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DE202005003504U1 - Verpackung für flüssige oder pastöse Medien - Google Patents

Verpackung für flüssige oder pastöse Medien Download PDF

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DE202005003504U1
DE202005003504U1 DE200520003504 DE202005003504U DE202005003504U1 DE 202005003504 U1 DE202005003504 U1 DE 202005003504U1 DE 200520003504 DE200520003504 DE 200520003504 DE 202005003504 U DE202005003504 U DE 202005003504U DE 202005003504 U1 DE202005003504 U1 DE 202005003504U1
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Klocke Verpackungs Service GmbH
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D77/00Packages formed by enclosing articles or materials in preformed containers, e.g. boxes, cartons, sacks or bags
    • B65D77/22Details
    • B65D77/30Opening or contents-removing devices added or incorporated during filling or closing of containers
    • B65D77/38Weakened closure seams

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)

Abstract

Verpackung für flüssiges oder pastöses Füllgut, mit einem Behältnis und einem Applikator zum Auftragen und/oder Verteilen des Füllgutes, dadurch gekennzeichnet, dass Behältnis (2.0,5.0,8.0,11.0) und Applikator (3.0,6.0,9.0,12.0) separate Bauteile sind, die form- oder kraftschlüssig positionsfixiert und lösbar zueinander gehalten sind, wobei der Applikator aus einem Träger (3.1,6.1,9.1,12.1) und einem darauf befestigten saugfähigen Pad ( 3.2,6.2,9.2,12.2) und das Behältnis aus einem Bodenteil (2.1,5.1,11.1) mit aufgesiegelter Deckfolie (2.2,11.2) gebildet ist, das eine öffenbare Austrittsöffnung (2.1.2,5.2,8.1,11.1.2 ) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verpackung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Schutzanspruchs 1.
  • Technischer Hintergrund
  • Zur Verpackung von Flüssigkeiten und pastösen Medien dienen in vielen Fällen Behältnisse, bei welchen der Inhalt durch Aufbrechen an einer Sollbruchstelle zugänglich wird. Insbesondere bei kosmetischen, pharmazeutischen oder chemischen Produkten ist es oft vorteilhaft, das Produkt mittels eines Applikators aufzutragen. Zum einen wird dadurch ungewollter Hautkontakt vermieden, zum anderen lässt sich bei der Verwendung eines Applikators ein gleichmäßiger Produktauftrag erzielen.
  • Stand der Technik
  • Eine Verpackung, bei der ein Applikator unmittelbar über einer Sollbruchstelle zur Freigabe einer Entnahmeöffnung als fester Bestandteil einer Füllgut-führenden Packung fixiert ist, ist z.B. in der US 4,140,409 beschrieben.
  • Nachteilig wirkt sich bei diesen Lösungen aus, dass das Aufbringen des Applikators in den Herstellungsprozess der Verpackung integriert werden muss. Ferner ist es in den meisten Fällen notwendig, den Applikator in seiner Größe und Form auf den Fertigungsprozess und die Gestalt der Verpackung abzustimmen. Wird der Applikator direkt auf dem Füllgutbehältnis unlösbar appliziert, so ist man in der Materialwahl des Behältnisses und Applikators eingeschränkt, da beide Materialien eine feste Verbindung eingehen müssen. Nicht alle Verbindungstechniken lassen sich einfach in einen Fertigungsprozess einbinden.
  • Darstellung der Erfindung
  • Aufgabe der Erfindung ist es, die beschriebene funktionelle Zuordnung von Applikator und Behältnis zu erhalten, ohne die Nachteile einer integrierten Herstellung in Kauf nehmen zu müssen.
  • Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst.
  • Der Grundgedanke der Erfindung besteht somit, die Füllgut-führenden Behältnisse in einem separaten Herstellungsprozess zu fertigen und in einem weiteren Arbeitsschritt die Applikatoren herzustellen, die dann mit den Behältnissen nur durch Form- oder Kraftschluss verbunden werden.
