DE19952798C1 - Betätigungsvorrichtung für ein Schloss, insbesondere ein Fahrzeugschloss - Google Patents
Betätigungsvorrichtung für ein Schloss, insbesondere ein FahrzeugschlossInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf eine Betätigungsvorrichtung für ein Schloß, insbesondere ein Fahrzeugschloß, durch welche das Schloß in eine Schließ- und eine Offenstellung überführbar ist und die durch eine Sicherungsvorrichtung in eine gesicherte und eine entsicherte Lage überführbar ist. Die Vorrichtung weist eine Handhabe auf, deren Betätigung wenigstens im entriegelten Zustand eine lineare Bewegung eines ersten Übertragungsgliedes bewirken kann. Dieses weist eine Mitnehmervorrichtung auf, die durch mechanische Wechselwirkung ihrer Kontaktfläche mit einer sie bereichsweise überlappenden Kontaktfläche eines zweiten Übertragungsgliedes die Bewegung auf dieses übertragen kann. Im gesicherten Zustand ist wenigstens die Bewegung des zweiten Übertragungsgliedes unterbunden. Die erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung zeichnet sich dadurch aus, daß das erste Übertragungsglied als verdrehbare und axial verschiebliche Welle ausgebildet ist, die einen radial ausragenden Vorsprung aufweist, der im entsicherten Zustand der Mitnahme des zweiten Übertragungsgliedes dient, während er im gesicherten Fall durch Verdrehung der Welle vermittels der Sicherungsvorrichtung aus dem Überlappungsbereich mit dem zweiten Übertragungsglied verschwenkt ist. In der bevorzugten Ausführungsform ist das zweite Übertragungsglied als Schwenkhebel gestaltet. Die erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung ist unabhängig vom Betätigungszustand der Handhabe jederzeit in den gesicherten Zustand überführbar. ...
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Betätigungsvorrichtung für ein
Schloß, insbesondere ein Fahrzeugschloß, der im Oberbegriff von
Anspruch 1 genannten Art.
Derartige Betätigungsvorrichtungen dienen der Überführung eines
Schlosses von einer Schließstellung einerseits in eine Offenstellung
andererseits. Hierzu betätigt der Benutzer eine Handhabe, deren
Bewegung durch ein oder mehrere Übertragungsglieder auf ein
Betätigungsgestänge des Schlosses übertragen wird. Bei der Bewegung
der Handhabe kann es sich beispielsweise um die lineare Bewegung einer
Taste oder eine Schwenkbewegung eines Schwenkhebels handeln. Es sind
Betätigungsvorrichtungen bekannt, bei denen die Bewegung der
Handhabe in eine lineare Bewegung eines ersten Übertragungsgliedes
umgesetzt wird. Hierdurch wird mittelbar die Bewegung eines zweiten
Übertragungsgliedes bewirkt. Bei dem zweiten Übertragungsglied kann
es sich um einen Schwenkhebel, einen Schieber oder ähnliches handeln.
Das zweite Übertragungsglied steht mittelbar oder unmittelbar mit dem
Betätigungsgestänge für das Schloß in Verbindung. Das zweite
Übertragungsglied steht mit dem ersten in einer Wirkverbindung, oder
kann in eine solche gebracht werden, was durch Anlenken oder durch
eine Mitnehmervorrichtung realisiert sein kann. In jedem Fall weisen das
erste und das zweite Übertragungsglied Kontaktflächen auf, die einander
wenigstens bereichsweise überlappen. Bei Betätigung können diese
Kontaktflächen miteinander in Wechselwirkung treten. Außer der
eigentlichen Betätigung des Schlosses muß eine Betätigungsvorrichtung
der vorgenannten Art auch eine Sicherungsfunktion erfüllen.
Insbesondere bei linear beweglichen Handhaben ist es üblich, im
gesicherten Zustand die Betätigung der Handhabe selbst, z. B. durch
Einschieben eines Sicherungselementes in den Hubweg des ersten
Übertragungsgliedes, zu unterbinden. Allerdings besteht hierbei die
Gefahr der Zerstörung bei übermäßiger Kraftanwendung auf die
gesicherte Handhabe. Außerdem könnte nach erfolgter Zerstörung des
Sicherungselementes die Betätigungsvorrichtung u. U. ohne weiteres
betätigt und das Schloß geöffnet werden.
In der DE 35 20 101 A1 ist eine Tür
zentralverriegelung, insbesondere für Kraftfahrzeuge DE-OS 26 56 215 eine
Schließung für Kraftwagen und DE 36 23 990 A1 ein Schließsystem
für eine Fahrzeugtür beschrieben.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Betätigungsvorrichtung der
gattungsgemäßen Art zu schaffen, deren Handhabe auch im gesicherten
Zustand betätigbar ist, wobei die zur Überführung des Schlosses von der
Schließ- in die Offenstellung notwendige Wirkverbindung jedoch nur im
Entriegelungsfall hergestellt werden kann.
