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DE3503186C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3503186C2
DE3503186C2 DE19853503186 DE3503186A DE3503186C2 DE 3503186 C2 DE3503186 C2 DE 3503186C2 DE 19853503186 DE19853503186 DE 19853503186 DE 3503186 A DE3503186 A DE 3503186A DE 3503186 C2 DE3503186 C2 DE 3503186C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
anchor
monument
foundation
bolt
monument according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19853503186
Other languages
English (en)
Other versions
DE3503186A1 (de
Inventor
Matthias 7551 Iffezheim De Stauch
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Publication of DE3503186A1 publication Critical patent/DE3503186A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3503186C2 publication Critical patent/DE3503186C2/de
Granted legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H13/00Monuments; Tombs; Burial vaults; Columbaria
    • E04H13/003Funeral monuments, grave sites curbing or markers not making part of vaults

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Joining Of Building Structures In Genera (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Denkmal, insbesondere Grabmal, das mit einer Standfläche versehen und mit einem Funda­ ment mittels mindestens eines vorzugsweise aus Metall bestehenden Ankers verbindbar ist, der zwei Teile auf­ weist, von denen einer in das Denkmal und einer in das Fundament eingebunden ist.
Bei einer aus der DE-OS 29 18 774 bekannten Anordnung dieser Art sind drei in Form einer Dreipunktabstützung angeordnete Anker vorgesehen, durch die das Denkmal in Abstand vom Fundament gehalten wird. Die Anker bestehen dabei aus im Fundament eingebundenen Bügeln mit zur Bil­ dung von Tragflanschen umgebogenen Schenkeln und aus denkmalseitig eingebundenen Gewindezapfen, die in im Be­ reich der Tragflansche vorgesehene Bohrungen eingreifen und durch eine Doppelmutteranordnung höhenverstellbar hieran festklemmbar sind. Diese Maßnahmen ergeben zwar eine lösbare Verbindung zwischen Fundament und Denkmal. Bei der bekannten Anordnung bilden die Anker jedoch gleichzeitig die Stützböcke, auf denen das Denkmal ruht. Dies wirkt sich ungünstig auf den Montage- bzw. Demon­ tageaufwand aus, da hierbei das Denkmal bereits von An­ fang an so auf den genannten Stützböcken abgesetzt bzw. von diesen abgehoben werden muß, daß die Gewindezapfen mit der jeweils zugeordneten Bohrung genau fluchten. Ein nachträgliches Ausrichtrutschen ist hierbei nicht mög­ lich. Die bei der bekannten Anordnung erforderliche Mon­ tagegenauigkeit erfordert daher ein hohes Geschick und einen hohen Aufwand. Außerdem ergibt sich hierbei auch eine hohe Beanspruchung der Anker, da diese mangels einer sonstigen fundamentseitigen Abstützung des Denk­ mals sämtliche auf das Denkmal wirkenden Kräfte ein­ schließlich der Schwerkraft aufnehmen müssen. Auch dies wirkt sich ungünstig auf die Durchführung der Montage- bzw. Demontagearbeiten aus. Ein weiterer Nachteil der bekannten Anordnung ist darin zu sehen, daß die Muttern der hier vorgesehenen Schraubverbindung nur bei völliger Schmutz- und Beschädigungsfreiheit des Gewindes betätig­ bar sind, was sich ebenfalls ungünstig auf den Montage- bzw. Demontageaufwand auswirkt. Abgesehen davon kann sich bei der bekannten Anordnung der Anzug der Muttern bei Berücksichtigung eines zur Aufnahme der hier in Fra­ ge stehenden Kräfte geeigneten Gewindeeingriffs sehr langwierig gestalten.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorlie­ genden Erfindung, unter Vermeidung der Nachteile der be­ kannten Anordnungen eine Anordnung eingangs erwähnter Art zu schaffen, bei der das Denkmal mit seiner Stand­ fäche direkt auf dem Fundament aufgenommen und gegenüber diesem dennoch durch eine Schnellverbindung gesichert werden kann.
