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DE202004001382U1 - Mehrwege-Box - Google Patents

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DE202004001382U1
DE202004001382U1 DE200420001382 DE202004001382U DE202004001382U1 DE 202004001382 U1 DE202004001382 U1 DE 202004001382U1 DE 200420001382 DE200420001382 DE 200420001382 DE 202004001382 U DE202004001382 U DE 202004001382U DE 202004001382 U1 DE202004001382 U1 DE 202004001382U1
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Abstract

Mehrwege-Box für Seecontainer mit einem Bodenteil (1), zwei Seitenwänden (2a, 2b), einer Vorderwand (4), einer Rückwand (5) und einem auflegbaren Deckel (6), dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (2a, 2b) am Bodenteil (1) und die Vorderwand (4) und die Rückwand (5) an den Seitenwänden (2a, 2b) mittels Steckschienen (8a, 8b) lösbar befestigbar sind, wobei die Steckschienen (8a, 8b) jeweils eine Stecknutleiste (81a, 81b) mit einer hinterschnitten ausgebildeten und von mindestens einer Stirnseite der Stecknutleiste (81a, 81b) her zugängliche Einstecknut (800) und ein stirnseitig in die Einstecknut (800) der Stecknutleiste (81a, 81b) formschlüssig einschiebbares Steckprofil (80a, 80b) umfassen und die Stecknutleiste (81a, 81b) und das Steckprofil (80a, 80b) einer Steckschiene (8a, 8b) an einander zugeordneten Positionen an den Seitenwänden (2a, 2b) und dem Bodenteil (1) bzw. den Seitenwänden (2a, 2b) und Vorderwand (4) und Rückwand (5) befestigt und zur Ausbildung der Mehrwege-Box lösbar zusammensteckbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Mehrwege-Box, z.B. für Seecontainer mit einem Bodenteil, zwei Seitenwänden, einer Vorderwand, einer Rückwand und einem auflegbaren Deckel.
  • Derartige Boxen sind bekannt und weisen üblicherweise Quaderform auf. Sie werden beispielsweise aus Holz gefertigt und in für den Seetransport vorgesehene Seecontainer eingestapelt, um einen geschützten und sicheren Transport zu bewerkstelligen.
  • Zur Kostenminimierung ist man bestrebt, die Boxen mehrfach einzusetzen, wobei sie nach erfolgtem Transportweg leer zum Versender zurücktransportiert werden müssen. Um hierbei den benötigten Frachtraum möglichst gering zu halten, werden die bekannten Mehrwege-Boxen üblicherweise zerlegbar gestaltet, um sie beim Rücktransport platzsparend anzuordnen.
  • Eine gattungsgemäße Mehrwege-Box für Seecontainer ist beispielsweise aus der DE 203 04 845 U1 bekannt geworden, bei welcher die einzelnen Teile der Mehrwege-Box, nämlich Bodenplatte, Deckelplatte, Seitenwandplatten und Frontplatte komplett aus OSB-Holz gefertigt werden und die vorgenannten Teile mittels Schrauben lösbar zu der Box zusammenfügbar sind, so daß sie einerseits stabil herstellbar, andererseits aber für den Rücktransport platzsparend zerlegbar ist. Der Zusammenbau und die Zerlegung der bekannten Box mittels Schrauben gestaltet sich jedoch handwerklich aufwendig und erscheint von daher verbesserungswürdig.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine gattungsgemäße Mehrwege-Box für Seecontainer dergestalt weiterzubilden, daß sie trotz hoher Transportsicherheit mit geringstem Aufwand zusammensetzbar und für den Rücktransport zerlegbar und platzsparend stapelbar ist, so daß sie insgesamt hinsichtlich ihrer Kosten bei mehrfacher Verwendung an Einwegpaletten mit Kartonumverpackung heranreicht.
  • Zur Lösung der gestellten Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß die Seitenwände am Bodenteil und die Vorderwand und die Rückwand an den Seitenwänden mittels Steckschienen lösbar befestigbar sind, wobei die Steckschienen jeweils eine Stecknutleiste mit einer hinterschnitten ausgebildeten und von mindestens einer Stirnseite der Stecknutleiste her zugängliche Einstecknut und ein stirnseitig in die Einstecknut der Stecknutleiste formschlüssig einschiebbares Steckprofil umfassen und die Stecknutleiste und das Steckprofil einer Steckschiene an einander zugeordneten Positionen an den Seitenwänden und dem Bodenteil bzw. den Seitenwänden und der Vorderwand und Rückwand befestigt und zur Ausbildung der Mehrwege-Box lösbar zusammensteckbar sind.
