminium, Karton, oder deren Verbundmaterialien und
einem hierauf, z.B. durch Siegeln, Schweißen oder Kleben teilflächig verbundenen
saugfähigen
Pad 12.2. Der Napf 11.1.1 ist haptisch ausgeprägt und in
seiner Außenkontur
AK4 an den Stellen S1,S2,S3 zurückgenommen.
Der Träger 12.1 ist
mit vorzugsweise bogenförmigen
oder U-förmigen
Schnitten oder Formstanzungen FS1, FS2, FS3 versehen, die so drei
zum Packungszentrum zeigende Laschen L5, L6, L7 bilden, die mit
den haptisch ausgeprägten
Stellen des Napfes 11.1.1 des Behältnisses 11.0 so korrespondieren, dass
das lichte Maß M7
zwischen den Laschenspitzen geringfügig größer ist als das Außenmaß M8 des Napfes 11.1.1 an
der Engstelle, welche durch den Abstand der Einbuchtungen S1 und
S2 bzw. S1 und S3 gebildet wird. Die Außenkontur AK3 des Behältnisses 11.0 ist
in ihrer Breitenausdehnung M9 kleiner gehalten als das lichte Maß M10, welches
sich aus dem weitesten Abstand der Schnitt bzw. Stanzkonturen FS1
und FS2 bzw. FS1 und FS3 ergibt. Im Bereich der Laschen L5, L6,
L7 ist der Träger 12.1 des Applikators 12.0 nicht
mit dem saugfähigen
Pad 12.2 verbunden, so dass die Laschen L5,L6,L7 abgehoben
werden können
und das Behältnis 11.0 in
seinem nicht erhabenen Seitenbereich darin eingeschoben werden kann.
Die Laschen L5, L6, L7 des Applikators 12.0 sind dabei
so plaziert, dass sie in die zurückgenommenen
Bereiche S1, S2, S3 des Behältnisses 11.0 eingreifen
können
und so eine kraft- und formschlüssige
Verbindung entsteht. Die Sollbruchstelle 11.1.3 des Behältnisses 11.0 ist
so plaziert, dass sie geringfügig über die
Außenkontur
AK5 des Applikators 12.0 hinausragt und die überstehende
Lasche 11.3 genutzt werden kann.
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Zur
Nutzung der Verpackung kann die Lasche 11.3 nun in Richtung
Applikator 12.0 gebogen werden, wodurch das Behältnis 11.0 an
seiner Sollbruchstelle 11.1.3 aufbricht. Durch leichtes
Abheben des Applikators 12.0 kann die Lasche 11.3 darunter fixiert
werden.
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In
diesem Ausführungsbeispiel
wird nicht der Applikator direkt mit dem Füllgut F4 getränkt, sondern
dieses auf dem zu behandelnden Element ganz oder teilweise aufgebracht
und dann mit Hilfe des Applikators 12.0 verteilt, wobei
der haptisch geformte Bodenteil 11.1 des Behältnisses 11.0 als
Griffelement genutzt wird.