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt in überraschend ein­ facher Weise dadurch, daß die beiden Ankerteile einander übergreifende Laschen aufweisen, im Bereich derer minde­ stens eine quer zur Ankerachse angeordnete Durchgangs­ ausnehmung vorgesehen ist, durch die mindestens ein Rie­ gel durchsteckbar ist, und daß das Fundament mindestens zwei seitlich gegeneinander versetzte, den bzw. die An­ ker freilassende Stützböcke aufweist, auf die das Denk­ mal mit seiner Standfläche aufsetzbar ist und deren Höhe zumindest der Länge der einander übergreifenden Laschen entspricht.
Diese Maßnahmen ermöglichen eine großflächige, statische Abstützung des Denkmals auf dem Fundament. Der bzw. die Anker dienen hierbei lediglich zur Erzielung einer zu­ sätzlichen Kippsicherung, wozu in vorteilhafter Weise in der Regel bereits ein Anker ausreicht, was sich vorteil­ haft auf den erforderlichen Aufwand auswirkt. Da das Denkmal hierbei unabhängig vom Anker auf den fundament­ seitigen Stützböcken absetzbar ist, ist es in vorteil­ hafter Weise möglich, das Denkmal nach dem Absetzen zur gegenseitigen Ausrichtung der Ankerteile zu verrutschen, was die Aufstellungsarbeiten nicht unwesentlich verein­ fachen kann. Dennoch ergibt sich hierbei eine gute Zu­ gänglichkeit der Ankerverriegelung, mittels der ein zu­ verlässiger Formschluß erzielbar ist und, sofern er­ wünscht, gleichzeitig eine Vorspannung aufgebracht wer­ den kann. Dadurch, daß die Ankerverbindung als einfache Steckverbindung ausgebildet ist, ergibt sich in vorteil­ hafter Weise ein Schnellverschluß, was sich vorteilhaft auf den erforderlichen Montage- bzw. Demontageaufwand auswirkt. Die vor Ort auszuführenden Arbeiten beschrän­ ken sich hierbei in vorteilhafter Weise lediglich auf das Eintreiben bzw. Entfernen des Riegels, was mit Hilfe eines einfachen Schlagwerkzeugs durchgeführt werden kann, ohne daß es auf völlige Schmutz- bzw. Beschädigungsfrei­ heit ankommt. Diese Unempfindlichkeit gewährleistet daher in vorteilhafter Weise auch bei äußerst robusten Anwendungsfällen eine einfache und schnelle Montage bzw. Demontage der Ankerverbindung.
In vorteilhafter Weiterbildung der übergeordneten Maß­ nahmen kann der Riegel so ausgebildet sein, daß seine Höhe von vorne nach hinten zunimmt. Diese Maßnahme er­ möglicht in vorteilhafter Weise eine Verkeilung, mittels der auf die beiden Ankerteile Zugkräfte ausgeübt werden können, was einen zuverlässigen Sitz ergibt.
In weiterer Fortbildung der übergeordneten Maßnahmen ist der Verjüngungswinkel zwischen den quer zur Ankerachse verlaufenden Längsseiten des Riegels kleiner als der dem Riegel bzw. Ankermaterial zugeordnete Reibungswinkel. Hierdurch wird in vorteilhafter Weise ohne zusätzliche Teile eine zuverlässige Sicherung des Riegels gegen selbsttätiges Lösen erreicht.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der über­ geordneten Maßnahmen können die beiden Ankerteile aus fluchtend zueinander angeordneten Profilstäben, vorzugs­ weise Rundstäben, bestehen, die im Bereich ihrer einander übergreifenden Enden jeweils eine etwa ihren halben Quer­ schnitt umfassende, vorzugsweise als Frässchnitt ausge­ bildete Umfangsabflachung aufweisen. Diese Maßnahmen er­ geben in vorteilhafter Weise eine einfache Herstellung und gewährleisten gleichzeitig vergleichsweise große tragende Querschnitte bei kompakter Form.
