DE20015565U1 - Reisebedarfsartikel, wie eine Tasche, ein Koffer, o.dgl. ohne inneren Versteifungsrahmen - Google Patents
Reisebedarfsartikel, wie eine Tasche, ein Koffer, o.dgl. ohne inneren VersteifungsrahmenInfo
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REISEBEDARFSARTIKEL, WIE EINE TASCHE, EIN KOFFER, OD. DGL, OHNE INNEREN VERSTEIFUNGSRAHMEN
Die vorliegende Neuerung betrifft einen Reisebedarfsartikel, wie einen Koffer, eine Reisetasche, einen auf Rädern montierten Koffer od. dgl., gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Bekanntlich werden auf dem Markt verschiedene Typen von Reisebedarfsartikeln in unterschiedlichen Größen und Gewichten angeboten. Diese Artikel weisen allgemein eine steife oder halbsteife Struktur auf; in letzterem Fall besitzen sie ein Gerüst oder einen Versteifungsrahmen, welcher wenigstens im Bereich der Ränder des Körpers eines solchen Artikels die für einen derartigen Artikel erforderliche mechanische Festigkeit gegen Zusammendrücken verleiht.
Insbesondere im Zusammenhang mit Koffern oder halbsteifen Taschen bringt deren vorgenannte Ausbildung, umfassend den Stützrahmen (aus steifem Kunststoff oder aus Metall) nicht unbedeutende Kosten mit sich und fuhrt jedenfalls zu Einschränkungen in der Ästhetik solcher Reisebedarfsartikel.
Überdies hat die Gegenwart des Stützrahmens (oder eines äquivalenten Versteifungsorgans) ein oft nicht zu vernachlässigendes zusätzliches Gewicht der Konstruktion des Körpers dieser Reisebedarfsartikel zur Folge, wobei diese Konstruktion auch mit an sich leichten Kunststoff- oder Polymermaterialien erhalten werden kann.
Überdies schränkt der Rahmen oder das genannte Versteifungsorgan die Biegsamkeit des Körpers des Koffers od. dgl. ein.
Ziel der vorliegenden Neuerung ist die Schaffung eines Reisebedarfsartikels, wie einen Koffer od. dgl., der äußerst leicht ist und ästhetische Formen besitzen kann, die nicht an irgendein Konstruktionsorgan des Körpers dieses Artikels gebunden sind.
Diese und weitere, für den Fachmann offensichtliche Ziele werden mit einem Reisebedarfsartikel gemäß den beiliegenden Schutzansprüchen erreicht.
Zum besseren Verständnis der vorliegenden Neuerung wird zur rein beispielhaften Erläuterung und ohne Einschränkung die folgende Zeichnung vorgelegt, worin:
die Figur 1 in Explosionsdarstellung einen gemäß der Neuerung ausgebildeten Koffer oder Trolley zeigt;
die Figur 2 eine perspektivische Ansicht, von einer Seite aus gesehen, des offenen Korfers gemäß Figur 1 zeigt;
die Figur 3 eine perspektivische Ansicht des Koffers gemäß Figur 1, von einer anderen Seite aus gesehen, zeigt; und
die Figur 4 einen Schnitt entlang der Linie 4-4 von Figur 1 zeigt.
Gemäß den Zeichnungsfiguren weist der mit 1 bezeichnete Koffer einen Körper 2 auf, der im Zeichnungsbeispiel vier Teile 3,4,5 und 6 besitzt, die teilweise oder vorzugsweise insgesamt eine Seitenwand 7 (die Teile 3 und 4) und gegenüberliegende Wandflächen 8 und 9 (die Teile 5 und 6) des Körpers 2 zu bilden.
