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DE202005008831U1 - Druckluftpistole - Google Patents

Druckluftpistole Download PDF

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DE202005008831U1
DE202005008831U1 DE202005008831U DE202005008831U DE202005008831U1 DE 202005008831 U1 DE202005008831 U1 DE 202005008831U1 DE 202005008831 U DE202005008831 U DE 202005008831U DE 202005008831 U DE202005008831 U DE 202005008831U DE 202005008831 U1 DE202005008831 U1 DE 202005008831U1
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piston
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DE202005008831U
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Tecalemit GmbH and Co KG
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Deutsche Tecalemit 2000 GmbH
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Priority to AT06753637T priority patent/ATE422400T1/de
Priority to EP06753637A priority patent/EP1885508B1/de
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B05SPRAYING OR ATOMISING IN GENERAL; APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05CAPPARATUS FOR APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05C17/00Hand tools or apparatus using hand held tools, for applying liquids or other fluent materials to, for spreading applied liquids or other fluent materials on, or for partially removing applied liquids or other fluent materials from, surfaces
    • B05C17/005Hand tools or apparatus using hand held tools, for applying liquids or other fluent materials to, for spreading applied liquids or other fluent materials on, or for partially removing applied liquids or other fluent materials from, surfaces for discharging material from a reservoir or container located in or on the hand tool through an outlet orifice by pressure without using surface contacting members like pads or brushes
    • B05C17/015Hand tools or apparatus using hand held tools, for applying liquids or other fluent materials to, for spreading applied liquids or other fluent materials on, or for partially removing applied liquids or other fluent materials from, surfaces for discharging material from a reservoir or container located in or on the hand tool through an outlet orifice by pressure without using surface contacting members like pads or brushes with pneumatically or hydraulically actuated piston or the like

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Abstract

Druckluftpistole zum Ausstoßen von pastösem bis dünnflüssigem Material, mit einem an mindestens einer Seite öffenbaren Außengehäuse (1) mit einem druckdichten Aufnahmeraum (3) für eine das Material enthaltende Kartusche (4), vorzugsweise mit einem mit dem Außengehäuse (1) verbundenen Handgriff (5), mit einem Druckluftanschluß (6) für den Aufnahmeraum (3),
wobei die zu verwendende Kartusche (4) an einer vorderen Stirnseite (7) eine Austrittsspitze (8) o. dgl. und an der gegenüberliegenden Stirnseite (9) einen Kartuschenkolben (10) aufweist,
wobei bei eingesetzter Kartusche (4) der Aufnahmeraum (3) auch an der die Stirnwand (2) des Außengehäuses (3) durchsetzenden Austrittsspitze (8) abgedichtet ist und
wobei durch Druckbeaufschlagung des Aufnahmeraums (3) der Kartuschenkolben (10) in der Kartusche (4) in Richtung der Austrittsspitze (8) vorschiebbar ist, so daß das Material aus der Austrittsspitze (8) ausgestoßen wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß am Außengehäuse (1) ein zusätzlicher Druckluftzylinder (13) mit einem darin abgedichtet verschiebbaren Schubkolben (14) angeordnet ist,...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Druckluftpistole zum Ausstoßen von pastösem bis dünnflüssigem Material, mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1.
  • Druckluftpistolen der in Rede stehenden Art sind seit langem bekannt. Ein pastöses Material in diesem Sinne ist beispielsweise eine Dichtmasse, wie sie im Kraftfahrzeug-Handwerk Verwendung findet. Ein pastöses Material kann aber auch eine im Baugewerbe verarbeitete Dichtmasse, ein Abschmierfett, eine Flächenbeschichtung o. dgl. sein. Es gibt auch eher dünnflüssiges Material, das in einer solchen Druckluftpistole verarbeitet wird.
  • Charakteristisch für eine Druckluftpistole der in Rede stehenden Art ist zunächst, daß sich das zu verarbeitende, pastöse bis dünnflüssige Material in einer Kartusche befindet, die als Lagerware vorhanden in das dazu öffenbare Außengehäuse der Druckluftpistole eingelegt oder eingesetzt werden kann. Die zu verwendende Kartusche weist an einer vorderen Stirnseite üblicherweise eine Austrittsspitze oder eine anderweitige Austrittseinrichtung auf. An der gegenüberliegenden Stirnseite befindet sich in der den Zylindermantel bildenden Hülse der Kartusche ein Kartuschenkolben. Dieser ist in dem Zylindermantel der Kartusche in Richtung der Austrittsspitze o. dgl. vorschiebbar. Um das zu erreichen erfolgt eine Druckbeaufschlagung von einem Druckluftanschluß her. Der Druckluftanschluß selbst ist beispielsweise an das Druckluftnetz einer Tankstelle oder Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstatt angeschlossen. Ein üblicher Netzdruck liegt dort bei einigen bar.
