DE2056571A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Ent fernung von Staub von der Oberflache einer Bahn - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Ent fernung von Staub von der Oberflache einer BahnInfo
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Description
,ATI NTANWrflTi 9(1RRR71
TELEFON= 55 54 7«· · 8000 MD NCH EN 15,
TELEGRAMME: KARPATENT NUSSBAUMSTRASSE 10
17. November 1970
Wo 40 191/70 - Ko/B
Fuji Photo Film Co. Ltd,, Ashigara-Kamigun, Kanagawa, Japan
Verfahren und Vorrichtung zur Entfernung von Staub von der Oberfläche einer Bahn
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Entfernung von Staub von der Oberfläche einer laufenden
Bahn und eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens„
Insbesondere betrifft die Erfindung ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Entfernung des Staubes von einer
laufenden Bahn eines lichtempfindlichen Materials vor der Auftragung der lichtempfindlichen Emulsion hierauf»
Gemäß den üblichen Verfahren zur Auftragung von
Emulsionen auf die laufende Bahn einer Kunststoffolie, α
eines Papieres oder derglo, wie sie bisher durchgeführt wurden, gibt es verschiedene bekannte Verfahren, wie Aufstreichblatt,
Perlenverfahren und derglo. Beim Aufstreichblattverfahren
klebt der Staub an der rückseitigen Oberfläche der Bahn an und verursacht weiße Flecken an den
gebildeten lichtempfindlichen Filmen, Bei dem Perlenverfahren klebt der Staub an der Oberfläche der Bahn an und
verursacht eine Ungleichmäßigkeit der Stärke und Kratzer oder Striche auf der Oberfläche der aufgetragenen Emulsion,
die ernsthafte Nachteile der aufgetragenen Emulsionsschicht ergeben.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht in der Verhinderung der vorstehend beschriebenen Nachteile bei der
Auftragung von Emulsionen auf die Bahn, indem der Staub von der vorderen und rückseitigen Oberfläche der laufenden
Bahn entfernt wird.
Bisher wurde zur Entfernung des Staubes von der laufenden Bahn die Anwendung eines Luftgebläses, Luftsauggebläses,
Abbürsten, direkte Entfernung mit einem Blatt oder einem Abmeßblatt, Anziehung durch· statische
Elektrizität, Kombination der vorstehenden und ähnliche Maßnahmen vorgeschlagen. Jedoch weisen diese Maßnahmen zur
Entfernung des Staubes bestimmte Nachteile, wie niedriger Entfernungseffekt, Klebung von Flocken, die aus der Bürste
herstammen, Erzeugung von Kratzern und dergl., auf. Bisher
ist jedenfalls kein ausreichendes Verfahren zur Entfernung des auf der Bahn haftenden Staubes bekannt, bei
dem ausreichend der Staub entfernt wird, ohne daß irgend-.einer der vorstehend aufgeführten Nachteile bei der Herstellung
von lichtempfindlichen Filmen und dergl. auftritt.
Auf dem Fachgebiet ist es auch bekannt, die Bahn nach der Herstellung des Bahndurchgangea durch Wasser zur Reinigung
unter Entfernung des auf der Bahn anhaftenden Staubes zu trocknen. Dieses Verfahren ist insofern nachteilig,
als die als Unterüberzug aufgebrachte Schicht durch das Wasser angefeuchtet wird und chemisch durch das V/asser
nachteilig beeinflußt wird. Ein weiterer Nachteil aufgrund der Anwendung des vorstehend geschilderten Verfahrens beruht
darin, daß eine große Fläche der Fabrikanlage benötigt wird und große und komplizierte Ausrüstungen erforderlich
sind.
