DE19944193A1 - Glühstiftkerze - Google Patents
GlühstiftkerzeInfo
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Abstract
Es wird eine Glühstiftkerze für selbstzündende Brennkraftmaschinen mit einem in einen Brennraum der Brennkraftmaschine hineinragenden elektrischen Heizelement und mit einer Stromdurchführung, mit der ein Heizstrom für das Heizelement durch eine Öffnung im Brennraum hindurchgeführt wird, vorgeschlagen. Im Bereich der Stromdurchführung ist ein Schalter angeordnet und durch Öffnen und Schließen des Schalters ist der Heizstrom steuerbar.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Glühstiftkerze, wie
sie in Glühsystemen, bestehend aus Steuergerät und
Glühkerze, für selbstzündende Brennkraftmaschinen zum
Einsatz kommt. Glühkerzen sind beispielsweise aus der DE-
OS 28 02 625 bekannt. Eine solche Glühstiftkerze besteht aus
einem rohrförmigen metallischen Gehäuse, das auf seinem
äußeren Umfang ein Gewinde trägt, mit dessen Hilfe die
Glühstiftkerze in den Zylinder eingeschraubt wird. Am
brennraumseitige Ende des Gehäuses der Glühstiftkerze wird
ein Glühstift vom Gehäuse freitragend umfaßt, so daß er bei
einer im Motor eingebauten Glühstiftkerze in den Brennraum
hineinragt. Im Glühstift ist eine Heizvorrichtung
angeordnet, die brennraumseits für den Masseanschluß mit dem
verschlossenen Boden des Glühstiftes und brennraumfern über
einen Kontaktbolzen mit der Versorgungsspannung kontaktiert
ist. Weiterhin sind noch keramische Glühkerzen bekannt, bei
denen der in den Brennraum hineinragende Teil aus Keramik
besteht. Bei den bekannten Glühsystemen wird der Strom durch
die Heizvorrichtung von einem Glühzeitsteuergerät über einen
Schalter (Relais, Leistungstransistor) im Steuergerät ein-
bzw. ausgeschaltet.
Die Glühstiftkerze mit den kennzeichnenden Merkmalen des
Hauptanspruchs hat gegenüber der bekannten Anordnung den
Vorteil, daß der Schalter zum Ein- und Ausschalten des
Glühstromes in das Gehäuse der Glühstiftkerze integriert
ist. Da dieser Schalter nur den Strom einer einzelnen Kerze
schaltet, kann er relativ klein ausgebildet sein. Durch die
Anordnung in der Nähe des Kerzengewindes und der damit guten
Ankopplung an den Zylinderkopf, ist für den Betriebs der
Kerze bei kaltem Motor vor dem Start oder in der
Warmlaufphase auch eine gute Kühlung gewährleistet. Beim
Zwischenglühen während längerem Schubbetrieb des Motors ist
die Temperatur am Kerzengewinde über die Wasserkühlung den
Motors sicher begrenzt.
Durch die in den abhängigen Ansprüchen aufgeführten
Maßnahmen, sind vorteilhafte Weiterbildungen und
Verbesserungen der erfindungsgemäßen Glühstiftkerze möglich.
Der Aufwand der Verkabelung mit großen Querschnitten zu den
Glühstiftkerzen reduziert sich erheblich. Wird mit dem
Leistungsschalter ein integrierter Schaltungsteil eingebaut,
z. B. ein SMART-Power-Chip benutzt, verringert sich auch die
Anzahl der insgesamt notwendigen elektrischen Leitungen. Ein
separates Glühzeitsteuergerät kann unter Umständen
vollständig entfallen oder es ist eine kompaktere Bauweise
möglich. Bei Integration der Ansteuerung in das Gehäuse der
Glühstiftkerze, besteht ferner die Möglichkeit, die
Glühtemperatur direkt vor Ort zu erfassen und auszuwerten.
