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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Flüssigkeitsentnahme
aus einem Schlauchsegment einer Blutkonserve nach dem Oberbegriff
der Patentansprüche
1, 3, 26 und 30.
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Blutkonserven
werden vor einer Transfusion regelmäßig auf Verträglichkeit
getestet. Zu diesem Zweck ist an dem Beutel der Blutkonserve ein
Kunststoffschlauch angeformt, welcher durch Querverschweißungen in
mehrere abgeschlossene Segmente unterteilt ist, die eine ausreichende
Menge der zu prüfenden
Blutflüssigkeit
enthalten. Zum Entnehmen der Flüssigkeit
sind Aufstechwerkzeuge beispielsweise aus der
DE 196 44 644 C1 bekannt.
Dabei wird eine Entnahmekanüle
verwendet, die mit ihrem freien Ende in einer Sacklochbohrung eines
zylindrischen Körpers
angeordnet ist, während
das davon abgewandte Kanülenende
in einem Anschlußstück mündet. Zur
Blutentnahme wird das Schlauchsegment manuell in die Bohrung eingeführt und
dadurch aufgestochen. Die Flüssigkeit
kann dann durch Ausquetschen des Schlauchsegments über die
Entnahmekanüle
in ein Probengefäß transferiert
werden. Hierbei hat sich als nachteilig herausgestellt, daß für die ausführende Person
ein hohes Kontaminationsrisiko besteht, daß das Blut hygienisch nicht
einwandfrei entnommen wird, daß der
manuelle Entnahmevorgang arbeitsintensiv und fehleranfällig ist,
daß Identifikationsfehler
bei der Zuordnung der Proben auftreten können, und daß die Menge
der entnommenen Proben und deren Verdünnung häufig nicht hinreichend definiert
ist.
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Ausgehend
hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Entnahmevorrichtung
und ein entsprechendes Verfahren zu entwickeln, womit die vorgenannten
Nachteile vermieden werden und sichergestellt ist, daß bei vereinfachter
Bedienung das Kontaminationsrisiko und Identifikationsfehler weitgehend
eliminiert werden und die entnommene Flüssigkeit in ihren Eigenschaften
nicht beeinträchtigt wird.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe werden die in den unabhängigen Patentansprüchen 1,
3, 26 und 30 angegebenen Merkmalskombinationen vorgeschlagen. Vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus
den abhängigen Ansprüchen.
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Dementsprechend
ist es erfindungsgemäß vorgesehen,
daß die
Entnahmekanüle
eine im Abstand von der Kanülenspitze
angeordnete mantelseitige Einlaßöffnung aufweist
und quer durch das Schlauchsegment hindurchstechbar ist, so daß die Einlaßöffnung innerhalb
des Schlauchsegments und die Kanülenspitze
als Auslaß außerhalb
davon angeordnet ist. Damit kann ein besonders günstiger Fließpfad geschaffen
werden, wobei die Flüssigkeit über die
aus dem Schlauchsegment herausragende Kanülenspitze gezielt abgeleitet
werden kann. Die Erfindung sieht weiter eine in das Schlauchsegment
einstechbare Förderkanüle zum Injizieren
eines die Flüssigkeit
aus dem Schlauchsegment heraus durch die Entnahmekanüle hindurch
verdrängenden,
vorzugsweise aus Kochsalzlösung
bestehenden Förderfluids
vor. Damit läßt sich
die Flüssigkeitsentnahme auf
einfache und definierte Weise vollziehen.
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Eine
weitere Verbesserung hinsichtlich einer dosierten Entnahme kann
dadurch erreicht werden, daß die
Förderkanüle über eine
Dosierpumpe mit dem Förderfluid
beaufschlagbar ist. Zur gezielten Vorgabe der Entnahmemenge ist
es weiter von Vorteil, wenn die Injektionskanüle und die Entnahmekanüle in Längsrichtung
des Schlauchsegments gesehen in definiertem Abstand voneinander
in das Schlauchsegment einstechbar sind.
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Eine
weitere Verbesserung im Sinne einer weitgehenden Automatisierung
läßt sich
dadurch erreichen, daß die
Entnahmekanüle
und die Förderkanüle mittels
einer Hubvorrichtung in einer Hubbewegung vorzugsweise vertikal
gegen das Schlauchsegment bewegbar sind, wobei in einer Eingriffstellung die
Kanülenspitze
der Förderkanüle in das
Schlauchsegment und die Kanülenspitze
der Entnahmekanüle in
das Probengefäß mündet. Eine
bevorzugte Bauform sieht vor, daß die Entnahmekanüle und die
Förderkanüle in jeweils
einer Geradführung
mittels einer zugeordneten Kurvenscheibe zyklisch bewegbar sind.
