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DE20016022U1 - Kartenautomat für Zugangsberechtigungssysteme - Google Patents

Kartenautomat für Zugangsberechtigungssysteme

Info

Publication number
DE20016022U1
DE20016022U1 DE20016022U DE20016022U DE20016022U1 DE 20016022 U1 DE20016022 U1 DE 20016022U1 DE 20016022 U DE20016022 U DE 20016022U DE 20016022 U DE20016022 U DE 20016022U DE 20016022 U1 DE20016022 U1 DE 20016022U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
card
vending machine
magazine
machine system
cards
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20016022U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens AG
Original Assignee
Siemens AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Siemens AG filed Critical Siemens AG
Priority to DE20016022U priority Critical patent/DE20016022U1/de
Publication of DE20016022U1 publication Critical patent/DE20016022U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • G07F11/00Coin-freed apparatus for dispensing, or the like, discrete articles
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    • G07F11/50Coin-freed apparatus for dispensing, or the like, discrete articles from movable storage containers or supports the storage containers or supports being rotatably mounted
    • G07F11/54Coin-freed apparatus for dispensing, or the like, discrete articles from movable storage containers or supports the storage containers or supports being rotatably mounted about vertical axes
    • GPHYSICS
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    • G07B15/02Arrangements or apparatus for collecting fares, tolls or entrance fees at one or more control points taking into account a variable factor such as distance or time, e.g. for passenger transport, parking systems or car rental systems
    • G07B15/04Arrangements or apparatus for collecting fares, tolls or entrance fees at one or more control points taking into account a variable factor such as distance or time, e.g. for passenger transport, parking systems or car rental systems comprising devices to free a barrier, turnstile, or the like
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    • G07F11/14Coin-freed apparatus for dispensing, or the like, discrete articles from non-movable magazines in which magazines the articles are stored one vertically above the other with means for raising the stack of articles to permit delivery of the topmost
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    • G07F17/00Coin-freed apparatus for hiring articles; Coin-freed facilities or services
    • G07F17/42Coin-freed apparatus for hiring articles; Coin-freed facilities or services for ticket printing or like apparatus, e.g. apparatus for dispensing of printed paper tickets or payment cards

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Description

Kartenautomat für Zugangsberechtigungssysteme
Die Erfindung richtet sich auf ein automatisches System für die Steuerung des Zugangs zu einer Anlage anhand von Zugangsberechtigungskarten und/oder -scheinen, mit wenigstens einer Einrichtung zur Ausgabe einer Karte, bspw. einer Eintrittskarte oder eines Parkscheins, zu Beginn einer vorübergehenden Nutzung einer Anlage, welche Informationen über den Nutzungsbeginn enthält, und mit wenigstens einer Einrichtung zur Aufnahme einer Karte bei Beendigung der Nutzung, um durch Auslesen des Nutzungsbeginns die Zeitdauer der Nutzung bestimmen zu können und/oder den Zahlungsvorgang überprüfen zu können, und mit wenigstens einem Kartenmagazin, in welchem Karten zur Ausgabe bereitgehalten werden.
Gattungsgemäße Kartenautomaten sind bspw. im Rahmen von öffentlichen Parkhäusern weit verbreitet. Dort wird standardmäßig die Zugangskontrolle und die Berechnung der Parkgebühren automatisch vorgenommen. Dabei regeln Schranken die Ein- und Ausfahrt zu bzw. von dem Parkhaus. Die Schranke in der Einfahrt lässt sich nur öffnen, wenn zunächst ein Parkschein mit Informationen über das aktuelle Datum und die Uhrzeit einem 5 Ausgabeautomaten entnommen wird. Beim Abholen eines geparkten Fahrzeugs wird zunächst von einem eigenen Kassenautomat in Abhängigkeit von der Parkdauer die Parkgebühr berechnet und kassiert; dieser Vorgang wird auf dem Parkschein protokolliert. Zum Öffnen der Ausfahrtschranke muss sodann der be-0 zahlte Parkschein an einem dortigen Kartenaufnahmeautomat eingegeben werden. Dieses Verfahren ist zwar für den Anwender äußerst praktisch, da er bei der Einfahrt in das Parkhaus keine Zahlung zu leisten hat, so dass die Parkdauer völlig variabel ist. Jedoch bereitet dieses System dem Betreiber eines entsprechenden Zugangsberechtigungssystems einen nicht unbeträchtlichen Arbeitsaufwand, da die durch Bezahlung vorübergehend entwerteten, jedoch wiederverwendbaren Parkscheine
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in dem Aufnahmeautomaten gesammelt werden, während bei dem einfahrtsseitigen Ausgabeautomaten ständig Parkscheine entnommen werden, so dass der Kartenkreislauf zwischen dem Aufnahme- und dem Ausgabeautomaten manuell geschlossen werden muss. Dies erfolgt üblicherweise dadurch, dass eine Person in regelmäßigen Zeitabständen den Aufnahmeautomat öffnet und die darin angesammelten Karten oder Scheine einzeln entnimmt und diese sodann nach Öffnung des Ausgabeautomaten dort einzeln einsortiert. Da dies eine zeitraubende Tätigkeit ist, fallen hierbei erhebliche Personalkosten an.
Aus dem Nachteil des beschriebenen Stands der Technik resultiert das die Erfindung initiierende Problem, eine Möglichkeit zu schaffen, mit der wiederverwendbare Karten und/oder Scheine einer Zugangsberechtigungsanlage mit möglichst geringem Arbeitsaufwand von einem Aufnahmeautomat zu einem Ausgabeäutomat transportiert werden können.
Die Lösung dieses Problems gelingt dadurch, dass wenigstens eine Kartenausgabeeinrichtung und wenigstens eine Kartenaufnahmeeinrichtung jeweils mit demselben oder einem baugleichen Kartenmagazin gekoppelt oder koppelbar ist. '
Die Erfindung lässt sich auf zwei'Wegen realisieren: Einer-5 seits kann die Kartenausgabe- und die -aufnahmeeinrichtung direkt mit demselben Kartenmagazin gekoppelt sein, so dass die beim Abholen eines Fahrzeugs zurückgegebenen Karten direkt in ein gemeinsames Kartenmagazin fallen, wo sie sodann für eine Entnahme durch die Ausgabeeinrichtung bereitgehalten werden. Diese Methode ist jedoch nur in speziellen Fällen anwendbar, bspw. bei Parkhaussystemen mit nebeneinander grenzenden Ein- und Ausfahrten mit Rechtsverkehr, wenn sich der gemeinsame Kartenausgabe- und -aufnähmeautomat auf einer Insel zwischen diesen beiden Fahrspuren befindet. Außerdem 5 sollte in einem solchen Fall möglichst Sorge dafür getragen werden, dass die zurückgegebenen Karten nicht einfach oben auf einen Stapel des Kartenmagazins aufgelegt werden, da sol-
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chenfalls bei einer geringen Frequentierung des Parkhauses ständig dieselben Karten zirkulieren und dadurch einer erheblich stärkeren Abnutzung unterliegen als die Karten in dem unteren Bereich des Stapels, die solchenfalls niemals zur Ausgabe gelangen.