Im Hinblick auf die vorstehenden Beobachtungen und die Beschreibung besteht eine Aufgabe der vorliegenden
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Erfindung in einem Verfahren und einer Vorrichtung zur
Entfernung von Staub von der Oberfläche einer laufenden Bahn, die wirksam zur Entfernung des Staubes ist und
keine große Fläche erfordert.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht in einem Verfahren und einer Vorrichtung zur Entfernung des Staubes
von der Oberfläche einer laufenden Bahn, bei der keine spezielle Ausrüstung erforderlich ist und die keine Gefahr
von Kratzerbildung auf der Oberfläche der Bahn und keine Gefahr der Anfeuchtung der Unterüberzugsschicht der
Bahn mit sich bringt.
Gemäß dem Verfahren und der Vorrichtung nach der Erfindung wird die Oberfläche der Bahn mit einer Waschanlage
vom Quellen-Typ gewaschen, welche die Waschflüssigkeit durch einen Flüssigkeitsausströmschlitz liefert, und
die gewaschene Oberfläche der Bahn, die die Waschflüssigkeit trägt, wird mit einem Gebläse und einer Absaugein-,richtung
geblasen bzw. abgesaugt, so daß die Flüssigkeit auf der Bahn entfernt wird.
Weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung von
bevorzugten Ausführung derselben in Verbindung mit der beiliegenden Zeichnung, worin die Figur eine senkrechte
Schnittansicht einer Vorrichtung gemäß der Erfindung darstellt.
Gemäß der Zeichnung wird die Bahn 1, worauf die Emulsion aufzutragen ist, entlang eines aus einer Mehrzahl
von Walzen gebildeten Weges führt. Zunächst wird die Bahn über einen Waschteil A geführt. Im Waschteil A wird die
Bahn 1 um eine Trägerwalze 3, die oberhalb einer Waschanlage 2 angebracht ist, geführt. Zu der Waschanlage 2 wird
die Waschflüssigkeit aus einem Behälter 4 durch eine
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Pumpe 5 und ein Filter 6 zugeführt. Die Waschflüssigkeit überströmt die Waschanlage 2 und wird zurück zu dem
Behälter 4 geführt. Dadurch zirkuliert die Flüssigkeit während der gesamten Zeit durch den Behälter 4, die Pumpe 5}
das Filter 6 und die Wascheinrichtung 2. Die Bahn 1 wird dann durch einen Flüssigkeitsentfernungsteil B geführt.
Im Flüssigkeitsentfernungsteil B wird komprimierte Luft gegen die Oberfläche der laufenden Bahn 1 geblasen. Die
komprimierte Luft wird von einem Hochdruckgebläse 8 durch ein Luftfilter 9 in die Hochdruckkammer 10 zugeführt. Die
in die Kammer 10 eingeleitete Luft wird aus dem Schlitz der Flüssigkeitsentfernungseinrichtung 7 innerhalb der
Kammer 10 abgegeben. Dadurch wird die komprimierte Luft gegen die Oberfläche der laufenden Bahn über den Flüssigkeitsentferner
7 geblasen. Bei der in der Zeichnung gezeigten Ausführungsform ist ein Paar Flüssigkeitsentferner
7 und 7 zum wirksamen Abblasen der Waschflüssigkeit auf der Bahn angebracht. Die aufgeblasene Luft wird aus der
Depressionskammer 12 abgegeben. Die Bahn 1, deren Waschflüssigkeit durch das Hochgeschwindigkeitsluftgebläse oder
die Blasluft entfernt wurde, wird dann durch einen Emulsionsaufzugsteil C geführt, worin eine Emulsionsflüssigkeit
oder dergl. auf die laufende Bahn 1 durch eine Überzugsvorrichtung 13 aufgebracht wird. Dann wird die Bahn 1
durch eine Verfestigungszone und Trocknungszone geführt.
Die Wascheinrichtung 2 ist vom Quellen-Typ mit einem Strömungsausströmungsschlitz. Die Waschanlage 2 vom
Quellen-Typ in dem Waschteil A ist so angebracht, daß die an den Lippen des Schlitzes überströmende Flüssigkeit in
einer Richtung entgegengesetzt zur Laufrichtung der Bahn fließt.
