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Sanitärarmaturen
werden häufig
unter Putz befestigt. Dies bedeutet, dass sie in einer Vertiefung einer
Wand mit dem Leitungsnetz der Hausinstallation verbunden werden.
Dies geschieht in der Regel, bevor die Wandoberfläche fertiggestellt
wird. Es ist bekannt, in diese Vertiefung der Wand sogenannte Unterputzkästen einzusetzen,
die in erster Linie dazu dienen, eine Abdichtung der Sanitärarmatur
gegenüber
der Wand zu bewirken. Die Unterputzkästen können allerdings auch so verwendet
werden, dass sie die Armatur während
des Einbaus gegenüber
Verschmutzungen und Beschädigungen
schützen.
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Ebenfalls
bekannt ist es, Sanitärarmaturen so
aufzubauen, dass sie aus einem Anschlussblock und den eigentlichen
Funktionsteilen bestehen, die mit dem Anschlussblock verbunden werden.
Hier wird in der Wandvertiefung zunächst nur der Anschlussblock
mit den Leitungen verbunden. Erst nach Fertigstellung der Wandoberfläche werden
die Funktionsteile mit dem Anschlussblock verbunden.
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Während der
Fertigstellung der Wandoberfläche
besteht die Gefahr, dass die Sanitärarmatur beschädigt wird
oder auch, dass in Öffnungen,
die zu den Wasserleitungen führen,
Schmutz eindringt, der später
zu einer Fehlfunktion von Armaturen führen kann.
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Es
ist bereits eine Putzschablone für
eine Unterputzarmatur bekannt (
DE 4133266 A1 ), die für den Einbau der Armatur am
Unterputzkasten der Armatur befestigbar ist. Sie weist zu Abdeckung
der innen liegenden Armaturenteile nach außen einen haubenförmigen Schutzteil
auf.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit zu schaffen, wie
die Gefahr von Verschmutzungen von Leitungszweigen einer Hausinstallation
verhindert werden kann.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe schlägt
die Erfindung eine Schutzeinrichtung für Sanitärarmaturen mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 vor. Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand
der abhängigen
Ansprüche,
deren Wortlaut ebenso wie der Wortlaut der Zusammenfassung durch
Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht wird.
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In
Weiterbildung ist vorgesehen, dass die Abdeckung die Austrittsöffnung nicht
nur gegen Eindringen von Schmutz abdeckt, sondern diese auch nach
außen
abdichtend und druckfest abdeckt. Dadurch wird es möglich, die
Schutzeinrichtung auch dazu zu verwenden, eine Druckprüfung der
Leitungen der Hausinstallation durchzuführen. Hierzu bleibt die Abdeckung
einfach an dem Armaturenteil befestigt.
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Die
von der Erfindung vorgeschlagene Schutzeinrichtung kann beispielsweise
an der Armatur oder dem Anschlussblock für die Armatur schon in der
Fabrik angebracht werden. Dann wird der Anschlussblock bzw. die
Armatur schon während
der Montage geschützt.
Die Abdeckung wird so an dem Armaturenteil angebracht, dass die
Austrittsöffnungen,
die mit den Wasserleitungen verbunden sind oder werden, gegen Eindringen
von Schmutz oder dergleichen geschützt sind.
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Ebenfalls
möglich
ist es, dass die Schutzeinrichtung erst nach der Montage an dem
Armaturenteil angebracht wird, so dass der Schutz während der
anschließenden
Fertigstellung der Wandoberfläche
beispielsweise durch eine Verfliesung besteht. Sobald die Wand fertiggestellt
ist, kann die Abdeckung wieder gelöst werden. Dies kann entweder
zusammen mit der Schürze
geschehen, oder aber in der Weise, dass die Schürze in der Wand verbleibt.
Beispielsweise ist es denkbar, dass die Schürze bei der Herstellung einer
Verfliesung an den Fliesen befestigt ist. Dann ist es sinnvoll,
für eine
saubere Begrenzung der Vertiefung die Schürze in der Wand zu lassen.
Dies wird durch die Erfindung möglich
gemacht, da nur einfach die trennbaren Mittel getrennt werden müssen, beispielsweise
mit Hilfe einer Zange, einem Messer oder einem sonstigen Werkzeug,
das der Monteur üblicherweise
bei sich führt.
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In
Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Abdeckung
an Befestigungsöffnungen
der Sanitärarmatur
oder des Anschlussblocks für
diese festgeschraubt wird. Damit werden die an sich vorhanden Befestigungsöffnungen
ausgenutzt. Es ist keine Anpassung der Armatur oder des Anschlussblocks
an die Schutzeinrichtung erforderlich.
