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DE202009002209U1 - Dachpfanne, Dachdecksystem sowie Sammelleitung für ein Dachdecksystem - Google Patents

Dachpfanne, Dachdecksystem sowie Sammelleitung für ein Dachdecksystem Download PDF

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DE202009002209U1
DE202009002209U1 DE202009002209U DE202009002209U DE202009002209U1 DE 202009002209 U1 DE202009002209 U1 DE 202009002209U1 DE 202009002209 U DE202009002209 U DE 202009002209U DE 202009002209 U DE202009002209 U DE 202009002209U DE 202009002209 U1 DE202009002209 U1 DE 202009002209U1
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Abstract

Dachpfanne (2) mit einer Form und Größe eines herkömmlichen einzelnen Dachziegels mit einem Tragkörper (4) aus Kunststoff, wobei zur Befestigung der Dachpfanne (2) an einer Tragkonstruktion (6) eines Daches an einer Rückseite des Tragkörpers (4) ein Befestigungshaken (20) anbringbar ist derart, dass der Befestigungshaken (20) getrennt vom Tragkörper (4) zu einer Baustelle transportierbar und baustellenseitig am Tragkörper (4) befestigbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Dachpfanne mit einer Form und Größe eines herkömmlichen einzelnen Dachziegels und betrifft weiterhin ein Dachdecksystem, umfassend derartige Dachpfannen sowie eine elektrische Sammelleitung für ein solches Dachdecksystem.
  • Zur dezentralen Stromerzeugung werden zunehmend auf Dachflächen Solarelemente aufgebracht. Hierzu sind mittlerweile unterschiedliche Systeme auf dem Markt erhältlich. Oftmals handelt es sich hierbei um größere Module, die auf bestehende Dachflächen aufgesetzt werden. Bei derartig aufgesetzten Modulen wird jedoch das einheitliche Erscheinungsbild einer Dachfläche unterbrochen.
  • Aus der DE 100 46 134 A1 ist eine Dachschindel zu entnehmen, die eine integrierte Photovoltaikzelle aufweist. Als Trägermaterial wird gemäß der DE 100 46 134 A1 ein Kunststoff, nämlich ein transparentes Plexiglas, eingesetzt. Im Vergleich zu herkömmlichen Dachziegeln weisen diese daher ein in der Regel deutlich geringeres Gewicht auf.
  • Aus der DE 20 2004 009 677 U1 ist ebenfalls ein Photovoltaiksystem für Dacheindeckungen zu entnehmen, bei dem die einzelnen Elemente Form und Größe eines herkömmlichen Dachziegels aufweisen und in die zudem ein Photovoltaikelement integriert ist. An der Rückseite eines derartigen Dachziegels ist eine Haltenase vorgesehen, mit dem diese auf eine auf einer Dachlatte angebrachte Stromschiene aufgesetzt wird, um das Photovoltaikelement elektrisch zu kontaktieren.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Photovoltaik-Dachdecksystem zu ermöglichen, das in einfacher Weise und zugleich zuverlässig und dauerhaft si cher montierbar ist sowie vorzugsweise darüber hinaus auch den optischen Gesamtendruck einer Dachfläche nicht stört.
  • Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst durch eine Dachpfanne mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Die Dachpfanne weist zunächst die Form und Größe eines herkömmlichen, einzelnen Dachziegels auf. Unter Dachpfanne im vorliegenden Sinne werden daher einzelweise zu verlegende Elemente verstanden, die typischerweise eine Lösung im Bereich von etwa 20 bis 30 cm und eine Höhe im Bereich von etwa 30 bis 50 cm aufweisen. Es gibt hierbei unterschiedlichste Dachpfannen, die sich im Hinblick auf ihre Geometrie und Oberflächengestaltung unterscheiden. Unter dem Begriff Dachpfanne sollen hierbei auch allgemein Schindeln und Ziegel mit üblicherweise glatter Oberfläche und abgerundeter Stirnseite verstanden werden. Aufgrund des geringen Gewichts können mehrere dieser Dachpfannen eine gemeinsame Montageeinheit bilden, bei der die Dachpfannen beispielsweise an ihren seitlichen Stirnseiten aneinanderliegend miteinander verbunden sind.
