DE19942237A1 - Grabdenkmal bestehend aus einer Denkmalplatte und einem Fundament - Google Patents
Grabdenkmal bestehend aus einer Denkmalplatte und einem FundamentInfo
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Abstract
Bei einem Grabdenkmal (1), bestehend aus einer Denkmalplatte (3) und einem Fundament (50), wird zur Lösung der Aufgabe bereits beim ersten Versetzen eines Grabdenkmals eine sichere, von Witterungs- und Umwelteinflüssen unbeeinflußbare Verbindung zwischen Denkmalplatte und Fundament unter möglicher Einbeziehung eines Sockels zu schaffen, unter beachtlicher Verringerung der finanziellen Aufwendungen, eim Setzen und Abräumen des Grabdenkmals vorgeschlagen, dass die Denkmalplatte (3), insbesondere auf ihrer Rückseite eine Kaverne (4) besitzt, dass vom Kavernenboden ausgehend mindestens eine senkrechte Durchgangsbohrung (5) bis zur Aufstandsfläche der Denkmalplatte (5) verläuft, dass im Fundament (50) mindestens eine mit der Durchgangsbohrung (5) fluchtende Fundamentbohrung vorgesehen ist, dass in der mindestens einen Fundamentbohrung eine Verankerung (10) als Widerlager für eine Befestigung (8) vorgesehen ist, dass sich die mindestens eine Befestigung (8) am Kavernenboden abstützt und lösbar in Wirkverbindung mit dieser in der Fundamentbohrung angeordneten Verankerung (10) gebracht wird; die der Erfindung zu Grunde liegende Aufgabe lässt sich auch dadurch lösen, dass mit mindestens einer Sockelbohrung (13) vesehener Sockel (2) mit dem Fundament (50) verbunden ist, dass der Durchmesser der Sockelbohrung (13) größer als der Durchmesser der mindestens einen vom Kavernenboden ausgehenden senkrechten Durchgangsbohrung (5) ist, dass die Bohrungen gegeneinander ausrichtbar sind, ...
Description
Die Erfindung betrifft ein Grabdenkmal bestehend aus einer
Denkmalplatte und einem Fundament.
Werden Grabdenkmäler zweiteilig hergestellt und zwar aus einem Sockel,
welcher auf einem Fundament ruht und einer hierauf stehenden Denkmal
platte, so ist die Denkmalplatte, hierbei in ihrer Grundfläche kleiner
als die Grundfläche des fest mit dem Fundament verbundenen Sockels.
Obwohl die Aufstandsfläche der Denkmalplatte an die Oberfläche des
Sockels angepaßt ist, besteht die Gefahr des Umstürzens der Denkmal
platte infolge geringerer Aufstandsfläche bei beachtlicher Erstreckung
der Platte in vertikaler Richtung.
Um diesem Umstürzen zu begegnen, werden bisher vor Aufstellung eines
derartigen Grabdenkmals die gegenseitigen Aufstandsflächen von Sockel
und Denkmalplatte angebohrt. Nach dem ebenen Versetzen des Sockels
auf dem Fundament wird anschließend vor Aufsetzen der Grabdenkmal
platte in die Bohrung des Sockels ein über die Oberfläche des Sockels
herausstehender Metallstab eingebracht, ausgerichtet und einbetoniert.
Anschließend wird entsprechend der vorgesehenen Aufstandsfläche der
Denkmalplatte die Sockeloberfläche mit einem Mörtelkleber versehen und
die Denkmalplatte so aufgesetzt, daß der überstehende Metallstab von
einer Sackbohrung in der Denkmalplatte aufgenommen wird.
Nach einer gewissen Trocknungszeit ist dann eine gewisse Gewähr dafür
gegeben, daß die Verbindungsstelle zwischen Denkmalplatte und Sockel
soweit verklebt sind, daß zunächst ein Umstürzen der Denkplatte nicht
eintreten kann. Diese zeitweilige Sicherheit wird unterstützt durch
den eingebrachten Metallstab, welcher einen gewissen Widerstand zu
folge seiner Eindringtiefe in vertikaler Richtung in die Bohrung der
Denkmalplatte gegen deren Umkippen bringt.
Zufolge Witterungseinflüssen und Temperaturunterschieden, der im
Freien stehenden Grabdenkmäler, wird im Laufe der Zeit die Klebefuge
zwischen Sockel und Denkmalplatte beeinflußt und die dort einge
brachte Mörtelschicht zerstört, insbesondere durch jahreszeitliche
Temperaturänderungen, Frost und Regen. Die Folge hiervon ist eine
instabile Lage zwischen Denkmalplatte und Sockel. Um hieraus ent
stehende Unfälle zu vermeiden, wird in regelmäßigen Abständen, im
allgemeinen nach einer Frostperiode, jedes zweiteilige Grabdenkmal auf
die Gefahr des Kippens der Denkmalplatte untersucht.
Entdeckte Standunsicherheiten müssen in aufwendiger Arbeit beseitigt
werden, dergestalt, daß die Denkmalplatte vom Sockel abgehoben wird,
die Oberfläche des Sockels von den Resten der noch vorhandenen
Mörtelschicht gesäubert wird, genau wie die Standfläche der
Denkmalplatte und anschließend erneut unter Einbringen von Klebemörtel
die Grabdenkmalplatte auf dem Sockel abgesetzt wird.
Nicht nur bei freistehenden Grabdenkmälern ist die Gefahr einer
möglichen Zerstörung der Klebeschicht auch durch horizontal wirkende
Kräfte stets gegeben. Alle Versuche, eine dauerhafte sichere
Verbindung zwischen Denkmalplatte und Sockel zu erreichen, schlugen
bisher fehl, so daß stets zeitaufwendige, mit großen finanziellen
Kosten verbundene Reparaturarbeiten zur Wiederherstellung der
Standfestigkeit von Grabdenkmälern durchgeführt werden mußten.
