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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einsatz bei Verkehrsunfällen und
einen Datenträger dafür.
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Vorrichtungen
zum Einsatz bei Notfällen
in einem Kraftfahrzeug sind für
verschiedene Zwecke bereits bekannt. Die
EP 1125785 A1 stellt eine
Einrichtung zur Information über
eine als Notfall geltende technische Störung beim Fahrbetrieb des Kraftfahrzeugs
vor.
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Die
EP 1205730 A1 ,
die
EP 1186861 A1 und die
EP 1224642 A1 beschreiben
Informationssysteme, die bei einem Unfall eines Kraftfahrzeugs Informationen über den
Ort des Unfalls an eine definierte Stelle senden.
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Die
EP 1363259 A1 schlägt ein mobiles
Gerät zum
Senden von Informationen über
den Ort eines Notfalls an eine definierte Stelle vor.
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Das
DE 29722857 U1 zeigt
als Informationseinrichtung für
Ersthelfer ein Behältnis,
in dem Dokumente über
eine bestimmte Person, deren Gesundheitszustand und die daraus resultierenden
besonderen Maßnahmen,
die bei einer Erste-Hilfe-Leistung zu beachten sind, aufbewahrt
werden.
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Keines
dieser Systeme unterstützt
einen Helfer bei der Ausführung
der Ersten-Hilfe-Leistung.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum
Einsatz bei Verkehrsunfällen
derart auszugestalten und weiterzubilden, dass ein Helfer bei der
Ausführung
der Ersten-Hilfe-Leistung unterstützt wird, insbesondere eine schnelle
und optimale Erste-Hilfe bei einer verletzten Person am Unfallort
gewährleistet
ist.
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Diese
Aufgabe wird nach der Erfindung durch die Merkmale der jeweiligen
unabhängigen
Ansprüche
gelöst.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Einsatz bei Verkehrsunfällen
weist vzw. eine elektronische Steuereinrichtung, eine Ausgabeeinheit,
insbesondere eine Anzeigeeinrichtung, und einem Datenspeicher auf.
Weiterhin weist die Vorrichtung ebenfalls eine Software zur menügeführten Auswahl
von in dem Datenspeicher gespeicherten Informationen über Handlungsanweisungen
zur Ersten-Hilfe-Leistung auf und realisiert die Ubermittlung dieser
Informationen an einen Benutzer durch die Ausgabeeinheit, insbesondere
durch die entsprechende Anzeige auf der Anzeigeeinrichtung.
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Als
Alternative und/oder Kombination zu der oben beschriebenen möglichen
Ausführung
ist auch möglich,
dass die Vorrichtung eine Software zur direkten Anwahl von den in
dem Datenspeicher gespeicherten Informationen über Handlungsanweisungen zur
Ersten-Hilfe-Leistung aufweist, nämlich zur direkten Anwahl über einen
eingebbaren Suchbegriff.
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Jeder
Verkehrsteilnehmer kann in die Lage geraten, an einem Unfallort
Erste-Hilfe leisten zu müssen,
jedoch ist bei den meisten Autofahrern nach einem Erste-Hilfe-Kurs
für den
Führerschein
keine Aktualisierung erfolgt und das einst Gelernte in Vergessenheit
geraten. Dem wird erfindungsgemäß durch
eine technisch ausgestaltete Informationsquelle vor Ort für die Erste
Hilfe am Unfallort abgeholfen.
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Vorzugsweise
ist der Datenspeicher eine CD (CD-ROM), eine DVD, eine Speicherkarte
oder ein USB-Stick.
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Die
Informationen bzw. Daten über
Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung sind vzw. vorteilhaft
strukturiert mittels Menübegriffen
für die
menügeführte Auswahl
von Erste-Hilfe-Themen und mittels den Menübegriffen zugeordneten Erste-Hilfe-Texten zum Anzeigen.
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Bei
der oben erwähnten
anderen Alternative über
die direkte Anwahl spezifischer Erst-Hilfe-Texte über einen eingebbaren Suchbegriff
sind vzw. den jeweiligen spezifischen Erst-Hilfe-Texten jeweilige
bestimmte spezifische Suchbegriffe zugeordnet, so dass bei der Eingabe
des entsprechenden Suchbegriffes der jeweilige zugeordnete spezifische
Erste-Hilfe-Text angezeigt bzw. auditiv übermittelt werden kann.
