DE20120266U1 - Gleitlagerkörper und Gleitlager mit Gleitlagerkörper - Google Patents
Gleitlagerkörper und Gleitlager mit GleitlagerkörperInfo
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Description
Igus Spritzgußteile für die Industrie GmbH
51147 Köln
Die Erfindung betrifft einen Gleitlagerkörper aus Kunststoff zur Lagerung von relativ zu dem Lagerkörper beweglichen Bauteilen, wobei der Lagerkörper eine Aufnahme mit einer Weite und mindestens eine Gleitlagerfläche für das zu lagernde Bauteil aufweist. Ferner betrifft die Erfindung ein Gleitlager mit mindestens einem Gleitlagerkörper.
Gattungsgemäße Gleitlagerkörper sind beispielsweise als Lagerbüchsen bekannt, insbesondere als Einpressbuchsen. Unabhängig hiervon wird der Lagerkörper zumeist von einem Gehäuse umgeben, das die von dem gelagerten Bauteil auf den Lagerkörper ausgeübten Kräfte aufnimmt.
Das zu lagernde Bauteil, z.B. eine Welle, Schubstange, Lagerzapfen oder dergleichen ist mit einem Lagerspiel in dem Lagerkörper angeordnet, wobei das Lagerspiel beispielsweise unter Berücksichtigung der Quellung z.B. durch Wasseraufnahme, der Herstellungsgenauigkeit, der Wärmeausdehnung und der Formabwei-0 chung gewählt werden muss. Andererseits führt das Lagerspiel zu einer erhöhten Geräuschemission bei dem Betrieb der mit dem Gleitlager versehenen Vorrichtung, das als Klappern beschrieben werden kann.
Des weiteren ist es erwünscht, dass das Gleitlager eine hohe
Dämpfung aufweist, um eine höhere Laufruhe sowie auch eine höhere Lebensdauer des Gleitlagers zu erzielen.
Ferner sollte das Gleitlager einfach und kostengünstig herstellbar sein.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Gleitlagerkörper bzw. ein Gleitlager mit Lagerkörper zu schaffen, der die oben genannten Anforderungen hinsichtlich niedriger Geräuschemission, einfachere Montage, guten Dämpfungseigenschaften gegen dynamische Kräfte und einfache Herstellbarkeit genügt.
Die Aufgabe wird durch einen Lagerkörper gelöst, der mindestens einen federelastisch deformierbaren Bereich aufweist, der unter Verringerung der Weite der Aufnahme vorsteht und an den das in der Aufnahme angeordnete Bauteil anlegbar ist. Hierzu kann der federelastische Bereich unmittelbar in die Aufnahme oder vorzugsweise in Richtung der Aufnahme vorstehen, worunter auch die Verlängerung der Aufnahme über den durch die Gleitfläche definierten Lagerbereich zu verstehen ist, wodurch ebenfalls die freie Öffnungsweite der Aufnahme verringert wird. Hierdurch kann bei geeigneter Dimensionierung des zu lagernden Bauteils mindestens ein federelastischer Bereich spielfrei an dem zu Iagernden Bauteil anliegen, so dass ein unerwünschtes Klappern vermieden wird.
Vorzugsweise sind mindestens zwei federelastisch deformierbare Bereiche vorgesehen zwischen denen das zu lagernde Bauteil unter zentrierendem Angriff derselben in der Aufnahme anordenbar ist. Hierzu können die federelastischen Bereiche derart ausgebildet seir., dass sie den dem Gleitlager zugeordneten Abschnitt des zu lagernden Bauteils in der jeweiligen Einbaulage ohne weitere Unterstützungsmittel spielfrei in der Aufnahme halten. Hierbei karn das zu lagernde Bauteil mit seiner Schwerkraft den jeweiligen federelastischen Bereich belasten. Der dem gegebenen
Gleitlager zugeordnete Abschnitt des zu lagernden Bauteils kann von der einfachen bis zur mehrfachen Länge des Gleitlagers betragen, beispielsweise bis zur zwei-, fünf- oder zehnfachen Länge desselben oder darüber hinaus. Das zu lagernde Bauteil kann eine Gewichtskraft haben, die einem Vollprofil aus einem Leichtmetall wie Aluminium oder bis zu dem Gewicht eines entsprechenden Vollprofils aus Stahl oder auch aus einem schwereren Metall hat, wobei der Querschnitt des zu lagernden Bauteils bis auf ein notwendiges Spiel dem der Aufnahme entsprechen kann. Um die entsprechende selbstjustierende Wirkung bzw. Haltekraft auf das zu lagernde Bauteil auszuüben, sind die federelastischen Bereiche entsprechend ausgebildet, beispielsweise hinsichtlich deren Anzahl, Winkelerstreckung um die Aufnahme, Materialstärke- und/oder Elastizitätsmodul. Vorzugsweise sind die federelastischen Bereiche paarweise einander diametral gegenüberliegend an dem Lagerkörper angeordnet oder gleichmässig um den Umfang des Lagerköpers verteilt.