Der vorliegenden Erfindung liegt nunmehr die Aufgabe zugrunde, bereits
beim ersten Versetzen eines Grabdenkmals eine sichere, von Witterungs-
und Umwelteinflüssen unbeeinflußbare Verbindung zwischen Denkmal
platte und Fundament unter möglicher Einbeziehung eines Sockels zu
schaffen, unter beachtlicher Verringerung der finanziellen
Aufwendungen, beim Setzen und Abräumen des Grabdenkmals. Diese Aufgabe
wird gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 dadurch
gelöst, daß die Denkmalplatte insbesondere auf ihrer Rückseite eine
Kaverne besitzt, daß vom Kavernenboden ausgehend mindestens eine
senkrechte Durchgangsbohrung bis zur Aufstandsfläche der Denkmal
platte verläuft, daß im Fundament mindestens eine mit der
Durchgangsbohrung fluchtende Fundamentbohrung vorgesehen ist, daß in
der mindestens einen Fundamentbohrung eine Verankerung als Widerlager
für eine Befestigung vorgesehen ist, daß sich die mindestens
eine Befestigung am Kavernenboden abstützt und lösbar in
Wirkverbindung mit der in der Fundamentbohrung angeordneten
Verankerung gebracht wird. Durch diese erfinderische Lösung der
Aufgabe ist es nach Ausrichten der Denkmalplatte zu anderen
Denkmalplatten oder zu einer Kante des Fundaments, welches wenn nicht
durch wertvolle Steine verblendet durch Graberde überdeckt ist, nur
noch erfordelich durch Aufbringen einer Vorspannung auf die
erfindungsgemäße Befestigung einen sicheren Halt der
Denkmalplatte auf dem Fundament zu erzeugen, welche auch nicht
durch Temperatureinflüße oder durch manuelle Einwirkungen auf die
Denkmalplatte reduziert wird.
Die der Erfindung zu Grunde liegende Aufgabe läßt sich gemäß
Anspruch 2 ausgehend von einem Grabdenkmal bestehend aus Denkmal
platte und einem Fundament, insbesondere nach Anspruch 1, auch dadurch
erfindungsgemäß lösen, daß ein mit mindestens einer Sockelbohrung
versehener Sockel mit dem Fundament verbunden ist, daß der Durchmesser
der Sockelbohrung größer als der Durchmesser der mindestens einen vom
Kavernenboden ausgehenden senkrechten Durchgangbohrung ist, daß die
Bohrungen gegeneinander ausrichtbar sind, daß die, die mindestens
eine Durchgangsbohrung in Längsrichtung durchsetzende Befestigung in
die Sockelbohrung mit dem größeren Durchmesser hineinragt, daß die
Befestigung in diesem Bereich eine mit der Sockelbohrung verbindbare,
von der Befestigung lösbare. Verankerung als Wiederlager trägt und daß
die Befestigung gegen den Kavernenboden verspannbar ausgebildet ist.
Durch die erfindungsgemäße Auswahl der Bohrungsdurchmesser wird
ermöglicht, daß bereits vor der Verbindung eines zweiteiligen
Grabdenkmals die erfindungsgemäße Befestigung leicht in die
Durchgangsbohrung eingeschoben werden kann, im Bereich der Kaverne so
festgelegt werden kann, daß lediglich am Ende der Befestigung eine
Verankerung für die Befestigung lösbar mit dieser verbunden wird. Beim
Einjustieren wird die Verankerung zur Sockelbohrung ausgerichtet und
anschließend in einem derartigen Abstand zur Bohrungswand einjustiert,
daß für die Denkmalplatte noch genügend Platz für ein Ausrichten der
Denkmalplatte zur Sockelkante vorhanden ist, so daß anschließend eine
Verankerung des erfindungsgemäßen Wiederlagers durch eine in die
Sockelbohrung eingebrachte Vergußmasse ringsum sicher durchführbar
ist. Nach Aushärten der Vergußmasse wird erfindungsgemäß das aus dem
Kavernenboden herausragende Endstück der Befestigung gegen den
Kavernenboden festgelegt. Damit wird eine durch Witterungseinflüsse
und Umwelteinflüsse nicht mehr lösbare Verbindung zwischen Sockel und
Denkmalplatte eines Grabdenkmals geschaffen, ohne daß Nacharbeiten
oder erneutes Abheben und wieder Verbinden der Denkmalplatte mit dem
Sockel erforderlich werden.
Im Falle der Änderung oder Ergänzung der Denkmalplatte durch weitere
Namen, ist in einfachster Form eine Trennung zwischen Denkmalplatte
und Unterlage durch Lösen der Vorspannung möglich, und auch das
Aufstellen selbst wird in einfachster Form ermöglicht.
Erfindungsgemäß wird zwischen Denkmalplatte und Fundament oder Sockel
vor dem Festlegen der Befestigung im Kavernenboden eine dauerela
stische Fuge vorbereitet, welche mit dem Festlegen eine sichere
Abdichtung des Bereichs um das Widerlager bewirkt.
Eine Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes wird mit Anspruch 3
unter Schutz gestellt und zeichnet sich dadurch aus, daß die Kaverne
zwei einen vorgehbaren Abstand zueinander aufweisende Durchgangs
bohrungen gleichen Durchmessers trägt, daß im Sockel und/oder im
Fundament den Durchgangsbohrungen gegenüberliegende Sockelbohrungen
und/oder Fundamentbohrungen vorgesehen sind, und daß die
Sockelbohrungen einen größeren Durchmesser als die Durchgangsbohrungen
besitzen. Durch den erfindungsgemäßen Einsatz von Befestigungen in
beabstandeten Durchgangsbohrungen und deren erfindungsgemäße
Festlegung in Widerlagern im Sockel oder im Fundament wird
erfindungsgemäß die Gewähr dafür gegeben, daß auch von außen
einwirkende horizontale Kräfte an der Denkmalplatte ein Verdrehen der
Denkmalplatte um eine vertikale Achse auf dem Fundament oder auf dem
Sockel eindeutig unterbinden.
