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DE20121311U1 - Dunkel gefärbte saugfähige Artikel - Google Patents

Dunkel gefärbte saugfähige Artikel

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Publication number
DE20121311U1
DE20121311U1 DE20121311U DE20121311U DE20121311U1 DE 20121311 U1 DE20121311 U1 DE 20121311U1 DE 20121311 U DE20121311 U DE 20121311U DE 20121311 U DE20121311 U DE 20121311U DE 20121311 U1 DE20121311 U1 DE 20121311U1
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DE
Germany
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topsheet
layer
absorbent
backsheet
materials
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20121311U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Procter and Gamble Co
Original Assignee
Procter and Gamble Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from EP00115725A external-priority patent/EP1174101A1/de
Application filed by Procter and Gamble Co filed Critical Procter and Gamble Co
Publication of DE20121311U1 publication Critical patent/DE20121311U1/de
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Description

TER MEER STEINMl£l$.TER.^.I?ARt!>i?.6. GbR - &igr; -
The Procter & Gamble Company, 201 21 311.7 29.05.2002
Dunkel gefärbte saugfähige Artikel
Gebiet der Erfindung
Die vorliegende Erfindung betrifft dunkel gefärbte saugfähige Einwegartikel, insbesondere Hygienebinden und SUpeinlagen.
Die saugfähigen Artikel gemäß der vorliegenden Erfindung weisen den Vorteil auf, dass sie durch visuelle Betrachtung nicht leicht erkennbar sind, wenn sie mit dunkel gefärbter Unterwäsche getragen werden (z.B. schwarz, grau, marineblau und ähnliches).
Hintergrund der Erfindung
Historisch gesehen war es gängig, dass saugfähige Artikel, im Allgemeinen einschließlich Windeln, Inkontinenzprodukten für Erwachsene, Unterarmschweißaufsaugprodukten, Krageneinsätzen, Hygienebinden und Slipeinlagen, in einer Farbe vorgesehen werden, welche einen hygienischen Eindruck vermitteln. Dieses resultierte konventionell in weißen oder hauptsächlich weißen Artikeln. Dieses paßte sehr gut zu der historisch dominierenden Unterwäschefarbe, in der diese Artikel getragen wurden, nämlich zu weißer Unterwäsche. Als ein Ergebnis sind weiße Hygienebinden oder weiße Slipeinlagen nicht leicht erkennbar, wenn sie in einer solchen weißen Unterwäsche verwendet werden.
Die jüngste Mode führte die Frauen häufiger dazu, andere Farben als Weiß bei der Unterwäsche zu verwenden. Dieses wurde nicht nur durch die Mode selbst vorgeschrieben, sondern ist ebenso ein Ergebnis der Entwicklung der Kleidung, welche eine gewisse Durchsichtigkeit aufweist und es erlaubt, dass die Farbe der Unterwäsche erkennbar ist. Darüber hinaus erfreuen sich jüngst die sogenannte G-Stringunterwäsche oder "Tangaslips" einer breiten Verwendung, insbesondere bei Frauen der jüngeren Generation. Diese sogenannten Stringtangas werden insbesondere verwendet, um zu vermeiden, dass die Kontur der Unterwäsche durch eng anliegende Kleidung erkennbar wird.
Es bestand daher ein Bedarf an der Verfügbarkeit von Hygienebinden oder Slipeinlagen, welche zu der Farbe der Unterwäsche (und typischerweise zu der Wäsche) passen, um eine Wahrnehmbarkeit der Gegenwart solcher Artikel
TER MEER STEINto&$F£rt..#EA"äTj^fl. GbR ' 2 '
The Procter & Gamble Company, 20121311.7 29.05.2002
aufgrund der Farbe zu vermeiden (unter der Annahme, dass moderne Kleidung durchsichtig sein kann).
Dieses ist für Hygienebinden oder Slipeinlagen mit sogenannten Flügeln, welehe um die Außenseite der Unterwäsche gefaltet werden, ganz besonders wichtig, da der Flügelteil der Hygienebinde oder der Slipeinlage zweckmäßigerweise und mit Absicht auf die Außenseite der Unterwäsche gefaltet wird und daher leicht sichtbar ist in Abhängigkeit der Kleidung, welche über der Unterwäsche getragen wird.
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Hygienetücher, welche ein saugfähiges Material und eine Rückseitenlage (die Seite, welche der Kleidung zugewendet ist), welche eine Hauttonfarbe aufweist, umfassen, werden in der FI 9602361 an Anja Levoranta offenbart. Die Färbung kann die wirkliche Hautfarbe simulieren. Die DE 198 21 821 an Buetow Geb Wantulla offenbart Slipeinlagen, die in zwei Tangaslipeinlagen entlang ihrer diagonalen Linie getrennt werden können. Sie werden bevorzugt in einer Vielzahl verschiedener Farben hergestellt. In der Tat können die Oberlage und die Rückseitenlage dieser Slipeinlagen gefärbt sein.
Traditionell sind die saugfähigen Kerne, welche in saugfähigen Artikeln verwendet werden, wie Slipeinlagen und/oder Hygienebinden, in weißer Farbe erhältlich, um einen hygienischen Zustand zu vermitteln. Es wurde jedoch beobachtet, dass die Verwendung solcher weißer saugfähiger Kerne in dunkel gefärbten saugfähigen Artikeln, welche mit dunkel gefärbten sogenannten "Oberlagen mit Öffnungen bzw. Löchern" versehen sind, mit dem Diskretionsbedarf bei der Verwendung solcher Artikel in Konflikt stehen, da die weiße Farbe durch die Öffnungen der dunkel gefärbten Oberlage sichtbar wären.
Daher ist es ein Ziel der vorliegenden Erfindung, saugfähige Artikel vorzusehen, wie Hygienebinden und /oder Slipeinlagen, welche in der Verwendung beim Tragen zusammen mit einer dunkel gefärbten Unterwäsche diskret sind. Es ist ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, saugfähige Artikel vorzusehen, insbesondere Hygienebinden oder Slipeinlagen, welche derartig hergestellt sind, dass sie beim Tragen auf dunkel gefärbter Unterwäsche, oder allgemeiner, unter durchsichtiger Wäsche, in welcher sie getragen werden, nicht leicht erkennbar sind, und welche leicht und billig in großer Menge hergestellt werden können.
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Dieses wurde nun erreicht durch das Vorsehen eines saugfähigen Artikels mit einer Oberlage mit Öffnungen bzw. Löchern, einer darunter liegenden Schicht (Unterlage), welche durch die Löcher der Oberlage sichtbar ist, und einer Rückseitenlage, worin sowohl die Oberlage als auch die darunter liegende Schicht bzw. Unterlage eine Farbe mit einem L-Hunterwert von weniger als 60 aufweisen. Bevorzugt ist der Unterschied in dem L-Hunterwert AL zwischen der Unterlage (z.B. der sekundären Oberlage und/oder dem saugfähigen Kern) und der Oberlage geringer als 20.
Vorteilhafterweise wird ein maskierender Effekt des saugfähigen Kerns, welcher typischerweise eine helle Farbe (weiße Farbe) aufweist, vorgesehen, welche daher durch die Öffnungen der Oberlage nicht wahrnehmbar ist, wodurch die Diskretion in der Verwendung des gesamten saugfähigen Artikels der vorliegenden Erfindung vermittelt wird. Die Maskierung des saugfähigen Kerns in den dunkel gefärbten saugfähigen Artikeln liefert eine erhöhte Diskretion bei der Verwendung, insbesondere in den intimeren Momenten des Lebens einer Frau, in denen die Frau ihre Unterwäsche entfernen muß.
Ein weiterer Vorteil, welcher mit der Verwendung der dunkel gefärbten saugfähigen Artikeln gemäß der vorliegenden Erfindung in Verbindung steht, ist der maskierende Effekt der vom Körper abgegebenen Substanzen, welche von den saugfähigen Artikeln absorbiert und darin zurückgehalten werden. Körperflüssigkeiten, wie Vaginalsekrete, Urinverlust und/oder Menstruation, werden durch die Anwesenheit einer Unterlage (z.B. sekundäre Oberlage und/ oder saugfähiger Kern) mit einem L-Hunterwert von weniger als 60, bevorzugt passend zu der Farbe der Oberlage der saugfähigen Artikel der vorliegenden Erfindung, maskiert. Dieses trägt zum Gesamtkomfort und zur Diskretion bei. In der Tat wird eine optimale Maskierung einer jeden Körperflüssigkeitsabgabe, insbesondere der Abgabe von Menstruationsblut, in den saugfähigen Artikel erreicht, wenn sowohl die Oberlage als auch die darunter liegende Schicht (Unterlage) einen L-Hunterwert von weniger als 30 aufweisen und bevorzugt von schwarzer Farbe sind.
In einer Ausführungsform hierin können die saugfähigen Artikel der vorliegenden Erfindung in ihrem saugfähigen Kern Geruchsregulierungsmaterialien umfassen, wie zum Beispiel Aktivkohle, welche das bei weitem wirksamste und kosteneffizienteste Geruchsregulierungsmaterial darstellt. Dieses Ge-
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ruchsregulierungsmaterial war traditionell in konventionellen hygienischen weißen saugfähigen Artikeln aufgrund dessen inhärenter schwarzer Farbe nicht erwünscht. Aktivkohle (ebenso künstliche Kohle genannt) kann vorteilhaft in den dunkel gefärbten saugfähigen Artikeln der vorliegenden Erfindung, insbesondere den schwarzen, verwendet werden, ohne den Komfort und die Diskretion des Artikels zu beeinträchtigen.
Zusammenfassung der Erfindung
Die vorliegende Erfindung umfaßt einen saugfähigen Artikel, umfassend eine Oberlage mit Öffnungen bzw. Löchern, eine darunter liegende Schicht (Unterlage), welche durch die Öffnungen der Oberlage sichtbar ist, und eine Rückseitenlage, worin die Oberlage und die Unterlage unabhängig voneinander einen L-Hunterwert von weniger als 60 aufweisen, welcher gemäß dem Hunter farbsystem wie nachstehend beschrieben definiert ist.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die Erfindung wird weiterhin durch Bezugnahme auf die angehängten Zeichnungen beschrieben.
