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DE202005005572U1 - Vorrichtung zum Einsatz bei Verkehrsunfällen und Datenträger dafür - Google Patents

Vorrichtung zum Einsatz bei Verkehrsunfällen und Datenträger dafür Download PDF

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Publication number
DE202005005572U1
DE202005005572U1 DE200520005572 DE202005005572U DE202005005572U1 DE 202005005572 U1 DE202005005572 U1 DE 202005005572U1 DE 200520005572 DE200520005572 DE 200520005572 DE 202005005572 U DE202005005572 U DE 202005005572U DE 202005005572 U1 DE202005005572 U1 DE 202005005572U1
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NEFFGEN HEINZ
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    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
    • G06F3/00Input arrangements for transferring data to be processed into a form capable of being handled by the computer; Output arrangements for transferring data from processing unit to output unit, e.g. interface arrangements
    • G06F3/14Digital output to display device ; Cooperation and interconnection of the display device with other functional units
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60KARRANGEMENT OR MOUNTING OF PROPULSION UNITS OR OF TRANSMISSIONS IN VEHICLES; ARRANGEMENT OR MOUNTING OF PLURAL DIVERSE PRIME-MOVERS IN VEHICLES; AUXILIARY DRIVES FOR VEHICLES; INSTRUMENTATION OR DASHBOARDS FOR VEHICLES; ARRANGEMENTS IN CONNECTION WITH COOLING, AIR INTAKE, GAS EXHAUST OR FUEL SUPPLY OF PROPULSION UNITS IN VEHICLES
    • B60K28/00Safety devices for propulsion-unit control, specially adapted for, or arranged in, vehicles, e.g. preventing fuel supply or ignition in the event of potentially dangerous conditions
    • B60K28/10Safety devices for propulsion-unit control, specially adapted for, or arranged in, vehicles, e.g. preventing fuel supply or ignition in the event of potentially dangerous conditions responsive to conditions relating to the vehicle 
    • B60K28/14Safety devices for propulsion-unit control, specially adapted for, or arranged in, vehicles, e.g. preventing fuel supply or ignition in the event of potentially dangerous conditions responsive to conditions relating to the vehicle  responsive to accident or emergency, e.g. deceleration, tilt of vehicle

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Abstract

Vorrichtung (10) zum Einsatz bei Verkehrsunfällen mit einer elektronischen Steuereinrichtung (12), einer Ausgabeeinheit und einem Datenspeicher (14), insbesondere für Kraftfahrzeuge, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10) weiterhin eine Software zur menügeführten Auswahl und/oder eine Software zur –über einen eingebbaren Suchbegriff – direkten Anwahl von in dem Datenspeicher (14) gespeicherten Informationen über Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung und deren Ubermittlung durch die Ausgabeeinheit (16) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einsatz bei Verkehrsunfällen und einen Datenträger dafür.
  • Vorrichtungen zum Einsatz bei Notfällen in einem Kraftfahrzeug sind für verschiedene Zwecke bereits bekannt. Die EP 1125785 A1 stellt eine Einrichtung zur Information über eine als Notfall geltende technische Störung beim Fahrbetrieb des Kraftfahrzeugs vor.
  • Die EP 1205730 A1 , die EP 1186861 A1 und die EP 1224642 A1 beschreiben Informationssysteme, die bei einem Unfall eines Kraftfahrzeugs Informationen über den Ort des Unfalls an eine definierte Stelle senden.
  • Die EP 1363259 A1 schlägt ein mobiles Gerät zum Senden von Informationen über den Ort eines Notfalls an eine definierte Stelle vor.
  • Das DE 29722857 U1 zeigt als Informationseinrichtung für Ersthelfer ein Behältnis, in dem Dokumente über eine bestimmte Person, deren Gesundheitszustand und die daraus resultierenden besonderen Maßnahmen, die bei einer Erste-Hilfe-Leistung zu beachten sind, aufbewahrt werden.
  • Keines dieser Systeme unterstützt einen Helfer bei der Ausführung der Ersten-Hilfe-Leistung.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Einsatz bei Verkehrsunfällen derart auszugestalten und weiterzubilden, dass ein Helfer bei der Ausführung der Ersten-Hilfe-Leistung unterstützt wird, insbesondere eine schnelle und optimale Erste-Hilfe bei einer verletzten Person am Unfallort gewährleistet ist.
