DE2050264C3 - Vorrichtung zum Befestigen eines Rohrstückes zwischen zwei Bögen - Google Patents
Vorrichtung zum Befestigen eines Rohrstückes zwischen zwei BögenInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung der im Oberbegriff des Patentanspruch angegebenen und
durch die US-PS 33 48 326 bekannt gewordenen Art.
Bisher bestand eine Gabeldeichsel der genannten Art im wesentlichen aus einem Metallrohr oder einer
Metallstange, die so gebogen war, daß sie sowohl die seitlichen Pfosten als auch den oben gelegenen
Bedienungshandgriff bildeten. Auf jeden Fall mußte auf den oberen, den Bedienungshandgriff bildenden Teil
eine Abdeckung, zweckmäßig aus Kunststoff, aufgebracht werden.
Bei anderen Ausführungsformen von Transportwagen sind die seitlichen Pfosten unabhängig voneinander,
wobei der Bedienungshandgriff aus einem zwischen den oberen Enden der genannten Pfosten befestigten,
besonderen Stück besteht.
Bei einer bekannten Vorrichtung, die die eingangs genannten Merkmale aufweist (US-PS 33 48 326), wird
der Handgriff durch Verbindungsstücke gehalten, die in einen engen Bogen der seitlichen Pfosten eingieifen.
Die die Bogen bildenden Rohre müssen dabei so weit zusammengebogen werden, daß sie sich in der Nähe des
Handgriffs berühren. Andernfalls könnten sich die Befestigungselemente frei im Bogen bewegen. Eine
solche Bogengestaltung erfordert besonderen Fertigungsaufwand. Außerdem ist die Befestigung des
Handgriffs sehr kompliziert. Im Inneren des den Handgriff bildenden Rohres ist ein weiteres, im
Querschnitt viereckiges Rohr angebracht, dessen Enden durch Platten abgeschlossen sind. In den Platten sind
Gewindelöcher für Befestigungsschrauben vorgesehen. Im Außenrohr sind außerdem Vorsprünge angebracht,
gegen die sich die Kanten des Viereckrohres anlegen, um ein Mitdrehen des Viereckrohres beim Eindrehen
der Schrauben, die die beiden Rohre mit den seitlichen Pfosten verspannen, zu verhindern.
Bei Stellagen ist es bekannt, Verbindungsschellen zu benutzen, die durch Schrauben zusammengezogen
werden, so daß sie mit in den Schellen angeordneten runden Ausnehmungen die zu verbindenden Rohre
umspannen (CH-PS 3 53 887). Auf diese Weise können ίο mehrere aneinander vorbeilaufende Rohre an ihrem
Kreuzungspunkt zusammengepreßt und miteinander fest verbunden werden. Die Rohre sind alle —
zumindest im Verbindungsbereich — gerade und weisen hier keine Bögen auf.
Bei einer anderen bekannten Verbindung von Rohren miteinander (US-PS 30 71 399) wird ein dünneres Rohr
unter einem rechten Winkel in ein dickeres eingeführt. In das dünnere Rohi wird dann eine Buchse mit einem
Flansch eingeführt, der sich gegen die Außenfläche des dickeren Rohres anlegt Die Buchse ist mit einer
Bohrung und an ihrem inneren Ende mit Gewinde versehen. Sie besteht aus einem leicht verformbaren
Material. In die Bohrung wird eine Schraube eingeführt, die in das Gewinde eingreift und deren Kopf sich außen
gegen die Außenkante der Buchse oder gegen einen in der Buchse angeordneten Konus anlegt. Bei Anzug der
Schraube wird das Gewindeende der Buchse zum Kopf hingezogen, und die Buchse wird zusammen mit dem
dünneren Rohr nach außen aufgewölbt. Hierdurch wird das dünnere Rohr endgültig in den Bohrungen des
dickeren Rohres festgesetzt. Eine Lösung dieser Verbindung ohne zumindest teilweise Zerstörung der
Rohre ist nicht möglich. Für die Verbindung der Deichselpfosten eines Transportwagens mittels eines
Handgriffes ist eine solche Anordnung nicht geeignet. Sie macht ein Auswechseln des Handgriffes unmöglich.