  • Die Dachpfanne umfasst hierbei einen Tragkörper aus Kunststoff. Dies ist für den bevorzugten Anwendungsbereich der Integration eines Photovoltaikelements von besonderem Vorteil, da sich Kunststoff als Trägermaterial für ein Photovoltaikelement aufgrund seiner einfachen Formgebung und leichten Verarbeitbarkeit besonders eignet. Zudem wird durch eine Kunststoff-Dachpfanne das insgesamt von der Dachkonstruktion tragende Gewicht deutlich reduziert, so dass die Dachkonstruktion insgesamt für ein geringeres Gewicht und damit kostengünstiger ausgelegt werden kann bzw. eine bestehende Dachkonstruktion beispielsweise bei Altbauten benutzt werden kann.
  • Der Tragkörper ist hierbei wahlweise aus Vollmaterial gebildet oder weist alternativ eine Stützstruktur, beispielsweise eine Wabenstruktur, mit einer geschlossenen, die Außenseite bildenden Oberfläche auf.
  • Um eine sichere Befestigung der Dachpfanne an der Tragkonstruktion zu gewährleisten, weist die Dachpfanne an ihrer Rückseite einen Befestigungshaken auf, mit dem sie beispielsweise an Dachlatten quasi eingehängt werden kann. Der Befestigungshaken hat daher eine Sturmhaltefunktion und verhindert, dass bei Stürmen die Dachpfannen von der Dachkonstruktion abheben.
  • Der Befestigungshaken ist dabei an der Rückseite des Tragkörpers anbringbar und zwar derart, dass er zunächst getrennt vom Tragkörper zu einer Baustelle transportierbar und erst baustellenseitig durch den normalen Monteur am Tragkörper befestigbar ist.
  • Da der Befestigungshaken zwangsweise von der Rückseite des Tragkörpers abstehen muss, würde dies nämlich beim Transport zu Problemen führen und insbesondere einen hohen Raumbedarf einnehmen. Erfindungsgemäß ist daher vorgesehen, dass Tragkörper und Befestigungshaken getrennt voneinander transportierbar und in einfacher Weise baustellenseitig zusammensetzbar sind.
  • Der Befestigungshaken ist hierbei vorzugsweise allgemein zum Aufstecken, insbesondere klemmenden Aufstecken, auf die Tragkonstruktion ausgebildet. Hierzu ist er zweckdienlicherweise im Querschnitt gesehen in etwa L-förmig ausgebildet, wobei der eine der beiden L-Schenkel die Dachlatte hintergreift. Der hintergreifende Schenkel oder der gesammte Befestigungshaken ist hierbei elastisch und vorzugsweise aus Kunststoff, so dass er insgesamt die Dachpfanne mit einer elastischen Klemmkraft an der Dachlatte hält.
  • Zweckdienlicherweise ist hierbei der Befestigungshaken werkzeuglos am Tragkörper zu befestigen. Dies erfolgt vorzugsweise, indem der Befestigungshaken am Tragkörper eingerastet, eingeklipst oder eingeklemmt wird, also wahlweise oder in Kombination kraft- oder formschlüssig am Tragkörper befestigt wird. Der Tragkörper weist hierzu vorzugsweise eine Aussparung oder ein Loch auf, in die bzw. das eine Rast- oder Klemmnase eingehängt bzw. eingerastet oder eingeklemmt wird. Vorzugsweise ist daher insbesondere keine stoffschlüssige Verbindung beispielsweise durch Anspritzen, Ankleben, etc. vorgesehen und auch keine Verbindung mit Hilfe von Befestigungsmitteln, wie Schrauben, Nieten, etc.
  • Die Befestigung ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass sie reversibel und zerstörungsfrei wieder lösbar ist.
