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DE1903645A1 - Foerderanlage - Google Patents

Foerderanlage

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Publication number
DE1903645A1
DE1903645A1 DE19691903645 DE1903645A DE1903645A1 DE 1903645 A1 DE1903645 A1 DE 1903645A1 DE 19691903645 DE19691903645 DE 19691903645 DE 1903645 A DE1903645 A DE 1903645A DE 1903645 A1 DE1903645 A1 DE 1903645A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
carrier
conveyor
driver
tow truck
conveyor system
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19691903645
Other languages
English (en)
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DE1903645B2 (de
Inventor
Kavieff Shelden Milford
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Jervis B Webb Co
Original Assignee
Jervis B Webb Co
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Filing date
Publication date
Application filed by Jervis B Webb Co filed Critical Jervis B Webb Co
Publication of DE1903645A1 publication Critical patent/DE1903645A1/de
Publication of DE1903645B2 publication Critical patent/DE1903645B2/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61BRAILWAY SYSTEMS; EQUIPMENT THEREFOR NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B61B10/00Power and free systems
    • B61B10/04Power and free systems with vehicles rolling trackless on the ground

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Intermediate Stations On Conveyors (AREA)

Description

pr j ; .· : .,-j.-rr.dank pv :.,-·. H.Vwck
D.i' ργ,. ν*./. Schmitt Mü*n5Mc«ai1$tr.23
8Mün
9000 Alpine Avenue id. 5380586
Detroit, Michigan 48204 , USA 23. Januar 1969
Anwaltsakte M-579
Förderanlage
Die Erfindung betrifft eine Förderanlage in der Art eines Mitnehmerförderers oder eines Schleppförderers zum Fördern von mit Rädern versehenen Werkstückträgern, insbesondere von Karren, entlang einer Stützfläche, wobei die Werkstückträger angehalten, angesammelt, umgeleitet und von einem Mitnehmerförderer zu einem anderen übergeleitet werden können.
Bei bekannten Förderanlagen dieser Art wird das Anhalten und Ansammeln der Werkstückträger durch eine Einrichtung zum Ausklinken des Antriebsteiles eines Werkstückträgers von einem Mitnehmer erreicht, der den Werkzeugträger fördert. Diese Einrichtung iat entweder an allen Trägern oder an allen Mitnehmern der Anlage angebracht. Das Umschalten und überleiten eines'Werkstückträgere kann eine weitere besondere Ausrüstung auf allen Werkstückträgern der Anlage erfordern.
Die vorliegende Erfindung ist dann besonders vorteilhaft, wenn das Anhalten, Ansammeln, Umschalten und überleiten eines Werk st ückträgers nur in einem Teil der Anlage notwendig ist. Diese
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in
verschiedenen Punktionen können jeder beliebigen Kombination ausgeführt werden, ohne daß eine besondere Ausrüstung auf den Trägern oder auf den Mitnehmern der gesamten Anlage notwendig ist.
Die erfindungsgemäße Förderanlage zum Fördern von Werkstückträgern auf einer Stützfläche weist einen Mitnehmerförderer mit einer gegenüber der Stützfläche unter einem Abstand angeordneten Spur auf, in der die Mitnehmer mit den Mit nehmer finger η angetrieben werden. In einer Spurvorrichtung laufen Schleppwagen zwischen dem Mitnehmerförderer und der Stützfläche für den Werkstückträger« Jeder Schleppwagen hat einen ausrastbaren Mitnehmerhaken, der an den Mitnehmerfingern des Mitnehmerförderers angreift, und eine Einrichtung, um die Bewegung des Schleppwagens auf den Träger zu übertragen.
Vorzugsweise ist die Einrichtung zur Übertragung der Bewegung zwischen dem Schleppwagen und dem Träger so angeordnet, daß er sowohl zum Antrieb als auch zur Führung des Werkstückträgers dient, so daß der Träger der Bahn folgt, die durch die Spur des Schleppwagens bestimmt ist.