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Bevorzugt
weist die Anzeigeeinrichtung ein Zeichendisplay auf und wählt die
Software zur Auswahl und Anzeige die entsprechende Textinformation aus
und zeigt diese an. Im Falle, dass die Anzeigeeinrichtung ein Graphikdisplay
aufweist, wählt
die Software zur Auswahl und Anzeige die entsprechende Graphikinformation
aus und zeigt diese an, gegebenenfalls zusätzlich zur entsprechenden Textinformation.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Vorrichtung
in ein Navigationssystem eines Kraftfahrzeugs integriert. Beim Starten
des integrierten Systems erfolgt bevorzugt zu Beginn eine Auswahl,
ob eine Navigationsinformation oder eine Erste-Hilfe-Information
abgefragt werden soll.
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In
einer anderen bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Vorrichtung
in einen PC eines Kraftfahrzeugs integriert.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Vorrichtung
in ein mobiles Gerät, insbesondere
ein Mobiltelefon, ein PDA oder einen Pocket-PC integriert.
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Vorteilhaft
können
Informationen bzw. Daten über
Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung
auch als Audioinformationen, also auditiv (hörbar) übermittelt werden.
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Ein
erfindungsgemäßer Datenträger weist Informationen
bzw. Daten über
Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung zur Verwendung in
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
auf. Vorteilhaft weist derselbe Datenträger weiterhin Navigationsinformationen
für das
Kraftfahrzeug auf.
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Es
gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten die
erfindungsgemäße Vorrichtung
bzw. den Datenträger
in vorteilhafter Art und Weise auszugestalten und weiterzubilden.
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Hierfür darf zunächst auf
die dem Schutzanspruch 1 bzw. 14 nachgeordneten Schutzansprüche verwiesen
werden. Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen
und aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
anhand der Zeichnung. In der Zeichnung zeigt
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1 eine
erfindungsgemäße Vorrichtung
in schematischer Darstellung und
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2 die
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung in schematischer Darstellung, nämlich eine in ein Kraftfahrzeug
integrierte Vorrichtung bzw. die Verwendung des entsprechenden Datenträgers.
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Die 1 zeigt
in schematischer Darstellung eine erfindungsgemäße Vorrichtung 10 zum
Einsatz bei Verkehrsunfällen
mit einer elektronischen Steuereinrichtung 12, die mit
einem Datenspeicher 14 verbunden ist und weiterhin mit
einer Ausgabeeinheit, insbesondere einer Anzeigeeinrichtung 16 verbunden
ist. Die Vorrichtung 10 weist weiterhin vzw. in der Steuereinrichtung 12 eine
Software zur menügeführten Auswahl
von in dem Datenspeicher 14 gespeicherten Informationen
(Daten) über
Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung und deren Weitergabe
durch die Ausgabeeinheit, insbesondere deren Anzeige auf der Anzeigeeinrichtung 16 auf.
Die Anzeigeeinrichtung 16 zeigt in einem Fenster 18 einen
beispielhaften Ausschnitt aus einem Menü zur Auswahl von Informationen über Handlungsanweisungen
zur Ersten-Hilfe-Leistung
mit entsprechenden „Oberthemen" (Punkt 1 „Verhalten
bei Verkehrsunfällen;
Punkt 2 „Lebensrettende
Erstmaßnahmen" etc.) und zugehörigen „Unterpunkten" wie dargestellt.
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In
elektronischer Form gespeicherte Informationen bzw. Daten (in entsprechenden
Dateien) unterschiedlicher Art wie Text, Bild, Video, Audio für die Erste-Hilfe
können
daher über
ein Auswahlprogramm dem Benutzer zugänglich gemacht werden, und
zwar auf unterschiedlichen elektronischen Geräten. Vzw. ist dies ein in einem
Kraftfahrzeug fest installiertes Navigationssystem – wie schematisch
in 2 dargestellt – oder ein hier installiertes
Computer- und Kommunikationssystem, ein sogenannter Fahrzeug-PC. Eine Verwendung
des Systems auf mobilen elektronischen Geräten wie Mobiltelefon, Pocket-PC
bzw. PDA ist ebenfalls möglich.
