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DE19943307B4 - Schutzeinrichtung für Sanitärarmaturen - Google Patents

Schutzeinrichtung für Sanitärarmaturen Download PDF

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DE19943307B4 DE1999143307 DE19943307A DE19943307B4 DE 19943307 B4 DE19943307 B4 DE 19943307B4 DE 1999143307 DE1999143307 DE 1999143307 DE 19943307 A DE19943307 A DE 19943307A DE 19943307 B4 DE19943307 B4 DE 19943307B4
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Abstract

Eine Schutzeinrichtung für eine Sanitärarmatur enthält eine Abdeckung, die an der Sanitärarmatur oder einem Teil von ihr derart befestigt wird, dass Auslassöffnungen der Sanitärarmatur oder des Teiles druckfest abgedichtet und/oder miteinander verbunden werden. Die Abdeckung ist mit trennbaren Mitteln mit einer zylindrischen Schürze verbunden, die die Armatur bzw. den Teil der Armatur umgibt. Nach der Überprüfung der Hausinstallation und Fertigstellung der Wandoberfläche wird die Abdeckung wieder von der Sanitärarmatur oder ihrem Teil gelöst. Die Schürze kann dabei je nach Wunsch ebenfalls mit gelöst werden, oder aber in der Wand bleiben. Zu diesem Zweck ist sie über Stege mit der Abdeckung verbunden. Die Stege können leicht getrennt werden.