Andererseits lässt sich die Erfindung bei getrennten Kartenausgabe- und -aufnahmeautomaten dadurch realisieren, dass die Kartenmagazine insgesamt aus den betreffenden Automaten lösbar sind, so dass nicht wie bisher die Karten einzeln entnommen, zu einem anderen Automaten transportiert und dort wieder einzeln einsortiert werden müssen, sondern dass der Kartentransport durch einen Austausch der gesamten Kartenmagazine bewerkstelligt werden kann. Dieser Austausch kann in besonders gelagerten Fällen auch maschinell durchgeführt werden, so dass hierfür zusätzliches Personal nicht erforderlich ist und andererseits der Austausch bei Bedarf jederzeit durchgeführt werden kann.
Es hat sich als günstig erwiesen, dass ein Kartenmagazin beweglich zwischen einer Kartenausgabeöffnung und einer Kartenaufnahmeeinrichtung des/der Automaten angeordnet ist. Hierbei handelt es sich um eine Weiterführung des Erfindungsprinzips, wobei ein Kartenmagazin nicht unbedingt von einem Kartenautomat lösbar sein muss, sondern es kann auch innerhalb ein und desselben Automaten zwischen dem Bereich einer Ausgabe- und einer Aufnahmeeinrichtung für Karten verschoben oder sonst wie bewegt werden, was insbesondere den maschinellen Austausch erleichtert.
Die Erfindung zeichnet sich aus durch mehrere, beweglich angeordnete Kartenmagazine. Durch Verwendung mehrerer Kartenmagazine ist sichergestellt, dass nach Abschluss einer Vertauschung an jeder Ein-/Ausgabeeinrichtung wieder ein Kartenraa-5 gazin betriebsbereit zur Verfügung steht. An Parkhausautomaten muss die Anzahl der bereitgehaltenen Parkscheine mindestens der Anzahl aller verfügbaren Parkplätze entsprechen, was
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bei standardisierten Kartenautomaten durch eine variable Anzahl von zusätzlichen Kartenmagazinen Berücksichtigung finden kann, so dass diese neben der Transportfunktion auch eine Speicherfunktion erfüllen können.
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Die Erfindung bietet ferner die Möglichkeit, dass mehrere Kartenmagazine an einer gemeinsamen Fördereinrichtung angeordnet sind. Damit von dieser Fördereinrichtung wenigstens zwei Kartenmagazine vertauscht werden können, ist es vorteilhaft, wenn die Fördereinrichtung zumindest bereichsweise zwei unterschiedliche, etwa parallele Bewegungsbahnen aufweist, bspw. in der Form eines Ringes, so dass die beiden, auszutauschenden Kartenmagazine bei einem Austausch in entgegengesetzten Richtungen aneinander vorbei transportiert werden.
Der Erfindungsgedanke erlaubt eine Weiterbildung dahingehend, dass mehrere Kartenmagazine peripher an einem Karussell angeordnet sind. Zwar kann die Fördereinrichtung unterschiedlich realisiert sein, bspw. können die Kartenmagazine an einer in sich geschlossenen Kette hängen und durch Antrieb eines in die Kettenglieder eingreifenden Zahnrades voranbewegt werden, oder sie können auf einer (Rollen-)Bahn beweglich sein und von an einer Kette befindlichen Haken zu ihrem Transport hintergriffen werden. Die Verwendung'eines Karussells ist jedoch bei kleinen Entfernungen zwischen Aufnahme- und Ausgabeeinrichtung vorteilhaft, da solchenfalls die Transportbewegung auf eine reine Rotation des Karussells um eine vertikale, vorzugsweise mittels Kugellagern drehbar gelagerte Achse reduziert wird. Dadurch sind einerseits die mechanischen Bean-0 spruchungen äußerst gering, Abnützungserscheinungen können vernachlässigt werden, der Wartungsaufwand, insbesondere zum Schmieren der Kugellager, kann auf ein Minimum reduziert werden, und die Kartenmagazine können bei unverrückbarer Anordnung an dem Karussell durch eine exakte Vorgabe von dessen Drehstellung bspw. über einen Drehmelder präzise ausgerichtet werden. Darüber hinaus ist es möglich, den Radius des Karussells derart groß, auszubilden, dass die benötigte Anzahl von
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Kartenmagazinen entlang von dessen Umfang Platz findet. Dadurch ist sichergestellt, dass stets eine Karte entnehmbar ist, sofern mindestens ein Parkplatz in dem betreffenden Parkhaus frei ist. Allenfalls muss das Karussell um einen oder mehrere, je einem Kartenmagazin entsprechende Teilungen weiter gedreht werden, um ein zumindest teilweise gefülltes Kartenmagazin zu der Kartenausgabeeinrichtung zu transportie ren.
Weiterhin ist eine angetriebene Einrichtung zum Transport einer Karte zwischen einer Kartenausgabe- und/oder -aufnahmeöffnung und einem Kartenmagazin vorgesehen. Dieser Einrichtung obliegt es, mit dem Benutzer des betreffenden Zugangsberechtigungssystems einerseits und dem Kartenmagazin andererseits zu kommunizieren. Bei Anforderung einer Karte bspw. zwecks Einfahrt in ein Parkhaus entnimmt diese Einrichtung eine Karte aus dem Kartenmagazin, transportiert sie ggf. an einer Schreibeinrichtung vorbei, welche die Karte mit dem aktuellen Datum und der gegenwärtigen Uhrzeit versieht, und ü-0 berreicht sie dem Benutzer der betreffenden Einrichtung; eine zurückgegebene Karte wird von einer Aufnahmeeinrichtung entgegengenommen, an einer Leseeinrichtung vorbeitransportiert und bei einem gültigen Inhalt in ein Kartenmagazin abgelegt; ist die Karte aus irgend einem Grunde ungültig, bspw. weil 5 die Parkgebühr noch nicht bezahlt wurde, so wird sie dem Benutzer wieder zurückgegeben. Dies wird bewerkstelligt durch die Steuerung des Antriebs dieser Transporteinrichtung.