Eine weitere, besonders zu bevorzugende Fortbildung der übergeordneten Maßnahmen kann darin bestehen, daß die Ankerteile jeweils eine, vorzugsweise durch eine Kerbe gebildete Einbindemarkierung aufweisen. Diese Maßnahme ergibt eine ausgezeichnete Montagehilfe zur Erleichterung einer schnellen und dennoch exakten Einbindung der beiden Ankerteile in das Denkmal bzw. das Fundament.
Eine weitere, sich positiv auf die Vermeidung von Aufwand und Erzielung einer hohen Genauigkeit sich auswirkende Maßnahme kann darin bestehen, daß die Stützböcke an das zweckmäßig als vorgefertigte Platte ausgebildete Funda­ ment angeformt sind.
Weitere, zweckmäßige Ausgestaltungen und vorteilhafte Wei­ terbildungen der übergeordneten Maßnahmen ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung eines Ausführungsbei­ spiels anhand der Zeichnung in Verbindung mit den rest­ lichen Unteransprüchen.
In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht eines erfindungsge­ mäßen Grabmals teilweise im Schnitt,
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung der Grabmalver­ ankerung, teilweise im Schnitt und
Fig. 3 eine Seitenansicht der Anordnung gemäß Fig. 2.
Das in Fig. 1 dargestellte Grabmal besteht aus einem bearbeiteten Stein 1, der mit einer ebenen, unteren Stand­ fläche auf ein eine entsprechende Aufnahmefläche aufwei­ sendes Fundament 2 aufgesetzt und mit diesem mittels eines Ankers verbunden ist. Der Anker besteht hier aus einem am Stein 1 befestigten, oberen Teil 3 und einem am Fundament 2 befestigten, unteren Teil 4. Zur Anbrin­ gung der Ankerteile 3 bzw. 4 werden der Stein 1 bzw. das Fundament 2 mit einander gegenüberliegenden Bohrungen versehen, in die das betreffende Ankerteil 3 bzw. 4 mit seinem einen Ende mittels eines geeigneten Bindemittels, etwa Dübelzement, eingebunden sind. Diese Einbindung der beiden Ankerteile 3, 4 kann werkstattseitig erfolgen. Im Bereich der einander zugewandten Enden sind die beiden Ankerteile 3, 4 mit in der Höhe einander übergreifenden Laschen 5 versehen. Im Bereich dieser Laschen 5 ist eine quer zur Ankerachse verlaufende Durchgangsausnehmung 6 vorgesehen, in die ein quer zur Ankerachse verlaufender Riegel 7 eingetrieben ist, der die beiden Ankerteile 3, 4 und damit den Stein 1 und das Fundament 2 formschlüssig, aber lösbar miteinander verriegelt. Die beiden Ankerteile 3, 4 und der Riegel 5 bestehen aus Edelstahl, so daß keine Korrosion zu befürchten und damit eine hohe Sicherheit gewährleistet ist.
Das Fundament 2 besteht aus einer als Betonformling vor­ gefertigten Platte 8, die mit zwei seitlich voneinander distanzierten, einen vom Anker durchsetzten Spalt 10 seitlich begrenzenden, die dem Stein 1 zugeordnete Auf­ nahmefläche aufweisenden Stützböcken 9 versehen ist. Die Stützböcke 9 können, wie in Fig. 1 rechts angedeu­ tet ist, an die Platte 8 angeformt sein, oder, wie in Fig. 1 links angedeutet ist, einfach als auf die Platte 8 aufgesetzte Blöcke ausgebildet sein. Im letzten Falle ist es möglich, den gegenseitigen Abstand der beiden Stützböcke 9 an die Verhältnisse des Einzelfalls anzu­ passen. Die beiden Stützböcke 8 bilden praktisch Abstands­ halter, die einen ausreichenden Freiraum für die einander übergreifenden Laschen 5 des Ankers und den diesen zuge­ ordneten Riegel 7 ergeben. Der von den beiden Stützböcken 9 begrenzte Spalt 10 zwischen Stein 1 und fundamentsei­ tiger Platte 8 kann nach Montage des Riegels 7 mit Sand oder dergleichen ausgefüllt werden. Im Falle der Verwen­ dung lediglich aufgesetzter Stützböcke können diese mittels eines Beton- bzw. Mörtelbetts gegen seitliches Verrutschen gesichert werden. Im Falle fest angeformter Stützböcke ist dies nicht erforderlich.