  • Die Dachpfanne weist zweckdienlicherweise zu dem Befestigungshaken zusätzlich noch eine Haltenase auf, mit der die Dachpfanne auf der Tragkonstruktion, beispielsweise einer Dachlatte, aufliegen. Die Haltenase liegt hierbei üblicherweise lediglich lose aufgrund des Eigengewichts der Dachpfanne auf. Vorzugweise ist nunmehr vorgesehen, dass der Befestigungshaken unterhalb der Haltenase angeordnet ist. Im montierten Zustand liegt daher die Haltenase auf einer oberen Dachlatte auf und der Befestigungshaken ist an einer unteren Dachlatte eingehängt. Durch diese Ausgestaltung ist eine hohe Sturmsicherheit gegeben.
  • Zweckdienlicherweise ist in den Tragkörper ein Photovoltaikelement zur Erzeugung von elektrischem Strom aus Sonnenlicht integriert.
  • Im Hinblick auf eine möglichst einfache Herstellung sowie auf eine möglichst ansprechende Optik ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Tragkörper auf seiner Vorderseite eine Aussparung aufweist, in die das Photovoltaikelement eingesetzt ist.
  • Diese Ausgestaltung ermöglicht nämlich in besonders vorteilhafter Weise die Ausgestaltung von Dachflächen mit einheitlicher Gesamtoptik, selbst wenn nur ein Teil der gesamten Dachfläche mit Solarelementen eingedeckt werden soll. Aufgrund der Ausgestaltung mit der Aussparung besteht nämlich die Möglichkeit, alternativ zu dem Photovoltaikelement ein im Aussehen vergleichbares Blindelement oder Blindmodul vorzusehen, so dass sich insgesamt ein einheitliches Erscheinungsbild für die Dachfläche ergibt. Das Blindmodul ist hierbei nicht zwingend ein eigenständiges Bauteil. Bevorzugt ist es bereits beim Herstellungsprozess einstückig mit dem Tragkörper beispielsweise in einem Mehrkomponenten-Spritzguss ausgebildet.
  • Unter Aussparung wird allgemein eine etwa muldenartige Vertiefung im Tragkörper verstanden, die einen Boden und einen vorzugsweise umlaufenden Rand aufweist. Alternativ ist der Rand nur in einem Teilbereich vorgesehen, so dass die Vertiefung zur Seite hin offen ist.
  • Diese Ausgestaltung mit der auf der Vorderseite angebrachten Aussparung, in die wahlweise ein aktives Photovoltaikelement bzw. Modul oder ein inaktives Blindmodul einsetzbar ist, ist prinzipiell auch unabhängig von der speziellen Ausgestaltung des Befestigungshakens einsetzbar.
  • Gemäß einer zweckdienlichen Ausgestaltung ist weiterhin vorgesehen, dass der Tragkörper an seiner Rückseite hinter dem Photovoltaikelement Lüftungsschlitze zur Belüftung des Photovoltaikelements aufweist. Bei der Ausgestaltung mit der auf der Vorderseite angebrachten Aussparung zur Aufnahme des Photovoltaikelements sind die Lüftungsschlitze daher an der Rückseite der Aussparung angebracht.
  • Durch die Belüftungsschlitze wird in einfacher Art und Weise ein Aufheizen des Photovoltaikelements und der gesamten Dachpfanne beispielsweise bei starker Sonneneinstrahlung verringert. Dies wirkt sich insgesamt positiv auf die Lebensdauer der gesamten Dachpfanne aus.
  • Zweckdienlicherweise liegt das Photovoltaikelement und/oder das Blindmodul in der Aussparung oberflächenbündig mit der Vorderseite des Tragkörpers ein. Es ist daher keine überstehende Kante gebildet.
  • Vorzugsweise ist hierbei allgemein vorgesehen, dass das Photovoltaikelement und/oder das Blindmodul in der Aussparung bevorzugt durch Kleben gegen ein Herausfallen gesichert ist. Hierbei kann auch eine Abdichtung vorgesehen sein, so dass kein Wasser in den Zwischenraum zwischen Aussparung und Photovoltaikelement eindringen kann.
