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Die
Erfindung betrifft eine Dachpfanne mit einer Form und Größe
eines herkömmlichen einzelnen Dachziegels und betrifft
weiterhin ein Dachdecksystem, umfassend derartige Dachpfannen sowie
eine elektrische Sammelleitung für ein solches Dachdecksystem.
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Zur
dezentralen Stromerzeugung werden zunehmend auf Dachflächen
Solarelemente aufgebracht. Hierzu sind mittlerweile unterschiedliche
Systeme auf dem Markt erhältlich. Oftmals handelt es sich
hierbei um größere Module, die auf bestehende Dachflächen
aufgesetzt werden. Bei derartig aufgesetzten Modulen wird jedoch
das einheitliche Erscheinungsbild einer Dachfläche unterbrochen.
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Aus
der
DE 100 46 134
A1 ist eine Dachschindel zu entnehmen, die eine integrierte
Photovoltaikzelle aufweist. Als Trägermaterial wird gemäß der
DE 100 46 134 A1 ein
Kunststoff, nämlich ein transparentes Plexiglas, eingesetzt.
Im Vergleich zu herkömmlichen Dachziegeln weisen diese
daher ein in der Regel deutlich geringeres Gewicht auf.
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Aus
der
DE 20 2004
009 677 U1 ist ebenfalls ein Photovoltaiksystem für
Dacheindeckungen zu entnehmen, bei dem die einzelnen Elemente Form und
Größe eines herkömmlichen Dachziegels
aufweisen und in die zudem ein Photovoltaikelement integriert ist.
An der Rückseite eines derartigen Dachziegels ist eine
Haltenase vorgesehen, mit dem diese auf eine auf einer Dachlatte
angebrachte Stromschiene aufgesetzt wird, um das Photovoltaikelement elektrisch
zu kontaktieren.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Photovoltaik-Dachdecksystem
zu ermöglichen, das in einfacher Weise und zugleich zuverlässig
und dauerhaft si cher montierbar ist sowie vorzugsweise darüber
hinaus auch den optischen Gesamtendruck einer Dachfläche
nicht stört.
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Die
Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst
durch eine Dachpfanne mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Die Dachpfanne
weist zunächst die Form und Größe eines
herkömmlichen, einzelnen Dachziegels auf. Unter Dachpfanne
im vorliegenden Sinne werden daher einzelweise zu verlegende Elemente
verstanden, die typischerweise eine Lösung im Bereich von
etwa 20 bis 30 cm und eine Höhe im Bereich von etwa 30
bis 50 cm aufweisen. Es gibt hierbei unterschiedlichste Dachpfannen,
die sich im Hinblick auf ihre Geometrie und Oberflächengestaltung
unterscheiden. Unter dem Begriff Dachpfanne sollen hierbei auch
allgemein Schindeln und Ziegel mit üblicherweise glatter
Oberfläche und abgerundeter Stirnseite verstanden werden.
Aufgrund des geringen Gewichts können mehrere dieser Dachpfannen
eine gemeinsame Montageeinheit bilden, bei der die Dachpfannen beispielsweise
an ihren seitlichen Stirnseiten aneinanderliegend miteinander verbunden
sind.
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Die
Dachpfanne umfasst hierbei einen Tragkörper aus Kunststoff.
Dies ist für den bevorzugten Anwendungsbereich der Integration
eines Photovoltaikelements von besonderem Vorteil, da sich Kunststoff
als Trägermaterial für ein Photovoltaikelement aufgrund
seiner einfachen Formgebung und leichten Verarbeitbarkeit besonders
eignet. Zudem wird durch eine Kunststoff-Dachpfanne das insgesamt
von der Dachkonstruktion tragende Gewicht deutlich reduziert, so
dass die Dachkonstruktion insgesamt für ein geringeres
Gewicht und damit kostengünstiger ausgelegt werden kann
bzw. eine bestehende Dachkonstruktion beispielsweise bei Altbauten
benutzt werden kann.