  • Die bekannte Druckluftpistole zum Ausstoßen von pastösem bis dünnflüssigem Material, von der die Erfindung ausgeht, hat einen bei eingesetzter Kartusche druckdicht abgeschlossenen Aufnahmeraum, in den der Druckluftanschluß mündet ( US 4,174,068 A ). Das Außengehäuse ist mit einem Handgriff verbunden und der Druckluftanschluß ist über eine im Handgriff angeordnete Ventilanordnung mit einem externen, ebenfalls am Handgriff befindlichen Drucklufteintritt (Druckluftanschluß an ein Druckluftnetz) verbunden. Mittels eines Handbetätigungshebels läßt sich die Ventilanordnung betätigen und der im Betrieb am Drucklufteintritt dauernd anstehende Netzdruck des Druckluftnetzes ungemin dert oder gemindert in den Aufnahmeraum des Außengehäuses übertragen. Die Druckbeaufschlagung des Aufnahmeraums führt dazu, daß der Kartuschenkolben in der Kartusche in Richtung der Austrittsspitze vorgeschoben und so das Material in der Kartusche aus der Austrittsspitze ausgestoßen wird.
  • Die bekannte, zuvor erläuterte Druckluftpistole, von der die Erfindung ausgeht, zeichnet sich bereits durch zwei Besonderheiten aus.
  • Zum einen ist zusätzlich zum primären Druckluftraum im Aufnahmeraum am Kartuschenkolben noch ein sekundärer Druckluftraum vorgesehen, der über eine Sekundärluftdüse eine Druckluft-Beimischung zum schon aus der Austrittsspitze ausgetretenen Material ermöglicht. Eine ähnliche Konstruktion ist auch aus anderem Stand der Technik bekannt ( DE 41 37 801 A1 ). Für diese Aspekte darf auf die genannten Entgegenhaltungen verwiesen werden, deren Offenbarungsgehalt insoweit die Offenbarung der vorliegenden Patentanmeldung ergänzt.
  • Zum anderen kann mit einer Kartusche gearbeitet werden, deren Zylindermantel vergleichsweise dünn und wenig belastbar ist. Das hat seinen Grund darin, daß bei eingesetzter Kartusche zwischen der Kartusche und dem Mantel des Außengehäuses eine Ringraum verbleibt, der bei Druckbeaufschlagung des Aufnahmeraums ebenfalls mit Druck beaufschlagt ist. Es findet somit eine Art Druckkompensation innen/außen bezüglich der Kartusche statt. Die Kartusche ist weniger berstgefährdet.
  • Bei der bekannten Druckluftpistole, von der die Erfindung ausgeht, wirkt der Druck im Aufnahmeraum unmittelbar auf den Kartuschenkolben. Der Kartuschenkolben selbst ist das Element, das den Aufnahmeraum gegenüber dem Inneren der Kartusche mit dem darin befindlichen pastösen oder dünnflüssigen Material abdichtet. Bei höherem Druck im Aufnahmeraum kann es passieren, daß der Kartuschenkolben eine Undichtigkeit zeigt. Die in das Material eintretende Druckluft beeinträchtigt die Gleichmäßigkeit des Ausstoßens dieses Materials. Das kann zu Applikationsschäden führen.
  • Das zuvor angesprochene Problem bei der aus dem Stand der Technik bekannten Druckluftpistole ist bereits gelöst worden, und zwar durch Anwendung eines Zwischenkolbens, der selbst im Aufnahmeraum abgedichtet geführt ist und sei nerseits den Kartuschenkolben im Zylindermantel der Kartusche vor sich herschiebt. Dieser Zwischenkolben kann auch als Teleskopkolben ausgeführt sein ( DE 41 37 801 A1 ).