Somit kann sehr schnell und bestmöglich auf Veränderungen in
den Betriebsbedingungen reagiert werden. Letztendlich kann,
wenn das Glühzeitsteuergerät die Regelung der Glühtemperatur
gewährleistet, in der Glühstiftkerze auf die Regelwendel,
die aufgrund ihres positiven Widerstandskoeffizienten
sicherstellt, daß die Glühtemperatur keine unzulässigen
hohen Werte erreicht, verzichtet werden. Ein weiterer
Vorteil ergibt sich durch den Einsatz eines Halbleiter-Chips
als Schaltmittel. Durch den Einbau in das Gehäuse der
Glühstiftkerze ist der Chip ausreichend vor äußeren
Einflüssen geschützt, so daß beim Einbau des Halbleiter-
Schalters in der Glühstiftkerze das handelsübliche
Transistorgehäuse entfallen kann und damit Kosten reduziert
werden.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel,
Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel,
Fig. 3 ein drittes Ausführungsbeispiel,
Fig. 4 ein viertes Ausführungsbeispiel,
Fig. 5 ein fünftes Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Glühstiftkerze,
Fig. 6 und 8 erfindungsgemäße Anordnungen eines Glühsystems
mit den erfindungsgemäßen Glühkerzen als Blockschaltbild,
Fig. 7 und 9 elektrische Ersatzschaltbilder für
erfindungsgemäße Glühstiftkerze und
Fig. 10 ein sechstes Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Glühstiftkerze.
Die Fig. 1 bis 5 zeigen jeweils in geschnittener
Darstellung eine Glühstiftkerze für eine selbstzündende
Brennkraftmaschine, wobei der Grundaufbau bei allen
Ausführungsbeispielen in den Fig. 1 bis 5 gleich ist,
weshalb der prinzipielle Aufbau nur einmal erläutert werden
soll. Die erfindungsgemäße Ausgestaltung der integrierten
Schalteinheit, die in den Ausführungsbeispielen der Fig.
1 bis 5 verschieden ist, soll dann direkt in Verbindung mit
der jeweilige Figur erläutert werden.
Der Prinzipaufbau einer Glühstiftkerze nach den Fig. 1
bis 5 besteht aus einem rohrförmigen metallischen Gehäuse
10, in dessen Längsbohrung ein Glühstift 11 mit einem Teil
seiner Länge abdichtend eingebracht ist. Der Glühstift 11
besteht aus einem am brennraumseitigen Ende verschlossenen
Glührohr 12, in welchem sich in axialer Richtung eine
Heizvorrichtung erstreckt, die aus einer brennraumseits
angeordneten Heizwendel 14 und einer brennraumfern
angeordneten Regelwendel 15 besteht. Die bekannten
Heizwendeln sind hier zur Vereinfachung als Widerstände
dargestellt. Die Heizvorrichtung ist in Isoliermaterial 16
eingebettet und so gegenüber der Wand des Glührohres 12
isoliert. Aufbau und Wirkungsweise einer solchen
Glühstiftkerze sind bereits hinreichend aus dem eingangs
zitierten Stand der Technik bekannt und sollen hier nicht
detallierter erläutert werden. Funktional stellt das
Glührohr 12 mit der Heizwendeln 14 ein im Brennraum
hineinragendes Heizelement dar. Das Gehäuse 10 stellt mit
dem Isolationsmaterial 16 und der Regelwendel 15 eine
elektrische Durchführung zur Zuleitung von elektrischer
Energie in den Brennraum dar. Da in den Fig. 1 bis 5 von
einem gleichen Grundaufbau der Glühstiftkerze ausgegangen
wird, wurden gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen
versehen.
Bei der erfindungsgemäßen Glühstiftkerze gemäß Fig. 1 ist
im Gehäuse 10 auf der vom Brennraum abgewandten Seite eine
Schalteinheit in einem Gehäuse 300 angeordnet. In der
Schalteinheit 300 ist ein Schalter vorgesehen durch den der
Stromfluß durch die Heizvorrichtung 13 ein- bzw.
ausgeschaltet werden kann. Die Schalteinheit 300 ist über
Steckkontakte 301 mit Zuleitungen 19 verbunden, über die
eine Versorgungsspannung und Signale eines hier nicht
dargestellten Steuergeräts zugeführt werden. Wesentlich ist
dabei, daß innerhalb des Gehäuses 10 eine für die Verwendung
von Halbleiterschaltungen geeignete Temperatur herrscht.
Dies ergibt sich dadurch, daß das Gehäuse eine
Stromdurchführung durch die Wand eine Zylinders einer
Brennkraftmaschiene darstellt und derartige Zylinder (in der
Regel durch eine Wasserkühlung) gekühlt werden. Da das
Gehäuse in unmittelbarem Kontakt mit der Wand des Zylinders
steht wird auch das Gehäuse 10 und der Innenraum des
Gehäuses gekühlt. Es können somit Halbleiterschaltungen für
die erfindungsgemäßen Schalter im Bereich bzw. Innenraum des
Gehäuses verwendet werden.