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Der
Tragkörper ist hierbei wahlweise aus Vollmaterial gebildet
oder weist alternativ eine Stützstruktur, beispielsweise
eine Wabenstruktur, mit einer geschlossenen, die Außenseite
bildenden Oberfläche auf.
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Um
eine sichere Befestigung der Dachpfanne an der Tragkonstruktion
zu gewährleisten, weist die Dachpfanne an ihrer Rückseite
einen Befestigungshaken auf, mit dem sie beispielsweise an Dachlatten
quasi eingehängt werden kann. Der Befestigungshaken hat
daher eine Sturmhaltefunktion und verhindert, dass bei Stürmen
die Dachpfannen von der Dachkonstruktion abheben.
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Der
Befestigungshaken ist dabei an der Rückseite des Tragkörpers
anbringbar und zwar derart, dass er zunächst getrennt vom
Tragkörper zu einer Baustelle transportierbar und erst
baustellenseitig durch den normalen Monteur am Tragkörper
befestigbar ist.
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Da
der Befestigungshaken zwangsweise von der Rückseite des
Tragkörpers abstehen muss, würde dies nämlich
beim Transport zu Problemen führen und insbesondere einen
hohen Raumbedarf einnehmen. Erfindungsgemäß ist
daher vorgesehen, dass Tragkörper und Befestigungshaken
getrennt voneinander transportierbar und in einfacher Weise baustellenseitig
zusammensetzbar sind.
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Der
Befestigungshaken ist hierbei vorzugsweise allgemein zum Aufstecken,
insbesondere klemmenden Aufstecken, auf die Tragkonstruktion ausgebildet.
Hierzu ist er zweckdienlicherweise im Querschnitt gesehen in etwa
L-förmig ausgebildet, wobei der eine der beiden L-Schenkel
die Dachlatte hintergreift. Der hintergreifende Schenkel oder der gesammte
Befestigungshaken ist hierbei elastisch und vorzugsweise aus Kunststoff,
so dass er insgesamt die Dachpfanne mit einer elastischen Klemmkraft
an der Dachlatte hält.
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Zweckdienlicherweise
ist hierbei der Befestigungshaken werkzeuglos am Tragkörper
zu befestigen. Dies erfolgt vorzugsweise, indem der Befestigungshaken
am Tragkörper eingerastet, eingeklipst oder eingeklemmt
wird, also wahlweise oder in Kombination kraft- oder formschlüssig
am Tragkörper befestigt wird. Der Tragkörper weist
hierzu vorzugsweise eine Aussparung oder ein Loch auf, in die bzw. das
eine Rast- oder Klemmnase eingehängt bzw. eingerastet oder
eingeklemmt wird. Vorzugsweise ist daher insbesondere keine stoffschlüssige
Verbindung beispielsweise durch Anspritzen, Ankleben, etc. vorgesehen
und auch keine Verbindung mit Hilfe von Befestigungsmitteln, wie
Schrauben, Nieten, etc.
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Die
Befestigung ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass sie reversibel
und zerstörungsfrei wieder lösbar ist.
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Die
Dachpfanne weist zweckdienlicherweise zu dem Befestigungshaken zusätzlich
noch eine Haltenase auf, mit der die Dachpfanne auf der Tragkonstruktion,
beispielsweise einer Dachlatte, aufliegen. Die Haltenase liegt hierbei üblicherweise
lediglich lose aufgrund des Eigengewichts der Dachpfanne auf. Vorzugweise
ist nunmehr vorgesehen, dass der Befestigungshaken unterhalb der
Haltenase angeordnet ist. Im montierten Zustand liegt daher die
Haltenase auf einer oberen Dachlatte auf und der Befestigungshaken
ist an einer unteren Dachlatte eingehängt. Durch diese
Ausgestaltung ist eine hohe Sturmsicherheit gegeben.