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Damit die Flüssigkeitsströmung in der angegebenen Richtung erfolgt, ist die länge in der Laufrichtung der
lippe auf der stromanwärts liegenden Seite des Schlitzes
größer als der Lippe im stromaufwärts liegenden Teil
und der Abstand zwischen der Bahn und der Lippe ist kleiner an der stromabwärts liegenden Seite. Anhand der
vorstehend angegebenen Konstruktion der Lippen des Schlitzes der Waschanlage 2 unterliegt die Waschflüssigkeit
einem größeren V/iderstand aufgrund der Viskosität in der Stromabwärtsseite des Schlitzes. Deshalb fließt
die überströmende Flüssigkeit in einer Richtung entgegengesetzt zur Laufrichtung der Bahn. Deshalb wird der an
der Bahn anhaftende Staub durch die Rückwärtsfließrichtung der Waschflüssigkeit abgewaschen.
Im allgemeinen läßt sich, falls Staub an der Bahn anhaftet, die Anhaftungsenergie E^, als Summe der mechanischen,
elektrischen und chemischen Anhaftungsenergie wiedergeben, die durch die nachfolgende Formel wiederzugeben
ist:
EA=EAM+EAE+EAC (1)
worin EAM die mechanische Anhaftungsenergie,
worin EAM die mechanische Anhaftungsenergie,
die elektrische Anhaftungsenergie und
E.0 die chemische Anhaftungsenergie
wiedergeben.
Andererseits läßt sich die zur Entfernung des an der Bahn anhaftenden Staubes erforderlichen Energie ED in
gleicher V/eise wiedergeben als
ED=EDM+EDA+EDC <2>
worin Ey... die mechanische Entfernungsenergie,
worin Ey... die mechanische Entfernungsenergie,
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die elektrische Entfernungsenergie und
EDC die chemische Entfernungsenergie
wiedergeben.
Zu einer zufriedenstellenden Entfernung des an der Bahn haftenden Staubes sind die Bedingungen jedoch
folgende, daß beide Formeln
und
ED>E | A | (3) |
EDM> | EAM | (4) |
EDE> | EAE | (5) |
EDC > | EAC | (6) |
zufriedengestellt werden. Dies bedeutet beispielsweise, daß das Waschverfahren unter Anwendung von blasender oder
abgesaugter Luft zwar die vorstehenden Formeln (5) und (6) nicht erfüllt, jedoch lediglich die Formeln (3) und (4)
erfüllt. In einem derartigen Fall kann der Staub nicht elektrisch oder chemisch entfernt werden.
In dem Waschteil vom Flüssigkeits-Typ gemäß der Erfindung
werden die Formeln (5) und (6) erfüllt, indem elektrisch oder chemisch die Waschflüssigkeit hinsichtlich der
ψ bedingungen zufriedenstellend ist und die Formel (4) wird
erfüllt, indem die an dem Schlitz der Wascheinrichtung 2 rückwärts strömende Flüssigkeit eingestellt wird, so daß
der Staub auf der Bahn wirksam entfernt wird.
Die Waschflüssigkeit kann aus reinem Wasser, Trichloräthylen, anderen organischen Lösungsmitteln, Seifenlaugeh,
anorganischen Waschlösungen in Wasser und dergl. bestehen. Vom Gesichtspunkt des Einflusses der Waschflüssigkeit
auf die Bahn hat die Waschflüssigkeit günstigerweise eine Eigenschaft, daß sie die Qualität der Bahn nicht
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schädigt und keinen Einfluß auf die nachfolgende Behandlung hat. Im Hinblick auf die vorstehenden Gesichtspunkte
besteht die Waschflüssigkeit vorzugsweise aus Wasser, das eine geringe Menge eines anionischen Mittels enthält.
Im Rahmen der Erfindung ist die in Kontakt mit der Oberfläche der laufenden Bahn 1 zu haltende Waschflüssigkeit
günstigerweise rein, so daß sie durch ein Filter 6 filtriert wird, wenn sie in die Wascheinrichtung aus der
Pumpe 5 eingeführt wird. Dadurch kann der Wascheffekt konstant gehalten werden.