Description

  • Sanitärarmaturen werden häufig unter Putz befestigt. Dies bedeutet, dass sie in einer Vertiefung einer Wand mit dem Leitungsnetz der Hausinstallation verbunden werden. Dies geschieht in der Regel, bevor die Wandoberfläche fertiggestellt wird. Es ist bekannt, in diese Vertiefung der Wand sogenannte Unterputzkästen einzusetzen, die in erster Linie dazu dienen, eine Abdichtung der Sanitärarmatur gegenüber der Wand zu bewirken. Die Unterputzkästen können allerdings auch so verwendet werden, dass sie die Armatur während des Einbaus gegenüber Verschmutzungen und Beschädigungen schützen.
  • Ebenfalls bekannt ist es, Sanitärarmaturen so aufzubauen, dass sie aus einem Anschlussblock und den eigentlichen Funktionsteilen bestehen, die mit dem Anschlussblock verbunden werden. Hier wird in der Wandvertiefung zunächst nur der Anschlussblock mit den Leitungen verbunden. Erst nach Fertigstellung der Wandoberfläche werden die Funktionsteile mit dem Anschlussblock verbunden.
  • Während der Fertigstellung der Wandoberfläche besteht die Gefahr, dass die Sanitärarmatur beschädigt wird oder auch, dass in Öffnungen, die zu den Wasserleitungen führen, Schmutz eindringt, der später zu einer Fehlfunktion von Armaturen führen kann.
  • Es ist bereits eine Putzschablone für eine Unterputzarmatur bekannt ( DE 4133266 A1 ), die für den Einbau der Armatur am Unterputzkasten der Armatur befestigbar ist. Sie weist zu Abdeckung der innen liegenden Armaturenteile nach außen einen haubenförmigen Schutzteil auf.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit zu schaffen, wie die Gefahr von Verschmutzungen von Leitungszweigen einer Hausinstallation verhindert werden kann.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung eine Schutzeinrichtung für Sanitärarmaturen mit den Merkmalen des Anspruchs 1 vor. Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche, deren Wortlaut ebenso wie der Wortlaut der Zusammenfassung durch Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht wird.
  • In Weiterbildung ist vorgesehen, dass die Abdeckung die Austrittsöffnung nicht nur gegen Eindringen von Schmutz abdeckt, sondern diese auch nach außen abdichtend und druckfest abdeckt. Dadurch wird es möglich, die Schutzeinrichtung auch dazu zu verwenden, eine Druckprüfung der Leitungen der Hausinstallation durchzuführen. Hierzu bleibt die Abdeckung einfach an dem Armaturenteil befestigt.
  • Die von der Erfindung vorgeschlagene Schutzeinrichtung kann beispielsweise an der Armatur oder dem Anschlussblock für die Armatur schon in der Fabrik angebracht werden. Dann wird der Anschlussblock bzw. die Armatur schon während der Montage geschützt. Die Abdeckung wird so an dem Armaturenteil angebracht, dass die Austrittsöffnungen, die mit den Wasserleitungen verbunden sind oder werden, gegen Eindringen von Schmutz oder dergleichen geschützt sind.
  • Ebenfalls möglich ist es, dass die Schutzeinrichtung erst nach der Montage an dem Armaturenteil angebracht wird, so dass der Schutz während der anschließenden Fertigstellung der Wandoberfläche beispielsweise durch eine Verfliesung besteht. Sobald die Wand fertiggestellt ist, kann die Abdeckung wieder gelöst werden. Dies kann entweder zusammen mit der Schürze geschehen, oder aber in der Weise, dass die Schürze in der Wand verbleibt. Beispielsweise ist es denkbar, dass die Schürze bei der Herstellung einer Verfliesung an den Fliesen befestigt ist. Dann ist es sinnvoll, für eine saubere Begrenzung der Vertiefung die Schürze in der Wand zu lassen. Dies wird durch die Erfindung möglich gemacht, da nur einfach die trennbaren Mittel getrennt werden müssen, beispielsweise mit Hilfe einer Zange, einem Messer oder einem sonstigen Werkzeug, das der Monteur üblicherweise bei sich führt.
  • In Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Abdeckung an Befestigungsöffnungen der Sanitärarmatur oder des Anschlussblocks für diese festgeschraubt wird. Damit werden die an sich vorhanden Befestigungsöffnungen ausgenutzt. Es ist keine Anpassung der Armatur oder des Anschlussblocks an die Schutzeinrichtung erforderlich.
  • In Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Schürze, die die Armatur umgibt und einen im wesentlichen geschlossenen Umfang aufweist, nur mit der Abdeckeinrichtung verbunden ist. Sie wird also selbst nicht an der Armatur festgeschraubt.
  • Erfindungsgemäß kann in Weiterbildung vorgesehen sein, dass die Schürze an ihrer in das Innere der Wandvertiefung gerichteten Rückseite offene Aussparungen für die zu dem Armaturenteil führenden Anschlüsse aufweist.
  • Insbesondere kann die Schürze derart ausgebildet sein, dass sie bis auf den Boden einer die Sanitärarmatur aufnehmenden Wandvertiefung reicht.
  • Die Verbindungsmittel zwischen der Abdeckeinrichtung und der Schürze können beispielsweise so gestaltet sein, dass die Abdeckung, wenn sie von der Armatur wieder gelöst ist, einfach abgerissen wird. Eine von der Erfindung bevorzugte Möglichkeit besteht darin, die Verbindungsmittel durch Stege zu verwirklichen, die zwischen der Schürze und der Abdeckung vorhanden sind. Diese Stege können beispielsweise dadurch gebildet werden, dass in einer Platte großflächige Löcher vorhanden sind, die zwischen sich die Stege stehen lassen. Insbesondere können diese Öffnungen bzw. die Stege so ausgebildet sein, dass am Rand der Schürze noch ein umlaufender Ringsteg vorhanden bleibt, der zur einer Versteifung der Schürze führt.
  • Beispielsweise kann die Abdeckung an einer etwa ebenen Platte ausgebildet sein, die den Innenraum der Schürze mit Ausnahme von längs ihres Randes angeordneten Durchbrechungen ausfüllt.