  • Bei allen bekannten Druckluftpistolen ist die wirksame Fläche, auf die der Druck im Aufnahmeraum des Außengehäuses wirkt, etwa so groß wie die Fläche des Kartuschenkolbens selbst. Auch der gegebenenfalls vorhandene Zwischenkolben ist regelmäßig nur unwesentlich größer als der Kartuschenkolben. Dadurch ist der am Kartuschenkolben erzeugbare Ausstoßdruck systematisch begrenzt. Insbesondere bei einem nicht zusätzlich mittels eines Zwischenkolbens abgedichteten Kartuschenkolben kann man nun aber auch den Druck der Druckluft am Druckluftanschluß nicht beliebig erhöhen. Zum einen liefert das normale Druckluftnetz am Einsatzort meist nur einen Druck von wenigen bar. Zum anderen ergibt sich eine obere Druckgrenze auch durch die Dichtigkeitsanforderungen.
  • Der Lehre der vorliegenden Erfindung liegt somit das Problem zugrunde, bei einer Druckluftpistole der in Rede stehenden Art den an der Kartusche wirksame Ausstoßdruck zu erhöhen, ohne den Arbeitsdruck der Druckluftpistole selbst wesentlich zu erhöhen.
  • Die zuvor aufgezeigte Problemstellung ist bei eine Druckluftpistole mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 gelöst.
  • Erfindungsgemäß wird durch den zusätzlichen Schubkolben im Druckluftzylinder außerhalb des eigentlichen Arbeitsraums dem primär angetriebenen Kartuschenkolben ein zusätzlicher Schubkolben gewissermaßen in Reihe geschaltet, der ebenfalls auf den Kartuschenkolben wirkt. Dadurch wird der Ausstoßdruck, der in der Kartusche erzeugt wird, bei gleichem Arbeitsdruck wesentlich erhöht, beispielsweise verdoppelt. Auch pastöse Materialien mit hoher relativer Viskosität können dann zügig aus der Kartusche verarbeitet werden.
  • Besondere Bedeutung hat eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Druckluftpistole, bei der der Schubkolben nicht immer, sondern nur wahlweise druckbeaufschlagt wird (Ansprüche 8, 9). Für dünnflüssigere Materialien kann man dann nur mit dem Arbeitsdruck am Kartuschenkolben arbeiten, werden pastöse Materialien verarbeitet oder will man schneller arbeiten, so wird der Schubkolben gewissermaßen "zugeschaltet".
  • Wegen der an der Kartusche mit dieser Druckluftpistole erzeugbaren hohen Kraft, die teilweise unmittelbar, teilweise mittelbar auf den Kartuschenkolben ausgeübt wird, kommt hier der Druckkompensation des Zylindermantels der Kartusche gemäß Anspruch 16 besondere, erfindungsrelevante Bedeutung zu.
  • Im übrigen sind bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre der Erfindung Gegenstand der weiteren Unteransprüche.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich bevorzugte, nicht beschränkende Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
  • 1 in schematischer Darstellung ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäße Druckluftpistole,
  • 2 ausschnittweise, in schematischer Darstellung, eine modifizierte Ausführungsform der Druckluftpistole aus 1, dargestellt im Bereich des Handgriffes mit einer Ventilanordnung,
  • 3 ausschnittweise, ebenfalls in schematischer Darstellung, eine modifizierte Ausführungsform des Ausführungsbeispiels aus 1, dargestellt im Bereich des Kartuschenkolbens.
  • Zunächst soll die Druckluftpistole insgesamt anhand von 1 erläutert werden. Eine solche Druckluftpistole dient zum Ausstoßen von pastösem bis dünnflüssigem Material aus einer Austrittsspitze einer Einweg-Materialpackung. Bei diesem Material kann es sich um zähflüssige Klebemittel, um Abdichtmassen, Schmiermittel, Füllmassen o. dgl. handeln. Wesentlich ist, daß das Ausstoßen des pastösen bis dünnflüssigen Materials mit Hilfe von Druckluft aus einem Druckluftnetz oder aus einer anderen Druckluftquelle erfolgt.
  • Die dargestellte Druckluftpistole weist zunächst ein an mindestens einer Seite öffenbares Außengehäuse 1 auf. Das Außengehäuse 1 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel im wesentlichen zylindrisch ausgestaltet und an einer vorderen Stirnwand 2 öffenbar. Die Stirnwand 2 ist hier als beispielsweise aufschraubbarer Stirnwanddeckel ausgeführt. Es gibt allerdings auch Außengehäuse, die seitlich öffenbar sind.