Zur Herstellung eines Fundaments für des Grabdenkmal nach Anpruch 1
und/oder 3 wird gemäß kennzeichnendem Merkmal des Anspruchs 4
vorgeschlagen, daß bei Einschalung des Fundaments im Bereich dessen
späterer Oberfläche parallel zu dessen Vorderkante eine flache
längliche Edelstahlplatte mit Bohrungen vorgesehen ist, daß über die
Bohrungen durchdringende lösbare Schrauben Gewindehülsen dicht mit der
Unterseite der Edelstahlplatte verbunden sind. Durch die
erfindungsgemäße Anordnung und Ausrichtung einer flachen länglichen
Edelstahlplatte mit Bohrungen zur Vorderkante des Fundaments bereits
bei dessen Einschalung wird eine genaue Ausrichtung und somit eine
Parallelität der Bohrungen und der Gewindehülsen zur Vorderkante des
Fundaments erreicht. Darüber hinaus wird durch die lösbaren Schrauben
ein Eindringen von Vergußmasse oder Zementmörtel beim Vergießen des
Fundaments in die Gewindehülsen eindeutig unterbunden, so daß nach
Aushärten des Fundaments saubere Bohrungen für das Einbringen einer
langen Schraube, welche sich mit ihrem Schraubenkopf ggf. unter
Beifügung einer Scheibe, auf dem Kavernenboden in der Stele oder in
der Denkmalplatte abstützt, oder mit welcher gleichzeitig eine in die
Kaverne eingepaßte mit Tür versehene Kammer festverschraubbar sind,
vorhanden sind. Anstelle der Gewindehülsen können auch bayonette
artige Verankerungen mit der Edelstahlplatte zeitweilig verbunden
werden, wenn anstelle der lösbaren Schrauben lösbare Bayonettver
schlüsse die Bohrungen der Edelstahlplatte durchdringen.
In Ausgestaltung des erfinderischen Fundaments wird gemäß Anspruch 5
unter Schutz gestellt, daß die Gewindehülsen an ihrer äußeren Ober
fläche Erhöhungen und Vertiefungen tragen und daß die Gewindehülsen an
ihrem unteren Ende verschlossen sind. Hierdurch wird zum einen eine
feste Verankerung der Gewindehülsen in der Vergußmasse erreicht und
zum anderen ein Eindringen von Vergußmasse in den Gewindekanal
unterbunden. Dasselbe gilt auch bei der Verwendung von bayonettartigen
Verankerungen.
Eine noch weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Fundaments wird
gemäß Anspruch 6 unter Schutz gestellt, dergestalt, daß die die
Gewindehülsen tragende Edelstahlplatte lösbar mit der Fundament
oberfläche verbunden ist. Eine derartige erfindungsgemäße
Ausgestaltung ermöglicht es, dieselbe Edelstahlplatte für mehrere
Fundamente als Einstellhilfe vorrätig zu haben.
Eine andere Ausgestaltung des Fundaments wird gemäß Anspruch 7 unter
Schutz gestellt und zeichnet sich dadurch aus, daß die die Gewinde
hülsen tragende Edelstahlplatte einen Teil der Fundamentoberfläche
bildet und daß mindestens zwei einander gegenüber liegende Platten
enden als Verankerungen in der Vergußmasse ausgebildet sind.
In noch weiterer Ausgestaltung des erfinderischen Fundaments wird in
Anspruch 8 vorgeschlagen, daß im Bereich der Gewindehülsen an der
Unterseite der Edelstahlplatte Dichtungen vorgesehen sind. Durch den
Einsatz von Dichtungen wird erreicht, daß auch bei sehr flüssiger
Vergußmasse kein Vergußmaterial in die Verankerung eindringt.
In noch weiterer Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes wird in
Ausgestaltung der Ansprüche 2 und/oder 3 gemäß Anspruch 9 unter Schutz
gestellt, daß eine Gewindestange an ihrem unteren Ende eine
Gewindehülse trägt, daß am oberen Ende der Gewindestange mindestens
eine Mutter mit Gewinde vorgesehen ist, daß im Bereich zwischen
Denkmalplatte und Sockel eine Schrägbohrung zur größeren Bohrung im
Sockel vorgesehen ist. Durch die erfindungsgemäße Gewindestange, die
bevorzugt aus Edelstahl hergestellt ist, genau wie die Gewindehülse
und die Gewindemutter einschließlich Unterlagen, wird in Verbindung
mit der Schrägbohrung zum Sockel erreicht, daß nach Aufsetzen der
Denkmalplatte über diese Schrägbohrung Vergußmaterial in flüssiger
Form, sei es auf basischer Grundlage, wie Zement oder auf Kunststoff
basis, eingebracht werden kann, welche sich dann gleichmäßig um die
Gewindehülse bis zum Innenrand der Sockelbohrung anlagern kann.
Erfindungsgemäß ist hierbei, daß zusätzlich zu der jeweiligen
Schrägbohrung, welche gleichzeitig als Entlüftungsbohrung für
verdrängte Luft beim Vergußvorgang wirkt, erforderlichenfalls Zusatz
luftbohrungen im Bereich der Sockelbohrung vorgesehen werden, und
welche bei Austritt von Vergußmaterial aus diesen Bohrungen Gewähr
dafür bieten, daß tatsächlich ein sicherer und fester Verguß des
Widerlagers im Sockel stattgefunden hat.
In noch weiterer Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes wird gemäß
Kennzeichen des Anspruchs 10 vorgeschlagen, daß die Gewindehülse an
ihrer Oberkante einen Bund trägt und daß Denkmalplatte und/oder Sockel
eine Stufenbohrung tragen. Hierdurch wird erfindungsgemäß eine
eindeutige Lagerung der Gewindehülse zur Denkmalplatte und/oder dem
Sockel erreicht, ohne daß bei Verwendung des erfindungsgemäßen Bundes
eine Spannung in den vorzugsweise aus Mamor bestehenden Teilen des
Grabdenkmals auftritt, welche ggf. zu dessen Zerstörung führen
könnten.
In noch weiterer Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes wird gemäß
Anspruch 11 unter Schutz gestellt, das sich dadurch auszeichnet, daß
die äußere Oberfläche der Gewindehülse mit Erhöhungen versehen ist.
Durch diese erfindungsgemäße Anordnung von Erhöhungen wird die
Gewindehülse gegenüber Verdrehungen gesichert.
Gemäß noch weiterer Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes wird
gemäß Anspruch 12 unter Schutz gestellt, daß die Erhöhungen in
Richtung auf die Gewindehülsenoberfläche hinterschnitten ausgebildet
sind. Damit wird einem Lockerwerden der Gewindehülse auch bei einem
erforderlich werdenden Nachziehen der Schraube eindeutig entgegen
gewirkt.
Gemäß Anspruch 13 wird in noch weiterer Ausgestaltung, insbesondere
der Ansprüche 2 und/oder 3, unter Schutz gestellt, daß ein Gewindestab
an seinem unteren Ende eine Gewindehülse mit exzentrisch zu deren
Mittelpunkt angeordneten Gewindebohrung besitzt. Insbesondere bei
Verwendung von zwei Gewindestäben ist beim Einjustieren die sichere
Gewähr dafür gegeben, daß zufolge einer exzentrischen Verdrehung der
Verankerung zu den Gewindestangen beide Verankerungen konzentrisch in
den Sockelbohrungen für das anschließende Vergießen eingestellt werden
können.