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In
Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Schürze, die
die Armatur umgibt und einen im wesentlichen geschlossenen Umfang aufweist,
nur mit der Abdeckeinrichtung verbunden ist. Sie wird also selbst
nicht an der Armatur festgeschraubt.
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Erfindungsgemäß kann in
Weiterbildung vorgesehen sein, dass die Schürze an ihrer in das Innere
der Wandvertiefung gerichteten Rückseite
offene Aussparungen für
die zu dem Armaturenteil führenden
Anschlüsse
aufweist.
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Insbesondere
kann die Schürze
derart ausgebildet sein, dass sie bis auf den Boden einer die Sanitärarmatur
aufnehmenden Wandvertiefung reicht.
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Die
Verbindungsmittel zwischen der Abdeckeinrichtung und der Schürze können beispielsweise so
gestaltet sein, dass die Abdeckung, wenn sie von der Armatur wieder
gelöst
ist, einfach abgerissen wird. Eine von der Erfindung bevorzugte
Möglichkeit besteht
darin, die Verbindungsmittel durch Stege zu verwirklichen, die zwischen
der Schürze
und der Abdeckung vorhanden sind. Diese Stege können beispielsweise dadurch
gebildet werden, dass in einer Platte großflächige Löcher vorhanden sind, die zwischen
sich die Stege stehen lassen. Insbesondere können diese Öffnungen bzw. die Stege so
ausgebildet sein, dass am Rand der Schürze noch ein umlaufender Ringsteg
vorhanden bleibt, der zur einer Versteifung der Schürze führt.
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Beispielsweise
kann die Abdeckung an einer etwa ebenen Platte ausgebildet sein,
die den Innenraum der Schürze
mit Ausnahme von längs
ihres Randes angeordneten Durchbrechungen ausfüllt.
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In
nochmaliger Weiterbildung kann vorgesehen sein, dass die Abdeckung
nicht nur nach außen druckfest
abdichtet, sondern zusätzlich
auch zwei Austrittsöffnung
miteinander verbindet, vorzugsweise in einer solchen Weise, dass
keine hinterschnittenen Öffnungen
oder Kanten gebildet werden. Hiermit wird es möglich, das Leitungsnetz durchzuspülen.
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Besonders
günstig
ist es, wenn die Schürze so
ausgebildet und dimensioniert ist, dass nicht nur der Anschlussblock
für die
Sanitärarmatur
in ihr Platz findet, sondern auch die Sanitärarmaturen selbst.
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Weitere
Merkmale, Einzelheiten und Vorzüge
der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigen:
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1 einen
Längsschnitt
durch eine von der Erfindung vorgeschlagene Schutzeinrichtung für eine Sanitärarmatur;
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2 perspektivisch
eine teilweise abgebrochene Ansicht einer an einem Funktionsblock
befestigten Schutzeinrichtung;
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3 perspektivisch
den Anschlussblock nach Entfernen der Abdeckung.
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1 zeigt
in einem Längsschnitt
die Schutzeinrichtung nach der Erfindung, wobei in 1 die Orientierung
so gewählt
ist, dass die untere Seite in eine Vertiefung einer Wand gerichtet
ist, in der die Armatur untergebracht wird. Die Schutzeinrichtung
ist einstückig
aus Kunststoff gespritzt. Sie enthält eine zylindrische Schürze 1,
die einen ovalem Querschnitt aufweist. Die Schürze enthält im Bereich ihrer in das Innere
der Wand gerichteten Rückseite 2 mehrere Aussparungen 3,
die den Wasserleitungen innerhalb der Wand zugeordnet sind. Die
Schürze 1 ist
von einem ebenen Plattenelement 4 durchsetzt, das parallel
zu der Rückseite 2 und
der Vorderkante 5 verläuft. Mittig
ist an dem Plattenelement 4 die eigentliche Abdeckung 6 angeformt.
Diese enthält
einen Block 7 mit einer Vielzahl von Verstärkungswänden 8,
wobei die Rückseite 9 die
Fläche
bildet, mit der die Abdeckung 6 an einem Anschlussblock
anliegt. Die Rückseite 9 enthält im dargestellten
Beispiel zwei innen abgerundete Kanäle 10, die eine Verbindung
zwischen je zwei Auslassöffnungen
eines Anschlussblocks bilden. Die Kanäle 10 sind von Nuten 11 für Dichtungen umgeben.