Die Höhe der Stützböcke 9 ist so bemessen, daß in den Spalt zwischen Stein 1 und fundamentseitiger Platte 8 ein Schlagwerkzeug zum Eintreiben bzw. Austreiben des Riegels 7 eingeführt werden kann. In der Praxis hat sich eine Stützbockhöhe von etwa 15 cm als ausreichend er­ wiesen. Die gegenseitige Überlappung der Laschen 5 der beiden Ankerteile 3, 4 kann sich über etwa die ganze lichte Höhe des Spalts 10 erstrecken. In der Praxis ge­ nügt jedoch eine kleinere Überlappung. Im dargestellten Ausführungsbeispiel soll die Länge der Überlappung im Bereich zwischen 5 und 10 cm liegen.
Der Riegel 7 ist hier als Keil mit von vorne nach hinten zunehmender Höhe ausgebildet. Die beiden Ankerteile 3, 4 lassen sich demnach mit Hilfe des Riegels 7 gegeneinander verspannen. Zur Sicherung des Riegels 7 gegen selbsttä­ tiges Lösen kann dieser im Bereich seines vorderen, im eingetriebenen Zustand den Ankerquerschnitt überragenden Endes mit einer Querbohrung zum Einsetzen eines Sicherungs­ stifts etc. versehen sein. Im dargestellten Ausführungs­ beispiel ist der Riegel 7 einfach dadurch gegen selbst­ tätiges Lösen gesichert, daß sein Verjüngungswinkel etwas kleiner als der Reibungswinkel von Edelstahl ist.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die beiden An­ kerteile 3, 4, wie am besten aus Fig. 2 erkennbar ist, als Rundstababschnitte ausgebildet, die koaxial zueinan­ der angeordnet sind und im Bereich ihrer einander übergrei­ fenden Enden zur Bildung der Laschen 5 mit einem stufen­ förmigen Absatz 11 versehen sind. Dieser kann einfach durch einen Frässchnitt hergestellt werden. Die Laschen 5 umfassen hierbei jeweils eine Querschnitthälfte des zuge­ ordneten Stabmaterials und liegen im Bereich einer Mittel­ längsebene aneinander an. Die beiden Ankerteile 3, 4 kön­ nen dementsprechend als gleiche, lediglich in einer um 180° gegeneinander verdrehten Lage in Stellung bringbare Teile ausgebildet sein, was sich vorteilhaft auf den Her­ stellungsaufwand auswirkt. Die dem Riegel 7 zugeordnete Durchgangsausnehmung 6 ist als im Bereich der Laschen 5 vorgesehenes, gebohrtes oder gefrästes Langloch ausgebil­ det. Die Höhe der Ausnehmung 6 entspricht etwa der mitt­ leren Höhe des keilförmigen Riegels 7. Die Länge der La­ schen 5 bzw. Tiefe der stufenförmigen Absätze 11 sind zur Vermeidung von Zwangskräften so aufeinander abgestimmt, daß zwischen den einander gegenüberliegenden Stirnseiten der beiden Ankerteile ein leichter Spalt 12 verbleibt, wie am besten aus Fig. 3 erkennbar ist.
Normalerweise genügt ein Riegel pro Anker. Bei dem den Fig. 2 und 3 zugrundeliegenden Ausführungsbeispiel sind zwei gegenläufige Riegel 7 vorgesehen, die neben­ einander gegenläufig in Stellung gebracht werden. Hier­ durch läßt sich trotz der keilförmigen Verjüngung der Riegel 7 eine gleichmäßige Krafteinleitung in die La­ schen 5 erreichen. Die Riegel 7 sind hier im Bereich ihres hinteren Endes mit einer Querbohrung versehen, was die Handhabung erleichtern kann.