  • Im Außengehäuse 1 ist ein druckdichter Aufnahmeraum 3 für eine das auszustoßende Material enthaltende Kartusche 4 ausgebildet. Außerdem ist hier mit dem Außengehäuse 1 ein Handgriff 5 verbunden. Am Außengehäuse 1 befindet sich ein Druckluftanschluß 6 für den Aufnahmeraum 3.
  • In 1 ist die zu verwendende Kartusche 6 im Aufnahmeraum 3 des Außengehäuses 1 eingesetzt. Diese Kartusche 4 weist an einer vorderen Stirnseite 7 eine Austrittsspitze 8 auf. Im dargestellten Ausführungsbeispiel besteht die Austrittsspitze aus einem Austrittsstutzen direkt an der Stirnseite 7 der Kartusche 4 und einer dort aufgesteckten Kunststoffspitze. Hier sind alle Arten von Austrittseinrichtungen denkbar, beispielsweise auch Austrittsstutzen, die an eine anderweitige Fördereinrichtung angeschlossen sind.
  • An der gegenüberliegenden Stirnseite 9 weist die Kartusche 4 einen Kartuschenkolben 10 auf. Dieser ist in der Kartusche 4, nämlich im Zylindermantel 11 der Kartusche 4, gleitend in Richtung der Austrittsspitze 8 vorschiebbar, so daß aus der Austrittsspitze 8 das in der Kartusche 4 enthaltene Material ausgestoßen wird. Dies geschieht bei eingesetzter Kartusche 4 durch Druckbeaufschlagung des Aufnahmeraums 3. Dazu ist der Aufnahmeraum 3 auch an der die Stirnwand 2 des Außengehäuses 1 durchsetzenden Austrittsspitze 8 abgedichtet, und zwar durch eine hier ringförmige Dichtung 12, an der die vordere Stirnseite 7 der Kartusche 4 unter axialem Druck abdichtend anliegt. Das ist eine der Abdichtungsmöglichkeiten an dieser Stelle, im Stand der Technik ist hier eine radiale Abdichtung statt einer axialen Abdichtung vorgesehen ( US 4,174,068 A ).
  • Bei dem hier dargestellten und bevorzugten Ausführungsbeispiel ist nun vorgesehen, daß am Außengehäuse 1 ein zusätzlicher Druckluftzylinder 13 mit einem darin abgedichtet verschiebbaren Schubkolben 14 angeordnet ist, daß der Schubkolben 14 im Druckluftzylinder 13 auf der vom Aufnahmeraum 3 abgewandten Seite eine mit dem Druckluftanschluß 6 verbundene oder verbindbare Schubkammer 15 ausbildet, und daß der Schubkolben 14 auf der der Kartusche 4 zugewandten Seite ein Kraftübertragungselement 16, insbesondere in Form einer Kolbenstange, aufweist, das über eine druckdichte Durchführung 17 in den Aufnahmeraum 3 eintritt und bei eingesetzter Kartusche 4 am Kartuschenkolben 10 kraftübertragend zur Anlage kommt. Die Vorschubkraft am Kartuschenkolben 10 ist dadurch erhöhbar, daß nicht nur der Aufnahmeraum 3, sondern auch die Schubkammer 15 mit erhöhtem Druck beaufschlagbar ist, wobei auf der der Schubkammer 15 gegenüberliegenden Seite des Schubkolbens 14 ein niedrigerer Druck, insbesondere Umgebungsdruck herrscht. Auf der der Schubkammer 15 gegenüberliegenden Seite ist der Druckluftzylinder 13 hier mit einer Luftaustauschöffnung 18 versehen.
  • Die Angaben P0 und P1 stehen für den Druck der Umgebungsatmosphäre und den Netzdruck vom Druckluftanschluß 6. Die Druckdifferenz beträgt in den meisten Fällen einige bar. Die in 1 eingezeichneten Pfeile zeigen den Strömungsweg der Druckluft bei Druckbeaufschlagung sowie die Wirkungsrichtung des Drucks bezüglich der einzelnen Kolben 10; 14.