  • Durch diesen erfindungsgemäßen Vorschlag eines lösbaren Zusammensteckens der Einzelteile der erfindungsgemäßen Mehrwege-Box mittels Steckschienen wird eine extrem einfache, ohne Werkzeug zu bewerkstelligende und schnelle Montage und Demontage der erfindungsgemäßen Mehrwege-Box ermöglicht. Die Auf- und Abbauzeiten der Mehrwege-Box werden damit auf ein Minimum reduziert, wobei gleichzeitig die Steckschienen auch bei mehrfacher Wiederverwendung eine sichere Verbindung der Einzelteile der erfindungsgemäßen Mehrwege-Box garantieren.
  • Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • So sind mit Vorteil die Steckschienen zur Befestigung der Seitenwände am Bodenteil parallel zum Bodenteil verlaufend ausgerichtet und weisen einen Anschlag zur Begrenzung des Verschiebeweges auf. Die Steckschienen zur Befestigung der Vorderwand und der Rückwand an den Seitenwänden sind hingegen bevorzugt vertikal in Bezug auf das Bodenteil verlaufend ausgerichtet.
  • In an sich bekannter Weise können an der Unterseite des Bodenteiles voneinander beabstandete Kufen vorgesehen sein, um den Transport mittels Gabelstapler oder Hubwagen zu ermöglichen.
  • Eine besonders bevorzugte, kostengünstige und umweltfreundliche Ausführungsform der erfindungsgemäßen Mehrwege-Box sieht vor, daß die Steckschienen und ggf. die Kufen aus recyceltem Kunststoffmaterial auf Basis von Folien oder Mischfraktionen aus Polyolefinen, wie Polyethylen oder Polypropylen, ggf. unter Zusatz von Stabilisatoren, Gleitmitteln, Pigmenten oder Füllstoffen hergestellt sind. Derartige Kunststoffmaterialien lassen sich aus Wertstoffsammlungen unter Einsatz entsprechender Extrusionseinrichtungen entweder kontinuierlich zu den für die Fertigung der Steckschienen und Kufen verwendeten Profilquerschnitten verarbeiten, oder aber sie werden in einem diskontinuierlichen Spritzgußverfahren zu Profilen endlicher Länge geformt, aus denen dann die Steckschienen und/oder Kufen der erfindungsgemäßen Mehrwege-Box durch Ablängen entsprechender Abschnitte hergestellt werden.
  • Die Ausbildung der Steckschienen aus einem derartigen recycelten Kunststoffmaterial ermöglicht die Erzielung hoher Verbindungsfestigkeiten, wobei gleichzeitig durch die niedrige Reibung des Materials ein leichtes Ineinandergleiten der Teile der Steckschienen ermöglicht wird und diese auch bei während des Seetransportes häufig nicht zu vermeidendem Zutritt von Feuchtigkeit nicht aufquellen und ihre Funktion verlieren können.
  • Die Ausbildung der Kufen aus dem recyceltem Kunststoffmaterial bietet neben der preiswerten Herstellung darüber hinaus auch den Vorteil, daß die Mehrwege-Boxen auch über einen längeren Zeitraum in Wasserlachen, etwa Wasserpfützen von bis zu 5 cm Höhe stehen können, ohne daß die oberseitig der Kufen angeordneten weiteren Teile der erfindungsgemäßen Mehrwege-Box mit Feuchtigkeit in Kontakt kommen.
  • In an sich bekannter Weise sind vorteilhaft das Bodenteil, die Seitenwände, die Vorderwand und die Rückwand aus OSB-Holzplatten hergestellt.
  • OSB steht für Oriented Strand Board. OSB-Holz in Plattenform besteht aus einem Dreischichtaufbau aus Schälspänen, die im englischen Strands genannt werden. Diese Späne werden in drei Schichten um 90° versetzt zueinander gestreut, daher die Bezeichnung Oriented. Mit Leimharzen/Kunstharzen benetzt, werden diese Schälspäne unter Druck und Temperatur zu Plattenwerkstoffen verpreßt. Die Schälspäne bestehen überwiegend aus Kiefernholz. OSB-Holz zeichnet sich durch hohe mechanische Festigkeit, Dimensionsstabilität unter Feuchteeinfluß sowie sehr gute Oberflächenqualität aus. Die gute Oberflächenqualität läßt beispielsweise eine direkte Beschriftung der Oberfläche zu Kennzeichnungszwecken zu.