Eine noch weitere Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes,
insbesondere nach Anspruch 13, wird gemäß Anspruch 14 unter Schutz
gestellt, dergestalt, daß der Außendurchmesser der Gewindehülse, der
mindestens einen größeren Sockelbohrung angepaßt ist und daß die
Gewindehülse als Spreizdübel ausgebildet ist. Hierdurch wird erreicht,
daß ohne zusätzliches Vergußmaterial eine feste, jedoch bei Bedarf
beispielsweise beim zeitweiligen Wegnehmen der Denkmalplatte für
Restaurierung oder Einbringen neuer Namen, ebenfalls eine sichere
nachspannbare Verbindung zwischen Sockel und Denkmalplatte geschaffen
wird; dies eignet sich insbesondere für kleinere aus mehreren
Denkmaltafeln bestehenden Grabsteinen.
In noch weiterer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Grabdenkmals,
insbesondere in Ausgestaltung nach den Ansprüchen 1 und/oder 2, wird
gemäß Anspruch 15 unter Schutz gestellt, daß in der Kaverne eine
verschließbare Kammer angeordnet ist und daß die mindestens eine
Befestigung den Boden der verschließbaren Kammer in der Kaverne
verankert. Hierdurch wird zum einen erreicht, daß die für die
Grabpflege erforderlichen Gegenstände, wie Häckchen, Schaufel, Besen,
Rechen, Handschuhe, Vasen, nicht im Freien hinter dem Grabdenkmal
versteckt werden müssen, was bei freistehenden Grabdenkmalen überhaupt
nicht möglich ist, sondern daß diese Gegenstände auch vor einem
Diebstahl sicher aufbewahrt in allernächster Nähe des Grabes werden.
Zufolge Verankerung der verschließbaren Kammer mittels der erfindungs
gemäßen Befestigung ist sichergestellt, daß ein Diebstahl einer
kompletten verschließbaren Kammer aus der Kaverne nicht durchgeführt
werden kann. Die Kammer selbst kann erfindungsgemäß aus einem Edel
stahlgehäuse mit einer Edelstahltür bestehen und, wie in Anspruch 1
unter Schutz gestellt, insbesondere an der Rückseite des Grabmals
angebracht sein. Da jedoch die Fläche der verschließbaren Tür be
stimmte Abmessungen aufweist, kann die verschließbare Tür auch mit
Ornamenten oder sonstigen Verzierungen aus allen möglichen Metallen
bestehen und somit erfindungsgemäß auch an der Vorderfront der Denk
malplatte angebracht werden. Dies ist insbesondere dann ratsam, wenn
ältere Menschen, die Grabpflege vornehmen, für die sich ein Beschicken
der Kammer von der Frontseite des Denkmals besser eignet. Auch kann
die Verzierung der erfindungsgemäßen Tür mit Ausnahme der Scharnier
seite deren Fläche überschreiten, so daß nicht ohne weiteres erkennbar
ist, daß die Verzierung im wesentlichen die Kammertür darstellt.
Gemäß Anspruch 16 wird in Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes
unter Schutz gestellt, insbesondere in Ausgestaltung des Anspruchs 15,
daß an den Innenwänden der Kammer Haltegeräte für die Grabpflege
vorgesehen sind. Hierdurch sind die Grabgerätschaften gegen
Witterungsunbill sicher geschützt. Bestehen die Kammern aus
Edelstahlblech ist ein Korrodieren oder Verrosten dieser völlig
ausgeschlossen.
Um zu vermeiden, daß durch Temperaturunterschiede auftretendes
Schwitzwasser sich in der Kammer ansammelt, werden erfindungsgemäß
Lüftungsbohrungen dort vorgesehen.
In noch weiterer Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes gemäß der
Ansprüche 15 und/oder 16 wird gemäß Anspruch 17 vorgeschlagen, daß die
Grundfläche der Kammer Vertiefungen trägt, und daß die Befestigung mit
mindestens einem Boden der Vertiefungen zusammenwirkt. Durch diese
erfindungsgemäßen Vertiefungen wird erreicht, beispielsweise Vasen
sicher aufzubewahren.
In noch weiterer Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes wird gemäß
Anspruch 18 unter Schutz gestellt, daß bei einer kubusförmigen Kaverne
mit glatter Grundfläche in den Räumen zwischen den Außenwänden der
Kammervertiefungen und der Grundfläche des Kubus Ablagen für
Kleinteile vorgesehen sind. Durch diese erfinderische Ausgestaltung
ist es möglich, nicht benötigte persönliche Gegenstände während der
Grabpflege dort sicher zu deponieren, insbesondere dann, wenn
erfindungsgemäß diese Öffnungen abschließbar sind.
In noch weiterer Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes gemäß
Anspruch 19 wird vorgeschlagen, daß eine die lösbare Verbindung
zwischen Befestigung und Verankerung abdeckende Manschette vorgesehen
ist. Durch diese erfindungsgemäße Manschette wird vermieden, daß
flüssige Vergußmasse in den Verbindungsbereich eindringt und somit den
Verbindungsbereich beeinträchtigt oder zerstört.
In noch weiterer Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes wird gemäß
Anspruch 20 in Ausgestaltung der Ansprüche 1, 2, 15, 16, 17, 18 und/oder
19 vorgeschlagen, daß ein mit Querbohrungen vorgesehener glatter Stab
an seinem unteren Ende einen festen Querbolzen trägt, daß der
Querbolzen in einer bayonettartigen Verankerung im Sockel einrastet,
daß am oberen Ende des glatten mit Querbohrungen versehenen Stabs, ein
loser Querbolzen für die Querbohrungen vorgesehen ist, daß eine erste,
den glatten Stab umgebenden Scheibe vorgesehen ist, daß sich die erste
Scheibe auf dem Kavernen- oder Kammerboden abstützt, daß eine den Stab
umhüllende Druckfeder vorgesehen ist und daß eine zweite die Druck
feder in Stablängsrichtung abdeckende Scheibe vorgesehen ist. Diese
erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung vermeidet die bei langen
Gewindestangen oder Schrauben auftretende Torsionsbelastung innerhalb
der Schraube beim Festziehen uind es wird hierbei erfindungsgemäß die
einzustellende Vorspannung zwischen den zu verspannenden Elementen,
welche ein Kippen der Denkmalplatte verhindern, durch Vorspannung des
glatten Stabes über die erfindungsgemäße Feder in Verbindung mit dem
in einer Querbohrung einführbaren Querbolzen oberhalb der zweiten
Scheibe erreicht.
