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DE202005004245U1 - Im-Ohr-Hörgeräteschale zur Unterbringung von elektronischen Baugruppen zur Hörverbesserung - Google Patents

Im-Ohr-Hörgeräteschale zur Unterbringung von elektronischen Baugruppen zur Hörverbesserung Download PDF

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DE202005004245U1
DE202005004245U1 DE200520004245 DE202005004245U DE202005004245U1 DE 202005004245 U1 DE202005004245 U1 DE 202005004245U1 DE 200520004245 DE200520004245 DE 200520004245 DE 202005004245 U DE202005004245 U DE 202005004245U DE 202005004245 U1 DE202005004245 U1 DE 202005004245U1
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Abstract

Der Schutzanspruch betrifft die Gehäuseform eines im Ohr zu tragenden Hörgerätes, in dem elektronische Baugruppen, die der Verbesserung des Hörens dienen, untergebracht werden können:
Die besondere Gehäuseform ist dadurch gekennzeichnet, dass das Cymba-Gerät der individuellen Ohrform angepaßt und auf dem hinteren Randbereich der Cavum Concha im Volumen soweit reduziert ist, dass gerade eben die elektronischen Bauelemente im Custum-Made-Verfahren im Gehäuseinneren untergebracht werden können.
Die Schale ist so aufgeteilt, dass eine/ mehrere Schalleintrittsöffnungen (2) im Kopfbereich der Cymba (1) integriert ist/sind, diese auf der Fläche des äußeren Sichtbereiches eingelassen ist/sind.
Die Öffnung der Batteriefachklappe (5) so angeordnet ist, dass sie im inneren Reduktionsbereich der Conchaseite der Schale eingebaut ist und in Draufsicht nicht sichtbar in Erscheinung tritt.
Das Gehäuse in der Übergangszone zum äußeren Gehörgang (8) soweit reduziert ist, dass eine komplett offene Versorgung stattfinden kann.
Dass der im äußeren Gehörgang befindliche Schalenteil (7) im Durchmesser...

Description

  • Die Erfindung betrifft die Bauform/Schale eines im Ohr zu tragenden Hörgerätes, in dem elektronische Baugruppen (Mikrofone, Prozessoren, Batterie, Verstärker, Hörer, etc.) untergebracht werden können. Im Ohr bedeutet hierbei die Unterbringung im Ohrmuldenbereich bzw. im äußeren Gehörgang des Hörorgans. Die Gehäuseschale wird nach individueller Form dem Ohrabdruck entsprechend modeliert. Der Grundgedanke der Cymba-Bauform ist um die erfindungsgemäßen Veränderungen in Form der absolut offenen Versorgung des Gehörgangsbereiches, die Schallfortführung bis dicht ans Trommelfell durch Anbringung eines Silikonschallschlauches sowie die wasserfeste Abdichtung der Gehäuseöffnungen ergänzt worden. Der Gedanke, ein Im-Ohr-Gerät mit offener Versorgung ist hierbei neu.
  • Im-Ohr-Hörgeräte üblicher Bauweise reichen von sogenannten Conchageräten bis hin zu komplett im Gehörgang verschwindende Im-Ohr-Hörgeräte, sogenannte CIC-Geräte (completely in the canal), die allesamt gemein haben, Teile des äußeren Gehörganges auszufüllen und zwar in der Art und Weise, dass eine solche Festigkeit an der Gehörgangswand aufgebaut wird, dass das Gerät im Idealfall selbst bei Kaubewegungen seine Schalldichtigkeit nicht verliert. Das Gefühl, einen Fremdkörper im Gehörgang zu haben, ist somit stets vorhanden, selbst mit zusätzlichen Belüftungsbohrungen/Ventingsystemen. Bei der erfindungsgemäßen Schalenbauform liegt der Hauptteil im Cymbabereich des Ohres, so dass der äußere Gehörgang nicht tangiert wird und daher eine offene Versorgung erzielt werden kann. Wobei die Bauform natürlich auch so modeliert werden kann, dass eine komplett geschlossene Versorgung ermöglicht wird.