Figur 1 ist eine Draufsicht von oben auf eine bevorzugte schwarze Slipeinlage gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei die Oberlage zum Betrachter hin gerichtet ist (Dunkelheit/Farbe ist nicht gezeigt).
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Figur 2 ist eine vergrößerte laterale Querschnittsansicht einer Slipeinlage gemäß der vorliegenden Erfindung.
Figur 3 ist eine vergrößerte laterale Querschnittsansicht, welche entlang der Linie I-I der Figur 1 genommen ist.
Figur 4 ist eine vergrößerte laterale Querschnittsansicht einer anderen Slipeinlage gemäß der vorliegenden Erfindung.
Figur 5 ist eine Draufsicht von oben auf eine andere bevorzugte schwarze Slipeinlage gemäß der vorliegenden Erfindung, nämlich eine Stringtangaslipeinlage, wobei die Oberlage zu dem Betrachter hin gerichtet ist.
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Figur 6 ist eine Draufsicht von oben auf eine schwarze Stringtangaslipeinlage gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei die Oberlage dem Betrachter zugewendet ist, worin die Ober lage mit einer Reihe von Verbindungsstellen 1 versehen ist, bei denen die Oberlage mindestens teilweise mit der entsprechenden darunter liegenden Schicht (Unterlage) gemäß der Lehre der EP-A-617 602 verbunden ist. (Dunkelheit/Farbe ist nicht gezeigt)
Detaillierte Beschreibung der Erfindung
Definitionen
"Saugfähige Artikel", wie hierin bezeichnet, sind primär Hygienebinden, Slipeinlagen oder Inkontinenzkissen, welche in der Schrittregion einer Unterwäsche getragen werden. Artikel, wie schweißabsorbierende Unterarmkissen, Stilleinlagen oder Krageneinsätze, können jedoch ebenso von der vorliegenden Erfindung profitieren. Es ist sogar vorstellbar, dass Babywindeln, Inkontinenzwindeln für Erwachsene und Vorrichtungen zum Entsorgen von menschlichen Absonderungen (human waste management devices) von der vorliegenden Erfindung profitieren, auch wenn sie herkömmlich nicht in Verbindung mit einer Unterwäsche getragen werden.
Der Begriff "Einmal-" wird hierin verwendet, um saugfähige Artikel zu beschreiben, die nicht zum Waschen oder zu anderweitigen Wiedergewinnung oder Wiederverwendung als saugfähiger Artikel vorgesehen sind (d.h. sie sind vorgesehen, nach der einmaligen Verwendung weggeworfen zu werden und bevorzugt rezykliert, kompostiert und anderweitig in einer umweltverträglichen Weise beseitigt zu werden).
Der saugfähige Artikel gemäß der vorliegenden Erfindung ist herkömmlich aufgebaut aus drei Hauptelementen: der Oberlage, welche dem Verwender des Artikels während der Verwendung zugewendet ist und flüssigkeitsdurchlässig ist, um den Durchgang von Flüssigkeiten in den Artikel zu erlauben, wobei die Oberlage eine Oberlage mit Löchern bzw. Öffnungen ist; der Rückseitenlage, welche den Flüssigkeitseinschluss gewährleistet, sodass die absorbierten Flüssigkeiten nicht aus dem Artikel auslaufen, wobei diese Rückseitenlage herkömmlich die Oberfläche des Artikels darstellt, welche der Unterwäsche zugewendet ist; einer Schicht, welche unter der Oberschicht mit den Öffnun-
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gen liegt, wobei diese Schicht durch die Öffnungen der Oberschicht sichtbar ist. Bevorzugt wird eine solche unterliegende Schicht (Unterlage) durch mindestens einen Teil einer sekundären Schicht vorgesehen, welche hierin ebenso sekundäre Oberlage genannt wird, und/oder mindestens einen Teil eines absorbierenden Kerns, welcher zwischen der Oberlage und der Rückseitenlage sandwichartig angeordnet ist und welcher die Absorptionsfähigkeit des Artikels gewährleistet, um die Flüssigkeit aufzunehmen und zurückzuhalten, welche in den Artikel durch die Oberlage eingedrungen ist. In einigen Ausführungsformen, wie nachstehend beschrieben, kann die Unterlage durch mindestens einen Teil der Rückseitenlage und/oder durch mindestens einen Teil einer Zwischenschicht, welche zwischen dem saugfähigen Kern und der Rückseitenlage angeordnet ist, vorgesehen werden.
Viele saugfähige Artikel und Gestaltungen, einschließlich besonderer Materialien, sind im Stand der Technik bekannt und wurden im Laufe der Zeit ausführlich beschrieben. All diese Materialien sind im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung nützlich, vorausgesetzt, dass sie die Erfordernisse der dunklen Farbe, wie hierin durch die Hunter-Farbskalawerte definiert, erfüllen. Typischerweise erfordert es nur eine geringfügige Modifikation der Materialzusammensetzung, während der Großteil der konventionellen Materialeigenschaften beibehalten wird. Im Folgenden werden Beispiele an Materialien, welche für die Verwendung in den saugfähigen Artikeln der vorliegenden Erfindung besonders vorteilhaft sind, beschrieben. Dem Fachmann wird es leicht möglich sein, alternative Materialien zu identifizieren, welche ebenso im Zusammenhang mit den saugfähigen Artikeln gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet werden können.
Gemäß der vorliegenden Erfindung weisen die Oberlage und die Unterlage der saugfähigen Artikel unabhängig voneinander einen L-Hunterwert von weniger als 60 auf.
Die L-Hunter-Skalenwerte, welche hierin verwendet werden, um die Dunkelheit/Helligkeit der Materialien der saugfähigen Artikel gemäß der vorliegenden Erfindung zu definieren, sind Einheiten einer Farbmessung in dem Hunter-Farbsystem. Eine vollständige technische Beschreibung des Systems kann in einem Artikel von R.S. Hunter, "Photoelectric Color Difference Meter", Journal of the Optical Society of America, Vol. 48, Seiten 985-95, 1958, ge-
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funden werden. Vorrichtungen, welche speziell für die Messung der Farbe in den Hunterskalen entworfen wurden, sind in dem US-Patent 3,003,388 an Hunter et al, herausgegeben am 10. Oktober 1961, beschrieben. Im Allgemeinen sind Hunter-Farb-"L"-Skalenwerte Einheiten einer Lichtreflexionsmessung, und je höher der Wert ist, desto heller ist die Farbe, da ein heller gefärbtes Material mehr Licht reflektiert. Genauer gesagt enthält die "L"-Skala in dem Hunt er-Farbsystem 100 gleiche Teileinheiten, wobei absolut schwarz am unteren Ende der Skala (L = 0) und absolut weiß am oberen Ende der Skala (L = 100) liegt. Somit ist bei der Messung der Hunter-Farbwerte der Mali) terialien, welche in den saugfähigen Artikeln gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet werden, das Material um so dunkler, je geringer der "L"-Skalenwert ist.
Die saugfähigen Artikel hierin und somit die Materialien, aus denen die saugfähigen Artikel hergestellt sind, können von einer jeglichen Farbe sein, vorausgesetzt, dass der hierin definierte L-Hunterwert erfüllt ist.
"Farbe", wie hierin beschrieben, umschließt eine jegliche primäre Farbe, d.h. weiß, schwarz, rot, blau, violett, orange, gelb, grün und indigo, sowie eine jede Deklination davon oder Mischung daraus.
Farben können gemäß einem internationalen anerkannten 3D-Festdiagramm der Farben gemessen werden, worin alle Farben, welche von dem menschlichen Auge wahrgenommen werden, in einen numerischen Code umgewandelt werden. Dieses System basiert auf drei Dimensionen (x, y, z) und insbesondere auf L* , a*, b*.
Wenn eine Farbe gemäß diesem System definiert ist, repräsentiert L* die Helligkeit (0 = schwarz, 100 = weiß), a* und b* repräsentieren unabhängig voneinander eine Zweifarbenachse, wobei a* die Achse rot/grün (+a = rot, -a = grün) darstellt, während b* die Achse gelb/blau (+b = gelb, -b = blau) repräsentiert.
Eine jede Farbe ist durch einen einzigartigen &Dgr;&Egr;-Wert identifiziert, welcher mathematisch durch die Gleichung ausgedrückt wird:
TERMEER STE]NM£iarE*R.&*RÄRfAISR. GbR -8-
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&Dgr;&Egr; = [L Ref. - L*probe)2 + (a*Ref. - a*Probe)2 + (b*Ref. - b*Probe)2]1/2
&Dgr;&Egr; repräsentiert den Abstand zwischen der Referenzfarbe und dem Keine-Far be-Punkt graphisch (d.h. Zentrum der Sphäre L*Ref = 50, a*Ref = 0, b*Ref = 0) des 3D-Modells.
Die Farbe kann unter Verwendung des Kolorimeterinstruments von MINOLTA der Art CR-300 (erhältlich von der Minolta Company, Japan) gemessen werden, welches die Koordinaten L*. a*, b* liefert und aus dem die DE-Werte bestimmt werden können.
Es versteht sich von selbst, dass die L-Hunterwerte und Farbwerte &Dgr;&Egr;, welche hierin betrachtet werden, jene sind, die auf den Materialien von Interesse gemessen werden (z.B. der Ober lage oder der Rückseitenlage oder der Unterlage), welche als Lage oder auf sich selbst gefaltet aufgenommen werden, sodass durch zusätzliche Lagenbildung desselben Materials oder zusätzliches Falten davon der L-Hunterwert und der Farbwert konstant bleiben. In der Tat sind der L-Hunterwert und &Dgr;&Egr; jene des Materials per se ohne jeglichen Einfluß des Trägers, auf dem das Material in dem Instrument zur Messung befestigt ist. Mit anderen Worten, wenn der L-Hunterwert beispielsweise der Oberlage mit Öffnungen gemessen wird, werden mehrere Schichten dieses Materials übereinander gelegt oder eine Schicht davon wird mehrere Male auf sich selbst gefaltet, bevor der L-Hunterwert gemessen wird, wobei dasselbe Material nach zusätzlicher Lagenbildung oder Zusammenfalten erneut gemessen wird. Letzteres Vorgehen wird so oft wie nötig durch zusätzliches Schichten oder Zusammenfalten durchgeführt, bis der L-Hunterwert sich nicht mehr ändert. Dieser Wert ist derjenige, der hierin betrachtet wird.