Es hat sich bewährt, dass eine Kartentransporteinrichtung 0 zwei zu beiden Seiten der Kartenebene angeordnete Walzen umfasst. Derartige Walzen sind in der Lage, eine Karte reibschlüssig zwischen sich aufzunehmen und je nach Drehrichtung der Walzen einzuziehen oder auszugeben, ohne dass dadurch die Karten in irgendeiner Form abgenutzt werden, wie dies bspw. 5 bei in Ausnehmungen eingreifende Formschlusselemente der Fall wäre.
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Weitere Vorzüge ergeben sich dadurch, dass die Kartentransporteinrichtung einen Schieber umfasst, der die oberste Karte des Kartenstapels zu einer Ausgabeöffnung oder zu einer Fördereinrichtung, insbesondere einem Transportwalzenpaar, schiebt. Wie oben bereits ausgeführt, wird der eigentliche Transport der Karte vorzugsweise von zwei nach Art eines Duowal &zgr;engerüsts angeordneten Walzen übernommen; da diese jedoch bei einem horizontalen Transport der betreffenden Karte übereinander anzuordnen sind, ist es nicht möglich, damit die oberste Karte von dem Kartenstapel in einem Kartenmagazin zu erfassen. Deswegen sieht die Erfindung hier ein zusätzliches Transportelement vorzugsweise in Form eines Schiebers vor, das in der Lage ist, die oberste Karte eines Kartenstapels zu erfassen und bis in den Einzugsbereich des Walzenpaares zu schieben. Die umgekehrte Bewegungsrichtung von dem Walzenduo zu dem Kartenstapel kann dagegen mit einer passiven Transporteinrichtung bewerkstelligt werden, da eine Karte beim Durchtritt durch das Walzenduo eine Beschleunigung in horizontaler Richtung erfährt, die aufgrund der Massenträgheit noch wirksam ist, wenn die Karte das Walzenduo bereits verlassen hat. Ein übriges kann hierbei u. a. ein geringes Gefälle zwischen dem Walzenspalt und der Oberseite des Kartenstapels leisten.
Im Rahmen der Erfindung liegt eine Einrichtung, die in der Lage ist, Karten zwecks Aushändigung an einen Benutzer aus einem Kartenmagazin abzugeben und aufgenommene Karten in dasselbe Kartenmagazin einzulegen. Wie oben bereits ausgeführt, kann beim Ablegen einer Karte auf die Stapeloberseite ein ge-0 ringes Gefälle zwischen dem Walzenspalt und der Stapeloberseite vorteilhaft sein, während bei dem Zuführen einer Karte von der Stapeloberseite zu dem Walzenspalt ein derartiger Höhenunterschied eher nachteilig ist. Es ist daher Sorge dafür zu tragen, dass in Abhängigkeit von der gewünschten Karten-5 transportrichtung stets optimale Voraussetzungen geschaffen werden, so dass im Bereich eines Kartenmagazins keine Förderprobleme auftreten können.
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In diesem Sinne lässt sich eine vorteilhafte Anordnung dadurch finden, dass die Einrichtung zur Entnahme und Ablage von Karten derart ausgebildet ist, dass der Kartenstapel innerhalb des Kartenmagazins in Richtung auf die Ausgabeeinrichtung zu bewegbar ist, um eine Karte zur Ausgabe bereitzuhalten. Durch eine derartige Anstellbewegung kann Sorge dafür getragen werden, dass die oberste Karte des Stapels in die Ebene eines Schiebers und/oder des Walzenspalts angehoben wird, unabhängig davon, wie hoch der Stapel momentan ist.
Diese Funktionalität kann auf unterschiedlichem Weg erreicht werden, wie bspw. durch geeignete Steuerung einer aktiven Antriebseinrichtung, vorzugsweise in Form eines Elektromotors, in Abhängigkeit von einer Lichtschranke oder einem sonstigen, die oberste Karte erfassenden Sensor, oder aber durch Wirkung eines passiven Anstellelements, das den Stapel bspw. unter Einwirkung eines Federelements nach oben drückt, bis die oberste Karte an der Unterseite eines Anschlagelements anliegt.
Zur Perfektionierung der erfindungsgemäßen Konstruktion kann vorgesehen sein, dass die Einrichtung zur Entnahme und Ablage von Karten derart ausgebildet ist, dass der Kartenstapel innerhalb des Kartenmagazins von der Aufnahmeeinrichtung entfernbar ist, um für eine aufzunehmende Karte Platz zu schaffen. Diese umgekehrte Bewegungsrichtung des Kartenstapels mit dem Ziel, für eine aufzunehmende Karte einen genügenden Raum oder gar ein Gefalle zur Verfügung zu stellen, welches das vollständige Herabgleiten einer abzulegenden Karte bis zu einem planparallelen Aufliegen auf der sodann zweitobersten 0 Karte ermöglicht und sicherstellt, kann im Gegensatz zu der Hubbewegung nicht mit passiven Mitteln realisiert werden. Vielmehr ist hierzu ein Antriebsmotor oder ein sonstiger Aktuator erforderlich, der in Abhängigkeit von einem den erforderlichen Ablagespielraum abtastenden Sensor ein- und ausge-5 schalten wird. Bei einer anderen Ausführungsform kann auch die lineare Verschiebebewegung des in vertikaler Richtung beweglich gelagerten Kartenstapels oder der Drehwinkel eines
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Antriebsmotor sensiert werden, um ein Abschaltsignal zu erhalten. Bei einer demgegenüber abermals vereinfachten Ausführungsform kann ein Zeitglied vorgesehen sein, welches zu Beginn der Absenkphase des Kartenstapels gestartet wird und nach einem definierten Zeitraum eine Abschaltung des Antriebs auslöst, so dass der Kartenstapel mindestens um ein vorgegebenes Maß abgesenkt wird.
