DE19942501A1 - Vorrichtung zur Messung von zumindest einem Parameter eines in einer Leitung strömenden Mediums - Google Patents
Vorrichtung zur Messung von zumindest einem Parameter eines in einer Leitung strömenden MediumsInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (1) zur Messung von zumindest einem Parameter eines in einer Leitung (3) strömenden Mediums, insbesondere zur Messung der Masse eines strömenden Mediums, beispielsweise der Ansaugluftmasse einer Brennkraftmaschine. In der Leitung (3) enthaltene Flüssigkeits- und Festkörperpartikel beeinflussen ein Kennlinienverhalten eines Meßelements (34), das zur Bestimmung eines Parameters des strömenden Mediums dient. Ein erfindungsgemäßes Schutzgitter (38) weist Flüssigkeiten und Festkörperpartikel dadurch von dem Meßelement ab, daß es sie an eine Innenwandung (8) der Leitung (3) leitet. Weiterhin stabilisiert die Vorrichtung (1) das strömende Medium, indem Längswirbel in einer Strömungsrichtung erzeugt werden.
Description
Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zur Messung von
zumindest einem Parameter eines in einer Leitung strömenden
Mediums nach der Gattung des Anspruchs 1.
Aus der DE 44 07 209 C2 ist ein in einen Reinkanal einer
Ansaugleitung einer Brennkraftmaschine einsetzbarer
Meßkörper zur Messung der Masse der Ansaugluft, ein
sogenannter Luftmassenmesser, bekannt, der einen
Strömungskanal aufweist, der sich im wesentlichen in einen
sich in Hauptströmungsrichtung verjüngenden Meßkanal und
einen sich daran anschließenden, S-förmigen Umlenkkanal
gliedert. Ein Meßelement ist in dem sich verjüngenden
Meßkanal angeordnet. Das Meßelement kann, wie beispielsweise
durch die DE 43 38 891 A1 bzw. US-PS 5,452,610 bekannt ist,
als mikromechanisches Sensorteil mit einer dielektrischen
Membran ausgebildet sein. Infolge Wassereintrag in die
Ansaugleitung, z. B. durch regennasse Fahrbahn, kann es ggf.
zu einer Kontamination des Meßelements kommen. In diesem
Spritzwasser enthaltene natürliche Anteile an gelösten
Salzen rufen dann eine Meßkennlinienabweichung infolge
Salzkrustenaufbau auf der Membran des Sensorteils hervor.
Aus der DE 197 35 664 A1 ist schon eine Vorrichtung bekannt, bei
der das Meßelement innerhalb eines von dem Medium durchströmten
Rohrkörpers angeordnet ist, wobei sich ein strömungsaufwärtiges
Ende des Rohrkörpers bis in eine Filterkammer erstreckt und dort
an einer Mantelfläche Einlaßöffnungen aufweist, um eine
Beaufschlagung des Meßelementes durch Schmutzpartikel oder
Wassertröpfchen zu vermindern. Besonders bei stark verschmutzter
Luft und einem hohen Wasseranteil in der Ansaugluft der
Brennkraftmaschine besteht die Gefahr, daß sich der Luftfilter
mit Wasser vollsaugt, das dann durch die Filtermatte
hindurchtritt und dabei Schmutzpartikel mitnimmt. Auf der
strömungsabwärtigen Seite des Luftfilters, der eigentlichen
Reinseite, besteht nun die Gefahr, daß die Ansaugluft wieder von
der Filteroberfläche Schmutzpartikel und Wassertröpfchen
mitreißt, die dann in unerwünschter Weise an dem Meßelement
angelagert werden und zu Fehlmessungen oder einem Ausfall des
Meßelementes führen. Der Rohrkörper nach dem Stand der Technik
vermindert durch die Anordnung der Einlaßöffnungen an der
Mantelfläche die Gefahr von Ablagerungen am Meßelement, jedoch
wird durch diese Ausbildung ein unerwünschter Druckabfall
bewirkt, der zu einer Verminderung der Meßempfindlichkeit führt.
Aus der US-PS 5,507,858 ist weiterhin bekannt, ein
gitterähnliches Lochblech in einem Gehäuse, das an eine Leitung
angeschlossen ist, zu verwenden, um aus einem in der Leitung
strömenden Medium Flüssigkeitspartikel aus der Luft oder einem
Gas zu trennen. Dieses Gehäuse hat jedoch zwei Ausgänge, einen
für das Gas oder die Luft und einen zweiten für die Flüssigkeit.