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In
der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 zum
Einsatz bei Verkehrsunfällen
läuft in
der elektronischen Steuereinrichtung 12 eine Software zum
Betrieb der Vorrichtung 10 ab. Die Daten im Datenspeicher 14 können in
Form von einer Vielzahl Dateien mit dazugehörigem Dateiverzeichnis abgelegt
sein. Die Dateien können
unterschiedliche Datenformate aufweisen.
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Die
Software weist ein Auswahlprogramm auf, über das nach Auswahl eines
Begriffs aus einem vzw. fest definierten vorgegebenen Begriffskatalog eine
Routine gestartet wird, um den Inhalt der mit dem Begriff zugeordneten
Informationsdatei anzuzeigen. Die Zuordnung Begriff – Informationsdatei
ist hier festgelegt. Eine Software stellt die verwendeten Datenformate
dar, vorteilhaft nach in Ubereinstimmung mit im Betriebssystem vorhandenen
Informationen.
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Im
Falle der bevorzugten Ausführungsform, nämlich der
Integration in einem Navigationssystem eines Kraftfahrzeuges, wie
schematisch in 2 dargestellt, werden die Informationen
vzw. auf dem Medium, vzw. auf einem Datenträger 20 geliefert,
auf dem sich auch das „Kartenmaterial", also die Navigationsinformationen
befinden und über
ein Lesegerät 22 eingelesen.
Der Datenträger 20 kann
eine CD (CD-ROM), DVD eine Speicherkarte, z.B. eine Flash-Karte
wie von Digitalkameras bekannt, oder auch ein USB-Stick sein. Der
in 2 dargestellte Datenträger 20 ist vzw. als
CD ausgeführt.
Das Auswahlprogramm wird wie die Navigationssoftware auf dem Gerät vom Hersteller
des Systems vorinstalliert. Die Benutzeroberfläche des Auswahlprogramms richtet
sich vzw. nach der Anzeige des Navigationssystems. Nach dem Einschalten
des Navigationssystems kann der Benutzer die Auswahl treffen, das
eigentliche Navigationssystem zu nutzen oder die Informationen bzw.
Daten zur Ersten-Hilfe
abzurufen. Es ist auch denkbar einen entsprechenden auf dem Navigationssystem
abspielbaren Datenträger,
vzw. eine CD herzustellen, die nur die Information über die Handlungsanweisungen
zur Ersten-Hilfe-Leistung aufweist und vzw. dann im Kraftfahrzeug
separat gelagert und in einer Notfallsituation dann eingelegt wird.
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Bei
einem Navigationssystem mit Zeichendisplay für die Anzeige besteht die Benutzeroberfläche vzw.
aus einem Text, der zu einer Eingabe eines Buchstabens auffordert. Über die
Bedienelemente des Navigationssystems navigiert der Benutzer durch
die Menge der auswählbaren
Zeichen für
eine Eingabeposition (Buchstaben und Ziffern), wählt ein Zeichen aus, gelangt
somit zur nächsten
Eingabeposition. Dies wiederholt er, bis er einen Begriff aus dem Begriffskatalog
zusammengestellt hat. Nach Abschluß der Eingabe wird die diesem
Begriff jeweilige zugeordnete Information dargestellt. Handelt es
sich bei der Information um einen Text, so wird dieser auf dem Display
angezeigt. Zusätzlich
wird dargestellt, wie der Benutzer eine neue Eingabe zur Auswahl
eines neuen Begriffs tätigen
kann. Paßt
der Text nicht komplett auf das Display, wird ein Hinweis angezeigt, wie
im Text vor und zurück
geblättert
werden kann. Liegt die Information im Audioformat vor, so wird der Inhalt
vzw. über
die an das Navigationssystem angeschlossenen Lautsprecher 24 ausgegeben.
Damit keine zusätzliche
Software benutzt werden muß,
sind die Dateiformate für
den Text und den Audioinhalt vzw. identisch zu denen des Navigationssystems
gewählt.
Die Bedienelemente bei einem Navigationssystem dieser Art sind in
der Regel Dreh- und Druckknöpfe
bzw. Richtungstasten.
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Bei
einem Navigationssystem mit einem Bildschirm ist die Benutzeroberfläche vzw.
eine graphische. Im Unterschied zum reinen Zeichendisplay wird hier
das Eingabefeld durch einen Rahmen von seiner Umgebung visuell getrennt.
