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Die Erfindung betrifft eine Dach-
und Fassadenverkleidung umfassend eine oder mehrere Solarschindeln
mit einer in Richtung auf das Dach oder die Fassade weisenden Trägerplatte,
einem mit der Trägerplatte
verbundenen und durch diese abgedeckten Solarmodul und einer an
der der Trägerplatte
gegenüberliegenden
Seite des Solarmoduls angeordneten, das Solarmodul abdeckenden Abdeckung,
wobei die Solarschindeln elektrische Anschlüsse sowie mechanische Befestigungsmittel
aufweisen, die mit korrespondierenden elektrischen Anschlüssen bzw.
mechanischen Haltemitteln zusammenwirken.
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Bei der Eindeckung bzw. Verkleidung
von Dächern
und Fassaden mit Solarschindeln, d.h. Solarstrommodulen besteht
neben dem Problem des Witterungsschutzes bzw. der Dichtfunktion
gegen Regen auch stets das Problem des elektrischen Anschlusses.
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Es ist hierbei problematisch, dass
Dachdecker in der Regel Hemmungen beim Verlegen von elektrischen
Anschlüsse
und Verkabelungen üblicher Solarmodule
besitzen. Es ist daher neben dem Dachdecker noch ein weiteres Gewerk,
nämlich
ein Elektriker oder Solarinstallateur auf dem Dach notwendig.
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Um dies zu vermeiden, setzen eine
Reihe von Solarschindelherstellern die berührungssicheren Stecker der
Schweizer Firma Multi-Contakt (MC-Stecker) ein.
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Diese Stecker sind jedoch zum einen
verhältnismäßig teuer
und in der Herstellung der Verbindung nicht ganz einfach.
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Es besteht darüber hinaus bei MC-Steckern, wie
auch bei anderen verwendeten Flachsteckern beispielsweise der Firma
Atlantis, das Problem, dass aus jeder Solarschindel Kabel mit einem
Stecker herausragen, die in den meisten Fällen bereits vor der endgültigen mechanischen
Fixierung der Schindeln verbunden werden müssen.
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Aber auch soweit eine erst nachträgliche elektrische
Kontaktierung der Schindeln möglich
ist, besteht der Nachteil, dass derartige Verbindungen verhältnismäßig fehleranfällig sind
und die Verschaltung der verschiedenen Solarschindeln untereinander
zu Strängen
unflexibel ist.
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Der Erfindung stellt sich daher die
Aufgabe, eine Dach- und Fassadenverkleidung bereitzustellen, die
eine einfache elektrische Anschlusstechnik bereitstellt, so dass
sich derartige Solarschindeln problemlos beispielsweise von einem
Dachdecker verlegen lassen.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe durch eine Dach-
und Fassadenverkleidung, bei der die elektrischen Anschlüsse der
Solarschindeln als Stecker (Buchse) ausgebildet sind und die Stecker
(Buchse) unmittelbar mit einer Buchse (Stecker), die dach- oder
fassadenseitig bzw. an benachbarten Solarschindeln angebracht ist,
verbindbar ist.
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Es wird hierdurch insbesondere der
Vorteil erzielt, dass lediglich relativ robuste Stecker oder Buchsen
an den Solarschindeln angebracht sind und keinerlei Kabel aus diesen
herausragen.
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Es kann insbesondere vorgesehen sein, dass
die Solarmodule über
Kontaktbändchen,
beispielsweise Aluminiumbändchen
mit einer Dicke von ca. 0,1 mm, mit den elektrischen Anschlüssen verbunden
sind.
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Es ist insbesondere vorteilhaft,
wenn die elektrischen Anschlüsse
gleichzeitig mit bzw. nach der mechanischen Befestigung der Solarschindeln an
der Fassade bzw. dem Dach oder benachbarten Schindeln anschließbar sind.
Dies bietet den Vorteil, dass die Verlegung der Schindeln selber
stromlos erfolgen kann, anders als bei vielen herkömmlichen Systemen,
bei denen die Verkabelung durchzuführen ist, bevor die Dach- oder Fassadenschindeln
in ihre endgültige
Position gebracht werden.