  • Dank modernster Digitaltechnologie sind Hörgerätehersteller heute in der Lage, rückkopplungsfreie, offene Hörgeräteversorgungen zu realisieren. Dies wird in Form von HDO-Geräten (hinter dem Ohr) geleistet, deren Schallweiterleitung über individuell anpaßfähige Schallschläuche erfolgt, die mit Fixierelementen versehen sind und ohne Ohrpaßstück auskommen. Ein absolut offenes Tragegefühl wird hierdurch erzielt. Die Versorgung von leicht bis mittelgradigen Hörverlusten sowie von Hochtonverlusten ist somit gewährleistet.
  • Durch diese neue Möglichkeit der offenen Gehörversorgung mit HDO-Geräten drängt sich doch der Wunsch auf, eine vergleichbare Versorgung mit Im-Ohr-Geräten bieten zu können.
  • Die erfindungsgemäße Im-Ohr-Hörgeräte-Schale in Cymba-Bauform verknüpft die Vorteile der offenen Versorgung der HDO-Geräte mit denen der Im-Ohr-Geräte in der Art und Weise, dass sie bauartbedingt die Gehörgangswandung nicht berührt und somit das Gefühl der offenen HDO Versorgung vermittelt. Dies wird durch die besondere Formgebung erzielt, welche nachfolgend näher beschrieben wird. Die erfindungsgemäße Im-Ohr-Hörgeräte-Schale wird nach individueller Formgebung angepaßt, d.h. es muß wie bei klassischen IO-Bauformen ein Ohrabdruck erfolgen.
  • Dieser wird nach gewünschten Kriterien modeliert und bearbeitet, so dass nach dem modernen Verfahren der Stereolithographie oder ähnlichen Aufbauverfahren die Schale erstellt werden kann. Dies geschieht so, dass das in die gewünschte Form gebrachte Abdruckmaterial nach Digitalisierung und anschließender Computernachbearbeitung mit einem entsprechenden Softwareprogramm in eine vordere und hintere Schalenhälfte aufgeteilt werden kann. Alternativ können auch auf der Draufsichtfläche Aussparungen erfolgen, über diese die Gerätetechnik eingesetzt werden kann und die vorhandenen Öffnungen über standardisierte Modulplatten geschlossen werden können.
  • Ebenso können bereits beim Schalenaufbau benötigte Aussparungen für Schalleintritt/Austritt, für die Einbringung der Batteriefachklappe sowie die Nuteinlassung für die Dichtungsringe integriert werden. Alternativ kämen allerdings auch vorgefertigte Einsätze für Mikrophonöffnung, Schallaustrittsöffnung bzw. ein vorgefertigter Batteriefachrahmen in betracht. Diese Module könnten dann eingeklebt werden. Die bekannten Kunststoffmaterialien finden hierfür Verwendung. Die Unterbringung der Bauteile erfolgt nach dem bekannten Custom-made Verfahren. Diese individuelle Unterbringung von Hörgeräteteilen bedeutet, dank des stereolitographischen Herstellungsverfahrens, keinen Mehraufwand mehr. Zusätzlich ist aufgrund der wasserfesten Abdichtung mit einem erheblich geringeren Reparaturaufwand zu rechnen, da die großteils feuchtigkeitsverursachten elektronischen Schäden der Vergangenheit angehören dürften.
  • Aufgrund der neu entwickelten Schalenform wird eine so gute Haltgebung erreicht, dass auf die Haltgebung im äußeren Gehörgang verzichtet werden kann. Das Gerät stützt sich im unteren Bereich der Cymba conchae ab und wird im Cavumbereich durch die Anthelix fixiert.