  • Gemäss einer bevorzugten Ausführungsform ist ein Behältnis in Form einer Abbrechtiefziehpackung mit Sollbruchstelle in seiner äußeren Kontur oder in der Form seiner Vertiefungen so gestaltet, dass es sich mit einem Applikator, der aus einem saugfähigen Element (Pad) und einem darauf fixierten Träger besteht, welcher auf das Behältnis abgestimmte Merkmale aufweist, zu einer Kombinationspackung verbinden lässt, wobei in den meisten Fällen eine haptische Ausprägung des Behältnisses eine zweckmäßige Nutzung des Applikators erlaubt, bzw. die haptische Ausprägung des Behältnisses als Fixierungshilfe für den Applikator genutzt werden kann.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Mehrere Ausführungsbeispiele werden nun anhand von Zeichnungen näher erläutert:
  • Bild 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer Kombinationspackung im montierten Zustand im Vollschnitt und in Draufsicht,
  • Bild 2 zeigt das separate, Füllgut-führende Behältnis gemäß 1 mit Sollbruchstelle im Schnitt und in der Draufsicht,
  • Bild 3 zeigt den Applikator gemäß 1 im Vollschnitt und in der Draufsicht,
  • Bild 4 zeigt das Füllgut-führende Behältnis mit Sollbruchstelle und den Applikator 3.0 von unten vor dem Fügen zur Kombinationspackung ,
  • Bild 5 zeigt die Verbindung des Füllgut-führenden Behältnisses mit dem Applikator 3.0,
  • Bild 6 zeigt die Funktion der Kombinationspackung,
  • Bild 7 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel einer Kombinationspackungpackung,
  • Bild 8 zeigt die Funktion der Kombinationspackung gemäß 7,
  • Bild 9 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel einer Kombinationspackung,
  • Bild 10 zeigt die Funktion der Kombinationspackung gemäß 9,
  • Bild 11 zeigt ein viertes Ausführungsbeispiel der Kombinationspackung im Vollschnitt sowie in der Draufsicht,
  • Bild 12 zeigt einen weiteren Schnitt durch die Kombinationspackung gemäß 11,
  • Bild 13 zeigt das Produkt-führende Behältnis gemäss 11 im Vollschnitt und in der Draufsicht,
  • Bild 14 zeigt den Applikator gemäß 11, und
  • Bild 15 zeigt die Aktivierung der Kombinationspackung gemäß 11 in Perspektive.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • Bild 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel, eine Kombinationspackung 1.0 im montierten Zustand im Vollschnitt und in der Draufsicht. Bild 2 zeigt ein separates, Füllgut-führendes Behältnis 2.0 mit einer Sollbruchstelle im Schnitt und in der Draufsicht, Bild 3 zeigt einen Applikator 3.0 im Vollschnitt und in der Draufsicht, Bild 4 zeigt das Füllgut-führende Behältnis mit Sollbruchstelle 2.0 und den Applikator 3.0 von unten vor dem Fügen zur Kombinationspackung 1.0, in Bild 5 ist das Fügen von Füllgut-führendem Behältnis 2.0 und Applikator 3.0 dargestellt, in Bild 6 ist die Funktionsweise der Kombinationspackung 1.0 dargestellt.
  • Die Kombinationspackung 1.0 besteht aus einem Füllgut-führenden Behältnis 2.0 mit Sollbruchstelle und einem Applikator 3.0 zum Auftragen und Verteilen des Füllgutes F1. Das Behältnis 2.0 besteht aus einem Bodenteil 2.1 z.B. aus thermoplastisch verformter Folie (oder einem Spritzgussteil) mit einem zu einem Napf 2.1.1 ausgeformten Bereich zur Aufnahme des Füllgutes F1. Der Napf 2.1.1 ist zu einer Austrittsöffnung 2.1.2 verjüngt. Das Bodenteil 2.1 ist mit einer vorzugsweise durch Siegeln aufgebrachten Deckfolie 2.2 verschlossen.
  • Vorzugsweise rechtwinklig zur Entnahmeverjüngung 2.1.2 verläuft im Bereich des Bodenteils 2.1 eine Sollbruchstelle 2.3.1 und teilt einen Bereich B1 als Lasche 2.3 ab. Die Außenkontur AK1 des Behältnisses 2.0 ist im Bereich der Sollbruchstelle 2.1.3 beidseitig durch Einschnürungen V1 und V2 verjüngt und in ihrer Form und in den Maßen M1 und M2 auf den Applikator abgestimmt.
  • Der Applikator 3.0 besteht aus einem flächigen Träger 3.1 z.B. aus Kunststoff, Aluminium, Karton, oder deren Verbundmaterialien und einem hierauf, z.B. durch Siegeln, Schweißen oder Kleben aufgebrachten saugfähigen Pad 3.2. Der Träger 3.1 ist mit einer Aussparung 3.1.1 versehen, die zur Außenkontur AK2 offen ist. Diese ist so geformt, dass sich die Aussparung 3.1.1 nach Innen vom Maß M3 auf das Maß M4 vergrößert, so dass sich zwei Laschen L1 und L2 bilden. Das Maß M3 der Aussparung 3.1.1 des Trägers 3.1 ist in seiner Ausdehnung kleiner als das Maß M1 zwischen den Einschnürungen V1 und V2 des Behältnisses 2.0, wobei das Maß M2 des Behältnisses 2.0 größer gehalten ist als das Maß M4 der Aussparung 3.1.1. Das Maß M1 des Behältnisses 2.0 ist wiederum geringfügig kleiner gehalten als das Maß M4 der Aussparung der Aussparung 3.1.1.