  • Im Hinblick auf eine möglichst einfache Kontaktierung ist vorgesehen, dass in die Haltenase, mit der der Tragkörper im montierten Zustand auf der Tragkonstruktion aufgelegt ist, unmittelbar Kontaktelemente integriert sind. Die Kontaktelemente sind hierbei einerseits mit dem Photovoltaikelement elektrisch verbunden. Andererseits erfolgt über die Kontaktelemente die elektrische Kontaktierung mit einer auf der Tragkonstruktion verlegten Sammelleitung. Die Sammelleitung ist beispielsweise eine Stromschiene und vorzugsweise ein Flachbandkabel. In einer bevorzugten Ausgestaltung ist dabei vorgesehen, dass die Kontaktelemente als Steckkontaktelemente ausgebildet sind, die durch einfaches Aufstecken auf die Sammelleitung mit dieser kontaktiert werden. Die Kontaktierung erfolgt daher vorzugsweise automatisch durch einfaches Auflegen der Dachpfanne auf die Tragkonstruktion.
  • Die Kontaktelemente sind hierbei zweckdienlicherweise als Piercing- oder Schneidkontaktelemente ausgebildet, die eine Isolierung der Sammelleitung beim Aufsetzen der Dachpfanne durchstechen bzw. durchschneiden und einen in der Sammelleitung verlaufenden elektrischen (Litzen-)Leiter insbesondere durch Eindringen in diesen kontaktieren.
  • Im Hinblick auf eine zuverlässige Kontaktierung ist erfindungsgemäß weiterhin eine spezielle Ausgestaltung der Sammelleitung vorgesehen. Und zwar weist diese zweckdienlicherweise einen abgewinkelten Anschlag auf, der im montierten Zustand zwischen der Tragkonstruktion und der Rückseite einer jeweiligen Dachpfanne einliegt, so dass die Kontaktelemente der Dachpfanne eine definierte Relativposition zu den Leitungsbahnen der Sammelleitung für eine sichere Kontaktierung einnehmen. Die Sammelleitung ist hierbei vorzugsweise als eine Flachbandleitung ausgebildet, in der in einer Isolierung Leitungsbahnen integriert sind. Die Sammelleitung ist daher insgesamt im Querschnitt gesehen vorzugsweise L-förmig ausgebildet, so dass sie mit dem einen Schenkel an einer Außenseite der Dachlatte anliegt, wohingegen der zweite Schenkel auf einer Oberseite der Dachlatte aufliegt, auf die auch die Haltenase aufgelegt wird. Dadurch ist also der eine, die Leitungsbahnen enthaltende Schenkel zwischen der Haltenase und der Dachlatte und der andere als Anschlag ausgebildete Schenkel zwischen der Vorderseite der Dachlatte und der Rückseite der Dachpfanne eingeklemmt.
  • Der Anschlag bzw. der abgewinkelte Schenkel ist vorzugsweise einstückig mit der Kabelisolierung ausgebildet und die Sammelleitung ist vorzugsweise als ein Endlosprofil ausgebildet. Anstelle einer elastischen Flachbandleitung kann jedoch auch ein Schienensystem mit hoher Eigensteifigkeit als Sammelleitung herangezogen werden. Allerdings ist die Ausgestaltung einer elastischen Flachbandleitung kostengünstiger. Zur Fixierung der Sammelleitung an der Tragkonstruktion des Daches werden beispielsweise in einfacher Weise Nägel oder Schrauben durch den Anschlag hindurch in die Dachlatte eingetrieben. Im Anschlag können vorzugsweise vorgefertigte Befestigungslöcher eingebracht sein.