Bei einer weiteren bekannten Verbindung zwischen zwei Rohren wird statt die Rohre umfassende und
zusammenziehende Schellen ein mit einem Schlitz und einem Fortsatz versehener Bauteil benutzt (US-PS
33 38 602). Der Fortsatz wird, nachdem der Schlitz durch Schrauben zusammengezogen ist, in eine Öffnung
in einem Rohr eingesetzt und anschließend durch Betätigung der Schrauben wieder auseinandergespreizt.
Dabei wird der Fortsatz verformt, so daß sich eine endgültige Verbindung ergibt. Für die Befestigung eines
auswechselbaren Handgriffs an den seitlichen Deichselpfosten eines Transportwagens ist auch diese Verbindung
nicht geeignet.
Schließlich ist eine Verbindung von Rohren bei Radioantennen bekannt, bei der am Ende eines
Rohrstücks zwei aus komplementären Teilen besiehende Verbindungsstücke vorgesehen sind (GB-PS
6 77 108). Die Verbindungsstücke besitzen halbzylindrisehe Ausnehmungen, in die die Rohre hineinpassen.
Eines der Verbindungsstücke ist mit einem Ansatz versehen, der in das unter einem rechten Winkel mit den
anderen beiden einander fortsetzenden Rohren zu verbindende Rohr hineinpaßt. Dieser Ansatz ist
durchbohrt, und am Ende der Bohrung ist der Ansatz mit einem oder mehreren Schlitzen versehen. In die
Bohrung wird eine Schraube eingeführt, die in eine Mutter eingreift. Die Mutter ist konisch, und sie sitzt in
einem entsprechend konischen Teil am äußeren Ende der Bohrung. Durch Anziehen der Schraube, deren Kopf
außen am zweiten Verbindungsstück anliegt, wird die konische Mutter nach innen gezogen, so daß sie den
Ansatz aufspreizt, der so gegen die Innenfläche des
Rohres drückt Gleichzeitig werden die Verbindungsstücke gegeneinandergedrückt, so daß sie die beiden
gleichaxialen Rohre einspannen. Dadurch ist die Verbindung, die auch wieder lösbar ist, hergestellt
Diese Verbindung ist nicht zur Verbindung eines Rohres unter einem rechten Wüikel mit einem
Rohrbogen geeignet Außerdem ist die ganze Vorrichtung verhältnismäßig kompliziert, da außer den
Verbindungsstücken und der Schraube auch noch ι ine Mutter betätigt wird. ι ο
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, Vorrichtungen der im Oberbegriff des Patentanspruchs angegebenen
Art insoweit zu verbessern, daß beim Beibehalten der bereits bei diesem Stand der Technik erreichten
Vorteile, die darin zu sehen sind, daß eine leichte und schnelle Befestigung z. B. eines rohrförmigen Manövrierhandgriffes
zwischen den oberen Enden jedes der beiden Bögen der Pfosten eines Transportwagens
ermöglicht ist und wobei auch ein leichtes Ausbauen und Ersatz durch ein anderes Rohrstück evtl. z. B. eines
anderen gestaltenden Handgriffes möglich ist, darüber hinaus noch eine besonders einfache Ausführung der
Befestigung bei einer einfachen Ausführung der Bögen erreicht ist, wobei ein starker Toleranzzwang nicht
besteht
Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei der Erfindung die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs angegebenen
Gestaltungsmerkmale vorgesehen.
Es sind zwar bei der Aufgabenlösung Gestaltungsmerkmale b ;nutzt worden, wie sie durch den Stand der
Technik gemäß der GB-PS 6 77 108 bekannt geworden sind. Jedoch sind die sonstigen technischen Verhältnisse
bei diesem Stand der Technik ganz anders gelagert als bei der Erfindung.