Der SchleppWagen ist geringfügig länger als der Werkstückträger und kann aus mehreren Rolleneinheiten bestehen, die durch Sciieppstangen miteinander verbunden sind. In dem im folgeßäen beschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Sparyorrichtung, auf der die Schleppwagen laufen, unter der Stützfläche für den Träger und über den Mitnehmerförderer angeordnet und ist in senkrechter Richtung darauf ausgerichtet. Die vordere
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Rolleneinheit des Schleppwagens ist mit einem ausrastbaren Schlepphaken ausgestattet, der nach unten absteht, damit ein nach oben ragender Mitnehmerfinger des Mitnehmerförderers daran angreifen kann. Der Mitnehmerhaken kann von einer Antriebsstellung in eine Ruhestellung bezüglich einem Mitnehmerfinger durch eine Stoppvorrichtung oder durch Angreifen an einem Teil gebracht werden, der nach hinten von der hinteren Rolleneinheit des vorangehenden Schleppwagens absteht.
Die Schleppwagen können von einem Mitnehmerförderer auf einen anderen Mitnehmerförderer umgeschaltet und Übergeleitet werden. Ferner können die Träger von einem Mitnehmerförderer auf einen Schleppförderer übergeführt werden.
Ein Ausführungsbeispie1 der Erfindung wird nun an Hand der beiliegenden Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht, die die räumliche Anordnung zwischen dem Träger, dem Schleppwagen und dem Mit- : nehmerforderer verdeutlicht;
Fig. 2 eine vergrößerte Seitenansicht entlang der Linie 2-2 von Pig. I;
Fig. 3 einen vergrößerten Schnitt entlang der Linie 3-3 von Pig. 2;
Fig. 4 eine schematische Draufsicht einer Anlage, bei der die
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erfindungsgemäße Förderanlage einen Teil einer Mitnehmerförderanlage bildet;
Fig. 5 eine schematische Darstellung einer durch die Linie 5-5 in Fig. 4 angedeuteten Ansicht, bei der der übergang von einem konventionellen Mitnehmerförderer auf die erfindungsgemäße Förderanlage gezeigt ist;
Fig. 6 eine schematische Seitenansicht bei der Linie 6-6 von Fig. 4j die die Kreuzung einer Abzweigungsleitung der erfindungsgemäßen Förderanlage darstellt.
In den Figuren 1 bis 3 ist der Aufbau der erfindungsgemäßen Förderanlage gezeigt. Ein Träger- 10 mit zwei Vorder- und zwei Hinterrädern 11, 12 und mit einer vorderen und einer hinteren Stoßstange 13, 14 läuft auf einer Stützfläche, die durch nach oben geöffnete kanalförmige Schienen 16 gebildet wird. Die Stützfläche kann jedoch auch gegebenenfalls eine ebene Fläche sein. In der gezeigten Ausfuhrungsform sind die Schienen 16 jeweils an einem Querträger 18 über Bodenniveau auf einem entsprechenden Rahmen montiert, der aufrechte Stützen und Platten 22 zur Unterstützung der Spur aufweist.
Eine Spureinriehtung 24 für einen Schleppwagen 26 ist unter den Schienen 16 für den Träger angeordnet. Ein Mitnehmerförderer 28 liegt senkrecht unterhalb der Spureinriehtung 24 und ist mit ihr ausgerichtet.
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Der Mitnehmerförderer 28 weist eine Spur, die durch zwei auf Abstand gegenüberliegende parallele Schienen 30 und 31 gebildet wird, mehrere Rolleneinheiten 32 in den Schienen, eine Endlos-Antriebskette 34, die mit den Rolleneinheiten 32 verbunden ist, und nach oben hervorstehende Mitnehmerfinger 36 auf, die auf einigen Rolleneinheiten entlang der Kette vorgesehen sind. Die Kette 34 kann durch Rollen 37 um horizontale Kurven geführt werden.
Der Schleppwagen 26 weist mehrere Rolleneinheiten auf, die in den Spurteilen 38 und 39 der Spureinrichtung 24 laufen und durch Stangen 40 miteinander verbunden sind. Vier solcher Rolleneinheiten werden bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel verwendet, damit der Schleppwagen insgesamt etwas länger als der Träger ist. Die Schleppwagen weisen eine vordere Rolleneinheit 4l auf, die mit einem herunterhängenden Mitnehmerhaken 42 und einem Haltezapfen 43 ausgestattet ist. An der hinteren Rolleneinheit 44 ist 'eine nach hinten abstehende Nockeneinrichtung 45 vorgesehen, die den Mitnehmerhaken 45 ausklinken kann. Ferner ist eine vordere Rolleneinheit 46 zum Antreiben des Trägers und eine hintere Rolleneinheit 48 zum Führen des Trägers vorgesehen.