  • Diese Aufgabe wird nach der Erfindung durch die Merkmale der jeweiligen unabhängigen Ansprüche gelöst.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Einsatz bei Verkehrsunfällen weist vzw. eine elektronische Steuereinrichtung, eine Ausgabeeinheit, insbesondere eine Anzeigeeinrichtung, und einem Datenspeicher auf. Weiterhin weist die Vorrichtung ebenfalls eine Software zur menügeführten Auswahl von in dem Datenspeicher gespeicherten Informationen über Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung auf und realisiert die Ubermittlung dieser Informationen an einen Benutzer durch die Ausgabeeinheit, insbesondere durch die entsprechende Anzeige auf der Anzeigeeinrichtung.
  • Als Alternative und/oder Kombination zu der oben beschriebenen möglichen Ausführung ist auch möglich, dass die Vorrichtung eine Software zur direkten Anwahl von den in dem Datenspeicher gespeicherten Informationen über Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung aufweist, nämlich zur direkten Anwahl über einen eingebbaren Suchbegriff.
  • Jeder Verkehrsteilnehmer kann in die Lage geraten, an einem Unfallort Erste-Hilfe leisten zu müssen, jedoch ist bei den meisten Autofahrern nach einem Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein keine Aktualisierung erfolgt und das einst Gelernte in Vergessenheit geraten. Dem wird erfindungsgemäß durch eine technisch ausgestaltete Informationsquelle vor Ort für die Erste Hilfe am Unfallort abgeholfen.
  • Vorzugsweise ist der Datenspeicher eine CD (CD-ROM), eine DVD, eine Speicherkarte oder ein USB-Stick.
  • Die Informationen bzw. Daten über Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung sind vzw. vorteilhaft strukturiert mittels Menübegriffen für die menügeführte Auswahl von Erste-Hilfe-Themen und mittels den Menübegriffen zugeordneten Erste-Hilfe-Texten zum Anzeigen.
  • Bei der oben erwähnten anderen Alternative über die direkte Anwahl spezifischer Erst-Hilfe-Texte über einen eingebbaren Suchbegriff sind vzw. den jeweiligen spezifischen Erst-Hilfe-Texten jeweilige bestimmte spezifische Suchbegriffe zugeordnet, so dass bei der Eingabe des entsprechenden Suchbegriffes der jeweilige zugeordnete spezifische Erste-Hilfe-Text angezeigt bzw. auditiv übermittelt werden kann.
  • Bevorzugt weist die Anzeigeeinrichtung ein Zeichendisplay auf und wählt die Software zur Auswahl und Anzeige die entsprechende Textinformation aus und zeigt diese an. Im Falle, dass die Anzeigeeinrichtung ein Graphikdisplay aufweist, wählt die Software zur Auswahl und Anzeige die entsprechende Graphikinformation aus und zeigt diese an, gegebenenfalls zusätzlich zur entsprechenden Textinformation.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Vorrichtung in ein Navigationssystem eines Kraftfahrzeugs integriert. Beim Starten des integrierten Systems erfolgt bevorzugt zu Beginn eine Auswahl, ob eine Navigationsinformation oder eine Erste-Hilfe-Information abgefragt werden soll.
  • In einer anderen bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Vorrichtung in einen PC eines Kraftfahrzeugs integriert.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Vorrichtung in ein mobiles Gerät, insbesondere ein Mobiltelefon, ein PDA oder einen Pocket-PC integriert.
  • Vorteilhaft können Informationen bzw. Daten über Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung auch als Audioinformationen, also auditiv (hörbar) übermittelt werden.
  • Ein erfindungsgemäßer Datenträger weist Informationen bzw. Daten über Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung zur Verwendung in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung auf. Vorteilhaft weist derselbe Datenträger weiterhin Navigationsinformationen für das Kraftfahrzeug auf.
  • Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten die erfindungsgemäße Vorrichtung bzw. den Datenträger in vorteilhafter Art und Weise auszugestalten und weiterzubilden.
  • Hierfür darf zunächst auf die dem Schutzanspruch 1 bzw. 14 nachgeordneten Schutzansprüche verwiesen werden. Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung. In der Zeichnung zeigt
  • 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung in schematischer Darstellung und
  • 2 die bevorzugte Ausführungsform der Erfindung in schematischer Darstellung, nämlich eine in ein Kraftfahrzeug integrierte Vorrichtung bzw. die Verwendung des entsprechenden Datenträgers.