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Zweckdienlicherweise
ist in den Tragkörper ein Photovoltaikelement zur Erzeugung
von elektrischem Strom aus Sonnenlicht integriert.
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Im
Hinblick auf eine möglichst einfache Herstellung sowie
auf eine möglichst ansprechende Optik ist erfindungsgemäß vorgesehen,
dass der Tragkörper auf seiner Vorderseite eine Aussparung
aufweist, in die das Photovoltaikelement eingesetzt ist.
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Diese
Ausgestaltung ermöglicht nämlich in besonders
vorteilhafter Weise die Ausgestaltung von Dachflächen mit
einheitlicher Gesamtoptik, selbst wenn nur ein Teil der gesamten
Dachfläche mit Solarelementen eingedeckt werden soll. Aufgrund
der Ausgestaltung mit der Aussparung besteht nämlich die
Möglichkeit, alternativ zu dem Photovoltaikelement ein
im Aussehen vergleichbares Blindelement oder Blindmodul vorzusehen,
so dass sich insgesamt ein einheitliches Erscheinungsbild für
die Dachfläche ergibt. Das Blindmodul ist hierbei nicht
zwingend ein eigenständiges Bauteil. Bevorzugt ist es bereits
beim Herstellungsprozess einstückig mit dem Tragkörper beispielsweise
in einem Mehrkomponenten-Spritzguss ausgebildet.
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Unter
Aussparung wird allgemein eine etwa muldenartige Vertiefung im Tragkörper
verstanden, die einen Boden und einen vorzugsweise umlaufenden Rand aufweist.
Alternativ ist der Rand nur in einem Teilbereich vorgesehen, so
dass die Vertiefung zur Seite hin offen ist.
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Diese
Ausgestaltung mit der auf der Vorderseite angebrachten Aussparung,
in die wahlweise ein aktives Photovoltaikelement bzw. Modul oder
ein inaktives Blindmodul einsetzbar ist, ist prinzipiell auch unabhängig
von der speziellen Ausgestaltung des Befestigungshakens einsetzbar.
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Gemäß einer
zweckdienlichen Ausgestaltung ist weiterhin vorgesehen, dass der
Tragkörper an seiner Rückseite hinter dem Photovoltaikelement Lüftungsschlitze
zur Belüftung des Photovoltaikelements aufweist. Bei der
Ausgestaltung mit der auf der Vorderseite angebrachten Aussparung
zur Aufnahme des Photovoltaikelements sind die Lüftungsschlitze
daher an der Rückseite der Aussparung angebracht.
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Durch
die Belüftungsschlitze wird in einfacher Art und Weise
ein Aufheizen des Photovoltaikelements und der gesamten Dachpfanne
beispielsweise bei starker Sonneneinstrahlung verringert. Dies wirkt
sich insgesamt positiv auf die Lebensdauer der gesamten Dachpfanne
aus.
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Zweckdienlicherweise
liegt das Photovoltaikelement und/oder das Blindmodul in der Aussparung oberflächenbündig
mit der Vorderseite des Tragkörpers ein. Es ist daher keine überstehende
Kante gebildet.
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Vorzugsweise
ist hierbei allgemein vorgesehen, dass das Photovoltaikelement und/oder
das Blindmodul in der Aussparung bevorzugt durch Kleben gegen ein
Herausfallen gesichert ist. Hierbei kann auch eine Abdichtung vorgesehen
sein, so dass kein Wasser in den Zwischenraum zwischen Aussparung
und Photovoltaikelement eindringen kann.