Die beiden federelastischen Bereiche, zwischen denen das zu Iagernde Bauteil anordenbar ist, können einstückig miteinander verbunden sein und beispielsweise als ein die Aufnahme vollumfänglich umgebender ringartiger Federsteg ausgeführt sein, der bei Einführung des zu lagernden Bauteils in die Aufnahme elastisch aufgeweitet wird. Vorzugsweise sind zwei bis zwölf oder mehr federelastisch deformierbare Bereiche um den Umfang der Aufnahme verteilt angeordnet, beispielsweise vier bis acht federelastische Bereiche. Die Winkelerstreckung der federelastischen Bereiche kann jeweils 5 bis 180°, vorzugsweise 30 bis 90°, besonders bevorzugt 45 bis 75°, insbesondere ca. 60°, betragen.
Der mindestens eine federelastische Bereich kann einem Gleitbereich benachbart, insbesondere in Umfangsrichtung auf Höhe eines Gleitbereichs, oder auch gegenüberliegend zu einem Gleitbereich angeordnet sein.
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Vorzugsweise sind die federelastischen Bereiche derart ausgeführt, dass das zu lagernde Bauteil unter elastischer Deformation der Bereiche an eine zu dem deformierbaren Bereich benachbarte Gleitfläche anlegbar ist, so dass nach Überwindung der elastischen Rückhaltekräfte des deformierbaren Bereichs das Bauteil von dem Gleitbereich gleitend aufgenommen werden kann.
Vorzugsweise bestehen die federelastischen Bereiche aus einem Material mit einem geringen Gleitkoeffizienten gegenüber dem zu lagernden Bauteil, beispielsweise aus dem gleichen Material wie die Gleitfläche. Der mindestens eine oder sämtliche federelastischen Bereiche können beispielsweise linien- oder streifenförmig an dem zu lagernden Bauteil angreifen, wobei bei geringer Querbelastung des Bauteils die Anlagefläche der federelastischen Bereiche an das Bauteil in Art von Gleitflächen wirken. Bei höherer Querbelastung kommt das gelagerte Bauteil dann mit der eigentlichen Gleitfläche in Kontakt, die hohe Kräfte aufnehmen und auf das Lagergehäuse übertragen werden kann. Hierzu kann der über die Gleitfläche vorstehende federelastische Bereich durch das zu lagernde Bauteil zumindest bis auf Höhe der Gleitfläche zurück bewegt, vorzugsweise zurück geschwenkt, werden.
Vorzugsweise sind die federelastischen Bereiche als Federzungen ausgeführt, die mit einem freien Ende in die oder in Richtung auf die Aufnahme vorstehen, so dass das zu lagernden Bauteil im Bereich des freien Endes der Federzunge an dieser anliegen kann. Der federelastische Bereich kann aber auch zweiseitig oder auf andere Weise gehaltert sein.
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Vorzugsweise ist der mindestens eine federelastische Bereich, besonders bevorzugt sämtliche derselben, innerhalb des Querschnittsbereichs des Gleitlagers angeordnet, der radial auf gleicher Höhe oder radial innenliegend zu der äusseren Begrenzungsfläche des Gleitbereichs und/oder des Einpressbereichs angeordnet ist. Die federelastischen Bereiche stehen somit vor-
zugsweise nicht radial von dem Einpressbereich und/oder dem Gleitbereich radial nach aussen vor.
Der Einpressbereich des Gleitlagers ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass dieser kraft- und/oder formschlüssig in einer Aufnahme des korrespondierenden Gehäuses zumindest bezogen auf die Bewegungsrichtung des zu lagernden Bauteils festlegbar ist, ohne dass hierbei der Gleitbereich, insbesondere die Gleitfläche, deformiert wird. Hierzu kann der Einpressbereich beipielsweise einen nach außen vorstehenden, beipielsweise einen ballig nach außen gewölbten, Bereich aufweisen, der in der Gehäuseaufnahme festlegbar ist.
