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Die
Erfindung betrifft eine Druckluftpistole zum Ausstoßen von
pastösem
bis dünnflüssigem Material,
mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1.
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Druckluftpistolen
der in Rede stehenden Art sind seit langem bekannt. Ein pastöses Material
in diesem Sinne ist beispielsweise eine Dichtmasse, wie sie im Kraftfahrzeug-Handwerk
Verwendung findet. Ein pastöses
Material kann aber auch eine im Baugewerbe verarbeitete Dichtmasse,
ein Abschmierfett, eine Flächenbeschichtung
o. dgl. sein. Es gibt auch eher dünnflüssiges Material, das in einer solchen
Druckluftpistole verarbeitet wird.
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Charakteristisch
für eine
Druckluftpistole der in Rede stehenden Art ist zunächst, daß sich das
zu verarbeitende, pastöse
bis dünnflüssige Material
in einer Kartusche befindet, die als Lagerware vorhanden in das
dazu öffenbare
Außengehäuse der
Druckluftpistole eingelegt oder eingesetzt werden kann. Die zu verwendende
Kartusche weist an einer vorderen Stirnseite üblicherweise eine Austrittsspitze
oder eine anderweitige Austrittseinrichtung auf. An der gegenüberliegenden
Stirnseite befindet sich in der den Zylindermantel bildenden Hülse der
Kartusche ein Kartuschenkolben. Dieser ist in dem Zylindermantel der
Kartusche in Richtung der Austrittsspitze o. dgl. vorschiebbar.
Um das zu erreichen erfolgt eine Druckbeaufschlagung von einem Druckluftanschluß her. Der
Druckluftanschluß selbst
ist beispielsweise an das Druckluftnetz einer Tankstelle oder Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstatt
angeschlossen. Ein üblicher
Netzdruck liegt dort bei einigen bar.
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Die
bekannte Druckluftpistole zum Ausstoßen von pastösem bis
dünnflüssigem Material,
von der die Erfindung ausgeht, hat einen bei eingesetzter Kartusche
druckdicht abgeschlossenen Aufnahmeraum, in den der Druckluftanschluß mündet (
US 4,174,068 A ).
Das Außengehäuse ist
mit einem Handgriff verbunden und der Druckluftanschluß ist über eine
im Handgriff angeordnete Ventilanordnung mit einem externen, ebenfalls
am Handgriff befindlichen Drucklufteintritt (Druckluftanschluß an ein Druckluftnetz)
verbunden. Mittels eines Handbetätigungshebels
läßt sich
die Ventilanordnung betätigen und
der im Betrieb am Drucklufteintritt dauernd anstehende Netzdruck
des Druckluftnetzes ungemin dert oder gemindert in den Aufnahmeraum
des Außengehäuses übertragen.
Die Druckbeaufschlagung des Aufnahmeraums führt dazu, daß der Kartuschenkolben
in der Kartusche in Richtung der Austrittsspitze vorgeschoben und
so das Material in der Kartusche aus der Austrittsspitze ausgestoßen wird.
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Die
bekannte, zuvor erläuterte
Druckluftpistole, von der die Erfindung ausgeht, zeichnet sich bereits
durch zwei Besonderheiten aus.
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Zum
einen ist zusätzlich
zum primären Druckluftraum
im Aufnahmeraum am Kartuschenkolben noch ein sekundärer Druckluftraum
vorgesehen, der über
eine Sekundärluftdüse eine
Druckluft-Beimischung zum schon aus der Austrittsspitze ausgetretenen
Material ermöglicht.
Eine ähnliche
Konstruktion ist auch aus anderem Stand der Technik bekannt (
DE 41 37 801 A1 ).
Für diese
Aspekte darf auf die genannten Entgegenhaltungen verwiesen werden,
deren Offenbarungsgehalt insoweit die Offenbarung der vorliegenden
Patentanmeldung ergänzt.
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Zum
anderen kann mit einer Kartusche gearbeitet werden, deren Zylindermantel
vergleichsweise dünn
und wenig belastbar ist. Das hat seinen Grund darin, daß bei eingesetzter
Kartusche zwischen der Kartusche und dem Mantel des Außengehäuses eine Ringraum
verbleibt, der bei Druckbeaufschlagung des Aufnahmeraums ebenfalls
mit Druck beaufschlagt ist. Es findet somit eine Art Druckkompensation
innen/außen
bezüglich
der Kartusche statt. Die Kartusche ist weniger berstgefährdet.