Der Mitnehmerhaken 42 der vorderen Rolleneinheit 4l ist ausrastbar, wobei er zwischen einer Antriebs- und einer Ruhestellung gegenüber einem Mitnehmerfinger 36 umgestellt werden kann. Der Mitnehmerfinger 42 ist mit zwei Platten 49 und 50 verbunden, die den Innenteil 51 der Rolleneinheit 41 umfassen und durch einen Zapfen 52 miteinander verbunden sind, der in einem senkrechten
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Schlitz 53 in dem Innenteil angreift. Ein Freigabehebel 54, der durch zwei Platten gebildet wird, die durch eine Nockenplatte miteinander verbunden sind, ist auf einem Zapfen 56 an dem vorderen Ende des Innenteils der Rolleneinheit befestigt und hat einen Querzapfen 57, der an einem Schlitz 58 in den Platten 49 und 50 des Mitnehmerhakens angreift. Beim Schwenken des Freigabehebels 54 im·Uhrzeigersinn (Fig. 1), wie es beispielsweise durch das Angreifen der Nocke 45 der hinteren Rolleneinheit 44 des vorangegangenen Schleppwagens an der Noekenplatte 55 bewikt wird, wird der Mitnehmerhaken 42 nach oben bewegt, so daß er in seine ausgerastete oder neutrale Stellung bezüglich einem Mitnehmer finger 46 gebracht wird. Das Ausklinken kann auch durch einen Anschlag bewirkt werden, der entlang der Spur angeordnet ist und in eine Stallung bewegt werden kann, daß er in Angriff mit Q^m. ditnehmerhaken 42 oder dem Freigabehebel 54 kommen kann.
An der vorderen, zur Führung dienenden Rolleneinheit 46 des Schleppwagens ist eine Einrichtung vorgesehen, um die Bewegung des Schleppwagens auf den Träger zu übertragen, und eine ähnliche Einrichtung kann zusätzlich auf der hinteren Rolteneinheit 48 vorgesehen sein. Die Rolleneinheit 46 ist mit nach oben hervorstehenden Antriebs- und Haltegliedern 61, 6O ausgestattet, die aif einer zylindrischen Mittelführung 62 befestigt sind, die auf einem nach oben vorstehenden Zapfen 64 schwenkbar angeordnet ist. Wie in Fig. .3 geze&t ist, ist die Schwenkbewegung der Mittrslführung 62 durch Zungen 65 begrenzt, die an dem Zapfen 64 befestigt sind. Der Träger 10 hat zwischen seinen Vorderrädern 11 einen herunterhängenden angetriebenen Teil 66, der zwischen zwei
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Führungsplatten 67 und 68 angeordnet ist, die sich nach unten erstrecken und die Mittelführung 62 der Rolleneinheit 46 umgreifen. Der Halteteil 6l auf der Rolleneinheit 46 ist länger als der antreibende Teil 60, so daß er stärker mit dem angetriebenen Teil 66 auf dem Träger zur wirksamen Sperrwirkung überlappt.
Ein in der Mitte angeordnetes Führungsglied 70 sitzt auf der hinteren Rolleneinheit 48 und kann so angebracht sein, daß es um eine Achse schwenkbar ist, die senkrecht zu der durch die Spureinrichtung 24 für den Schleppwagen ist, ähnlich wie die vordere Führung 62 ausgeführt ist. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist die hintere Rolleneinheit 48 mit einem zusätzlichen Antriebsglied 71 ausgestattet, das an einem angetriebenen Glied 72 auf dem Träger angreift. Das angetriebene Glied 72 ist zwischen zwei Führungsplatten 73 angeordnet, die das Führungsglied 70 umgreifen. Das zusätzliche Antriebsglied 71 läuft unter solch einem Abstand hinter dem angetriebenen Glied 72 her, der ausreicht, um Unterschiede in der Schleppwirkung zwischen dem Träger und der Schleppstange zwischen der vorderen und der hinteren Rolleneinheit 48, 48 auszugleichen, so daß normalerweise das Antriebsglied 71 und das angetriebene Glied 72 nicht aneinander angreifen.