  • Das dargestellte und bevorzugte Ausführungsbeispiel zeigt dabei, daß der Schubkolben 14 auf der der Schubkammer 15 gegenüberliegenden Seite im Druckluftzylinder 13 eine Freilaufkammer 19 ausbildet, die über mindestens eine Luftaustauschöffnung 18 mit der Umgebungsatmosphäre in Verbindung steht. Die Freilaufkammer 19 ist somit Bewegungsraum für den Schubkolben 14, ohne eine eigene pneumatische Funktion zu haben. Insgesamt ist dadurch eine nach außen abgeschlossene, kompakte Konstruktion gewährleistet.
  • Wesentlich ist, daß sich hier pneumatisch gesehen der Kartuschenkolben 10 einerseits und der Schubkolben 14 andererseits in einer Art Reihenschaltung befinden, daß also der Arbeitsdruck auf beide Kolben 10, 14 wirkt, über den Schubkolben 14 und das Kraftübertragungselement 16 aber auch wieder zusätzlich auf den Kartuschenkolben 10. Somit addiert sich die resultierende Kraft auf beide Kolben am Kartuschenkolben 10. Der Ausstoßdruck, der auf das Material in der Kartusche 4 wirkt, wird gegenüber den bekannten Konstruktionen stark erhöht, beispielsweise verdoppelt.
  • Das dargestellte und bevorzugte Ausführungsbeispiel zeigt im übrigen, daß die vom Schubkolben 14 gebildete Fläche größer ist als die vom Kartuschenkolben 10 gebildete Fläche.
  • Das in 1 dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt eine besonders interessante und bevorzugte Ausgestaltung eine erfindungsgemäßen Druckluftpistole. Hier ist nämlich die Konstruktion so getroffen, daß der Druck im Aufnahmeraum 3 unmittelbar auf den Kartuschenkolben 10 wirkt und dennoch eine Kraftübertragung vom Kraftübertragungselement 16 auf den Kartuschenkolben 10 gewährleistet ist. Es ist nämlich vorgesehen, daß das Kraftübertragungselement 16 unter Freilassung zumindest eines wesentlichen Teils der Fläche des Kartuschenkolbens 10 an diesem zur Anlage kommt. Ein an der Seite des Kartuschenkolbens 10 am Kraftübertragungselement 16, also der Kolbenstange, angebrachter Ausdrücker 20 drückt hier lediglich ringförmig auf den Kartuschenkolben 10 und läßt den wesentlichen Teil der Fläche des Kartuschenkolbens 10 innerhalb des Ringes frei. Durchtrittsöffnungen im Ausdrücker 20 erlauben es, daß die Druckluft im Aufnahmeraum 3 unmittelbar auf die Fläche des Kartuschenkolbens 10 wirkt.
  • 3 zeigt ein Variante dazu, die dadurch gekennzeichnet ist, daß das Kraftübertragungselement 16 unter Abdeckung zumindest eines wesentlichen Teils der Fläche des Kartuschenkolbens 10 an diesem zur Anlage kommt. Hier liegt der Ausdrücker 20 i. w. vollflächig am Kartuschenkolben 10 an und überträgt die Kraft selbst auf den Kartuschenkolben 10. Diese Kraft resultiert einerseits aus dem Druck im Aufnahmeraum 3, andererseits aus dem über das Kraftübertragungselement 16 übertragenen Druck am Schubkolben 14 in der Schubkammer 15.
  • Das dargestellte Ausführungsbeispiel zeig in keiner der Varianten eine Möglichkeit, die das Kraftübertragungselement 16 mit dem Ausdrücker 20 bietet. Man kann nämlich vorsehen, daß das Kraftübertragungselement 16 am dem Kartuschenkolben 10 zugeordneten Ende selbst im Zylindermantel 11 der Kartusche 4 abgedichtet geführt ist. Das kann beispielsweise durch eine abgedichtete Führung des Ausdrückers 20 im Zylindermantel 11 realisiert sein. Diese zusätzliche Maßnahme verhindert, daß sich die im allgemeinen Teil der Beschreibung erläuterte Undichtigkeit am Kartuschenkolben 10 zeigt.
  • Das dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt ferner in keiner der Varianten eine Möglichkeit, die zum Stand der Technik bereits erwähnt worden ist. Danach wäre es nämlich möglich, daß das Kraftübertragungselement am dem Kartuschenkolben zugeordneten Ende an einem in dem Aufnahmeraum selbst abgedichtet geführten, den Kartuschenkolben voranschiebenden Zwischenkolben, ggf. ausgeführt als Teleskopkolben, zur Anlage kommt. Insoweit darf auf den einleitend genannten Stand der Technik verwiesen werden.