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Bei
der bekannten Druckluftpistole, von der die Erfindung ausgeht, wirkt
der Druck im Aufnahmeraum unmittelbar auf den Kartuschenkolben.
Der Kartuschenkolben selbst ist das Element, das den Aufnahmeraum
gegenüber
dem Inneren der Kartusche mit dem darin befindlichen pastösen oder
dünnflüssigen Material
abdichtet. Bei höherem
Druck im Aufnahmeraum kann es passieren, daß der Kartuschenkolben eine
Undichtigkeit zeigt. Die in das Material eintretende Druckluft beeinträchtigt die
Gleichmäßigkeit
des Ausstoßens
dieses Materials. Das kann zu Applikationsschäden führen.
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Das
zuvor angesprochene Problem bei der aus dem Stand der Technik bekannten
Druckluftpistole ist bereits gelöst
worden, und zwar durch Anwendung eines Zwischenkolbens, der selbst
im Aufnahmeraum abgedichtet geführt
ist und sei nerseits den Kartuschenkolben im Zylindermantel der Kartusche vor
sich herschiebt. Dieser Zwischenkolben kann auch als Teleskopkolben
ausgeführt
sein (
DE 41 37 801
A1 ).
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Bei
allen bekannten Druckluftpistolen ist die wirksame Fläche, auf
die der Druck im Aufnahmeraum des Außengehäuses wirkt, etwa so groß wie die Fläche des
Kartuschenkolbens selbst. Auch der gegebenenfalls vorhandene Zwischenkolben
ist regelmäßig nur
unwesentlich größer als
der Kartuschenkolben. Dadurch ist der am Kartuschenkolben erzeugbare
Ausstoßdruck
systematisch begrenzt. Insbesondere bei einem nicht zusätzlich mittels
eines Zwischenkolbens abgedichteten Kartuschenkolben kann man nun
aber auch den Druck der Druckluft am Druckluftanschluß nicht
beliebig erhöhen.
Zum einen liefert das normale Druckluftnetz am Einsatzort meist nur
einen Druck von wenigen bar. Zum anderen ergibt sich eine obere
Druckgrenze auch durch die Dichtigkeitsanforderungen.
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Der
Lehre der vorliegenden Erfindung liegt somit das Problem zugrunde,
bei einer Druckluftpistole der in Rede stehenden Art den an der
Kartusche wirksame Ausstoßdruck
zu erhöhen,
ohne den Arbeitsdruck der Druckluftpistole selbst wesentlich zu erhöhen.
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Die
zuvor aufgezeigte Problemstellung ist bei eine Druckluftpistole
mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 durch die Merkmale
des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 gelöst.
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Erfindungsgemäß wird durch
den zusätzlichen
Schubkolben im Druckluftzylinder außerhalb des eigentlichen Arbeitsraums
dem primär
angetriebenen Kartuschenkolben ein zusätzlicher Schubkolben gewissermaßen in Reihe
geschaltet, der ebenfalls auf den Kartuschenkolben wirkt. Dadurch
wird der Ausstoßdruck,
der in der Kartusche erzeugt wird, bei gleichem Arbeitsdruck wesentlich
erhöht,
beispielsweise verdoppelt. Auch pastöse Materialien mit hoher relativer
Viskosität
können
dann zügig
aus der Kartusche verarbeitet werden.
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Besondere
Bedeutung hat eine Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Druckluftpistole, bei
der der Schubkolben nicht immer, sondern nur wahlweise druckbeaufschlagt
wird (Ansprüche
8, 9). Für
dünnflüssigere
Materialien kann man dann nur mit dem Arbeitsdruck am Kartuschenkolben
arbeiten, werden pastöse
Materialien verarbeitet oder will man schneller arbeiten, so wird
der Schubkolben gewissermaßen "zugeschaltet".
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Wegen
der an der Kartusche mit dieser Druckluftpistole erzeugbaren hohen
Kraft, die teilweise unmittelbar, teilweise mittelbar auf den Kartuschenkolben
ausgeübt
wird, kommt hier der Druckkompensation des Zylindermantels der Kartusche gemäß Anspruch
16 besondere, erfindungsrelevante Bedeutung zu.
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Im übrigen sind
bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre der Erfindung
Gegenstand der weiteren Unteransprüche.
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Im
folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich bevorzugte,
nicht beschränkende
Ausführungsbeispiele
darstellenden Zeichnung näher
erläutert.