Die Kontaktierung der Regelwendel 15 erfolgt auf der vom
Brennraum abgewandten Seite durch ein metallisches
Verbindungselement 120. In der Fig. 1 wird nun ein
derartiges metallisches Verbindungselement 120 gezeigt,
welches auf der vom Brennraum abgewandten Seite der Kerze,
d. h. hin zu den Anschlußleitungen 19 einen abgeflachten
Bereich aufweist. Auf diesem abgeflachten Bereich ist nun
die Schalteinheit 300 angeordnet, die mit einer metallisch
leitenden Schicht, beispielsweise einem Lot oder einem
leitfähigen Kleber, mit der abgeflachten Seite des
Verbindungselements 120 verbunden ist. Beim Beispiel nach
der Fig. 1 besteht die Schalteinheit 300 vereinfachend aus
einem Transistor, der auf der Unterseite einen metallischen
Drainanschluß und zwei Anschlußfahnen 301 aufweist, die dann
mit dem Source und dem Gate des Transistors in Verbindung
stehen. Abgesehen von einem reinen Transistor kann natürlich
auch jede Kombination eines Halbleiterschalters (Transistor)
mit einer "intelligenten" Schaltung verwendet werden. Der
Vorteil eines verpackten Bauelements liegt darin, daß diese
Bauelemente bei der Herstellung der Glühkerzen besonders
einfach zu handhaben sind.
In der Fig. 2 wird ein zweites Ausführungsbeispiel gezeigt,
bei dem die Schalteinheit als ungekapselter Siliziumchip 302
ausgebildet ist. Der Siliziumchip 302 ist auf einer
isolierenden Schicht 304 angeordnet, so daß die Unterseite
des Sliziumchips gegenüber dem abgeflachten Bereich des
Verbindungelements 120 elektrisch isoliert ist. Die
Verbindung zu den Anschlußleitungen 19 wird durch Bonddrähte
303 hergestellt. Ebenfalls durch Bonddrähte 303 wird von der
Oberseite Siliziumchip 302 eine elektrische Verbindung zum
Verbindungselement 120 hergestellt. Vorteilhaft ist hier,
daß ungekapselte Siliziumelemente in der Regel billiger
sind, als verpackte Bauelemente, weniger Platz benötigen und
daß das Gehäuse der Glühkerze selber eine ausreichende
Verpackung für den Siliziumchip 302 darstellt.
In der Fig. 3 wird ein weiteres Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Glühkerze gezeigt. Das Verbindungselement
120 ist dabei so ausgebildet wie es bereits zur Fig. 1
beschrieben wurde mit einem runden Teil zur Kontaktierung
der Regelwendel 15 und mit einem nach hinten abgeflachten
Teil auf dem nach der Fig. 3 ein Halbleiterchip 302 ohne
ein Gehäuse aufgebracht ist. Die Kontaktierung der
Anschlußleitung 19 erfolgt hier wiederum durch Bonddrähte
303 die auf der Oberseite des Halbleiterchips 302 befestigt
sind und so eine Verbindung zu den Anschlußleitungen 19
schaffen. Der elektrische Kontakt zum metallischen
Verbindungselement 120 erfolgt einfach dadurch, daß der
Halbleiterchip 302 mit seiner Rückseite unmittelbar auf den
nach hinten abgeflachten Bereich des metallischen
Verbindungselements 120 aufgebracht ist. Der Halbleiterchip
302 enthält einen Leistungstransitor dessen Drainanschluß
durch die Rückseite des Halbleiterchips 302 gebildet wird.
Das Beispiel nach der Fig. 4 unterscheidet sich von dem
Beispiel nach der Fig. 3 nur darin, daß das letzte Stück
der Zuleitungen 19 so ausgebildet ist, daß es unmittelbar
auf der Oberfläche des Chips 302 befestigt werden kann. Dies
kann beispielsweise dadurch erfolgen, daß das letzte Stück
der Zuleitungen 19 als dünne Bleche ausgebildet sind, die
durch entsprechende Lötpunkte 305 unmittelbar mit der
Oberfläche eines Halbleiterchips 302 verlötet werden können.
