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3e schreibung zu der Patentanmeldung betreffend SelbstUffnender Faltschirm"
Die vorliegende Erfindung betrifft einen selbstdffnenden Faltschirm, insbesondere
einen Faltschirm, bei dem der Selbstöffnungsvorgang unter Federkraft erfolgt, und
der ein schlankes Aussehen hat und leicht mitgeführt werden kann.
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Bei herkömmlichen, selbstöffnenden Paltschirmen ist eine Schirms
tange mit einem oder mehreren teleskopartig ineinanderschiebbaren Stangenteilen
vorgesehen, an deren Ende eine Kronenscheibe sitzt. Ferner sind eine Mittelradscheibe
und eine untere Gleithülse verschiebbar auf der Stange angeordnet. Die Kronenscheibe
ist mit Je einem Ende der Dachrippen verbunden, die jeweils ein verschiebbares Gleitglied
aufweisen.
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Zwischen der Gleithülse und Jedem Gleitglied ist Je eine Strebe vorgesehen,
deren eines Ende an dem Gleitglied und deren anderes Ende an der Gleithülse angelenkt
ist0 Ferner ist eine zweite Gruppe von Streben vorgesehen, deren eines Ende im mittleren
Bereich der zugehörigen ersten Strebe und deren anderes Ende an der Mittelradscheibe
angelenkt ist. Ferner sind Federn vorgesehen, deren Jede mit einem Ende an einer
Dachrippe und mit dem anderen Ende an der Mittelradscheibe befestigt ist.
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Um den Schirm, wie oben beschrieben, zu öffnen, wird die untere Gleithülse
an der am unteren Schirmstangenende angeordneten Verriegelung entriegelt, wobei
die Dachrippen automatisch nach oben und radial ausschwingen und sich dabei unter
der Kraft der Selbstöffnungsfeder in den Anlenkstellen an der Kronenscheibe verschwenken.
Gleichzeitig schwingen auch die ersten und zweiten Streben aus und die mittlere
Radscheibe und die untere Gleithülse gleiten an der Stange aufwärts zur KronenscheibeO
Der Selbstöffnungsvorgang ist dann abgeschlossen0 Diese bekannten selbstöffnenden
Faltschirme haben den Nachteil, daß sie im gefalteten oder geschlossenen Zustand
recht unförmig und dick sind0 Sie haben ein wenig elegantes Aussehen und sind nicht
bequem mitzuführen. Dies ist darauf zurückzuführen, daß zusätzlich zu der Selbstöffnungsfeder
och die mittlere Radscheibe und die zweite Gruppe von Streben vorgesehen sind0 Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, einen selbstöffnenden Faltschirm zu schaffen,
der im geschlossenen Zustand von sehr schlanker Gestalt ist und trotzdem beim Öffnen
glatt und störungsfrei arbeitet.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die mittlere
Radscheibe und die zweite Gruppe von Streben weggelassen werden und daß die Selbetöffnungsfedern
einerseits an der unteren Gleithülse und andererseits an den zugehörigen Streben
angelenkt sind, die ihrerseits an der Gleithülse und an je einem Gleitelement der
Dachrippen angelenkt sind.
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Jede der Streben kann einen U-förmigen Querschnitt haben, wobei die
Längsrinne der Strebe bei geöffneter Schirmstellung nach unten weist. Die Feder
kann an der Gleithülse unterhalb der Anlenkstelle für die Strebe angelenkt sein.
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Dadurch wird erreicht, daß die Seibstöffnungsfedern bei geschlossenem
Schirm in den Längsrinnen der Streben Platz finden.
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Die Verbindung der Feder mit der Strebe kann dadurch hergestellt
werden, daß an den gegenüberliegenden Seitenrändern der Strebe zwei sich aufeinanderzu
erstreckende Vorsprünge vorgesehen sind, wobei der Abstand zwischen diesen Vorsprüngen
kleiner als der Durchmesser der Schraubenfeder ist. Diese Feder wird derart in der
Strebe befestigt, daß man das Federende zwischen die Vorsprünge drückt.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand schematischer Zeichnungen
an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
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Es zeigt Fig. 1 eine Seitenansicht einer Ausführung des erfindungsgemäßen
Faltschirmes in voll geöffnetem Zustand; Fig. 2 eine Seitenansicht des Faltechirmes
gemäß Figo 1 in geschlossenem Zustand;
Fig. 3 eine Seitenansicht
des Faltschirmes gemäß Fig. 2 in teilweise geöffnetem Zustand; Fig. 4 eine Seitenansicht
des Faltschirmes gemäß Figi 2 mit verkürzter Schirmstange; Fig. 5 einen vergrößerten
Querschnitt entlang der Linie V-V in Fig. 4 , und Fig. 6 eine vergrößerte, perspektivische
Teilansicht einer abgewandelten Verbindung zwischen Federende und Strebe0 In der
Zeichnung ist der Klarheit wegen die Schirmbespannung nicht und die Schirmverstrebung
nur teilweise gezeigt.