Der Text für
die Eingabeaufforderung ist diesem vorangestellt. Textinformationen
oder Videos als Ergebnis der Eingabe eines Suchbegriffs werden auf
dem Bildschirm ausgegeben. Audioinformationen werden über Lautsprecher
ausgegeben. Die Bedienelemente eines solchen Navigationssystems
sind entweder die gleichen wie bei einem System mit Zeichendisplay
oder sie befinden sich auf einer Fernbedienung. Im letzteren Fall
sind die Tasten der Fernbedienung vzw. doppelt belegt, zum einen
zum Bedienen des Navigationssystems und zum anderen zum Bedienen
des Auswahlprogramms.
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Im
Falle der Integration der Vorrichtung 10 in einem Fahrzeug-PC
ist dieser ein speziell für
ein Fahrzeug, insbesondere für
ein Kraftfahrzeug, entwickelter und darin integrierter PC mit einem
eigenen Bildschirm. Ein bekannter Fahrzeug-PC arbeitet mit dem Betriebssystem „Windows
CE". Mit der zugehörigen Softwareplattform „Microsoft
Windows CE for Automotive" können Programme
für Fahrzeug-PCs entwickelt
werden, z.B. mit den Programmiersprachen C++ oder Java. Das Auswahlprogramm
des Informationssystems für
Erste-Hilfe kann als normale Software in einer dieser Sprachen implementiert
werden und auf dem PC vzw. über
ein CD-ROM/DVD-Lesegerät installiert
werden. Die Informationsdateien des erfindungsgemäßen Systems werden über ein
CD-ROM/DVD-Lesegerät
ebenfalls auf den PC übertragen
samt benötigter
Software für deren
Ausgabe. Da auf dem Betriebssystem ein Internet-Browser ablauffähig ist, kann das Anwendungsprogramm
auch aus einer HTML-Seite bestehen.
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Im
Falle der Integration in ein Mobiltelefon erfolgt die Benutzung
des Informationssystems zur Ersten-Hilfe vzw. nach folgendem Prinzip:
Uber eine Telefonnummer ist ein WAP-Server erreichbar, auf dem sich
das Auswahlprogramm und die Informationsdateien befinden. Für die erste
Benutzung wählt der
Benutzer die Telefonnummer des WAP- Servers, unter der das Auswahlprogramm
zum Herunterladen auf das Mobiltelefon abgelegt ist. Hat er das
Auswahlprogramm heruntergeladen, kann er es wie andere Programme
auf dem Mobiltelefon auch starten. Das Auswahlprogramm enthält eine
Mobiltelefon-gerechte Benutzeroberfläche und eine Zuordnung von Begriffen
aus einem fest definierten vorgegebenen Begriffskatalog mit der
Telefonnummer des WAP-Servers. Auf dem WAP-Server ist die Telefonnummer
mit den entsprechenden Informationsdateien verknüpft. Gibt der Benutzer einen
Begriff auf dem Mobiltelefon ein, wird die Telefonnummer des WAP-Servers
gewählt,
der dann die ausgewählte
Informationsdatei auf das Mobiltelefon überträgt. Die Datenformate für die WAP-Benutzung
unterscheiden sich teilweise von denen der PC- und Internet-Benutzung. So gibt
es z.B. das WBMP für
Bilder.
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Für den Fall
der Integration in einen Pocket-PC /PDA sei auf den Abschnitt zum
Fahrzeug-PC verwiesen. Je nach Betriebssystem des mobilen Gerätes (Windows
CE, PalmOS) gibt es eigene Softwareentwicklungssysteme zum Erstellen von
Programmen für
diese Geräte.
Das Überspielen der
Programme erfolgt über
eigene Synchronisationssoftware, die zum Lieferumfang der Pocket-PCs/PDAs
gehört.
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Der
konzeptionelle Aufbau der Information zu einem Menübegriff
lautet:
- 1. Kurze Darstellung der Gefahrensituation;
- 2. Kurze Darstellung klinischer Symptome;
- 3. Darstellung der Erstmaßnahmen
multimedial.
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Zum
im Fenster 18 der Anzeigeeinrichtung 16 gezeigten
Ausschnitt aus einem Menü zur
Auswahl von Informationen bzw. Daten über Handlungsanweisungen zur
Ersten-Hilfe-Leistung
wird im folgenden tabellarisch ein Beispiel für ein vollständiges Menü gezeigt.