I le Erfindung, ausgehend vom Stand der Technik, der
im Oberbegriff des Patentanspruchs angegeben ist und durch die US-PS 33 48 326 bekannt geworden ist, über
die gegenüber diesem Stand der Technik und auf diesen Stand der Technik spezifizierte Aufgabe mit den im
kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs angegebenen Lösungsmittel in ihrer Gesamtheit den Anmeldungsgegenstand
zu entwickeln und damit das Gestaltungsprinzip bei der Erfindung zu entwickeln, war nicht
ohne weiteres und ohne erfinderische Überlegungen möglich, weil für die Entwicklung dieses Gestaltungsprinzips
in seiner Gesamtheit beim Stand der Technik keine ausreichenden technischen Hinweise zu erkennen
sind, wenn auch mit der Anwendung des durch die GB-PS 6 77 108 bekannt gewordenen Gestaltungsprinzips
die Erfindungshöhe noch nicht begründet wird.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung benötigt nur drei Bauteile und erbringt eine sichere, leicht lösbare
Verbindung.
Die Merkmale der Erfindung und deren technischen Vorteile ergeben sich auch aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit dem Anspruch und der Zeichnung. Es zeigt
F i g. 1 die Einzelteile der Vorrichtung in schaubildlicher
Darstellung und
F i g. 2 einen senkrechten Schnitt durch die Einzelteile
nach ihrem Zusammenbau
Die jedem Ende des Rohrstückes 6 zugeordneten Verbindungselemente bestehen jeweils aus zwei komplementären
Stücken 16, Ic, die auf ihren einander zugekehrten Seiten je eine Hohlkehle 26 bzw. 2c in
Form eines umgekehrten U aufweisen. Der Querschnitt dieser beiden Hohlkehlen 26, 2c ist ein solcher, daß sie
dann, wenn die beiden Stücke \b und Ic aufeinander liegen, einen das obere Ende des Bogens 3 umschließenden
Hohlraum bilden.
Das erste, dem Rohrstück 6 benachbarte Verbindungselement 16 trägt auf seiner einen Fläche, die der
die Hohlkehle 26 tragenden Fläche entgegengesetzt ist, eine Ausstülpung 56. Diese Ausstülpung enthält einen
sich axial erstreckenden Hohlraum 76, der das Verbindungselement 16 von einer Seite zur anderen
durchzieht, so daß er einen Schraubenbolzen 86 aufnehmen kann. Mindestens ein Teil der Wand dieses
Hohlraumes verläuft konisch.
Im übrigen enthält die Ausstülpung 56 auf einen Teil ihrer Länge einen oder mehrere die Ausstülpung
diametral durchsetzende Spalte Wb. An ihrer Grundfläche ist die Ausstülpung 56 von einem Kragen 12
umgeben, der mit dem Verbindungselement 16 aus einem Stück besteht. Zwischen dem Kragen 12 und der
Ausstülpung 56 ist ein ringförmiger Zwischenraum vorhanden, der so breit ist, daß er das zugehörige Ende
des Rohrstücks 6 aufnehmen kann, wenn das Verbindungselement
in das Innere des Rohrstückes hineingesteckt ist
Das zweite Verbindungselement lc weist in seinem mittleren Teil ein Loch 13 auf, das in der Verlängerung
des axialen Hohlraumes 76 in der Ausstülpung 56 des ersten Verbindungselements 16 liegt Dieses Loch 13
gestattet das Hindurchstecken des Schraubenbolzens 86, der außerdem die beiden Verbindungselemente 16
und Ic zusammenhält. Auf der Innenseite des zweiten
Verbindungselements Ic sind zwei Nocken 14 und 15 vorgesehen, die nach der Vereinigung der beiden
Verbindungselemente 16 und Ic an der Fläche des ersten Verbindungselements 16 anliegen. Der erste
dieser Nocken umgibt das genannte Loch 13 und trägt einen Zentrierbolzen 16, der in ein entsprechendes Loch
17 im ersten Verbindungselement 16 eingreift.
