DE20102674U1 - Handgriff für ein handgeführtes Arbeitsgerät - Google Patents
Handgriff für ein handgeführtes ArbeitsgerätInfo
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Description
Patentanwalt Dipl. Ing. Walter Jackisch & Partner
Menzelstr. 40-70192 Stuttgart
Atlas Copco Electric Tools GmbH A 41 617/flyie
Max-Eyth-Straße 10
1 3. Feb.
D-71364 Winnenden
Die Erfindung betrifft einen Handgriff für ein handgeführtes Arbeitsgerät der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung.
Bei der Herstellung von Werken unter Einsatz eines solchen handgeführten Arbeitsgerätes, wie beispielsweise Bohrmaschinen und dgl. wird das Arbeitsgerät häufig abgesetzt, um ein für den nächsten Arbeitsgang erforderliches Werkzeug einzusetzen. Oft ist auch nach dem Gebrauch des Arbeitsgerätes in einem Arbeitsgang die Stelle für den nächsten Arbeitsgang zu ermitteln. Diese Stelle wird üblicherweise von der Bedienungsperson markiert, bevor das Werkzeug erneut eingesetzt wird.
Oft werden die Arbeiten mit dem Arbeitsgerät dadurch verlängert, daß die Bedienungsperson zur Vorbereitung des nächsten Arbeitsganges das Arbeitsgerät zur Seite legen muß, um die gerade erforderlichen Ausstattungsteile des Arbeitsgerätes herbeizuschaffen, was oft als lästig empfunden wird.
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In DE 85 11 533 Ul ist eine Handbohrmaschine offenbart, deren Zusatzhandgriff als aufklappbarer Behälter ausgebildet ist, in dem als zusätzliche Ausstattung der Bohrmaschine Austauschbohrer oder ein Magazin für Bohrer vorgesehen ist. Auch können in dem Magazin kleine Schraubenzieher oder etwa ein Schlüssel zum Spannen des Bohrfutters der Handbohrmaschine aufgenommen sein. Ist beim Arbeiten mit der bekannten Bohrmaschine für den nächsten Arbeitsschritt ein anderer Bohrer einzuspannen, so kann die Bedienungsperson den gewünschten Austauschbohrer an Ort und Stelle dem Magazin entnehmen. Das Herbeischaffen des Austauschbohrers, welches häufig zu einer Suche des Bohrervorrates führt, entfällt also.
Der EP 0 280 769 Al ist ein Zusatzhandgriff für Bohrmaschinen entnehmbar, bei dem der Handgriff als Revolvermagazin für Bohrer und Schraubwerkzeuge ausgebildet ist. Aus der CH 675 388 A5 ist es bekannt, den Zusatzhandgriff einer Handbohrmaschine hohl auszuführen und dort ein Magazin mit Austauschbohrern unterzubringen. Das Bohrermagazin der bekannten Handwerkzeugmaschine ist in den Zusatzhandgriff einschiebbar und dort verrastbar, um eine klapperfreie und geschützte Aufbewahrungsmöglichkeit für die Austauschwerkzeuge zu gewährleisten. Im Betrieb der Handbohrmaschine soll das Trägermagazin dem Handgriff jedoch entnommen werden, um das Gewicht im Betrieb zu verringern.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Handgriff für ein handgeführtes Arbeitsgerät zu
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schaffen, mit dem auszuführende Arbeiten erleichtert werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Gemäß der vorliegenden Erfindung werden in dem Handgriff des Arbeitsgerätes Mittel zum Markieren der mit dem Arbeitsgerät zu bearbeitenden Fläche sowie ein Maßband ausgeführt. Beim Arbeiten mit dem Arbeitsgerät können zwischen den einzelnen Arbeitsgängen erforderliche Markierungen auf dem zu bearbeitenden Gegenstand sowie zur Ausmessung desselben, insbesondere zum Zwecke der anschließenden Markierung der Bearbeitungsstellen, unmittelbar mit der Ausstattung des Arbeitsgerätes durchgeführt werden. Wird daher beim Benutzen des Arbeitsgerätes die Anbringung einer Markierung erforderlich, so kann dies unverzüglich mit den erfindungsgemäßen Mitteln vorgenommen werden. In dem erfindungsgemäßen Handgriff steht ein vollständiges Markierset zur Verfügung und das in solchen Fällen bisher erforderliche Herbeischaffen der Markiermittel, was insbesondere bei Arbeiten auf Leitern sehr lästig wäre, entfällt also. Das Maßband ist ausziehbar in dem Gehäuse einer an sich bekannten Maßbandkassette angeordnet, die in einem Einschubgehäuse am freien Ende des Handgriffs entnehmbar aufgenommen ist.