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Wie aus Fig. 1 bis 3 hervorgeht, umfaßt der Schirm ein oberes und
ein unteres Stangenteil 1 und 2, welche teleskopartig ineinandergesteckt sind. Eine
obere Kronenscheibe 3 ist starr mit dem oberen Ende des oberen Stangenteils 1 verbunden.
An dem Rand der Kronenscheibe 3 ist schwenkbar das Basisende einer Mutterdachrippe
4 angelenkt, welche in einer durch die Achse der Schirmstangenglieder 1 und 2 gehenden
Ebene verschwenkbar ist. Die Mutterrippe 4 hat, wie Fig. 5 zeigt, einen U-förmigen
Querschnitt, der sich bei geöffnetem Schirm nach unten öffnet. Auf der Mutterrippe
4 ist verschiebbar ein Gleitelement 5 angeordnet, das seinerseits durch Schwenkverbindung
über einen Drehstift 6 mit einer Außenrippe 7 verbunden ist. Wenn das Gleitelement
5 sich entlang der Mutterrippe 4 zu der Kronenscheibe 3 hin bewegt, wird die Außenrippe
7 ebenfalls zur Kronenscheibe 3 hin im Inneren der Längerille der Mutterrippe 4
(siehe Fig. 5) bewegt. Die Mutterrippe 4 trägt an ihrem freien Ende ein Sperrelement
8, das die Auswärtsbewegung des Gleitelementes 5 begrenzt.
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Eine Gleithülse 9 ist auf dem oberen und unteren Stangenteil 1 und
2 verschiebbar geführt und ist an ihrem oberen Rand durch eine Schwenkverbindung
10 mit einem Ende einer Strebe 11 verbunden. Das andere Ende der Strebe 11 ist mittels
des Drehstiftes 6 schwenkbar mit dem Gleitelement 5 verbunden.
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Die Strebe 11 hat, wie Fig. 5 zeigt, ebenfalls U-förmigen Querschnitt.
Die Längsrinne 12 (Fig. 6) der Strebe 11 öffnet sich bei geöffnetem Zustand des
Schirmes nach unten.
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Eine Schraubenfeder 13 ist mit einem Ende bei 14 mit der Gleithülse
9 verbunden und mit dem anderen Ende an einem nahe dem Gleitelement 5 gelegenen
Teil der Strebe 11 befestigt. Die Art der Befestigung der beiden Enden der Feder
13 ist nicht im einzelnen gezeigt. Beide Enden der Feder 13 können mit Haken versehen
sein, die in ein geeignetes in der Strebe 11 vorgesehenes Loch und eine bei 14 an
der Gleithülse 9 ausgebildete Öse eingehängt sein können.
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Die Schraubenfeder 13 steht unter Spannung und versucht die Rippen
4 und 7 aufwärts in die geöffnete Schirmstellung gemäß Fig. 1 zu bewegen. Solche
Federn 13 können an allen Streben angeordnet sein. Es ist jedoch auch möglich, eine
solche Feder 13 nur für jede zweite Strebe 11 vorzusehen.
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Im unteren Abschnitt der unteren Stange 2 befindet sich eine herkömmliche
Hülsenverriegelung 15 mit einer Sperrklaue 15a und einer Entriegelungsklaue 15b.
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Die Klauen werden federnd durch eine Öffnung in der Wandung der unteren
Stange 2 nach außen gedruckte Bei dem geschlossenen, ausgeschobenen Zustand gemäß
Fg. 2 greift die Sperrklaue 15a der Verriegelung 15 in ein Loch 16 in der Gleithülse
9 ein und verhindert, daß die Hülse nach oben
rutscht. Am unteren
Ende der unteren Stange 2 ist starr ein Handgriff 18 befestigt, der eine Ausnehmung
17 für die Aufnahme der freien Enden der Außenrippen 7 in der vollständig geschlossenen
und zusammengeschobenen Stellung der Fig. 4 hat.