Oberlage
Der Begriff der Oberlage mit Öffnungen bzw. mit Löchern, wie er hierin verwendet wird, bezieht sich auf Oberlagen, welche Löcher aufweisen. Im Allgemeinen ist die Oberlage mit Löchern anpassungsfähig, flexibel, weist ein weiches Gefühl auf und ist gegenüber der Haut des Trägers nicht reizend.
Typischerweise umfaßt die Oberlage eine Vielzahl von Öffnungen mit einer Porengröße von 0,0001 mm bis 5 mm. Alle Öffnungen können dieselben Dimen-
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sionen aufweisen, oder es können Öffnungen unterschiedlicher Dimensionen vorliegen. Die offene Fläche der Oberlage mit Öffnungen reicht typischerweise von 1% bis 50%, bevorzugt von 5% bis 45%, besonders bevorzugt von 10% bis 40% und am meisten bevorzugt von 20% bis 35%.
Die Oberlage mit Öffnungen ist typischerweise eine polymere Folie mit Öffnungen. Geeignete Oberlagen aus einer polymeren Folie mit Öffnungen zur Verwendung hierin umschließen polymere geformte Folien mit Öffnungen, geformte thermoplastische Folien mit Öffnungen, plastische Folien mit Öffnungen und hydrogeformte thermoplastische Folien; poröse Schäume, retikulierte Schäume; retikulierte thermoplastische Folien; und thermoplastischen Mull.
Geformte Folien mit Öffnungen sind besonders geeignet zur Verwendung hierin als die Oberlage mit Öffnungen, weil sie gegenüber Körperabsonderungen durchlässig sind und noch nicht-saugfähig sind sowie eine reduzierte Neigung aufweisen, Fluide zurück durchzulassen und die Haut des Trägers erneut zu befeuchten. Somit verbleibt die Oberfläche der geformten Folie, welche in Kontakt mit dem Körper steht, trocken, wodurch ein Verschmutzen des Körpers verhindert wird und dem Benutzer ein komfortableres Gefühl vermittelt wird. Geeignete geformte Folien werden in dem US-Patent 3,929,135 (Thompson), herausgegeben am 30. Dezember 1975; dem US-Patent 4,324,246 (MuI-lane, et al.), herausgegeben am 13. April 1982; dem US Patent 4,342,314 (Radel et al.), herausgegeben am 3. August 1982; dem US-Patent 4,463,045 (Ahr et al.), herausgegeben am 31. Juli 1984; und der US 5,006,394 (Baird), herausgegeben am 9. April 1991, beschrieben. Besonders bevorzugte Oberlagen aus geformten Folien mit MikroÖffnungen werden in dem US-Patent 4,609,518 (Curro et al.), herausgegeben am 2. September 1986, und dem US-Patent 4,629,643 (Curro et al.), herausgegeben am 16. Dezember 1986, offenbart.
Eine geformte Folie, welche zur Verwendung hierin geeignet ist, ist eine schwarze geformte Polyethylenfolie mit Öffnungen, Black CPM DH® Code 45105/99, erhältlich von BP Chemicals, Wasserburg-Deutschland.
Die Körperoberfläche der polymeren Folienoberlage kann hydrophil sein, so daß der Transfer der Flüssigkeit durch die Oberlage schneller gestaltet wird, als wenn die Körperoberfläche nicht hydrophil ware. In einer bevorzugten Ausführungsform ist ein Tensid in die polymeren Materialien der geformten
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Folienoberlage eingelagert, wie es in der PCT-Veröffentlichung Nr. WO93/ 09741, "Absorbent Article Having A Nonwoven and Apertured Film Coversheet", eingereicht am 19. November 1991 von Aziz et al., beschrieben. Alternativ kann die Körperoberfläche der Oberlage durch die Behandlung mit einem Tensid hydrophil gemacht werden, wie es in der oben Bezug genommenen US 4,950,254 beschrieben ist.
Andere geeignete Oberlagen mit Öffnungen zur Verwendung hierin sind aus gewebten oder nichtgewebten Materialien oder aus Strick- bzw. Maschenware hergestellt. Solche Materialien können natürliche Fasern (z.B. Holz- oder Baumwollfasern), synthetische Fasern (z.B. polymere Fasern, wie Polyester-, Polypropylen- oder Polyethylenfasern) oder eine Kombination von natürlichen und synthetischen Fasern umfassen.
Besonders geeignete Oberlagen mit Öffnungen zur Verwendung hierin sind nichtgewebte Oberlagen. Geeignete nichtgewebte Materialien /Schichten umschließen faserförmige nichtgewebte Materialien/Schichten, gebildet durch ein Kardierungsverfahren oder ein Spinn- bzw. Spinnvliesverfahren oder ein Schmelzblasverfahren, wobei das geschmolzene polymere Material durch eine Düse extrudiert wird, verdünnt bzw. verjüngt zum Verlängern des extrudierten Polymers in Fasern und zur Verminderung deren Durchmesser, und anschließend auf einer Formoberfläche deponiert wird. Verfahren zum Formen solcher nichtgewebten Materialien/Schichten sind dem Fachmann bekannt. Polymere Materialien, welche zur Verwendung in der Bildung/Formung solcher faserförmigen nicht gewebten Materialien/Schichten geeignet sind, umschließen Polyolefine, wie Polyethylen und Polypropylen, Polyester, Nylons, Ethylenvinylacetat, Ethylenmethacrylat, Copolymere von den obengenannten Materialien, Blockcopolymere, wie die A-B-A-Blockcopolymere von Styrol und Butadien, und ähnliches.
Ein konventionelles nichtgewebtes Material, welches zur Verwendung hierin geeignet ist, ist eine schwarze gesponnene bzw. spinngebundene Polyethylenschicht, welche kommerziell von BBA unter dem Codenamen T27CXC erhältlich ist.
Neben den vorstehend beschriebenen konventionellen nichtgewebten Materialien kann die Oberlage mit Löchern zur Verwendung hierin hergestellt sein
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aus herkömmlichen nichtgewebten Materialien, welche typischerweise durch irgendein vorstehend erwähntes Verfahren zur Verfügung gestellt werden, wie das Spinn- bzw. Spinnfließverfahren, in welches zusätzliche Löcher durch irgendein dem Fachmann zu diesem Zweck bekanntes konventionelles Verfahren gebildet werden können, nachdem die nichtgewebten Materialien per se hergestellt worden sind.
In noch einer bevorzugten Ausführungsform hierin umfaßt die Oberlage mit Löchern eine polymere Folie mit Löchern, bevorzugt eine geformte Folie mit Löchern, zusammen mit einer nichtgewebten Außenschicht (wobei die nichtgewebte Schicht auf die Verwenderoberfläche hin gerichtet ist). Typischerweise wird die nichtgewebte Schicht auf die polymere Folie mit Löchern in einer diskontinuierlichen Weise gelegt, so daß mindestens der Teil, bei dem erwartet wird, dass Flüssigkeit an den saugfähigen Artikel abgegeben wird, frei an der nichtgewebten Schicht ist. Es ist in der Tat besonders bevorzugt, dass die Oberlage eine sogenannte Hybridoberlage ist, in welcher die den Benutzer berührende Oberfläche in deren Zentrum in Längsrichtung mit einer polymeren Folie mit Löchern versehen ist, während ein Teil, welcher das Zentrum nicht einschließt, mit einem nichtgewebten Material versehen ist, wie z.B. den nichtgewebten Materialien mit hohem Loft bzw. hoher Luftigkeit oder anderen nicht gewebten Materialien, welche besonders Hautfreundlichkeit vermitteln. Solche Oberlagen wurden in der EP-A-523 683, der EP-A-523 719, der EP-A-612 233 oder der EP-A-766 953 offenbart. Die Figur 1 zeigt eine Slipeinlage 1 mit solch einer bevorzugten Oberlage, umfassend eine nichtgewebte Außenschicht 2 und eine polymere geformte Folienschicht mit Löchern 3 (Löcher sind nicht gezeigt). Die nichtgewebte Außenschicht 2 hat eine Öffnung 20, positioniert in der zentralen Zone der dem Benutzer zugewandten Oberfläche des saugfähigen Artikels. Die Öffnung 20 wird in der nichtgewebten Außenschicht 2 als ein Durchgang für Körperabsonderungen vorgesehen, welche direkt auf der geformten Folienschicht 3 mit Löchern deponiert werden, so daß der Vorteil deren überragender Fluidhandhabungseigenschaften zum Tragen kommt, so daß das Fluid schnell in den saugfähigen Kern gelangt. Typischer weise umfaßt die nichtgewebte Außenschicht 2 zwei Streifen 21, 22, welche im Abstand oben an der geformten Schicht 3 mit Löchern angeordnet sind, so daß der Zwischenraum zwischen den Streifen 21, 22 die Öffnung 20 bildet. Die zwei Schichten können kontinuierlich, teilweise oder intermittierend zusammengebunden sein. In einer bevorzugten Ausführungsform sind die nicht-
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gewebte Außenschicht und die geformte Folienschicht mit Löchern an einer Vielzahl von Positionen der Streifen 21 und 22 punktartig verbunden mit einer Wärmebindung 23. Die Wärmebindungen 23 liefern ein Prägesiegelmuster, welches ebenso einen ästhetischen Effekt in dem Musterdesign, z.B. WeI-lenlinien, vermitteln kann.
Die Oberlage mit Löchern hierin kann hergestellt werden aus einem nichtgewebten oder gewebten Material oder einer polymeren Folie. Solche Folien und nichtgewebten oder gewebten Materialien können beispielsweise aus Polyme ren hergestellt werden, wie Polyethylen- oder Polypropylenzusammensetzungen. Herkömmlich wurden solche Polymere mit einem Färbematerial, wie Titandioxid, versehen, um eine Weißtrübung zu vermitteln. Die einfache Verwendung anderer Färbematerialien (z.B. Farbstoffe, Pigmente, usw.), nämlich dunkel färbende Materialien (wie schwarz, marineblau, grau und ähnliches), liefert eine dunkel gefärbte Folie oder nichtgewebtes Material. Die Verwendung anderer Färbematerialien anstelle von Titandioxid, um die L-Hunterwerte für die Materialien, welche hierin verwendet werden, zu erfüllen, weist den Vorteil auf, dass im Wesentlichen keine Materialänderungen hervorgerufen werden. Ebenso liefert die Auswahl besonderer Färbematerialien zur Verwendung in dem Material, aus dem die Oberlage hergestellt werden kann, ebenso den zusätzlichen Vorteil besserer Materialeigenschaften (unter anderem geringere Kosten und eine verminderte Umweltbelastung).