  • Eine solchermaßen aus OSB-Holz sowie mit aus recyceltem Kunststoffmaterial hergestellten Steckschienen und Kufen hergestellte Mehrwege-Box genügt den Importbestimmungen aller Länder.
  • Alternativ kann auch vorgesehen sein, das Bodenteil, die Seitenwände sowie Vorder- und Rückwand aus Strohfaserplatten herzustellen, was eine besonders umweltfreundliche Herstellung der erfindungsgemäßen Mehrwege-Box ermöglicht.
  • Derartige Strohfaserplatten sind handelsüblich erhältlich und werden aus Stroh unter Zusatz von Wasser und einem vorzugsweise lebensmittelechten Bindemittel durch Verpressen hergestellt. Durch entsprechend hohe Verdichtung beim Verpreßvorgang können Strohfaserplatten mit hoher und für die Ausbildung widerstandsfähiger Mehrwege-Boxen geeigneter Festigkeit hergestellt werden.
  • Geeignete Strohfaserplatten weisen z.B. eine Plattendicke von 12 – 14 mm, beispielsweise 12,2 mm bei einer Rohdichte von 600 – 650 kg/m3, vorzugsweise 620 kg/m3 auf.
  • Zur leichteren Befüllung/Entnahme von Teilen aus der erfindungsgemäßen Mehrwege-Box können die Vorderwand und/oder die Rückwand zweiteilig mit einer horizontalen Teilung ausgebildet werden, so daß durch zunächst erfolgende Demontage eines Teils der Vorder- und/oder Rückwand ein leichterer Zugriff in das Innere der Mehrwege-Box nach Abnehmen des Deckels ermöglicht ist.
  • In an sich bekannter Weise umfaßt das Bodenteil zur Schaffung einer ausreichenden Tragfähigkeit eine Bodenplatte und unterseitige Verstärkungsstreben.
  • Um auch eine hohe Stapelbarkeit der erfindungsgemäßen Mehrwege-Box sicherzustellen, sind die Steckschienen zur Befestigung der Vorderwand und Rückwand an den Seitenwänden, die sich jeweils vertikal in Bezug auf das Bodenteil erstrecken, mit ihren unteren stirnseitigen Enden auf dem Bodenteil aufgestellt und stützen sich dort ab, während sie an dem entgegengesetzten oberen Ende Auflager für den Deckel ausbilden. Wenn nunmehr ein Deckel auf diese Auflager der Steckschienen aufgesetzt wird, werden die beim weiteren Aufstapeln einer Mehrwege-Box auf den Deckel einer darunter befindlichen erfindungsgemäßen Mehrwege-Box die Lasten über die Steckschienen in das Bodenteil eingeleitet, so daß insgesamt eine sehr hohe Tragfähigkeit erhalten wird.
  • So können die Steckschienen mit einer Drucklast von mindestens 250 kg, vorzugsweise mindestens 500 kg formstabil belastet werden, um genügende Sicherheit für eine Stapelung von beispielsweise zwei Mehrwerge-Boxen übereinander eines jeweiligen Gewichts von etwa 1 t sicherzustellen.
  • Zur weiteren Abstützung des Deckels kann im oberen Randbereich der Seitenwände und/oder der Vorderwand und Rückwand jeweils ein Deckelauflager für den Deckel angeordnet sein, der Letzteren auch in diesem Bereich stützt.
  • Die Steckschienen zur Befestigung der Seitenwände sowie Vorder- und Rückwände sind bevorzugt mittels Schrauben an den jeweiligen Teilen der erfindungsgemäßen Mehrwege-Box festgelegt.