  • Der im Gehörgang mündende Hörerbereich der Schale ist mit einem Flansch versehen, auf dem je nach Verstärkungsbedarf ein Cerumenschutzsystem integriert und ein Schallschlauch aufgesetzt werden kann. Dieser Schallschlauch wird dem Gehörgangsverlauf in der Art und Weise angepaßt, daß die Gehörgangswandung nicht berührt wird. Dieser Schallschlauch kann bis kurz vor das Trommelfell geführt werden, so dass ein höherer Verstärkungsbedarf abgedeckt werden kann. Ein ebenfalls im Schutzanspruch aufgerührtes technisches Merkmal ist die wasserfeste Abdichtung der Schale. Wie die Praxis uns zeigt, werden elektronische Defekte häufig durch in das System eindringende Feuchtigkeit verursacht. Dank vollautomatischer Gerätesteuerung ist es möglich, auf Regelschalter vollends zu verzichten, so daß die Gehäuseöffnungen auf ein Minimum reduziert werden können, nämlich Schalleintritt/Austritt bzw. Batteriefachklappe. Die im Kopfbereich befindlichen Schalleintrittsöffnungen können mit einem wasserdichten, atmungsaktiven Stoff versehen werden und der Befestigungsrahmen der Batteriefachklappe mit einem Dichtungsring. Alternativ können auch die bereits bekannten Mikrophonfilter in die Schalleintrittsöffnungen verankert werden.
  • Die im Schutzanspruch aufgeführte Cymba-Cavum-Bauform vereinigt alle Vorteile der klassischen Bauformen und zusätzlich eine offene Versorgung ohne "Pfropfgefühl" im äußeren Gehörgang Die Anforderungen, so wenig wie möglich Hautkontakt zu haben werden erfüllt, sowie die Ansprüche schöner Formgebung und ansprechender Oberfläche, dank beliebiger Lackiermöglichkeiten.
  • Ein Vertauschen der Geräte zwischen rechter und linker Ohrseite ist von Seiten des Trägers aufgrund der Bauform nicht mehr möglich.
  • Die Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen in schematischer Darstellung:
  • In 1 wird eine plastische Darstellung der Hörgeräteschale ohne Schallschlauchaufsatz gezeigt. Im Kopfbereich 1 sind die Schallöffnungen zu den Mikrophonen 2 dargestellt. Diese kreisrunden Öffnungen sind im Randbereich in der Schalendicke so weit verstärkt, dass in der hier eingelassenen Nut der Fixierring samt wasserdichtem, atmungsaktivem Stoff befestigt werden kann. Diese Schallöffnungen liegen auf der Geräteaußenseite. Alternativ können auch bereits bestehende Filter zum Einsatz kommen, da diese heute auch den Anspruch der Wasserdichtigkeit erfüllen.
  • Der Halsbereich 3 und Bauchbereich 4 der Schale sind im Durchmesser soweit reduziert, dass gerade eben die Elektronik und die Batterie Platz finden. Reduziert ist hierbei der innere Conchabereich, s.d. der äußere Conchabereich erhalten bleibt.
  • Der äußere Sichtbereich bleibt von technischen Aussparungen unberührt und bietet so eine ästhetisch schöne Außenfläche. Das Batteriefach 5 liegt im inneren Abschattungsbereich und ist in der Draufsicht kaum sichtbar. Die Übergangszone zum Gehörgangsbereich kann je nach benötigter Schallabdichtung in der Masse reduziert oder vergrößert werden. Diese Maßnahme kann schon bei der Bearbeitung der Ohrabdruckmasse berücksichtigt werden bzw. kann im Softwareprogramm für den Schalenaufbau bei der Stereolitographie oder vergleichbaren Herstellungsverfahren eingebracht werden. Die kostengünstigere Variante ist hierbei zu bevorzugen. Diese Übergangszone ist mitentscheident über offenes oder geschlossenes Tragegefühl. Der Gehörgangsbereich 7 ist im Durchmesser so reduziert, dass die Schale wie freischwebend im Gehörgang verläuft. Die Gehörgangswandung wird daher nicht berührt. Der Schallaustritt mit Flansch 6 dient der Befestigung des Silikonschallschlauches. Der Flansch ist im Durchmesser so gewählt, dass nach Anbringung des Schlauches ein glatter Übergangsbereich zur Geräteschale erzielt wird. Die im Flansch eingelassene Nut dient der Fixierung des Schallschlauches. Es kann allerdings auch eine Befestigungszone angebracht werden, wie dies bei den Winkeln der HDO-Geräte zur Schallschlauchanbringung bereits bekannt ist.