In den Fign. 4 bis 6 ist die erfindungsgemäße Förderanlage als Teil einer Mitnehmerförderanlage gezeigt. In Fig. 4 kommen die Träger 10 links oben an, wobei sie in Richtung des Pfeiles 76 durch einen üblichen Mitnehmerförderer 77 bewegt werden, der dem oben beschriebenen Mitnehmerförderer 28 ähnlich ist und von einer Antriebseinheit 78 angetrieben wird. An einem übergang 80 ver-
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läuft die Spur 81 des Mitnehmerförderers 77 in einer Kurve nach unten und unterhalb der innenseitigen Strebe 18, die die Schienen 16 für den Träger abstützen (Fig. 5), wobei ein Mitnehmerzapfen 82 von dem vorderen angetriebenen Glied 66 des Trägers freikommt. Das zusätzliche angetriebene Glfed 72 auf dem Träger wird nun von dem nachfolgenden Mitnehmerzapfen 83 erfaßt, so daß der Träger durch die Übergangszone vorgeschoben wird und dann von dem erfindungsgemäßen Schleppwagen erfaßt wird.
Die Spureinrichtung 24 in Fig. 3 für die Schleppwagen weist eine Hauptbahn und eine Abzweigungsbahn 24A auf, wobei der Mitnehmerförderer 28 der Hauptbahn folgt und durch eine Antriebseinheit 84 angetrieben wird. Ein getrennter Mitnehmerförderer 28A, der von der Antriebseinheit 85 angetrieben wird, ist dazu vorgesehen, einen Schleppwagen und einen Träger entlang der Zweigbahn 24A zu befördern. An der Eingangsabzweigung 86 zwischen der Hauptbahn 24 und der Zweigbahn 24A ist eine Weiche 84 angeordnet, die einen Schleppwagen auf die Zweigbahn 24A umleitet. Eine Weiche 88 ist ebenfalls an der Ausgangsabzweigung 89 vorgesehen.
An der Übergangszone 80 wird ein Schleppwagen 26 in seiner Stellung zur Aufnahme eines Trägers 10 durch einen Anschlag 90 angehalten, der den Mitnehmerhaken 42 des Trägers in seine ausgerastete Stellung bringt. Eine kleine Erhöhung kann in den Schienen 16 für den Träger vorgesehen sein, um den angetriebenen Teil 66 des Trägers über den Antriebsteil 60 des Schleppwagens zu heben. Der Anschlag 90 wird durch eine geeignete Fühlereiniichtung (nicht gezeigt) gesteuert, die anzeigt, daß der angetriebene Teil 66 des
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Trägers in der richtigen Lage zwischen dem angetriebenen Teil und dem Halteteil 6l ist. Wenn diese Bedingung erfüllt ist, wird der Anschlag 90 freigegeben und der Mitnehmerhaken 42 des Schleppwagens wird von dem folgenden Mitnehmerfinger 36 erfaßt. Der Schleppwagen und der Träger bleiben während der Fahrt des Schleppwagens auf den Bahnen 24 oder 24A zusammengekoppelt.
An der Abzweigung können der Schleppwagen und der Träger in die Zweigbahn 24a durch die Weiche 87 umgeleitet werden. Wie in Fig. gezeigt ist, ist in der Spur 28 des Mitnehmerförderers vor der Abzweigung 86 ein erhöhter Abschnitt 92 vorgesehen, in dem ein Mitnehmerfinger 36 in solch eine Lage gebracht wird, daß er einen zusätzlichen Übertragungs-Mitnehmerzapfen 93 auf der Rolleneinheit 46 des Schleppwagens überlappt und ihn antreibt. Ein abfallender Abschnitt 94, der auf die Abzweigung folgt, führt die Spur 28 des Mitnehmerförderers auf ihren normalen Abstand zu der Spur .24 des Schleppförderers zurück. Wenn der Schleppwagen auf die Bahn 24A· umgeleitet wird, greift ein Mit nehmer finger 36 an dem Mitnehmerzapfen 93 an und befördert so die vordere Rolleneinheit 41 des Schleppwagens in eine Stellung, wo der; Mitnehmerhaken 42 von einem Mitnehmer auf dem Förderer 28A erfaßt werden kann.
Die kanalförmigen Schienen 26 für die Räder dee Trägers 10 sind an den Abzweigungen 86 und 89 unterbrochen. Stattdessen rollen die Räder des Trägers auf Platten 95, wobei der Träger dem Schleppwagen unter der Wirkung der Antriebs- bzw. Führungsmittel folgt, die die Bewegung des Schleppwagens auf den Träger übertragen.