Weiterhin hat ein nahezu längs umströmtes Lochblech oder
Drahtgeflecht jedoch die Eigenschaft, daß abhängig vom
Anstellwinkel desselben eine mehr oder weniger gute
Durchströmung senkrecht zu Öffnungen des Lochblechs oder
Drahtgeflechts stattfindet. Die Fähigkeit der Durchströmung der
Öffnungen ist außerdem noch vom Turbulenzgrad, der
Geschwindigkeit des strömenden Mediums, sowie von der
Oberflächenrauhigkeit des verwendeten Gitters abhängig. So kann
es vorkommen, daß der strömungsabwärts des Drahtgeflechtes oder
Lochblechs positionierte Luftmassenmesser in einzelnen
Geschwindigkeitsbereichen heftige Streuungen gegenüber einer
Referenz ohne Gitter anzeigt, d. h. die Messung der Masse des
strömenden Mediums ist unter bestimmten Umständen mit großen
Toleranzen von Bauteil zu Bauteil versehen.
In der DE 196 47 081 A1 sind Gitter mit unterschiedlichen
Gitteröffnungsguerschnitten beschrieben. Diese Gitter dienen
jedoch zur Erreichung eines gleichmäßigen
Geschwindigkeitsprofils und nicht als Schutzgitter für ein
strömungsabwärts liegendes Meßelement.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Anspruchs 1 hat demgegenüber den Vorteil, daß auf
einfache Art und Weise ein Meßelement vor Flüssigkeit und
Festkörperpartikeln geschützt und damit eine
Meßkennlinienabweichung vermindert wird, indem eine in der
Leitung vor dem Meßelement bzw. vor einem Meßkörper oder vor
einem Rohrkörper mit dem Meßelement bzw. mit dem Meßkörper
angeordnete Gitterfläche, die zumindest ein Schutzgitter bildet,
das dem Meßelement zuströmende Medium, ein Gas-
Flüssigkeitsgemisch, derart beeinflußt, daß die Flüssigkeits-
und Festkörperpartikel an eine Rohrwand bzw. eine Leitungswand
geleitet werden. Dabei verbleibt das Gas auch weiterhin in einem
Zentrum der Leitung oder des Rohrkörpers und Streuungen im
Meßsignal des Meßelementes werden durch Konditionierung des
strömenden Mediums verringert, indem Längswirbel in einer
Strömungsrichtung erzeugt werden.
Durch die in den abhängigen Ansprüchen aufgeführten Maßnahmen
sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im
Anspruch 1 angegebenen Vorrichtung möglich.
Eine vorteilhafte Ausbildung des Schutzgitters ist eine
Anordnung aus einem oder mehreren Kegeln, wobei die
Kegelspitze(n) entgegen einer Hauptströmungsrichtung
ausgerichtet ist/sind und der/die Kegel symmetrisch um eine zur
Mittellinie der Leitung parallel verlaufende Linie angeordnet
ist/sind, weil dadurch das strömende Medium nach Durchtritt
durch das Schutzgitter in Hauptströmungsrichtung weiterströmt.
Dabei ist es auch vorteilhaft, daß diese Linie durch ein Zentrum
des Meßelementes oder einer Einlaßöffnung des Meßkörper
verläuft.
Eine weitere vorteilhafte Ausbildung des Schutzgitters ist eine
Zusammensetzung aus Seitengittern, die einen spitzen Winkel
untereinander einschließen.
Vorteilhaft ist es dabei, wenn zumindest eine
Staubereichslängsachse eines Staubereichs parallel zu einer
Längsachse des Meßelementes verläuft und beide eine Mittellinie
der Leitung schneiden, weil dadurch das strömende Medium nach
Durchtritt durch das Schutzgitter in Hauptströmungsrichtung
weiterströmt.
Bei der Gestaltung des Schutzgitters mit seinen Gitterflächen
ist es vorteilhaft, eine Mittellinie der Gitteröffnungen
gegenüber der Hauptströmungsrichtung geneigt verlaufen zu
lassen, weil dadurch die Flüssigkeits- und Festkörperpartikel
abgelenkt werden.
Bei hohen Strömungsgeschwindigkeiten und hohem
Flüssigkeitsgehalt ist es vorteilhaft, die Gitterfläche dadurch
zu vergrößern, daß zumindest zwei Schutzgitter in die Leitung
eingebracht werden, wobei das eine Schutzgitter zum Teil in das
strömungsabwärtige Ende des anderen Schutzgitters hineinragt.