Es sollte hierin verstanden werden, dass ein jedes herkömmliches Verfahren, welches dem Fachmann zum Vorsehen von dunkel gefärbten Oberlagen mit Löchern (d.h. das Material, welches die L-Hunterwert-Erfordernisse hierin erfüllt) bekannt ist, zur Verwendung hierin geeignet ist. Dunkel gefärbte Oberlagen, hergestellt aus irgendwelchen der oben erwähnten Materialien, können typischerweise vorgesehen werden durch verschiedene Verfahren, welche dem Fachmann altbekannt sind, einschließlich der Pigmentierung der Materialien, der Färbung der Materialien oder dem Farbdruck der Materialien.
Ein bevorzugtes Beispiel dunkel gefärbter Oberlagen ist eine Hybridoberlage mit einer schwarzen Polyethylen-basierten geformten Folie mit Löchern CPM DH® Code 45105/99, erhältlich von BP Chemicals, zusammen mit einer schwarzen nichtgewebten spinngebundenen Polyethylenaußenschicht, erhält-
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lieh von BBA unter dem Codenamen T27CXC. Diese beiden schwarzen Materialien werden unter Verwendung von Pigmenten auf Kohlenstoffbasis erhalten.
Gemäß der vorliegenden Erfindung weist die Oberlage mit Löchern hierin einen L-Hunterwert von weniger als 60, bevorzugt weniger als 50, besonders bevorzugt weniger als 40, ganz besonders bevorzugt weniger als 30 und am meisten bevorzugt weniger als 20, auf. In der Ausführungsform hierin, worin unterschiedliche Schichten für die Oberlage verwendet werden, wie polymere Folienschichten mit Löchern zusammen mit einer nichtgewebten Außenschicht, erfüllen all diese Schichten einzeln dieses Erfordernis. Bevorzugt ist der L-Hunterwert der verschiedenen Schichten/Materialien der Oberlage derselbe.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Unterschied in den Farbwerten &Dgr;&Egr; zwischen unterschiedlichen Schichten/Materialien der Oberlage, beispielsweise zwischen der nichtgewebten Außenschicht und der polymeren Folienschicht mit Löchern, bevorzugt geringer als 30, besonders bevorzugt geringer als 15 und ganz besonders bevorzugt geringer als 10. Am meisten bevorzugt passen die Farben der unterschiedlichen Schichten/Materialien der Oberlage zueinander (sind dieselben (d. h. weisen dieselben &Dgr;&Egr; auf)).
In einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Oberlage schwarz und ist typischerweise durch Verwendung von Pigmenten vom Kohlenstofftyp als das Färbemittel vorgesehen.
Es wurde überraschenderweise gefunden, dass die Zugabe von Pigmenten vom Kohlenstofftyp, wie Graphit, zu nichtgewebten Materialien den nichtgewebten Materialien eine verbesserte Weichheit vermittelt. Ohne an eine bestimmte Theorie gebunden sein zu wollen, wird angenommen, dass die Weichheitsvorteile sehr wahrscheinlich auf der Tatsache beruhen, dass das Pigment vom Kohlenstofftyp, nämlich Graphit, als eine Verunreinigung wirkt, die Bindung des Polymerbasismaterials vermindert, wodurch ein flauschigeres Endmaterial geliefert wird, welches somit bei Hautkontakt weicher ist. Daher weisen in einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung die saugfähigen Artikel eine dunkel gefärbte nichtgewebte Oberlage auf, worin die Farbe durch Anwesenheit eines Pigments vom Kohlenstofftyp, wie Graphit, vermittelt wird. Solche saugfähigen Artikel mit einer dunkel gefärbten nichtgewebten Oberlage,
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worin die Dunkelheit durch ein Pigment vom Kohlenstofftyp vermittelt wird, sind nicht nur diskreter bei der Verwendung, wenn dunkel gefärbte Unterwäsche verwendet wird, sondern werden ebenso als komfortabler erachtet.
Rückseitenlage
Im allgemeinen ist die Rückseitenlage anpassungsfähig, flexibel und fühlt sich weich an. Die Rückseitenlage verhindert, dass die absorbierten und in dem saugfähigen Kern enthaltenden Absonderungen die Kleidungsstücke befeuchten, welche mit dem saugfähigen Artikel in Kontakt treten, wie die Unterwäsche. Bevorzugt ist die Rückseitenlage gegenüber Flüssigkeiten undurchlässig (z.B. Menses, Schweiß und/oder Urin). Sie kann hergestellt werden aus einer dünnen Plastikfolie, obwohl andere flexible flüssigkeitsundurchlässige Materialien ebenso verwendet werden können. Wie hierin verwendet, bezieht sich der Begriff "flexibel" auf Materialien, welche nachgiebig sind und sich leicht der allgemeinen Form und den Konturen des menschlichen Körpers anpassen. Die Rückseitenlage kann ebenso bevorzugt elastische Eigenschaften aufweisen, welche ein Strecken bzw. Dehnen in ein oder zwei Richtungen erlauben.
Die Rückseitenlage kann ein gewebtes oder nichtgewebtes Material, polymere Folien, wie thermoplastische Folien aus Polyethylen oder Polypropylen, oder Verbundmaterialien, wie folienüberzogene nichtgewebte Materialien oder faserüberzogene Folien, umfassen. Herkömmlich umfassen saugfähige Artikel eine Rückseitenlage aus einer Polyethylenfolie mit einer Dicke von ungefähr 0,012 mm bis ungefähr 0,051 mm.
Die Rückseitenlage ist bevorzugt atmungsfähig, d.h. sie erlaubt den Durchgang von Wasserdampf oder noch mehr bevorzugt den Durchgang von Luft, allerdings ohne den Hauptzweck, nämlich das Vorsehen eines Auslaufschutzes für absorbierte Flüssigkeiten, zu opfern. Die Rückseitenlage kann ebenso mehr als eine atmungsfähige Schicht umfassen, so daß eine einzelne atmungsfähige Rückseitenlagenschicht durch mindestens zwei oder drei Schichten aus einem unterschiedlichen oder demselben Material ersetzt werden. Insbesondere sind zwei atmungsfähige Schichten, welche zusammen die atmungsfähige Rückseitenlage bilden, bevorzugt.
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Bevorzugt weist die Rückseitenlage der saugfähigen Artikel der vorliegenden Erfindung einen L-Hunterwert von weniger als 60, besonders bevorzugt von weniger als 40, ganz besonders bevorzugt von weniger als 30 und am meisten bevorzugt von weniger als 20, auf. Bevorzugt ist der Unterschied der L-Hunterwerte AL zwischen der Rückseitenlage und der Oberlage geringer als 20, bevorzugt geringer als 15 und besonders bevorzugt geringer als 10. Bevorzugt weist die Rückseitenlage denselben L-Hunterwert wie die Oberlage des saugfähigen Artikels auf.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Unterschied in dem Farbwert &Dgr;&Egr; zwischen der Oberlage und der Rückseitenlage geringer als 40, bevorzugt geringer als 30, besonders bevorzugt geringer als 20 und am meisten bevorzugt geringer als 15. Typischerweise hat die Rückseitenlage dieselbe Farbe (d.h. dasselbe &Dgr;&Egr;) wie die Oberlage. In einer bevorzugten Ausführung hierin sind die Oberlage und die Rückseitenlage schwarz. Gemäß der vorliegenden Erfindung kann eine Polyethylenrückseitenlage, oder tatsächlich jede aus einem polymerem Material hergestellte Rückseitenlage, in jeder Farbe einschließlich dunkler Farbe durch Verwendung eines Farbfüllstoffs, welcher zu der Farbe von Interesse paßt, vorgesehen werden. Beispielsweise kann eine dunkel gefärbte Rückseitenlage vorgesehen werden durch Verwendung der unter den Farbfüllstoffen/Pigmenten Geeigneten und bevorzugt eines dunklen Farbfüllstoffs /Pigments anstelle der herkömmlichen weißen Materialien, wie Titandioxid. Wie der Fachmann erkennen wird, kann die dunkle Farbe der Rückseitenlage in derselben Weise wie in der dunkel gefärbten Oberlage vor-
25 gesehen sein.
Unterlage
Die saugfähigen Artikel der vorliegenden Erfindung umfassen als ein notwendiges Element eine durch die Löcher der Oberlage sichtbare Unterlage.
Die Unterlage weist einen L-Hunterwert von weniger als 60, bevorzugt von weniger als 50, besonders bevorzugt von weniger als 40, noch mehr bevorzugt von weniger als 30 und am meisten bevorzugt von weniger als 20, auf. Der Unterschied in dem L-Hunterwert AL zwischen der Oberlage und der darunter liegenden Lage bzw. Unterlage ist typischerweise geringer als 20, bevorzugt geringer als 15, besonders bevorzugt geringer als 8, noch mehr bevorzugt ge-
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ringer als 5 und am meisten bevorzugt geringer als 3. Bevorzugt ist der L-Hunterwert der Unterlage derselbe wie jener der Oberlage oder geringer als der L-Hunterwert der Oberlage.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Unterschied in dem Farbwert &Dgr;&Egr; zwischen der Oberlage und der Unterlage geringer als 40, bevorzugt geringer als 30, besonders bevorzugt geringer als 20 und am meisten bevorzugt geringer als 10. In noch einer bevorzugten Ausführungsform ist die Farbe der Unterlage dieselbe wie die der Oberlage (d.h. dasselbe &Dgr;&Egr;), bevorzugt die Farbe schwarz.