Diese Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale des kennzeichnenden
Teils von Anspruch 1.
Diesen kommt im einzelnen folgende Bedeutung zu. Das linear
bewegliche, erste Übertragungsglied ist als axial verschiebliche und
verdrehbare Welle ausgestaltet. Diese Welle weist einen radial
ausragenden Vorsprung mit einer Kontaktfläche auf, die bei Betätigung
der Handhabe im entsicherten Zustand mit einer korrespondierenden
Kontaktfläche des zweiten Übertragungsgliedes in Wechselwirkung tritt
und eine Bewegung des letzteren bewirkt. Statt zur Sicherung die
Axialbewegung des ersten Übertragungsgliedes, z. B. durch Einfahren
eines Anschlages in den Hubweg, zu blockieren, wird eine Überführung
der Sicherungsvorrichtung in die Sicherungsstellung durch eine
Verdrehung der Welle bewirkt, wodurch der im entsicherten Zustand als
Mitnehmer dienende Vorsprung aus dem Überlappungsbereich mit der
Kontaktfläche des zweiten Übertragungsgliedes verschwenkt wird. Bei
neuerlicher Betätigung der Handhabe wird nach wie vor die Welle in
eine lineare, axiale Bewegung versetzt, eine Wirkverbindung zum
zweiten Übertragungsglied wird jedoch nicht hergestellt. Eine
Überführung des Schlosses von der Schließ- in die Offenstellung ist
damit nicht möglich. Zugleich kann auch übermäßige Kraftanwendung
auf die Handhabe keine Beschädigung des Betätigungsmechanismus
hervorrufen, da die dem Benutzer zugänglichen Teile der
Betätigungsvorrichtung in unveränderter Weise reagieren.
Um Fehlbedienungen der Sicherungsvorrichtung, die z. B. als
funkgesteuerte Zentralverriegelung ausgeführt sein kann, zu verhindern,
ist es vorteilhaft, die Funktionalität der Sicherungsvorrichtung nicht nur
unabhängig vom Zustand des Schlosses, sondern auch unabhängig vom
Zustand der Betätigungsvorrichtung, insbesondere der Handhabe zu
gestalten. Zunächst sollte die Betätigungsvorrichtung so beschaffen sein,
daß eine Verdrehung der Welle von der entsicherten in die gesicherte
Lage auch bei hergestellter Wirkverbindung, d. h. bei Kontakt der
korrespondierenden Kontaktflächen des Mitnehmer-Vorsprungs an der
Welle und des zweiten Übertragungsgliedes, möglich ist. Hierzu sollten
die Kontaktflächen selbst glatt und vorsprungsfrei ausgebildet sein.
Damit kann die Betätigungsvorrichtung auch bei betätigter Handhabe
verriegelt werden.
Da es nicht in allen Fällen notwendig ist, auch eine Überführung von der
gesicherten in die entsicherte Lage bei betätigter Handhabe zu
ermöglichen, kann es ausreichend sein, eine solche Überführung zu
unterbinden. Die Betätigungsvorrichtung bliebe damit in gesichtertem
Zustand; die Sicherungsvorrichtung müßte erneut betätigt werden. Dies
kann durch einen weiteren, radialen Vorsprung der Welle oberhalb des
Mitnehmervorsprungs oder durch eine axial langgestreckte Formgebung
des Mitnehmervorsprunges erreicht werden. Bei dem Versuch einer
Verdrehung der Welle in Entsicherungsrichtung und bei betätigter
Handhabe würde dieser Vorsprung bzw. dieser Bereich des
Mitnehmervorsprunges an dem zweiten Übertragungsglied einen
Anschlag finden und so einer Verdrehung der Welle entgegenwirken.
Noch günstiger ist es, auch die Überführung der Betätigungsvorrichtung
von der gesicherten in die entsicherte Lage bei betätigter Handhabe zu
ermöglichen. Ein weiterer Vorsprung oder eine axial langgestreckte
Formgebung des Mitnehmer-Vorsprungs, wie zuvor beschrieben, käme
hierbei nicht in Frage. Vielmehr würde bei Verdrehung der Welle der
Mitnehmer-Vorsprung in den Überlappungsbereich mit dem zweiten
Übertragungsglied verschwenkt, wobei jedoch die Stellung der
wechselwirkenden Elemente in axialer Reihenfolge umgekehrt würde.