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Inhaltsverzeichnis:
- 1. Verhalten bei Verkehrsunfällen
Rettung
aus Notfallsituation
Rettung aus Fahrzeugen
Lagerungshilfe
Helmentfernung
bei Kraftradfahrern
Erstmaßnahmen
bei Verletzten
Notruf / Alarmierung des Rettungsdienstes
- 2. Lebensrettende Erstmaßnahmen
Atmungsstörung
Bewusstseinsstörung
Herz-Kreislauf-Störung
Schock
Herz-Lungen-Wiederbelebung
- 3. Versorgung kleinerer Wunden
Allgemeine Wundversorgung
Verbandtechniken
- 4. Bedrohliche Blutungen
Verschiedene Formen der Blutstillung
Amputationsverletzungen
- 5. Kopfverletzungen
Gehirnerschütterung
Kopfverletzungen
mit Bewußtlosigkeit
- 6. Brustkorbverletzungen
Lagerungen
Erstmaßnahmen
- 7. Bauchverletzungen
- 8. Sportverletzungen / Knochen- und Gelenkverletzungen
Allgemeine
Maßnahmen
Gelenkverletzungen
Knochenbrüche
V.a.
Wirbelsäulen-
oder Beckenbruch
- 9. Thermische Schädigungen
Verbrennungen
/ Verbrühungen
Hitzeschädigungen
Kälteschädigungen
- 10. Stromunfälle
- 11. Akute Erkrankungen
Diabetes mellitus
Schlaganfall
Herzerkrankung
Akute
Erkrankungen der Bauchorgane
- 12. Vergiftungen / Verätzungen
Inhalationsvergiftungen
Verätzungen
im Magen-/ Darmbereich
Augenverätzungen
Hautverätzungen
- 13. Wichtige Notrufnummern / allgemeine Informationen
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Insbesondere
dann, wenn die Vorrichtung 10 in einem mobilen Gerät, vzw.
in einem Mobiltelefon integriert ist, kann diese vzw. mit einem
zentralen Datenträgersystem über das
Mobilfunknetz verbunden werden, so dass entsprechende Dateien bzw.
Informationen über
Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung auf das Mobiltelefon überspielt werden
können.
Damit wäre
die Vorrichtung 10 auch bei Verkehrsunfällen einsetzbar, die bspw.
in einem Haushalt oder dergleichen passieren, also im wesentlichen
von einem Kraftfahrzeug unabhängig.
Entsprechende „Head-Up-Systeme" vzw. gekoppelt mit entsprechenden
Mobiltelefonen können
daher zusätzlich
die Mobilität
und den Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 erhöhen. Mit
dem Begriff „Verkehrsunfall" sind also auch Unfälle mit
umfasst, die bspw. im Haushalt geschehen.
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Mit
Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 und
der Software zur menügeführten Auswahl
von in dem Datenspeicher 14 gespeicherten Informationen
bzw. Daten lassen sich daher leicht und schnell Handlungsanweisungen
zur Ersten-Hilfe-Leistung und vzw. deren Anzeige auf der Anzeigeeinrichtung 16 verwirklichen,
so dass Unfallopfern schnell und gut geholfen werden kann. Hierbei
kann die Vorrichtung 10, -wie bereits oben beschrieben-
, so ausgebildet sein, dass die Informationen bereits in dem Datenspeicher 14 enthalten
sind oder eine entsprechende Datenübertragung bspw. für ein Mobiltelefon
aus einem Datenübertragungssystem
stattfinden kann, so dass die entsprechenden Informationen auf den Datenspeicher 14 der
Vorrichtung 10 übermittelt
werden und dann diese Daten auf der Anzeigevorrichtung 16 entsprechend
angezeigt werden, nachdem über
die Software die entsprechende Auswahl der auf den jeweiligen Unfall
abgestimmten spezifischen Grafik- und/oder Textinformation und/oder
Audioinformationen stattgefunden hat.
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Bei
Verkehrsunfällen
werden vzw. mit Hilfe eines entsprechenden Computersystems, vzw.
mit der in 1 dargestellten Vorrichtung 10 entsprechende
Daten abgerufen. Hierfür
ist mindestens eine elektronische Steuereinrichtung 12 vorgesehen,
wobei die Daten in mindestens einem vorgesehenen Datenspeicher 14 abgespeichert
sind und/oder abgespeichert werden. Die Daten können dann mit Hilfe einer Ausgabeeinheit,
insbesondere eine Anzeigeeinrichtung 16 an einen Benutzer übermittelt
werden.