Durch die Erfindung wird erstmals ein Weg aufgezeigt die vorhandenen
Trennstellen zwischen Denkmalplatte und Fundament einerseits oder
Denkmalplatte und Sockel einerseits und Sockel und Fundament anderer
seits so zu sichern, daß eine Umstürzen dieser zusammengefügten Teile
nicht mehr erfolgen kann, jedoch die Möglichkeit besteht bei Repara
turen oder bei einfügen neuer Namen, oder bei Belegen der Buchstaben
mit Edelmetallfolien ohne großen Aufwand jedes einzelne Teil sicher
vom Grabdenkmal entnehmen zu können, um es anschließend wieder sicher
unter gegenseitiger Verspannung aufzubauen.
Die Erfindung zeigt auch erstmalig einen Weg auf, wie bei der
Benutzung einer Denkmalplatte mit einer erfindungsgemäßen Kaverne eine
sichere Verankerung des gesamten Grabdenkmals mit dem Fundament
hergestellt werden kann.
Unter den Schutzumfang fällt es auch, wenn Anstelle der vor Ort zu
betonierenden Fundamente Fertigbetonteile als Fundamente benutzt
werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, daß hierdurch Unfälle, durch
umkippende Grabdenkmäler auf Friedhöfen, praktisch völlig vermeidbar
werden und daß auch bei bereits vorhandenen Grabdenkmälern durch die
erfindungsgemäße Anordnung einer Kaverne mit mindestens einer
Durchgangsbohrung und einer Fundamentbohrung oder einer Sockelbohrung
gemäß der vorliegenden Erfindung nachrüstbar sind.
In der nachfolgenden Zeichnung wird die Erfindung anhand schematisch
dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 ein Grabdenkmal, bestehend aus Sockel und Denkmalplatte in
Perspektive,
Fig. 2 das Grabdenkmal gemäß Fig. 1 im Schnitt und
erfindungsgemäßer Befestigung mit Sockelbohrung,
Fig. 2a Eine Gewindehüse in vergrößertem Maßstab,
Fig. 3 einen Schnitt durch ein anderes Grabdenkmal, bei welchem zwei
Befestigungen vorgesehen sind.
Fig. 4 eine verschließbare Kammer in einer Kaverne einer
Denkmalplatte im Schnitt
Fig. 4a die verschließbare Kammer gemäß Fig. 4 in Ansicht unter
Weglassung der Tür,
Fig. 5 ein auf einem Fundament angeordnetes Grabdenkmal mit
Fundament, Sockel und Grabstele im Schnitt.
Fig. 5a eine Draufsicht auf den Sockel gemäß Fig. 5 und
Fig. 5b einen Schnitt durch eine Edelstahlplatte einschl.
Gewindehülse mit lösbarer Schraube, beziehungsweise
einem Bajonettverschluss.
In der nachfolgenden Zeichnung werden gleiche Bauteile in den
verschiedenen Figuren mit denselben Bezugsziffern bezeichnet.
Gemäß Fig. 1 besteht ein Grabdenkmal 1 aus einem Sockel 2 mit einer
darauf angeordneten Denkmalplatte 3. Wie in Fig. 1 strichpunktiert
dargestellt, besitzt die Denkmalplatte 3 auf ihrer rückwärtigen Seite
eine Kaverne 4. Von der Grundfläche der Kaverne 4 erstreckt sich eine
Durchgangsbohrung 5 bis zur Unterkante der Denkmalplatte 3. Gegenüber
der Durchgangsbohrung 5 ist eine Sockelbohrung 6 im Sockel 2
angeordnet.
Gemäß Schnitt A-A ist in Fig. 2 in vergrößertem Maßstab die Verbin
dung zwischen der Denkmalplatte 3 und dem Sockel 2 des Grabmals 1 in
vergrößertem Maßstab dargestellt. Die Denkmalplatte 3 sitzt auf einer
Aufstandsfläche 7 auf dem Sockel 2 auf. Die Durchgangsbohrung 5 wird
von einer Befestigung 8 durchdrungen, welche in vorliegenden Fall als
Gewindestange 9 ausgebildet ist.
Beim Aufstellen des Grabdenkmals wird zunächst die Gewindestange 9
durch die Durchgangsbohrung von der Aufstandsfläche 7 in die Kaverne
4 eingeschoben und an das untere Ende der Gewindestange 9 eine Ge
windehülse 10 aufgeschraubt. Im Ausführungsbeispiel und in Fig. 2a
vergrößert dargestellt, besitzt die Gewindehülse einen Bund 11,
welcher auf einer Stufenbohrung 12 im Sockel 2 aufliegt. Die Höhe der
ersten Stufe der Stufenbohrung 12 ist so bemessen, daß keine Ver
spannung zwischen der Oberfläche 11 des Sockels und der Denkmalplatte
3 stattfindet. Beim Aufrichten der Denkmalplatte 3 wird die Denkmal
platte 3 gegenüber dem Sockel 2 ausgerichtet. Dies kann erfindungs
gemäß dadurch geschehen, daß eine Sockelbohrung 13 vorgesehen ist,
welche einen größeren Durchmesser 14 besitzt, im Gegensatz zur
Durchgangsbohrung 5.
Nach Ausrichten der Denkmalplatte 3 zu einer Längssockelkante 15 wird
im allgemeinen die Gewindestange mit der Gewindehülse 10 exzentrisch
zur senkrechten Achse des größeren Durchmessers 14 stehen. Bei der
Herstellung der Stufenbohrung ist dies zu berücksichtigen, damit der
Bund 11 der Gewindehülse 10 im Stufenbereich frei beweglich ist.
Anstelle die Stufenbohrung im Sockel 2 vorzusehen, kann die Stufen
bohrung auch in der Denkmalplatte 3 vorgesehen werden.