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Hierdurch wird das Verlegen durch
einen Dachdecker deutlich vereinfacht.
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Es kann insbesondere günstig sein,
wenn die elektrischen Anschlüsse
beim mechanischen Einhängen
der Schindeln automatisch mit den korrespondierenden elektrischen
Anschlüssen
dach- bzw. fassadenseitig oder an benachbarten Solarschindeln verbunden
werden. Es wird hierdurch die Fehlerquelle beim Anschließen der
Solarschindeln weiter verringert, da derjenige, der die Verschindelung
vornimmt, lediglich die Schindeln mechanisch befestigen muss, indem
er die Befestigungsmittel mit den Haltemitteln in Eingriff bringt.
Die elektrische Kontaktierung, also das Einklipsen des Steckers
in die Buchse, erfolgt dann automatisch, ohne dass weiteres Zutun
notwendig ist.
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Die elektrischen Anschlüsse können hierbei in
die mechanischen Befestigungs- bzw. Haltemittel integriert sein.
Alternativ ist es jedoch auch möglich, gesonderte
elektrische Anschlüsse
vorzusehen, wobei diese so positioniert und ausgebildet sind, dass sie
zugleich mit der Festlegung der Schindel in Eingriff miteinander
gebracht werden.
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Als eine Alternative kann dabei vorgesehen sein,
dass an den Schindeln Kontaktplättchen
als elektrische Anschlüsse
angeordnet sind, die mit federnden Gegenkontakten dach- oder fassadenseitig bzw.
an benachbarten Schindeln zusammenwirken. Hierdurch wird insbesondere
der Vorteil erzielt, dass, wenn die Kontaktplättchen und die federnden Gegenkontakte
nicht zu klein dimensioniert sind, es in jedem Fall, d.h. auch bei
nicht optimalem Einbau zum Schließen des Kontakts kommt, wenn
die mechanische Verbindung hergestellt wird, da gewisse Bautoleranzen
sowie Toleranzen bei der Montage ausgeglichen werden.
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Es kann sowohl vorgesehen sein, dass
die Schindeln mechanisch und elektrisch untereinander zu Strängen verbunden
werden, wobei die Stränge dann
an ihren Enden mit der Dach- oder Fassadenkonstruktion verbunden
sind. Es kann alternativ auch vorgesehen sein, jede Schindel einzeln
mit der Unterkonstruktion des Dachs oder der Fassade zu verbinden
und nur die elektrische Kontaktierung in Reihenschaltung oder Parallelschaltung
zu Strängen
von Schindeln untereinander vorzunehmen. Schließlich kann auch jede Schindel
einzeln mit der Unterkonstruktion des Dachs oder der Fassade sowohl
mechanisch als auch elektrisch verbunden werden. Es kann hierzu
vorgesehen sein, dass sowohl die mechanischen Befestigungsmittel
als auch die elektrischen Anschlüsse
an der dach- oder fassadenseitigen Seite der Trägerplatte bzw. der Abdeckung
angeordnet sind, sofern die Abdeckung die Trägerplatte überragt.
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Bei der Verbindung der Schindeln,
die nebeneinander angeordnet sind, miteinander kann eine seitliche
Anordnung sowohl der mechanischen als auch der elektrischen Befestigungsmittel
vorgesehen sein, so dass die Kontakte beim seitlichen Zusammenschieben
der Schindeln geschlossen werden.
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Auch wenn die elektrischen Anschlüsse der einzelnen
Schindeln an der dach- oder fassadenseitigen Seite der Schindeln
angeordnet sind, kann vorgesehen sein, dass die Verbindungen der
einzelnen Anschlüsse
beispielsweise von der Außenseite
der fertig verkleideten Fassade geschlossen werden können. Hierzu
kann vorgesehen sein, dass der Dachdecker mit einem Spezialwerkzeug
die beispielsweise seitlich an den Schindeln angeordneten Kontakte
durch die zwischen den Schindeln bestehenden Schlitze hindurch miteinander
in Kontakt bringt.