Der Lagerkörper kann zumindest eine die Aufnahme außenseitig begrenzende Stirnseite aufweisen, wobei die federelastisch deformierbaren Bereiche vorzugsweise an einer oder an beiden Stirnseiten des Lagerkörpers angeordnet sind, vorzugsweise an einer oder an beiden Stirnseiten des Gleitlagerbereichs, d.h. unmittelbar benachbart der Gleitfläche. Mindestens ein oder sämtliche federelastische Bereiche können auch in geeigneten zur Aufnahme hin offenen Ausnehmungen oder Vertiefungen des Lagerkörpers oder an Zwischenstücken zwischen Gleitlagerbereich und federelastischem Bereich angeordnet sein.
Vorzugsweise ist der Lagerkörper hülsenartig ausgeführt und weist eine Längsachse auf, wobei die federelastischen Bereiche sich im wesentlichen in Längsrichtung des Lagerkörpers erstrecken können. Die federelastischen Bereiche können mit der Längsachse einen Winkel von 0,5° bis 20° einschließen, wobei in 0 Abhängigkeit von Materialwahl oder Anwendungswahl auch größere und kleinere Winkel vorliegen können. Vorzugsweise liegt der Winkel zwischen der Erstreckungsrichtung der der Aufnahme zugewandten Innenseite des federelastischen Bereichs zu der Lagerkörperlängsachse in dem Bereich von 1° bis 10°, besonders bevorzugt zwischen 3° und 5°.
Die radiale Erstreckung der federelastischen Stege beträgt vorzugsweise zwischen der halben und der gesamten Wandstärke des Lagerkörpers, vorzugsweise geht der federelastische Bereich innenseitig oder außenseitig bündig in den Lagerbereich des Lagerkörpers über.
Die Länge des federelastischen Bereichs kann jeweils 1 bis 10mm betragen, ohne hierauf beschränkt zu sein, vorzugsweise zwischen 2 - 5mm.
Der federelastische Bereich steht vorzugsweise in dem Bereich von 0,1 bis 2mm von der Gleitfläche aus in Richtung auf die Aufnahme hin oder in diese hinein vor, ohne hierauf beschränkt zu sein, vorzugsweise ca. 0,3 bis ca. 1 mm, beispielsweise ca.
0,5 mm. Durch das Ausmaß des radialen Vorstandes von der Gleitlagerfläche in Richtung auf die Ausnehmung kann der Toleranzbereich von zu lagernden Bauteilen bestimmt werden, die von dem jeweils erfindungsgemäßen Lagerkörper noch spielfrei gelagert werden können.
Vorzugsweise ist der federelastische Bereich an der der Aufnahme zugewandten Seite stirnseitig angefast, wobei die Anfasung sich vorzugsweise in radialer Richtung von der der Aufnahme zugewandten Seite des federelastischen Bereichs bis über die Gleitfläche hinaus erstreckt.
Vorzugsweise weist der federelastische Bereich zumindest auf Höhe des Bereichs, der am weitesten in Richtung auf die Aufnahme vor bzw. in diese hineinragt auf der der Aufnahme abgewandten Seite eine Aussparung auf, so dass der federelastische Bereich vollständig zwischen der Gleitfläche und der äußeren Begrenzungsfläche des Lagerkörpers anordenbar ist. Vorzugsweise erstreckt sich die Aussparung des federelastischen Bereichs über dessen gesamte Längserstreckung, so dass der gesamte federelastische Bereich vollständig in dem Bereich zwischen äußerer Begrenzungsfläche und Gleitfläche des Lagerkörpers anordenbar
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ist. Vorzugsweise ist die Aussparung derart bemessen, dass bei fluchtender Anordnung des am weitesten in die Aufnahme hineinragenden Bereichs des federelastischen Bereichs mit der Gleitfläche des Lagerkörpers noch ein Spiel zwischen der der Aufnahme abgewandten Fläche des federelastischen Bereichs und der äußeren Begrenzungsfläche des Lagerkörpers bzw. deren Verlängerung in Richtung auf den federelastischen Bereich verbleibt. Hierzu kann sich der federelastische Bereich in Richtung auf sein freies Ende hin entsprechend verjüngen.