Die Unterlage kann durch eine einzelne Schicht/Material oder durch eine Vielzahl von Schichten/Materialien vorgesehen sein. Es ist wichtig, dass die durch die Öffnungen der Oberlage sichtbare Unterlage aus irgendeinem Material vorgesehen ist, welches benachbart zu der Oberlage und durch die Oberlage sichtbar ist. Somit kann die Unterlage durch verschiedene Materialien/ Lagen bzw. Schichten in dem Fall vorgesehen sein, wenn eine Schicht/ein Material sich nicht über die ganze Oberfläche benachbart zur Oberlage erstreckt.
Wie für die Oberlage und die Rückseitenlage ist jedes herkömmliche dem Fachmann bekannte Verfahren zur Bereitstellung der dunkel gefärbten Unterlage zur Verwendung hierin geeignet.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die Unterlage durch mindestens einen Teil einer sekundären Lage (ebenso sekundäre Oberlage genannt) vorgesehen. Solch eine sekundäre Lage kann aus einem breiten Bereich an Materialien, wie gewebten, nichtgewebten Materialien, polymeren Materialien, wie geformten thermoplastischen Folien mit Löchern, Plastikfolien mit Löchern, hydrogeformten thermoplastischen Folien, porösen Schäumen, retikulierten Schäumen, retikulierten thermoplastischen Folien und thermoplastischem Mull, hergestellt sein. Ein jedes vorstehend für die Oberlage beschriebene Material kann für die sekundäre Lage verwendet werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Unterlage durch eine sekundäre Lage vorgesehen, wobei diese sekundäre Lage bevorzugt unter der Oberlage mit Löchern auf deren gesamter Oberfläche liegt, d.h. die sekundäre Lage erstreckt sich in die Peripherie der Oberlage, so daß die sekundäre Lage unter
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der Oberlage auf der gesamten Oberfläche der Oberlage liegt. Diese sekundäre Lage ist zwischen dem saugfähigen Kern und der Oberlage mit Löchern, wie beispielsweise eine mit Löchern versehene polymere Folie und/oder nichtgewebtes Material, positioniert. In dieser bevorzugten Ausführungsform ist die sekundäre Lage zum Maskieren einer jeden weiteren darunter liegenden Lage, egal welcher Farbe, geeignet, einschließlich beispielsweise einem hell gefärbten saugfähigen Kern mit einem L-Hunterwert von 65 oder höher, bevorzugt von mehr als 70 und besonders bevorzugt von mehr als 80, wie herkömmliche weiße saugfähige Kerne. Vorteilhafterweise liefert eine solche Ausführungsform in einer zeit- und kostenwirksamen Weise einen dunkel gefärbten Artikel mit dunkel gefärbter Oberlage mit Löchern und einer darunter liegenden Lage bzw. Unterlage, welche durch die mit Löchern versehene Oberlage sichtbar ist, welche in der Verwendung perfekt diskret ist, wenn er mit dunkel gefärbter Unterwäsche verwendet wird, ohne den Bedarf des Benutzens von einem dunkel gefärbten saugfähigen Kern als solchem. In der Tat wird hiermit die Verfahrensflexibilität und die Ausgangsmaterialversorgung erleichtert und kostenwirksamer gestaltet. Vorteilhafterweise ist ein solcher saugfähiger Artikel zum Maskieren eines jeden Körperfluids, insbesondere von Menstruationsflüssigkeit, in der Lage, welches daran abgegeben und in dem saugfähigen Kern zurückgehalten wird. In solch einer Ausführungsform ,kann der hell gefärbte Kern sich in die Peripherie des Artikels erstrecken oder auch nicht und somit an den lateralen Kanten bzw. Rändern davon, welche unter der dunkel gefärbten Oberlage und der sekundären Lage liegen, sichtbar sein. Obwohl sich solche Ausführungsformen, bei denen sich der saugfähige Kern mit einem L-Hunterwert von 65 oder mehr (bevorzugt ein weißer saugfähiger Kern) bis zu den Kanten bzw. Rändern des saugfähigen Artikels erstreckt und somit an den lateralen Kanten bzw. Rändern des saugfähigen Artikels sichtbar ist, nicht die bevorzugten für eine vollständige Diskretion sind, kann der helle absorbierende Kern, welcher an den lateralen Kanten bzw. Rändern des Artikels sichtbar ist, als ein visueller Indikator für die Körperflüssigkeitsbeladung und somit als ein Indikator dienen, dass ein solcher dunkel gefärbter saugfähiger Artikel zu wechseln ist. In anderen Ausführungsformen erstreckt sich der hell gefärbte saugfähige Kern (z.B. der weiße Kern) nicht in die Peripherie des Artikels und ist somit weder durch die mit Löchern versehene Oberlage noch an den Kanten bzw. Rändern der Artikel sichtbar zur perfekten Diskretion bei der Verwendung mit dunkel gefärbter Unterwäsche.
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Eine ganz besonders bevorzugte Unterlage ist eine nichtgewebte sekundäre Lage. Diese nichtgewebte sekundäre Lage verhindert die "Bündelung", was das Verdrehen der Slipeinlage/des Kissens per se oder des saugfähigen Kerns in der Schrittregion ist. Die Innenlage der mit Löchern versehenen Oberschicht ist bevorzugt in Kontaktbeziehung mit der nichtgewebten sekundären Lage gesichert. Diese Kontaktbeziehung führt dazu, dass die Flüssigkeit schneller in die mit Löchern versehene Oberlage, bevorzugt die geformte Folie, eindringen kann als wenn die mit Löchern versehene Oberlage mit der sekundären Lage nicht in Kontakt stünde.
Das Material der nichtgewebten sekundären Schicht kann dasselbe sein wie das der vorstehend beschriebenen nichtgewebten Oberlage.
In einer anderen Ausführungsform wird die Unterlage durch mindestens einen Teil des saugfähigen Kerns vorgesehen. Dieses bezieht sich typischerweise auf saugfähige Artikel ohne irgendeine Schicht zwischen der Oberschicht und dem saugfähigen Kern, d.h. wenn die Oberlage an den saugfähigen Kern direkt angrenzend ist. In einer Ausführungsform erstreckt sich der saugfähige Kern in die Peripherie der Oberlage, wodurch er unter der Oberlage in der gesamten Oberfläche liegt. In anderen Ausführungsformen erstreckt sich der saugfähige Kern nicht in die Peripherie der Oberlage. In solch späteren Ausführungsformen bildet der gesamte saugfähige Kern einen Teil der Unterlage. In solchen Ausführungsformen sind die Oberlage und die Rückseitenlage in der Region miteinander verbunden, welche sich jenseits der Peripherie des saugfähigen Kerns erstreckt.
In solch einer Ausführungsform, worin der saugfähige Kern nicht unter der gesamten Oberfläche der Oberlage liegt, kann die Rückseitenlage oder jede Zwischenlage (wenn anwesend) zwischen dem saugfähigen Kern und der Rückseitenlage die Unterlage in der Region, welche sich jenseits der Peripherie des saugfähigen Kerns erstreckt, vorsehen. Dementsprechend erfüllt in solch einer Ausführungsform die Rückseitenlage und/oder jede Zwischenlage die Erfordernisse der Unterlage, wie sie hierin definiert sind. Somit ist in einigen Ausführungsformen die Unterlage durch mindestens einen Teil der Rückseitenlage und/oder durch mindestens einen Teil einer Zwischenlage, positioniert zwischen dem saugfähigen Kern und der Rückseitenlage, vorgesehen. Solch eine Zwischenlage kann aus jedem dem Fachmann bekannten Material
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(z.B. nichtgewebtem Material, gewebtem Material und ähnlichem) gebildet sein.
Saugfähiger Kern
Herkömmlich kann der saugfähige Kern eine einzelne Einheit sein oder mehrere Lagen umfassen. Er kann die folgenden Komponenten einschließen: (a) wahlweise eine primäre Fluidverteilungslage; (b) wahlweise eine sekundäre Fluidverteilungslage; (c) eine Fluidaufbewahrungslage; (d) wahlweise eine faserige Lage, welche unter der Aufbewahrungslage liegt; und (e) andere wahlweise Komponenten.
a. Wahlweise primäre Fluidverteilungslage
Eine wahlweise Komponente des saugfähigen Kerns gemäß der vorliegenden Erfindung ist die primäre Fluidverteilungslage. Diese primäre Verteilungslage liegt typischerweise unter der Oberlage (wenn anwesend) und steht in Fluidverbindung dazu. Die primäre Verteilungslage nimmt sich der Körperflüssigkeit zur ultimativen Verteilung in die Aufbewahrungslage an. Dieser FIuidtransfer durch die primäre Verteilungslage läuft hauptsächlich in der Dicke ab, kann allerdings ebenso in einer Verteilung entlang der Längs- und Querrichtungen der Artikels erfolgen.
b. Wahlweise sekundäre Fluidverteilungslage
Ebenso wahlweise ist gemäß der vorliegenden Erfindung eine sekundäre Fluidverteilungslage. Diese sekundäre Verteilungslage liegt typischerweise unter der primären Verteilungslage und steht mit ihr in Fluidverbindung. Der Zweck dieser sekundären Verteilungslage besteht darin, die Körperflüssigkeit aus der primären Verteilungslage leicht aufzunehmen und sie entlang der Längsund Querrichtungen des Artikels vor dem Transfer in die darunter liegende Aufbewahrungslage zu verteilen. Dieses hilft, die Fluidkapazität der darunter liegenden Aufbewahrungslage vollständig zu benutzen.
c. Fluidaufbewahrungslage
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Eine Fluidaufbewahrungslage steht in Fluidverbindung mit den primären oder sekundären Verteilungslagen und liegt typischerweise darunter.