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Ein ähnlicher angehobener Abschnitt ist in der Spur des Mitnehmer förderers 28A vor der Abzweigung 89 vorgesehen, um den Schleppwagen zurück in Angriff mit einem Mitnehmer des Hauptmitnehmerförderers 28 zu bringen.
An der Übergangszone 96 für den Träger, die auf die Abzweigung 89 folgt, wird der hauptsächlich angetriebene Teil 66 des Trägers aus dem Schleppwagen ausgerastet. Der zusätzlich angetriebene Teil 72 auf dem Träger wird dann von dem zusätzlichen Antriebsteil 71 auf dem Schleppwagen erfaßt, um den Träger 10 durch die Übergangszone und in eine Stellung zu befördern, wo der angetriebene Teil 66 von einem Mitnehmer des Mitnehmerförderers 77 erfaßt werden kann.
Bearbeitungsstationen können entlang der Bahn der Förderanlage für die Schleppwagen und den Träger vorgesehen sein, an denen ein Schleppwagen und ein damit gekoppelter Träger angehalten werden können. Schleppwagen und Träger können hinter einem angehaltenen Träger angesammelt werden.
Obwohl die erfindungsgemäße Förderanlage zusammen mit einer Mitnehmerförderanlage beschrieben wurde, kann sie auch unabhängig davon verwendet werden.
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Claims (1)

  1. Jervis B. Webb Company ?f ^^s
    1 U1.5 3BQ586
    Alpine Avenue
    Detroit, Michigan 48204, USA 23. Januar 1969
    Anwaltsakte M-579
    Pat ent ansprüche
    1. Förderanlage, bei der die Werkstückträger über eine Stützfläche durch einen Mitnehmerförderer weiterbewegt werden, dessen Förderbahn einen Abstand zu der Stützfläche aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Mitnehmerförderer (28) und dem Werkstückträger (10) eine weitere Förderbahn (24) vorgesehen ist, in der Schleppwagen (26) mit einer Farbvorrichtung (42) laufen, an der die Mitnehmerfinger (36) der Mitnehmer (34) angreifen, und daß die Schleppwagen (26) an den Werkstückträgern (10) lösbar angekoppelt sind.
    2. Förderanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur übertragung der Bewegung des Schleppwagens (26) auf dem Träger (10) ein Antriebsteil (60) auf dem Schleppwagen (26) vorgesehen lsta das an einem angetriebenen Teil (66) auf dem Träger (10) angreift, und daß eine Einrichtung (67, 68) zur Begrenzung der Bewegung zwischen dem Antriebsteil (60) und dem angetriebenen Teil (66) in einer Richtung quer zu der Bewegungsrichtung des Schleppwagens (26) vorgesehen iet, so daß der Träger (10) entlang einer Bahn geführt wird, die durch die Spur (24) für den
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    Schleppwagen (26) bestimmt ist.
    3. Förderanlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Begrenzung der Bewegung zwischen dem Antriebs-
    • teil (60) und dem angetriebenen Teil (66) zwei in Querrichtung und einem Abstand angeordnete Führungsplatten (67, 68), die zu einem der Teile (66) gehören und eine mittlere Führung (62) aufweist, die zu dem anderen Teil (60) gehört und von den Führungsplatten (67, 68) umfaßt wird.
    4. Förderanlage nach Anspruch 3» dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Führungsplatten (67, 68) mit dem Träger (10) auf beiden Seiten des angetriebenen Teils (66) verbunden sind, daß die mittlere'Führung (62) mit dem Antriebsteil (60) auf dem Schleppwagen (26) verbunden ist, und daß der Antriebsteil (60) und die Führung (62) hin und her bewegbar auf einer Achse angeordnet sind, die senkrecht zu der durch die Spurvorrichtung (24) für die Schleppwagen (26) gebildeten Ebene verläuft.