Benachbarte federelastische Bereiche können durch axiale Einschnitte in einen hülsenartigen Lagerkörper erzeugt werden, wobei sich die Einschnitte bis in die Gleitfläche hinein erstrecken können. Unabhängig hiervon weisen die Einschnitte vorzugsweise nur eine geringe Winkelerstreckung bezogen auf den mittleren Umfang des Lagerkörpers auf, beispielsweise 10° bis 2° oder weniger, so dass sich die federelastischen Bereiche annährend vollumfänglich um die Aufnahme erstrecken. Die Einschnitte können V-förmig, insbesondere mit auf die Mittellängsachse des Lagerkörpers gerichteten Seitenflächen ausgeführt sein, vorzugsweise mit parallelen Seitenflächen, deren Mittelebene auf die Mittellängsachse des Lagerkörpers gerichtet sein kann.
Nach einer Weiterbildung können an den stirnseitigen Enden des Lagerkörpers quer zur Längsachse des Lagerkörpers abwinkelbare Haltestege angeformt sein, die von der Aufnahme weg über die äußere Begrenzungsfläche des Lagerkörpers hinaus verschwenkbar sind. Die Haltestege sind vorzugsweise über Gelenkverbindungen, die insbesondere als plastisch und/oder elastisch deformierbare Bereiche wie beispielsweise als Filmscharniere ausgeführt sein können, mit dem Lagerkörper verbunden. Die Gelenkverbindungen bestehen jeweils vorzugsweise aus einem thermoplastischen Kunststoff. Hierdurch können die Stege nach außen umgebördelt werden, wodurch der Lagerkörper an einem oder an beiden Enden verschiebungssicher an dem zugeordneten Lagergehäuse festlegbar ist, vorzugsweise unter vollflächiger Anlage der Stege an dem
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Gehäuse. Die Stege können hierzu um mehr als 15 , vorzugsweise um ca. 30-100° oder mehr, besonders bevorzugt über ca. 60-90° oder mehr gegenüber der Lagerkörperlängsachse auslenkbar sein. Die Winkelerstreckung der Haltestege kann in dem Bereich liegen, der obenstehend für die federelastischen Bereiche angegeben ist, ohne auf diese beschränkt zu sein.
Vorzugsweise sind die Stege durch Einschnitte voneinander getrennt, die vorzugsweise in die Einschnitte zwischen benachbarten federelastischen Bereichen münden, vorzugsweise fluchtend zu diesen angeordnet sind.
Die verschwenkbaren Stege sind vorzugsweise in dem Lagerkörperquerschnittsbereich zwischen äußerer Begrenzungsfläche und Gleitfläche angeordnet, vorzugsweise fluchtend mit einer oder beiden dieser Flächen.
Die verschwenkbaren Stege können beispielsweise an den freien Enden der federelastischen Bereiche bzw. an deren Stirnseiten oder an den an einer oder beiden Stirnseiten der Aufnahme vorgesehen sein.
Der Lagerkörper kann hülsenartig ausgeführt sein, vorzugsweise in Art einer vollumfänglich geschlossenen Hülse bzw. Buchse, in die das zu lagernde Bauteil stirnseitig einführbar ist. Der Lagerkörper kann auch mit einem in Längsrichtung durchgehenden Schlitz ausgeführt sein, beispielsweise gemäß dem Gleitlager nach der WO 97/40281. Der Lagerkörper kann auch aus zwei oder mehreren geteilten Lagerschalen ausgeführt sein, wobei Mittel zur Festlegung der Lagerschalen aneinander vorgesehen sind.
Ist der Lagerkörper als Einpressbuchse ausgeführt, so kann der Einpressbereich den Lagerbereich beispielsweise radial umgeben oder axial von diesem getrennt sein.
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Die Gleitfläche des erfindungsgemäßen Gleitlagerkörpers er-
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streckt sich vorzugsweise vollumfänglich über den Lagerkörper bzw. um den Umfang des Lagerbereichs des zu lagernden Bauteils, vorzugsweise zugleich auch über die gesamte Länge des Lagerbereichs des Gleitlagerkörpers. Gegebenenfalls können auch mehrere voneinander beabstandete Gleitlagerflächen vorgesehen sein, die vorzugsweise gleichmäßig über die Aufnahme des Lagerkörpers verteilt sind, beispielsweise in Form von stegförmigen Gleitlagerbereichen gemäß der WO 97/40281.