  • Die 1 zeigt in schematischer Darstellung eine erfindungsgemäße Vorrichtung 10 zum Einsatz bei Verkehrsunfällen mit einer elektronischen Steuereinrichtung 12, die mit einem Datenspeicher 14 verbunden ist und weiterhin mit einer Ausgabeeinheit, insbesondere einer Anzeigeeinrichtung 16 verbunden ist. Die Vorrichtung 10 weist weiterhin vzw. in der Steuereinrichtung 12 eine Software zur menügeführten Auswahl von in dem Datenspeicher 14 gespeicherten Informationen (Daten) über Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung und deren Weitergabe durch die Ausgabeeinheit, insbesondere deren Anzeige auf der Anzeigeeinrichtung 16 auf. Die Anzeigeeinrichtung 16 zeigt in einem Fenster 18 einen beispielhaften Ausschnitt aus einem Menü zur Auswahl von Informationen über Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung mit entsprechenden „Oberthemen" (Punkt 1 „Verhalten bei Verkehrsunfällen; Punkt 2 „Lebensrettende Erstmaßnahmen" etc.) und zugehörigen „Unterpunkten" wie dargestellt.
  • In elektronischer Form gespeicherte Informationen bzw. Daten (in entsprechenden Dateien) unterschiedlicher Art wie Text, Bild, Video, Audio für die Erste-Hilfe können daher über ein Auswahlprogramm dem Benutzer zugänglich gemacht werden, und zwar auf unterschiedlichen elektronischen Geräten. Vzw. ist dies ein in einem Kraftfahrzeug fest installiertes Navigationssystem – wie schematisch in 2 dargestellt – oder ein hier installiertes Computer- und Kommunikationssystem, ein sogenannter Fahrzeug-PC. Eine Verwendung des Systems auf mobilen elektronischen Geräten wie Mobiltelefon, Pocket-PC bzw. PDA ist ebenfalls möglich.
  • In der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 zum Einsatz bei Verkehrsunfällen läuft in der elektronischen Steuereinrichtung 12 eine Software zum Betrieb der Vorrichtung 10 ab. Die Daten im Datenspeicher 14 können in Form von einer Vielzahl Dateien mit dazugehörigem Dateiverzeichnis abgelegt sein. Die Dateien können unterschiedliche Datenformate aufweisen.
  • Die Software weist ein Auswahlprogramm auf, über das nach Auswahl eines Begriffs aus einem vzw. fest definierten vorgegebenen Begriffskatalog eine Routine gestartet wird, um den Inhalt der mit dem Begriff zugeordneten Informationsdatei anzuzeigen. Die Zuordnung Begriff – Informationsdatei ist hier festgelegt. Eine Software stellt die verwendeten Datenformate dar, vorteilhaft nach in Ubereinstimmung mit im Betriebssystem vorhandenen Informationen.
  • Im Falle der bevorzugten Ausführungsform, nämlich der Integration in einem Navigationssystem eines Kraftfahrzeuges, wie schematisch in 2 dargestellt, werden die Informationen vzw. auf dem Medium, vzw. auf einem Datenträger 20 geliefert, auf dem sich auch das „Kartenmaterial", also die Navigationsinformationen befinden und über ein Lesegerät 22 eingelesen. Der Datenträger 20 kann eine CD (CD-ROM), DVD eine Speicherkarte, z.B. eine Flash-Karte wie von Digitalkameras bekannt, oder auch ein USB-Stick sein. Der in 2 dargestellte Datenträger 20 ist vzw. als CD ausgeführt. Das Auswahlprogramm wird wie die Navigationssoftware auf dem Gerät vom Hersteller des Systems vorinstalliert. Die Benutzeroberfläche des Auswahlprogramms richtet sich vzw. nach der Anzeige des Navigationssystems. Nach dem Einschalten des Navigationssystems kann der Benutzer die Auswahl treffen, das eigentliche Navigationssystem zu nutzen oder die Informationen bzw. Daten zur Ersten-Hilfe abzurufen. Es ist auch denkbar einen entsprechenden auf dem Navigationssystem abspielbaren Datenträger, vzw. eine CD herzustellen, die nur die Information über die Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung aufweist und vzw. dann im Kraftfahrzeug separat gelagert und in einer Notfallsituation dann eingelegt wird.