  • Die erfindungsgemäßen Mehrwege-Boxen werden in ihren Außenmaßen so ausgewählt, daß sie einen Seecontainer komplett füllen und exakt in diesen hineinpassen, wobei Toträume vermieden werden. Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung sind als Außenmaße der Mehrwege-Box 1.150 × 990 × 1.115 mm, bei Innenmaßen von 1.120 × 960 × 970 mm vorgesehen, bei einem Leergewicht von etwa 80 kg und einer maximalen Zuladung von 1 t, wobei die verwendeten OSB-Platten zur Ausbildung von Bodenteil, Seitenwänden, Vorder- und Rückwand sowie Deckel etwa 15 mm dick sind. Bei Verwendung von Strohfaserplatten ist eine Dicke von 12,2 mm bei einer Rohdichte von 620 kg/m3 gut geeignet. Bei solchen Mehrwege-Boxen ist die Vorderwand und/oder Rückwand bevorzugt geteilt. Von derartigen Mehrwege-Boxen passe sodann maximal 24 in einen 20-Fuß-Seecontainer und maximal 48 Boxen in einen 40-Fuß-Seecontainer.
  • Bei Ausbildung der Mehrwege-Box mit Außenmaßen von 1.150 × 990 × 642 mm und Innenmaßen von 1.126 × 966 × 500 mm und einem Leergewicht von etwa 50 kg ergibt sich eine maximale Zuladung von 750 kg und es passen hiervon maximal 36 Boxen in einen 20-Fuß-Seecontainer und maximal 72 Boxen in einen 40-Fuß-Seecontainer. Diese gegenüber dem vorgenannten Beispiel kleinere Mehrwege-Box ist auch ideal kombinierbar für die Lagerung mit der größeren vorangehend erläuterten Mehrwege-Box, da beide den gleichen Grundriß aufweisen und von daher übereinander stapelbar sind.
  • Für High-Cube-Seecontainer wird erfindungsgemäß eine Mehrwege-Box vorgeschlagen, die sich aus jeweils einer Oberbox und einer Unterbox zusammensetzt, so daß Gesamtaußenmaße von 1.150 × 910 × 2.544 mm erhalten werden und bei einer maximalen Zuladung von 800 kg in einen 40-Fuß-Container maximal 26 Boxen einstellbar sind. Hierbei verhalten sich die Höhe der Unterbox zur Höhe der Oberbox beispielsweise wie etwa 2:1 bei einem Leergewicht von insgesamt nur etwa 155 kg.
  • Die Innenverpackung in den erfindungsgemäßen Mehrwege-Boxen kann beispielsweise durch Auskleidung derselben mittels eines PE-Beutels erfolgen, der zudem noch mit einem Trockenmittel ausgestattet sein kann. Auch Kartonagen als Zwischenlagen sind möglich.
  • Bei Mehrfachverwendung der erfindungsgemäßen Mehrwegeboxen entsteht bis auf die eingelegten PE-Beutel und sonstigen Verpackungshilfsmittel keinerlei Abfall, sie sind daher sehr umweltfreundlich. Nach abschließender Nutzung können die Boxen auch umweltfreundlich entsorgt werden, z.B. in der energetischen Verwendung.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Ausführungsbeispiele in den Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
  • 1a die Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Mehrwege-Box
  • 1b die Aufsicht auf die Mehrwege-Box gem. Darstellung in 1a
  • 1c die Seitenansicht der erfindungsgemäßen Mehrwege-Box gem. Pfeil V in 1b
  • 2a, 2b in perspektivischer Darstellung das Bodenteil der erfindungsgemäßen Mehrwege-Box
  • 2c die Vorderansicht des Bodenteils der erfindungsgemäßen Mehrwege-Box
  • 38 den Zusammenbau der erfindungsgemäßen Mehrwege-Box
  • 9a, 9b die platzsparende Zerlegung der erfindungsgemäßen Mehrwege-Box
  • 10a, 10b Beispiele von Steckleisten
  • 11a11c verschiedene Ansichten eines weiteren Ausführungsbeispieles der erfindungsgemäßen Mehrwege-Box in der Darstellung analog zu 1a bis 1c
  • In den 1a bis 1c ist eine Mehrwege-Box für Seecontainer dargestellt, die als wesentliche Bestandteile ein Bodenteil 1, zwei entlang der Längsseiten des Bodenteiles 1 angeordnete Seitenwände 2a, 2b sowie eine Vorderwand 4, eine Rückwand 5 und einen zwischen den Seitenwänden 2a, 2b sowie der Vorderwand 4 und die Rückwand 5 oberseitig auflegbaren Deckel 6 umfaßt, so daß insgesamt eine geschlossene Box quaderförmiger Gestalt gebildet ist.