Die Hubsteuerung kann dadurch erfolgen, daß die Kurvenscheiben auf einer
gemeinsamen Antriebswelle sitzen und in ihrer Kurvenkontur so gestaltet
sind, daß zunächst die
Förderkanüle in das Schlauchsegment
einsticht und anschließend
die Entnahmekanüle
mit größerem Hub
das Schlauchsegment durchsticht.
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Vorteilhafterweise
ist ein Trägerkörper zur
Fixierung und lagerichtigen Positionierung des Schlauchsegments
in einer zur Entnahme der Flüssigkeit
vorgesehenen Entnahmeposition vorgesehen. Zur Lagesicherung kann
die Hubvorrichtung ein starr mit der Förderkanüle verbunde nes Zentrierorgan
aufweisen, das in der Eingriffstellung der Förderkanüle mit dem Trägerkörper in
Eingriff gelangt.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Trägerkörper durch
einen zwischen einer frei zugänglichen
Beladeposition und der Entnahmeposition verfahrbaren Tragschlitten
gebildet. Damit wird bei erhöhter
Bediensicherheit und einfachem Geräteaufbau ein günstiger
Arbeitsablauf ermöglicht.
Um die Verfahrenssicherheit weiter zu erhöhen, ist es von Vorteil, wenn
der Tragschlitten schubladenartig in ein Gerätegehäuse einfahrbar ist, wobei das
Schlauchsegment in der Beladeposition außerhalb eines Gerätegehäuses und
in der Entnahmeposition innerhalb davon angeordnet ist.
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Eine
baulich vorteilhafte Ausführung
sieht vor, daß der
Trägerkörper eine
Schlauchaufnahmenut zur vorzugsweise klemmenden Halterung des Schlauchsegments
aufweist. Zur sicheren Fixierung kann die Schlauchaufnahmenut eine
in ihrer lichten Weite an einen abgeschweißten Endabschnitt des Schlauchsegments
angepaßte
Verengung aufweisen. Weiter ist es günstig, wenn das Probengefäß in eine
Halterung des Trägerkörpers einsetzbar
und so zusammen mit dem Schlauchsegment verfahrbar ist. Die Flüssigkeitsentnahme
läßt sich
dadurch vereinfachen, daß der
Trägerkörper einen
Durchbruch für den
Eingriff der Entnahmekanüle
aufweist, und daß das
Probengefäß öffnungsseitig
in dem Durchbruch gelagert ist.
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Vorteilhafterweise
ist an dem Trägerkörper eine
Schneidvorrichtung zum Abtrennen des Schlauchsegments von der Blutkonserve
angeordnet. Dabei kann die Schneidvorrichtung eine in einer Schneidnut
des Tragschlittens geführte
Schneidklinge aufweisen, wobei die Schneidnut quer zur Schlauchaufnahmenut
im Bereich von deren Verengung verläuft.
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Um
eine Übertragung
von Blutresten zu verhindern, ist eine Waschstation zum zyklischen
Reinigen der Förderkanüle und der
Entnahmekanüle
zwischen aufeinanderfolgenden Flüssigkeitsentnahmen von
Vorteil. Eine funktionelle Integration läßt sich dadurch erreichen,
daß die
Waschstation eine in dem Tragschlitten ausgebildete Auffangwanne
für durch die
Förderkanüle und die
Entnahmekanüle
hindurchgeleitete Spülflüssigkeit
aufweist, und daß die
Auffangwanne in der Beladestellung des Tragschlittens im Eingriffsbereich
der Förderkanüle und der
Entnahmekanüle
angeordnet ist. Zur weiteren Verbesserung der Reinigung ist es vorteilhaft,
wenn am Boden der Auffangwanne zwei domartig nach oben ragende Rohr ansätze angeordnet
sind, und wenn die Förderkanüle und die
Entnahmekanüle
mit ihrem freien Endabschnitt in der Beladestellung in jeweils einen
der Rohransätze
absenkbar sind.