Die Gleitfläche des Lagerkörpers kann zylindrisch, in Form eines mehreckigen Prismas, kegelig oder in anderer geeigneter Form ausgeführt und an das zu lagernde Bauteil angepasst sein. Beispielsweise kann das Gleitlager in Kombination mit Wellen, Schubstangen mit drei- bis sechseckigem oder anderem Querschnitt oder mit anderen zu lagernden Bauteilen verwendet werden. Das Gleitlager kann als Radialgleitlager oder auch als A-xialgleitlager ausgeführt sein. Das zu lagernde Bauteil kann axial und/oder rotatorisch und/oder schwenkend, d.h. in entgegengesetzten Richtungen um die Längsachse drehbar, beweglich in dem Gleitlager geführt sein.
Der erfindungsgemäße Lagerkörper besteht vorzugsweise aus einem thermoplastischen Kunststoff. Vorzugsweise ist der Lagerkörper als einstückiges Bauteil gefertigt, z.B. im Spritzgussverfahren, wobei die federelastischen Bereiche vorzugsweise aus dem gleichen Material bestehen wie der die Gleitfläche zur Verfügung stellende Lagerbereich.
Des weiteren betrifft die Erfindung ein Gleitlager mit Lagergehäuse und mit erfindungsgemäßem Lagerkörper.
Ferner betrifft die Erfindung ein erfindungsgemäßes Gleitlager mit in diesem gelagerten Bauteil, insbesondere einer in dieser gelagerten Welle, Schubstange oder Lagerzapfen, wobei die federelastischen Vorsprünge spielfrei, vorzugsweise unter Vorspannung, an dem gelagerten Bauteil anliegen.
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Die Erfindung ist nachfolgend beispielhaft beschrieben und anhand der Figurenbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
Fig.l eine Schnittdarstellung eines erfindungsgemäßen Lagerkörpers nach einem ersten Ausführungsbeispiel (Fig. la), eine Detailansicht desselben in Schnittdarstellung (Fig. Ib) und eine perspektivische Ansicht desselben (Fig. Ic),
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Fig.2 eine Schnittdarstellung eines erfindungsgemäßen Lagerkörpers in einer zweiten Ausführungsform (Fig. 2a) und eine perspektivische Ansicht desselben (Fig. 2b),
Fig.3 eine Schnittdarstellung eines Gleitlagers mit Lagerkörper nach Figur 1 und gelagerter Welle in Schnittdarstellung,
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Lagerkörpers in Schnittdarstellung (Fig. 4a), eine Detailansicht desselben (Fig. 4b) und eine perspektivische Darstellung desselben (Fig. 4c),
Fig.5 ein Gleitlager mit Lagerkörper nach Figur 4 mit gelagerter Welle in Schnittdarstellung (Fig. 5a) und in perspektivischer Ansicht (Fig. 5b).
Figur 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Gleitlagerkörper 1 in Form einer hülsenartigen zylindrischen Einpressbuchse, die als einteiliges Bauteil aus thermoplastischem Kunststoff gefertigt ist und eine eine Aufnahme 2 für ein zu lagerndes Bauteil wie z. B. eine Welle aufweist. Der Gleitlagerkörper 1 weist eine der Aufnahme 2 zugewandte innere Umfangsflache als Gleitfläche 3 sowie eine äußere Begrenzungsfläche 4 auf. Die Flächen 3,4 stellen Zylinderflächen dar, sie können in Anpassung an das zu lagernde Bauteil auch eine andere geeignete Geometrie aufwei-
sen.
Von beiden Stirnseiten 5 der Aufnahme 2 stehen über den Umfang derselben verteilt jeweils sechs federelastische deformierbare Bereiche in Form von Federstegen 6 hervor, wobei an jeder der Stirnseiten die Federstege derart angeordnet sind, dass zwischen diesen die korrespondierende Welle 22 (Fig. 3) anordenbar ist. Die Federstege 6 weisen hierbei einen in Richtung auf die Aufnahme 2 vorragenden Bereich auf, der in dem Ausführungsbeispiel in Form einer sich über die Umfangserstreckung des Federsteges ausdehnenden Nase 7 ausgebildet. Der Federsteg weist nach dem Ausführungsbeispiel eine Umfangserstreckung von 60°, eine Länge von ca. 2,5mm und an der der Aufnahme zugewandten Innenseite einen Winkel zu der Lagerkörperlängsachse von ca. 2-5° auf.