  • Die Aufgabe wird daher gemäß der Erfindung weiterhin gelöst durch das Dachdecksystem gemäß Anspruch 12 sowie weiterhin durch die Sammelleitung gemäß Anspruch 13. Die Sammelleitung ist allgemein für jegliche Dachdecksysteme prinzipiell geeignet, bei denen eine Kontaktierung mit einzelnen Solarmodulen erforderlich ist.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren näher erläutert. Diese zeigen jeweils in schematischer und stark vereinfachter Darstellung:
  • 1 eine Aufsicht auf mehrere nach Art von Schindeln ausgebildete Dachpfannen,
  • 2 eine Seitendarstellung zweier an einer Tragkonstruktion eines Daches übereinander angeordneter Dachpfannen und
  • 3 eine stark vereinfachte Darstellung der Anordnung einer Sammelleitung an einer Tragkonstruktion eines Daches in einer Schnittdarstellung.
  • In den Figuren sind gleich wirkende Teile mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • In 1 sind insgesamt drei Dachpfannen 2 dargestellt. Die Dachpfannen 2 weisen jeweils einen Grund- oder Tragkörper 4 aus Kunststoff auf. Der Tragkörper 4 ist im Ausführungsbeispiel insgesamt im Wesentlichen plattenförmig nach Art einer ebenen Schindel ausgebildet. Beim Verlegen auf einer Tragkonstruktion 6 (insbesondere Dachlatten, vgl. 2) werden die einzelnen Dachpfannen 2 sich wechselseitig überlappend in Reihen verlegt.
  • Der Tragkörper 4 weist in seinem unteren, im montierten Zustand nicht überlappten Teilbereich eine Aussparung 8 auf. In diese Aussparung 8 ist in der oberen, in der Mitte dargestellten Dachpfanne ein Photovoltaikelement 10 eingelegt. Die Außenkontur des Photovoltaikelements 10 ist hierbei an die Außenkontur der Aussparung 8 angepasst, so dass das Photovoltaikelement 8 bis auf Toleranzmaße passgenau in der Aussparung 8 einliegt.
  • In der links dargestellten Dachpfanne 2 ist zu Illustrationszwecken kein Element in der Aussparung 8 dargestellt. An dieser Dachpfanne 2 sind Lüftungsschlitze 12 zu erkennen, die von der Rückseite her in den Tragkörper 4 im Bereich der Aussparung eingebracht sind. Die Lüftungsschlitze sind daher in einen Boden der Aussparung 8 eingebracht. Auf diesem Boden liegt das Photovoltaikelement 10 auf. Die Lüftungsschlitze 12 werden beispielsweise bei der Herstellung des Tragkörpers 4 durch ein entsprechendes Formgebungsverfahren eingebracht oder auch erst nachher, beispielsweise durch ein Einsägen, Einfräsen oder Einschneiden.
  • Bei der auf der rechten Seite dargestellten Dachpfanne 2 ist anstelle eines Photovoltaikelements 10 in der Aussparung 8 ein inaktives so genanntes Blindmodul 14 vorgesehen. Das Blindmodul 14 weist vorzugsweise eine zumindest vergleichbare und insbesondere identische Optik wie das Photovoltaikelement 10 auf. Das Blindmodul 14 ist insbesondere einstückig mit dem Tragkörper ausgebildet.
  • Vorzugsweise überdeckt das Photovoltaikelement 10 bzw. die Aussparung 8 die gesamte oder zumindest nahezu die gesamte überdeckungsfreie Fläche der Dachpfanne 2. Es kann auch vorgesehen sein, dass sogar ein Teilbereich der Aussparung im montierten Zustand überdeckt ist. Dies führt dazu, dass die optisch erkennbare Dachfläche insgesamt von den Photovoltaikelementen 10 bzw. den Blindmodulen 14 gebildet ist. Gemäß einer besonders bevorzugten Ausges taltung ist vorgesehen, dass die Aussparung 8 keinen umlaufenden Rand aufweist, sondern dass lediglich ein oberer Randbereich die Aussparung begrenzt, welcher vorzugsweise im gedeckten Zustand überdeckt ist. Bei dieser Ausführungsvariante weist daher das Photovoltaikmodul 10 bzw. das Blindmodul 14 eine Breite auf, die der Breite des Tragkörpers 4 entspricht. Weiterhin bildet der untere Rand des Photovoltaikelements 10 bzw. des Blindmoduls 14 die untere Begrenzung der Dachpfanne 14.