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Im
Hinblick auf eine möglichst einfache Kontaktierung ist
vorgesehen, dass in die Haltenase, mit der der Tragkörper
im montierten Zustand auf der Tragkonstruktion aufgelegt ist, unmittelbar
Kontaktelemente integriert sind. Die Kontaktelemente sind hierbei
einerseits mit dem Photovoltaikelement elektrisch verbunden. Andererseits
erfolgt über die Kontaktelemente die elektrische Kontaktierung
mit einer auf der Tragkonstruktion verlegten Sammelleitung. Die
Sammelleitung ist beispielsweise eine Stromschiene und vorzugsweise
ein Flachbandkabel. In einer bevorzugten Ausgestaltung ist dabei
vorgesehen, dass die Kontaktelemente als Steckkontaktelemente ausgebildet
sind, die durch einfaches Aufstecken auf die Sammelleitung mit dieser
kontaktiert werden. Die Kontaktierung erfolgt daher vorzugsweise
automatisch durch einfaches Auflegen der Dachpfanne auf die Tragkonstruktion.
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Die
Kontaktelemente sind hierbei zweckdienlicherweise als Piercing-
oder Schneidkontaktelemente ausgebildet, die eine Isolierung der
Sammelleitung beim Aufsetzen der Dachpfanne durchstechen bzw. durchschneiden
und einen in der Sammelleitung verlaufenden elektrischen (Litzen-)Leiter
insbesondere durch Eindringen in diesen kontaktieren.
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Im
Hinblick auf eine zuverlässige Kontaktierung ist erfindungsgemäß weiterhin
eine spezielle Ausgestaltung der Sammelleitung vorgesehen. Und zwar
weist diese zweckdienlicherweise einen abgewinkelten Anschlag auf,
der im montierten Zustand zwischen der Tragkonstruktion und der
Rückseite einer jeweiligen Dachpfanne einliegt, so dass
die Kontaktelemente der Dachpfanne eine definierte Relativposition
zu den Leitungsbahnen der Sammelleitung für eine sichere
Kontaktierung einnehmen. Die Sammelleitung ist hierbei vorzugsweise
als eine Flachbandleitung ausgebildet, in der in einer Isolierung
Leitungsbahnen integriert sind. Die Sammelleitung ist daher insgesamt
im Querschnitt gesehen vorzugsweise L-förmig ausgebildet,
so dass sie mit dem einen Schenkel an einer Außenseite
der Dachlatte anliegt, wohingegen der zweite Schenkel auf einer Oberseite
der Dachlatte aufliegt, auf die auch die Haltenase aufgelegt wird.
Dadurch ist also der eine, die Leitungsbahnen enthaltende Schenkel
zwischen der Haltenase und der Dachlatte und der andere als Anschlag
ausgebildete Schenkel zwischen der Vorderseite der Dachlatte und
der Rückseite der Dachpfanne eingeklemmt.
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Der
Anschlag bzw. der abgewinkelte Schenkel ist vorzugsweise einstückig
mit der Kabelisolierung ausgebildet und die Sammelleitung ist vorzugsweise
als ein Endlosprofil ausgebildet. Anstelle einer elastischen Flachbandleitung
kann jedoch auch ein Schienensystem mit hoher Eigensteifigkeit als
Sammelleitung herangezogen werden. Allerdings ist die Ausgestaltung
einer elastischen Flachbandleitung kostengünstiger. Zur
Fixierung der Sammelleitung an der Tragkonstruktion des Daches werden
beispielsweise in einfacher Weise Nägel oder Schrauben durch
den Anschlag hindurch in die Dachlatte eingetrieben. Im Anschlag
können vorzugsweise vorgefertigte Befestigungslöcher
eingebracht sein.
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Die
Aufgabe wird daher gemäß der Erfindung weiterhin
gelöst durch das Dachdecksystem gemäß Anspruch
12 sowie weiterhin durch die Sammelleitung gemäß Anspruch
13. Die Sammelleitung ist allgemein für jegliche Dachdecksysteme
prinzipiell geeignet, bei denen eine Kontaktierung mit einzelnen Solarmodulen
erforderlich ist.