  • Bei einem Navigationssystem mit Zeichendisplay für die Anzeige besteht die Benutzeroberfläche vzw. aus einem Text, der zu einer Eingabe eines Buchstabens auffordert. Über die Bedienelemente des Navigationssystems navigiert der Benutzer durch die Menge der auswählbaren Zeichen für eine Eingabeposition (Buchstaben und Ziffern), wählt ein Zeichen aus, gelangt somit zur nächsten Eingabeposition. Dies wiederholt er, bis er einen Begriff aus dem Begriffskatalog zusammengestellt hat. Nach Abschluß der Eingabe wird die diesem Begriff jeweilige zugeordnete Information dargestellt. Handelt es sich bei der Information um einen Text, so wird dieser auf dem Display angezeigt. Zusätzlich wird dargestellt, wie der Benutzer eine neue Eingabe zur Auswahl eines neuen Begriffs tätigen kann. Paßt der Text nicht komplett auf das Display, wird ein Hinweis angezeigt, wie im Text vor und zurück geblättert werden kann. Liegt die Information im Audioformat vor, so wird der Inhalt vzw. über die an das Navigationssystem angeschlossenen Lautsprecher 24 ausgegeben. Damit keine zusätzliche Software benutzt werden muß, sind die Dateiformate für den Text und den Audioinhalt vzw. identisch zu denen des Navigationssystems gewählt. Die Bedienelemente bei einem Navigationssystem dieser Art sind in der Regel Dreh- und Druckknöpfe bzw. Richtungstasten.
  • Bei einem Navigationssystem mit einem Bildschirm ist die Benutzeroberfläche vzw. eine graphische. Im Unterschied zum reinen Zeichendisplay wird hier das Eingabefeld durch einen Rahmen von seiner Umgebung visuell getrennt. Der Text für die Eingabeaufforderung ist diesem vorangestellt. Textinformationen oder Videos als Ergebnis der Eingabe eines Suchbegriffs werden auf dem Bildschirm ausgegeben. Audioinformationen werden über Lautsprecher ausgegeben. Die Bedienelemente eines solchen Navigationssystems sind entweder die gleichen wie bei einem System mit Zeichendisplay oder sie befinden sich auf einer Fernbedienung. Im letzteren Fall sind die Tasten der Fernbedienung vzw. doppelt belegt, zum einen zum Bedienen des Navigationssystems und zum anderen zum Bedienen des Auswahlprogramms.
  • Im Falle der Integration der Vorrichtung 10 in einem Fahrzeug-PC ist dieser ein speziell für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, entwickelter und darin integrierter PC mit einem eigenen Bildschirm. Ein bekannter Fahrzeug-PC arbeitet mit dem Betriebssystem „Windows CE". Mit der zugehörigen Softwareplattform „Microsoft Windows CE for Automotive" können Programme für Fahrzeug-PCs entwickelt werden, z.B. mit den Programmiersprachen C++ oder Java. Das Auswahlprogramm des Informationssystems für Erste-Hilfe kann als normale Software in einer dieser Sprachen implementiert werden und auf dem PC vzw. über ein CD-ROM/DVD-Lesegerät installiert werden. Die Informationsdateien des erfindungsgemäßen Systems werden über ein CD-ROM/DVD-Lesegerät ebenfalls auf den PC übertragen samt benötigter Software für deren Ausgabe. Da auf dem Betriebssystem ein Internet-Browser ablauffähig ist, kann das Anwendungsprogramm auch aus einer HTML-Seite bestehen.
  • Im Falle der Integration in ein Mobiltelefon erfolgt die Benutzung des Informationssystems zur Ersten-Hilfe vzw. nach folgendem Prinzip: Uber eine Telefonnummer ist ein WAP-Server erreichbar, auf dem sich das Auswahlprogramm und die Informationsdateien befinden. Für die erste Benutzung wählt der Benutzer die Telefonnummer des WAP- Servers, unter der das Auswahlprogramm zum Herunterladen auf das Mobiltelefon abgelegt ist. Hat er das Auswahlprogramm heruntergeladen, kann er es wie andere Programme auf dem Mobiltelefon auch starten. Das Auswahlprogramm enthält eine Mobiltelefon-gerechte Benutzeroberfläche und eine Zuordnung von Begriffen aus einem fest definierten vorgegebenen Begriffskatalog mit der Telefonnummer des WAP-Servers. Auf dem WAP-Server ist die Telefonnummer mit den entsprechenden Informationsdateien verknüpft. Gibt der Benutzer einen Begriff auf dem Mobiltelefon ein, wird die Telefonnummer des WAP-Servers gewählt, der dann die ausgewählte Informationsdatei auf das Mobiltelefon überträgt. Die Datenformate für die WAP-Benutzung unterscheiden sich teilweise von denen der PC- und Internet-Benutzung. So gibt es z.B. das WBMP für Bilder.