Beim Loslassen der Handhabe würde das zweite Übertragungsglied nach
oben in eine nicht vorgesehene Stellung mitgenommen werden, wo es
sich im ungünstigsten Fall zwischen Mitnehmer-Vorsprung und Gehäuse
verklemmen könnte. Derartige Fehlbedienungen lassen sich ausschließen,
indem das zweite Übertragungsglied zweiteilig ausgeführt wird, wobei
ein vorderer Teil klappbar an dem Hauptkörper des zweiten
Übertragungsgliedes angeordnet ist. Hierdurch wird der vordere Teil
beim Loslassen der Handhabe automatisch aus dem Überlappungsbereich
geklappt. Eine vorzugsweise vorgesehene Federbelastung kann
sicherstellen, daß der vordere Teil danach wieder in seine betriebsbereite
Lage zurückgeklappt wird.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen,
der speziellen Beschreibung und den Zeichnungen, die
Ausführungsbeispiele der Erfindung enthalten. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Gesamtansicht, teilweise
ausgebrochen, der Betätigungsvorrichtung, des
Betätigungsgestänges und Teilen des Schlosses, wobei
sich das Schloß in Schließstellung befindet, das System
entsichert und die Handhabe nicht betätigt ist,
Fig. 2 eine Detailansicht von erstem und zweitem
Übertragungsglied der Betätigungsvorrichtung, wobei das
System entsichert und die Handhabe nicht betätigt ist,
Fig. 3 eine Detailansicht von erstem und zweitem
Übertragungsglied der Betätigungsvorrichtung, wobei das
System entsichert und die Handhabe betätigt ist und sich
das zweite Übertragungsglied in maximaler
Auslenkungslage befindet,
Fig. 4 eine Detailansicht von erstem und zweitem
Übertragungsglied der Betätigungsvorrichtung, wobei das
System gesichert und die Handhabe nicht betätigt ist,
Fig. 5 eine Detailansicht von erstem und zweiten
Übertragungsglied der Betätigungsvorrichtung, wobei das
System gesichert und die Handhabe betätigt ist,
Fig. 6 eine Detailansicht von erstem und zweitem
Übertragungsglied der Betätigungsvorrichtung, wobei das
System gesichert und die Handhabe betätigt ist, während
der Versuch der Entsicherung durch Verdrehung der Welle
an dem Kontakt zwischen Vorsprung und zweitem
Übertragungsglied scheitert,
Fig. 7 eine perspektivische Gesamtansicht, teilweise
ausgebrochen, der Betätigungsvorrichtung, des
Betätigungsgestänges sowie Bereichen des Schlosses,
wobei sich das Schloß in Offenstellung befindet, die
Betätigungsvorrichtung entsichert und die Handhabe
betätigt ist, während die Vorrichtung durch Verdrehen der
Welle von der entsicherten in die gesicherte Lage
überführt wird,
Fig. 8 Ansicht gemäß der Linie VIII-VIII in Fig. 1, wobei in
entsicherter Lage der Vorsprung der Welle in dem
Überlappungsbereich mit dem zweiten Übertragungsglied
geschwenkt ist,
Fig. 9 Darstellung analog zu Fig. 8, wobei jedoch in gesichertem
Zustand der Vorsprung der Welle aus dem
Überlappungsbereich mit dem zweiten Übertragungsglied
verschwenkt ist,
Fig. 10 eine Detailansicht von Bereichen der Sicherungs
vorrichtung in Seitenansicht,
Fig. 11 eine Detailansicht von Bereichen der Sicherungs
vorrichtung in Unteransicht gemäß XI in Fig. 10,
Fig. 12 Darstellung analog zu Fig. 5, jedoch mit 2-teilig
ausgeführtem, zweiten Übertragungsglied,
Fig. 13 Darstellung analog zu Fig. 6, jedoch mit 2-teilig
ausgeführtem, zweitem Übertragungsglied und ohne die
Entriegelungsbewegung verhindernde Kontaktfläche,
Fig. 14 die Rückstellung der betätigten Handhabe aus der in
Fig. 13 dargestellten Phase.
Fig. 1 zeigt in einer perspektivischen Gesamtansicht eine
Betätigungsvorrichtung 10 in der bevorzugten Ausführungsform. Außer
der Betätigungsvorrichtung 10 selbst sind das Betätigungsgestänge 60,
ausgeführt als Bowdenzugsystem und Teile des Schlosses 70 dargestellt.
