DE20010211U1 - Ständergestell für flexible und flächige Informationsträger - Google Patents
Ständergestell für flexible und flächige InformationsträgerInfo
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Description
45219 Essen
Ständergestell für flexible und flächige Informationsträger
Die Neuerung betrifft ein Ständergestell zum Aufspannen flexibler, flächiger Informationsträger, bestehend aus einer Haltevorrichtung zum Befestigen des Informationsträgers und Standfüßen an der Haltevorrichtung.
Die Informationsträger können flächige Werbeplakate, z.B. Messeplakate, sein, die als Informationsträger mit einem Ständer an Messestände gestellt werden.
Solche Informationsträger können nach dem Stand der Technik in der Regel nur vernünftig von einer Seite betrachtet werden, da die andere Seite durch Halterungsgestänge ganz oder teilweise verdeckt wird. Zudem sind die bekannten Ständergestelle in Größe nicht variabel. Eine Größe läßt sich nur für einen entsprechenden Informationsträger verwenden.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Ständergestell zum Aufspannen flexibler, flächiger Informationsträger derart auszubilden, daß der Informationsträger von beiden Seiten gut betrachtet werden kann.
Neuerungsgemäß wird die Aufgabe mit einem Ständergestell der eingangs genannten Art gelöst, bei dem die Haltevorrichtung aus jeweils zwei federelastisch biegbaren Längsstangen besteht, die mit den Enden von wenigstens zwei Querstangen verbunden sind, wobei zwischen den"Querstangen der Informationsträger gespannt wird.
Als vorteilhaft hat sich erwiesen, wenn die Querstangen des Ständergestells in ihrer Länge teleskopartig verstellbar ausgebildet sind oder aus zusmmensteckbaren Querstangenmodulen bestehen. Hierdurch läßt sich die Breite des Ständergestells für verschiedene Informationsträgerbreiten einstellen. Um auch die Höhe der Informationsträger variieren zu können, sind vorteilhafterweise die Längsstangen in ihrer Länge teleskopartig verstellbar ausgebildet oder die Längsstangen bestehen aus zusmmensteckbaren Längsstangenmodulen, wobei die gewünschte Länge durch unterschiedliche Module erreicht wird.
Vorzugsweise verfügt das neuerungsgemäße Ständergestell an den Verbindungsstellen zwischen Querstangen und Längsstangen jeweils über Verbindungselemente, die die Querstangen und die Längsstangen lösbar miteinander verbinden.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind die Standfüße an den unteren Verbindungselementen befestigt.
Zur Stabilisierung des Ständergestells hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn ein zusätzliches Stützgestänge vorgesehen ist. Vorzugsweise befindet sich das Stützgestänge jeweils zwischen Längsstängen und den Standfüßen. Für mehr Variabilität ist das Stützgestänge verstellbar vorgesehen.
Als geeignet für den flächigen Informationsträger hat sich bedrucktes Papier erwiesen. Alternativ kann das Material des Informationsträgers auch aus textilem Gewebe oder Kunststoffolie bestehen. Kombinationen der zuvor genannten Materialien sind jedoch auch möglich.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Neuerung ergeben sich aus dem Gegenstand der Unteransprüche.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist nachstehend unter Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt ein neuerungsgemäßes Ständergestell mit Informationsträger
Fig.2 zeigt ein neuerungsgemäßes Ständergestell ohne Informationsträger
Bevorzugtes Ausführungsbeispiel
Mit 10 ist in Fig.l ein neuerungsgemäßes Ständergestell für einen aufzuspannenden Informationsträger 12 bezeichnet. Das Ständergestell 10 besteht aus einer Haltevorrichtung 13, in die der Informationsträger 12 eingespannt wird. Die Haltevorrichtung 13 für den Informationsträger 12 wird im wesentlichen von paarweisen Längsstangen 44, 46, 48, 50 und Querstangen 26, 28 gebildet.
Der Informationsträger 12 ist flächig und flexibel. Der Informationsträger 12 besteht vorzugsweise aus einem bedruckten, textlien Material, vorzugsweise einem Gewebe, mit geringem Flächengewicht. Der Informationsträger 12 ist im vorliegenden Fall rechteckig mit vertikalen Seitenkanten 14 und 16 und horizontalen Querkanten 18 (oben) und 20
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(unten). Die horizontalen Querkanten 18, 20 sind zu röhrenförmigen Laschen 22 (unten), 24 (oben) vernäht.
Die Querstangen 26 (unten) und 28 (oben) sind durch die Laschen 22, 24 geführt. Die Querstangen 26, 28 sind weiterhin jeweils mit ihren Enden in Bohrungen 30 von Verbindungselementen 32, 34, 36, 38 gesteckt bzw. verschraubt. Die Verbindungselemente 32, 34, 36, 38 weisen in diesem Ausfuhrungsbeispiel eine in etwa kreisrunde Form auf, in deren Zentren die Bohrungen 30 vorgesehen sind. An den unteren Verbindungselementen 32, 34 ragen radial jeweils zwei Standfuße 40 ab. Die Standfuße 40 bilden zum Boden hin jeweils paarweise einen stumpfen Winkel, wobei jeweils der Scheitelpunkt von den Verbindungselementen 32, 34 gebildet wird. Ferner sind die Standfuße 40 als Rohre ausgebildet, die jeweils mit ihrem einen Ende in radiale Bohrungen der Verbindungselemente 32, 34 greifen. An dem anderen Ende der Standfüße 40 sind Gummikappen 42 vorgesehen, die ein verrutschen des Ständergestells 10 auf dem Boden verhindern.