  • In 1 ist der Druckluftanschluß 6 so dargestellt, als sei er nicht steuerbar. Im Normalfall wird das jedoch anders gelöst sein. Normalerweise wird man vorsehen, daß der Druckluftanschluß 6 über eine vorzugsweise im Handgriff 5 angeordnete Ventilanordnung 21 mit einem externen Drucklufteintritt 22 verbunden ist. Die Ventilanordnung 21 wird regelmäßig über einen Handbetätigungshebel oder eine entsprechende Taste 23 betätigt. Die Ventilanordnung 21 kann im übrigen noch Druckminderer, Sicherheitsventile o. dgl. umfassen, die auch einstellbar sein können. Auch dazu darf auf den einleitend behandelten Stand der Technik verwiesen werden ( DE 41 37 801 A1 ), dessen Offenbarungsgehalt ergänzend einbezogen wird.
  • 2 zeigt ein modifiziertes Ausführungsbeispiel, für das gilt, daß die Schubkammer 15 getrennt von dem Aufnahmeraum 3 an den Druckluftanschluß 6 bzw. an die Ventilanordnung 21 angeschlossen ist. Mit dieser Konstruktion ist es möglich, den Arbeitsdruck im Aufnahmeraum 3 des Außengehäuses 1 unabhängig vom Arbeitsdruck in der Schubkammer 15 im Druckluftzylinder 13 einzustellen bzw. zu steuern. Dadurch kann man erreichen, daß der Schubkolben 14 antriebstechnisch nur dann zugeschaltet wird, wenn tatsächlich ein Material verarbeitet wird, dessen Konsistenz oder dessen notwendige oder gewollte Arbeitsgeschwindigkeit einen höheren Ausstoßdruck in der Kartusche 4 erfordern. Dazu ist dann eben vorgesehen, daß die Schubkammer 15 wahlweise an den Arbeitsdruck, ggf. an einen geminderten Druck, oder an die Umgebungsatmosphäre anschließbar ist.
  • Das in 1 und in 3 dargestellte Ausführungsbeispiel hat eine andere Konstruktion, die auch eine interessante Variante darstellt. Hier ist vorgesehen, daß die Schubkammer 15 pneumatisch an den Aufnahmeraum 3 angeschlossen ist. Das kann durch eine Art Bypassleitung vom Aufnahmeraum 3 zur Schubkammer 15 realisiert werden. Das dargestellte und bevorzugte Ausführungsbeispiel zeichnet sich insoweit durch eine besonders zweckmäßige Konstruktion aus, die nämlich dadurch gekennzeichnet ist, daß die Schubkammer 15 über eine Druckleitung 24 in dem Kraftübertragungselement 16, insbesondere also in der Kolbenstange, mit dem Aufnahmeraum 3 pneumatisch verbunden ist. Das ist eine besonders elegante Lösung. Beim in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel liegt dabei der Eintritt in die Druckleitung 24 am Boden des Ausdrückers 20, weil der Ausdrücker 20 selbst geringfügig beabstandet vom Kartuschenkolben 10 liegt.
  • Beim Ausführungsbeispiel von 3 besteht die zuvor angesprochene Zutrittsmöglichkeit nicht. Hier ist in der das Kraftübertragungselement 16 bildenden Kolbenstange eine seitliche Eintrittsöffnung für die Druckleitung 24 vorgesehen.
  • Bei den hier dargestellten Ausführungsbeispielen kann man vorsehen, daß der Handgriff 5 vom Außengehäuse 1 abnehmbar ist. Das ist eine aus dem Stand der Technik bekannte Maßnahme, die es erlaubt, alternative Antriebssysteme einzusetzen. Damit ist eine Art Baukastensystem realisiert.