Die Ankerteile 3, 4 werden, wie bereits erwähnt, mittels eines geeigneten Bindemittels in den Stein 1 bzw. die Platte 8 eingebunden. Zur Erleichterung dieser Einbin­ dung sind die Ankerteile 3, 4 wie die Fig. 2 und 3 anschaulich zeigen, mit einer Einbindemarkierung 13, hier einfach in Form einer umfangsseitigen Kerbe, ver­ sehen. Die die Ankerteile 3 bzw. 4 bildenden Stababschnit­ te werden mit ihren von ihren Laschen 5 abgewandten Enden so weit in die jeweils zugeordnete Bohrung des Steins 1 bzw. der Platte 8 eingeführt, bis die die Einbindemar­ kierung 13 bildende Kerbe mit dem Bohrungsrand fluchtet.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel findet lediglich ein Anker Verwendung. Es wäre aber auch ohne weiteres denkbar, mehrere, vorzugsweise gleichmäßig über die Denkmalbreite verteilte Anker vorzusehen. Dies kann sich insbesondere bei einer großen Denkmalbreite als vorteil­ haft erweisen.

Claims (12)

1. Denkmal, insbesondere Grabmal, das mit einer Stand­ fläche versehen und mit einem Fundament mittels min­ destens eines aus Metall bestehenden Ankers verbind­ bar ist, der zwei Teile aufweist, von denen einer in das Denkmal und einer in das Fundament eingebun­ den ist, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Anker­ teile (3, 4) einander übergreifende Laschen (5) auf­ weisen, im Bereich derer mindestens eine quer zur An­ kerachse angeordnete Durchgangsausnehmung (6) vorge­ sehen ist, durch die mindestens ein Riegel (7) durch­ steckbar ist, und daß das Fundament (2) mindestens zwei seitlich gegeneinander versetzte, den bzw. die Anker freilassende Stützböcke (9) aufweist, auf die das Denkmal (1) mit seiner Standfläche aufsetzbar ist und deren Höhe zumindest der Länge der einander über­ greifenden Laschen (5) entspricht.
2. Denkmal nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe des Riegels (7) von vorne nach hinten zu­ nimmt.
3. Denkmal nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Riegel (7) gegen selbst­ tätiges Lösen gesichert ist.
4. Denkmal nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Verjüngungswinkel zwischen den quer zur Anker­ achse verlaufenden Längsseiten des Riegels (7) klei­ ner als der dem Riegel- bzw. Ankermaterial zugeordne­ te Reibungswinkel ist.
5. Denkmal nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß pro Anker zwei gegen­ läufig angeordnete Riegel (7) vorgesehen sind.
6. Denkmal nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ankerteile (3, 4) aus fluchtend angeordneten Profilstäben, vorzugsweise Rundstäben, bestehen, die im Bereich ihrer einander übergreifenden Enden jeweils einen etwa ihren halben Querschnitt umfassenden, vorzugsweise als Frässchnitt ausgebildeten Absatz (11) aufweisen.
7. Denkmal nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den einander gegenüberliegenden Stirnseiten der Ankerteile (3, 4) ein leichter Spalt (12) vorgesehen ist.
8. Denkmal nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ankerteile (3, 4) jeweils eine, vorzugsweise durch eine Kerbe gebildete Einbindemarkierung (13) aufweisen.
9. Denkmal nach wenigstens einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere, vorzugs­ weise gleichmäßig über die Breite verteilte Anker (3, 4) vorgesehen sind.
10. Denkmal nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ankerteile (3, 4) und der bzw. die Riegel (7) aus Edelstahl bestehen.
11. Denkmal nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützböcke (9) an das Fundament (2) angeformt sind.
12. Denkmal nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fundament (2) als vorgefertigter Formling ausgebildet ist.
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