Die Fluidaufbewahrungslage kann ein jedes saugfähiges Mittel sein, welches zum Absorbieren oder Zurückhalten von Flüssigkeiten fähig ist (z.B. Menses und/oder Urin). Die Fluidaufbewahrungslage kann in einer breiten Vielfalt von Größen und Formen (z.B. rechteckig, oval, sanduhrförmig, asymmetrisch etc.) und aus einer breiten Vielfalt von Flüssigkeit-absorbierenden Materialien hergestellt sein, welche herkömmlich in Hygienebinden und anderen saugfähigen Artikeln verwendet werden, wie zerkleinerter Zellstoff, welcher allgemein als Luftfilz (airfeit) bezeichnet wird. Beispiele anderer geeigneter saugfähiger Materialien umschließen gekreppte Cellulosewattierung, modifizierte quervernetzte Cellulosefasern (wie jene, welche in dem US-Patent Nr. 5,217,445, herausgegeben an Young et al. am 8. Juni 1993, beschrieben sind), Kapillarkanalfasern (das bedeutet, dass Fasern Zwischenfaserkapillarkanäle aufweisen, wie jene, die in dem US-Patent Nr. 5,200,248, herausgegeben an Thompson et al. am 6. April 1993, beschrieben sind), absorbierende Schäume (wie jene, die in dem US-Patent Nr. 5,260,345, herausgegeben an DesMarais et al. am 9. November 1993, und in dem US-Patent Nr. 5,268,244, herausgegeben an DesMarais et al. am 7. Dezember 1993, beschrieben sind), thermisch ge-/verbundene im Luftstrom aufgebrachte (airlaid) Materialien (wie jenes Material, welches in der US-Patentanmeldung der Eingangsnummer 08/141,156, bezeichnet mit "Catameniale saugfähige Strukturen mit thermisch gebundenen Lagen zur verbesserten Handhabung von Menstruationsflüssigkeiten und deren Verwendung in catamenialen Kissen mit verbessertem Sitz und Komfort", eingereicht im Namen von Richards et al. am 21. Oktober 1993, beschrieben ist), saugfähige Schwämme, synthetische Stapelfasern, polymere Fasern, Hydrogel-bildende Polymergelierungsmittel, Moos bzw. Ried, Gewebe, einschließlich Gewebeumhüllungen und Gewebelaminaten, oder jegliehe äquivalente Materialien oder Kombinationen von Materialien. Geeignete Fluidaufbewahrungslagen, welche Schäume umfassen, sind in den Europäischen Anmeldungen 0 598 833, 0 598 823 und 0 598 834 beschrieben. Geeignete Fluidaufbewahrungslagen, welche Gewebelaminate mit Teilchen aus superabsorbierenden oder gelierenden Mitteln, welche sich dazwischen befinden, umfassen, werden in den Internationalen Patentanmeldungen WO 94/ 01069 und WO 95/17868 beschrieben.
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Bevorzugt umfaßt die Fluidaufbewahrungslage superabsorbierende oder gelierende Materialien, welche gewöhnlich als "Hydrogele", "Superabsorber", "hydrokolloide" Materialien bezeichnet werden. Saugfähige Gelierungsmaterialien sind solche Materialien, die bei Kontakt mit wäßrigen Flüssigkeiten, insbesondere Körperflüssigkeiten, solche Flüssigkeiten in sich aufnehmen und somit Hydrogele bilden. Diese saugfähigen Gelierungsmaterialien sind typischerweise zum Absorbieren großer Mengen wäßriger Körperflüssigkeiten in der Lage und sind weiterhin dazu fähig, solche absorbierten Flüssigkeiten unter moderaten Drücken zurückzubehalten. Diese saugfähigen Gelierungsmaterialien sind typischerweise in einer granulären Form diskreter, nicht-faseriger Teilchen. Jedoch können gemäß der vorliegenden Erfindung diese superabsorbierenden Gelierungsmaterialien ebenso in nicht-granulärer Form, bevorzugt in einer faserigen Form, vorgesehen sein.
In der Fluidaufbewahrungslage können diese saugfähigen Gelierungsmaterialien homogen oder nicht-homogen in einer geeigneten faserigen Matrix, welche ebenso als Träger bezeichnet wird, dispergiert sein. Geeignete Träger umschließen Cellulosefasern in der Form von Papier staub, wie sie herkömmlich in saugfähigen Kernen verwendet werden. Modifizierte Cellulosefasern, wie die versteiften Cellulosefasern, können ebenso verwendet werden. Synthetische Fasern können ebenso verwendet werden und umschließen jene, die aus Celluloseacetat, Polyvinylfluorid, Polyvinylidenchlorid, Acryhnaterialien (wie Orion), Polyvinylacetat, nichtlöslichen Polyvinylalkoholen, Polyethylen, Polypropylen, Polyamiden (wie Nylon), Polyestern, Bikomponentfasern, Trikomponentfasern, Mischungen davon und ähnlichen hergestellt sind. Bevorzugte synthetische und künstliche Fasern weisen ein Denier von ungefähr 3 Denier pro Filament bis ungefähr 25 Denier pro Filament, bevorzugt von ungefähr 5 Denier pro Filament bis ungefähr 16 Denier pro Filament, auf. Ebenso sind die Faseroberflächen bevorzugt hydrophil oder derartig behandelt, dass sie hydrophil werden. Die Aufbewahrungslage kann ebenso Füllstoffmaterialien einschließen, wie Perlit, Diatomeenerde, Vermiculit etc., welche die Rückbefeuchtungsprobleme vermindern. Weiterhin kann die Aufbewahrungslage ein Bindemittel umfassen, einschließlich, ohne darauf begrenzt zu sein, Latexbindemittel, welche als eine wäßrige Lösung auf die Oberfläche der Aufbewahrungslage vor dem Härten gesprüht werden können.
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Wenn die saugfähigen Gelierungsmaterialien nicht homogen in einer faserförmigen Matrix dispergiert sind, kann die Aufbewahrungsschicht lokal homogen sein, d.h. einen Verteilungsgradienten in ein oder mehreren Richtungen innerhalb der Dimensionen der Aufbewahrungsschicht aufweisen. Nicht-homogene Verteilung umschließt somit z.B. Laminate von faserförmigen Trägern, welche die saugfähigen Gelierungsmaterialien einschließen.
Bevorzugt umfaßt die Aufbewahrungsschicht 5% bis 95% saugfähige Gelierungsmaterialien, bevorzugt 5% bis 50%, ganz besonders bevorzugt 8% bis 35% saugfähige Gelierungsmaterialien. Des weiteren kann die Aufbewahrungsschicht 5% bis 95% Trägerfasern, bevorzugt 95% bis 50%, ganz besonders bevorzugt 92% bis 65% Trägerfasern, umfassen.
Geeignete saugfähige Gelierungsmaterialien zur Verwendung hierin umfassen besonders häufig ein im wesentlichen wasserunlösliches, leicht quervernetz tes, teilweise neutralisiertes, polymeres Gelierungsmaterial. Dieses Material bildet ein Hydrogel bei Kontakt mit Wasser. Solche Polymermaterialien können aus polymerisierbaren, ungesättigten, säureenthaltenden Monomeren hergestellt werden. Geeignete ungesättigte saure Monomere zur Verwendung in der Herstellung der polymeren saugfähigen Gelierungsmaterialien, die in dieser Erfindung verwendet werden, umschließen jene, die in dem US-Patent 4,654,039 (Brandt et al), herausgegeben am 31. März 1987, und erneut herausgegeben als RE 32,649 am 19. April 1988, aufgeführt sind. Bevorzugte Monomere umschließen Acrylsäure, Methacrylsäure und 2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure.
Unabhängig von der Natur der Basispolymerkomponenten der Hydrogel-bildenden polymeren saugfähigen Gelierungsmaterialien sind solche Materialien im allgemeinen leicht quervernetzt. Quervernetzung dient dazu, die Hydrogelbildenden polymeren Gelierungsmaterialien im wesentlichen wasserunlöslich zu machen, und die Quervernetzung bestimmt somit zum Teil das Gelvolumen und die extrahierbaren Polymereigenschaften der aus diesen polymeren Gelierungsmaterialien gebildeten Hydrogele. Geeignete Vernetzungsmittel sind im Stand der Technik alt bekannt und umschließen beispielsweise jene, die detailliert in dem US Patent 4,076,663 (Masuda et al), herausgegeben am 28. Februar 1987, beschrieben sind. Bevorzugte Vernetzungsmittel sind die Dioder Polyester von ungesättigten Mono- oder Polycarbonsäuren mit Polyolen,
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die Bisacrylamide und die Di- oder Triallylamine. Andere bevorzugte Vernetzungsmittel sind &Ngr;,&Ngr;'-Methylenbisacrylamid, Trimethylolpropantriacrylat und Triallylamin. Das Vernetzungsmittel kann im allgemeinen ungefähr 0,001 mol% bis 5 mol% des resultierenden Hydrogel-bildenden Polymermaterials ausmachen. Besonders bevorzugt macht das Vernetzungsmittel ungefähr 0,01 mol% bis 3 mol% des Hydrogel-bildenden polymeren Gelierungsmaterials aus.
Die leicht quervernetzten, Hydrogel-bildenden polymeren Gelierungsmaterialien werden im allgemeinen in deren teilweise neutralisierter Form eingesetzt.
Zu Zwecken der vorliegenden Erfindung werden solche Materialien als teilweise neutralisiert erachtet, wenn mindestens 25 mol%, und bevorzugt mindestens 50 mol%, der Monomere, welche zur Bildung des Polymers verwendet werden, Säuregruppen-enthaltende Monomere sind, welche mit einem salzbildenden Kation neutralisiert worden sind. Geeignete salzbildende Kationen umschließen Alkalimetalle, Ammonium, substituiertes Ammonium und Amine. Der Prozentanteil der verwendeten Gesamtmonomere, welche neutralisierte Säuregruppen enthaltende Monomere sind, wird hierin als "Neutralisationsgrad" bezeichnet.
Während diese saugfähigen Gelierungsmaterialien typischerweise im Stand der Technik in granulärer Form offenbart worden sind, ist es ebenso möglich im Kontext der vorliegenden Erfindung, dass das saugfähige Gelierungsmaterial in einer nicht-granulären Form vorliegt, beispielsweise als Makrostrukturen, wie Fasern, Blätter oder Strips. Diese Makrostrukturen können durch Bildung des teilchenförmigen saugfähigen Gelierungsmaterials in Form eines Aggregats, Behandeln des aggregierten Materials mit einem geeigneten Vernetzungsmittel, Kompaktieren des behandelten Aggregats unter Verdichtung und Bildung einer kohärenten Masse und anschließendes Härten des kompaktierten Aggregats unter Hervorrufen der Umsetzung des Vernetzungsmittels mit dem teilchenförmigen saugfähigen Gelierungsmaterial hergestellt werden, wobei eine poröse saugfähige Verbundmakrostruktur gebildet wird. Solche porösen, saugfähigen Makrostrukturen werden beispielsweise in dem US-Patent 5,102,597 (Roe et al), herausgegeben am 7. April 1992, beschrieben.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfaßt der saugfähige Kern nur eine Schicht, bevorzugt eine Fluidaufbewahrungslage.