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Dies kann insbesondere vorgesehen
sein, sofern die elektrischen Anschlüsse als Drehstecker und Drehbuchse ausgebildet
sind, wobei jeweils ein Drehstecker und eine Drehbuchse zur Bildung
eines elektrischen Kontaktes miteinander in Eingriff verdrehbar
sind. Es kann hierbei insbesondere vorgesehen sein, dass je Schindel
jeweils ein Drehstecker und eine Drehbuchse an gegenüberliegenden
Seitenkanten der Schindeln angeordnet sind und die Schindeln durch
Verdrehung der beiden Teile Drehstecker und Drehbuchse mit benachbarten
Schindeln elektrisch verbunden werden.
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Nach einem besonders bevorzugten
Ausführungsbeispiel
kann weiterhin vorgesehen sein, dass auf die Schindeln ein Formteil
auflaminiert ist. Das Auflaminieren des Formteils kann beispielsweise
direkt bei Herstellung der Schindeln erfolgen. Insbesondere wenn
es sich um Schindeln handelt, bei denen die Abdeckung die Trägerplatte
in eine Richtung überragt,
kann die beispielsweise aus Gießharz
bestehende Folie, mit der das Solarmodul zwischen die beiden Scheiben
(Abdeckung und Trägerplatte)
laminiert wird, herausgezogen werden und es kann eine Kunststoffschiene
mit einem integrierten Stecker und/oder Befestigungsmittel hierdurch
materialschlüssig
mit der Schindel verbunden werden. Die Kontaktbändchen, die das Solarmodul
mit dem Stecker verbinden, können
dabei so herausgeführt
sein, dass sie beispielsweise über
den Stecker hinweggelegt sind. Wird nun der Stecker mit dem Gegenstück in Kontakt
gebracht, so wird das Kontaktbändchen durch
den Gegenkontakt verformt und so der Kontakt geschlossen.
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Als mechanische Befestigungsmittel
können Stifte,
Bolzen oder Haken Verwendung finden. Es können jedoch auch Schrauben
etc. vorgesehen sein, die mit entsprechenden Haltemitteln dach- oder fassadenseitig
bzw. mit entsprechenden Haltemitteln, die an benachbarten Schindeln
angeordnet sind, zusammenwirken.
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Es kann dabei vorgesehen sein, dass
sich das Solarmodul nicht über
die gesamte Fläche
der Trägerplatte
und/oder Abdeckung erstreckt, hierdurch wird insbesondere ermöglicht,
dass derartige Solarschindeln auf für Dachschindeln herkömmliche Weise überlappend
verlegt werden können
und so die Regendichtheit der Verschindelung gewährleistet ist.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich
aus den übrigen
Anmeldungsunterlagen.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung
zeigt die Zeichnung. Dabei ist dargestellt:
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1:
Eine Fassadenverkleidung,
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2:
eine alternative Fassadenverkleidung,
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3:
eine weitere alternative Fassadenverkleidung,
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4:
eine Dachverkleidung,
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5:
eine weitere Dachverkleidung,
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6:
eine alternative Dachverkleidung,
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7:
eine weitere Dachverkleidung,
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8:
eine alternative Ausführungsform
einer Dachverkleidung,
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9:
eine elektrische Verbindungstechnik,
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10:
alternative elektrische Anschlussmöglichkeiten,
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11:
weitere alternative elektrische Anschlussmöglichkeiten,
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12:
eine Schindel mit auflaminiertem Stecker,
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13:
eine Schindel mit auflaminierter Buchse und
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14:
eine alternative Gestaltung zu 13.