Ist der Einschub der Maßbandkassette im wesentlichen orthogonal zu einer Längsachse des Handgriffes vorgesehen, so kann das Maßband von der Bedienungsperson auf einfachste Weise mit der zweiten Hand entnommen
werden, während die andere Hand den Handgriff weiterhin fest umschlossen hält. Das Einschubgehäuse zur Aufnahme der Maßbandkassette ist dabei in seiner Breite größer als der Durchmesser des Handgriffes und stabilisiert bei der Benutzung des Arbeitsgerätes den Handgriff der Bedienungsperson und verhindert ein Abrutschen in Längsrichtung.
Als Markiermittel wird vorzugsweise ein Markierungsstift eingesetzt, der von dem freien Ende des Handgriffes her in das Magazin im Handgriff einschiebbar ist. Der Markierungsstift kann somit bedarfsweise zur Benutzung aus dem Magazin herausgezogen werden und ist ebenso einfach wieder nach der Durchführung von Markierungsarbeiten einzusetzen. In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist das Magazin für die Markierungsmittel als Steckbauteil ausgebildet, welches in den hohl ausgeführten Handgriff vom freien Ende her einschiebbar ist. Auf diese Weise wird das Magazin platzsparend im Handgriff des Arbeitsgerätes mitgeführt. Zweckmäßig sind dabei das Magazin für das Markierset und das Einschubgehäuse für die Maßbandkassette einteilig ausgebildet, wobei das Magazin mit den Markiermitteln in den Handgriff einschiebbar ist bis auf Höhe des angeformten Einschubgehäuses, welches einen Anschlag für den einschiebbaren Teil des Steckbauteils bildet. In der Ruheposition wird das Steckbauteil in dem Handgriff lösbar eingerastet, wobei das Einschubgehäuse am freien Ende des Handgriffes die Maßbandkassette enthält und zur bedarfsweisen Entnahme anbietet.
Vorteilhaft werden Holzmantel-Markierstifte wie Bleistifte und dgl. eingesetzt, wobei zweckmäßig an dem gegenüber dem Maßbandeinschub liegenden Ende des Steckbauteils eine Spitzvorrichtung für den Markierstift ausgebildet ist. Vorteilhaft liegt dabei die Öffnung der Spitzeinrichtung zum Einführen des zu spitzenden Endes des Markierstiftes in einer im wesentlichen orthogonalen Ebene zur Längsachse des Steckbauteils, wobei der anzuspitzende Markierstift in Längsrichtung des Magazins, also parallel zu seiner Ruhelage in die Spitzeinrichtung einführbar ist.
Auf der Spitzeinrichtung ist zweckmäßig ein drehbarer Ring angeordnet, welcher die Öffnung für den Markierstift enthält. Diese Öffnung kann entsprechend der Querschnittsform des Markierstiftes, beispielsweise eines flachen Zimmermann-Bleistiftes ausgebildet sein.
In dem Magazin kann beispielsweise auch eine kleine Taschenlampe untergebracht sein, an Stelle dieser oder zusätzlich kann auch ein Behälter mit einer Bohremulsion oder dgl. vorgesehen sein. Zum geeigneten Auftragen der Bohremulsion sollte der Behälter eine Sprüheinrichtung umfassen.
In dem Magazin für zusätzliche Ausstattungsteile sind vorteilhaft neben den erfindungsgemäßen Markiermitteln noch Austauschwerkzeuge des Arbeitsgerätes aufgenommen, so daß die Arbeiten mit dem Arbeitsgerät noch komfortabler durchgeführt werden können. Im bevorzugten Anwendungsbeispiel der Erfindung bei einem Handgriff für Bohrmaschinen werden dabei in dem Maga-
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zin Austauschbohrer der Handbohrmaschine oder Schrauberbits mitgeführt. Das erfindungsgemäße Markierset, bestehend aus beispielsweise einem Markierstift und der Spitzeinrichtung, sowie das erfindungsgemäß mitge führte Maßband werden zweckmäßig in einem Zusatzgriff vorgesehen, der zum Führen des Werkzeuges an dem Arbeitsgerät vorgesehen ist.