  • Anhand der 2 ist die rückseitige Ausgestaltung der Dachpfanne 2 sowie deren Befestigung an der Tragkonstruktion 6 eines Daches dargestellt. Zunächst ist zu erkennen, dass die jeweilige Dachpfanne an ihrem oberen Ende an ihrer Rückseite eine Haltenase 16 aufweist, mit der sie von oben auf eine Oberseite 18 der Dachlatte 6 aufgelegt wird. Unterhalb der Haltenase 16 und zumindest um die Breite einer Dachlatte beabstandet ist an der Rückseite des Tragkörpers 4 weiterhin ein Befestigungshaken 20 angebracht. Dieser ist etwa am Beginn des oberen Drittels des Tragkörpers 4 angeordnet. Der Befestigungshaken 20 ist im Querschnitt in etwa L-förmig mit einem senkrecht zum Tragkörper 4 abstehenden ersten Schenkel 20A sowie einem im Wesentlichen parallel zum Tragkörper 4 verlaufenden zweiten Schenkel 20B ausgebildet. Der erste Schenkel 20A weist hierbei eine Länge auf, die derart bemessen ist, dass der zweite Schenkel 20B eine untere Dachlatte 6 insbesondere klemmend hintergreifen kann.
  • Eine jeweilige Dachpfanne 2 ist daher gleichzeitig von zwei parallel zueinander verlaufenden Dachlatten 6 gehalten. Während die Haltenase 16 auf einer oberen Dachlatte 6 aufliegt, hintergreift der Befestigungshaken 20 eine untere Dachlatte 6. Insbesondere ist hierdurch eine besonders sichere und sturmfeste Anordnung der Dachpfanne 2 erzielt.
  • Um einen einfachen Transport der Dachpfannen 2 zu ermöglichen, ist weiterhin vorgesehen, dass die Befestigungshaken 20 nicht einstückig mit dem Tragkörper 4 ausgebildet sind, sondern sich vielmehr baustellenseitig in einfacher Art und Weise mit dem Tragkörper 4 verbinden lassen. Zweckdienlicherweise geschieht dies beispielsweise durch ein Verrasten oder Verklemmen in einer Aussparung an der Rückseite des Tragkörpers 4. Dadurch besteht die Möglichkeit, die einzelnen Dachpfannen 2 für den Transport raumsparend zu stapeln und die einzelnen Befestigungshaken 20 getrennt von den Tragkörpern 4 zu transportieren.
  • Im Hinblick auf die erforderliche elektrische Verbindung der einzelnen Photovoltaikelemente untereinander bzw. mit einem zentralen Sammelsystem ist weiterhin vorgesehen, dass in den Tragkörper 4 elektrische Leitungen 22 integriert sind, die das Photovoltaikelement 10 elektrisch kontaktieren. Die Leitungen 22 führen in die Haltenase 16 hinein und sind dort mit Kontaktelementen 24 verbunden, die insbesondere als Steckkontakte oder so genannte Piercingkontakte ausgebildet sind. Die Kontaktelemente stehen aus der Unterseite der Haltenase 16 heraus. Beim Aufsetzen der Dachpfannen 2 auf die Dachlatten 6 werden die Kontaktelemente 24 daher gegen die Oberseite 18 der Dachlatte 6 gepresst.
  • Auf dieser Oberseite 18 der Dachlatte 6 ist eine Sammelleitung 26 angeordnet, in der elektrische Leitungsbahnen 28 verlaufen. Die Kontaktierung der Kontaktelemente 24 mit den Leitungsbahnen 28 erfolgt automatisch beim Aufsetzen der Haltenase 16 von oben auf die Dachlatte 6. Hierbei durchdringen die Kontaktelemente 24 vorzugsweise eine Isolierung 30 der Sammelleitung.