Ferner weisen die Federstege 6 an den freien Enden angrenzend an die Aufnahmen 2 Fasen 9 auf, die sich in radialer Richtung über die Gleitfläche 3 hinaus erstrecken und die Einführung des zu lagernden Bauteils in die Aufnahme 2 erleichtern.
Auf der der Aufnahme 2 gegenüberliegenden Seite sind die Federstege 6 mit einer Aussparung 10 versehen, die derart ausgestaltet ist, dass bei fluchtender Anordnung der Nase 7 mit der Gleitfläche 3 der Federsteg vollständig in den Bereich zwischen Gleitfläche 3 und äußerer Begrenzungsfläche 4 des Gleitlagers anordenbar ist, wenn die Welle 22 (Fig. 3) an der Gleitfläche anliegt. Ferner weist die Aussparung 10 darüber hinaus ein gewisses Übermaß auf, so dass der Federsteg 6 mit Spiel in dem genannten Querschnittsbereich des Lagerkörpers anordenbar ist. Der Absatz des Federstegs 6 geht an dem Ende 11 fluchtend mit der Gleitfläche 3 und der äußeren Begrenzungsfläche 4 in den Gleitlagerbereich 12, der mit der Aufnahme 2 zugewandten Gleitfläche 3 bereit stellt, über.
Die Federstege 6 sind durch Einschnitte 13 voneinander ge-
trennt, deren Umfangserstreckungen nur einige wenige Grad beträgt, so dass die Federstege 6 die Aufnahme 2 im wesentlichen vollumfänglich umgeben.
Figur 2 zeigt eine Abwandlung des erfindungsgemäßen Lagerkörpers nach Figur 1, wobei gleiche Merkmale mit gleichen Bezugsziffern versehen sind. Im Unterschied zu dem Lagerkörper nach . Figur 1, mit dem sie im übrigen übereinstimmen, sind die Federstege 6 nur an einer Stirnseite 5 der Aufnahme 2 vorgesehen, so dass der Gleitlagerbereich 12 eine freie Stirnseite 15 aufweist. Die axiale Länge des Gleitlagerbereichs im Vergleich zu der axialen Länge der Federstege 6 ist hier wesentlich größer als die gemäss Beispiel nach Figur 1, der Lagerkörper 2 kann fertigungstechnisch oder denkgesetzlich durch Teilung des Lagerkörpers 1 in Umfangsrichtung erhalten werden.
Figur 3 zeigt ein Gleitlager 20 mit einem Lagerkörper 1 nach Figur 1, der in einem Gehäuse 21 aufgenommen ist. Das Gehäuse 21 steht beidseitig über die stirnseitigen Enden der Federstege 6 hervor, wobei im Einbauzustand - aber auch im demontierten Zustand - die Federstege 6 spielfrei, vorzugsweise unter einer gewissen Vorspannung an der Welle 22 anliegen. Es versteht sich, dass das Gehäuse auch mit dem stirnseitigen Ende der Federstege abschliessen kann. Auf Höhe der Gleitfläche 3 ist noch ein sehr geringes Spiel zwischen Welle 22 und Gleitfläche 3 vorgesehen, dass im Bereich von 0,05 bis 3/lOmm betragen kann, ohne auf diese Werte beschränkt zu sein. Die Federstege 6 sind derart ausgebildet, dass bei auf das zu lagernde Bauteil einwirkenden Querkräften, die bei einem bestimmungsgemäßen Betrieb 0 der entsprechenden Vorrichtung zu erwarten sind, unter Deformation der Federstege 6 das Bauteil mit der Gleitlagerfläche 3 zur Anlage kommt, so dass wie bei herkömmlichen Gleitlagern eine optimale Selbstschmierung für die Welle durch den Gleitbereich bereit gestellt und die auf den Lagerkörper wirkenden Kräfte auf das Lagergehäuse übertragen werden können. Hierdurch können Fertigungstoleranzen des Lagers und/oder der Welle aus-
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geglichen werden, wobei stets eine spielfreie Lagerung der Welle gewährleistet ist.