Weitere Vorteile bietet eine den Kartenstapel innerhalb des Kartenmagazins unterstützende Plattform, die in ihrer Höhe definiert verstellbar ist. Während bei einer ersten Ausführungsform das gesamte Kartenmagazin in seiner Höhe verschiebbar ist, kann der Kartenstapel bei einer demgegenüber bevorzugten Ausführungsform auch innerhalb des Kartenmagazins auf einer relativ zu diesem beweglichen Plattform angeordnet sein, so dass die Oberseite des Kartenmagazins stets in derselben Position gehalten werden kann, wodurch ein Austausch mittels einer Fördereinrichtung oder manuell jederzeit möglich ist. Die Plattform ist zur Höhenverstellung mit einer Antriebseinheit versehen, die in der Lage sein sollte, die Plattform zur Aufnahme einer Karte abzusenken, während zur Ausgabe einer Karte ein Hub des Stapels erforderlich ist. Da zumindest die Hubbewegung durch ein passives Federelement bewirkt werden kann, ist es möglich,'dieses Federelement innerhalb des Kartenmagazins anzuordnen, so dass die Plattform samt eines darauf liegenden Stapels während eines Transports des betreffenden Kartenmagazins stets gegen einen oberseitigen Anschlag des Magazins gepreßt wird, wobei eingelagerte Karten einen definierten Zustand erfahren und daher unter äu-0 ßeren Einflüssen wie bspw. Windzug oder Erschütterungen nicht in Unordnung geraten können. Es ist zu diesem Zweck jedoch auch möglich, ein selbsthemmendes Getriebe vorzusehen, welches vor dem Austausch eines Kartenmagazins durch den Antriebsmotor in eine den Kartenstapel festklemmende Position verfahren wird und sodann in diesem Zustand bis zu einer Verbindung mit einer anderen Kartenausgabe- und/oder -aufnahmeeinrichtung verharrt. Bei einer wiederum abgewandelten Aus-
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führungsform kann die Plattform zum Transport eines Kartenmagazins in einer abgesenkten Position verbleiben, wenn durch ein auf die Oberseite des Stapels drückendes, an dem Kartenmagazin abgestütztes Federelement eine vorübergehende Fixierung des Kartenstapels möglich ist.
Ferner kann eine Einrichtung zur Erkennung einer Kartenanforderung und/oder einer eingeschobenen Karte vorgesehen sein, die mit dem Antrieb der Magazinplattform zu deren Verstellung gekoppelt oder koppelbar ist. Da der Transport einer Karte ' von und zu dem Kartenmagazin ggf. eine Verstellung der Magazinplattform erfordert, ist eine Kopplung von deren Antrieb mit einem dem Kundenwunsch sensierenden Element erforderlich. Dieses Element bestimmt über die Aktivierung und die Bewegungsrichtung des Antriebs für die Magazinplattform, während deren Stillsetzung durch die oben beschriebenen Sensoren für die Stellung der obersten Karte o. ä. ausgelöst wird.
Der exakten Ausrichtung eines Kartenmagazins gegenüber einer Kartenaufnahme- und/oder -ausgabeeinrichtung einerseits wie auch zur Weiterbewegung des isolierten Kartenmagazins andererseits dient eine Einrichtung zur lösbaren Verkopplung dieser Elemente. Diese Kopplung kann einerseits mit Sensoren bewerkstelligt werden, welche den Antriebsmotor für die Fördereinrichtung bei einer definierten Position des betreffenden Kartenmagazins stillsetzen, sofern bspw. durch ein selbsthemmendes Getriebe, eine Bremse od. dgl. sichergestellt ist, dass sich das Kartenmagazin nicht verschieben kann. Andererseits ist hier auch ein Rastmechanismus denkbar, bspw.
0 bei einer vertikalen Verschiebbarkeit eines Kartenmagazins gegenüber dem dieses tragenden Karussell oder des gesamten Karussells durch Verwendung eines schienenförmigen Abstützelements, auf welchem wenigstens ein nach unten vorspringendes Element des Karussells und/oder Kartenmagazins entlang-5 gleitet und in der gewünschten Position eine Vertiefung vorfindet, so dass das Karussell und/oder Kartenmagazin aufgrund seiner Gewichtskraft an der betreffenden Position festgehal-
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ten wird. Die Kerbe in einer derartigen Führungsschiene oder -fläche kann bspw. mit in Drehrichtung geneigten Anlaufflächen versehen sein, so dass durch Aktivierung eines Karussellantriebsmotors die durch das Gewicht des Karussells und/oder Kartenmagazins bedingte Festhaltekraft überwunden werden kann.
Die Erfindung erfährt eine vorteilhafte Ausgestaltung dadurch, dass eine Plattformantriebseinheit eingangsseitig mit der (den) Einrichtung(en) zur Erkennung einer Kartenanforderung und/oder einer eingeschobenen Karte und/oder ausgangsseitig mit der Magazinplattform lösbar koppelbar ist. Diese Konstruktionsregel folgt dem Gedanken, dass die Kartenausgabe- und/oder -aufnahmeeinrichtung und insbesondere die Einrichtung zur Erkennung einer Kartenanforderung bspw. einer eingeschobenen Karte beim Austausch des Kartenmagazins an Ort und Stelle verbleibt, so dass die mit beiden Elementen elektrisch bzw. mechanisch gekoppelte Antriebseinheit für die Magazinplattform von wenigstens einer dieser Einrichtungen abgekoppelt werden muss.
Eine andere Ausführungsform der Erfindung lässt sich dahingehend weiterbilden, dass die Kartenausgabe- und/oder -aufnahmeeinrichtung (en) zusammen mit dem/den Kartenmagazin(en) zwi-5 sehen einer Kartenausgabeöffnung und einer Kartenaufnahmeöffnung des Automaten bewegbar ist (sind). Obzwar insbesondere für einen manuellen Austausch eine Beschränkung auf das Auswechseln des Kartenmagazins arbeitsökonomische Vorteile bietet, so kann bei automatischen Wechsel insbesondere unter Zu-0 hilfenahme eines Karussells ggf. auch die gesamte Kartenausgabe- und/oder -aufnahmeeinrichtung mit von einem Ort zum anderen bewegt werden, so dass Kopplungsprobleme weiter reduziert werden können. Allerdings sollte in diesem Fall sichergestellt werden, dass die Kartenausgabe- und/oder -aufnahme-5 Öffnung während des Wechsels vorübergehend verschlossen wird, damit nicht versehentlich eine gerade zu diesem Zeitpunkt
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eingesteckte Karte ungelesen in dem Innenraum des betreffenden Automaten verschwinden kann.