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Zur Öffnung des Paltschirmes wird der gemäß Fig. 4 im geschlossenen
und verkürzten Zustand befindliche Schirm zunächst ausgezogen, so daß er den noch
gefalteten Zustand gemäß Fig, 2 einnimmt, indem man von Hand an dem Handgriff 18
zieht, so daß der untere Stab 2 aus dem oberen Stab 1 herausgezogen wird0 Danach
wird die Entriegelungsklaue 15b entgegen der Pederkraft der Verriegelung 15 mit
einem Finger der den Griff 18 haltenden Hand eingedrückt, wobei die Sperrklaue 15a
außer Eingriff mit dem Loch 16 der Gleithülse 9 kommt. Dabei wird die Hülse 9 von
der Klaue 15a freigegeben und gleitet unter der Federkraft der Zugfeder 13 entlang
den Stangen 2 und 1 in Richtung der Kronenscheibe 3. Gleichzeitig werden die Mutterrippen
4 und die Gleitrippen 7, die über die Streben 11 mit der Gleithülse 9 verbunden
sind, freigegeben und können aufwärts und radial nach außen ausschwingen.
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Der Schirm wird dabei schnell in den vollgeöffneten Zustand gemäß
Fig. 1 gebrach-t und durchläuft dabei den halbgeöffneten Zustand gemäß Fig. 3.
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Zum Schließen des Schirmes ist es lediglich notwendig, die Gleithülse
9 in Richtung des Handgriffs nach unten zu ziehen. Dabei schwingen die Rippen 4,
7 und die Streben 11 in die geschlossene Stellung gemäß Fig. 2 und das Loch 16 der
Gleithülse 9 kommt automatisch mit der-Sperrklaue 15a der Verriegelung 15 in Eingriff.
Das untere Stangenteil 2 wird darm in das obere Stangenteil 1 hineingeschoben, um
so den gefalteten, verkürzten Zustand gemäß Fig. 4 zu erhalten. Der gefaltete und
verkürzte Schirm kann leicht mitgeführt werden.
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Es muß bemerkt werden, daß bei den in Fig. 2 und 4 gezeigten Stellungen
die Zugfeder 13 vollständig von der Längsrinne 12 der Strebe 11 aufgenommen wird,
wie am deutlichsten aus Figo 5 ersichtlich isto Dabei ist klar erkennbar, daß der
Raumbedarf eines derartigen Schirmes im gefalteten Zustand nicht größer ist als
der Raumbedarf eines gefalteten Schirmes ohne Zugfedern. Daher sorgen der kanalförmige
Querschnitt der Strebe 11 und die spezielle Anordnung der Peder 13 für die Verringerung
des Raumbedarfs des gefalteten Schirmes.
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Fig. 6 zeigt eine abgewandelte Ausführung der Befestigung der Feder
13 in der Strebe 11o Bei dieser verbesserten Ausführungsform sind die gegenüberliegenden
Seitenränder der Strebe 11 mit einem Paar von Vorsprüngen 11a und 11b versehen,
die sich aufeinanderzu erstrecken. Der Abstand zwischen den Vorsprüngen ist kleiner
als der Windungsdurchmesser der Peder 13. Die Feder 13 wird an der Strebe 11 befestigt,
indem man das zu befestigende Ende der Feder 13 in die Rinne 12 drückt. Dabei werden
die benachbarten Windungen der befestigten Feder 13 durch die Vorsprünge 11a und
lib etwas auseinandergedrückt. . Bei dieser Befestigungsart wird es vermieden, daß
das Befestigungsende der Feder abbricht, was vorkommen kann, wenn die Feder ion
herkömmlicher Weise eingehakt werden.
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Ein spezieller Vorteil des erfindungsgemäßen Faltschirmes beruht
darauf, daß er im gefalteten Zustand wesentlich schlanker als ein herkömmlicher
Faltschirm ist, da ein Mittelrad und eine Mittelstrebe im Gegensatz zu den bisher
bekannten selbstöffnenden Faltschirmen nicht erforderlich sind.
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Die schlanke Gestalt des Schirmes erleichtert das Mitführen und verleiht
dem Schirm ein elegantes Aussehen. Zu diesen Vorteilen trägt auch die Unterbringung
der Federn in
den Rinnen der Streben bei.
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Alle in den Unterlagen offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere
die offenbarte räumliche Ausgestaltung, werden, soweit sie einzeln oder in Kombination
gegenüber dem Stand der Technik neu sind, als erfindungswesentlich beansprucht.
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