  • 2 zeigt das Gehäuse im Querschnitt. Hier kann die örtliche Unterbringung der elektronischen Bauteile eingesehen werden, wobei in der Darstellung sich auf die wichtigsten Baugruppen beschränkt wird. Hier ist allerdings das Gerät komplett mit Silikonschallschlauch 14 dargestellt. Der Silikonschallschlauch 14 dient der Schallweiterleitung bis kurz vor das Trommelfell und somit der Schalldruckerhöhung. Der Zweite zu erzielende Effekt dieser Anbringung ist eine gewünschte Verlängerung der Wegstrecke Schalleingang/Schallaustritt, um den Rückkopplungseffekt zu reduzieren.
  • 3 zeigt die Unterbringung des Hörgerätes in der Cymba eines Ohres in Draufsicht. Von Außen sind lediglich die Öffnugen des Schalleintrittes zu den Mikrophonen zu erkennen. Die Haltgebung im Ohr im Bereich der Anthelix sowie die Abstützung im unteren Conchabereich ist hier dargestellt.
  • 4 zeigt die Unterbringung des Hörgerätes in einem Ohr im Querschnitt. In dieser Darstellung ist ersichtlich, dass der Gehörgangsbereich 7 soweit im Durchmesser reduziert ist, dass eine Berührung der Gehörgangswandung nicht stattfindet, ebenso die Anpassung des Schallschlauches an die vorgeschrieben Form des Gehörgangverlaufes. Hier ist noch einmal verdeutlicht, dass der Schallschlauch, der aus handelsüblichen Material besteht und genügend Eigenstabilität mit sich bringt um freitragend im äußeren Gehörgang platziert werden zu können.
  • 5 zeigt die Batteriefachklappe 5 mit Dichtungsring 16 in Draufsicht. Der Dichtungsring ist aus einem Silikonmaterial gefertigt und endlos dem Umfang des Batteriefachrahmens vorgeformt.
  • 6 zeigt den Übergangsbereich Batteriefachklappe 5/ Batteriefachrahmen 17 im Querschnitt, wobei der Rahmen der Gehäuseabschluß ist. Dieser ist in diesem Abschlußbereich so verstärkt, dass die Stabilität des Gehäuses gewährleistet bleibt. In die Abschlußkante wird eine Nut so tief eingearbeitet, dass der schlauchförmige Dichtungsring zu gut 2/3 eingelassen werden kann. In der Batteriefachklappe wird eine Nut zu knapp 1/3 eingelassen. Die Batteriefachklappe kann so bei leichtem Druck auf den Dichtungsring wasserfest verschlossen werden.
  • 7 zeigt die Abdichtung der Mikrophonöffnungen im Querschnitt. Hier ist ebenfalls der Gehäusebereich um die Eintrittsöffnung so verstärkt, dass die Gehäusestabilität gewährleistet bleibt. Im Schallöffnungsbereich des Gehäuses wird wie dargestellt eine Nut eingelassen, die der Dimension der Veedickung des Fixierringes 19 entspricht. Der Einspannring dient der Fixierung des wasserundurchlässigen, atmungsaktiven Stoffes 18. Dieser wird um den Einspannring gehüllt und von der Gehäuseinnenseite in die Schalleintrittsöffnung durch Einklicken mit dem Fixierring befestigt. Hierdurch erfolgt eine wasserfeste Abdichtung der Mikrophonöffnungen.