Ein weiteres, erfindungsgemäßes Merkmal liegt darin, dass im Bereich der Kartenausgabe- und/oder -aufnahmeöffnung eine Einrichtung zum Austausch von Informationen mit der Karte, insbesondere zum Beschreiben der Karte mit Informationen und/oder zum Lesen von auf der Karte gespeicherten Informationen, angeordnet ist. Derartige, ggf. zu einer Schreib-Lese-Einheit integrierte Baugruppen versehen auszugebende Karten mit aktuellen Daten insbesondere über den AusgabeZeitpunkt und/oder lesen die auf eingesteckten Karten gespeicherten Informationen aus, um eine Auswertung zu ermöglichen oder bei einer bezahlten Karte die Ausfahrtschranke zu öffnen. Um hier stets die aktuellen Informationen eintragen bzw. auslesen zu können, wird die Karte bei jeder Interaktion mit einem Nutzer des betreffenden Zugangsberechtigtungssystems aktualisiert bzw. gelesen. Vorzugsweise befindet sich die Schreib- und/oder Leseeinheit im Bereich eines Walzenpaars, so dass eine eingeschobene Karte durch den konstanten Antrieb der Duowalzen mit einer gleichbleibenden Geschwindigkeit über eine bspw. magnetische Leseeinrichtung hinweg geführt wird.
Schließlich entspricht es der Lehre der Erfindung, dass die Schreib- und/oder Leseeinrichtung auf drahtlosem Weg mit der Karte kommunizierend ausgebildet ist. Diese Merkmal kann bspw. durch eine transponderartig aufgebaute Karte realisiert werden, deren Elektronik die für ihren Betrieb erforderliche Energie über eine Antenne aus einem elektromagnetischen Feld 0 entnimmt und durch aktives Öffnen und Schließen einer integrierten Leiterschleife gemäß einem abgespeicherten Muster ein Lesen erlaubt. Dieses Kommunikationsverfahren hat den Vorteil, dass Karten auch gelesen werden können, ohne dass sie durch den Kartenaufnahmeschlitz eingezogen werden. Dadurch 5 können bei Parkhäusern Personen mit über einen längeren Zeitraum hinweg gültigen Ausweisen, bspw. Monatspässen, die Informationen von ihrer Speicherkarte auf den betreffenden Au-
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tomaten übertragen, ohne dass hierzu die Karte überhaupt in die Aufnahmeöffnung eingeschoben werden muss. Es genügt bereits die Annäherung der Karte an die Aufnahmeöffnung, derart, dass diese Elemente miteinander kommunizieren können. Dadurch ist es u.a. möglich, eine Berechtigungskarte bspw. an der Innenseite einer Fensterscheibe eines Fahrzeugs anzukleben und mit diesem an dem betreffenden Kartenautomat vorbeizufahren, so dass sich die Schranke automatisch öffnet.
Weitere Merkmale, Einzelheiten, Vorteile und Wirkungen auf der Basis der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigt:
FIG 1 eine Tiefgaragenein- und -ausfahrt mit einem erfindungsgemäßen Kartenautomat;
FIG 2 einen Horizontalschnitt durch den Kartenautomat aus
FIG 1 entlang der Linie II - II; sowie 20
FIG 3 einen Schnitt durch die FIG 2 entlang der Linie III -
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In FIG 1 ist schematisch die Zufahrt 1 zu einem öffentlichen Parkgebäude 2, insbesondere Parkhaus oder -tiefgarage, wiedergegeben. Man erkennt einen Einfahrtsbereich 3 und einen Ausfahrtsbereich 4, welche nach Art des üblichen Rechtsverkehrs parallel nebeneinander angeordnet sind. Dazwischen befindet sich eine schmale Verkehrsinsel 5, auf der sich ein Automat 6 befindet. Üblicherweise wird die Einfahrt 3 und Ausfahrt 4 durch je eine von dem Automat 6 steuerbare Schranke 7 , 8 versperrt. Diese Schranken 7, 8 werden nur unter bestimmten Voraussetzungen geöffnet: Um die Schranke 7 vor der Einfahrt 3 passieren zu können, muss zunächst durch einen 5 Knopfdruck 9 einen Parkschein 10 angefordert und an einer Ausgabeöffnung 11 entnommen 12 werden. Die Schranke 7 hebt sich vorübergehend, um ein Fahrzeug in das Parkgebäude 2 ein-
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zulassen 13. Möchte der Fahrzeugbesitzer sein geparktes Fahrzeug wieder abholen, so muss er an einem getrennten Kassenautomat die in Rechnung gestellte Parkgebühr entrichten, und dieser Vorgang wird auf dem betreffenden Parkschein 10 elektronisch protokolliert. Sodann begibt sich der betreffende Fahrer zu seinem Auto und fährt damit zu der Ausfahrt 4. Dort steckt 14 er seinen bezahlten Parkschein 10 in eine Aufnahmeöffnung 15 des Kartenautomaten 6, der Parkschein 10 wird eingezogen und sein Inhalt gelesen, und sofern sich eine Information über die vollständige Entrichtung der Parkgebühr finden lässt, wird sodann die Schranke 8 vor der Ausfahrt 4 geöffnet, um das Fahrzeug passieren 16 zu lassen.
Der Kartenautomat 6 ist in schematischer Ansicht in den Figuren 2 und 3 wiedergegeben. Seine primäre Aufgabe ist die Steuerung der Schranken 7, 8 an Ein- und Ausfahrt 3, 4. Darüber hinaus wird ihm durch die vorliegende Erfindung die Zusatzaufgabe übertragen, den Kreislauf der überschreibbaren und dadurch wiederverwendbaren Parkscheine 10 zwischen der Aufnahmeöffnung 15 und der Ausgabeöffnung 11 selbsttätig zu schließen, so dass das Parkgebäude 2 vollautomatisch und wartungsfrei betrieben werden kann; dem Betreiber obliegt es im Idealfall nur noch, den Kassenautomat in regelmäßigen Zeitabständen zu leeren, um eine Überfül-lung desselben zu vermeiden.
Der Kartenautomat 6 ist von einem stabilen Metallgehäuse 17 allseitig umschlossen und dadurch vor Manipulationen geschützt. Neben Öffnungen 11, 15 zur Ausgabe bzw. Aufnahme von 0 Parkscheinen 10 ist allenfalls noch eine alphanumerische Anzeige 18, 19 im Bereich jeder dieser Öffnungen 11, 15 vorgesehen, um einem Nutzer der Parkeinrichtung 2 Informationen übermitteln zu können, bspw.: „Bitte Parkticket entnehmen" oder „Parkschein ungültig". In der Nähe der Kartenausgabeöff-5 nung 11 befindet sich die Taste 9 zum Anfordern eines Parkscheins 10.