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Ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im Folgenden anhand
der Figuren näher erläutert. Diese zeigen jeweils
in schematischer und stark vereinfachter Darstellung:
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1 eine
Aufsicht auf mehrere nach Art von Schindeln ausgebildete Dachpfannen,
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2 eine
Seitendarstellung zweier an einer Tragkonstruktion eines Daches übereinander
angeordneter Dachpfannen und
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3 eine
stark vereinfachte Darstellung der Anordnung einer Sammelleitung
an einer Tragkonstruktion eines Daches in einer Schnittdarstellung.
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In
den Figuren sind gleich wirkende Teile mit den gleichen Bezugszeichen
versehen.
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In 1 sind
insgesamt drei Dachpfannen 2 dargestellt. Die Dachpfannen 2 weisen
jeweils einen Grund- oder Tragkörper 4 aus Kunststoff
auf. Der Tragkörper 4 ist im Ausführungsbeispiel
insgesamt im Wesentlichen plattenförmig nach Art einer
ebenen Schindel ausgebildet. Beim Verlegen auf einer Tragkonstruktion 6 (insbesondere
Dachlatten, vgl. 2) werden die einzelnen Dachpfannen 2 sich
wechselseitig überlappend in Reihen verlegt.
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Der
Tragkörper 4 weist in seinem unteren, im montierten
Zustand nicht überlappten Teilbereich eine Aussparung 8 auf.
In diese Aussparung 8 ist in der oberen, in der Mitte dargestellten
Dachpfanne ein Photovoltaikelement 10 eingelegt. Die Außenkontur des
Photovoltaikelements 10 ist hierbei an die Außenkontur
der Aussparung 8 angepasst, so dass das Photovoltaikelement 8 bis
auf Toleranzmaße passgenau in der Aussparung 8 einliegt.
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In
der links dargestellten Dachpfanne 2 ist zu Illustrationszwecken
kein Element in der Aussparung 8 dargestellt. An dieser
Dachpfanne 2 sind Lüftungsschlitze 12 zu
erkennen, die von der Rückseite her in den Tragkörper 4 im
Bereich der Aussparung eingebracht sind. Die Lüftungsschlitze
sind daher in einen Boden der Aussparung 8 eingebracht.
Auf diesem Boden liegt das Photovoltaikelement 10 auf.
Die Lüftungsschlitze 12 werden beispielsweise
bei der Herstellung des Tragkörpers 4 durch ein
entsprechendes Formgebungsverfahren eingebracht oder auch erst nachher,
beispielsweise durch ein Einsägen, Einfräsen oder
Einschneiden.
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Bei
der auf der rechten Seite dargestellten Dachpfanne 2 ist
anstelle eines Photovoltaikelements 10 in der Aussparung 8 ein
inaktives so genanntes Blindmodul 14 vorgesehen. Das Blindmodul 14 weist
vorzugsweise eine zumindest vergleichbare und insbesondere identische
Optik wie das Photovoltaikelement 10 auf. Das Blindmodul 14 ist
insbesondere einstückig mit dem Tragkörper ausgebildet.
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Vorzugsweise überdeckt
das Photovoltaikelement 10 bzw. die Aussparung 8 die
gesamte oder zumindest nahezu die gesamte überdeckungsfreie Fläche
der Dachpfanne 2. Es kann auch vorgesehen sein, dass sogar
ein Teilbereich der Aussparung im montierten Zustand überdeckt
ist. Dies führt dazu, dass die optisch erkennbare Dachfläche
insgesamt von den Photovoltaikelementen 10 bzw. den Blindmodulen 14 gebildet
ist. Gemäß einer besonders bevorzugten Ausges taltung
ist vorgesehen, dass die Aussparung 8 keinen umlaufenden
Rand aufweist, sondern dass lediglich ein oberer Randbereich die Aussparung
begrenzt, welcher vorzugsweise im gedeckten Zustand überdeckt
ist. Bei dieser Ausführungsvariante weist daher das Photovoltaikmodul 10 bzw.
das Blindmodul 14 eine Breite auf, die der Breite des Tragkörpers 4 entspricht.