  • In nochmaliger Weiterbildung kann vorgesehen sein, dass die Abdeckung nicht nur nach außen druckfest abdichtet, sondern zusätzlich auch zwei Austrittsöffnung miteinander verbindet, vorzugsweise in einer solchen Weise, dass keine hinterschnittenen Öffnungen oder Kanten gebildet werden. Hiermit wird es möglich, das Leitungsnetz durchzuspülen.
  • Besonders günstig ist es, wenn die Schürze so ausgebildet und dimensioniert ist, dass nicht nur der Anschlussblock für die Sanitärarmatur in ihr Platz findet, sondern auch die Sanitärarmaturen selbst.
  • Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorzüge der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigen:
  • 1 einen Längsschnitt durch eine von der Erfindung vorgeschlagene Schutzeinrichtung für eine Sanitärarmatur;
  • 2 perspektivisch eine teilweise abgebrochene Ansicht einer an einem Funktionsblock befestigten Schutzeinrichtung;
  • 3 perspektivisch den Anschlussblock nach Entfernen der Abdeckung.
  • 1 zeigt in einem Längsschnitt die Schutzeinrichtung nach der Erfindung, wobei in 1 die Orientierung so gewählt ist, dass die untere Seite in eine Vertiefung einer Wand gerichtet ist, in der die Armatur untergebracht wird. Die Schutzeinrichtung ist einstückig aus Kunststoff gespritzt. Sie enthält eine zylindrische Schürze 1, die einen ovalem Querschnitt aufweist. Die Schürze enthält im Bereich ihrer in das Innere der Wand gerichteten Rückseite 2 mehrere Aussparungen 3, die den Wasserleitungen innerhalb der Wand zugeordnet sind. Die Schürze 1 ist von einem ebenen Plattenelement 4 durchsetzt, das parallel zu der Rückseite 2 und der Vorderkante 5 verläuft. Mittig ist an dem Plattenelement 4 die eigentliche Abdeckung 6 angeformt. Diese enthält einen Block 7 mit einer Vielzahl von Verstärkungswänden 8, wobei die Rückseite 9 die Fläche bildet, mit der die Abdeckung 6 an einem Anschlussblock anliegt. Die Rückseite 9 enthält im dargestellten Beispiel zwei innen abgerundete Kanäle 10, die eine Verbindung zwischen je zwei Auslassöffnungen eines Anschlussblocks bilden. Die Kanäle 10 sind von Nuten 11 für Dichtungen umgeben.
  • Die dargestellte Schutzeinrichtung wird auf die Vorderseite eines Anschlussblocks 12 aufgesetzt und mit Hilfe von Schrauben festgeschraubt. Der Anschlussblock 12 weist im dargestellten Beispiel, siehe 2, vier Anschlüsse 13 für Wasserleitungen innerhalb der Wand auf. Nach vorne enthält er eine ebene Fläche 14, die von vier Gewindebohrungen 15 umgeben ist. In der ebenen Fläche 14 münden vier Öffnungen 16, die innerhalb des Anschlussblocks 12 mit den Anschlüssen 13 verbunden sind. Beispielsweise könnte eine Öffnung 16 mit einer Warmwasserleitung verbunden sein, während eine zweite Öffnung mit einer Kaltwasserleitung verbunden ist. Eine der Öffnungen kann auch zu einer Leitung führen, die mit einem Brauseabgang verbunden ist. Es kann sich bei den Öffnungen 16 also sowohl um Auslassöffnungen als auch um solche Öffnungen handeln, durch die das Wasser aus der zu befestigenden Sanitärarmatur wieder in den Anschlussblock 12 fließt. Die Funktion der Öffnungen 16 hängt davon ab, wie die Leitungen verlaufen. Daher werden in der vorliegenden Anmeldung alle Öffnungen als Auslassöffnungen bezeichnet.
  • Die Abdeckung wird mit Hilfe von Schrauben befestigt, die durch Durchgangsbohrungen 17 in dem Block 7 hindurchgehen und in die Gewindebohrungen 15 eingreifen. Die Kanäle 10 sind dabei so orientiert, dass sie jeweils zwei Auslassöffnungen 16 miteinander verbinden. Nach außen hin ist der Block durch die erwähnten Dichtungen in den Nuten 11 abgedichtet. Durch das Anschrauben der Abdeckung 6 werden also die Auslassöffnungen 16 druckfest und wasserdicht nach außen abgedichtet. Das Festschrauben der Schutzeinrichtung an dem Anschlussblock 12 kann, wie erwähnt, bereits fabrikmäßig erfolgen, so dass der Monteur eine Anordnung, wie sie in 2 dargestellt ist, erhält. Diese montiert er in der Wand und verbindet sie mit den Leitungen.
  • Es ist ebenfalls möglich, dass der Monteur die Schutzeinrichtung erst an Ort und Stelle an dem Anschlussblock 12 festschraubt.
  • Sobald der Anschlussblock mit der Schutzeinrichtung montiert ist, kann anschließend das Durchspülen und Druckprüfen der zu dem Anschlussblock 12 führenden Leitungen erfolgen. Wenn diese Überprüfung durchgeführt ist und wenn die Wandoberfläche fertiggestellt ist, können die Schrauben wieder gelöst werden. Je nach den Einzelfall kann nun die gesamte Schutzeinrichtung einschließlich der Schürze 1 von dem Anschlussblock 12 abgenommen werden. Dies geschieht durch einfaches Herausziehen nach vorne. Falls dies aber gewünscht ist, kann die Schürze 1 auch an Ort und Stelle bleiben. Zu diesem Zweck werden einfach die Stege 18 durchtrennt. Die Stege 18 sind durch in dem Plattenelements 4 vorhandene Öffnungen 19 gebildet. Die Öffnungen 19 verlaufen längs des Umfangs des Plattenelements 4 und haben von der Schürze 1 einen geringen Abstand. Dadurch bildet sich ein Steg 20, der auch nach dem Abtrennung der Schürze 1 von der Abdeckung 6 an der Schürze 1 bleibt. Dadurch wird dieser etwas verstärkt.
  • Der Zustand, wenn die Abdeckung entfernt ist, ist in 3 dargestellt. Hier ist die Schürze 1 in der Wand verblieben, während das Plattenelement 4 mit der Abdeckung 6 entfernt wurde. In diesem Zustand kann nun der mit dem Anschlussblock 12 zusammenwirkende Teil der Armatur an dem Anschlussblock befestigt werden. Die Schürze 1, die die Form eines ovalen Zylinders aufweist, ist so dimensioniert, dass die Armatur innerhalb der Schürze Platz hat.
  • Wenn die Schürze 1 über die Vorderseite der Wandoberfläche heraussteht, kann sie dort mit einem Messer oder einer Säge abgetrennt werden.