Eine Handhabe 40 ist über eine Führung 41 mit dem Gehäuse 11 der
Betätigungsvorrichtung 10 verbunden, das deren wesentliche, funktionale
Elemente sowie die Sicherungsvorrichtung 50 beinhaltet. Im
Montageendzustand wird lediglich die Handhabe 40 sichtbar sein,
während alle übrigen Komponenten im Inneren der zu verschließenden
Tür, Klappe o. ä. untergebracht sind. Über die Handhabe 40, die in der
Führung 41 linear beweglich angeordnet ist, wird das erste
Übertragungsglied, das als Welle 20 ausgebildet ist, ebenfalls linear
bewegt. Die Welle ist dabei durch eine Führung 12 im Gehäuse 11 sowie
durch eine Hülse 51 gelagert, die der Sicherungsvorrichtung 50
zuzuordnen ist, und auf die weiter unten detaillierter eingegangen
werden soll. Auf weiter unten näher zu erläuternde Weise wird die
Bewegung der Welle 20 durch die Mitnehmervorrichtung in Form des
Vorsprungs 21 auf das als Schwenkhebel 30 ausgeführte zweite
Übertragungsglied übertragen. Der einen vorderen Arm 31 und einen
hinteren Arm 32 umfassende Schwenkhebel 30 ist mit einem
Lagerauge 33 an einem mit dem Gehäuse 11 verbundenen Lagerzapfen 34
schwenkbeweglich gelagert. In der bevorzugten Ausführungsform ist der
Lagerzapfen 34 aus zwei elastisch verbundenen Halbschalen gefertigt,
die mit dem Lagerauge 33 eine Clipsverbindung eingehen. Dies hat
besondere Vorteile bei der Montage. Selbstverständlich sind auch andere
Verbindungen, wie Vernietung oder Verschraubung, ggf. unter
Verwendung einer gesonderten Lagerhülse, möglich. Der vordere Arm 31
des Schwenkhebels 30 dient mit seinen Kontaktflächen im vorderen
Bereich der Wechselwirkung mit der Welle 20. Der hintere Arm 32 dient
im wesentlichen der Verbindung mit dem Betätigungsgestänge 60. In der
bevorzugten Ausführungsform, in welcher das Betätigungsgestänge 60
als Bowdenzugsystem ausgeführt ist, trägt der hintere Arm 32 eine
Aufnahme 321 für ein Ansatzstück 611 des Innenzuges 61. Der
Innenzug 61 wird in dem Außenzug 62 geführt, der mit seiner
Halterung 621 am Gehäuse 11 und mit seiner Halterung 622 am
Schloß 70 festgelegt ist. Analog zu dem betätigungsvorrichtungsseitigen
Ansatzstück 611 weist der Innenzug 61 ein mit beweglichen Teilen des
Schlosses 70 verbundenes Ansatzstück 612 auf. Eine von der
bevorzugten Form abweichende Ausführung des
Betätigungsgestänges 60, z. B. als System starrer, gelenkig verbundener
Glieder ist unabhängig von der Ausgestaltung der
Betätigungsvorrichtung, ebenfalls anwendbar. Die im Gehäuse 11
gelegene Sicherungsvorrichtung 50 umfaßt außer der bereits erwähnten
Hülse 51 den Schieber 55 und die Zentralverriegelungskomponente 56.
Aufgabe der Sicherungsvorrichtung 50 ist eine bereichsweise Verdrehung
der Welle 20 um ihre Längsachse. Die in den Fig. 1, 7, 10 und 11
gezeigte, bevorzugte Ausführungsform ist aufgrund ihrer einfachen
Bauweise besonders vorteilhaft. Selbstverständlich ist auch jeder andere
Mechanismus einsetzbar, der geeignet ist, eine Verdrehung der Welle 20
herbeizuführen. Auf die Einzelheiten des Zusammenwirkens von
Welle 20 und Sicherungsvorrichtung 50 soll im Folgenden bei der
Beschreibung der Detaildarstellungen eingegangen werden.
Fig. 1 stellt das Schließsystem mit Betätigungsvorrichtung in der
folgenden Konstellation dar: Schloß 70 in Schließstellung, System
entsichert, Handhabe 40 nicht betätigt.
In den Fig. 2-6 werden die wesentlichen Phasen der Wechselwirkung
zwischen erstem und zweitem Übertragungsglied, d. h. zwischen der
Welle 20 und dem Schwenkhebel 30 in der bevorzugten Ausführungsform
dargestellt. Bewegungspfeile 8x.y (z. B. 84.2) deuten dabei jeweils die
Bewegung der Welle 20 an, die erforderlich ist, um von der in Figur x
(z. B. Fig. 4) gezeigten Betätigungsphase zu der in Figur y (z. B. Fig. 2)
dargestellten zu gelangen. Gestrichelt dargestellt sind Bewegungspfeile,
die einen in der bevorzugten Ausführungsform unmöglichen Übergang
andeuten.
Die in Fig. 2 dargestellte Konstellation entspricht derjenigen aus Fig. 1.