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Vom
besonderen Vorteil ist nun, dass in dem Datenspeicher 14 Daten
bzw. Informationen über Handlungsanweisungen
zur Ersten-Hilfe-Leistung abgespeichert sind und/oder abgespeichert
werden. Hierzu kann der Benutzer vzw. über ein softwaregesteuertes
Menü spezifische
Teildaten, also spezifische Informationen über eine spezifische Erste-Hilfe-Leistung
auswählen
und/oder abrufen, wobei diese spezifischen Teildaten über die
Ausgabeeinheit, insbesondere die Anzeigeeinrichtung 16 an
den Benutzer dann schnellstens übermittelt
werden können. Vzw.
ruft der Benutzer die entsprechenden spezifischen Teildaten über ein
softwaregesteuertes Menü ab.
Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn im Kraftfahrzeugverkehr
ein Unfall geschehen ist und ein nervöser Helfer über ein softwaregesteuertes Menü relativ
sicher und schnell zu den ihn interessierenden jeweiligen spezifischen
Teildaten über
eine Erste-Hilfe- Leistung
geführt
wird. Denkbar ist auch, dass – wie
bereits eingangs erwähnt – eine Software vorgesehen
ist, die eine direkte Anwahl von spezifischen Teildaten ermöglicht,
wenn ein bestimmter Suchbegriff eingegeben worden ist. Hierzu sind
den jeweiligen spezifischen Teildaten der verschiedenen Erste-Hilfe-Themen
einzelne oder auch mehrere bestimmte Suchbegriffe zugeordnet. Gibt
der Anwender dann einen entsprechenden Suchbegriff ein, bspw. „Brandverletzung", so wählt die
Software dann direkt die entsprechenden spezifischen Teildaten der
Handlungsanweisungen für
diese Erste-Hilfe-Leistung aus, in dem genannten Beispiel dann die
Handlungsanweisungen zur Bekämpfung
von „Brandverletzungen", und übermittelt
diese an den Benutzer. Die spezifischen Teildaten werden also dann
direkt über
den eingebbaren Suchbegriff angewählt. Die beiden hier erwähnten Arten
der Software-Ansteuerung, also menügeführt oder direkt über einen
entsprechenden Suchbegriff können
jeweils für
sich alleine oder auch im Kombination entsprechend realisiert werden.
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Die
Ausgabeeinheit kann als Anzeigeeinrichtung 16 ausgebildet
sein oder aber auch als hier nicht dargestellte Audioeinheit ausgebildet
sein. Für
den Fall, dass die Ausgabeeinheit als Anzeigeeinrichtung 16 ausgebildet
ist werden die spezifischen Teildaten auf der Anzeigeeinrichtung
visuell als Text und/oder Grafik angezeigt. Für den Fall dass die Ausgabeeinheit
als Audioeinheit ausgebildet ist, werden die spezifischen Teildaten
als Audioinformationen über
die Audioeinheit auditiv (hörbar)
dem Benutzer übermittelt,
vzw. über
die Lautsprecher 24 des in 2 teilweise
dargestellten eines Navigationssystems eines Kraftfahrzeuges.
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Die
Daten/Informationen über
Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung sind strukturiert abgespeichert.
Hierbei sind spezifische Teildaten über spezifische Erste-Hilfe-Themen spezifischen Menübegriffen
zugeordnet. Beispielhaft sind einige Menübegriffe in der 1 im
Fenster 18 bzw. in dem zuvor erläuterten „Inhaltsverzeichnis" aufgelistet. Wählt der
Benutzer nun einen spezifischen Menübegriff aus, so werden hierdurch
die diesem spezifischen Menübegriff
zugeordneten spezifischen Teildaten/spezifischen Informationen,
also die jeweiligen spezifischen Handlungsanweisungen für diesen
Fall abgerufen und vzw. auf der Anzeigevorrichtung 16 schnellstmöglich ausgegeben.