Die Maßbandkassette ist leicht entnehmbar und im Betrieb des Arbeitsgerätes gegen die betriebsbedingten Vibrationen in seiner Lage gesichert, wenn diese mittels eines Federelementes in der Rastposition und im Einschub gehalten ist. Vorzugsweise ist das Federelement als im wesentlichen U-förmige Klammer ausgebildet. Beim Aufschieben der Klammer auf einen die Öffnung des Einschubes begrenzenden Rand einer Wand des Einschubgehäuses oder auf eine innerhalb des Gehäuses befindliche Zwischenwand werden die Klammerschenkel von der Wand aufgeweitet und die Klammer von der elastischen Rückstellkraft gehalten. Zweckmäßig ist dabei die Klammer mit der Maßbandkassette verbunden. Die Maßbandkassette kann so mit der mitgeführten Klammer auch außerhalb der Rastposition im Einschubgehäuse beispielsweise an der Kleidung der Be dienungsperson bedarfsweise festgehalten werden. In dem Einschubgehäuse wird die Maßbandkassette durch eine aus dem Einschubgehäuse hervorstehende Rastnase festgehalten, welche dann in einen Durchbruch im außenliegenden Klammerschenkel einrastet.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Bohrmaschine mit Zusatzhandgriff,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Steckbauteils für den Handgriff der Bohrmaschine nach Fig. 1,
Fig. 3 und 4 verschiedene perspektivische Ansichten
des Steckbauteils mit Blick auf den Boden des Steckbauteils,
Fig. 5 eine weitere perspektivische Ansicht des Steckbauteils schräg von oben,
Fig. 6 eine schematische Ansicht einer Maßbandkassette in einer möglichen Einrastlage im Handgriff,
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht einer Maßbandkassette,
Fig. 8 eine alternative Ausgestaltung des
Einschubgehäuses für die Maßbandkassette,
Fig. 9 eine Seitenansicht einer Maßbandkassette,
Fig. 10 eine perspektivische Ansicht einer alternativen Gestaltung eines erfindungsgemäßen Griffmagazins schräg von oben,
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Fig. 11 eine andere perspektivische Ansicht des Griffmagazins nach Fig. 8 schräg von unten.
Fig. 1 zeigt eine handgeführte Bohrmaschine 1, in deren Hauptkörper 2 die Antriebsmittel, insbesondere ein elektrischer Motor, für das Bohrwerkzeug angeordnet sind. Der Bohrer wird in einem Bohrfutter 7 eingespannt, welches mit dem Bohrer um die Spindelachse 6 von dem Motor über die Antriebsspindel 8 rotierend antreibbar ist. Die Bohrmaschine 1 wird mit einem Handgriff 4 am hinteren Ende des Hauptkörpers 2 von der Bedienungsperson gehalten, wobei dieser Handgriff mit dem Bedienungsschalter 5 für den Antrieb der Bohrmaschine 1 versehen ist und auch Mittel zur Stromzuführung 11 an diesem Handgriff 4 vorgesehen sind. Das Werkzeug ist durch einen Zusatzhandgriff 3 zu führen, welcher mit einer Befestigungsmuffe 10 nahe dem Bohrfutter 7 angeordnet wird. Der Zusatzhandgriff 3 wird dabei mit seiner Längsachse 14 im wesentlichen orthogonal zur Spindelachse 6 angeordnet und liegt im Sinne einer einfachen Handhabbarkeit der Bohrmaschine 1 im wesentlichen in einer Ebene mit dem hinteren Handgriff 4, wobei der hintere Handgriff 4 mit dem Bedienungsschalter 5 und der Zusatzhandgriff 3 mit seiner Zylinderfläche 12 von der Bedienungsperson bequem umgriffen werden können. Der Zusatzhandgriff 3 ist mit der Befestigungsmuffe 10 lösbar auf einem zum Gehäuse des Hauptkörpers 2 gehörenden Lagerbett 9 für die Antriebsspindel 8 lösbar gehalten.