  • Im dargestellten und bevorzugten Ausführungsbeispiel ist interessant, daß das Außengehäuse 1 zylindrisch ausgebildet und an der Stirnwand 2 öffenbar ist. Es ist bereits darauf hingewiesen worden, daß die Stirnwand 2 als beispielsweise aufschraubbarer Deckel ausgeführt sein kann. Im dargestellten Ausführungsbeispiel gilt ferner, daß der Mantel des Druckluftzylinders 13 mit dem Mantel des Außengehäuses 1 einstückig ausgeführt ist. Beispielsweise könnte der Mantel als einstückig gespritztes Kunststoff-Formteil ausgeführt sein. Dieses hätte in der Mittelwand, die die rückwärtige Stirnwand des Außengehäuses 1 bildet, die Durchführung 17 und wäre jeweils an den Stirnwänden durch entsprechende Deckel abdichtend verschlossen. Natürlich gibt es eine Vielzahl anderer Möglichkeiten, eine solche Konstruktion zu realisieren.
  • Das dargestellte und bevorzugte Ausführungsbeispiel zeigt weiter eine besondere Konstruktion, die dem Druckausgleich am Zylindermantel 11 der Kartusche 4 dient. Durch einen solchen Druckausgleich kann die Kartusche 4 mit einem dünneren Zylindermantel 11 oder einem Zylindermantel 11 aus einem weniger widerstandsfähigen Material, ggf. sogar aus Pappe, ausgeführt werden. Ungeachtet dessen kann man im Inneren der Kartusche 4 einen hohen Druck erzeugen, der nicht zu einem Bersten der Kartusche 4 führt. Wie das bereits im Stand der Technik realisiert worden ist, ist dazu auch hier vorgesehen, daß bei eingesetzter Kartusche 4 zwischen dem Zylindermantel 11 der Kartusche 4 und dem Mantel 25 des Außengehäuses 1 ein Ringraum 26 verbleibt, in dem der Druck im Aufnahmeraum 3 herrscht. Ist der weiter oben als Variante beschriebene Zwischenkolben vorgesehen, so muß man eine entsprechende Umwegleitung für diesen Druckausgleich vornehmen.
  • Eine weitere interessante Konstruktion ist im Aufnahmeraum 3 der in 1 dargestellten Druckluftpistole realisiert. Es ist vorgesehen, daß im Aufnahmeraum 3 am der Stirnwand 2 gegenüberliegenden Ende eine Abstützung 27 für die hintere Stirnseite 9 der eingesetzten Kartusche 4, insbesondere in Form einer rippenförmig ausgebildeten oder durchbrochenen Stützhülse, vorgesehen ist. Durch diese Abstützung 27 kann die Kartusche 4 bezüglich der vorderen Stirnwand 2 des Außengehäuses 1 sauber positioniert und eingespannt werden, so daß die axiale Dichtung 12 an der Stirnwand 2 unter dem notwenigen Dichtungsdruck steht, um den Arbeitsdruck im Aufnahmeraum 3 definiert erreichen zu können.

Claims (17)

  1. Druckluftpistole zum Ausstoßen von pastösem bis dünnflüssigem Material, mit einem an mindestens einer Seite öffenbaren Außengehäuse (1) mit einem druckdichten Aufnahmeraum (3) für eine das Material enthaltende Kartusche (4), vorzugsweise mit einem mit dem Außengehäuse (1) verbundenen Handgriff (5), mit einem Druckluftanschluß (6) für den Aufnahmeraum (3), wobei die zu verwendende Kartusche (4) an einer vorderen Stirnseite (7) eine Austrittsspitze (8) o. dgl. und an der gegenüberliegenden Stirnseite (9) einen Kartuschenkolben (10) aufweist, wobei bei eingesetzter Kartusche (4) der Aufnahmeraum (3) auch an der die Stirnwand (2) des Außengehäuses (3) durchsetzenden Austrittsspitze (8) abgedichtet ist und wobei durch Druckbeaufschlagung des Aufnahmeraums (3) der Kartuschenkolben (10) in der Kartusche (4) in Richtung der Austrittsspitze (8) vorschiebbar ist, so daß das Material aus der Austrittsspitze (8) ausgestoßen wird, dadurch gekennzeichnet, daß am Außengehäuse (1) ein zusätzlicher Druckluftzylinder (13) mit einem darin abgedichtet verschiebbaren Schubkolben (14) angeordnet ist, daß der Schubkolben (14) im Druckluftzylinder (13) auf der vom Aufnahmeraum (3) abgewandten Seite eine mit dem Druckluftanschluß (6) verbundene oder verbindbare Schubkammer (15) ausbildet, daß der Schubkolben (14) auf der der Kartusche (4) zugewandten Seite ein Kraftübertragungselement (16), insbesondere in Form einer Kolbenstange, aufweist, das über eine druckdichte Durchführung (17) in den Aufnahmeraum (3) eintritt und bei eingesetzter Kartusche (4) am Kartuschenkolben (10) kraftübertragend zur Anlage kommt, und daß die Vorschubkraft am Kartuschenkolben (10) dadurch erhöhbar ist, daß nicht nur der Aufnahmeraum (3), sondern auch die Schubkammer (15) mit erhöhtem Druck beaufschlagbar ist, wobei auf der der Schubkammer (15) gegenüberliegenden Seite des Schubkolbens (14) ein niedrigerer Druck, insbesondere Umgebungsdruck herrscht.