In dieser Detailzeichnung erkennbar sind die Versteifungsrippen 22, 23
der Welle 20. Diese haben nicht nur die Aufgabe, eine erhöhte
Biegesteifigkeit der Welle 20 zu erzielen, sondern dienen, wie weiter
unten näher erläutert wird, in ihrem unteren Bereich 23 auch der
drehfesten und axial verschieblichen Lagerung der Welle 20 in der
Hülse 51. Ein Anschlag 13, der mit dem Gehäuse 11 verbunden ist, ist
für die Funktionalität der Betätigungsvorrichtung nicht zwingend
erforderlich. Er begrenzt jedoch den Bewegungsfreiraum des
Schwenkhebels 30, indem dessen, vorzugsweise mit einer
Versteifungsrippe 35 versehener, vorderer Arm 31 hier ein Widerlager
findet. Hierdurch kann der Schwenkarm 30 auch durch Erschütterungen
während der Fahrt nicht in eine unplanmäßige Stellung überführt werden.
Selbstverständlich ist es auch möglich, einen analogen Anschlag in
Wechselwirkung mit dem hinteren Arm 32 des Schwenkhebels 30
vorzusehen.
Durch eine Abwärtsbewegung der Welle 20 in Fig. 2, die durch
Betätigung der Handhabe 40 gemäß Bewegungspfeil 82.3 ausgelöst
werden kann, wird der radiale Vorsprung 21 mit der Welle 20 bewegt, so
daß seine Mitnehmerkontaktfläche 211 mit der
Mitnehmerkontaktfläche 311 in Wechselwirkung kommt. Weiterer
Vortrieb der Welle 20 erzeugt eine Schwenkbewegung des
Schwenkhebels 30 bis zu seiner maximalen Betätigungsstellung gemäß
Fig. 3. Hierdurch wird das Schloß 70 von seiner Schließ- in seine
Offenstellung überführt. Rücküberführung gemäß Bewegungspfeil 83.2
der Handhabe 40, die vorzugsweise federbelastet ist, führt auch zu einer
Rückstellung der Welle 20 und des Schwenkhebels 30.
Die Überführung des Systems in den Sicherungszustand kann aus jeder
der beiden in den Fig. 2 und 3 dargestellten Phasen gemäß den
Bewegungspfeilen 82.4 und 83.5 erfolgen. Durch Drehung der Welle 20
wird die Mitnehmerkontaktfläche 211 aus dem Überlappungsbereich mit
der Mitnehmerkontaktfläche 311 verschwenkt. Dies ist aus den Fig. 8
und 9 besonders deutlich ersichtlich. Die dunkel schraffierte
Mitnehmerkontaktfläche 211 ist in Fig. 8 aus dem Überlappungsbereich
mit dem Arm 31 verschwenkt, während sie ihn in Fig. 9 überlappt.
Besonders einfach ist die Überführung gemäß Bewegungspfeil 82.4 aus
der in Fig. 2 dargestellten Phase in die in Fig. 4 dargestellte. Bei der
Verdrehung der Welle 20 erfolgt keine Wechselwirkung zwischen dem
Schwenkhebel 30 und Bereichen der Welle 20. Auch eine Verdrehung der
Welle 20 in die gesicherte Stellung bei betätigter Handhabe ist möglich.
Hier wird die Welle 20, ausgehend von der in Fig. 3 dargestellten Phase
gemäß dem Bewegungspfeil 83.5 in die in Fig. 5 dargestellte Phase
vorgenommen. Hierbei steht die Mitnehmerkontaktfläche 211 des
radialen Vorsprungs 21 mit der Mitnehmerkontaktfläche 311 des
vorderen Arms 31 des Schwenkhebels 30 in Wechselwirkung. Eine
Verdrehung der Welle 20 ist dennoch möglich, sofern die
Kontaktflächen 211, 311 selbst glatt und vorsprungsfrei ausgestaltet
sind. Mit dem Verschwenken der Welle 20 wird, wie aus Fig. 5
besonders deutlich ersichtlich, der radiale Vorsprung 21 aus dem
Überlappungsbereich mit dem vorderen Arm 31 verschwenkt. Die aus
den Kontaktflächen 211 und 311 gebildete Mitnehmervorrichtung ist in
gesicherter Stellung außer Eingriff. Eine Betätigung der Handhabe 40
bewirkt zwar nach wie vor eine Axialbewegung der Welle 20, führt
jedoch nicht mehr zu einer Bewegung des Schwenkarmes 30.