In der Zeichnung zeigt
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1 in
schematischer Darstellung ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäße Druckluftpistole,
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2 ausschnittweise,
in schematischer Darstellung, eine modifizierte Ausführungsform
der Druckluftpistole aus 1, dargestellt im Bereich des
Handgriffes mit einer Ventilanordnung,
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3 ausschnittweise,
ebenfalls in schematischer Darstellung, eine modifizierte Ausführungsform
des Ausführungsbeispiels
aus 1, dargestellt im Bereich des Kartuschenkolbens.
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Zunächst soll
die Druckluftpistole insgesamt anhand von 1 erläutert werden.
Eine solche Druckluftpistole dient zum Ausstoßen von pastösem bis
dünnflüssigem Material
aus einer Austrittsspitze einer Einweg-Materialpackung. Bei diesem
Material kann es sich um zähflüssige Klebemittel,
um Abdichtmassen, Schmiermittel, Füllmassen o. dgl. handeln. Wesentlich
ist, daß das
Ausstoßen
des pastösen
bis dünnflüssigen Materials
mit Hilfe von Druckluft aus einem Druckluftnetz oder aus einer anderen
Druckluftquelle erfolgt.
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Die
dargestellte Druckluftpistole weist zunächst ein an mindestens einer
Seite öffenbares
Außengehäuse 1 auf.
Das Außengehäuse 1 ist
im dargestellten Ausführungsbeispiel
im wesentlichen zylindrisch ausgestaltet und an einer vorderen Stirnwand 2 öffenbar.
Die Stirnwand 2 ist hier als beispielsweise aufschraubbarer
Stirnwanddeckel ausgeführt.
Es gibt allerdings auch Außengehäuse, die seitlich öffenbar
sind.
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Im
Außengehäuse 1 ist
ein druckdichter Aufnahmeraum 3 für eine das auszustoßende Material enthaltende
Kartusche 4 ausgebildet. Außerdem ist hier mit dem Außengehäuse 1 ein
Handgriff 5 verbunden. Am Außengehäuse 1 befindet sich
ein Druckluftanschluß 6 für den Aufnahmeraum 3.
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In 1 ist
die zu verwendende Kartusche 6 im Aufnahmeraum 3 des
Außengehäuses 1 eingesetzt.
Diese Kartusche 4 weist an einer vorderen Stirnseite 7 eine
Austrittsspitze 8 auf. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
besteht die Austrittsspitze aus einem Austrittsstutzen direkt an
der Stirnseite 7 der Kartusche 4 und einer dort
aufgesteckten Kunststoffspitze. Hier sind alle Arten von Austrittseinrichtungen
denkbar, beispielsweise auch Austrittsstutzen, die an eine anderweitige
Fördereinrichtung
angeschlossen sind.
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An
der gegenüberliegenden
Stirnseite
9 weist die Kartusche
4 einen Kartuschenkolben
10 auf.
Dieser ist in der Kartusche
4, nämlich im Zylindermantel
11 der
Kartusche
4, gleitend in Richtung der Austrittsspitze
8 vorschiebbar,
so daß aus
der Austrittsspitze
8 das in der Kartusche
4 enthaltene Material
ausgestoßen
wird. Dies geschieht bei eingesetzter Kartusche
4 durch
Druckbeaufschlagung des Aufnahmeraums
3. Dazu ist der Aufnahmeraum
3 auch
an der die Stirnwand
2 des Außengehäuses
1 durchsetzenden
Austrittsspitze
8 abgedichtet, und zwar durch eine hier
ringförmige
Dichtung
12, an der die vordere Stirnseite
7 der
Kartusche
4 unter axialem Druck abdichtend anliegt. Das
ist eine der Abdichtungsmöglichkeiten
an dieser Stelle, im Stand der Technik ist hier eine radiale Abdichtung
statt einer axialen Abdichtung vorgesehen (
US 4,174,068 A ).
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Bei
dem hier dargestellten und bevorzugten Ausführungsbeispiel ist nun vorgesehen,
daß am
Außengehäuse 1 ein
zusätzlicher
Druckluftzylinder 13 mit einem darin abgedichtet verschiebbaren
Schubkolben 14 angeordnet ist, daß der Schubkolben 14 im Druckluftzylinder 13 auf
der vom Aufnahmeraum 3 abgewandten Seite eine mit dem Druckluftanschluß 6 verbundene
oder verbindbare Schubkammer 15 ausbildet, und daß der Schubkolben 14 auf
der der Kartusche 4 zugewandten Seite ein Kraftübertragungselement 16,
insbesondere in Form einer Kolbenstange, aufweist, das über eine
druckdichte Durchführung 17 in
den Aufnahmeraum 3 eintritt und bei eingesetzter Kartusche 4 am
Kartuschenkolben 10 kraftübertragend zur Anlage kommt.