Bei einem Gleitlager mit Lagerkörpern gemäß Figur 2 können zwei 5 oder mehrere Lagerkörper in axialer Richtung nebeneinander in dem Gehäuse angeordnet werden, wobei die Lagerkörper stirnseitig aneinander stoßen oder axial voneinander beabstandet sein können. Vorzugsweise liegen benachbarte Lagerkörper mit den Stirnseiten 15 einander gegenüber, wobei die Federstege 6 der den Gleitlageröffnungen 25 zur Aufnahme des führenden Bauteils des zunächst benachbarten Lagerkörpers vorzugsweise nach außen gerichtet angeordnet sind. Es können auch mehrere Lagerkörper nach Figur 1 in einem Gehäuse angeordnet sein oder das Gleitlager verschiedene Lagerkörper unterschiedlicher Bauweise aufweisen.
Figur 4 zeigt eine Fortbildung eines Lagerkörpers nach Figur 1, wobei gleiche Merkmale mit gleichen Bezugszeichen versehen sind. Im Unterschied zu dem Lagerkörper 1, der im übrigen mit diesem übereinstimmt, sind an den freien Stirnseiten 30 zumindest eines, vorzugsweise mehrerer, Federstege 6 Haltestege 31 mittels Materialschwächungen 32, z.B. in Form von Gelenkverbindungen, angeformt. Der Lagerkörper 1 ist auch hier als einstückiges Bauteil aus thermoplastischem Kunststoff gefertigt. Die Gelenkverbindungen sind in Art von Filmscharnieren ausgeführt. Die Haltestege 31 weisen die gleiche Winkelerstreckung wie die an diesen angeformten Federstege 6 auf, wobei die Winkelerstreckungen auch unterschiedlich sein können. Die Einschnitte 13, die die benachbarten Federstege 6 trennen, gehen fluchtend in die Einschnitte 33 zwischen benachbarten Haltestegen 31 über.
Die Haltestege 31 sind nach dem Ausführungsbeispiel vollständig im Querschnittsbereich zwischen äußerer Begrenzungsfläche 4 und Gleitfläche 3 des Lagerkörpers angeordnet, wodurch das Einführen des Lagerkörpers in das Gehäuse erleichtert wird. Nach dem Ausführungsbeispiel sind die radialen Innen- und Außenflächen
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ff ||i ^ 9
33,34 der Haltesteg 31 fluchtend zu den Flächen 3,4 des Lagerkörpers angeordnet. Die Haltestege 31 sind ferner an deren der Aufnahme 2 abgewandten stirnseitigen Außenkante mit Fasen 35 versehen.
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Wie in Figur 5 gezeigt, kann der Lagerkörper nach Figur 4 in einem Gehäuse 4 0 angeordnet werden, wobei die Federstege &bgr; noch innerhalb des Gehäuses angeordnet und die Haltestege 31 an der Stirnseite 41 des Gehäuses flächig anliegen, so dass der Lagerkörper in einer Richtung gegen Verschiebung gesichert ist. Es können entsprechende Haltestege auch an den Federstegen 6 der gegenüberliegenden Lagerkörper stirnseitig oder an Stirnseiten 15 eines Lagerkörpers gemäß der Figur 2 angeordnet sein.
Die Haltestege können auch in einem Umfangsabstand zueinander unmittelbar an einer Stirnseite des Gleitlagerkörpers angebracht und zwischen den Haltestegen federelastische Bereiche vorgesehen sein, die an die Aufnahme heran oder an die Aufnahme hinein vorstehen.
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15
Gu/th 12. Dezember 2001
Igus Spritzgußteile für die Industrie GmbH 51147 Köln
1 | Gleitlagerkörper |
2 | Aufnahme |
3 | Gleitfläche |
4 | äußere Begrenzungsfläche |
5 | Stirnseite |
6 | Federsteg |
7 | Nase |
8 | Längsachse |
9 | Fase |
10 | Aussparung |
11 | Ende |
12 | Gleitlagerbereich |
13 | Einschnitt |
15 | Stirnseite |
20 | Gleitlager |
21 | Gehäuse |
22 | Welle |
25 | Ende |
30 | Stirnseite |
31 | Haltesteg |
32 | MaterialSchwächung |
33 | Innenfläche |
34 | Außenfläche |
35 | Fase |
40 | Gehäuse |
41 | Stirnseite |
Claims (17)
1. Gleitlagerkörper aus Kunststoff zur Lagerung von relativ zu dem Lagerkörper beweglichen Bauteilen, wobei der Lagerkörper eine Aufnahme mit mindestens einer Gleitlagerfläche für das zu lagernde Bauteil aufweist, und wobei die Aufnahme eine Weite aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein federelastisch deformierbarer Bereich (6) vorgesehen ist, der unter Verringerung der Weite der Aufnahme (2) vorsteht und an den das in der Aufnahme (2) angeordnete Bauteil (22) anlegbar ist.
2. Lagerkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei, vorzugsweise paarweise einander diametral gegenüberliegende, federelastische Bereiche (6) vorgesehen sind, zwischen denen das zu lagernde Bauteil (22) unter zentrierendem Angriff derselben in der Aufnahme (2) anordenbar ist.
3. Lagerkörper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein federelastischer Bereich (6) derart ausgeführt ist, dass das zu lagernde Bauteil (22) unter elastischer Deformation des federelastischen Bereichs (6) an eine diesem benachbarte Gleitfläche (3) anlegbar ist.
4. Lagerkörper nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein federelastischer Bereich (6) als Federzunge ausgeführt ist, die mit ihrem freien Ende (11) über die Gleitfläche (3) hinaus in Richtung auf die Aufnahme (2) vorsteht und dass das zu führende Bauteil (22) im Bereich des freien Endes (11) der Federzunge an diese anlegbar ist.
5. Gleitlagerkörper nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein federelastischer Bereich (6) von mindestens einer Stirnseite (5) der Aufnahme axial und/oder radial vorsteht.
6. Gleitlagerkörper nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerkörper (1) hülsenartig ausgeführt ist und dass der mindestens eine federelastische Bereich (6) sich im wesentlichen in Richtung der Längsachse (8) des Lagerkörpers (1) erstreckt.
7. Gleitlagerkörper nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein federelastischer Bereich (6) an der der Aufnahme (2) zugewandten Seite stirnseitig mit einer Fase (9) versehen ist.
8. Gleitlagerkörper nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerkörper (1) eine äußere Begrenzungsfläche (4) aufweist und dass die federelastischen Bereiche (6) zumindest auf Höhe des am weitesten in die Aufnahme (2) hineinragenden Bereichs (7), vorzugsweise über deren gesamte Längserstreckung, jeweils eine Aussparung (10) aufweisen, die derart bemessen ist, dass die federelastischen Bereiche (6) teilweise oder vollständig auf Höhe des Lagerkörperquerschnittsbereichs zwischen der äußeren Begrenzungsfläche (4) und der Gleitfläche (3) anordenbar sind.
9. Gleitlagerkörper nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, dass an zumindest einer Stirnseite des Lagerkörpers (1) eine Mehrzahl von durch axiale Einschnitte (13) getrennte federelastische Bereiche (6) vorgesehen sind.
10. Gleitlagerkörper nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest an einem Endbereich des Lagerkörpers (1) quer zu dessen Längsachse (8) nach außen über die äußere Begrenzungsfläche (4) hinaus auslenkbare und an ein zuordenbares Gehäuse anlegbare Haltestege (31) angeformt sind.
11. Gleitlagerkörper nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltestege (31) mittels Materialschwächungen (32) an mindestens einer Stirnseite des Lagerkörpers (1) und/oder mindestens einer Stirnseite eines federelastisch deformierbaren Bereichs (6) angeformt sind.
12. Gleitlagerkörper nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltestege (31) in dem Querschnittsbereich zwischen der Gleitfläche (3) und der äußeren Begrenzungsfläche (4) des Lagerkörpers (1) angeordnet sind.
13. Gleitlagerkörper nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerkörper (1) als einstückiges Bauteil ausgeführt ist.
14. Gleitlagerkörper nach einem der Ansprüche 1-13, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerkörper (1) als Einnpressbuchse ausgeführt ist.
15. Gleitlager mit einem Lagergehäuse und zumindest einem Lagerkörper nach einem der Ansprüche 1-14.
16. Gleitlager nach Anspruch 15 mit einem in dem Lager gelagerten Bauteil.
17. Gleitlager nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein federelastischer Bereich (6) an den in dem Lager gelagerten Bauteilen (22), vorzugsweise unter Vorspannung, anliegt.
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Owner name: IGUS GMBH, DE Free format text: FORMER OWNER: IGUS SPRITZGUSSTEILE FUER DIE INDUSTRIE GMBH, 51147 KOELN, DE Effective date: 20050713 |
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Effective date: 20080305 |
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