Grundsätzlich wäre es wünschenswert, eine Überführung der
Sicherungsvorrichtung von der gesicherten in die entsicherte Lage und
zurück völlig unabhängig vom Zustand der übrigen Komponenten des
Verschlusses zu gestalten. In vielen Fällen ist es jedoch ausreichend,
allein die oben geschilderte Sicherung des Systems unabhängig vom
Betätigungszustand der Handhabe 40 zu gestalten. Die Ermöglichung
auch der Rücküberführung in den entsicherten Zustand bei betätigter
Handhabe 40 ist, wie weiter unten beschrieben, mit erheblichem
Mehraufwand verbunden. Kann also auf diese Funktionalität verzichtet
werden, so muß zumindest sichergestellt werden, daß der Versuch einer
Betätigung der Welle 20 in Entsicherungsrichtung bei betätigter
Handhabe 40 nicht zu Fehlfunktionen führt. Dies kann dadurch erreicht
werden, daß an dem Vorsprung 21 eine Anschlagskontaktfläche 212
vorgesehen ist, die bei einem solchen Versuch an der
Anschlagskontaktfläche 312 des vorderen Arms 31 des Schwenkhebels
30 anschlägt. Diese Wechselwirkung ist in Fig. 6 dargestellt. Die
Anschlagskontaktfläche 212 kann, wie im gezeigten
Ausführungsbeispiel, als axiale Erstreckung des Vorsprungs 21 realisiert
sein. Selbstverständlich ist es auch möglich, hierfür einen separaten
Vorsprung vorzusehen.
Eine Variante hierzu, die eine Überführung der Welle 20 zwischen der
gesicherten und der entsicherten Lage in beliebiger Richtung gestattet,
ist in den Fig. 12-14 dargestellt. Der vordere Arm 31 des
Schwenkhebels 30 ist hier 2-teilig ausgeführt. Der hintere Teil 31.1 und
der vordere Teil 31.2 sind über ein Scharniergelenk 36 miteinander
verbunden. Der in Fig. 12 dargestellte Zustand entspricht analog dem in
Fig. 5 dargestellten. Neben der mehrteiligen Ausführung des vorderen
Arms 31 des Schwenkhebels 30 ist jedoch als Unterschied zu Fig. 5 das
Fehlen der Anschlagskontaktfläche 212 zu erkennen. Drehung der Welle
20 gemäß dem Betätigungspfeil 812.13 überführt das System in den
entsicherten Zustand. Diese Überführung war bei der in den Fig. 5 und 6
dargestellten Ausführungsform durch die Anschlagskontaktfläche 212
unterbunden. Wie aus Fig. 13 ersichtlich, kommt der vordere Teil 31.2
des Armes 31 zwischen dem Vorsprung 21 und der Führung 12 zu liegen.
Bei einteilig ausgeführtem vorderen Arm 31 würde ein Loslassen der
Handhabe 40 zu einer Verklemmung des Armes 31 zwischen dem
Vorsprung 21 und der Führung 12 führen. Bei 2-teiligem Arm 31
hingegen kann der vordere Teil 31.2 aus dem Überlappungsbereich mit
dem Vorsprung 21 wegklappen, wie dies in Fig. 14 dargestellt ist. Um
nach Rückstellung der Handhabe 40 auch eine Rückstellung des
weggeklappten Abschnitts 31.2 sicherzustellen, können beispielsweise
Federmittel 37 vorgesehen sein. In jedem Fall muß das
Scharniergelenk 36 so angebracht sein, daß die Rückstellung der
Handhabe ein Wegklappen des Vorderteils 31.2 bewirkt, während eine
Belastung in entgegengesetzter Richtung entsprechender Widerstand
entgegengebracht wird, so daß die planmäßige Betätigung analog zu der
in den Fig. 2 und 3 dargestellten Ausführungsform erfolgen kann.
Fig. 7 zeigt nochmals eine perspektivische Gesamtdarstellung des
Schließsystems mit der Betätigungsvorrichtung 10 in einer Konstellation,
die sich durch Verdrehung der Welle 20 gemäß Bewegungspfeil 83.5 auf
halbem Weg zwischen den in den Fig. 3 und 5 dargestellten Phasen
ergibt. Erkennbar ist hier das Aufeinandergleiten der Mitnehmer-
Kontaktflächen 211 und 311 des radialen Vorsprungs 21 und des
vorderen Arms 31 des Schwenkhebels 30.
In den Fig. 10 und 11 sind Details der Sicherungsvorrichtung dargestellt.
Die Welle 20 ist axial verschieblich in einer zentralen Ausnehmung 52
der Hülse 51 gelagert. Die Ausnehmung 52 weist Nuten 521 auf, deren
Form den Versteifungsrippen 23 der Welle 20 angepaßt ist. Die Hülse 51
ist ihrerseits drehbeweglich in den Klammern 54 gelagert.