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Zur
sicheren Probenidentifikation wird eine Kodiervorrichtung zum Aufbringen
von an der Blutkonserve erfaßten
maschinenlesbaren Daten auf das Probengefäß vorgeschlagen. Vorteilhafterweise weist
die Kodiervorrichtung eine Druckereinheit zum Aufbringen eines mit
probenspezifischen Daten vorzugsweise in Form eines Strichkodes
bedruckten Selbstklebeetiketts auf das Probengefäß auf. Zur Vereinfachung des
Etikettiervorgangs sieht eine vorteilhafte Ausführung vor, daß die Druckereinheit
eine im Verfahrbereich des Probengefäßes zwischen der Beladeposition
und der Entnahmeposition angeordnete Spendekante zum Abspenden eines
Selbstklebeetiketts aufweist. Weiter ist es günstig, wenn die Kodiervorrichtung
eine vorzugsweise durch einen Handscanner gebildete Leseeinheit
zum Erfassen von an der Blutprobe angebrachten maschinenlesbaren
Daten aufweist.
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In
verfahrensmäßiger Hinsicht
wird die eingangs genannte Aufgabe dadurch gelöst, daß die Entnahmekanüle quer
durch das Schlauchsegment hindurchgestochen wird, so daß eine im
Abstand von der Kanülenspitze
angeordnete mantelseitige Einlaßöffnung der
Entnahmekanüle
innerhalb des Schlauchsegments und die Kanülenspitze als Auslaß außerhalb
davon angeordnet ist. Weiterhin ist eine Förderkanüle vorgesehen, die in das Schlauchsegment
eingestochen wird, wobei die Flüssigkeit
mittels der Förderkanüle durch
Injizieren eines vorzugsweise aus Kochsalzlösung bestehenden Förderfluids aus
dem Schlauchsegment heraus durch die Entnahmenadel hindurch verdrängt wird.
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Um
sicherzustellen, daß der
Segmentinhalt nicht unkontrolliert austritt, ist es vorgesehen,
daß zunächst die
Förderkanüle in das
Schlauchsegment eingestochen und anschließend die Entnahmekanüle vorzugsweise
in definiertem Abstand von der Förderkanüle durch
das Schlauchsegment hindurchgestochen wird.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung besteht darin, daß die Flüssigkeit innerhalb eines Gerätegehäuses gegen
Zugriff einer Bedienperson geschützt übergeleitet
wird, und daß das
Probengefäß vor seiner
Entnahme aus dem Gerätegehäuse selbsttätig mit
spezifischen Daten der Blutkonserve versehen wird. Damit lassen
sich Verwechslungen zuverlässig vermeiden.
Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn an der Blutkonserve ausgelesene
maschinenlesbare Daten auf ein Selbstklebeetikett aufgedruckt und
das Selbstklebeetikett beim Verfahren des Probengefäßes zwischen
einer Entnahmeposition innerhalb des Gerätegehäuses und einer frei zugänglichen
Beladeposition außerhalb
davon auf das Probengefäß aufgeklebt
wird.
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Im
folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung in schematischer
Weise dargestellten Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es
zeigen
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1 ein
Gerät zur
Flüssigkeitsentnahme aus
einem Schlauchsegment einer Blutkonserve in einer schaubildlichen
Darstellung;
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2 einen
ausschnittsweisen Vertikalschnitt durch das Gerät nach 1 in einer
Ebene einer Entnahme- und einer Förderkanüle;
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3 und 4 einen
zur Fixierung des Schlauchsegments ausgebildeten Tragschlitten in der
Draufsicht in einer Belade- und einer Entnahmeposition;
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5 ein
Blockschaltbild einer Dosiereinrichtung zur Beaufschlagung der Kanülen mit
Förder- bzw. Spülflüssigkeit;
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6 eine
Druckereinheit des Geräts
nach 1 zum Aufbringen von probenspezifischen Daten
auf ein mit der entnommenen Flüssigkeit
befülltes Probengefäß in schaubildlicher
Darstellung;
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7 den
Ablauf des Entnahmevorgangs in aufeinanderfolgenden Hubstellungen
der Förder- und
Entnahmekanüle
in geschnittener Darstellung des Schlauchsegments.