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1 zeigt
eine Fassadenverkleidung mit zwei ausschnittsweise dargestellten
Solarschindeln 10, die an ihrer Ober- und Unterkante 10o bzw. 10u Befestigungsmittel 12 aufweisen,
mit denen sie Vorsprünge
in einem Haltemittel 14 umgreifen und so an einer Hauswand 16 festgelegt
sind. Des weiteren ist an der Hauswand 16 eine Buchse 18 angeordnet,
die als elektrischer Anschluss dient. An der Schindel 10 ist
an der Unterkante 10u ein Stecker 20 angebracht, der
mit der Buchse 18 korrespondiert und über Kontaktbändchen (nicht
dargestellt) mit dem Solarmodul 22 der Schindel 10,
bestehend aus Solarmodul 22, Trägerplatte 24 und Abdeckung 26,
verbunden ist.
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Wie in Darstellung 1B von 1 zu
sehen, wird die obere Schindel 10 über ihr Befestigungsmittel 12,
das einen Vorsprung in dem Haltemittel 14 hintergreift,
mit der unteren Kante festgelegt. Durch die Festlegung der Schindel 10 über Befestigungsmittel 12 und
Halteeinrichtungen 14 wird automatisch der Stecker 20 in
die Buchse 18 eingeschoben und der elektrische Kontakt
geschlossen. Fehler beim Anschließen können auf diese Weise annähernd nicht vorkommen.
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2 zeigt
eine alternative Fassadenverkleidung, wobei hier gleiche Bestandteile
mit gleichen Bezugsziffern bezeichnet sein sollen.
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Die Solarschindel 10 wird
hierbei auf die gleiche Weise mechanisch befestigt. Sie weist hierbei
an ihrem unteren Ende 10u eine Buchse 18 auf,
die mit einem Stecker 20, der an dem Haltemittel 14 befestigt
ist, beim mechanischen Befestigen der Schindel 10, wie
in Darstellung 2B der 2 gezeigt ist, in Kontakt
gebracht wird.
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Die Ausrichtung von Stecker 20 und
Buchse 18 ist hierbei vertikal, so dass der Kontakt nicht
durch das horizontale Herandrücken
der Schindel 10 an die Wand 16 wie bei 1 geschlossen wird, sondern durch
das vertikale Herabsenken der Schindel 10 in das Haltemittel 14.
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3 zeigt
nun eine weitere Ausgestaltung, wobei die Halteeinrichtung 14 hier
an ihren Enden 14e Nuten 14n aufweist, in die
die Schindeln 10 eingesteckt werden können, so dass das untere Ende 10u der
Schindel selbst als Befestigungsmittel dient. Es ist hierbei an
der Halteeinrichtung 14 ein Kabelkanal 28 vorgesehen,
an dem die Buchse 18 angeordnet ist. Der Anschluss der
Buchse 18 und damit der Solarschindeln 10 über die
Buchse 18/Stecker 20-Verbindung kann auf diese Weise noch
einfacher ohne offen geführte
Kabel an der Fassade 16 verwirklicht werden.
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4 zeigt
einen Ausschnitt aus einer Dachverkleidung, bei der eine Montageschiene 30,
die als Halteeinrichtung dient, auf einer Dachlatte 32 angebracht
ist. Die Montageschiene 30 weist dabei einen im wesentlichen
U-förmigen
Querschnitt auf, wobei der an der Dachlatte 32 befestigte
Schenkel 30u der Montageschiene 30 länger ausgebildet
ist als der gegenüberliegende
Schenkel 30o. Im Inneren des U ist am freien Schenkel 30o ein
elektrischer Anschluss in Form eines federnden Kontakts 34 angebracht.
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Wird nun die Schindel 10 in
die U-förmige Montageschiene 30 in
Pfeilrichtung eingeschoben, so kommt der in Form eines Kontaktplättchens 36 vorgesehene
elektrische Anschluss mit dem federnden Gegenkontakt 34 der
Montageschiene 30 in Kontakt und die elektrische Verbindung
wird hergestellt. Durch die federnde Nase 38, die am freien
Ende des freien Schenkels 30o angebracht ist, wird die
Schindel 10 gegen die Dachlatte 32 gedrückt.
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Gleichzeitig wird die elektrische
Verbindung 34 abgedichtet.