  • Der Träger 3.1 ist an drei Seiten S1,S2,S3 flächig mit dem Pad 3.2 verbunden (schraffierte Fläche). Der Mittenbereich und der Bereich um die Aussparung 3.1.1 bleiben verbindungsfrei, so dass eine zur Aussparung 3.1.1 hin offene Tasche T1 entsteht.
  • Zur Montage der Kombinationspackung 1.0 wird das Behältnis 2.0 mit seiner Lasche 2.3 voran in die Tasche T1 des Applikators 3.0 eingeschoben, wobei der Napf 2.1.1 und das Pad 3.2 des Applikators 3.0 die gleiche Ausrichtung R1 einnehmen. Die Laschen L1 und L2 des Trägers 3.1, welche zunächst auf der Deckfolie 2.2 des Behältnisses 2.0 anliegen, werden durch leichten Druck P1 und P2 auf den Seitenbereich des Applikators 3.0 von der Deckfolienseite 2.2 zum flachen Bereich des Bodenteils 2.1 bewegt, wodurch sich der Applikator 3.0 und der Laschenbereich 2.3 des Behältnisses 2.0 ineinander verhaken.
  • Zur Nutzung der Kombinationspackung 1.0 wird das Behältnis 2.0 entlang der Sollbruchstelle 2.1.3 des Bodenelements 2.1 aufgebrochen, wobei sich der Applikator 3.0 mit der Lasche 2.3 rotierend um die Aufbruchachse A1 bewegen lässt, so dass das Behältnis 2.0 als Griffelement genutzt werden kann. Da die dünnere Deckfolie 2.2 beim Aufbrechen des Behältnisses 2.0 nicht beschädigt wird, nimmt sie die Funktion eines beweglichen Scharniers ein und stellt eine flexible Verbindung zum Applikator 3.0 dar.
  • Durch die aufgebrochene Austrittsöffnung 2.1.2 des Behältnisses 2.0 kann nun über die Aussparung 3.1.1 der Trägerschicht 3.1 des Applikators 3.0 das Füllgut F1 auf den Pad 3.2 des Applikators gelangen und diesen tränken. Mit dem Behältnis 2.0 als Greifhilfe kann nun der getränkte Applikator 3.0 über die zu benetzende Fläche bewegt werden.
  • Bild 7 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel, eine Kombinationspackung 4.0. In Bild 8 wird die Funktionsweise der Kombinationspackung 4.0 dargestellt.
  • Die Kombinationspackung 4.0 besteht aus einem Behältnis 5.0 mit Sollbruchstelle (dieses entspricht in seinem Grundaufbau dem Behältnis 2.0 und wird deshalb nicht näher beschrieben) und einem Applikator 6.0. Der Applikator 6.0 besteht aus einem flächigen Träger 6.1 und einem hierauf durch Siegeln, Schweißen oder Kleben aufgebrachten saugfähigen Pad 6.2. Der Träger 6.1 ist an zentraler Stelle mit einer vorzugsweise U-förmigen Stanzung 6.1.1 (Stanzungen in Wellen- oder Bogenform sind ebenfalls möglich) versehen, deren Breitenmaß M5 größer ist als das Außenmaß M6 der Packung 5.0 im Bereich der Lasche 5.1. Der Träger 6.1 und das Pad 6.2 sind umlaufend im Bereich FU1 (schraffiert dargestellt) miteinander verbunden. Der zentrale Bereich bleibt verbindungsfrei, so dass eine geschlossene Tasche T2 gebildet wird, die durch eine Stanzung 6.1.1 zugänglich ist.
  • Zur Montage der Kombinationspackung 4.0 wird das Behältnis 5.0 mit dem Bereich der Lasche 5.1 voran in die Tasche T2 eingeschoben, hierbei ist der Applikator 6.0 so ausgerichtet, dass der offene U-Bereich der Stanzung 6.1.1 zum Behältnis 5.0 zeigt, wobei der saugfähige Pad 6.2 des Applikators 6.0 und der Napf des Bodenteils 5.1 des Behältnisses 5.0 wie im ersten Ausführungsbeispiel die gleiche Ausrichtung einnehmen.