  • Das Bodenteil 1 mit einer Bodenplatte 10, die Seitenwände 2a, 2b, die Vorderwand 4, die Rückwand 5 sowie der Deckel 6 sind allesamt aus OSB-Holzplatten einer Stärke von beispielsweise 15 mm oder Strohfaserplatten einer Stärke von z.B. 12,2 mm hergestellt.
  • Wie in näheren Einzelheiten auch aus den Darstellungen gemäß 2a bis 2c ersichtlich, umfaßt das Bodenteil 1 die bereits erwähnte Bodenplatte 10 sowie unterseitig in an sich bekannter Weise angeordnete Verstärkungsstreben 11, welche ebenfalls aus OSB-Holz oder Strohfaserplatten gefertigt sein können.
  • Weiter unterhalb sind mehrere Kufen 12 angeordnet, mit denen das Bodenteil 1 auf einer Unterlage aufsteht, wobei die Anordnung und Dimensionierung der Kufen 12 so gewählt ist, daß das Bodenteil 1 mittels herkömmlicher Gabelstapler und/oder Hubwagen unterfahren und angehoben und transportiert werden kann.
  • Die Kufen 12 sind aus Abschnitten eines Profils hergestellt, welches aus der kontinuierlichen oder diskontinuierlichen Extrusion von recyceltem Kunststoffmaterial auf Basis von Folien oder Mischfraktionen aus Polyolefinen, wie Polyethylen oder Polypropylen, ggf. unter Zusatz von Stabilisatoren, Gleitmitteln, Pigmenten oder Füllstoffen hergestellt ist. Hierbei handelt es sich beispielsweise um gemahlene Fraktionen von Kunststoffabfällen aus der Wertstoffsammlung.
  • Diese Kufen 12 sind beispielsweise mit den Verstärkungsstreben und/oder der Bodenplatte 10 verschraubt, sind sehr preiswert herstellbar, weisen hohe Festigkeit auf und sind unempfindlich gegenüber Feuchtigkeit, so daß ein solchermaßen ausgebildetes Bodenteil 1 auch über längere Zeit in Wasserlachen, Pfützen und dergleichen stehen kann, ohne daß Feuchtigkeit aufgenommen wird.
  • Man erkennt ferner, daß die Bodenplatte 10 entlang ihrer Längsseitenränder 1a, 1b, an denen die Seitenwände 2a, 2b befestigt werden, mit horizontal verlaufenden Steckprofilen 80a ausgebildet ist, die jeweils Teil eines aus den 1a bis 1c ersichtlichen horizontalen Steckschiene 8a sind.
  • Zur Befestigung der Seitenwände 2a, 2b weisen diese in jeweils entsprechenden Randbereichen derselben die hierzu korrespondierenden Stecknuten 81a auf, siehe hierzu beispielsweise 3 und 4.
  • Der Querschnitt der Steckprofile 80a und der hierzu korrespondierenden Stecknuten 81a einer jeden Steckschiene 8a ist beispielsweise aus der 10a ersichtlich.
  • Man erkennt, daß die Steckschiene 80a ein im wesentlichen quaderförmiges Fußteil 803 aufweist, mit welchem es auf der Bodenplatte 10 des Bodenteiles 1 aufgeschraubt ist. Aus dem Fußteil 803 rechtwinklig abstehend erstreckt sich ein nach Art einer Schwalbenschwanzführung ausgebildetes Einsteckprofil 801, welches bei Befestigung des Steckprofiles 80a in der gezeigten Weise auf dem Bodenteil 1 vertikal nach oben ragt.
  • Hierzu korrespondierend ist auch das zugehörige Stecknutprofil 81a nach Art einer Schwalbenschwanzführung ausgebildet und umfaßt eine hinterschnitten ausgebildete und von den beiden stirnseitigen Enden des Stecknutprofils her zugängliche Einstecknut 800, in welche das Einsteckprofil 801 formschlüssig durch Längsverschiebung aufgenommen werden kann.