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Die Befestigung der Schindel 10 an
der Dachlatte 30 erfolgt mittels eines Stiftes 40,
der eine Bohrung 42, 44 in der Schindel 10 sowie
der Montageschiene 30 durchgreift und die Schindel 10 gegen Lösen sichert.
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Eine alternative mechanische Befestigung zeigt 5, bei der die Schindel 10 an
ihrer Unterseite l0b eine L-förmig ausgebildete Schiene 46 aufweist,
die eine Nase 30n am freien Ende des Schenkels 30u in
eingeschobener Position der Schindel 10 hintergreift.
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Die federnde Nase 38 drückt dabei
wiederum die Schindel 10 gegen die Montageschiene 30 und
sichert so die Schindel 10 gegen unbeabsichtiges Lösen. Die
elektrische Kontaktierung entspricht dabei der in 4 beschriebenen.
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6 zeigt
nun eine weitere Dachverkleidung, bei der die mechanische Befestigung
analog zu der in 5 beschriebenen
erfolgt. Die Montageschiene 30 weist hierbei zwei Gegenkontakte 34o und 34u auf,
die jeweils mit einem Kontaktplättchen 36o bzw. 36u der
Schindel 10 im eingeschobenen Zustand der Schindel 10 in
Kontakt treten. Das Kontaktplättchen 36o ist
dabei an der der Dachaußenseite
zugewandten Fläche
der Schindel 10 angeordnet und das Kontaktplättche 36u an
der der Dachinnenseite zugewandten Seite der Schindel 10.
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7 zeigt
nun eine Kontaktierung, bei der lediglich am Schenkel 30u ein
federnder Gegenkontakt 34u angeordnet ist, der mit einem
Kontaktplättchen 36u an
der Unterseite der Schindel 10 bei eingeschobener Schindel 10 zusammenwirkt.
Die mechanische Halterung erfolgt wiederum wie bei 4, 5 und 6 beschrieben.
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8 zeigt
nun eine besonders vorteilhafte Variante, bei der an der Schindel 10 als
Befestigungsmittel 12 ein Bolzen vorgesehen ist, der bei
der mechanischen Befestigung eine Bohrung 48 in einer als
Haltemittel 14 dienenden Montageschiene 30 durchgreift.
Die Montageschiene 30 ist hierbei an einer Dachlatte 32 befestigt.
Die Darstellung 8A der 8 zeigt dabei den Einhängvorgang
in Pfeilrichtung. Die Darstellung 8B zeigt
die bereits eingehängte
Schindel 10. Die elektrischen Anschlüsse sind dabei in den Bolzen 12 sowie
die Bohrung 48 integriert, wodurch der Bolzen 12 zugleich
als Stecker 20 wirkt und die Bohrung 48 als Buchse 18.
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Durch die mechanische Befestigung
wird dabei zugleich der elektrische Kontakt hergestellt, wobei in
besonders vorteilhafter Weise das mechanische Befestigungsmittel
sowie das mechanische Haltemittel den zugeordneten elektrischen
Anschlüssen entspricht.
Die Fehlerquelle für
die Montage wird bei einer derartigen Anordnung weiter herabgesetzt.
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9 zeigt
nun in der 9A einen
Drehstecker 50 sowie eine Drehbuchse 52, die jeweils
um eine Drehachse 50d bzw. 52d verdrehbar sind.
Der Bestandteil von Drehstecker 50 und Drehbuchse 52, der
die Drehachsen aufnimmt, ist mit dem eigentlichen Steckerelement 50s bzw.
Buchsenelement 52b des Drehsteckers 50 bzw. der
Drehbuchse 52 verbunden. Das Drehsteckerelement 50s weist
eine Nase 50n auf, die im eingesteckten Zustand, in dem der
elektrische Kontakt geschlossen ist, in eine Aufnahme 52a der
Drehbuchse 52 eingreift. Zum Verdrehen des Drehsteckers 50 bzw.
der Drehbuchse 52 um ihre Drehachsen 50d bzw. 52d sind Öffnungen 50o bzw. 52o für entsprechende
Werkzeuge vorgesehen.