  • Der Aufbrechvorgang entspricht dem beim ersten Ausführungsbeispiel. Der Applikator 6.0 wird dadurch fixiert, dass der durch die U-förmige Stanzung 6.1.1 abhebbare Bereich B2 des Trägers 6.1 über den Bereich der Sollbruchstelle 5.2 des Behältnisses 5.0 geklappt wird. Dieser Bereich B2 deckt nun die Austrittsöffnung 5.2 und einen Teil des Behältnisses 5.0 ab und leitet somit das Füllgut F2 in den saugfähigen Pad 6.2 des Applikators 6.0. Die weitere Handhabung der aktivierten Kombinationspackung 4.0 entspricht dem ersten Ausführungsbeispiel.
  • Bild 9 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel, eine Kombinationspackung 7.0, in Bild 10 wird die Funktionsweise der Kombinationspackung 7.0 dargestellt.
  • Die Kombinationspackung 7.0 entspricht im wesentlichen der Kombinationspackung 4.0. Es werden nur die markanten Unterschiede beschrieben. Die Kombinationspackung 7.0 besteht aus einem produktführenden Behältnis 8.0 und einem Applikator 9.0. Der Applikator 9.0 besteht aus einem flächigen Träger 9.1 und einem saugfähigen Pad 9.2. Der Träger 9.1 ist mit einer Stanzung versehen, entsprechend des zweiten Ausführungsbeispiels. Zusätzlich ist an der zentralen Stelle, an welcher nach Aktivierung der Kombinationspackung 7.0 die Austrittsöffnung 8.1 des Behältnisses 8.0 zu liegen kommt, der Träger 9.1 in beliebiger Form AS1 ausgespart, so dass durch eine vorzugsweise U-förmige Stanzung 9.1.1 im Zusammenspiel mit der Aussparung AS1 zwei Laschen L3 und L4 gebildet werden.
  • Die Montage und die Funktion entsprechen dem zweiten Ausführungsbeispiel. Die Laschen L3 und L4 dienen zur Fixierung des Applikators 9.0. Das Füllgut F3 kann hier über die Freisparung AS1 in das saugfähige Pad 9.2 des Applikators 9.0 eindringen.
  • Bild 11 zeigt ein viertes Ausführungsbeispiel, eine Kombinationspackung 10.0 im Vollschnitt sowie in Draufsicht, Bild 12 zeigt einen Schnitt durch die Kombinationspackung 10.0. Bild 13 zeigt das Behältnis 11.0 im Vollschnitt, sowie in der Draufsicht, Bild 14 zeigt den Applikator 12.0, Bild 15 zeigt die Aktivierung der Kombinationspackung 10.0 in Perspektive.
  • Die Kombinationspackung 10.0 besteht aus einem Behältnis 11.0 mit Sollbruchstelle für das Füllgut F4 und einem Applikator 12.0 zum Auftragen und Verteilen des Füllgutes F4.
  • Das Behältnis 11.0 besteht aus einem Bodenteil 11.1 z.B. aus thermoplastisch verformter Folie (oder einem Spritzgussteil) mit einem zu einem Napf 11.1.1 ausgeformten Bereich zur Aufnahme des Füllgutes F4. Der Napf 11.1.1 ist zu einer Austrittsöffnung 11.1.2 verjüngt und ist mit einer vorzugsweise durch Siegeln aufgebrachten Deckfolie 11.2 verschlossen. Vorzugsweise rechtwinklig zur Entnahmeverjüngung 11.1.2 verläuft im Bereich des Bodenteils 11.1 eine Sollbruchstelle 11.1.3 und teilt den Bereich B2 des Behältnisses 11.0 als Lasche 11.3 ab. Die Außenkontur AK3 des Behältnisses 11.0 ist im Bereich der Sollbruchstelle 11.1.3 beidseitig in den Bereichen V3 und V4 verjüngt.