In der Fig. 5 wird ein Verbindungselement 120 benutzt,
welches vollständig rotationssymmetrisch ist und auf der vorn
Brennraum abgewandten Seite eine vollständig abgeflachte
Seite aufweist. Auf dieser abgeflachten Seite ist der
Halbleiterchip 302 aufgebracht, so daß wieder ein
elektrischer Kontakt zwischen der Unterseite des
Halbleiterchips 302 und dem Verbindungselement 120
hergestellt wird. Auf der Oberseite des Halbleiterchips 302
sind wiederum Lötkugeln 305 vorgesehen, die zur
Kontaktierung der Zuleitungen 19 dienen.
Die Fig. 6 zeigt ein Blockschaltbild des gesamten
Glühsystems bestehend aus Steuergerät 60 und Glühkerzen 61.
Das Steuergerät 60 ist hierbei mit den Glühstiftkerze 61 mit
einer gemeinsamen Leitung 19 verbunden. Weiterhin sind die
Glühkerzen über eine weitere Leitung 19 mit der
Versorgungsspannung 200 verbunden.
Fig. 7 zeigt das Ersatzschaltbild einer Glühstiftkerze nach
Fig. 6. Ein Schalter 70 ist mit dem einen Anschluß mit der
Versorgungsspannung 200 und auf der anderen Seite in Reihe
mit der Regelwendel 15 und der Heizwendel 14 gegen einen
Masseanschluß 201 geschaltet. Der Schalter 70 wird über eine
entsprechende Leitung von einer Ansteuerschaltung 73
geöffnet oder geschlossen, wobei die Ansteuerschaltung 73
über die Leitung 19 entsprechende Signale vom Steuergerät 60
erhält. Weiterhin erhält die Ansteuerschaltung 73 von dem
Versorgungsanschluß 200 einen Betriebsstrom.
Wie in Fig. 6 zu sehen ist, werden alle Kerzen mit einer
Leitung 19 mit dem Steuergerät 60 verbunden. Durch
entsprechend kodierte Bitfolgen, Frequenzsignale usw. können
vom Steuergerät 60 trotz dieser gemeinsamen Verkabelung die
Glühkerzen einzeln angesteuert werden, wenn dies in
einzelnen Betriebszuständen oder zu Diagnosezwecken
gewünscht ist. In normalen Betrieb werden aber die
Glühkerzen in der Regel alle gemeinsam angesteuert.
Die in den Fig. 1 bis 7 beschriebenen Glühstiftkerzen
haben somit drei elektrische Anschlüsse, wobei der
Masseanschluß 201 in der Regel durch das Gehäuse 10
realisiert ist. Der Versorgungsanschluß 200 stellt den
elektrischen Strom zur Verfügung, welcher über den Schalter
70 die elektrische Energie zur Erwärmungen liefert. Der
Schaltzustand des Schalters 70 wird letztendlich über einen
dritten elektrischen Anschluß bestimmt. Üblicherweise können
handelsübliche p- oder n-Kanal-Leistung-MOS-Fets für die
Schalter 70 eingesetzt werden. Die Ansteuerschaltung 73 und
der Schalter 70 werden auf einem Halbleiterchip integriert.
Die Verbindungsleitung 19 zwischen dem Steuergerät 60 und
den Glühstiftkerzen 61 kann auch für den Rückfluß von
Informationen von den Glühkerzen 61 zum Steuergerät 60
genutzt werden. Die Ansteuerschaltung 73 ist dann mit
entsprechend mehr Intelligenz auszustatten, d. h. sie muß
dann in der Lage sein bestimmte Informationen von der
einzelnen Glühstiftkerze zurück an das Steuergerät 60 zu
übertragen. Diese Funktion kann beispielsweise auch nur zu
Diagnosezwecken aktiviert werden, d. h. in einem besonderen
Betriebszustand erfolgt eine individuelle Abfrage der
einzelnen Glühstiftkerzen 61 bezüglich der von ihnen
wahrgenommen Funktionen.