    5. Förderanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (10) Vorderräder (11) und Hinterräder (12) aufweist, daß der Schleppwagen (26) untereinander verbundene vordere und hintere Rolleneinheiten (4l, 44, 46, 48) aufweist, daß zur übertragung der Bewegung von dem Schleppwagen (26) auf den Träger (10) ein Antriebsteil (60) auf der vorderen Rolleneinheit (46) des Schleppwagens (26) vorgesehen ist, der an dem angetriebenen Teil (66) angreift, der auf dem Träger (10) in der Nähe der Vorderräder (11) angeordnet ist, daß eine vordere
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    Führung (62) mit dem Antriebsteil (60) und dem angetriebenen Teil (66) zur Begrenzung der dazwischen auftretenden Bewegung in einer Richtung quer zu der Bewegungsrichtung des Schleppwagens (26) zusammenwirken, und daß eine hintere Führung (70, 73) an der hinteren Rolleneinheit (48) und an dem Träger (10) vorgesehen ist, durch die die Bewegung zwischen dem Schleppwagen (26) und dem Träger (10). in eine Richtung quer zu der Bewegungsrichtung des Schleppwagens (26) begrenzt wird.
    6. Förderanlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein zusätzlicher Antriebsteil (71) auf der hinteren Rolleneinheit (48) des Schleppwagens (26) angeordnet ist,, der an einem zusätzlichen angetriebenen Teil (72) auf dem Träger (10) angreift.
    7. Förderanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet , daß zur übertragung der Bewegung des Schleppwagens (26) auf den Träger (10) ein Antriebsteil (60), ein angetriebenes Teil (66) und ein Halteteil (6l) vorgesehen ist.
    8. Förderanlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsteil (60) und der Halteteil (61) mit,dem Schleppwagen (26) verbunden sind, und daß der Halteteil (6l) in Richtung auf den Träger (10) weiter vorsteht als der Antriebsteil (60).
    .9. Förderanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein zweiter Mitnehmerförderer (77) vorgesehen ist, und daß die Spurvorrichtung (24) für den Schleppwagen (26)
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    sich zwischen dem ersten und dem zweiten Mitnehmerförderer (28, 77) erstreckt, und daß eine Einrichtung zum überführen eines Schleppwagens (26) von dem ersten Mitnehmerförderer (28) auf den zweiten Mitnehmerförderer (77) vorgesehen ist.
    10. Förderanlage nach Anspruch 93 dadurch gekennzeichnets daß die Einrichtung zum Umleiten des Schleppwagens (26) einen Hilfsmitnehmerhaken (93) aufweist, der auf dem Schleppwagen (26) hinter dem ausrastbaren Mitnehmerhaken (42) angeordnet ist, und daß der Hilfsmitnehmerhaken (93) nur dann an einem Mitnehmerfinger (36) des Mitnehmerförderers (28) angreift, wenn der Abstand zwischen der Spur des Mitnehmerförderers (28) und der Spurvorrichtung (24) des Schleppwagens (26) verkleinert ist.
    11. Pörder anlage nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung ferner eine Schaltvorrichtung aufweist, die in der Spurvorrichtung (24) für die Schleppwagen (26) vorgesehen ist.
    2. Förderanlage nach einem der Ansprüche 1 bis H3 dadurch gekennzeichnet, daß der Schleppwagen (26) in der Spurvorrichtung (24) geführte vordere und hintere Rolleneinheiten (4l, 44) aufweist, die durch Schleppstangen (40) in Längsrichtung auf Abstand gehalten werden, und daß der ausrastbare Mitnehmerhaken (42) an der vorderen Rolleneinheit (4l) und ein Teil (45) zum Ausrasten der Mitnehmerhaken (42) an der hinteren Rolleneinheit (44) angeordnet sind.
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    13. Förderanlage nach einem der Ansprifche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Spur vorrichtung (21J) für die Schleppwagen (26) über der Spur des Mitnehmerförderers (28) und
    zwischen dem Mitnehmerförderer (28) und der Stützfläche für den Träger (10) angeordnet ist, daß der ausrastbare Mitnehmerhaken (42) auf dem Schleppwagen (26) zwischen einer tieferen Antriebsstellung und einer höher liegenden Ruhestellung bezüglich den Mitnehmerfingern (36) des Mitnehmerförderers (28) senkrecht bewegbar ist, und daß die Einrichtung zum Ausrasten des Mitnehmerhakens (42) auf dem Schleppwagen (26) angeordnet ist, um den ausrastbaren Mitnehmerhaken (42) in die Ruhestellung zu bewegen, wenn die Ausrasteinrichtung an einem Gegenstand in der Bewegungsbahn des Schleppwagens (26) angreift.
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    46 Le e r s e i f e
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