Die in dem Waschteil A gewaschene Bahn 1 trägt etwa 100 g/m Waschflüssigkeit, wenn sie mit einer Geschwindigkeit
von etwa 30 m/min geführt wird. Diese auf der Oberfläche der Bahn 1 verbliebene Waschflüssigkeit wird durch
den Flüssigkeitsentferner 7 in dem Flüssigkeitsentfernerteil
B entfernt. In dem Flüssigkeitsentfernerteil B wird eine unter Hochdruck stehende Luft durch den Schlitz 11
eingedüst. Die aus der Hochdruckkammer 11 mit einer Ausdüsgeschwindigkeit
von 250 bis 350 m/sec eingedüste Druckluft bläst die Waschflüssigkeit von der Bahn 1 ab. Der bei
diesem Abblasverfahren erzeugte Nebel wird durch die Reduktionskammer
12 zusammen mit der Luft abgesaugt. Es ist nicht erforderlich, daß die aus der Hochdruckkammer 10
eingedüste Hochdruckluft bei hoher Temperatur liegt. Falls der Flüssigkeitsentferner im System nicht vorhanden ist.
oder der Flüssigkeitsentferner nicht in ausreichend wirksamen Zustand betätigt wird, ergibt sich eine wolkenähnliche
Auftragungsungleichmäßigkeit beim Überzugsverfahren. Durch die Anwendung dieses Flüssigkeitsentferners und einer entsprechenden
Betätigung des Flüssigkeitsentferners wird praktisch die gesamte an der Oberfläche der Bahn verbliebene
Waschflüssigkeit entfernt und es wird eine hohe
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Qualität des lichtempfindlichen Materials erhalten. Der
Aufbau des Flüssigkeitsentferners 7 kann von der Art sein, die eine Hochdruckkammer und eine Reduktionskammer
enzhält, ist jedoch bevorzugt von der Art, welche zwei Hochdruckkammern und drei Reduktionskammern aufweist,
im Hinblick auf den Entfernungseffekt.
Die gemäß der Erfindung erzielbaren Vorteile sind folgende:
(1) Da der auf der Bahn haftende Staub elektrisch und chemisch vollständig entfernt werden kann, ist es
möglich, ein lichtempfindliches Material von hoher Qualität ohne weiße Flecken zu erhalten;
(2) da keine Notwendigkeit zum Abbruch des Auftragungsarbeitsganges
des Flüssigkeitsauftragungssystemes zur Reinigung des Flüssigkeitsauftragungssystemes und
des Waschsystemes besteht, falls Kratzer oder Ungleichmäßigkeiten auf der Bahn aufzutreten beginnen, wird die
.Wirksamkeit des Systemes erhöht;
(3) da ein Auftreten von Fehlern der Oberfläche der Bahn, wie Kratzer, weiße Flecken und dergl., verhindert
wird, werden die Bedingungen zur Auftragung der Flüssigkeit leichter und es wird möglich, eine weit verbesserte
Einheitlichkeit der Stärke der aufgetragenen Schicht auf der Bahn zu erhalten.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einiger bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung erläutert.
Eine Aufzugsvorrichtung von mehrfachem Aufstreichblatt-Typ
wurde zur Auftragung einer lichtempfindlichen Emulsionsschicht für medizinische Röntgenfilme und eine
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anschliessende Schutzschicht auf eine Triacetylcellulosegrundlage in einer Geschwindigkeit von 50 m/min verwendet.