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Der Zusatzhandgriff 3 ist hohl ausgebildet und nimmt in seinem Inneren etwa über die Länge der Greiffläche 12 ein Steckbauteii in sich auf, welches als Magazin 28 für zusätzliche Ausstattungsteile der Bohrmaschine 1 ausgebildet sein kann. Das Steckbauteii 28 ist zu den später beschriebenen Fig. 2 und 3 näher erläutert. Das Steckmagazin wird mit seinem dem freien Ende 13 gegenüber liegende Ende in den Handgriff 3 eingeführt und ist in umgekehrter Richtung entsprechend ausziehbar, wobei in der in Fig. i gezeigten Ruhelage am unteren Ende 13 des Handgriffs 3 ein Einschubgehäuse 15 für eine Maßbandkassette herausragt. Das Einschubgehäuse weist dabei größere Dimensionen als der Querschnitt des Handgriffes 3 auf und bildet einen Anschlag für das Steckbauteil.
Fig. 2 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Steckbauteils 16 für den Zusatzhandgriff 3 der Bohrmaschine 1 gemäß Fig. 1. Der längliche, in den Handgriff einschiebbare Teil bildet das Magazin 28, der mit einer Führung versehen ist, welche die Einschubbewegung des Magazins 28 in den Handgriff stabilisiert. Das Magazin 28 ist bis zum Anliegen des am unteren Ende ausgebildeten Einschubgehäuses 15 in den Handgriff einführbar, wobei in der Anschlaglage eine Rastklinke 36 in den zum Bohrmaschinengehäuse gehörenden Handgriff einrastet. Durch Eindrücken der Rastklinke ins Innere kann das Steckbauteil 16 dem Handgriff entnommen werden. Das Magazin 28 enthält Austauschwerkzeuge für das Arbeitsgerät, im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind Schrauberbits 35 vorgesehen.
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Am unteren Ende des Magazins 28 ist ein Einschubgehäuse 15 einteilig an dem Steckbauteil 16 ausgebildet, in dem eine Maßbandkassette 17 aufgenommen ist. Eine solche Maßbandkassette 17, wie sie beispielsweise in Fig. 7 gezeigt ist, besteht im wesentlichen aus einem Kassettengehäuse 18, in dem ein aufgewickeltes Maßband 22 aufgenommen ist und durch eine Öffnung bedarfsweise aus dem Gehäuse 18 ausziehbar ist. Die im Einschubgehäuse 15 des Steckbauteils 16 für den Zusatzhandgriff angeordnete Maßbandkassette wird im wesentlichen orthogonal zur Längsachse des Handgriffes, also entsprechend zur Längsachse des einsteckbaren Magazins 28 des Steckbauteils 16, gehalten. Die Maßbandkassette 17 wird von einer Federklammer 19 in der Einraststellung gehalten. Hierzu ist gemäß Darstellung in Fig. 2 das Einschubgehäuse 15 mit einer Aussparung 35 versehen, unter der sich eine Gehäusezwischenwand 27 erstreckt, die zwischen die Schenkel der U-förmig ausgebildeten Federklammer 19 geschoben ist. Wie aus der schematischen Ansicht der Fig. 9 ersichtlich ist, ist die U-förmig ausgebildete Federklammer 19 mit dem Gehäuse 18 der Maßbandkassette 17 verbunden, wobei ein innenliegender Klammerschenkel 20b über eine Schraube 21 mit dem Gehäuse 18 verbunden ist. Beim Einführen der Maßbandkassette in das Einschubgehäuse 15 verdrängt die Gehäusezwischenwand 27 den außenliegenden Klammerschenkel 20a in Pfeilrichtung.
Die Maßbandkassette 17 wird vorzugsweise in der in Fig. 2 gezeigten Lage in das Einschubgehäuse 15 eingeführt, wobei die Klammer 19 der Maßbandkassette auf die dem Handgriff der Bohrmaschine bzw. dem Magazin 28
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des Steckbauteils 16 benachbart angeordnete Zwischenwand 27 des Einschubgehäuses 15 aufgeschoben wird. Die Fig. 3 und 4 zeigen perspektivische Ansichten des Handgriffs bestehend aus Steckbauteil 16 und Einschubgehäuse 15 mit Blick auf einen Boden 33, in dem eine Öffnung 34 angeordnet ist. Dadurch wird der Innenraum des Einschubgehäuses 15 zugänglich, so daß das Ausschieben der Maßbandkassette 17 erleichtert wird.