Jeweils zwei der gebogenen Längsstangen 44, 46 bzw. 48, 50 sind in radial nach außen geführte Bohrungen der Verbindungselemente 32, 38 bzw. 34, 36 lösbar eingefügt. Die Längsstangen 44, 46, 48, 50 sind falls erforderlich durch module Bauweise verlänger- oder verkürzbar. Dies wird durch zusammensteckbare Modulstangen mit unterschiedlicher Länge erzielt, die sich in die entsprechende erforderliche Länge zusammenstecken lassen. Da der Informationsträger 12 vorzugsweise kürzer ist, als die Längsstangen 44, 46, 48, 50, werden die Längsstangen 44, 46, 48, 50 unter Spannung gesetzt, so daß sie sich bogenförmig verbiegen. Die Längsstangen 44, 46, 48, 50 verfügen dazu vorzugsweise über gute federelastische Eigenschaften, um ein Durchbiegen mit entsprechender Spannung zu ermöglichen. Hierdurch wird zudem bereits eine gute Eigenstabilität erreicht.
Zur zusätzlichen Stabilität sind jedoch jeweils zwischen den Ständerfüßen 40 und den Längsstangen 44, 46, 48, 50 Stützstangen 52, 54, 56, 58 vorgesehen. Die Stützstangen 52, 54, 56, 58 sind mit auf den Längsstangen 44, 46, 48, 50 verschiebbaren Befestigungselementen 60, 62, 64, 66 und an den Ständerfüßen ebenfalls verschiebbaren
Befestigungselementen 68, 70, 72, 74 befestigt. Die Befestigungselemente 60, 62, 64, 66, 68, 70, 72, 74 können mit Schrauben arretiert werden.
Fig. 2 zeigt ein neuerungsgemäßes Ständergestell 10, wie es in Fig. 1 dargestellt ist, jedoch ohne Informationsträger 12. Gleiche Bestandteile haben dementsprechend gleiche Bezugszeichen. In dieser Darstellung von Fig. 1 soll jedoch hervorgehoben werden, daß die Breite der Informationsträger 12 variieren läßt, indem die Querstangen 26 und 28 als Teleskopstangen ausgebildet sind. Durch geeignete Rastmittel rasten die Teleskopstangenbestandteile in bestimmte Positionen ein, um ein verstellen zu verhindern.
Durch die vorliegende Neuerung sind beide Seiten des Informationsträgers gleichwertig zu sehen. Die Haltevorrichtung verdeckt nunmehr keine der Sichtflächen des bedruckten Informationsträgers.
Claims (13)
1. Ständergestell (10) zum Aufspannen flexibler, flächiger Informationsträger (12), bestehend aus einer Haltevorrichtung zum Befestigen des Informationsträgers (12) und Standfüße (40) an der Haltevorrichtung (13), dadurch gekennzeichnet, daß die Haltevorrichtung (13) aus wenigstens jeweils zwei federelastisch biegbaren Längsstangen (44, 46, 48, 50) besteht, die mit den Enden von zwei Querstangen (26, 28) verbunden sind, wobei zwischen den Querstangen (26, 28) der Informationsträger (12) gespannt wird.
2. Ständergestell (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Querstangen (26, 28) in ihrer Länge teleskopartig verstellbar ausgebildet sind.
3. Ständergestell (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Querstangen (26, 28) aus zusammensteckbaren Querstangenmodulen bestehen.
4. Ständergestell (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsstangen (44, 46, 48, 50) teleskopartig in ihrer Länge verstellbar ausgebildet sind.
5. Ständergestell (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsstangen (44, 46, 48, 50) aus zusmmensteckbaren Längsstangenmodulen bestehen.
6. Ständergestell (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß Verbindungselemente (32, 34, 36, 38) vorgesehen sind, die die Querstangen (26, 28) und die Längsstangen (44, 46, 48, 50) miteinander verbinden.
7. Ständergestell (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß an den unteren Verbindungselementen (32, 34, 36, 38) die Standfüße (40) befestigt sind.
8. Ständergestell (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein Stützgestänge (52, 54, 56, 58) vorgesehen ist.
9. Ständergestell (10) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Stützgestänge (52, 54, 56, 58) jeweils zwischen den Längsstangen (44, 46, 48, 50) und den Standfüße (40) vorgesehen ist.
10. Ständergestell (10) nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Stützgestänge (52, 54, 56, 58) verstellbar vorgesehen ist.
11. Ständergestell (10) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der flächige Informationsträger (12) aus bedrucktem Papier besteht.
12. Ständergestell (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsträger (12) aus einem bedruckten, textilen Material besteht.
13. Ständergestell (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsträger (12) aus einer bedruckten Kunststoffolie besteht.
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