  • Für den Fall der Integration in einen Pocket-PC /PDA sei auf den Abschnitt zum Fahrzeug-PC verwiesen. Je nach Betriebssystem des mobilen Gerätes (Windows CE, PalmOS) gibt es eigene Softwareentwicklungssysteme zum Erstellen von Programmen für diese Geräte. Das Überspielen der Programme erfolgt über eigene Synchronisationssoftware, die zum Lieferumfang der Pocket-PCs/PDAs gehört.
  • Der konzeptionelle Aufbau der Information zu einem Menübegriff lautet:
    • 1. Kurze Darstellung der Gefahrensituation;
    • 2. Kurze Darstellung klinischer Symptome;
    • 3. Darstellung der Erstmaßnahmen multimedial.
  • Zum im Fenster 18 der Anzeigeeinrichtung 16 gezeigten Ausschnitt aus einem Menü zur Auswahl von Informationen bzw. Daten über Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung wird im folgenden tabellarisch ein Beispiel für ein vollständiges Menü gezeigt.
  • Inhaltsverzeichnis:
    • 1. Verhalten bei Verkehrsunfällen Rettung aus Notfallsituation Rettung aus Fahrzeugen Lagerungshilfe Helmentfernung bei Kraftradfahrern Erstmaßnahmen bei Verletzten Notruf / Alarmierung des Rettungsdienstes
    • 2. Lebensrettende Erstmaßnahmen Atmungsstörung Bewusstseinsstörung Herz-Kreislauf-Störung Schock Herz-Lungen-Wiederbelebung
    • 3. Versorgung kleinerer Wunden Allgemeine Wundversorgung Verbandtechniken
    • 4. Bedrohliche Blutungen Verschiedene Formen der Blutstillung Amputationsverletzungen
    • 5. Kopfverletzungen Gehirnerschütterung Kopfverletzungen mit Bewußtlosigkeit
    • 6. Brustkorbverletzungen Lagerungen Erstmaßnahmen
    • 7. Bauchverletzungen
    • 8. Sportverletzungen / Knochen- und Gelenkverletzungen Allgemeine Maßnahmen Gelenkverletzungen Knochenbrüche V.a. Wirbelsäulen- oder Beckenbruch
    • 9. Thermische Schädigungen Verbrennungen / Verbrühungen Hitzeschädigungen Kälteschädigungen
    • 10. Stromunfälle
    • 11. Akute Erkrankungen Diabetes mellitus Schlaganfall Herzerkrankung Akute Erkrankungen der Bauchorgane
    • 12. Vergiftungen / Verätzungen Inhalationsvergiftungen Verätzungen im Magen-/ Darmbereich Augenverätzungen Hautverätzungen
    • 13. Wichtige Notrufnummern / allgemeine Informationen
  • Insbesondere dann, wenn die Vorrichtung 10 in einem mobilen Gerät, vzw. in einem Mobiltelefon integriert ist, kann diese vzw. mit einem zentralen Datenträgersystem über das Mobilfunknetz verbunden werden, so dass entsprechende Dateien bzw. Informationen über Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung auf das Mobiltelefon überspielt werden können. Damit wäre die Vorrichtung 10 auch bei Verkehrsunfällen einsetzbar, die bspw. in einem Haushalt oder dergleichen passieren, also im wesentlichen von einem Kraftfahrzeug unabhängig. Entsprechende „Head-Up-Systeme" vzw. gekoppelt mit entsprechenden Mobiltelefonen können daher zusätzlich die Mobilität und den Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 erhöhen. Mit dem Begriff „Verkehrsunfall" sind also auch Unfälle mit umfasst, die bspw. im Haushalt geschehen.
  • Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 und der Software zur menügeführten Auswahl von in dem Datenspeicher 14 gespeicherten Informationen bzw. Daten lassen sich daher leicht und schnell Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung und vzw. deren Anzeige auf der Anzeigeeinrichtung 16 verwirklichen, so dass Unfallopfern schnell und gut geholfen werden kann. Hierbei kann die Vorrichtung 10, -wie bereits oben beschrieben- , so ausgebildet sein, dass die Informationen bereits in dem Datenspeicher 14 enthalten sind oder eine entsprechende Datenübertragung bspw. für ein Mobiltelefon aus einem Datenübertragungssystem stattfinden kann, so dass die entsprechenden Informationen auf den Datenspeicher 14 der Vorrichtung 10 übermittelt werden und dann diese Daten auf der Anzeigevorrichtung 16 entsprechend angezeigt werden, nachdem über die Software die entsprechende Auswahl der auf den jeweiligen Unfall abgestimmten spezifischen Grafik- und/oder Textinformation und/oder Audioinformationen stattgefunden hat.
  • Bei Verkehrsunfällen werden vzw. mit Hilfe eines entsprechenden Computersystems, vzw. mit der in 1 dargestellten Vorrichtung 10 entsprechende Daten abgerufen. Hierfür ist mindestens eine elektronische Steuereinrichtung 12 vorgesehen, wobei die Daten in mindestens einem vorgesehenen Datenspeicher 14 abgespeichert sind und/oder abgespeichert werden. Die Daten können dann mit Hilfe einer Ausgabeeinheit, insbesondere eine Anzeigeeinrichtung 16 an einen Benutzer übermittelt werden.
  • Vom besonderen Vorteil ist nun, dass in dem Datenspeicher 14 Daten bzw. Informationen über Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung abgespeichert sind und/oder abgespeichert werden. Hierzu kann der Benutzer vzw. über ein softwaregesteuertes Menü spezifische Teildaten, also spezifische Informationen über eine spezifische Erste-Hilfe-Leistung auswählen und/oder abrufen, wobei diese spezifischen Teildaten über die Ausgabeeinheit, insbesondere die Anzeigeeinrichtung 16 an den Benutzer dann schnellstens übermittelt werden können. Vzw. ruft der Benutzer die entsprechenden spezifischen Teildaten über ein softwaregesteuertes Menü ab. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn im Kraftfahrzeugverkehr ein Unfall geschehen ist und ein nervöser Helfer über ein softwaregesteuertes Menü relativ sicher und schnell zu den ihn interessierenden jeweiligen spezifischen Teildaten über eine Erste-Hilfe- Leistung geführt wird. Denkbar ist auch, dass – wie bereits eingangs erwähnt – eine Software vorgesehen ist, die eine direkte Anwahl von spezifischen Teildaten ermöglicht, wenn ein bestimmter Suchbegriff eingegeben worden ist. Hierzu sind den jeweiligen spezifischen Teildaten der verschiedenen Erste-Hilfe-Themen einzelne oder auch mehrere bestimmte Suchbegriffe zugeordnet. Gibt der Anwender dann einen entsprechenden Suchbegriff ein, bspw. „Brandverletzung", so wählt die Software dann direkt die entsprechenden spezifischen Teildaten der Handlungsanweisungen für diese Erste-Hilfe-Leistung aus, in dem genannten Beispiel dann die Handlungsanweisungen zur Bekämpfung von „Brandverletzungen", und übermittelt diese an den Benutzer. Die spezifischen Teildaten werden also dann direkt über den eingebbaren Suchbegriff angewählt. Die beiden hier erwähnten Arten der Software-Ansteuerung, also menügeführt oder direkt über einen entsprechenden Suchbegriff können jeweils für sich alleine oder auch im Kombination entsprechend realisiert werden.
  • Die Ausgabeeinheit kann als Anzeigeeinrichtung 16 ausgebildet sein oder aber auch als hier nicht dargestellte Audioeinheit ausgebildet sein. Für den Fall, dass die Ausgabeeinheit als Anzeigeeinrichtung 16 ausgebildet ist werden die spezifischen Teildaten auf der Anzeigeeinrichtung visuell als Text und/oder Grafik angezeigt. Für den Fall dass die Ausgabeeinheit als Audioeinheit ausgebildet ist, werden die spezifischen Teildaten als Audioinformationen über die Audioeinheit auditiv (hörbar) dem Benutzer übermittelt, vzw. über die Lautsprecher 24 des in 2 teilweise dargestellten eines Navigationssystems eines Kraftfahrzeuges.