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Innerhalb des Gehäuses 17 ist jeder Öffnung 11, 15 zur Ausgabe bzw. Aufnahme von Parkscheinen 10 ein Walzenpaar 20, 21 zugeordnet, dessen Walzenspalt sich in der Ebene der schlitzförmigen Ausgabe- bzw. Aufnahmeöffnungen 11, 15 befindet. Wenigstens eine Walze jedes Walzenpaars 20, 21 kann von einem nicht dargestellten Antriebsmotor in vorzugsweise beiden Drehrichtungen rotiert werden. Da die Walzen 20, 21 auf ihrer Mantelfläche einen reibungserhöhenden Belag bspw. aus Gummi aufweisen, der es dank seiner Verformbarkeit erlaubt, die Walzen 20, 21 ohne Spalt übereinander zu setzen, ergibt sich ein extrem hoher Reibschluss zwischen einem Parkschein 10 und einem Walzenpaar 20, 21, so dass ein kräftiger und/oder über ein stark untersetzendes Getriebe mit wenigstens einer Walze eines Walzenpaars 20, 21 gekoppelter Antriebsmotor die Bewegung des Parkscheins 10 in und durch die betreffende Öffnung 11, 15 steuert, auch wenn eine Person bspw. versucht, einen Parkschein 10 unsachgemäß einzuschieben. Die Walzenpaare 20, 21 haben somit eine Schleusenfunktion, und sie sind bspw. in der Lage, das Einschieben eines Parkscheins 10 zu unterdrü-0 cken, wenn der Automat 6 nicht zur Aufnahme eines Parkscheins 10 bereit ist.
Ein an der Aufnahmeöffnung 15 eingesteckter Parkschein 10 kann bspw. durch eine Lichtschranke erkannt werden, oder durch eine zwischen der Aufnahmeöffnung 15 und dem dortigen Walzenpaar 21 angeordnete Leseeinheit 22 für einen Parkschein 10. Diese Leseeinheit 22 kann insbesondere auch als Teil eines berührungslosen Parkscheinsystems bspw. auf der Basis des Transponderprinzips realisiert sein und hat solchenfalls den 0 Aufbau einer Antenne oder Magnetspule mit elektronischer Ansteuer- und/oder Auswerteeinheit. Indem die Leseeinheit 22 nahe der Außenseite 24 des Kartenautomaten 6 platziert ist und das Gehäuse 17 in diesem Bereich eine bspw. durch ein nichtmetallisches Element verschlossene Öffnung aufweist, 5 kann die Leseeinheit 22 auch Dauerparkscheine erkennen, ohne dass dieselben durch den Schlitz 15 eingezogen 21 werden müssen.
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Analog zu der Leseeinheit 22 ist im Bereich zwischen der Ausgabeöffnung 11 und dem dortigen Walzenpaar 20 eine Schreibeinheit 23 zum Beschreiben eines auszugebenden Parkscheins 10 angeordnet. Auch hier kann die Kommunikation nach dem Transponderprinzip berührungslos erfolgen. Indem die Schreibeinheit 23 gleichzeitig auch zum berührungslosen Lesen der abgespeicherten Informationen auf Dauerparkscheinen ausgebildet und wie die Leseeinheit 22 im Bereich der Gehäuseaußenseite 2 5 hinter einem bspw. durch ein Kunststoffelement verschlossenen Öffnung platziert ist, lässt sich die Einfahrtschranke 7 auch durch die Annäherung eines Dauerparkscheins an die Schreib-/Leseeinheit 23 öffnen.
Zwischen den beiden Walzenpaaren 20, 21 befindet sich eine Vorrichtung 2 6 zur Aufnahme, Speicherung und Bereithaltung von Parkscheinen 10 und zum Transport derselben von dem Bereich des aufnahmeseitigen Walzenpaars 21 zu dem ausgabeseitigen Walzenpaar 20. Diese Vorrichtung 26 ist von der Gestalt eines Karussells mit einer um eine vertikale, etwa mittig zwischen den beiden Walzenpaaren 20, 21 angeordnete Drehachse 27 rotierbaren, kreisscheibenförmigen und konzentrisch an der Achse 27 festgelegten Bodenplatte 28, an deren Umfang 29 sich ein Zahnkranz 3 0 befindet, mit dem ein auf der Abtriebswelle 31 eines Antriebsmotors 32 verdrehfest angeordnetes Zahnrad 33 kämmt. Die Drehstellung des über die Achse 27 an dem Automatengehäuse 17 gelagerten 34 Karussells 26 kann von einem Sensor 35 ermittelt werden, der hierzu an, d.h. auf oder unter der Bodenplatte 2 8 angeordnete Markierungen 3 6 abtastet. Die Art der Markierungen 3 6 richtet sich nach der Art des Sensors 35. Bei einem induktiven Näherungsschalter 35 kann eine Markierung 3 6 als Metallelement ausgebildet sein, bei einem optischen Abtaster 3 5 sind die Markierungen 3 6 bspw. reflektierend ausgebildet, usf. Indem der Antriebsmotor 32 stillgesetzt wird, sobald der Sensor 3 5 eine der Markierungen 36 erkennt, ist sichergestellt, dass das Karussell 26 stets in einer der Figur 2 entsprechenden Drehposition stillgesetzt
200017887 ., .... .......
wird. In dieser Position befindet sich im Bereich jedes der beiden Walzenpaare 20, 21 jeweils ein Kartenmagazin 37, 38.
Die Kartenmagazine 37, 38 haben jeweils die Gestalt eines vertikalen Rechteckprofils, dessen Querschnitt etwas größer ist als die Grundfläche eines Parkscheins 10, so dass eine Vielzahl von Parkscheinen 10 in jedem Kartenmagazin aufeinandergeschichtet werden können und dort durch die vertikalen Wände 39, 40 stabilisiert werden. Die Wände 39, 40 der Kartenmagazine 37, 3 8 sind an der verdrehbaren Bodenplatte 28 befestigt, bspw. festgeschweißt oder angeschraubt, so dass gleichzeitig mit einer Justierung der Bodenplatte 28 gemäß den Markierungen 3 6 eine Justierung der Kartenmagazine 37, 3 in einer gemeinsamen Flucht mit den Walzenpaaren 20, 21 und den Ausgabe- bzw. Aufnahmeöffnungen 11, 15 erfolgt.