Wie in Fig. 2a vergrößert dargestellt, besitzt die Gewindehülse 10
Erhöhungen 16 und hinterschnittene Erhöhungen 17, welche ein Verankern
der Gewindehülse in einer Vergußmasse in der Sockelbohrung, welche
über eine Schrägbohrung 18 eingebracht wird, erhöhen. Nach Aushärten
oder Erkalten der Vergußmasse, bei welcher es sich um eine Kunststoff
vergußmasse oder auch um einen dünnflüssigen Zementmörtel handeln
kann, bildet die eingegossene Gewindehülse ein Widerlager für eine
lösbare und nachspannbare Verankerung der Denkmalplatte 3 mit dem
Sockel 2. Zur Vermeidung des Eindringens von Vergußmasse in Gewinde
gänge der Gewindestange 9 und der Gewindehülse 10 ist eine Manschette
19 vorgesehen, die in vorliegendem Falle direkt auf den Bund 11 der
Gewfindehülse 10 aufliegt und die Gewindestange 9 dicht umschließt und
die sich an der Wand der Durchgangsbohrung 5 abstützt.
Beim Verankern der Denkmalplatte 3 auf dem Fundament 2 stützt sich
die Gewindestange 9 am Kavernenboden 20 über eine Scheibe 21 zufolge
Festziehen einer Kontermutter 22 auf der Gewindestange 9 ab. Werden
Reparaturen an der Denkmalplatte 3 erforderlich, wie Einbringen eines
neuen Namens, kann ohne große Schwierigkeiten die Kontermutter gelöst
und die Gewindestange aus der Gewindehülse 10 herausgeschraubt werden.
Erfindungsgemäß ist hierzu am oberen Ende der Gewindestange ein
Vierkant 23 vorhanden, um die Gewindestange 9 aus der Gewindehülse 10
herausschrauben zu können.
Während der Änderung der Denkmalplatte ist die Gewindestange zufolge
der an ihrem oberen Ende noch vorhandenen Kontermuttern unverlierbar
in der Kaverne 4 enthalten.
Gemäß Fig. 3 wird die Denkmalplatte 3 über zwei andere Befestigungen
8, welche einen bestimmten Abstand voneinander besitzen, mit dem
Sockel 2 lösbar verbunden.
Eine Schraube 25 wird über die Scheibe 21 auf den Kavernenboden 20
fest aufgepresst und schraubt sich hierdurch in die Gewindehülse 10
ein. Hierdurch ist eine feste und lösbare Verbindung gegeben. Auch ist
ein Nachausrichten des Denkmals zufolge der gegenüber dem Gewinde
stangendurchmesser größeren Durchgangsbohrung möglich.
Ein glatter Stab 25 mit Querbohrungen 26 wird in einer bayonettartigen
Halterung 27, welche nach Ausrichten, wie zu Fig. 2 bereits
beschrieben, im Sockel 2 vergossen wird, lösbar verankert, dergestalt,
daß eine erste Scheibe 28 sich auf dem Kavernenboden 20 abstützt, eine
Druckfeder 29 über den glatten Stab geschoben wird und über eine
zweite Scheibe 30 die Druckfeder 29 vorgespannt wird und im
vorgespannten Zustand mittels losem Querbolzen 31, der durch eine
Querbohrung 26 geschoben wird, arretiert wird.
Die bayonettartige Halterung 27 wird in Fig. 5b beschrieben.
Bei Verwendung der Schraube 24 ist darauf hinzuweisen, daß diese aus
der Kaverne 4 bei einer Reparatur entnommen werden kann.
Fig. 4 zeigt eine verschließbare Kammer aus Edelstahl 35, welche in
der Kaverne 4 der Denkmalplatte 3 angeordnet ist. Wie bereits ausge
führt, ist die Tiefe der Kaverne kleiner als die Dicke der Denkmal
platte. Hierbei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sich bei
den Denkmalplatten um Marmore, Granite und sonstigen edlen Steine
handelt, genau wie diese auch zur Herstellung von Sockeln verwendet
werden. Es fällt jedoch unter den Schutzumfang der Erfindung, wenn
Grabdenkmäler aus Kunststein hergestellt werden, und deren Verankerung
in derselben Weise wie erfindungsgemäß offenbart mit einem Sockel
verbunden werden oder bei welchem diese erfindungsgemäße Art angewandt
wird, um derartige Kunststeine auf einem Fundament direkt zu ver
ankern. In derselben Weise fallen auch unter den Schutzumfang der
vorliegenden Erfindung aus Metall oder Kunsstoff hergestellte
Denkmalplatten oder Grabdenkmäler, die in der hier offenbarten
erfinderischen Weise mit Sockeln verbunden werden oder direkt mit
Fundamenten verbunden werden.
Die verschließbare Kammer 35 besitzt Vertiefungen 36 (vergl. auch Fig.
4a), mit welchen die Kammer 35 am Kavernenboden 20 sich abstützen.
Hierdurch werden Ablagen 37 geschaffen, in welchen Wertgegenstände,
die bei der Grabpflege stören, wie Schlüssel, Geldbörse usw., sicher
abgelegt.
In der verschließbaren Kammer aus Edelstahl 35 sind Haken 38 und
Aufhänger 39 vorgesehen, um Grabpflegegeräte dort übersichtlich
aufbewahren zu können. Für die Aufbewahrung von Vasen dienen die
Vertiefungen 36, welche gleichzeitig als Abstützung 40 für die
Befestigungen 8 dienen, welche durch die Durchgangsbohrungen 5 bis in
den Sockel hinein geführt werden oder bis in das Fundament reichen.
Damit ist eine sichere Verankerung der verschließbaren Kammer 35 in
der Kaverne gegeben.
Eine Tür 41 ist so ausgebildet, daß sie auch die Ablagen 37 mit
verschließt. Zufolge nicht dargestellter Verzierungen auf der
Frontseite der Tür 41 kann die die Kammer 35 verschließende Tür auch
auf der Frontseite der Denkmalplatte angeordnet sein. Mit einem
Verschließmechanismus 42 wird die Kammer 35 sicher verschlossen.
Gemäß Fig. 5 wird mit einem Fundament 50 ein aus Sockel 2 und
Grabstele 51 bestehendes Grabdenkmal 1 direkt lösbar verbunden. Bei
Grabstelen handelt es sich um Denkmalplatten, deren vertikale
Erstreckung wesentlich größer ist, als deren horizontale Erstreckung.