Claims (10)

  1. Schutzeinrichtung für Sanitärarmaturen, mit 1.1 einer Abdeckung (6), die 1.1.1 an der Sanitärarmatur oder einem Anschlussblock (12) für diese befestigbar ist und 1.1.2 die Austrittsöffnungen (16) des Anschlussblocks (12) abdichtend und druckfest abdeckt, sowie mit 1.2 einer Schürze (1), die 1.2.1 die Sanitärarmatur bzw. ihren Anschlussblock (12) umgibt, 1.2.2 einen im wesentlichen geschlossenen Umfang aufweist und 1.2.3 über trennbare Mittel mit der Abdeckung (6) verbunden ist.
  2. Schutzeinrichtung nach Anspruch 1, bei der die Abdeckung (6) an Befestigungsöffnungen (15) der Sanitärarmatur oder ihres Anschlussblocks (12) festgeschraubt wird.
  3. Schutzeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei der die Schürze (1) nur mit der Abdeckung (6) verbunden ist.
  4. Schutzeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Schürze (1) einseitig offene Aussparungen (3) für Leitungsrohre aufweist.
  5. Schutzeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Schürze (1) bis auf den Boden einer die Sanitärarmatur aufnehmenden Wandvertiefung reicht.
  6. Schutzeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Schürze (1) über Stege (18) mit der Abdeckung (6) verbunden ist.
  7. Schutzeinrichtung nach Anspruch 6, bei der die Stege (18) an der Innenseite der Schürze (1) in einen umlaufenden Steg (20) münden.
  8. Schutzeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Abdeckung (6) mindestens zwei Austrittsöffnungen (16) miteinander verbindet.
  9. Schutzeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Schürze (1) derart dimensioniert ist, dass die an dem Anschlussblock (12) angebrachte Sanitärarmatur innerhalb der Schürze (1) Platz hat.
  10. Schutzeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Schürze (1) zylindrisch ausgebildet ist.
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