Dadurch ist es möglich, einen eingesteckten Parkschein 10 von der Aufnahmeöffnung 15 geradlinig bis auf die Oberseite des Kartenstapels 41 in dem aufnahmeseitigen 15 Kartenmagazin zu transportieren, während ein Parkschein 10 zwecks Ausgabe 12 geradewegs von der Oberseite des in dem ausgabeseitigen Kartenmagazin 37 aufgetürmten Kartenstapel 42 entnommen und zu der Ausgabeöffnung 11 transportiert werden kann. Die Anordnung ist so getroffen, dass die Aufnahme- und Ausgaberichtungen 14, 12 jeweils radial bezüglich der Drehachse 27 des Karussells 26 orientiert sind.
Damit diese Bewegungsrichtungen auch annähernd horizontal verlaufen können, müssen die Oberseiten 43, 44 der Kartensta-0 pel 41, 42 sich stets etwa auf Höhe der betreffenden Öffnung 15, 11 befinden. Um dieses sicherzustellen, werden die Kartenstapel 41, 42 nicht von der Bodenplatte 28 abgestützt, sondern von höhenverstellbaren 45 Plattformen 46, 47. Diese haben die Gestalt je eines Bügels, der durch einen vertikalen 5 Schlitz 48, 49 in der radial innenliegenden Wandseite 39, des betreffenden Kartenmagazins 37, 3 8 hindurchgreift und außerhalb derselben verankert, d.h. abgestützt ist. Diese Ab-
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Stützung kann bspw. mittels eines überwiegend in vertikaler Richtung umlaufenden, endlosen Bandes 50, 51 besorgt werden. Jedes der Bänder 50, 51 ist über eine obere und eine untere Umlenkrolle 52, 53 geführt, von denen eine, bei der dargestellten Ausführungsform die untere angetrieben 54 ist. An dem jeweils außenliegenden Trum der vertikalen Endlosbänder 50, 51 ist das innenliegende Ende eines Plattformbügels 46, 47 festgelegt, bspw. mit das Band 50, 51 durchgreifenden Schrauben festgeklemmt. Die Plattformbügel 46, 47 können in vertikaler Richtung abgekröpft sein, so dass die Ebene des untersten Parkscheins 10 eines Stapels 41, 42 sich oberhalb der Bügelbefestigung an dem betreffenden Band 50, 51 befindet. Dadurch können die oberen Umlenkrollen 52 der Bänder 50, 51 unter die Ebene der Ausgabe- bzw. Aufnahmeöffnung 11, 15 abgesenkt sein, so dass oberhalb dieser Ebene weitere Einrichtungen zum Kartentransport angeordnet werden können.
Oberhalb des aufnahmeseitigen 15 Kartenmagazins 3 8 befindet sich ein Sensor 55, der die Höhe der Stapeloberseite 43 sensiert und einer Steuerung 56 meldet. Diese Steuerung 56 wirkt auf den Antriebsmotor 54 für die Höhenverstellung 45 der aufnahmeseitigen 15 Stapelplattform 46 ein, bis die Oberseite des dortigen Kartenstapels 41 sich etwas unterhalb der Ebene des Aufnahmeschlitzes 15 befindet,« so dass ein zwischen dem Walzenpaar 21 eingezogener Parkschein 10 in horizontaler Richtung auf den Kartenstapel 41 gleiten kann. Ggf. kann die Höhe der Stapeloberseite 43 so eingestellt werden, dass sich ein (geringes) Gefälle gegenüber dem Walzenspalt 21 ergibt. Nach Aufschichtung eines weiteren Parkscheins 10 tritt wiederum der Antriebsmotor 54 in Aktion, um den Kartenstapel geringfügig abzusenken. Um derart geringe Bewegungen zu ermöglichen, die jeweils nur der Stärke eines Parkscheins 10 entsprechen, können die Antriebsmotoren 54 als Schrittmotoren ausgebildet und/oder über ein stark untersetzendes Getriebe 5 mit den Förderbändern 50, 51 gekoppelt sein.
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Das ausgabeseitige 11 Walzenpaar 2 0 ist nur dann in der Lage, einen Parkschein 10 durch die Ausgabeöffnung 11 zu transportieren, sofern sich der Parkschein 10 bereits in dem Bereich des Walzenspaltes befindet. Da dies auch bei dem obersten Parkschein 10 des Kartenstapels 42 in dem ausgabeseitigen Kartenmagazin 37 nicht der Fall ist, so ist hier eine zusätzliche Transporteinrichtung 57 erforderlich. Es handelt sich hierbei um einen in horizontaler, radialer Richtung 58 beweglichen Schieber 59, der sich auf Höhe des Walzenspalts 20 bspw. der Ausgabeöffnung 11 befindet und in der Lage ist, den obersten Parkschein 10 von dem ausgabeseitigen Kartenstapel 42 radial nach außen bis in den Walzenspalt 20 zu schieben. Der Schieber 59 hat an seiner Unterseite eine Abstufung 60, die etwas kleiner ist als die Stärke eines Parkscheins 10, so dass gerade eben der oberste Parkschein 10 von dem Stapel 42 ergriffen und nach außen geschoben wird. Es obliegt wiederum der von einem Antriebsmotor 54 höhenverstellbaren Plattform 47, den Stapel 42 auf ein derartiges Niveau anzuheben, dass der oberste Parkschein 10 sich auf Höhe des Spaltzwischenraums 20 befindet. Dies kann wiederum durch Abtastung der O-berseite 44 des Kartenstapels 42 mittels eines nicht dargestellten Sensors überwacht werden.:
Jeweils nach Ausgabe 12 oder Aufnahme 14 eines Parkscheins 10 wird über einen Steckanschluss 61 von der Steuerung 56 ein Befehl zum Öffnen der betreffenden Schranke 7, 8 gegeben.
Sobald das Ausgabemagazin 37 leer oder das Aufnahmemagazin 3 8 voll ist, was über geeignete Sensoren bspw. für die Höhe 45 0 der Plattformen 46, 47 oder für Drehstellungen der betreffenden Umlenkwalzen 52, 53 und/oder Antriebsmotoren 54 sensiert werden kann, wird von der Steuerung 56 der Antriebsmotor 32 in Bewegung versetzt, um das Karussell 26 zu drehen 63, bis die nächste Markierung 3 6 dem Sensor 3 5 gegenübergestellt 5 ist. Dies kann bei der einfachsten Ausführungsform eine Drehung des Karussells 26 um 180° bedeuten, so dass die beiden Magazine 37, 3 8 vertauscht werden.