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Das
in der Zeichnung dargestellte, insgesamt mit 1 bezeichnete
Blutentnahmegerät
dient zur weitgehend automatischen Flüssigkeitsentnahme aus einem
der endseitig verschweißten
Schlauchsegmente 10 einer Blutkonserve 12. Es
besteht im wesentlichen aus einem Gerätegehäuse 14, einer darin
angeordneten Hubvorrichtung 16, jeweils einer mittels der
Hubvorrichtung 16 bewegbaren Förderkanüle 18 und Entnahmekanüle 20 zum Überleiten
von Blutflüssigkeit
bzw. Plasma aus dem Schlauchsegment 10 in ein Probengefäß 22,
einer Positioniervorrichtung 24 zum Verfahren des Schlauchsegments 10 zwischen
einer frei zugänglichen
Beladestellung und einer im Ein griffsbereich der Kanülen 18, 20 liegenden
Entnahmestellung und einer Kodiervorrichtung 26, 28 zum
Aufbringen von an der Blutprobe 12 erfaßten Daten auf das Probengefäß 22.
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Die
in 2 gezeigte Hubvorrichtung 16 umfaßt ein in
dem Gerätegehäuse 14 angeordnetes
Gestell 30 und einen daran aufgehängten Kulissenantrieb 32.
Der Kulissenantrieb 32 weist einen Drehantrieb 34 und
zwei auf dessen Antriebswelle 36 sitzende Kurvenscheiben 38, 40 auf.
Die Kurvenscheiben 38, 40 sind über jeweils
ein in einer zugehörigen
Nutkurve 42, 44 mit formschlüssiger Zwanglaufsicherung geführtes Eingriffsglied 45 mit
den in nicht gezeigten, zueinander parallelen Geradführungen
vertikal verschiebbar geführten
Kanülen 18, 20 gekoppelt.
Die Nutkurve 42 der Förderkanüle 18 weist
im Anfangsbereich einen zunehmenden Krümmungsradius auf, während die
Nutkurve 44 der Entnahmekanüle 20 mit insgesamt
größerem Radius
im Endbereich stärker
ansteigt. Damit wird erreicht, daß die Entnahmekanüle 20 zeitlich
versetzt nach der Förderkanüle 18 und
mit größerem Hub
vertikal nach unten in die Eingriffstellung bewegt wird. In der
Eingriffstellung mündet
dann die Kanülenspitze
der Förderkanüle 18 in
das Schlauchsegment 10, während die Entnahmekanüle 20 das
Schlauchsegment 10 diametral durchgreift, so daß sie mit
einer mantelsei tigen Einlaßöffnung 46 mit
dem Schlauchsegment 10 kommuniziert und mit ihrer Kanülenspitze
als Auslaß in
das darunterliegende Probengefäß 22 mündet. Die Kanülen 18, 20 sind
ansatzseitig über
jeweils ein Kupplungsstück 48 und
eine zugehörige
Zuleitung 50, 52 mit einem Förderfluid bzw. Spülflüssigkeit
beaufschlagbar, wie es weiter unten näher erläutert wird.
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Die
Positioniervorrichtung 24 weist einen plattenförmigen Trägerkörper 54 auf,
welcher zur Klemmhalterung des Schlauchsegments 10 an seiner
Oberseite mit einer Schlauchaufnahmenut 56 versehen ist.
Diese weist eine Verengung 58 zur Aufnahme eines abgeschweißten, verjüngten Endes 60 des
Schlauchsegments 10 auf. Eine den Trägerkörper 54 vertikal durchsetzende
Stufenbohrung 62 mündet
mit ihrem kleineren Durchmesser für den Eingriff der Entnahmekanüle 20 am
Grund der Schlauchaufnahmenut 56 und weist mit ihrem größeren Durchmesser
zur öffnungsseitigen
Lagerung des röhrchenförmigen Probengefäßes 22 nach
unten. Das Probengefäß 22 wird
dabei bodenseitig über
ein Haltestück 64 abgestützt, welches
zur Freigabe des Probengefäßes an einem
an der Unterseite des Trägerkörpers 54 abstehenden
Tragarm 66 federbelastet nach unten verschiebbar ist.
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Der
Trägerkörper 54 ist
auf einer Führungsschiene 68 gelagert
und bildet dabei einen Tragschlitten, der entgegen der Kraft einer
Rückstellfeder 70 schubladenartig
zwischen einer aus dem Gerätegehäuse 14 herausragenden
und die Schlauchaufnahmenut 56 freigebenden Beladeposition
(3) und einer in dem Gerätegehäuse befindlichen Entnahmeposition
(4) verschiebbar ist. Der Tragschlitten 54 lägt sich
dabei durch eine nicht gezeigte lösbare Rastsicherung in der
Entnahmeposition arretieren, wobei die Schlauchaufnahmenut 56 im
Eingriffsbereich der Kanülen 18, 20 liegt.