  • Wie insbesondere aus der 3 zu entnehmen ist, ist die Sammelleitung 26 als eine Flachbandleitung ausgebildet, die in einfacher Weise als Endlosware herstellbar ist. Die Sammelleitung 26 weist hierbei im Querschnitt gesehen ein etwa L-förmiges Profil auf, so dass ein Anschlag 32 ausgebildet ist. Mit diesem Anschlag 32 kommt die Sammelleitung 26 zum Anliegen an einer Vorderseite 34 der Dachlatte 6. Im montierten Zustand ist der Anschlag 32 daher zwischen der Vorderseite 34 und der Rückseite des Tragkörpers 4 eingeklemmt. Dadurch ist aber zugleich die Relativposition zwischen dem Tragkörper 4 und damit den Kontaktelementen 24 und den einzelnen Leitungsbahnen 28 fest definiert, so dass eine zuverlässige und sichere Kontaktierung gewährleistet ist.
  • Zur einfachen Fixierung der Sammelleitung 26 kann hierbei vorgesehen sein, dass diese beispielsweise durch Nägel, die durch den Anschlag 32 hindurchgeschlagen werden, fixiert ist.
  • Insgesamt ist durch die hier beschriebenen Einzelmerkmale ein Dachdecksystem geschaffen, mit dem in einfacher Weise Dachpfannen mit integrierten Photovoltaikelementen verlegt werden können. Das einfache Verlegen wird hierbei insbesondere durch die spezielle Ausgestaltung der Sammelleitung 26 in Kombination mit der Haltenase 16 und den in dieser integrierten Kontaktelemente 24 ermöglicht.
  • Weiterhin ist eine zuverlässige und sichere Befestigung durch den Befestigungshaken 20 sichergestellt. Gleichzeitig ist durch dessen einfache baustellenseitige Montierbarkeit auch ein kostensparender Transport der Dachpfannen 2 auf die Baustelle ermöglicht.
  • Schließlich ist durch die spezielle Ausgestaltung des Tragkörpers 4 mit der vorderseitigen Aussparung 8 und der Möglichkeit der Anordnung von Blindmodulen 14 ermöglicht, dass die gesamte Dachfläche ein einheitliches Erscheinungsbild aufweist, selbst wenn nur ein Teil der Dachfläche mit Photovoltaikelementen 10 bestückt ist.
  • Die drei speziellen Merkmale, nämlich einerseits die Ausgestaltung des Befestigungshakens 20 als baustellenseitig leicht montierbares Element, die spezielle Ausgestaltung der Sammelleitung 26 mit dem Anschlag 32 und die Ausgestaltung mit der Aussparung 8, in die wahlweise ein Blindmodul 14 oder auch ein Photovoltaikelement 10 einsetzbar sind, sind jeweils unabhängig voneinander eigenständig verwirklichbar und bilden eigenständige Erfindungen.
  • 2
    Dachpfanne
    4
    Tragkörper
    6
    Tragkonstruktion
    8
    Aussparung
    10
    Photovoltaikelement
    12
    Lüftungsschlitze
    14
    Blindmodul
    16
    Haltenase
    18
    Oberseite
    20
    Befestigungshaken
    20A
    erster Schenkel
    20B
    zweiter Schenkel
    22
    Leitung
    24
    Kontaktelement
    26
    Sammelleitung
    28
    Leitungsbahn
    30
    Isolierung
    32
    Anschlag
    34
    Vorderseite
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10046134 A1 [0003, 0003]
    • - DE 202004009677 U1 [0004]

Claims (13)

  1. Dachpfanne (2) mit einer Form und Größe eines herkömmlichen einzelnen Dachziegels mit einem Tragkörper (4) aus Kunststoff, wobei zur Befestigung der Dachpfanne (2) an einer Tragkonstruktion (6) eines Daches an einer Rückseite des Tragkörpers (4) ein Befestigungshaken (20) anbringbar ist derart, dass der Befestigungshaken (20) getrennt vom Tragkörper (4) zu einer Baustelle transportierbar und baustellenseitig am Tragkörper (4) befestigbar ist.