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Darstellung 9B zeigt nun zwei nebeneinander angeordnete
Schindeln 10, die über
eine Drehstecker 50/Drehbuchsen 52-Verbindung miteinander elektrisch
gekoppelt sind. Die elektrische Koppelung erfolgt an der Rückseite
der Schindeln 10, wobei die mechanische Verbindung, wie
in den vorstehenden Figuren gezeigt, erfolgen kann. Die zwei nebeneinander
angeordneten Schindeln werden hierbei zu Strängen miteinander gekoppelt.
Die Darstellung 9C zeigt
nun die durch Verdrehen miteinander in Eingriff gebrachten Bestandteile
der elektrischen Verbindung.
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Das Schließen der elektrischen Verbindung erfolgt
von der Vorderseite der Schindel 10 aus, wobei durch den
Spalt 54 mittels Werkzeugen (nicht dargestellt) in die Öffnungen 50o und 52o eingegriffen
und der Drehstecker 50 und die Drehbuchse 52 so
aufeinander zu verdreht werden können,
bis der Kontakt, wie in Darstellung 9C gezeigt,
geschlossen ist.
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10 zeigt
nun eine weitere elektrische Verschaltung für einzelne Schindeln 10 zu
Strängen. An
den Seitenkanten 10i und 10ii jeder Schindel sind ein
Stecker 20 bzw. eine Buchse 18 angebracht, wobei
eine Schindel 10 beispielsweise zuerst in die mechanische
Halteeinrichtung eingehängt
werden kann und dann in Pfeilrichtung so horizontal, beispielsweise
in einer Montageschiene geführt,
verschoben wird, bis der Stecker 20 mit der Buchse 18 einer
benachbarten Schindel 10 in Kontakt tritt. Stecker 20 und
Buchse 18 einer Schindel 10 sind miteinander über Leitungen 56 verbunden,
wobei eine der Leitungen den Pluspol und eine der Leitungen den
Minuspol darstellt. Die Solarmodule der Schindeln 10 sind hierbei über Kontaktbändchen 58 zum
einen mit dem Pluspol und zum anderen mit dem Minuspol verbunden.
Darstellung A zeigt hierbei eine Parallelschaltung der einzelnen
Schindeln, wohingegen Darstellung B eine Reihenschaltung der einzelnen
Solarschindeln zu Strängen
zeigt.
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11 zeigt
eine weitere Möglichkeit
der elektrischen Verbindung der einzelnen Schindeln 10, wobei
Darstellung 11A eine
Variante offenbart, bei der ein Kabel 58 lose an einer
nicht dargestellten Unterkonstruktion geführt ist und auf dem Kabel 58 Buchsen 18 in
Form von sogenannten "Abzweigklemmen" angebracht sind,
die auf das Kabel 58 aufgeschraubt werden und dabei mit
ihren Klemmschrauben die Isolation des Kabels 58 durchtreten und
so einen elektrischen Kontakt zum Kern des Kabels 58 herstellen.
Diese Buchsen 18 korrespondieren mit entsprechenden Steckern 20 an
den einzelnen Schindeln 10. Nach Einhängen der Schindeln 10 in
die mechanische Befestigung wird dann der Stecker 20 in
die Buchse 18 gesteckt, um so den elektrischen Kontakt
herzustellen. Dies kann z. B. in Verbindung mit Montageschienen
zur mechanischen Befestigung Verwendung finden.
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Darstellung 11B zeigt eine ähnliche elektrische Anschlussmöglichkeit,
wobei die Schindeln 10 hier zugleich mit der mechanischen
Befestigung elektrisch angeschlossen werden. Die Buchsen 18 sind
hierbei wiederum auf dem Kabel 58 bereits vormontiert,
wobei das Kabel 58 jedoch an einer Unterkonstruktion 60 festgelegt
ist, so dass die Buchsen 18 in definierten Abständen auf
der Unterkonstruktion 60 angeordnet sind. Wird nun eine
Schindel 10 mechanisch festgelegt, so wird zugleich der
Stecker 20 in die Buchse 18 eingesteckt und so
der elektrische Kontakt hergestellt.