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Um
eine zyklische Reinigung der Kanülen 18, 20 zwischen
aufeinanderfolgenden Blutentnahmen zu ermöglichen, ist eine Waschstation 72 vorgesehen,
an welcher Spülflüssigkeit
durch die Förderkanüle 18 und
die Entnahmekanüle 20 hindurchgeleitet
wird. Die Waschstation 72 weist eine in dem Tragschlitten 54 ausgebildete
Auffangwanne 74 auf, an deren Boden zwei domartig nach
oben ragende Rohransätze 76 angeformt
sind, in welche die Förderkanüle 18 und
die Entnahmekanüle 20 in
der Beladeposition des Tragschlittens absenkbar sind. Die aus den
Kanülen 18, 20 austretende
Spülflüssigkeit wird
in den Rohransätzen 76 nach
oben umgelenkt, so daß die
mit Blutflüssigkeit
kontaminierten Endabschnitte der Kanülen beidseitig gereinigt werden. Die
in der Auffangwanne 74 aufgefangene Spülflüssigkeit kann über einen
nicht gezeigten Ablauf in einen in dem Gerätegehäuse 14 angeordneten
Sammelbehälter
abgeleitet werden.
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Um
sowohl in der Entnahmeposition als auch zum Reinigen in der Beladeposition
eine exakte Zentrierung der Kanülen 18, 20 sicherzustellen,
ist ein in starrer Verbindung zusammen mit der Förderkanüle 18 absenkbarer
Zentrierbolzen 78 vorgesehen, der in entsprechend angeordnete,
zweckmäßig konische Sacklochöffnungen 80 des
Tragschlittens 54 eingreift.
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Zum
Abtrennen des Schlauchsegments 10 von der Blutkonserve 12 ist
eine an dem Tragschlitten 54 angeordnete Schneidvorrichtung 82 vorgesehen. Diese
weist eine in einer quer zur Schlauchaufnahmenut 56 im
Bereich von deren Verengung 58 verlaufende Schneidnut 84 des
Tragschlittens 54 geführte Schneidklinge 86 auf,
welche mittels Griffstück 88 unter
Durchtrennen des abgeschweißten
Endes 60 des Schlauchsegments 10 verschiebbar
ist.
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Wie
in 5 gezeigt, sind die Kanülen 18, 20 aus
einem Flüssigkeitsvorrat 90 über eine
Dosierpumpe 92 und ein nachgeordnetes 3/2-Wegeventil 94 wahlweise
mit einer zweckmäßig aus
Kochsalzlösung
bestehenden Flüssig keit
beaufschlagbar, welche beim Entnahmevorgang als Förderfluid
und beim Waschvorgang als Spülflüssigkeit
dient.
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Die
Kodiervorrichtung umfaßt
eine durch einen Handscanner 26 gebildete Leseeinheit zum
Erfassen von an der Blutprobe als Strichkode 96 angebrachten
maschinenlesbaren Daten (1). Um eine eindeutige Zuordnung
zu der entnommenen Probe zu gewährleisten,
weist die Kodiervorrichtung eine Druckereinheit 28 auf,
welche das Aufbringen probenspezifischer Daten in Form eines mit
einem Strichkode 98 bedruckten Selbstklebeetiketts 100 auf das
Probengefäß 22 ermöglicht.
Zu diesem Zweck ist die Spendekante 102 der Druckereinheit 28 im
Verfahrbereich des Probengefäßes 22 zwischen
der Beladeposition und der Entnahmeposition angeordnet, wie es in 6 durch
Pfeil 104 veranschaulicht ist. Das an dem Tragarm 66 drehbar
gelagerte röhrchenförmige Probengefäß 22 befindet
sich beim Verfahren umfangsseitig in Kontakt mit einer gerätefesten Reibfläche 106 und
wird dadurch in eine axiale Drehbewegung versetzt (Pfeil 108),
so daß das
Etikett 100 ohne besonderen Aufwand selbsttätig auf
das Röhrchen 22 aufgerollt
und dabei vollständig
aufgeklebt wird. Der gesamte Vorgang läuft im Inneren des Gerätegehäuses 14 gegen
Zugriff einer Bedienperson ge schützt
ab, so daß Verwechslungen
und Fehlbedienungen weitgehend ausgeschlossen werden.