Die Vorschubkraft am Kartuschenkolben 10 ist dadurch erhöhbar, daß nicht
nur der Aufnahmeraum 3, sondern auch die Schubkammer 15 mit
erhöhtem
Druck beaufschlagbar ist, wobei auf der der Schubkammer 15 gegenüberliegenden
Seite des Schubkolbens 14 ein niedrigerer Druck, insbesondere
Umgebungsdruck herrscht. Auf der der Schubkammer 15 gegenüberliegenden
Seite ist der Druckluftzylinder 13 hier mit einer Luftaustauschöffnung 18 versehen.
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Die
Angaben P0 und P1 stehen
für den
Druck der Umgebungsatmosphäre
und den Netzdruck vom Druckluftanschluß 6. Die Druckdifferenz
beträgt
in den meisten Fällen
einige bar. Die in 1 eingezeichneten Pfeile zeigen
den Strömungsweg
der Druckluft bei Druckbeaufschlagung sowie die Wirkungsrichtung
des Drucks bezüglich
der einzelnen Kolben 10; 14.
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Das
dargestellte und bevorzugte Ausführungsbeispiel
zeigt dabei, daß der
Schubkolben 14 auf der der Schubkammer 15 gegenüberliegenden Seite
im Druckluftzylinder 13 eine Freilaufkammer 19 ausbildet,
die über
mindestens eine Luftaustauschöffnung 18 mit
der Umgebungsatmosphäre
in Verbindung steht. Die Freilaufkammer 19 ist somit Bewegungsraum
für den
Schubkolben 14, ohne eine eigene pneumatische Funktion
zu haben. Insgesamt ist dadurch eine nach außen abgeschlossene, kompakte
Konstruktion gewährleistet.
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Wesentlich
ist, daß sich
hier pneumatisch gesehen der Kartuschenkolben 10 einerseits
und der Schubkolben 14 andererseits in einer Art Reihenschaltung
befinden, daß also
der Arbeitsdruck auf beide Kolben 10, 14 wirkt, über den
Schubkolben 14 und das Kraftübertragungselement 16 aber
auch wieder zusätzlich
auf den Kartuschenkolben 10. Somit addiert sich die resultierende
Kraft auf beide Kolben am Kartuschenkolben 10. Der Ausstoßdruck,
der auf das Material in der Kartusche 4 wirkt, wird gegenüber den
bekannten Konstruktionen stark erhöht, beispielsweise verdoppelt.
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Das
dargestellte und bevorzugte Ausführungsbeispiel
zeigt im übrigen,
daß die
vom Schubkolben 14 gebildete Fläche größer ist als die vom Kartuschenkolben 10 gebildete
Fläche.
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Das
in 1 dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt eine besonders
interessante und bevorzugte Ausgestaltung eine erfindungsgemäßen Druckluftpistole.
Hier ist nämlich
die Konstruktion so getroffen, daß der Druck im Aufnahmeraum 3 unmittelbar
auf den Kartuschenkolben 10 wirkt und dennoch eine Kraftübertragung
vom Kraftübertragungselement 16 auf
den Kartuschenkolben 10 gewährleistet ist. Es ist nämlich vorgesehen,
daß das
Kraftübertragungselement 16 unter
Freilassung zumindest eines wesentlichen Teils der Fläche des
Kartuschenkolbens 10 an diesem zur Anlage kommt. Ein an
der Seite des Kartuschenkolbens 10 am Kraftübertragungselement 16,
also der Kolbenstange, angebrachter Ausdrücker 20 drückt hier
lediglich ringförmig
auf den Kartuschenkolben 10 und läßt den wesentlichen Teil der
Fläche
des Kartuschenkolbens 10 innerhalb des Ringes frei. Durchtrittsöffnungen
im Ausdrücker 20 erlauben
es, daß die
Druckluft im Aufnahmeraum 3 unmittelbar auf die Fläche des
Kartuschenkolbens 10 wirkt.