Zum Markieren der Bohrstelle zur Vorbereitung der mit der Bohrmaschine durchzuführenden Bohrarbeiten ist in dem Steckbauteil 16 ein Markierstift 32, im Ausführungsbeispiel ein flacher Zimmermann-Bleistift, vorgesehen. Der Bleistift ist parallel zur Längsachse des Magazins 28 von einer oberen Seite 29 des Steckbauteils 16 in das Magazin 28 einschiebbar. Der Markierstift 32 und die Einschubkassette 17 werden entsprechend in orthogonal zueinander stehenden Richtungen in das Steckbauteil 16 eingeführt.
Wie die Fig. 2 bis 5 zeigen, ist am freien Ende 29 des Magazins 28, welches an dem Einsteckbauteil 16 gegenüber dem Einschubgehäuse 15 liegt, eine Spitzeinrichtung 30 für den Markierstift 32 vorgesehen. Eine Öffnung 38 der Spitzeinrichtung 30 liegt dabei in der orthogonalen Ebene der Längsachse des Magazins 28, wodurch der Markierstift 32 im wesentlichen parallel zu seiner Ruhelage in die Spitzeinrichtung 30 einführbar ist. Oben auf der Spitzeinrichtung befindet sich ein drehbarer Ring 31, der eine zentrische Öffnung zum Durchstecken des zu spitzenden Bleistiftendes auf-
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weist, wobei die Öffnung bezüglich ihres Querschnitts dem Querschnitt des Markierstiftes 32 angepaßt ist.
Fig. 6 zeigt eine schematische Ansicht der Klammer 19, mit der die Maßbandkassette 17 auf die Gehäusezwischenwand 27 des Einschubgehäuses 15 am Fuß des Handgriffes gesteckt und an dieser gehalten ist. Während der untere Schenkel 20b der Klammer 19 auf der Unterseite der Gehäusezwischenwand anliegt, umgreift der obere Schenkel 20a diese Wand 23 und liegt auf dieser kraftschlüssig fest. Die Gehäusezwischenwand kann mit einer hervorstehenden Rastnase 26 versehen sein, welche in der vorgesehenen Ruheposition der Maßbandkassette 17 in einen Durchbruch 25 im oberen Klammerschenkel 20a der Federklammer 19 eingreift. Um ein leichteres Entnehmen der Maßbandkassette 17 zu erreichen, kann ein Rand 24 der Gehäusewand 23 im Bereich der Einschuböffnung für die Maßbandkassette einwärts gezogen sein. In der Einrastposition, wenn der Scheitel der Klammerschenkel 20a, 20b an dem Rand der Gehäusewand anliegt, ragt so die Maßbandkassette ein Stück aus dem Gehäuse heraus und ist so für die Bedienungsperson leicht entnehmbar.
Das in Fig. 8, 10 und Ii gezeigte alternative Einsteckteil 16 für den Zusatzhandgriff der Bohrmaschine nach Fig. 1 ist in seinem Magazin 28 zusätzlich zum Markierstift 32 mit Einsteckplätzen für eine Metallreißnadel 23 und einen Körner 37 ausgestattet. Dafür entfällt jedoch der Spitzer, ggf. kann auch an einer anderen Stelle ein Spitzer vorgesehen werden, sofern entsprechend Platz vorhanden ist. In dem Magazin 28
sind gemäß Darstellung parallel zu dem Markierstift 32 die Reißnadel 23 sowie der Körner 37 angeordnet, wobei diese im wesentlichen in der Ebene der Längsachse des Handgriffs bzw. des Magazins 28 liegen.