Der weiter unten gelegene andere Nocken 15 umschließt ein das Verbindungselement lc durchsetzendes
Loch 18, das gemeinsam mit einem koaxialen Loch 19 im ersten Verbindungselement 16 einen Durchgang
bildet, der das Aufhängen von Zubehörteilen, z. B. eines einen Sack tragenden Hakens ermöglicht.
Die beiden Verbindungselemente 16 und Ic werden zweckmäßig aus einem gießbaren Kunststoff hergestellt.
Sodann werden die verschiedenen, oben beschriebenen Organe mit dem einen oder anderen Verbindungselement
zusammengegossen.
Die dargestellte Vorrichtung ermöglicht, ein Rohrstück 6 mühelos und sehr fest mit dem oberen Ende
eines aus einem Metallrohr oder einer Metallstange bestehenden Bogens 3 zu verbinden, wobei die beiden
Stücke senkrecht aufeinander stehen. Hierzu genügt es, die der Klemmung dienende Ausstülpung 56 in das eine
Ende des Rohrstücks hineinzustecken, dann die beiden Verbindungselemente 16 und Ic, nachdem sie zwischen
sich den oberen Teil des Bogens 3 umschließen, mittels des Schraubenbolzens 86 zusammenzudrücken. Wegen
seiner Verschraubung innerhalb der Ausstülpung 56 verursacht der Schraubenbolzen 86 eine radiale
Expansion der Ausstülpung 56 und infolgedessen wird die Ausstülpung 56 im Innern des Endes des
Rohrstückes 6 festgeklemmt.
Die dargestellte Vorrichtung ermöglicht hiernach ein kräftiges Festhalten des Rohrstückes 6 und sichert
ferner die vollständige Bedeckung des oberen Endes des Bogens 3 und schützt es so gegen Unbilden und Stöße.
Im übrigen wird durch den Verschluß des entsprechenden Endes des Rohrstückes 6 eine völlige
.,.ti. MkA
Abdichtung erzielt In der Tat liegt dieses Ende in dem Zwischenraum zwischen der Ausstülpung 5b und dem
außen gelegenen Kragen 12 an.
Außerdem ermöglicht die Vorrichtung gegebenenfalls den sehr schnellen Ausbau des Rohrstückes 6, z. B.
wenn es durch ein anderes, ähnliches Stück ersetzt werden solL
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (1)
- Patentanspruch:Vorrichtung zum Befestigen eines Rohrstückes zwischen zwei dazu senkrechten, aus einem Metallrohr oder einer Metallstange bestehenden Bögen, die z. B. seitliche Pfosten der Gabeldeichsel eines Transportwagens sind, mittels Verbindungselementen, die das obere Ende der Bögen aufnehmen und durch eine Verschraubung an den Enden des Rohrstückes festgehalten werden, das z. B. den Bedienungshandgriff für den Benutzer des Transportwagens bildet, dadurch gekennzeichnet, daß die jedem Ende des Rohrstückes (6) zugeordneten Verbindungselemente jeweils aus zwei komplementären Stücken (ib, 1 ς) bestehen, die beide eine Hohlkehle (2b bzw. 2c) in Form eines umgekehrten U zum Umschließen des oberen Endes des Bogens (3) aufweisen, daß ferner das dem Rohrstück (6) benachbarte Verbindungsstück (ib) mit einer in das zugeordnete Ende des Rohrstückes einsteckbaren Ausstülpung (5b) ausgestattet ist, die spreizbar ist und dazu an ihrem Ende einen oder mehrere Spalte (Ub) aufweist, und daß ein Schraubenbolzen (Sb) mit einem konischen Schraubenende zentral in die Ausstülpung (5b) einschraubbar ist, wobei beide Verbindungsstücke (ib, ic) gegenseitig zur Anlage gebracht werden und die Ausstülpung (5b) in dem Ende des Rohrstückes (6) durch Klemmwirkung festlegbar ist, wobei das eine der beiden Verbindungsstücke einen Zentrierbolzen(16) aufweist, welcher in ein entsprechendes Loch(17) im anderen Verbindungsstück eingreift.
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