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Die
dargestellte Schutzeinrichtung wird auf die Vorderseite eines Anschlussblocks 12 aufgesetzt und
mit Hilfe von Schrauben festgeschraubt. Der Anschlussblock 12 weist
im dargestellten Beispiel, siehe 2, vier
Anschlüsse 13 für Wasserleitungen
innerhalb der Wand auf. Nach vorne enthält er eine ebene Fläche 14,
die von vier Gewindebohrungen 15 umgeben ist. In der ebenen
Fläche 14 münden vier Öffnungen 16,
die innerhalb des Anschlussblocks 12 mit den Anschlüssen 13 verbunden
sind. Beispielsweise könnte
eine Öffnung 16 mit
einer Warmwasserleitung verbunden sein, während eine zweite Öffnung mit
einer Kaltwasserleitung verbunden ist. Eine der Öffnungen kann auch zu einer
Leitung führen,
die mit einem Brauseabgang verbunden ist. Es kann sich bei den Öffnungen 16 also
sowohl um Auslassöffnungen als
auch um solche Öffnungen
handeln, durch die das Wasser aus der zu befestigenden Sanitärarmatur wieder
in den Anschlussblock 12 fließt. Die Funktion der Öffnungen 16 hängt davon
ab, wie die Leitungen verlaufen. Daher werden in der vorliegenden
Anmeldung alle Öffnungen
als Auslassöffnungen
bezeichnet.
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Die
Abdeckung wird mit Hilfe von Schrauben befestigt, die durch Durchgangsbohrungen 17 in
dem Block 7 hindurchgehen und in die Gewindebohrungen 15 eingreifen.
Die Kanäle 10 sind
dabei so orientiert, dass sie jeweils zwei Auslassöffnungen 16 miteinander
verbinden. Nach außen
hin ist der Block durch die erwähnten
Dichtungen in den Nuten 11 abgedichtet. Durch das Anschrauben
der Abdeckung 6 werden also die Auslassöffnungen 16 druckfest
und wasserdicht nach außen
abgedichtet. Das Festschrauben der Schutzeinrichtung an dem Anschlussblock 12 kann,
wie erwähnt,
bereits fabrikmäßig erfolgen,
so dass der Monteur eine Anordnung, wie sie in 2 dargestellt
ist, erhält.
Diese montiert er in der Wand und verbindet sie mit den Leitungen.
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Es
ist ebenfalls möglich,
dass der Monteur die Schutzeinrichtung erst an Ort und Stelle an
dem Anschlussblock 12 festschraubt.
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Sobald
der Anschlussblock mit der Schutzeinrichtung montiert ist, kann
anschließend
das Durchspülen
und Druckprüfen
der zu dem Anschlussblock 12 führenden Leitungen erfolgen.
Wenn diese Überprüfung durchgeführt ist
und wenn die Wandoberfläche
fertiggestellt ist, können
die Schrauben wieder gelöst
werden. Je nach den Einzelfall kann nun die gesamte Schutzeinrichtung
einschließlich
der Schürze 1 von
dem Anschlussblock 12 abgenommen werden. Dies geschieht
durch einfaches Herausziehen nach vorne. Falls dies aber gewünscht ist,
kann die Schürze 1 auch
an Ort und Stelle bleiben. Zu diesem Zweck werden einfach die Stege 18 durchtrennt.
Die Stege 18 sind durch in dem Plattenelements 4 vorhandene Öffnungen 19 gebildet.
Die Öffnungen 19 verlaufen
längs des
Umfangs des Plattenelements 4 und haben von der Schürze 1 einen geringen
Abstand. Dadurch bildet sich ein Steg 20, der auch nach
dem Abtrennung der Schürze 1 von der
Abdeckung 6 an der Schürze 1 bleibt.
Dadurch wird dieser etwas verstärkt.
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Der
Zustand, wenn die Abdeckung entfernt ist, ist in 3 dargestellt.
Hier ist die Schürze 1 in der
Wand verblieben, während
das Plattenelement 4 mit der Abdeckung 6 entfernt
wurde. In diesem Zustand kann nun der mit dem Anschlussblock 12 zusammenwirkende
Teil der Armatur an dem Anschlussblock befestigt werden. Die Schürze 1,
die die Form eines ovalen Zylinders aufweist, ist so dimensioniert,
dass die Armatur innerhalb der Schürze Platz hat.
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Wenn
die Schürze 1 über die
Vorderseite der Wandoberfläche
heraussteht, kann sie dort mit einem Messer oder einer Säge abgetrennt
werden.