Für diese gilt insbesondere die Gefahr, daß bei freistehenden
Grabstelen 51 horizontal wirkende Kräfte zum Kippen der Grabstele
führen können; horizontal wirkende Kräfte bei Denkmalplatten 3 führen
hingegen zu einer Drehung der Denkmalplatte zu ihrer Hochachse. Beides
wird durch die Erfindung bei Einwirken horizontaler Kräfte durch die
Anordnung zweier im Abstand voneinander angeordneter Durchgangs
bohrungen 5 bis in das Fundament hinein, und durch die anschließende
Verspannung der Befestigungen 8 bzw. 9 bzw. 25 zwischen Kavernenboden
und Gewindehülse 10 im Fundament vermieden.
Im Falle der Grabstele 51 erstrecken sich zwei Durchgangsbohrungen 5
von der Kaverne 4 durch den Sockel 2 bis in das Fundament 50. Als
Befestigungen 8 dienen die bereits in den Fig. 1 bis 4 genannten
Schrauben, Gewindestangen oder glatte Stäbe mit Querbohrung. Im
Oberflächenbereich 52 parallel zur Sockelaufstandsfläche 53 wird eine
Edelstahlplatte 54 (vergl. Fig. 5a) mit Löchern 56, welche
erfindungsgemäß bevorzugt gleichen Abstand voneinander besitzen,
ausgerichtet zu einer Kante 57 des Fundaments 50, festgelegt.
Über Halteschrauben 58 werden die Gewindehülsen 10 oder Bayonette 60
fest mit der Edelstahlplatte 54 durch die lösbaren Halteschrauben 58
oder Haltebayonette 59 verbunden.
Durch das Ausrichten der Edelstahlplatte 54 zur Fundamentkante 57 ist
auch sichergestellt, daß die Bohrungen 56 parallel zur Fundamentkante
57 verlaufen.
Nachdem die Edelstahlplatte 54 so ausgerichtet ist, wird das Fundament
vergossen und nach Härtung des Fundaments und Lösen der Halteschrauben
58 oder der Haltebayonette 59 sind wohl ausgerichtete Widerlager im
Fundament enthalten, in welche anschließend durch Aufrichten der
Grabstehle die Befestigungen 8 eingreifen können. Nachdem die
Durchgangsbohrungen 5 einen größeren Durchmesser besitzen als die
Befestigungen 8, läßt sich eine exakte Ausrichtung des Grabdenkmals
ohne zusätzliche Hilfsmittel bewirken. Anschließend werden die
Befestigungen, wie bereits zu den vorhergehenden Figuren beschrieben,
am kavernen Boden gegen die Widerlager verspannt.
Fig. 5b zeigt zum einen eine Ausgestaltung der Edelstahlplatte 54
wenn sie mitvergossen wird. In diesem Falle trägt die Edelstahlplatte
54 eine nach abwärts weisende Kante 61, im anderen Fall ist die
Edelstahlplatte 54 glatt ausgebildet.
Die bayonettartige Halterung 27 gemäß Fig. 5b besteht aus einem
zylinderischen Körper, welcher eine Bohrung 62 trägt. Entsprechend
einem festen Querbolzen 63, der mit dem glatten Stab 25 verbunden ist,
trägt die Bohrung 62 um 180 Grad versetzte Führungen 64. Am Ende
dieser Führungen ist entsprechend dem Durchmesser des festen Quer
bolzens eine Ringnut 65 eingefräst und eine um 180 Grad gegeneinander
versetzte kurze Führung 66 vorgesehen, die um 90 Grad gegenüber der
Führung 64 versetzt ist und sich von der Ringnut 65 nach oben er
streckt. Hierdurch ist es leicht möglich, den glatten Stab mit seinem
festen Querbolzen zu arretieren und mit Hilfe der Druckfeder 29, wie
bereits beschrieben, gegenüber der Kaverne abzustützen. Damit wird
auch in diesem Falle eine sichere jedoch jeder Zeit lösbare und
anschließend wieder sicher verbindbare Verbindung zwischen einem
Grabdenkmal und dem Fundament geschaffen.
Claims (20)
1. Grabdenkmal (1) bestehend aus einer Denkmalplatte (3) und einem
Fundament (50), dadurch gekennzeichnet, daß die Denkmalplatte (3)
insbesondere auf ihrer Rückseite eine Kaverne (4) besitzt, daß vom
Kavernenboden ausgehend mindestens eine senkrechte Durchgangs
bohrung (5) bis zur Aufstandsfläche der Denkmalplatte (3)
verläuft, daß im Fundament (50) mindestens eine mit der
Durchgangsbohrung (5) fluchtende Fundamentbohrung (62) vorgesehen
ist, daß in der mindestens einen Fundamentbohrung (62) eine
Verankerung (64) als Wiederlager für eine Befestigung (8)
vorgesehen ist, daß sich die mindestens eine Befestigung (8) am
Kavernenboden abstützt und lösbar in Wirkverbindung mit der in der
Fundamentbohrung angeordneten Verankerung gebracht wird.
2. Grabdenkmal (1) bestehend aus Denkmalplatte (3) und einem
Fundament (50) insbesondere nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
daß ein mit mindestens einer Sockelbohrung versehener Sockel (2)
mit dem Fundament (50) verbunden ist, daß der Durchmesser der
Sockelbohrung größer als der Durchmesser der mindestens einen vom
Kavernenboden ausgehenden senkrechten Durchgangsbohrung (5) ist,
daß die Bohrungen gegeneinander ausrichtbar sind, daß die, die
mindestens eine Durchgangsbohrung in Längsrichtung durchsetzende
Befestigung (8) in die Sockelbohrung (13) mit dem größeren Durch
messer hineinragt, daß die Befestigung (8) in diesen Bereich eine
mit der Sockelbohrung (8) verbindbare von der Befestigung (8) lös
bare Verankerung als Widerlager trägt und daß die Befestigung ge
gen den Kavernenboden verspannbar ausgebildet ist.
3. Grabdenkmal nach Anspruch 1 und/oder Anspruch 2 dadurch
gekennzeichnet, daß die Kaverne (4) zwei einen vorgebbaren Abstand
zueinander aufweisende Durchgangsbohrungen (5) gleichen
Durchmessers trägt, und daß im Sockel (2) und/oder im Fundament
(50) den Durchgangsbohrungen (5) gegenüber liegende Sockel
bohrungen (13) und /oder Fundamentbohrungen vorgesehen sind,
und daß die Sockelbohrungen einen größeren Durchmesser als die
Durchgangsbohrungen besitzen.