Jeder Teil 3,4,5 oder 6 besitzt im wesentlichen eine Schichtstruktur (er bildet jedoch einen einteiligen Körper) mit einem inneren Aufbaukörper 10 aus warmverformbarem Polymermaterial, wie z.B. Polyethylen mit hoher Dichte od. dgl. Dieser Aufbaukörper ist, vorzugsweise vor der Warmverformung, auf einer Seite 1OA mit einer Verkleidung 11 (aus synthetischem oder natürlichem Material) versehen, welche (in bezug auf seinen Innenhohlraum 12) die Außenverkleidung des Körpers 2 darstellt. Dem Aufbaukörper ist weiters, auf seiner anderen Seite 1OB, eine Schicht 13 aus Stoff, vorzugsweise ein aus unverzwirnten Fäden hergestellter Futterstoff (Naturstoff, wie Seide, oder Kunststoff, wie Nylon, Polyester oder Viskose) zugeordnet. Auch diese Schicht 13 (innen in bezug auf den Hohlraum 12) wird dem Aufbaukörper 10, vorzugsweise vor dessen Warmverformung, zugeordnet; auf diese Weise wird die Verbindung zwischen dem Aufbaukörper und der Schicht 13 ermöglicht (wie die zwischen dem Aufbaukörper und der Schicht oder Verkleidung 11). Auf diese Weise ist jeder Teil 3,4,5 oder 6, wie erwähnt, einteilig ausgebildet und haften alle Schichten aneinander.
Die Außenverkleidungen 11 der verschiedenen Teile 3,4,5 und 6 sind miteinander durch Vernähung entlang der Kanten 18 des Körpers 2 verbunden; diese Verbindung zwischen den besagten Elementen ermöglicht auch eine teilweise indirekte Verbindung zwischen den Aufbaukörpern 10. Sobald die Teile 3,4,5 und 6 aneinander fixiert sind, erhält der Körper 2 eine halbsteife, selbsttragende Struktur, auch wenn er keinen Innenrahmen oder Innenskelett aus halbsteifem Material aufweist. Dies dank der Gegenwart der Aufbaukörper 10 innerhalb der genannten Teile 3-6.
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Der Teil 3 und der Teil 4 (vorzugsweise leicht konvex in bezug auf den Hohlraum 12) besitzen leicht nach außen (in bezug auf den Hohlraum 12 des Körpers) weisende Ränder 3 A und 4A, welche die Anordnung der Teile 5 und 6 (ebenfalls in bezug auf den Hohlraum 12 leicht konvex) auf ihnen gestattet, die ihrerseits Endabschnitte 5A und 6A besitzen. Die Endabschnitte 5 A und 6A sind sodann vorzugsweise durch Vernähen ihrer Verkleidungen einander zugeordnet; auf dem Körper 2 wird, in bezug auf den Hohlraum 12, außen und im Bereich der Verbindungszone zwischen diesen Teilen vorzugsweise ein Streifen 20 aus beliebigem biegsamem oder halbsteifem Material (aus Naturstoff oder Kunststoff) angeordnet, der beispielsweise durch Vernähen an den Verkleidungen 11 neben den Teilen 5 und 6 befestigt wird. Dadurch ist es möglich, die Verbindungszone abzudecken, um dem Produkt ein besseres ästhetisches Aussehen mitzueilen.
Einem der Streifen 20 ist weiters ein Handgriff 22 zugeordnet, der mit mechanischen Befestigungsorganen (beispielsweise Nieten) mit einem Element 29 im Inneren des Körpers 2 verbunden und am Rand 7 des letzteren befestigt ist.
Wie bereits ausgeführt wurde, ist der Koffer 1 von der als „Trolley" bezeichneten Art und besitzt auch ein übliches Grifforgan 23, das aus einem Sitz herausgezogen werden kann, der in an sich bekannter Weise, beispielsweise mechanisch, an der Wandfläche 8 des Koffers 1 (beispielsweise innerhalb des Hohlraumes 12) befestigt ist. Der Koffer 1 ist außerdem mit Rädern 25 versehen, die mechanisch an einem seiner Teile, beispielsweise am Teil 6, befestigt sind.
Schließlich ist die Wandfläche 8 mit einer Öffnung 26 für den Zugang in das Innere des Hohlraumes 12 versehen; diese kann mit einem beweglichen Teil 27 dieses Teiles, beispielsweise mit einem Gleitverschluss 30, geschlossen werden.
Es wurde eine bevorzugte Ausfuhrungsform der Neuerung beschrieben. Es ist offensichtlich, dass diese auch einen Koffer mit sich öffnenden Schalen und ohne ausziehbarem Grifforgan 23 oder auf ein Kurzreiseköfferchen oder einen anderen Reisebedarfsartikel betreffen kann. Jeder dieser Artikel ist dank der Verwendung der Aufbaukörper 10 halbsteif und selbsttragend, ohne dass es notwendig ist, irgendeinen (inneren oder äußeren) Versteifungsrahmen vorsehen zu müssen.