  • Zur Befestigung der Seitenwand 2a am Bodenteil 1 wird somit gemäß 3 die Seitenwand 2a zunächst gemäß Pfeil P1 auf das Bodenteil 1 im Randbereich derselben aufgesetzt und durch horizontale Verschiebung in Pfeilrichtung P2 so weit verschoben, bis die jeweiligen Stecknutprofile 81a und die am Bodenteil 1 befestigten Steckprofile 80a ineinandergreifen und die aus der 4 ersichtlichen Steckschienen 8a bilden, welche die Seitenwand 2a fest am Bodenteil 1 fixieren. Der Verschiebeweg in Pfeilrichtung P2 wird hierbei durch einen Anschlagklotz 9 in der gewünschten Weise begrenzt, so daß eine bündige Ausrichtung der Seitenwand 2a zum Bodenteil 1 gewährleistet ist.
  • In gleicher Weise wird auch die Seitenwand 2b zunächst in Pfeilrichtung P1 vertikal nach unten auf das Bodenteil 1 aufgestellt und sodann durch horizontale Verschiebung in Pfeilrichtung P2 unter Ausbildung der Steckschiene 8a befestigt.
  • Nunmehr werden die Vorderwand 4 und Rückwand 5 gemäß Darstellung in den 5 und 6 befestigt.
  • Zu diesem Zweck weisen die beiden Seitenteile 2a, 2b entlang ihrer vertikal verlaufenden Randbereiche ebenfalls Stecknutprofile 81b auf, die mit entsprechend ausgebildeten Steckprofilen 80b an der Vorderwand 4 und Rückwand 5 korrespondieren und zu Steckschienen 8b in jeweils einem Eckbereich der erfindungsgemäßen Mehrwege-Box zusammengesteckt werden können.
  • So werden, wie aus der 5 ersichtlich, die Rückwand 5 durch Absenken in Pfeilrichtung P3 im Bereich des Randes 1d der Bodenplatte 1 an den Seitenwänden 2a, 2b befestigt, indem die jeweils vorgesehenen Steckprofile 80b in die dort vorhandenen Stecknutprofile 81b in der bereits beschriebenen Weise eingreifen und dort die vertikalen Steckschienen 8b ausbilden. Man erkennt im Ausführungsbeispiel gem. 5, daß die Rückwand mit einer horizontalen Teilung zweiteilig von Rückwandteilen 5a, 5b gleicher Größe gebildet ist, so daß beim späteren Beladen und Entladen der Box eine leichtere Zugänglichkeit gewährleistet ist, indem zunächst nur das Rückwandteil 5b entfernt wird. Selbstverständlich kann jedoch die Rückwand 5 auch einteilig hergestellt werden.
  • In gleicher Weise wird auf der gegenüberliegenden Seite 1a des Bodenteiles 1 die Vorderwand 4, ggf. erneut aus zwei Teilen 4a, 4b mit horizontaler Teilung und gleichen Abmessungen befestigt, indem die Vorderwand 4 bzw. deren Teile 4a, 4b in Pfeilrichtung P3 unter Einschub der Steckprofile 80b an den Vorderwandteilen 4a, 4b in die jeweiligen Stecknutprofile 81b eingesteckt werden. Im Ergebnis wird sodann eine in der 7 dargestellte Box erhalten, bei der die Vorder- und Rückwand jeweils eine horizontale Teilung aufweist und von Teilen 4a, 4b bzw. 5a, 5b gebildet wird.
  • Die zur Befestigung der Vorderwandteile 4a, 4b bzw. Rückwandteile 5a, 5b verwendeten vertikal verlaufenden Steckschienen 8b verlaufen durchgängig vom Bodenteil 1 bis in den oberen Eckbereich zwischen Seitenwänden 2a, 2b und Vorderwandteil 4b bzw. Rückwandteil 5b und bilden an ihrem oberen stirnseitigen Ende Auflager A für einen Deckel 6 aus, siehe 8. Dieser Deckel 6 verschließt sodann die Mehrwege-Box, so daß ein geschützter Transport von Gütern darin erfolgen kann.
  • Die vertikalen und Auflager A für den Deckel 6 ausbildenden Steckschienen 8b stützen sich mit ihrem unteren, den Auflagerpunkten A gegenüberliegenden stirnseitigen Ende am Bodenteil 1 ab, so daß eine auf den aufgelegten Deckel 6 aufgebrachte Last, etwa von einer aufgestapelten weiteren Mehrwege-Box gemäß 8, über die Steckschienen 8b in das Bodenteil 1 eingeleitet werden können, so daß eine hohe Belastungsfähigkeit gegeben ist. Bei Herstellung der Steckschienen 8b aus dem bereits erwähnten recycelten Kunststoffmaterial weisen diese eine Belastungsfähigkeit unter Beibehaltung ihrer Formstabilität von mindestens 250 kg, vorzugsweise mindestens 500 kg auf, so daß die Box mit bis zu 1 t beladen werden kann und jeweils zwei derartige Boxen unter voller Last übereinander gestapelt werden können.