4. Fundament nach Anspruch 1 und/oder 3 dadurch gekennzeichnet, daß
bei Einschalung des Fundaments (50) im Bereich dessen späterer
Oberfläche parallel zu dessen Vorderkante (57) eine flache
längliche Edelstahlplatte (54) mit Bohrungen (56) vorgesehen ist,
daß über die Bohrungen (56) durchdringende lösbare Schrauben (58),
Gewindehülsen (10) oder über Haltebayonette (59), Bayonette (60),
dicht mit der Unterseite der Edelstahlplatte (54) verbunden sind.
5. Fundament nach Anspruch 4 dadurch gekennzeichnet, daß die
Gewindehülsen und/oder die Bayonette (60) an ihrer äußeren
Oberfläche Erhöhungen und Vertiefungen tragen und daß die
Gewindehülsen (10) oder die Bayonette (60) an ihren unteren Enden
verschlossen sind.
6. Fundament nach Anspruch 4 und/oder 5 dadurch gekennzeichnet, daß
die Gewindehülsen (10) und/oder die Bayonette (60) tragende
Edelstahlplatte (54) lösbar mit der Fundamentoberfläche verbunden
ist.
7. Fundament nach Anspruch 4 und/oder 5 dadurch gekennzeichnet, daß
die Gewindehülsen (10) und/oder Bayonette (60) tragende
Edelstahlplatte (54) einen Teil der Fundamentoberfläche bildet und
daß mindestens zwei einander gegenüberliegende Plattenenden als
Verankerungen (61) in der Vergußmasse ausgebildet sind.
8. Fundament nach einem oder mehreren der Ansprüche 1, 3 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Gewindehülsen (10)
und/oder der Bayonette (60) an der Unterseite der Edelstahl
platte (54) Dichtungen vorgesehen sind.
9. Grabdenkmal nach Anspruch 1 und/oder 2 dadurch gekennzeichnet, daß
eine Gewindestange (9) an ihrem unteren Ende eine Gewindehülse (10)
trägt, daß am oberen Ende der Gewindestange mindestens eine Mutter
mit Gewinde vorgesehen ist, daß im Bereich zwischen Grabdenkmal und
Sockel eine Schrägbohrung (18) zur größeren Bohrung (13) im Sockel
(2) vorgesehen ist.
10. Grabdenkmal nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, daß die Gewindehülse (10) an ihrer
Oberkante einen Bund (11) trägt und daß Grabdenkmal und/oder Sockel
eine. Stufenbohrung (12) trägt.
11. Grabdenkmal, nach Anspruch 10 dadurch gekennzeichnet, daß die
äußere Oberfläche der Gewindehülse mit Erhöhungen (16) versehen
ist.
12. Grabdenkmal, nach Anspruch 11 dadurch gekennzeichnet, daß die
Erhöhungen in Richtung auf die Gewindehülsenoberfläche
hinterschnitten (17) ausgebildet sind.
13. Grabdenkmal, nach Anspruch 2 und/oder 3 dadurch gekennzeichnet,
daß ein Gewindestab an seinem unteren Ende eine Gewindehülse mit
exzentrisch zu deren Mittelpunkt angeordneter Gewindebohrung
besitzt.
14. Grabdenkmal, nach Anspruch 13 dadurch gekennzeichnet, daß der
Außendurchmesser der Gewindehülse, der mindestens einen größeren
Sockelbohrung angepaßt ist, und daß die Gewindehülse als
Spreizdübel ausgebildet ist.
15. Grabdenkmal nach einem oder mehreren der vorher gehenden
Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 1 und/oder 2 dadurch
gekennzeichnet, daß in der Kaverne (4) eine verschließbare Kammer
(35) angeordnet ist, und daß die mindestens eine Befestigung (8)
den Boden der verschießbaren Kammer (35) in der Kaverne (5)
verankert.
16. Grabdenkmal, nach Anspruch 15 dadurch gekennzeichnet, daß an den
Innenwänden der Kammer (35) Haltegeräte für Gerätschaften für die
Grabpflege vorgesehen sind.
17. Grabdenkmal, nach Anspruch 15 und/oder 16 dadurch gekennzeichnet,
daß die Grundfläche der Kammer (35) Vertiefungen (36) trägt, daß
die Befestigungen mit mindestens einem Boden der Vertiefungen
zusammenwirkt.
18. Grabdenkmal, nach einem oder mehreren der vorher gehenden
Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß bei einer kubusförmigen
Kaverne mit glatter Grundfläche in den Räumen zwischen den
Außenwänden der Kammervertiefungen (36) und der Grundfläche des
Kubus Ablage (37) für Kleinteile vorgesehen sind.
19. Grabdenkmal, nach einem oder mehreren der Ansprüche 1, 2, 9, 10,
11 und 12, 13, dadurch gekennzeichnet, daß ein mit Querbohrungen
(26) versehener glatter Stab (25) an seinem unteren Ende einen
festen Querbolzen (63) trägt, daß der Querbolzen (63) in einer
bayonettartigen Verankerung (64, 65, 66) im Fundament (50) oder im
Sockel (2) einrastet, daß am oberen Ende des glatten mit
Querbohrungen versehenen Stabs ein loser Querbolzen (31) für die
Querbohrungen vorgesehen ist, daß eine erste, den glatten Stab
umgebende Scheibe, vorgesehen ist, daß sich die erste Scheibe auf
dem Kavernen- oder Kammerboden abstützt, daß eine den Stab umhül
lende Druckfeder vorgesehen ist und daß eine zweite, die Druck
feder in Stablängsrichtung abdeckende Scheibe vorgesehen ist.
20. Grabdenkmal, nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, daß eine die lösbare Verbindung zwischen
Befestigung (8) und Verankerung abdeckende Manschette (19)
vorgesehen ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1999142237 DE19942237A1 (de) | 1999-09-03 | 1999-09-03 | Grabdenkmal bestehend aus einer Denkmalplatte und einem Fundament |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1999142237 DE19942237A1 (de) | 1999-09-03 | 1999-09-03 | Grabdenkmal bestehend aus einer Denkmalplatte und einem Fundament |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19942237A1 true DE19942237A1 (de) | 2001-04-12 |
Family
ID=7920797
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE1999142237 Ceased DE19942237A1 (de) | 1999-09-03 | 1999-09-03 | Grabdenkmal bestehend aus einer Denkmalplatte und einem Fundament |
Country Status (1)
Country | Link |
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- 1999-09-03 DE DE1999142237 patent/DE19942237A1/de not_active Ceased
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