In der Fig. 8 wird eine weitere Verschaltung eines
Steuergeräts 60 mit Glühstiftkerzen 61 gezeigt. In diesem
Falle weisen die Glühstiftkerzen 61 nur einen einzigen
Anschluß auf mit dem sie dann über die Leitung 19 mit dem
Steuergerät 60 verbunden sind. Das Steuergerät 60 stellt
über die Leitung 19, die für den Betrieb der Glühkerzen 61
notwendige Betriebsenergie zur Verfügung. Das Steuersignal
für die Schaltung wird zusätzlich auf die Leitung 19
aufmoduliert. In diesem Fall sind sowohl der Schalter 70 wie
auch die Auswerteschaltung 73 mit der einen Anschlußleitung
verbunden. Auf der Leitung 19 liegt dann immer ein
Spannungspegel an, der für den Betrieb der Glühstiftkerzen
61 ausreichend ist, wobei durch zusätzliche
Spannungsimpulse die Ansteuerschaltung 73 erkennt, daß nun
der Schalter 70 betätigt werden soll. Dies kann
beispielsweise durch Bitfolgen oder Frequenzsignale
erfolgen, die dann von der Ansteuerschaltung 73 erkannt
werden. Ein einfaches Beispiel kann darin bestehen, daß dem
üblichen Spannungspegel einfach ein höherfrequentes Signal
überlagert wird, welches dann von der Ansteuerschaltung 73
erkannt wird und zu einem Schließen des Schalters 70 führt.
In der Fig. 9 wird ein weiteres vorteilhaftes
Schaltungsbeispiel gezeigt, welches von einem Anschluß 200
für die Betriebsspannung und einer Leitung 19 für die
Steuersignale vom Steuergerät 60 ausgeht. Die Schalteinheit
73 erhält hier die Steuersignale vom Steuergerät 60 und eine
Versorgungsspannung vom Anschluß 200. Der Schalter 70 ist
hier in Reihe zur Spannungsversorgung 200 zur Heizwendel 14
und dem Masseanschluß 201 angeordnet. Im Unterschied zu den
bisherigen Beispielen wird jedoch auf den Einsatz einer
Regelwendel verzichtet und es wird nur eine Heizwendel 14
vorgesehen. Die Funktion der Regelwendel liegt darin den
Stromfluß durch die Heizwendel 14 nach einer bestimmten
Aufwärmperiode zu begrenzen. Dies erfolgt dadurch, daß für
die Regelwendel ein Material gewählt wird dessen Widerstand
mit steigender Temperatur steigt. Durch die unmittelbare
Anordnung einer intelligenten Ansteuerschaltung 73 in
unmittelbarer Nähe des eigentlichen Heizelements kann die
Funktion der Regelwendel durch die Ansteuerschaltung 73
übernommen werden. Dabei kann dann auf dem Halbleiterchip
ein Temperaturmeßelement angeordnet werden, welches die
Temperatur der Glühstiftkerze mißt. Die Temperatur der
Glühstiftkerze am Ort des Halbleiterchips hängt von der
Temperatur an der Spitze der Glühkerze ab, so daß durch die
am Halbleiterchip gemessene Temperatur auf die Temperatur an
der Spitze der Glühkerze geschlossen werden kann. Weitere
Möglichkeiten der Bestimmung der Temperatur der
Glühstiftkerze bestehen in der Messung der Temperatur des
Heizstiftes. Die Temperatur des Heizstiftes kann gemessen
werden, wenn der Heizwiderstand eine Temperaturabhängigkeit
des Widerstands aufweist. Es kann dann durch Messung des
Widerstands des Heizelements die Temperatur der Glühkerze
bestimmt werden. Weiterhin können auch andere
Temperaturempfindliche Meßelemente vorgesehen werden, die im
Bereich des Heizelements angeordnet werden können. Die
Ansteuerschaltung wird dann so ausgelegt, daß sie in
Abhängigkeit von der gemessenen Temperatur den Stromfluß
durch die Heizwendel 14 beschränkt. Dies kann beispielsweise
durch eine Pulsmodulation erfolgen, d. h. die
Ansteuerschaltung 73 wird in Abhängigkeit vom
Temperaturverlauf den Schalter 70 öffnen oder schließen um
eine gewünschte Temperatur an der Heizwendel 14
einzustellen. Durch diese Maßnahme würde somit der Aufbau
der Glühkerze entscheidend vereinfacht werden. Statt einer
Temperaturmessung kann auch durch den Stromfluß durch die
Heizwendel, Stromfluß durch die Heizwendel integriert über
der Zeit, Widerstand der Heizwendel oder andere Methoden
indirekt auf die Temperatur der Glühkerzen geschlossen
werden. Diese Methoden sind somit technisch äquvalent.
In der Fig. 10 wird eine weitere Ausgestaltung der
erfindungsgemäßen Glühstiftkerze gezeigt, wobei in der Fig.
10 eine sogenannte keramische Glühstiftkerze gezeigt wird.