Claims (18)
1. Handgriff für ein handgeführtes Arbeitsgerät, welcher an einem Hauptkörper (2) des Arbeitsgerätes (1) hervorstehend befestigt ist und von einer Bedienungsperson mit der Hand umgreifbar ist, wobei der Handgriff (3) ein Magazin (28) für zusätzliche Ausstattungsteile (17, 23, 30, 32, 37) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Magazin (28) Mittel (30, 32) zum Markieren des mit dem Arbeitsgerät (1) zu bearbeitenden Gegenstandes entnehmbar aufgenommen sind und an einem freien Ende (13) des Handgriffes (3) ein Einschubgehäuse (15) ausgebildet ist, in dem eine Maßbandkassette (17) entnehmbar aufgenommen ist.
2. Handgriff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Maßbandkassette (17) aus einem Gehäuse (18) mit darin aufgewickeltem, ausziehbar angeordneten Maßband (22) besteht.
3. Handgriff nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Einschubgehäuse (15) im wesentlichen orthogonal zu einer Längsachse (14) des Handgriffes (3) vorgesehen ist.
4. Handgriff nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch einen Markierstift (32) als Markierungsmittel, welcher auf einer dem freien Ende (13) des Handgriffes (3) gegenüberliegenden Seite (29) in das Magazin (28) einschiebbar ist.
5. Handgriff nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Magazin (28) für die Markierungsmittel (23, 30, 32, 37) als Steckbauteil (16) ausgebildet ist, welches in den Handgriff (3) mit seinem dem freien Ende (13) gegenüberliegenden Ende (29) einschiebbar ist.
6. Handgriff nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Magazin (28) und das Einschubgehäuse (15) für die Maßbandkassette (17) einteilig ausgebildet sind.
7. Handgriff nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß an dem gegenüber dem Einschubgehäuse (15) liegenden Ende (29) des Steckbauteils (16) eine Spitzeinrichtung (30) für Holzmantel-Markierstifte ausgebildet ist.
8. Handgriff nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine Öffnung (38) der Spitzeinrichtung (30) zur Aufnahme eines Markierstiftes (32) in einer im wesentlichen orthogonalen Ebene zur Längsachse (14) des Steckbauteils (16) liegt.
9. Handgriff nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitzeinrichtung (30) mit einem Ring (31) versehen und in diesem Ring zentrisch die Öffnung (38) angeordnet ist.
10. Handgriff nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Magazin (28) eine Metallreißnadel (23) aufgenommen ist.
11. Handgriff nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Magazin (28) ein Körner (38) angeordnet ist.
12. Handgriff nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Magazin (28) eine Taschenlampe und/oder ein Behälter mit einer Bohremulsion, vorzugsweise mit Sprüheinrichtung vorgesehen sind.
13. Handgriff nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff als Zusatzhandgriff (1) zum Führen des Werkzeuges des Arbeitsgerätes (1) vorgesehen ist.
14. Handgriff nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Maßbandkassette (17) mittels eines Federelementes (19) in einer Rastposition in dem Einschubgehäuse (15) gehalten ist.
15. Handgriff nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement als im wesentlichen U-förmige Federklammer (19) ausgebildet ist, welche unter Aufweitung ihrer Schenkel (20a, 20b) auf ein Wandteil des Einschubgehäuses (15) bzw. eine Zwischenwand (27) innerhalb des Einschubgehäuses (15) schiebbar ist.
16. Handgriff nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Federklammer mit der Maßbandkassette (17) verbunden ist.
17. Handgriff nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß der außenliegende Klammerschenkel (20a) einen Durchbruch (25) aufweist, in den eine an dem Einschubgehäuse (15) hervorstehend ausgebildete Rastnase (26) in der Ruhelage der Maßbandkassette (17) einrastbar ist.
18. Handgriff nach einem der Ansprüche 15 bis 17, gekennzeichnet durch eine solche Gestaltung des Einschubgehäuses (15), daß die Maßbandkassette in dieses in einer Ausrichtung einschiebbar ist, in der die mit der Federklammer versehene Seite des Kassettengehäuses (18) dem Arbeitsgerät (1) zugewandt liegt.
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Owner name: A & M ELECTRIC TOOLS GMBH, DE Free format text: FORMER OWNER: ATLAS COPCO ELECTRIC TOOLS GMBH, 71364 WINNENDEN, DE Effective date: 20050218 |
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R157 | Lapse of ip right after 6 years |
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