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12 zeigt
eine Dachschindel 10, bei der lediglich ein Teil 62 mit
dem Solarmodul belegt ist. Ein weiterer Teil 64 besteht
lediglich aus der Abdeckung 70. Die Trägerplatte 72 deckt
hierbei lediglich das Solarmodul 74 ab. Das Gießharz 80 zum
Einbetten des Solarmoduls 74 zwischen Trägerplatte 72 und
Abdeckung 70 ist in Richtung auf die freie Kante 76 der
Abdeckung 70 über
die Trägerplatte 72 hinausgeführt und
dient zum Auflaminieren einer Schiene mit einem Stecker 78,
der so mit der Schindel 10 materialschlüssig verbunden wird. Die Kontaktbändchen 58 sind
hierbei ebenfalls in Richtung auf die freie Kante 76 der
Abdeckung 70 über
die Trägerplatte 72 hinausgeführt und
werden durch eine Bohrung des Steckers 78 hindurchgeführt, so
dass sie auf den Nasen 82 des Steckers 78 zu liegen
kommen. Wird nun die Buchse als Gegenkontakt wie in Darstellung 12B gezeigt auf den Stecker 78 aufgesteckt,
so werden die Kontaktbändchen 58 in
die Vertiefung 82t des Steckers 78 hineingedrückt, so
dass der elektrische Kontakt geschlossen wird.
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Durch diese Ausgestaltung lässt sich
ein besonders guter Vormontagegrad der Schindel 10 erreichen.
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In 13 ist
eine weitere Ausgestaltung einer Dachschindel 10 gezeigt,
bei der lediglich ein Teil 62 mit dem Solarmodul belegt
ist. Die Trägerplatte 72 weist
hierbei wiederum in Richtung auf das Dach und deckt lediglich das
Solarmodul 74 ab. Die Abdeckung 70 erstreckt sich über den
Teil 62 in Pfeilrichtung 71 über das Solarmodul 64 hinaus.
Die Kontaktbändchen 58 sind
wie in 12 in Richtung
auf die freie Kante 76 der Abdeckung 70 über die
Trägerplatte 72 hinausgeführt und
in diesem Bereich mit einem elektrischen Kontakt 90 elektrisch
leitend verbunden. Der Kontakt 90 wird beim Laminieren
der Schindel 10 mitauflaminiert. Er kann von einem ebenfalls
im gleichen Arbeitsgang auflaminierten, elektrisch isolierten Distanzring 92 (Darstellung 12B) umgeben sein. Auf diese
Weise entsteht eine Buchse 20, die mit einem entsprechenden
Stecker (nicht dargestellt) zum elektrischen Anschluss der Solarschindel 10 verwendet werden
kann. Dieser Stecker kann mittels eines ebenfalls im gleichen Arbeitsgang
auflaminierten Blechs 94, das z. B. aus Edelstahl bestehen
kann, und darauf befindlicher Bolzen 96 an der Buchse 20 befestigt
werden. Die Anordnung kann auch umgekehrt erfolgen, so dass statt
der Buchse 20 ein Stecker gebildet wird. Dies kann erfolgen,
indem der Kontakt 90 als Stecker, beispielsweise durch
Aufbringen eines Bolzens auf dem Kontakt 90 ausgebildet ist.
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Das Kontaktbändchen 58 mit dem
Kontakt 90 kann im Gegensatz zu 13, wo der Kontakt 90 an der
in Richtung auf das Dach weisenden Seite der Solarschindel 10 angeordnet
ist, auch auf der Frontseite, also der Außenseite der Solarschindel 10,
angeordnet sein. In diesem Fall ist eine zusätzliche Glasbohrung 98,
wie sie in 14 dargestellt
ist, erforderlich, um das Kontaktbändchen 58 durch die
Abdeckung 70 hindurchzuführen.