Als Waschflüssigkeit wurde Wasser, welches 0,01 fo eines
anionischen Mittels enthielt, angewandt und im Waschteil in einer Geschwindigkeit von 10 l/min auf 1 m Breite der
Bahn zugeführt. Der Druck innerhalb der Hochdruckkammer betrug 6000 mm H2O und die durch den Schlitz des Flüssigkeitsentferners
ausgedüste Luft hatte einen Wert von 300. m/sec . Der Negativdruck innerhalb der Reduktionskammer betrug -600 mm HpO. Wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung
unter den vorstehenden Bedingungen zur Entfernung des an der Bahn anhaftenden Staubes betätigt wurde, wurde
die Ungleichmäßigkeit der aufgetragenen Stärke der Emulsion auf der Bahn vollständig entfernt, der aufgrund des Vorhandenseins
vom Staub von durchschnittlich zehn bei einer Walze von 1000 m Länge betrug. Weiterhin zeigte die von
dem darauf befindlichen Staub befreite Bahn gemäß der er-.findungsgemäßen
Vorrichtung keinerlei Einfluß hinsichtlich Durchlässigkeit, Reibungskoeffizient, Haftungseigenschaften,
Kräuselung, Farbdichte, Ladungsspannung und dergl. während des Waschverfahrens.
Eine Mehr-Dia-Überzugsvorrichtung wurde angewandt, um lichtempfindliche Emulsionsschichten für positive bewegte
Farbfilme zusammen mit einer Schutzschicht auf eine Triacetylcellulosegrundlage in einer Geschwindigkeit von
40 m/min aufzubringen. Eine Waschflüssigkeit der gleichen Art, wie in dem vorstehenden ersten Beispiel, wurde in
einer Menge von 6 l/min auf 1 m Breite der Bahn verwendet. Der Druck .innerhalb der Hochdruckkammer betrug 5000 mm HgO
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und Luft wurde durch den Schlitz des Flüssigkeitsentferners in einer Menge von 270 m/sec geblasen. Der negative
Druck innerhalb der Reduktionskammer betrug -500 mm HpO. Der Staub auf der Bahn wurde dadurch entfernt.
Ein Längsstreifen, der sich bei 1 m Breite einer Walze von 800 m Länge beim üblichen System zeigte, ließ
sich bei einer mit der Staubentfernungsvorrichtung gemäß der Erfindung behandelten Bahn nicht mehr feststellen.
Die mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung behandelte Bahn unterlag keinen Einflüssen, die für das lichtempfindliche
Material ungünstig waren, beispielsweise Reibungskoeffizient, Durchlässigkeit, Kräuselung, Ladung
und dergl., während des Waschverfahrens.
Selbstverständlich ist die vorliegende Erfindung nicht auf die Anwendung für lichtempfindliche Materialien
begrenzt, sondern kann auch auf die Herstellung von magnetischen Aufzeichnungsmaterialien angewandt werden,
die ebenfalls frei von anhaftendem Staub aufgrund der Erfindung erhalten werden können.
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Claims (5)
- Patentansprüchefly Verfahren zur Entfernung des Staubes von einer laufenden Bahn, dadurch gekennzeichnet, daS die Oberfläche der Bahn mit einer in einer Richtung entgegengesetzt zur Laufrichtung der Bahn strömenden Waschflüssigkeit gewaschen wird, die restliche auf der Bahn verbliebene Waschflüssigkeit mit einem Düsenluftgebläse abgeblasen wird und der Nebel, der dadurch auftritt, abgesaugt wird.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Düsenluftgebläse mit einer Blasgeschwindigkeit von nicht niedriger als 250 m/sec angewandt wird.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Absaugstufe bei einem negativen Saugdruck von nicht höher als -400 mm H^O durchgeführt wird.
- 4. Vorrichtung zur Entfernung des Staubes auf einer Bahn, bestehend aus einer Wascheinrichtung unter Einschluß eines aus Strömungsschlitzes für die überströmende Flüssigkeit in Richtung entgegengesetzt zur Laufrichtung der Bahn und einer Flüssigkeitsentfernungseinrichtung unter Einschluß eines Düsenluftgebläses und einer Saugeinrichtung.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gebläse die Luft mit einer Geschwindigkeit von nicht weniger als 250 m/sec bläst und die Saugeinrichtung einen negativen Luftdruck von nicht höher als -400 mm HgO besitzt.109822/2063Leerseite
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