Bei einer derartigen keramischen Glühstiftkerze besteht das
Glührohr 11 aus einer ersten und zweiten leitenden
keramischen Schicht 501, 502 zwischen denen eine isolierende
keramische Schicht 503 angeordnet ist. An der Spitze des
Glührohr 11 sind die erste und zweite leitende keramische
Schicht 501, 502 mit einem abgedünnten Spitzenbereich 504
miteinander verbunden, so daß ein Stromfluß von der
keramischen leitenden Schicht 501 über den abgedünnten
Spitzenbereich 504 zur zweiten leitenden keramischen Schicht
502 möglich ist. Das Glührohr 11 wird wiederum am
brennraumabgewandten Ende von einem Gehäuse 10 gehalten. Wie
in der Fig. 10 zu erkennen ist, erstreckt sich die erste
keramische leitende Schicht 501 im Gehäuse 10 weiter nach
rechts und auf diesem Bereich ist dann ein Chip 302
aufgebracht, der mittels eines Bonddraht 303 mit einer
Zuleitung 19 verbunden ist. In dem Chip 202 ist wieder ein
vertikaler Transistor angeordnet, der einen Stromfluß von
der Oberseite des Chips 202 zur Unterseite des Chips 202
ermöglicht, so daß über den Chip 202 ein elektrischer Strom
in die erste leitende Schicht 501 eingespeist werden kann.
Die ganzen keramischen Schichten sind hier mit einer
oberflächlichen dünnen Glasschicht überzogen, die nur im
Bereich unter dem Siliziumchip 302 und in einem
Kontaktbereich 505, in dem ein elektrischer Kontakt zwischen
der zweiten leitenden keramischen Schicht 502 und dem
Gehäuse 10 hergestellt wird, entfernt ist. Aufgrund der für
die Herstellung von keramischen Glühstiftkerzen verwendeten
Technologien sind diese Kerzen besonders für die Aufnahme
von Siliziumchips geeignet.
Claims (9)
1. Glühstiftkerze für eine selbstzündende
Brennkraftmaschine, mit einem in einen Brennraum der
Brennkraftmaschine hineinragenden elektrischen Heizelement,
mit einer Stromdurchführung (10) mit dem ein Heizstrom für
das Heizelement durch eine Öffnung im Brennraum
hindurchgeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich
der Stromdurchführung (10) ein Schalter angeordnet ist, und
daß durch Öffnen- und Schließen des Schalters der Heizstrom
steuerbar ist.
2. Glühstiftkerze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß im Bereich der Stromdurchführung (10) eine
Ansteuerschaltung (73) für den Schalter angeordnet ist, und
daß durch die Ansteuerschaltung (73) ein Signal zum Öffnen
und Schließen des Schalters erzeugbar ist.
3. Glühstiftkerze nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß zwei Zuleitungen (19) vorgesehen sind, daß eine erste
Zuleitungen (19) mit einem Anschluß für eine
Versorgungsspannung für den Heizstom verbindbar ist, und daß
eine zweite Leitung (19) mit der Ansteuerschaltung (73)
verbunden ist, und daß über die zweite Leitung (19) ein
Steuersignal für die Ansteuerschaltung (73) anlegbar ist.
4. Ansteuerschaltung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Eingang für eine Leitung (19)
vorgesehen ist, daß der Eingang mit dem Schalter (70) und
der Ansteuerschaltung (73) verbunden ist, daß über den
Eingang eine Betriebsspannung und gleichzeitig ein
Steuersignal für die Ansteuerschaltung (73) anlegbar ist.
5. Glühstiftkerzen nach Anspruch 2 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ansteuerschaltung (73) ein Mittel
zur Bestimmung der Temperatur des Heizelements enthält, und
daß in Abhängigkeit vom Signal dieses Mittels der Heizstrom
gesteuert wird.
6. Glühstiftkerze nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Heizelement als metallischer
oder keramischer Glühstift (11) ausgebildet ist.
7. Glühstiftkerze nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Glühstift (11) mittels eines Gehäuses (10) in der
Öffnung des Brennraums befestigbar ist und daß das Gehäuse
(10) gleichzeitig ein Gehäuse für den Schalter (70) bzw. die
Ansteuereinheit (73) darstellt.
8. Glühstiftkerze nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß Schalter (70) und Ansteuerschaltung (73) auf einem Chip
integriert sind.
9. Glühstiftkerze nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der Chip ohne eine Verpackung im Gehäuse (10)
eingebracht ist.
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