  • 1
    Kopfbereich Cymba
    2
    Schallöffnung Mikrophone
    3
    Halsbereich im äußeren Randbereich der Concha
    4
    Bauchbereich im äußeren Randbereich der Concha
    5
    Batteriefachklappe
    6
    Schallaustritt mit Flansch
    7
    Gehörgangsbereich Hörgeräteschale
    8
    Übergangszone zum Gehörgangsbereich
    9
    äußerer Sichtbereich
    10
    Mikrophone
    11
    Prozessoren
    12
    Batterie
    13
    Hörer
    14
    Schallschlauch
    15
    Verstärker
    16
    Dichtungsring
    17
    Gehäuse im Querschnitt
    18
    wasserdichter, atmungsaktiver Stoff für Öffnung Schalleintritt
    19
    Fixierring für Stoffbefestigung Schalleintrittsöffnung

Claims (5)

  1. Der Schutzanspruch betrifft die Gehäuseform eines im Ohr zu tragenden Hörgerätes, in dem elektronische Baugruppen, die der Verbesserung des Hörens dienen, untergebracht werden können: Die besondere Gehäuseform ist dadurch gekennzeichnet, dass das Cymba-Gerät der individuellen Ohrform angepaßt und auf dem hinteren Randbereich der Cavum Concha im Volumen soweit reduziert ist, dass gerade eben die elektronischen Bauelemente im Custum-Made-Verfahren im Gehäuseinneren untergebracht werden können. Die Schale ist so aufgeteilt, dass eine/ mehrere Schalleintrittsöffnungen (2) im Kopfbereich der Cymba (1) integriert ist/sind, diese auf der Fläche des äußeren Sichtbereiches eingelassen ist/sind. Die Öffnung der Batteriefachklappe (5) so angeordnet ist, dass sie im inneren Reduktionsbereich der Conchaseite der Schale eingebaut ist und in Draufsicht nicht sichtbar in Erscheinung tritt. Das Gehäuse in der Übergangszone zum äußeren Gehörgang (8) soweit reduziert ist, dass eine komplett offene Versorgung stattfinden kann. Dass der im äußeren Gehörgang befindliche Schalenteil (7) im Durchmesser so weit reduziert ist, dass er die Gehörgangswandung nicht berührt. Dass am Schallaustritt (6) ein Schallschlauch angebracht ist, der bis kurz vor das Trommelfell geführt wird und so der äußeren Gehörgangsform angepaßt ist, dass er die Gehörgangswandung nicht berührt.
  2. Hörgeräteschale nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass der/die Schalleintrittsöffnung/en wasserdicht verschlossen wird und zwar durch Einsetzen von einem wasserdichten, atmungsaktivem Stoff (18), der durch einen Einspannring (19) fixiert wird. Dass der Rahmen der Batteriefachklappe einen Dichtungsring erhält (16), der die Wasserdichtigkeit der Batteriefachklappe gewährleistet und zwar in der Art und Weise, dass der Dichtungsring ein Endlosschlauch dem vorgeformten Umfang des Batteriefachrahmens entspricht und in eine für ihn vorgefertigte Nut eingedrückt werden kann. Dass der Schallaustritt einen Flansch (6) besitzt, der einen oder mehrere Nuten besitzt, die der Haltgebung des Schallschlauches (14) dienen. Dieser Kupplungsbereich kann entweder verschraubt oder verklebt als Sonderbauteil Befestigt werden oder direkt im Schalenaufbau als Gehäuseendung mit integriert werden. Dass der Schallaustritt mit einem wasserdichten Cerumenschutzsystem gesichert ist.
  3. Hörgeräteschale nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass der/die Schalleineintrittsöffnungen mit den bereits bekannten Filtersystemen abgedichtet werden kann/ können. Dass die Batteriefachklappe als Modul samt Rahmen in eine hierfür paßgenaue Aussparung eingeklebt werden kann, wie bereits bei herkömmlichen IO-Schalen bekannt. Dass die Schallaustrittsöffnung mit einem Winkelteil wie bei HDO-Geräten zur Aufnahme des Schallschlauches versehen werden kann.
  4. Hörgeräteschale nach Anspruch 1 bis 3 dadurch gekennzeichnet ist, dass im äußeren Sichtbereich (9) ein Programmschalter integriert werden kann, der ebenfalls wasserfest abgedichtet ist.
  5. Hörgeräteschale nach Anspruch 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet ist, dass die Übergangszone (8) zum Gehörgangsbereich so modeliert ist, dass sie schalldicht verschließt, dass also die Gehörgangsöffnung komplett durch die Geräteschale abgedichtet ist.
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