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Von dem Kartenautomat 6 muss in Zeitpunkten, zu denen das
Parkhaus leer ist, mindestens eine der vorhandenen Stellplätze entsprechende Anzahl von Parkscheinen 10 aufgenommen werden. Für den Fall, dass in großen Parkhäusern der in den beiden Kartenmagazinen 37, 3 8 vorhandene Stapelplatz nicht ausreicht, um eine derartige Parkscheinanzahl aufzunehmen, können auf der Bodenplatte 2 8 des Karussells 26 zusätzlich Kartenmagazine 62 angeordnet sein, wobei jeweils zwei Kartenmagazine 62 bezüglich der Drehachse 27 diametral gegenüberliegend platziert sind. Bei der gestrichelt wiedergegebenen Ausführungsform sind insgesamt vier Kartenmagazine 37, 38, 62
vorgesehen; bei einem noch größeren Kartenbedarf kann jedoch bspw. der Radius der Bodenplatte 28 erhöht werden, so dass
entlang von deren Umfang 29 weitere Kartenmagazine jeweils
paarweise angeordnet werden können, so dass sich ein Karussell
26 auch mit 6, 8 oder noch mehr Kartenmagazinen 62 realisieren lässt.

Claims (18)

1. Automatisches System (6) für die Steuerung des Zugangs zu einer Anlage anhand von Zugangsberechtigungskarten und/oder -scheinen (10), mit wenigstens einer Einrichtung (20) zur Ausgabe (12) einer Karte (10) zu Beginn (13) einer vorübergehenden Nutzung der Anlage, welche Informationen über den Nutzungsbeginn enthalten, und mit wenigstens einer Einrichtung (21) zur Aufnahme (14) einer Karte (10) bei Beendigung (16) der Nutzung, um durch Auslesen (22) des Nutzungsbeginns die Zeitdauer der Nutzung bestimmen zu können, einen Zahlungsvorgang überprüfen zu können od. dgl., und mit wenigstens einem Kartenmagazin (37), in welchem Karten (10) zur Ausgabe (12) bereitgehalten werden, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Kartenausgabeeinrichtung (20) und wenigstens eine Kartenaufnahmeeinrichtung (21) jeweils mit demselben oder einem baugleichen Kartenmagazin (37, 38, 62) gekoppelt oder koppelbar ist.
2. Automatensystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Kartenmagazin (37, 38, 62) beweglich zwischen einer Kartenausgabeöffnung (11) und einer Kartenaufnahmeöffnung (15) eines Automaten (6) angeordnet ist.
3. Automatensystem nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch mehrere, beweglich angeordnete Kartenmagazine (37, 38, 62).
4. Automatensystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Kartenmagazine (37, 38, 62) an einer gemeinsamen Fördereinrichtung (26) angeordnet sind.
5. Automatensystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Kartenmagazine (37, 38, 62) peripher an einem Karussell (26) angeordnet sind.
6. Automatensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine angetriebene Einrichtung zum Transport einer Karte (10) zwischen einer Kartenausgabe- und/oder -aufnahmeöffnung (11, 15) und einem Kartenmagazin (37, 38).
7. Automatensystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Kartentransporteinrichtung zwei zu beiden Seiten der Kartenebene angeordnete Walzen (20, 21) umfasst.
8. Automatensystem nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kartentransporteinrichtung einen Schieber (59) umfasst, der die oberste Karte (10) des Kartenstapels (42) zu einer Ausgabeöffnung (11) oder zu einer Fördereinrichtung, insbesondere einem Transportwalzenpaar (20), schiebt (58).
9. Automatensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Einrichtung, die in der Lage ist, Karten (10) zwecks Ausgabe (12) aus einem Kartenmagazin (37, 38) zu entnehmen und aufgenommene Karten (10) in ein Kartenmagazin (37, 38) abzulegen.
10. Automatensystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Entnahme und Ablage von Karten (10) derart ausgebildet ist, dass der Kartenstapel (41, 42) innerhalb des Kartenmagazins (37, 38) in Richtung auf die Ausgabeeinrichtung (57, 20) zu bewegbar ist, um eine Karte (10) zur Ausgabe (12) bereitzuhalten.
11. Automatensystem nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Entnahme und Ablage von Karten (10) derart ausgebildet ist, dass der Kartenstapel (41, 42) innerhalb des Kartenmagazins (37, 38) von der Aufnahmeeinrichtung (21, 55) entfernbar ist, um für eine aufzunehmende Karte (10) Platz zu schaffen.
12. Automatensystem nach Anspruch 10 oder 11, gekennzeichnet durch eine den Kartenstapel (41, 42) innerhalb des Kartenmagazins (37, 38) unterstützende Plattform (46, 47), die in ihrer Höhe definiert verstellbar (45) ist.
13. Automatensystem nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch eine Einrichtung (9, 22) zur Erkennung einer Kartenanforderung und/oder einer eingeschobenen (14) Karte (10), die mit dem Antrieb (54) der Magazinplattform (46, 47) zu deren Verstellung (45) gekoppelt (56) ist.
14. Automatensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Einrichtung (35, 36) zur lösbaren Kopplung eines Kartenmagazins (37, 38) mit einer Kartenaufnahme- und/oder -ausgabeeinrichtung (20, 21).
15. Automatensystem nach Anspruch 14 in Verbindung mit Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Plattformantriebseinheit (50-54) eingangsseitig (54) mit der (den) Einrichtung(en) (9, 22) zur Erkennung einer Kartenanforderung und/oder einer eingeschobenen Karte (10) und/oder ausgangsseitig (50, 51) mit der Magazinplattform (46, 47) lösbar koppelbar ist.
16. Automatensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kartenausgabe- und/oder -aufnahmeeinrichtung(en) (20, 57; 21, 55) zusammen mit dem/den Kartenmagazin(en) (37, 38) zwischen einer Kartenausgabeöffnung (11) und einer Kartenaufnahmeöffnung (15) eines Automaten (6) bewegbar (63) ist (sind).
17. Automatensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Kartenausgabe- und/oder -aufnahmeöffnung (11, 15) eine Einrichtung (22, 23) zum Austausch von Informationen mit der Karte (10), insbesondere zum Beschreiben der Karte (10) mit Informationen und/oder zum Lesen von auf der Karte (10) gespeicherten Informationen, angeordnet ist.
18. Automatensystem nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Schreib- und/oder Leseeinrichtung (22, 23) auf drahtlosem Weg mit der Karte (10) kommunizierend ausgebildet ist.
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