  • Zur weiteren Unterstützung des aufgelegten Deckels sind weiterhin an den Seitenwänden 2a, 2b im mittleren oberseitigen Randbereich Deckelauflager 20 vorgesehen, auf denen der Deckel 6 in diesem Bereich ruht.
  • Der Deckel 6 ist überdies zur besseren Öffnung mit einem Griffloch 60 ausgestattet.
  • Wenn die solchermaßen ausgebildete Mehrwegebox nach Beendigung der Transportaufgabe zum erneuten Wiederverwenden zurücktransportiert werden soll, läßt sie sich durch Demontage in der umgekehrten Reihenfolge ohne Hinzunahme von Werkzeug auf einfache und schnelle Weise zerlegen, wobei die einzelnen Teile sodann gemäß Darstellung in 9a in jeweils horizontaler Ausrichtung auf das Bodenteil 1 platzsparend aufeinandergelegt und gemäß Darstellung in 9b mittels handelsüblicher Spannbänder 7 zu einer kompakten Einheit zusammengelegt werden können, die sodann raumsparend und damit zu niedrigen Kosten zur erneuten Verwendung zurücktransportiert werden können.
  • In den 11a bis 11c ist eine gegenüber dem vorangehenden Ausführungsbeispiel abgewandelte Ausführungform der Mehrwege-Box dargestellt, die im wesentlichen dadurch unterscheidet, daß sie nur die halbe Höhe im Vergleich zu der in den 1a bis 1c dargestellten und vorangehend erläuterten Mehrwege-Box aufweist. Dies kann dadurch bewerkstelligt werden, daß die Seitenwände 2a, 2b nur die halbe Höhe im Vergleich zum Ausführungsbeispiel in der 1a aufweisen und zur Ausbildung der Vorderwand 4 bzw. Rückwand 5 jeweils nur ein Teil, beispielsweise das Vorderwandteil 4a und das Rückwandteil 5a verwendet werden.
  • Es versteht sich, daß die zur Verbindung der Einzelteile der Mehrwege-Box verwendeten Steckschienen 8a, 8b nicht nur die in der 10a dargestellte schwalbenschwanzartige Querschnittsform aufweisen können, sondern im Prinzip jede hinterschnittene Querschnittsgestaltung geeignet ist, beispielsweise auch eine in der 10b dargestellte Querschnittsgestaltung mit einer im Querschnitt kreisbogenförmigen Verdickung am Einsteckprofil 801 der Steckprofile 80a, 80b und einer entsprechend als Negativ-Form ausgebildeten Einstecknut 800 sowie des zugehörigen Stecknutprofils 81a, 81b.
  • Hier sind jedoch auch verschiedene weitere dem Fachmann ohne weiteres geläufige Querschnittsgestaltungen denkbar.

Claims (16)

  1. Mehrwege-Box für Seecontainer mit einem Bodenteil (1), zwei Seitenwänden (2a, 2b), einer Vorderwand (4), einer Rückwand (5) und einem auflegbaren Deckel (6), dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (2a, 2b) am Bodenteil (1) und die Vorderwand (4) und die Rückwand (5) an den Seitenwänden (2a, 2b) mittels Steckschienen (8a, 8b) lösbar befestigbar sind, wobei die Steckschienen (8a, 8b) jeweils eine Stecknutleiste (81a, 81b) mit einer hinterschnitten ausgebildeten und von mindestens einer Stirnseite der Stecknutleiste (81a, 81b) her zugängliche Einstecknut (800) und ein stirnseitig in die Einstecknut (800) der Stecknutleiste (81a, 81b) formschlüssig einschiebbares Steckprofil (80a, 80b) umfassen und die Stecknutleiste (81a, 81b) und das Steckprofil (80a, 80b) einer Steckschiene (8a, 8b) an einander zugeordneten Positionen an den Seitenwänden (2a, 2b) und dem Bodenteil (1) bzw. den Seitenwänden (2a, 2b) und Vorderwand (4) und Rückwand (5) befestigt und zur Ausbildung der Mehrwege-Box lösbar zusammensteckbar sind.