  2. Dachpfanne (2) nach Anspruch 1, bei der der Befestigungshaken (20) werkzeuglos mit dem Tragkörper (4) verbindbar ist.
  3. Dachpfanne (2) nach Anspruch 1 oder 2, bei der der Befestigungshaken (20) am Tragkörper (4) einrastbar ist.
  4. Dachpfanne (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei der der Befestigungshaken (20) reversibel und zerstörungsfrei lösbar mit dem Tragkörper (4) verbindbar ist.
  5. Dachpfanne (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der der Befestigungshaken (20) unterhalb der Haltenase (16) angeordnet ist, mit der der Tragkörper (4) im verlegten Zustand auf der Tragkonstruktion (6) aufgelegt ist.
  6. Dachpfanne (2) mit einer Form und Größe eines herkömmlichen einzelnen Dachziegels mit einem Tragkörper (4) aus Kunststoff, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Tragkörper (4) mit seiner Rückseite zum Auflegen auf eine Tragkonstruktion (6) eines Daches vorgesehen ist und auf seiner Vorderseite eine Aussparung (8) aufweist, in die wahlweise ein Photovoltaikelement (10) oder ein Blindmodul (14) eingesetzt ist.
  7. Dachpfanne (2) nach Anspruch 6, bei der der Tragkörper (4) im Bereich der Aussparung (8) Lüftungsschlitze (12) für das Photovoltaikelement (10) aufweist.
  8. Dachpfanne (2) nach Anspruch 6 oder 7, bei der das Photovoltaikelement (10) in der Aussparung (8) oberflächenbündig mit der Vorderseite des Tragkörpers (4) einliegt.
  9. Dachpfanne (2) nach einem der Ansprüche 6 bis 8, bei der das Photovoltaikelement (10) in der Aussparung (8) eingeklebt ist.
  10. Dachpfanne (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Tragkörper (4) an seiner Rückseite eine Haltenase (16) aufweist, mit der der Tragkörper (4) im verlegten Zustand auf der Tragkonstruktion (6) aufgelegt ist, wobei in die Haltenase (16) Kontaktelemente (24) integriert sind, die einerseits mit dem Photovoltaikelement (10) elektrisch verbunden sind und über die andererseits eine Kontaktierung mit einer auf der Tragkonstruktion (6) verlegten Sammelleitung (26) erfolgt.
  11. Dachpfanne (2) nach Anspruch 10, bei der die Kontaktelemente (24) als Steckkontaktelemente, insbesondere Schneidkontaktelemente ausgebildet sind, die durch Aufstecken auf die Sammelleitung (26) mit dieser kontaktiert werden.
  12. Dachdecksystem umfassend Dachpfannen (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche mit integrierten Kontaktelementen (24) sowie eine Sammelleitung (26) mit integrierten Leitungsbahnen (28) zur Verlegung auf einer Tragkonstruktion (6) eines Daches, wobei die Leitungsbahnen (28) im montierten Zustand von den Kontaktelementen (24) der jeweiligen Dachpfanne (2) kontaktiert sind, wobei die Sammelleitung (26) einen abgewinkelten An schlag (32) aufweist, der im montierten Zustand zwischen der Tragkonstruktion (6) und einer Rückseite der jeweiligen Dachpfanne (2) einliegt, so dass die Kontaktelemente (24) der Dachpfanne (2) eine definierte Relativposition zu den Leitungsbahnen (28) der Sammelleitung (26) für eine sichere Kontaktierung einnehmen.
  13. Sammelleitung (26) für ein Dachdecksystem nach Anspruch 12, die zur Verlegung auf einer Tragkonstruktion (6) eines Daches vorgesehen ist und integrierte Leitungsbahnen (28) sowie einen abgewinkelten Anschlag (32) aufweist, der im montierten Zustand zwischen der Tragkonstruktion (6) und einer Rückseite einer jeweiligen Dachpfanne (2) einliegt.
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