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Jedes dem Fachmann bekannte Verfahren zum Färben der Materialien kann ebenfalls zum Färben des saugfähigen Kerns verwendet werden, einschließlich des Pigmentierens des Materials, Färben des Materials und/oder Farbdrucks des Materials.
d. Wahlweise faserförmige Lage
Eine wahlweise Komponente zum Einschluß in die saugfähigen Kerne gemäß der vorliegenden Erfindung ist eine faserförmige Lage, welche der Aufbewahrungslage benachbart ist und typischerweise darunter liegt. Diese faserige Unterlageschicht erfüllt typischerweise dieselbe Funktion wie die sekundäre Fluidverteilungslage.
e. Andere wahlweise Komponenten
Die absorbierenden Kerne gemäß der vorliegenden Erfindung können andere wahlweise Komponenten einschließen, welche normalerweise in absorbierenden Geweben vorhanden sind. Beispielsweise kann ein verstärkender Mull innerhalb der einzelnen Schichten bzw. Lagen oder zwischen den einzelnen Schichten bzw. Lagen der saugfähigen Kerne angeordnet sein. Solch ein verstärkender Mull sollte von solch einer Konfiguration sein, dass er keine Grenzflächenbarrieren für den Fluidtransfer bildet, insbesondere wenn er zwischen den einzelnen Lagen des absorbierenden Kerns angeordnet ist. Bei gegebener Strukturintegrität, welche gewöhnlich als ein Ergebnis thermischer Bindung vorliegt, ist verstärkender Mull gewöhnlich nicht erforderlich für die saugfähigen Strukturen gemäß der vorliegenden Erfindung.
Eine andere Komponente, welche in den saugfähigen Kern gemäß der vorliegenden Erfindung eingeschlossen werden kann und welche bevorzugt in der Nähe von den oder als Teil der primären oder sekundären Fluidverteilungslagen vorgesehen ist, sind Geruchsregulierungsmittel. Typischerweise wird Aktivkohle allein oder überzogen mit oder zusätzlich zu anderen Geruchsregulierungsmitteln wahlweise in den saugfähigen Kern eingefügt, wobei insbesondere Zeolith, Silika oder Tonmaterialien geeignet sind.
Aktivkohle ist das bevorzugte Geruchsregulierungsmittel zur Verwendung in den dunkel gefärbten saugfähigen Artikeln gemäß der vorliegenden Erfindung,
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wie der schwarze Artikel, da dieses Material hervorragende Geruchsregulierungseigenschaften bei niedrigen Kosten zur Verfügung stellt.
Physikalische Eigenschaften der saugfähigen Kerne
Die saugfähigen Kerne sind gewöhnlich nicht dehnbar und nicht elastisch, sie können jedoch dehnbar gemacht werden und, in Abhängigkeit der gewählten Materialien, können ebenso derartig hergestellt werden, dass sie elastische Eigenschaften aufweisen. Der Begriff "dehnbar", wie er nachstehend verwendet wird, bezieht sich auf eine Struktur, welche unter externer Krafteinwirkung, wie jene, die während der Verwendung hierin vorkommt, sich in Richtung der Kräfte oder in die Richtung einer Komponente der Kräfte in Fällen, wo eine Dehnbarkeit nur in eine Richtung vermittelt wird, ausdehnt.
Der Begriff "elastisch", wie er nachstehend verwendet wird, bezieht sich auf dehnbare Strukturen, welche mindestens teilweise zu ihrem Ausgangszustand zurückkehren, nachdem die die Dehnung verursachenden Kräfte zu wirken aufhören. Saugfähige Kerne können in ein oder mehrere Richtungen gewellt oder gefaltet sein, um eine bestimmte Dehnbarkeit zu vermitteln, während die Auswahl von elastischen Fasern für die Struktur die Elastizität vermitteln kann.
Die saugfähigen Kerne sollten bevorzugt dünn sein. Eine Dicke von weniger als 5 mm, bevorzugt weniger als 3 mm, besonders bevorzugt weniger als 1,8 mm und ganz besonders bevorzugt zwischen 0,1 und 1,8 mm, ist wünschenswert, so daß die resultierenden Artikel ebenso eine geringe Dicke aufweisen können.
Design des saugfähigen Artikels
Die wie oben angegebenen dunkel gefärbten Materialien können vorteilhaft im Zusammenhang mit Hygienebinden, Slipeinlagen und Schweiß kissen (Unterarm- oder Kragen-) verwendet werden. Ein neues Produktdesign, welches eine Unterform einer Hygienebinden- oder Slipeinlagenform darstellt, nämlich die Hygienebinden oder Slipeinlagen in Stringtangaform, sogenannte Stringtangaeinlagen, sind der vorliegenden Erfindung besonders zugänglich. Das Stringtangaeinlagendesign ist derartig, dass es die Hygienebinden oder Slip-
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einlagen mit einer derartigen Form, dass sie mit Stringtangas, G-String-Unterwäsche oder Stringhöschen getragen werden können, versieht, wobei die Stringtangaform im Grunde genommen dreieckig oder trapezförmig ist.
Wahlweise Komponenten der saugfähigen Artikel
Wahlweise können die saugfähigen Artikel der vorliegenden Erfindung all jene Komponenten umfassen, welche für die vorgesehene Produktverwendung typisch sind. Beispielsweise können die saugfähigen Artikel Komponenten umfassen, wie Flügel, um deren Positionierung und Fleckenschutzleistungsfähigkeit, insbesondere entgegen dem hinteren Ende des Artikels, zu verbessern. Solch ein Design wird beispielsweise in der EP 130 848 oder EP 134 086 gezeigt. Stringtangas mit Flügeln werden in dem US-Geschmacksmuster 394,503, den UK-Geschmacksmustern 2,076,491 und 2,087,071 sowie in dem international angemeldeten gewerblichen Muster DM 045544, angemeldet unter dem Haager Abkommen, registriert am 21. Oktober 1998, gezeigt.
Wenn anwesend, passen die Flügel bevorzugt zu der Farbe des restlichen Artikels. In der Tat ist ein Artikeldesign, worin die Flügel den L-Hunterwert erfüllen und bevorzugt zu der Farbe des restlichen Artikels passen, bevorzugt. Der Grund dafür liegt darin, dass die Flügel, wenn sie auf die äußere Seite der Unterwäsche gefaltet werden, viel leichter sichtbar sind.
Unabhängig davon, ob die Flügel speziell für Stringtangaeinlagen oder für herkömmliche saugfähige Artikel designt sind, können sie als separate Teile vorgesehen werden und an der Stringtangaeinlage oder der herkömmlichen Slipeinlage oder Damenbinde befestigt werden, oder sie können integral mit den Materialien des saugfähigen Artikel vorliegen, z.B. durch integrale Ausdehnung der Oberlage, der Rückseitenlage oder einer Kombination davon. Wenn die Flügel befestigt sind, können sie in einer grundlegenden nach außen zeigenden Position befestigt sein oder bereits in Richtung ihrer Verwendungsposition prädisponiert sein, d.h. in Richtung der zentralen Längslinie. Wenn die Flügel integrale Ausdehnungen der Oberlage oder der Rückseitenlage oder beider sind, werden sie mit demselben L-Hunterwert und bevorzugt mit derselben Farbe wie diese Materialien vorgesehen.
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Im allgemeinen können alle in saugfähigen Artikeln typischerweise verwendeten Komponenten ebenso in den saugfähigen Artikel gemäß der vorliegenden Erfindung umfaßt sein, solange die saugfähigen Artikel das L-Hunterwert-Kriterium erfüllen, wie es in den Ansprüchen dargestellt ist.
Die am meisten bevorzugten saugfähigen Artikel umfassen einen befestigenden Klebstoff zur Befestigung. In dem Fall von Hygienebinden, Slipeinlagen oder Stringtangaeinlagen ist ein sogenannter Binden-befestigender Klebstoff bevorzugt, welcher auf der Rückseitenlage zur Befestigung an der Unterwäsehe vorliegt. Für Schweißkissen, z.B. Unterarmschweißkissen, kann jedoch entweder die Befestigung an ein benachbartes Kleidungsstück oder die Befestigung direkt an der Haut des Benutzers ebenso in Erwägung gezogen werden. Natürlich kann eine solche direkte Befestigung auf der Haut, welche herkömmlich durch Wassergel, Hydrogel oder Ölgel auf der Basis von Körperklebstoffen vorgesehen wird, ebenso in Hygienebinden oder Körpereinlagen (im Gegensatz zu Slipeinlagen) verwendet werden.
Beispiele
Beispiele für Slipeinlagen gemäß der vorliegenden Erfindung sind die folgenden:
Option 1
Die Slipeinlage (wie in Figur 2 angegeben) umfaßt:
- als Oberlage eine schwarze mit Öffnungen versehene Polyethylenfolie 3 mit Löchern von 0,2 mm2 und Löchern von 1,6 mm2, wobei die offene Fläche der mit Löchern versehenen geformten Folie ungefähr 32% beträgt (Black CPM D®, Codename 45105/99, erhältlich von der BP Chemicals, Deutschland),
- als die Unterlage eine sekundäre Lage 4, hergestellt aus schwarzem nichtgewebtem spingebundenem Polyethylen, sich erstreckend über die gesamte Oberfläche der Oberlage (Code T27CXC, kommerziell erhältlich von BBA, Linotec),
- eine spiralförmige Klebstoffschicht (H2128®, erhältlich von der Ato Findley) (nicht gezeigt),
- einen weißen saugfähigen Gewebekern 5 mit 10% superabsorbierenden Fa-
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sern (Code GH. 100.1004, Basisgewicht 100 g, kommerziell erhältlich von der Concert GmbH, Falkenhagen-Deutschland),
- eine spiralförmige Klebstoffschicht (PMl 7®, erhältlich von Savare) (nicht gezeigt),
- als Rückseitenlage eine mikrogeprägte Polyethylenfolie 6 mit schwarzen Pigmenten vom Typ ST700, kommerziell erhältlich von Britton Taco Ltd. Winsford Chesire UK,
- Klebstoffstreifen zum Befestigen der Binde (HL1461, erhältlich von Fuller, Lüneburg-Deutschland) (nicht gezeigt) und Abzieh- bzw. Releasepapier 7.