  • Die Daten/Informationen über Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung sind strukturiert abgespeichert. Hierbei sind spezifische Teildaten über spezifische Erste-Hilfe-Themen spezifischen Menübegriffen zugeordnet. Beispielhaft sind einige Menübegriffe in der 1 im Fenster 18 bzw. in dem zuvor erläuterten „Inhaltsverzeichnis" aufgelistet. Wählt der Benutzer nun einen spezifischen Menübegriff aus, so werden hierdurch die diesem spezifischen Menübegriff zugeordneten spezifischen Teildaten/spezifischen Informationen, also die jeweiligen spezifischen Handlungsanweisungen für diesen Fall abgerufen und vzw. auf der Anzeigevorrichtung 16 schnellstmöglich ausgegeben. Bspw. wird dann, wenn vom Benutzer der Punkt 1 „Verhalten bei Verkehrsunfällen" und hier der Unterpunkt „Lagerungshilfe" ausgewählt wird, dann die vzw. für eine „korrekte Seitenlage" einer verletzten Person entsprechende Handlungsanweisung abgerufen oder graphisch darstellt. Hierbei wird die Auswahl der spezifischen Teildaten über eine Software menügeführt gesteuert, so dass auch ein „in der Hektik eines Unfalls" nervöser Helfer sicher und zielgerichtet zu den jeweiligen spezifischen Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung ohne Zeiverlust geführt wird.
  • Der Datenspeicher 14 kann vzw. auch eine CD, insbesondere eine CD-ROM, eine DVD, eine Speicherkarte oder ein USB-Stick sein. Für die genannten Fälle weist das System vzw. ein Lesegerät auf, mit dessen Hilfe die auf dem Datenspeicher abgespeicherten Daten bzw. Teildaten dann dem Steuergerät 12 zuführbar sind bzw. vom Steuergerät menügesteuert aufgerufen und/oder abgerufen werden können. Vzw. sind die Daten auf dem Datenspeicher 14 in einem ersten Datenformat gespeichert und werden nach dem Lesen aus dem Datenspeicher 14 in ein zweites Datenformat transformiert.
  • Für den hier bevorzugten Fall des Kraftfahrzeugs, werden die Daten bzw. die Teildaten über das Navigationssystem des Kraftfahrzeugs abgerufen. Hierbei wird vzw. ein Datenträger 20 als Datenspeicher 14 verwendet, der als CD (CD-Rom), DVD, Speicherkarte oder als USB-Stick ausgeführt ist und mit dem ohnehin in einem Kraftfahrzeug vorhandenen Navigationssystem entsprechend vzw. über ein Lesegerät 22 koppelbar ist. Vzw. weist derselbe Datenträger 20, der sowieso die Navigationsinformationen für das Navigationssystem des Kraftfahrzeugs aufweist dann auch die entsprechenden Informationen bzw. Daten über die Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung auf, bzw. vzw. auch die entsprechenden von der Steuereinrichtung 12 zu verarbeitenden Dateien.
  • Es ist sehr von Vorteil, wenn der Datenspeicher 14, vzw. der Datenträger, also vzw. die CD, vzw. die CD-ROM, DVD, Speicherkarte oder der USB-Stick zusätzlich spezifische Gesundheitsdaten über den Kraftfahrzeughalter bzw. den aktuellen Fahrer enthält, also vzw. personenspezifische Daten über Zuckerwerte, Blutdruck, Bluter (ja/nein) etc. hier, insbesondere auf dem Datenspeicher 14 bzw. dem Datenträger 20 der CD abgespeichert sind, damit auch für den Fall, dass das entsprechende Kraftfahrzeug mit dieser Person verunglückt, helfende Personen über den Fahrer (Halter) jeweils personenspezifische Daten direkt auf dem Navigationssystem des Kraftfahrzeuges oder einem anderen System abrufen können, um dieser verletzten Person noch besser helfen zu können. Auch als Lernprogramm, bspw. wenn der Fahrer eines Kraftfahrzeuges im Stau steht, ist das hier dargestellte System durchaus geeignet.
  • In dem Datenspeicher 14 bzw. auf dem Datenträger 20 (Aufzeichnungsträger) sind also funktionelle Daten, nämlich entsprechende Dateien abgespeichert. Hier ist also eine Datenstruktur realisiert, bei der den einzelnen Menübegriffen vzw. jeweils eine separate Datei zugeordnet ist, die jeweils eine entsprechende spezifische Information über Handlungsanweisungen für eine spezifische Erste-Hilfe-Leistung enthält. Bei dem in 2 dargestellten Navigationssystem erfolgt dann vzw. über ein entsprechendes Lesegerät 22 bzw. über die elektronische Steuereinrichtung 12, vzw. der menügesteuerte Abruf der jeweiligen Dateien und/oder die direkte Anwahl einer spezifischen Datei über einen dieser Datei zugeordneten und vom Benutzer eingegebenen Suchbegriff.