Bspw. wird dann, wenn vom Benutzer der Punkt 1 „Verhalten bei Verkehrsunfällen" und hier der Unterpunkt „Lagerungshilfe" ausgewählt wird,
dann die vzw. für
eine „korrekte
Seitenlage" einer
verletzten Person entsprechende Handlungsanweisung abgerufen oder
graphisch darstellt. Hierbei wird die Auswahl der spezifischen Teildaten über eine
Software menügeführt gesteuert, so
dass auch ein „in
der Hektik eines Unfalls" nervöser Helfer
sicher und zielgerichtet zu den jeweiligen spezifischen Handlungsanweisungen
zur Ersten-Hilfe-Leistung ohne Zeiverlust geführt wird.
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Der
Datenspeicher 14 kann vzw. auch eine CD, insbesondere eine
CD-ROM, eine DVD, eine Speicherkarte oder ein USB-Stick sein. Für die genannten
Fälle weist
das System vzw. ein Lesegerät auf,
mit dessen Hilfe die auf dem Datenspeicher abgespeicherten Daten
bzw. Teildaten dann dem Steuergerät 12 zuführbar sind
bzw. vom Steuergerät
menügesteuert
aufgerufen und/oder abgerufen werden können. Vzw. sind die Daten auf
dem Datenspeicher 14 in einem ersten Datenformat gespeichert
und werden nach dem Lesen aus dem Datenspeicher 14 in ein
zweites Datenformat transformiert.
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Für den hier
bevorzugten Fall des Kraftfahrzeugs, werden die Daten bzw. die Teildaten über das Navigationssystem
des Kraftfahrzeugs abgerufen. Hierbei wird vzw. ein Datenträger 20 als
Datenspeicher 14 verwendet, der als CD (CD-Rom), DVD, Speicherkarte
oder als USB-Stick ausgeführt
ist und mit dem ohnehin in einem Kraftfahrzeug vorhandenen Navigationssystem
entsprechend vzw. über
ein Lesegerät 22 koppelbar
ist. Vzw. weist derselbe Datenträger 20,
der sowieso die Navigationsinformationen für das Navigationssystem des
Kraftfahrzeugs aufweist dann auch die entsprechenden Informationen
bzw. Daten über
die Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung auf, bzw. vzw. auch die
entsprechenden von der Steuereinrichtung 12 zu verarbeitenden
Dateien.
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Es
ist sehr von Vorteil, wenn der Datenspeicher 14, vzw. der
Datenträger,
also vzw. die CD, vzw. die CD-ROM, DVD, Speicherkarte oder der USB-Stick
zusätzlich
spezifische Gesundheitsdaten über
den Kraftfahrzeughalter bzw. den aktuellen Fahrer enthält, also
vzw. personenspezifische Daten über
Zuckerwerte, Blutdruck, Bluter (ja/nein) etc. hier, insbesondere
auf dem Datenspeicher 14 bzw. dem Datenträger 20 der
CD abgespeichert sind, damit auch für den Fall, dass das entsprechende
Kraftfahrzeug mit dieser Person verunglückt, helfende Personen über den
Fahrer (Halter) jeweils personenspezifische Daten direkt auf dem
Navigationssystem des Kraftfahrzeuges oder einem anderen System
abrufen können,
um dieser verletzten Person noch besser helfen zu können. Auch
als Lernprogramm, bspw. wenn der Fahrer eines Kraftfahrzeuges im
Stau steht, ist das hier dargestellte System durchaus geeignet.
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In
dem Datenspeicher 14 bzw. auf dem Datenträger 20 (Aufzeichnungsträger) sind
also funktionelle Daten, nämlich
entsprechende Dateien abgespeichert. Hier ist also eine Datenstruktur
realisiert, bei der den einzelnen Menübegriffen vzw. jeweils eine
separate Datei zugeordnet ist, die jeweils eine entsprechende spezifische
Information über
Handlungsanweisungen für
eine spezifische Erste-Hilfe-Leistung enthält. Bei dem in 2 dargestellten Navigationssystem
erfolgt dann vzw. über
ein entsprechendes Lesegerät 22 bzw. über die
elektronische Steuereinrichtung 12, vzw. der menügesteuerte Abruf
der jeweiligen Dateien und/oder die direkte Anwahl einer spezifischen
Datei über
einen dieser Datei zugeordneten und vom Benutzer eingegebenen Suchbegriff.
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Im
Ergebnis sind eingangs beschriebene Nachteile vermieden und entsprechende
Vorteile erzielt.