Vorteilhafterweise sind die Klammern 54 als formelastische
Kunststoffclipse ausgeformt, die in entsprechende Nuten der Hülse 51
eingreifen. Weiter weist die Hülse 51 einen exzentrischen Fortsatz 53
auf, der mit seitlichen Zapfen 531 versehen ist. Die Zapfen 531 greifen
in nicht dargestellte Lageraugen, vorzugsweise Langlöcher, des
Schiebers 55 ein. Eine Betätigung der Sicherungsvorrichtung 50,
vorteilhafterweise die Zentralverriegelungskomponente 56, bewirkt
zunächst eine lineare Verschiebung des Schiebers 55. Diese wird über
die Lageraugen des Schiebers 55 und die Zapfen 531 in eine
Rotationsbewegung der Hülse 51 und damit der Welle 20 umgewandelt.
Die Rotationsrichtung der Welle 20 ist abhängig von der
Bewegungsrichtung des Schiebers 55.
Die in den Fig. 1-14 dargestellten Ausführungsformen eines
Verschlusses mit erfindungsgemäßer Betätigungsvorrichtung stellen
lediglich besonders vorteilhafte Ausführungsbeispiele dar. Als eine
mögliche Abwandlung kann das zweite Übertragungsglied statt als
Schwenkarm 30 etwa in Form eines Schiebers o. ä. gestaltet sein.
10
Betätigungsvorrichtung
11
Gehäuse
12
Führung
13
Anschlag
20
Welle
21
radialer Vorsprung
211
Mitnehmer-Kontaktfläche
212
Anschlag-Kontaktfläche
22
Breiter Teil einer
Versteifungsrippe
23
Schmaler Teil einer
Versteifungsrippe
30
Schwenkhebel
30.1
Schwenkhebel in der Ruhelage
30.2
Schwenkhebel in der
maximalen Ausenkungslage
31
vorderer Arm von
30
31.1
hinterer Teil der zweiteilig
ausgeführten Variante von
31
31.2
vorderer Teil der zweiteilig
ausgeführten Variante von
31
311
Mitnehmer-Kontaktfläche
312
Anschlag-Kontaktfläche
32
hinterer Arm von
30
321
Aufnahme für
611
33
Lagerauge
34
Lagerzapfen
35
Versteifungsrippe
35.1
hinterer Teil von
35
bei
zweiteilig ausgeführter
Variante von
31
35.2
vorderer Teil von
35
bei
zweiteilig ausgeführter
Variante von
31
36
Scharniergelenk
37
Rückstellfeder
40
Handhabe
41
Führung
50
Sicherungsvorrichtung
51
Hülse
52
Durchführung
521
Nut
53
Fortsatz
531
Zapfen
54
Lager
55
Schieber
56
ZV-Komponente
60
Betätigungsgestänge
61
Innenzug
611
Ansatzstück
612
Ansatzstück
62
Außenzug
621
Halterung
622
Halterung
70
Schloß
82.3
Bewegungspfeil
82.4
Bewegungspfeil
83.2
Bewegungspfeil
83.5
Bewegungspfeil
84.2
Bewegungspfeil
85.6
Bewegungspfeil
812.13
Bewegungspfeil
813.12
Bewegungspfeil
813.14
Bewegungspfeil
Claims (19)
1. Betätigungsvorrichtung für ein Schloß (70), insbesondere ein
Fahrzeugschloß,
durch welche das Schloß (70) von einer Schließ- in eine Offenstellung überführbar ist
und die durch eine Sicherungsvorrichtung (50) in eine gesicherte und eine entsicherte Lage überführbar ist,
mit einer Handhabe (40), deren Betätigung im entsicherten Zustand der Überführung des Schlosses (70) in die Offenstellung dient,
wobei eine lineare Bewegung eines ersten Übertragungsgliedes bewirkt wird,
das eine Mitnehmervorrichtung aufweist, die durch mechanische Wechselwirkung ihrer Kontaktfläche (211) mit einer sie bereichsweise überlappenden Kontaktfläche (311) eines zweiten Übertragungsgliedes, das mit einem Betätigungs gestänge (60) für das Schloß (70) zusammenwirkt, die Bewegung auf dieses zweite Übertragungsglied überträgt,
wohingegen im gesicherten Zustand wenigstens die Bewegung des zweiten Übertragungsgliedes unterbunden ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
das erste Übertragungsglied als verdrehbare und axial verschiebliche Welle (20) ausgebildet ist, die einen radial ausragenden Vorsprung (21) aufweist, der im entsicherten Zustand der Mitnahme des zweiten Übertragungsgliedes dient während er im gesicherten Zustand durch Verdrehung der Welle (20) vermittels der Sicherungsvorrichtung (50) aus dem Überlappungsbereich mit dem zweiten Übertragungsglied verschwenkt ist.