  2. Mehrwege-Box nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckschienen (8a) zur Befestigung der Seitenwände (2a, 2b) am Bodenteil (1) parallel zum Bodenteil (1) verlaufend ausgerichtet sind und einen Anschlag (9) zur Begrenzung des Verschiebeweges aufweisen.
  3. Mehrwege-Box nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckschienen (8b) zur Befestigung der Vorderwand (4) und der Rückwand (5) an den Seitenwänden (2a, 2b) vertikal in Bezug auf das Bodenteil (1) verlaufend ausgerichtet sind.
  4. Mehrwege-Box nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite des Bodenteiles (1) voneinander beabstandete Kufen (12) zum Transport mittels Gabelstapler oder Hubwagen ausgebildet sind.
  5. Mehrwege-Box nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckschienen (8a, 8b) und ggf. die Kufen (12) aus recyceltem Kunststoffmaterial auf Basis von Folien- oder Mischfraktionen aus Polyolefinen, wie Polyethylen oder Polypropylen, ggf. unter Zusatz von Stabilisatoren, Gleitmitteln, Pigmenten oder Füllstoffen hergestellt sind.
  6. Mehrwege-Box nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenteil (1), die Seitenwände (2a, 2b), die Vorderwand (4) und die Rückwand (5) aus OSB-Holzplatten hergestellt sind.
  7. Mehrwege-Box nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenteil (1), die Seitenwände (2a, 2b), die Vorderwand (4) und die Rückwand (5) aus Strohfaserplatten hergestellt sind.
  8. Mehrwege-Box nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwand (4) und/oder die Rückwand (5) zweiteilig mit einer horizontalen Teilung ausgebildet sind.
  9. Mehrwege-Box nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenteil (1) eine Bodenplatte (10) und unterseitige Verstärkungsstreben (11) umfaßt.
  10. Mehrwege-Box nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckschienen (8b) zur Befestigung der Vorderwand (4) und Rückwand (5) an den Seitenwänden (2a, 2b) mit ihrem unteren stirnseitigen Ende auf dem Bodenteil (1) aufstehen und an dem entgegengesetzten oberen Ende Auflager (A) für den Deckel (6) ausbilden.
  11. Mehrwege-Box nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckschienen (8a, 8b) mit einer Drucklast von mindestens 250 kg, vorzugsweise mindestens 500 kg formstabil belastbar sind.
  12. Mehrwege-Box nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß im oberen Randbereich der Seitenwände (2a, 2b) und/oder der Vorderwand (4) und Rückwand (5) Deckelaufleger (20) für den Deckel (6) angeordnet sind.
  13. Mehrwege-Box nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckschienen (8a, 8b) mittels Schrauben befestigt sind.
  14. Mehrwege-Box nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenmaße der Mehrwege-Box in Bezug auf Länge, Höhe und Breite so ausgewählt sind, daß in einen Seecontainer von 20 Fuß exakt 36 Mehrwege-Boxen unter Füllung desselben einpassen, wobei eine Anordnung von 2 Mehrwege-Boxen nebeneinander und 3 Mehrwege-Boxen übereinander und diese in 6 Reihen jeweils hintereinander vorgesehen ist.
  15. Mehrwege-Box nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenmaße der Mehrwege-Box betreffend Länge, Höhe und Breite so bemessen sind, daß in einen Seecontainer von 20 Zoll exakt 24 Mehrwege-Boxen unter Füllung desselben einpassen, wobei eine Anordnung von 2 Mehrwege-Boxen nebeneinander und 2 Mehrwege-Boxen übereinander und diese jeweils in 6 Reihen hintereinander vorgesehen ist.
  16. Mehrwege-Box nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß für die Befüllung eines High-Cube-Containers eine aus einer Oberbox und einer Unterbox zusammengesetzte Box vorgesehen ist, wobei die Außenmaße der Mehrwege-Box bezüglich Länge, Höhe und Breite so bemessen sind, daß in einen als High-Cube-Container ausgeführten Seecontainer von 40 Fuß exakt 26 Mehrwege-Boxen unter Füllung desselben einpassen, wobei eine Anordnung von 2 jeweils aus einer Oberbox und einer Unterbox zusammengesetzten Mehrwege-Box nebeneinander und diese in 13 Reihen hintereinander vorgesehen sind.
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