Weiterhin bildet der untere Rand des Photovoltaikelements 10 bzw.
des Blindmoduls 14 die untere Begrenzung der Dachpfanne 14.
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Anhand
der 2 ist die rückseitige Ausgestaltung der
Dachpfanne 2 sowie deren Befestigung an der Tragkonstruktion 6 eines
Daches dargestellt. Zunächst ist zu erkennen, dass die
jeweilige Dachpfanne an ihrem oberen Ende an ihrer Rückseite
eine Haltenase 16 aufweist, mit der sie von oben auf eine Oberseite 18 der
Dachlatte 6 aufgelegt wird. Unterhalb der Haltenase 16 und
zumindest um die Breite einer Dachlatte beabstandet ist an der Rückseite
des Tragkörpers 4 weiterhin ein Befestigungshaken 20 angebracht.
Dieser ist etwa am Beginn des oberen Drittels des Tragkörpers 4 angeordnet.
Der Befestigungshaken 20 ist im Querschnitt in etwa L-förmig mit
einem senkrecht zum Tragkörper 4 abstehenden ersten
Schenkel 20A sowie einem im Wesentlichen parallel zum Tragkörper 4 verlaufenden
zweiten Schenkel 20B ausgebildet. Der erste Schenkel 20A weist
hierbei eine Länge auf, die derart bemessen ist, dass der
zweite Schenkel 20B eine untere Dachlatte 6 insbesondere
klemmend hintergreifen kann.
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Eine
jeweilige Dachpfanne 2 ist daher gleichzeitig von zwei
parallel zueinander verlaufenden Dachlatten 6 gehalten.
Während die Haltenase 16 auf einer oberen Dachlatte 6 aufliegt,
hintergreift der Befestigungshaken 20 eine untere Dachlatte 6.
Insbesondere ist hierdurch eine besonders sichere und sturmfeste
Anordnung der Dachpfanne 2 erzielt.
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Um
einen einfachen Transport der Dachpfannen 2 zu ermöglichen,
ist weiterhin vorgesehen, dass die Befestigungshaken 20 nicht
einstückig mit dem Tragkörper 4 ausgebildet
sind, sondern sich vielmehr baustellenseitig in einfacher Art und
Weise mit dem Tragkörper 4 verbinden lassen. Zweckdienlicherweise
geschieht dies beispielsweise durch ein Verrasten oder Verklemmen
in einer Aussparung an der Rückseite des Tragkörpers 4.
Dadurch besteht die Möglichkeit, die einzelnen Dachpfannen 2 für
den Transport raumsparend zu stapeln und die einzelnen Befestigungshaken 20 getrennt
von den Tragkörpern 4 zu transportieren.
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Im
Hinblick auf die erforderliche elektrische Verbindung der einzelnen
Photovoltaikelemente untereinander bzw. mit einem zentralen Sammelsystem ist
weiterhin vorgesehen, dass in den Tragkörper 4 elektrische
Leitungen 22 integriert sind, die das Photovoltaikelement 10 elektrisch
kontaktieren. Die Leitungen 22 führen in die Haltenase 16 hinein
und sind dort mit Kontaktelementen 24 verbunden, die insbesondere
als Steckkontakte oder so genannte Piercingkontakte ausgebildet
sind. Die Kontaktelemente stehen aus der Unterseite der Haltenase 16 heraus. Beim
Aufsetzen der Dachpfannen 2 auf die Dachlatten 6 werden
die Kontaktelemente 24 daher gegen die Oberseite 18 der
Dachlatte 6 gepresst.
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Auf
dieser Oberseite 18 der Dachlatte 6 ist eine Sammelleitung 26 angeordnet,
in der elektrische Leitungsbahnen 28 verlaufen. Die Kontaktierung
der Kontaktelemente 24 mit den Leitungsbahnen 28 erfolgt
automatisch beim Aufsetzen der Haltenase 16 von oben auf
die Dachlatte 6. Hierbei durchdringen die Kontaktelemente 24 vorzugsweise
eine Isolierung 30 der Sammelleitung.