  • Im Ergebnis sind eingangs beschriebene Nachteile vermieden und entsprechende Vorteile erzielt.

Claims (19)

  1. Vorrichtung (10) zum Einsatz bei Verkehrsunfällen mit einer elektronischen Steuereinrichtung (12), einer Ausgabeeinheit und einem Datenspeicher (14), insbesondere für Kraftfahrzeuge, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10) weiterhin eine Software zur menügeführten Auswahl und/oder eine Software zur –über einen eingebbaren Suchbegriff – direkten Anwahl von in dem Datenspeicher (14) gespeicherten Informationen über Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung und deren Ubermittlung durch die Ausgabeeinheit (16) aufweist.
  2. Vorrichtung nach dem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgabeeinheit als Anzeigeeinrichtung (16) ausgebildet ist und dass die Informationen über Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung auf der Anzeigeeinrichtung (16) anzeigbar sind.
  3. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Informationen über Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung als Audioinformationen auditiv übermittelbar sind.
  4. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenspeicher (14) eine CD, eine DVD, eine Speicherkarte oder ein USB-Stick ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Lesegerät (22) zum Abruf der im Datenspeicher gespeicherten Daten bzw. Informationen vorgesehen ist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Informationen über Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung strukturiert sind mittels den Menübegriffen für die menügeführte Auswahl von Erste-Hilfe-Themen und mittels Menübegriffen zugeordneten Erste-Hilfe-Texten zum Anzeigen auf der Anzeigeeinrichtung (16) oder mittels den Menübegriffen zugeordneten Audio-Dateien für eine auditive Ubermittlung.
  7. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Informationen über Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung in einem ersten Datenformat in dem Datenspeicher (14) gespeichert sind und nach dem Lesen aus dem Datenspeicher (14) in ein zweites Datenformat transformierbar sind.
  8. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinrichtung (16) ein Zeichendisplay aufweist und über die Software zur Auswahl und Anzeige Textinformation auswählbar und anzeigbar ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinrichtung (16) ein Graphikdisplay aufweist und über die Software zur Auswahl und Anzeige Graphikinformation auswählbar und anzeigbar ist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10) in ein Navigationssystem eines Kraftfahrzeugs integriert ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass beim Starten des integrierten Systems zu Beginn eine Auswahl erfolgt, ob eine Navigationsinformation oder eine Erste-Hilfe-Information abgefragt werden soll.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10) in einen PC eines Kraftfahrzeugs integriert ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10) in ein mobiles Gerät, insbesondere ein Mobiltelefon, ein PDA oder einen Pocket-PC integriert ist.
  14. Datenträger (20) mit Informationen bzw. Daten über Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung zur Verwendung in einer Vorrichtung (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 13.
  15. Datenträger nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass derselbe Datenträger weiterhin Navigationsinformationen bzw. Daten für das Navigationssystem eines Kraftfahrzeuges aufweist.
  16. Datenträger nach einem der Ansprüche 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenträger als CD, DVD, Speicherkarte oder als USB-Stick ausgebildet ist und/oder als Datenspeicher (14) verwendet wird.
  17. Datenträger nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die auf dem Datenträger gespeicherten Informationen bzw. Daten, nämlich die Informationen über Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung strukturiert abgespeichert sind, also ein Datenstrukturprodukt vorgesehen ist, nämlich für eine menügeführte Auswahl spezifische Handlungsanweisungen zur spezifischen Ersten-Hilfe-Leistung in einer jeweiligen Datei abgespeichert und jeweiligen spezifischen Menübegriffen zugeordnet sind.
  18. Datenträger nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich personenspezifische Gesundheitsdaten über den Kraftfahrzeughalter und/oder Fahrer in einer weiteren separaten Datei abgespeichert sind.
  19. Datenträger nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Datenträger auch das Datenverarbeitungsprogramm (Software) zur menügeführten Auswahl und/oder das Datenverarbeitungsprogramm (Software) zur – über einen eingebbaren Suchbegriff – direkten Anwahl der gespeicherten Informationen bzw. Dateien über Handlungsanweisungen zur Ersten-Hilfe-Leistung abgespeichert ist.
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