Weiters sind andere Ausfuhrungsformen im Lichte der vorliegenden Beschreibung möglich, welche alle als im Rahmen der Erfindung liegend zu betrachten sind.
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Claims (13)
1. Reisebedarfsartikel (1), wie eine Tasche, ein Koffer, mit oder ohne Räder, od. dgl., bestehend aus einem Körper (2) mit gegenüberliegenden ebenen Wandflächen (8, 9) und einer umlaufenden Seitenwand (7), wobei der Körper (2) eine Öffnung (26) zwischen zwei voneinander wenigstens teilweise trennbaren und mittels Verbindungseinrichtungen (30) verbindbaren Teilen (27, 28) aufweist und die Trennung dieser beiden Teile (27, 28) den Zugang in den Innenraum (12) des Körpers (2) gestattet, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper eine Vielzahl von Teilen (3, 4, 5, 6) aufweist, die miteinander verbunden sind und welche Teile (3, 4, 5, 6) wenigstens teilweise halbsteif ausgebildet sind und den Körper (2) versteifen, der somit ohne eigenen Verstreifungsrahmen ausgebildet ist, wobei die Teile (3, 4, 5, 6) wenigstens teilweise die Seitenwand (7) und die Wandflächen (8, 9) des Körpers (2) definieren.
2. Reisebedarfsartikel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeder wenigstens teilweise halbsteife Teile (3, 4, 5, 6) einen Teil (10) oder Aufbaukörper aus warmverformbarem Kunststoffmaterial besitzt.
3. Reisebedarfsartikel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jeder wenigstens teilweise halbsteife Teile (3, 4, 5, 6) schichtförmig ausgebildet ist und wenigstens eine Verkleidung (11) besitzt, die auf einer Außenseite (10A) des Aufbaukörpers (10) aus warmverformbarem Kunststoffmaterial angeordnet und auf der Außenseite des Reisebedarfsartikels zugegen ist, so dass folglich jeder Teil (3, 4, 5, 6) einteilig ausgebildet ist.
4. Reisebedarfsartikel nach den Ansprüchen 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufbaukörper (10) aus warmverformbarem polymerem Kunststoffmaterial, wie Polyethylen mit hoher Dichte, und die Verkleidung (11) aus synthetischem oder natürlichem Material besteht.
5. Reisebedarfsartikel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass auf einer Innenseite (1 OB) des Aufbaukörpers (10) eine weitere Verkleidungsschicht aus Stoff (13), vorzugsweise aus einem aus unverzwirnten Fäden hergestellten Futterstoff, angeordnet ist.
6. Reisebedarfsartikel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die halbsteifen Teile (3, 4, 5, 6) vollkommen die gegenüberliegenden ebenen Wandflächen (8, 9) und die Wand (7) seines Körpers (2) definieren, wobei die Teile (3, 4, 5, 6) miteinander verbunden sind.
7. Reisebedarfsartikel nach den Ansprüchen 3 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass die halbsteifen Teile (3, 4, 5, 6) miteinander durch Vernähen ihrer Außenverkleidungen (11) verbunden sind.
8. Reisebedarfsartikel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Verbindungszonen der halbsteifen Teile (3, 4, 5, 6) außen am Körper (2) Abdeckelemente (20), durch welche diese Zonen verborgen werden, zugegen sind.
9. Reisebedarfsartikel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass er im Bereich eines Abdeckelementes (20) einen Handgriff (22) aufweist.
10. Reisebedarfsartikel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Flachteil (3, 4), der befähigt ist, den Rand (7) des Körpers (2) zu bilden, einen in bezug auf den Körper (2) nach außen gebogenen Endabschnitt (3A, 4A) besitzt, auf dem wenigstens ein weiterer Teil (5, 6) des Körpers (2) aufliegt.
11. Reisebedarfsartikel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil (6), der befähigt ist, eine Wandfläche (8) des Körpers (2) zu bilden, die Zugangsöffnung (26) zum Inneren des Körpers (2) aufweist.
12. Reisebedarfsartikel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (2) Rädern (25) zugeordnet ist.
13. Reisebedarfsartikel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (2) einem verlängerbaren Griffteil (23) zugeordnet ist.
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