  2. Druckluftpistole nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schubkolben (14) auf der der Schubkammer (15) gegenüberliegenden Seite im Druckluftzylinder (13) eine Freilaufkammer (19) ausbildet, die über mindestens eine Luftaustauschöffnung (18) mit der Umgebungsatmosphäre in Verbindung steht.
  3. Druckluftpistole nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die vom Schubkolben (14) gebildete Fläche größer ist als die vom Kartuschenkolben (10) gebildete Fläche.
  4. Druckluftpistole nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Kraftübertragungselement (16) unter Freilassung zumindest eines wesentlichen Teils der Fläche des Kartuschenkolbens (10) an diesem zur Anlage kommt.
  5. Druckluftpistole nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Kraftübertragungselement (16) unter Abdeckung zumindest eines wesentlichen Teils der Fläche des Kartuschenkolbens (10) an diesem zur Anlage kommt.
  6. Druckluftpistole nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Kraftübertragungselement (16) am dem Kartuschenkolben (10) zugeordneten Ende selbst im Zylindermantel (11) der Kartusche (4) abgedichtet geführt ist oder daß das Kraftübertragungselement (16) am dem Kartuschenkolben (10) zugeordneten Ende an einem in dem Aufnahmeraum (3) selbst abgedichtet geführten, den Kartuschenkolben (10) voranschiebenden Zwischenkolben, ggf. ausgeführt als Teleskopkolben, zur Anlage kommt.
  7. Druckluftpistole nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckluftanschluß (6) über eine vorzugsweise im Handgriff (5) angeordnete Ventilanordnung (21) mit einem externen Drucklufteintritt (22) verbunden ist.
  8. Druckluftpistole nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schubkammer (15) getrennt von dem Aufnahmeraum (3) an den Druckluftanschluß (6) bzw. an die Ventilanordnung (21) angeschlossen ist.
  9. Druckluftpistole nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schubkammer (15) wahlweise an den Arbeitsdruck des Druckluftanschlusses (6), ggf. an einen geminderten Druck, oder an die Umgebungsatmosphäre anschließbar ist.
  10. Druckluftpistole nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schubkammer (15) pneumatisch an den Aufnahmeraum (3) angeschlossen ist.
  11. Druckluftpistole nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Schubkammer (15) über eine Druckleitung (24) in dem Kraftübertragungselement (16), insbesondere also in der Kolbenstange, mit dem Aufnahmeraum (3) pneumatisch verbunden ist.
  12. Druckluftpistole nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (5) vom Außengehäuse (1) abnehmbar ist.
  13. Druckluftpistole nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Außengehäuse (1) zylindrisch ausgebildet und, vorzugsweise, an der Stirnwand (2) öffenbar ist.
  14. Druckluftpistole nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckluftzylinder (13) koaxial zum Aufnahmeraum (3) des Außengehäuses (1) und stirnseitig an das Außengehäuse (1) anschließend angeordnet ist.
  15. Druckluftpistole nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel des Druckluftzylinders (13) mit dem Mantel des Außengehäuses (1) einstückig ausgeführt ist.
  16. Druckluftpistole nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß bei eingesetzter Kartusche (4) zwischen dem Zylindermantel (11) der Kartusche (4) und dem Mantel (25) des Außengehäuses (1) ein Ringraum (26) verbleibt, in dem der Druck im Aufnahmeraum (3) herrscht.
  17. Druckluftpistole nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß im Aufnahmeraum (3) am der Stirnwand (2) gegenüberliegenden Ende eine Abstützung (27) für die hintere Stirnseite (9) der eingesetzten Kartusche (4), insbesondere in Form einer rippenförmig ausgebildeten oder durchbrochenen Stützhülse, vorgesehen ist.
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