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3 zeigt
ein Variante dazu, die dadurch gekennzeichnet ist, daß das Kraftübertragungselement 16 unter
Abdeckung zumindest eines wesentlichen Teils der Fläche des
Kartuschenkolbens 10 an diesem zur Anlage kommt. Hier liegt
der Ausdrücker 20 i.
w. vollflächig
am Kartuschenkolben 10 an und überträgt die Kraft selbst auf den
Kartuschenkolben 10. Diese Kraft resultiert einerseits
aus dem Druck im Aufnahmeraum 3, andererseits aus dem über das Kraftübertragungselement 16 übertragenen
Druck am Schubkolben 14 in der Schubkammer 15.
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Das
dargestellte Ausführungsbeispiel
zeig in keiner der Varianten eine Möglichkeit, die das Kraftübertragungselement 16 mit
dem Ausdrücker 20 bietet.
Man kann nämlich
vorsehen, daß das
Kraftübertragungselement 16 am
dem Kartuschenkolben 10 zugeordneten Ende selbst im Zylindermantel 11 der Kartusche 4 abgedichtet
geführt
ist. Das kann beispielsweise durch eine abgedichtete Führung des Ausdrückers 20 im
Zylindermantel 11 realisiert sein. Diese zusätzliche
Maßnahme
verhindert, daß sich die
im allgemeinen Teil der Beschreibung erläuterte Undichtigkeit am Kartuschenkolben 10 zeigt.
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Das
dargestellte Ausführungsbeispiel
zeigt ferner in keiner der Varianten eine Möglichkeit, die zum Stand der
Technik bereits erwähnt
worden ist. Danach wäre
es nämlich
möglich,
daß das
Kraftübertragungselement
am dem Kartuschenkolben zugeordneten Ende an einem in dem Aufnahmeraum selbst
abgedichtet geführten,
den Kartuschenkolben voranschiebenden Zwischenkolben, ggf. ausgeführt als
Teleskopkolben, zur Anlage kommt. Insoweit darf auf den einleitend
genannten Stand der Technik verwiesen werden.
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In
1 ist
der Druckluftanschluß
6 so
dargestellt, als sei er nicht steuerbar. Im Normalfall wird das
jedoch anders gelöst
sein. Normalerweise wird man vorsehen, daß der Druckluftanschluß
6 über eine
vorzugsweise im Handgriff
5 angeordnete Ventilanordnung
21 mit
einem externen Drucklufteintritt
22 verbunden ist. Die
Ventilanordnung
21 wird regelmäßig über einen Handbetätigungshebel
oder eine entsprechende Taste
23 betätigt. Die Ventilanordnung
21 kann
im übrigen
noch Druckminderer, Sicherheitsventile o. dgl. umfassen, die auch
einstellbar sein können.
Auch dazu darf auf den einleitend behandelten Stand der Technik
verwiesen werden (
DE
41 37 801 A1 ), dessen Offenbarungsgehalt ergänzend einbezogen
wird.
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2 zeigt
ein modifiziertes Ausführungsbeispiel,
für das
gilt, daß die
Schubkammer 15 getrennt von dem Aufnahmeraum 3 an
den Druckluftanschluß 6 bzw.
an die Ventilanordnung 21 angeschlossen ist. Mit dieser
Konstruktion ist es möglich,
den Arbeitsdruck im Aufnahmeraum 3 des Außengehäuses 1 unabhängig vom
Arbeitsdruck in der Schubkammer 15 im Druckluftzylinder 13 einzustellen
bzw. zu steuern. Dadurch kann man erreichen, daß der Schubkolben 14 antriebstechnisch
nur dann zugeschaltet wird, wenn tatsächlich ein Material verarbeitet
wird, dessen Konsistenz oder dessen notwendige oder gewollte Arbeitsgeschwindigkeit
einen höheren
Ausstoßdruck
in der Kartusche 4 erfordern. Dazu ist dann eben vorgesehen,
daß die
Schubkammer 15 wahlweise an den Arbeitsdruck, ggf. an einen
geminderten Druck, oder an die Umgebungsatmosphäre anschließbar ist.