Option 2
Die Slipeinlage (wie in Figur 3 gezeigt) umfaßt:
- als eine Oberlage eine schwarze mit Löchern versehene geformte Polyethylenfolie 3 mit Löchern von 0,2 mm2 und Löchern von 1,6 mm2, wobei die offene Fläche der mit Löchern versehenen geformten Folie ungefähr 32% beträgt (Black CPM DH®, Codename 45105/99, erhältlich von der BP Chemicals, Deutschland), zusammen mit einer schwarzen nichtgewebten spingebundenen äußeren Polyethylenlage 2 (Codename T27CXC, kommerziell erhältlich von der BBA, Linotec),
- als die Unterlage eine sekundäre Schicht 4, hergestellt aus schwarzem nichtgewebtem spingebundenem Polyethylen, welches sich über die gesamte Oberfläche der mit Löcnern versehenen geformten Polyethylenfolienschicht 3 erstreckt (Code T27CXC, kommerziell erhältlich von der BBA, Linotec),
- eine spiralförmige Klebstoffschicht (H2128®, erhältlich von der Ato Findley) (nicht gezeigt in Figur 3),
- einen weißen saugfähigen Gewebekern 5 mit 10% superabsorbierenden Fasern (Code GH. 100.1004, Basisgewicht 100 g, kommerziell erhältlich von der Concert GmbH, Falkenhagen-Deutschland),
- eine spiralförmige Klebstoffschicht (PM 17®, erhältlich von Savare) (nicht gezeigt in Figur 3),
- als Rückseitenlage eine mikrogeprägte Polyethylenfolie 6 mit schwarzen Pigmenten vom Typ ST 700, kommerziell erhältlich von der Britton Taco Ltd.
Winsford Chesire UK.
- Klebstoffstreifen zur Befestigung der Binde (HL 1461, erhältlich von Fuller,
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Lüneburg-Deutschland) (nicht gezeigt in Figur 3), und Abzieh- bzw. Releasepapier 7.
Option 3
5
Die Slipeinlage (wie in Figur 4 dargestellt) umfasst:
- als eine Oberlage eine schwarze mit Löchern versehene geformte Polyethylenfolie 3 mit Löchern von 0,2 mm2 und Löchern von 1,6 mm2, wobei die offene Fläche der mit Löchern versehenen geformten Folie ungefähr 32% beträgt (Black CPM DH®, Codename 45105/99, erhältlich von der BP Chemicals, Deutschland), zusammen mit einer schwarzen nichtgewebten spingebundenen äußeren Polyethylenlage 2 (Codename T27CXC, kommerziell erhältlich von der BBA, Linotec),
- die Unterlage ist teilweise vorgesehen durch einen schwarzen saugfähigen Gewebekern 5 mit 10% superabsorbierenden Fasern, positioniert in dem Zentrum des Artikels und nicht hinausreichend in die Peripherie der Oberlage und die Region, welche sich jenseits der Peripherie des saugfähigen Kerns erstreckt, wobei die Unterlage durch einen Teil der Rückseitenlage 6 vorgesehen ist (welche sich jenseits der Peripherie des saugfähigen Kerns in die Peripherie der Ober lage erstreckt),
- eine spiralförmige Klebstoffschicht (PM 17® (erhältlich von Savare) (nicht gezeigt in Figur 4),
- als Rückseitenlage eine mikrogeprägte Polyethylenfolie 6 mit schwarzen Pigmenten vom Typ ST 700, kommerziell erhältlich von der Britton Taco Ltd.
Winsford Chesire UK,
- Klebstoffstreifen zur Befestigung der Binde (HL 1461, erhältlich von Fuller, Lüneburg-Deutschland) (nicht gezeigt in Figur 4), und Abzieh- bzw. Releasepapier 7.
Option 4
Die Slipeinlage (wie in Figur 2 gezeigt) umfaßt:
- als eine Oberlage ein schwarzes nichtgewebtes spingebundenes Polyethylen 3, welche sich über die gesamte Oberfläche der Slipeinlage erstreckt (Codename T27CXC, kommerziell erhältlich von BBA, Linotec),
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- als eine Unterlage eine sekundäre Lage 4, hergestellt aus einem schwarzen nichtgewebten spingebundenen Polyethylen, welches sich über die gesamte Oberfläche der Oberlage erstreckt (Code T27CXC, kommerziell erhältlich von BBA, Linotec),
- eine spiralförmige Klebstoffschicht (H2128®, erhältlich von Ato Findley) (nicht gezeigt),
- einen weißen saugfähigen Gewebekern 5 mit 10% superabsorbierenden Fasern (Code GH. 100.1004, Basisgewicht 100 g, kommerziell erhältlich von Concert GmbH, Falkenhagen-Deutschland),
- eine spiralförmige Klebstoffschicht (PMl7® (erhältlich von Savare) (nicht gezeigt),
- als Rückseitenlage eine mikrogeprägte Polyethylenfolie 6 mit schwarzen Pigmenten vom Typ ST 700, kommerziell erhältlich von der Britton Taco Ltd. Winsford Chesire UK,
- Klebstoffstreifen zur Befestigung der Binde (HL 1461, erhältlich von Fuller, Lüneburg-Deutschland) (nicht gezeigt), und Abzieh- bzw. Releasepapier 7.
Option 5
Die Stringtangaslipeinlage 10 (wie in den Figuren 5 oder 6 gezeigt) umfaßt:
- als eine Oberlage ein schwarzes nichtgewebtes spingebundenes Polyethylen, welches sich über die gesamte Oberfläche der Slipeinlage erstreckt (Codename T27CXC, kommerziell erhältlich von BBA, Linotec),
- spiralförmige Klebstoffschicht (Codename H2128, erhältlich von Ato-Findley),
- als Unterlage ein auf einer Seite (oben) schwarz gefärbten saugfähigen Komplettformgewebekern (110 g), hergestellt aus Cellulosefasern und synthetischen Fasern (Bico PE/PP), kommerziell erhältlich von Duni, welcher sich über die gesamte Oberfläche der Oberlage erstreckt,
- eine spiralförmige Klebstoffschicht (PM 17®, erhältlich von Savare),
- als Rückseitenlage eine mikrogeprägte Polyethylenfolie mit schwarzen Pigmenten vom Typ ST 700, kommerziell erhältlich von der Britton Taco Ltd. Winsford Chesire UK,
- Klebstoffstreifen zur Befestigung der Binde (HL 1461, erhältlich von Fuller, Lüneburg-Deutschland) und Abzieh- bzw. Releasepapier.
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1 Bei allen Slipeinlagen, welche vorstehend exemplarisch genannt sind, weisen die Oberlage, die Unterlage und die Rückseitenlage einen L-Hunterwert von weniger als 30 auf.
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Claims (13)

1. Saugfähiger Artikel, umfassend eine mit Löchern bzw. Öffnungen versehene Oberlage, eine darunter liegende Lage bzw. Unterlage, welche durch die Öffnungen der Oberlage sichtbar ist, und eine Rückseitenlage, worin die Oberlage und die Unterlage unabhängig voneinander einen L-Hunterwert von weniger als 60 aufweisen.
2. Saugfähiger Artikel nach Anspruch 1, worin die Oberlage und die Unterlage unabhängig voneinander einen L-Hunterwert von weniger als 50, bevorzugt weniger als 30 und ganz besonders bevorzugt weniger als 20, aufweisen.
3. Saugfähiger Artikel nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, worin der Unterschied der L-Hunterwerte ΔL zwischen der Unterlage und der Oberlage geringer als 20, bevorzugt geringer als 8 und ganz besonders bevorzugt geringer als 5, ist.
4. Saugfähiger Artikel nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, worin der L-Hunterwert der Unterlage gleich oder geringer als der L-Hunterwert der Oberlage ist.
5. Saugfähiger Artikel nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, worin der Unterschied im Farbwert ΔE zwischen der Oberlage und der Unterlage geringer als 40, bevorzugt geringer als 20, besonders bevorzugt geringer als 10, ist, und am meisten bevorzugt die Oberlage und die Unterlage dieselbe Farbe aufweisen, typischerweise schwarz.
6. Saugfähiger Artikel nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, worin die Oberlage Öffnungen mit einer Porengröße von 0,0001 mm bis 5 mm umfaßt.
7. Saugfähiger Artikel nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, worin die Oberlage eine nichtgewebte und/oder mit Öffnungen versehene polymere Folie darstellt.
8. Saugfähiger Artikel nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, worin die Rückseitenlage einen L-Hunterwert von weniger als 60, bevorzugt weniger als 40 und ganz besonders bevorzugt weniger als 20, aufweist und bevorzugt dieselbe Farbe wie die Oberlage besitzt.
9. Saugfähiger Artikel nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, worin die Unterlage durch mindestens einen Teil einer sekundären Lage, bevorzugt einer nichtgewebten sekundären Lage, vorgesehen ist.
10. Saugfähiger Artikel nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, worin die Unterlage durch mindestens einen Teil eines saugfähigen Kerns vorgesehen ist.
11. Saugfähiger Artikel nach mindestens einem der Ansprüche 9 oder 10, worin die Unterlage durch mindestens einen Teil der Rückseitenlage und/oder mindestens einen Teil einer Zwischenlage, positioniert zwischen dem saugfähigen Kern und der Rückseitenlage, vorgesehen ist.
12. Saugfähiger Artikel nach den Ansprüchen 10 und 11, worin die Unterlage durch den saugfähigen Kern und durch die Rückseitenlage, welche sich jenseits der Peripherie des saugfähigen Kerns erstreckt, vorgesehen ist.
13. Saugfähiger Artikel nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, worin der Artikel eine Hygienebinde oder Slipeinlage darstellt.
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