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Wie
insbesondere aus der 3 zu entnehmen ist, ist die
Sammelleitung 26 als eine Flachbandleitung ausgebildet,
die in einfacher Weise als Endlosware herstellbar ist. Die Sammelleitung 26 weist hierbei
im Querschnitt gesehen ein etwa L-förmiges Profil auf,
so dass ein Anschlag 32 ausgebildet ist. Mit diesem Anschlag 32 kommt
die Sammelleitung 26 zum Anliegen an einer Vorderseite 34 der
Dachlatte 6. Im montierten Zustand ist der Anschlag 32 daher
zwischen der Vorderseite 34 und der Rückseite des
Tragkörpers 4 eingeklemmt. Dadurch ist aber zugleich
die Relativposition zwischen dem Tragkörper 4 und
damit den Kontaktelementen 24 und den einzelnen Leitungsbahnen 28 fest
definiert, so dass eine zuverlässige und sichere Kontaktierung
gewährleistet ist.
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Zur
einfachen Fixierung der Sammelleitung 26 kann hierbei vorgesehen
sein, dass diese beispielsweise durch Nägel, die durch
den Anschlag 32 hindurchgeschlagen werden, fixiert ist.
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Insgesamt
ist durch die hier beschriebenen Einzelmerkmale ein Dachdecksystem
geschaffen, mit dem in einfacher Weise Dachpfannen mit integrierten
Photovoltaikelementen verlegt werden können. Das einfache
Verlegen wird hierbei insbesondere durch die spezielle Ausgestaltung
der Sammelleitung 26 in Kombination mit der Haltenase 16 und
den in dieser integrierten Kontaktelemente 24 ermöglicht.
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Weiterhin
ist eine zuverlässige und sichere Befestigung durch den
Befestigungshaken 20 sichergestellt. Gleichzeitig ist durch
dessen einfache baustellenseitige Montierbarkeit auch ein kostensparender
Transport der Dachpfannen 2 auf die Baustelle ermöglicht.
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Schließlich
ist durch die spezielle Ausgestaltung des Tragkörpers 4 mit
der vorderseitigen Aussparung 8 und der Möglichkeit
der Anordnung von Blindmodulen 14 ermöglicht,
dass die gesamte Dachfläche ein einheitliches Erscheinungsbild
aufweist, selbst wenn nur ein Teil der Dachfläche mit Photovoltaikelementen 10 bestückt
ist.
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Die
drei speziellen Merkmale, nämlich einerseits die Ausgestaltung
des Befestigungshakens 20 als baustellenseitig leicht montierbares
Element, die spezielle Ausgestaltung der Sammelleitung 26 mit dem
Anschlag 32 und die Ausgestaltung mit der Aussparung 8,
in die wahlweise ein Blindmodul 14 oder auch ein Photovoltaikelement 10 einsetzbar
sind, sind jeweils unabhängig voneinander eigenständig verwirklichbar
und bilden eigenständige Erfindungen.
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- 2
- Dachpfanne
- 4
- Tragkörper
- 6
- Tragkonstruktion
- 8
- Aussparung
- 10
- Photovoltaikelement
- 12
- Lüftungsschlitze
- 14
- Blindmodul
- 16
- Haltenase
- 18
- Oberseite
- 20
- Befestigungshaken
- 20A
- erster
Schenkel
- 20B
- zweiter
Schenkel
- 22
- Leitung
- 24
- Kontaktelement
- 26
- Sammelleitung
- 28
- Leitungsbahn
- 30
- Isolierung
- 32
- Anschlag
- 34
- Vorderseite
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10046134
A1 [0003, 0003]
- - DE 202004009677 U1 [0004]