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Das
in 1 und in 3 dargestellte
Ausführungsbeispiel
hat eine andere Konstruktion, die auch eine interessante Variante
darstellt. Hier ist vorgesehen, daß die Schubkammer 15 pneumatisch
an den Aufnahmeraum 3 angeschlossen ist. Das kann durch
eine Art Bypassleitung vom Aufnahmeraum 3 zur Schubkammer 15 realisiert
werden. Das dargestellte und bevorzugte Ausführungsbeispiel zeichnet sich
insoweit durch eine besonders zweckmäßige Konstruktion aus, die
nämlich
dadurch gekennzeichnet ist, daß die
Schubkammer 15 über
eine Druckleitung 24 in dem Kraftübertragungselement 16,
insbesondere also in der Kolbenstange, mit dem Aufnahmeraum 3 pneumatisch
verbunden ist. Das ist eine besonders elegante Lösung. Beim in 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel
liegt dabei der Eintritt in die Druckleitung 24 am Boden
des Ausdrückers 20, weil
der Ausdrücker 20 selbst
geringfügig
beabstandet vom Kartuschenkolben 10 liegt.
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Beim
Ausführungsbeispiel
von 3 besteht die zuvor angesprochene Zutrittsmöglichkeit
nicht. Hier ist in der das Kraftübertragungselement 16 bildenden
Kolbenstange eine seitliche Eintrittsöffnung für die Druckleitung 24 vorgesehen.
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Bei
den hier dargestellten Ausführungsbeispielen
kann man vorsehen, daß der
Handgriff 5 vom Außengehäuse 1 abnehmbar
ist. Das ist eine aus dem Stand der Technik bekannte Maßnahme,
die es erlaubt, alternative Antriebssysteme einzusetzen. Damit ist
eine Art Baukastensystem realisiert.
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Im
dargestellten und bevorzugten Ausführungsbeispiel ist interessant,
daß das
Außengehäuse 1 zylindrisch
ausgebildet und an der Stirnwand 2 öffenbar ist. Es ist bereits
darauf hingewiesen worden, daß die
Stirnwand 2 als beispielsweise aufschraubbarer Deckel ausgeführt sein
kann. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
gilt ferner, daß der
Mantel des Druckluftzylinders 13 mit dem Mantel des Außengehäuses 1 einstückig ausgeführt ist.
Beispielsweise könnte
der Mantel als einstückig
gespritztes Kunststoff-Formteil ausgeführt sein. Dieses hätte in der Mittelwand,
die die rückwärtige Stirnwand
des Außengehäuses 1 bildet,
die Durchführung 17 und
wäre jeweils
an den Stirnwänden
durch entsprechende Deckel abdichtend verschlossen. Natürlich gibt
es eine Vielzahl anderer Möglichkeiten,
eine solche Konstruktion zu realisieren.
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Das
dargestellte und bevorzugte Ausführungsbeispiel
zeigt weiter eine besondere Konstruktion, die dem Druckausgleich
am Zylindermantel 11 der Kartusche 4 dient. Durch
einen solchen Druckausgleich kann die Kartusche 4 mit einem
dünneren Zylindermantel 11 oder
einem Zylindermantel 11 aus einem weniger widerstandsfähigen Material,
ggf. sogar aus Pappe, ausgeführt
werden. Ungeachtet dessen kann man im Inneren der Kartusche 4 einen
hohen Druck erzeugen, der nicht zu einem Bersten der Kartusche 4 führt. Wie
das bereits im Stand der Technik realisiert worden ist, ist dazu
auch hier vorgesehen, daß bei
eingesetzter Kartusche 4 zwischen dem Zylindermantel 11 der
Kartusche 4 und dem Mantel 25 des Außengehäuses 1 ein
Ringraum 26 verbleibt, in dem der Druck im Aufnahmeraum 3 herrscht.
Ist der weiter oben als Variante beschriebene Zwischenkolben vorgesehen,
so muß man
eine entsprechende Umwegleitung für diesen Druckausgleich vornehmen.
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Eine
weitere interessante Konstruktion ist im Aufnahmeraum 3 der
in 1 dargestellten Druckluftpistole realisiert. Es
ist vorgesehen, daß im
Aufnahmeraum 3 am der Stirnwand 2 gegenüberliegenden
Ende eine Abstützung 27 für die hintere
Stirnseite 9 der eingesetzten Kartusche 4, insbesondere
in Form einer rippenförmig
ausgebildeten oder durchbrochenen Stützhülse, vorgesehen ist. Durch
diese Abstützung 27 kann
die Kartusche 4 bezüglich
der vorderen Stirnwand 2 des Außengehäuses 1 sauber positioniert
und eingespannt werden, so daß die
axiale Dichtung 12 an der Stirnwand 2 unter dem
notwenigen Dichtungsdruck steht, um den Arbeitsdruck im Aufnahmeraum 3 definiert
erreichen zu können.