  • Der Applikator 12.0 besteht aus einem flächigen Träger 12.1 z.B. aus Kunststoff, Aluminium, Karton, oder deren Verbundmaterialien und einem hierauf, z.B. durch Siegeln, Schweißen oder Kleben teilflächig verbundenen saugfähigen Pad 12.2. Der Napf 11.1.1 ist haptisch ausgeprägt und in seiner Außenkontur AK4 an den Stellen S1,S2,S3 zurückgenommen. Der Träger 12.1 ist mit vorzugsweise bogenförmigen oder U-förmigen Schnitten oder Formstanzungen FS1, FS2, FS3 versehen, die so drei zum Packungszentrum zeigende Laschen L5, L6, L7 bilden, die mit den haptisch ausgeprägten Stellen des Napfes 11.1.1 des Behältnisses 11.0 so korrespondieren, dass das lichte Maß M7 zwischen den Laschenspitzen geringfügig größer ist als das Außenmaß M8 des Napfes 11.1.1 an der Engstelle, welche durch den Abstand der Einbuchtungen S1 und S2 bzw. S1 und S3 gebildet wird. Die Außenkontur AK3 des Behältnisses 11.0 ist in ihrer Breitenausdehnung M9 kleiner gehalten als das lichte Maß M10, welches sich aus dem weitesten Abstand der Schnitt bzw. Stanzkonturen FS1 und FS2 bzw. FS1 und FS3 ergibt. Im Bereich der Laschen L5, L6, L7 ist der Träger 12.1 des Applikators 12.0 nicht mit dem saugfähigen Pad 12.2 verbunden, so dass die Laschen L5,L6,L7 abgehoben werden können und das Behältnis 11.0 in seinem nicht erhabenen Seitenbereich darin eingeschoben werden kann. Die Laschen L5, L6, L7 des Applikators 12.0 sind dabei so plaziert, dass sie in die zurückgenommenen Bereiche S1, S2, S3 des Behältnisses 11.0 eingreifen können und so eine kraft- und formschlüssige Verbindung entsteht. Die Sollbruchstelle 11.1.3 des Behältnisses 11.0 ist so plaziert, dass sie geringfügig über die Außenkontur AK5 des Applikators 12.0 hinausragt und die überstehende Lasche 11.3 genutzt werden kann.
  • Zur Nutzung der Verpackung kann die Lasche 11.3 nun in Richtung Applikator 12.0 gebogen werden, wodurch das Behältnis 11.0 an seiner Sollbruchstelle 11.1.3 aufbricht. Durch leichtes Abheben des Applikators 12.0 kann die Lasche 11.3 darunter fixiert werden.
  • In diesem Ausführungsbeispiel wird nicht der Applikator direkt mit dem Füllgut F4 getränkt, sondern dieses auf dem zu behandelnden Element ganz oder teilweise aufgebracht und dann mit Hilfe des Applikators 12.0 verteilt, wobei der haptisch geformte Bodenteil 11.1 des Behältnisses 11.0 als Griffelement genutzt wird.

Claims (6)

  1. Verpackung für flüssiges oder pastöses Füllgut, mit einem Behältnis und einem Applikator zum Auftragen und/oder Verteilen des Füllgutes, dadurch gekennzeichnet, dass Behältnis (2.0,5.0,8.0,11.0) und Applikator (3.0,6.0,9.0,12.0) separate Bauteile sind, die form- oder kraftschlüssig positionsfixiert und lösbar zueinander gehalten sind, wobei der Applikator aus einem Träger (3.1,6.1,9.1,12.1) und einem darauf befestigten saugfähigen Pad ( 3.2,6.2,9.2,12.2) und das Behältnis aus einem Bodenteil (2.1,5.1,11.1) mit aufgesiegelter Deckfolie (2.2,11.2) gebildet ist, das eine öffenbare Austrittsöffnung (2.1.2,5.2,8.1,11.1.2 ) aufweist.
  2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Träger ( 3.1,6.1) und Pad (3.2,6.2) des Applikators ( 3.0,6.0 ) derart miteinander verbunden sind, dass eine Tasche (T1,T2) zur Aufnahme zumindest eines Teils des Behältnisses (2.0,5.0) gebildet ist.
  3. Verpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Tasche ( T1,T2 ) des Applikators die Austrittsöffnung (2.1.2,5.2) des Behältnisses (2.0,5.0) umschließt.
  4. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Rast- und Halteelemente das Behältnis im Applikator elastisch halten.
  5. Verpackung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass zur Bildung der Austrittsöffnung des Behältnis eine Abbrechlasche (2.3,5.1) aufweist, die in der Tasche ( T1,T2) gehalten ist und durch Abknicken von Applikator und Behältnis aufgebrochen wird, wodurch das Füllgut (F1,F2,F3) den Pad (3.2,6.2) benetzt und mittels des Behältnisses als Griff aufgetragen werden kann.
  6. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Träger (12.1) und Pad (12.2) des Applikators (12.0) flächig miteinander verbunden sind, wobei Schnitte oder Stanzungen (FS1,FS2,FS3) frei bleiben, die Laschen (L5,L6,L7) bilden, in die das Bodenteil (11.2) des Behältnisses (11.0) einschiebbar ist.
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