durch welche das Schloß (70) von einer Schließ- in eine Offenstellung überführbar ist
und die durch eine Sicherungsvorrichtung (50) in eine gesicherte und eine entsicherte Lage überführbar ist,
mit einer Handhabe (40), deren Betätigung im entsicherten Zustand der Überführung des Schlosses (70) in die Offenstellung dient,
wobei eine lineare Bewegung eines ersten Übertragungsgliedes bewirkt wird,
das eine Mitnehmervorrichtung aufweist, die durch mechanische Wechselwirkung ihrer Kontaktfläche (211) mit einer sie bereichsweise überlappenden Kontaktfläche (311) eines zweiten Übertragungsgliedes, das mit einem Betätigungs gestänge (60) für das Schloß (70) zusammenwirkt, die Bewegung auf dieses zweite Übertragungsglied überträgt,
wohingegen im gesicherten Zustand wenigstens die Bewegung des zweiten Übertragungsgliedes unterbunden ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
das erste Übertragungsglied als verdrehbare und axial verschiebliche Welle (20) ausgebildet ist, die einen radial ausragenden Vorsprung (21) aufweist, der im entsicherten Zustand der Mitnahme des zweiten Übertragungsgliedes dient während er im gesicherten Zustand durch Verdrehung der Welle (20) vermittels der Sicherungsvorrichtung (50) aus dem Überlappungsbereich mit dem zweiten Übertragungsglied verschwenkt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
wechselwirkenden Kontaktflächen (211; 311) des Vorsprungs (21)
und des zweiten Übertragungsgliedes (30) hinreichend glatt und
vorsprungfrei ausgeführt sind, um auch im Wechselwirkungsfall eine
Verdrehung der Welle (20) in Sicherungsrichtung zu erlauben.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das zweite Übertragungsglied (30) durch
Betätigung der Handhabe (40) im entsicherten Zustand aus einer
Ruhelage ausgelenkt wird und bei Abwesenheit einer über die
Kontaktfläche (211) des Vorsprungs (21) übertragenen Kraft
selbsttätig wenigstens annähernd in die Ruhelage zurückkehrt.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Welle (20) ein eine Kontaktfläche (212)
aufweisender Vorsprung vorgesehen ist, der bei betätigter
Handhabe (20) einer Verdrehung der Welle (20) in
Entsicherungsrichtung durch Anschlag an einer korrespondieren
Kontaktfläche (312) des zweiten Übertragungsgliedes (30)
entgegenwirkt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die die
Verdrehung der Welle verhindernde Kontaktfläche (212) an einer
axialen Verlängerung des der Mitnahme des zweiten Übertragungs
gliedes (30) dienenden Vorsprung (21) vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß für die
Mitnahme des zweiten Übertragungsgliedes und für die Verhinderung
einer Verdrehung der Welle unterschiedliche Vorsprünge vorgesehen
sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß das zweite Übertragungsglied (30) wenigstens
zweiteilig aufgebaut ist, wobei ein vorderer Teil (31.2) klappbar an
einem hinteren Teil (31.1) befestigt ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich der
klappbare Vorderteil (31.2) nach Verdrehung der Welle (20) bei
betätigter Handhabe (40) in Entsicherungsrichtung so mit dem Mit
nehmer-Vorsprung (21) überlappt, daß die Kontaktflächen (221; 311)
voneinander weg weisen und daß bei Rückstellung der Handhabe (40)
der klappbare Vorderteil (31.2) aus dem Überlappungsbereich klappt.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 und 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß der klappbare Vorderteil (31.2) über ein
Scharniergelenk an dem hinteren Teil (31.1) des zweiten Übertra
gungsgliedes angelenkt ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß eine Rückstellfeder (37) vorgesehen ist, die bei
Abwesenheit äußerer Kräfte den klappbaren Vorderteil (31.2) in
seine Ruhelage zurückstellt.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Welle (20) radial abstehende und sich axial
erstreckende Versteifungsrippen (22, 23) aufweist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß das zweite Übertragungsglied als Schwenkhebel (30)
ausgebildet ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß das zweite Übertragungsglied als Schieber ausgebildet
ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Betätigungsgestänge (60) für das Schloß (70) eine
Bowdenzugkonstruktion ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Betätigungsgestänge (60) für das Schloß (70) aus
starren, gelenkig verbundenen Elementen aufgebaut ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Betätigungsglied (40) als Taste ausgeführt ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Betätigungsglied (40) als Schwenkhebel ausgeführt
ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Welle (20) in einer drehbeweglich gelagerten
Hülse (51) axial verschieblich und drehfest gelagert ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die
Hülse (51) über einen Schieber (55), der an einem exzentrischen
Fortsatz (53) der Hülse (51) angreift, verdrehbar ist.
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DE19952798A DE19952798C1 (de) | 1999-11-03 | 1999-11-03 | Betätigungsvorrichtung für ein Schloss, insbesondere ein Fahrzeugschloss |
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