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Entsprechend
dem in 7 gezeigten Ablauf wird beim Entnahmevorgang zunächst die
Kanülenspitze 110 der
Förderkanüle 18 in
das in der Entnahmeposition befindliche Schlauchsegment 10 eingestochen.
Ein darin eventuell bestehender Überdruck
kann dabei abgebaut werden, bevor anschließend die Entnahmekanüle 20 diametral
durch das Schlauchsegment 10 hindurchgestochen wird, so daß sich die
Einlaßöffnung 46 innerhalb
des Schlauchsegments 10 befindet und die aus dem Schlauchsegment 10 nach
unten herausragende Kanülenspitze 112 als
Auslaß in
das darunter befindliche Probengefäß 22 mündet. Sodann
wird in der federbelasteten Schaltstellung des Ventils 94 Förderflüssigkeit 114 über die
Förderkanüle 18 in
das Schlauchsegment 10 injiziert, wodurch die zu entnehmende
Flüssigkeit 116 über die
Entnahmekanüle 20 nach
außen
verdrängt
und unter Schwerkrafteinfluß in
das Probengefäß 22 geleitet
wird. Die entnommene Flüssigkeitsmenge
wird im wesentlichen durch das Volumen des Schlauchabschnitts zwischen
den Ein- bzw. Durchstichstellen der in definiertem Abstand voneinander
vorzugsweise nahe den Schlauchsegmentenden 60 angeordneten
Kanülen 18, 20 bestimmt.
Zum dosierten Verdünnen
kann eine entsprechende Menge zusätzlicher Förderflüssigkeit 114 nach
dem Ausschieben der Blutflüssigkeit 116 nachgefördert werden.
Anschließen
werden beide Kanülen
unter Hubumkehr wieder aus dem Schlauchsegment 10 herausgezogen.
Denkbar ist es, daß über die
Förderkanüle 18 eine
nicht gezeigte Luftblase zur Trennung der Förderflüssigkeit 114 gegenüber der
Blutflüssigkeit 116 eingeblasen
wird, um ein Vermischen der Flüssigkeiten
zu verhindern. Grundsätzlich
wäre es
möglich,
daß die
Entnahmekanüle 20 nur
mit ihrer Spitze 112 als Einlaß in das Schlauchsegment 10 eingestochen
wird und die Entnahme über
eine Mantelöffnung
oder den Ansatz der Entnahmekanüle
als Auslaß erfolgt.
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- 1
- Blutentnahmegerät
- 10
- Schlauchsegment
- 12
- Blutkonserve
- 14
- Gerätegehäuse
- 16
- Hubvorrichtung
- 18
- Förderkanüle
- 20
- Entnahmekanüle
- 22
- Probengefäß
- 24
- Positioniervorrichtung
- 26
- Leseeinheit
der Kodiervorrichtung
- 28
- Druckereinheit
der Kodiervorrichtung
- 30
- Gestell
- 32
- Kulissenantrieb
- 34
- Drehantrieb
- 36
- Antriebswelle
- 38,
40
- Kurvenscheiben
- 42,
44
- Nutkurven
- 45
- Eingriffstellung
- 46
- Einlaßöffnung der
Entnahmekanüle
- 48
- Kupplungsstück
- 50,
52
- Zuleitungen
- 54
- Trägerkörper (Tragschlitten)
- 56
- Schlauchaufnahmenut
- 58
- Verengung
der Schlauchaufnahmenut
- 60
- Endabschnitt
des Schlauchsegments
- 62
- Durchbruch
des Trägerkörpers
- 64
- Haltestück
- 66
- Tragarm
- 68
- Führungsschiene
- 70
- Rückstellfeder
- 72
- Waschstation
- 74
- Auffangwanne
- 76
- Rohransätze
- 78
- Zentrierorgan
(Zentrierboizen)
- 80
- Sacklochöffnungen
- 82
- Schneidvorrichtung
- 84
- Schneidnut
- 86
- Schneidklinge
- 88
- Griffstück
- 90
- Flüssigkeitsvorrat
- 92
- Dosierpumpe
- 94
- Wegeventil
- 96
- maschinenlesbare
Daten
- 98
- Strichkode
- 100
- Selbstklebeetikett
- 102
- Spendekante
- 104
- Pfeil
(6)
- 106
- Reibfläche
- 108
- Pfeil
(6)
- 110
- Kanülenspitze
der Förderkanüle
- 112
- Kanülenspitze
der Entnahmekanüle
- 114
- Förderfluid
- 116
- Flüssigkeit
(Blut)