Vorteilhaft bei hohen Strömungsgeschwindigkeiten ist ein kleiner
Kegelwinkel oder kleiner Schutzgitterinnenwinkel, bei kleinen
Strömungsgeschwindigkeiten ist ein großer Kegelwinkel oder
Schutzgitterinnenwinkel vorteilhaft.
Bei Pulsationen der Strömung ist es vorteilhaft, auch ein
Schutzgitter mit einer Anströmkante oder Anströmspitze entgegen
der Rückströmungsrichtung strömungsabwärts des Meßelements in
der Leitung anzuordnen.
Die Einbringung eines Rohrkörpers in die Leitung zusätzlich zu
dem Schutzgitter bietet weitere Vorteile bei der Verringerung
der Beaufschlagung des Meßelementes mit Festkörperpartikeln und
Flüssigkeit.
Einkerbungen und dreiecksförmige Keile in der Anströmkante des
Schutzgitters sind eine vorteilhafte Weiterbildung, um das
strömende Medium so zu stabilisieren bzw. so zu konditionieren,
daß eine reproduzierbare Messung der Luftmasse ermöglicht wird.
Auftretende Streuungen bei Luftmassenmessung an verschiedenen
Strömungsprüfständen werden minimiert. Sprünge in der
Luftmassenkennlinie werden stark verringert.
Dabei ist es vorteilhaft, die Keile oder Einkerbungen
gleichmäßig entlang der Anströmkante und strömungsaufwärts auf
Höhe des Meßelements oder der Einlaßöffnung des Meßkörpers
anzuordnen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
vereinfacht dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Vorrichtung,
Fig. 2 ein Schutzgitter als vergrößerten Ausschnitt aus Fig.
1,
Fig. 3a, b verschiedene Anordnungsmöglichkeiten des
Schutzgitters in der Leitung,
Fig. 4 eine Vorrichtung in Hauptströmungsrichtung gesehen,
Fig. 5a-e Ausführungsbeispiele für verschiedene
Betriebsbedingungen,
Fig. 6a, b Strömungslinien vor und hinter einem Schutzgitter,
Fig. 7 eine Anordnung eines Rohrkörpers in der Leitung,
Fig. 8a, b ein Schutzgitter und eine Vorrichtung mit
Einkerbungen,
Fig. 9a, b ein Schutzgitter und eine Vorrichtung mit Keilen.
Fig. 1 zeigt eine Vorrichtung 1 zur Messung von zumindest einem
Parameter, insbesondere eines Luftmassenstroms, eines in einer
Leitung 3 strömenden Mediums, insbesondere des
Ansaugluftmassenstroms einer Brennkraftmaschine.
Parameter eines strömenden Mediums sind bspw. der
Luftmassenstrom zur Ermittlung einer Luftmasse, eine Temperatur,
ein Druck oder eine Strömungsgeschwindigkeit, die mittels
geeigneter Sensoren bestimmt werden. Die Notwendigkeit der
Vorrichtung 1 für Messungen weiterer Parameter sind möglich.
Die Leitung 3 hat eine Wandung 6 und eine Innenwandung 8. Das
Medium strömt in der Leitung 3 in Hauptströmungsrichtung 12,
gekennzeichnet durch Pfeile. Die Leitung 3 hat eine Mittellinie
16. In die Leitung 3 erstreckt sich beispielsweise ein
Meßkörper 20. Der Meßkörper 20 kann bspw. ein Temperatursensor,
wie er aus der DE 42 28 484 C2 bekannt ist, ein Drucksensor, wie
er in der DE 31 35 794 A1 verwendet wird, oder ein
Luftmassensensor sein, der die entsprechenden Parameter
ermittelt. Als Beispiel für die verschiedenen Sensoren wird hier
exemplarisch ein Luftmassensensor gewählt, der bspw. in einem
Meßkörper 20 angeordnet ist.
Der Meßkörper 20 hat bspw. eine Einlaßöffnung 22, in die das
Medium einströmt und einem sich daran anschließenden Bypasskanal
23. In dem Bypasskanal 23 ist ein Meßelement 34 angeordnet. Dem
Fachmann ist ein solcher Meßkörper 20 aus der DE 197 35 891 A1
bekannt, die Teil dieser Offenbarung sein soll.
Die von der Brennkraftmaschine angesaugte Luftmasse ist durch
eine nicht dargestellte, strömungsabwärts der Leitung 3 an einem
Leitungsende 50 in dem Ansaugrohr der Brennkraftmaschine
angeordnete Drosselklappe willkürlich veränderbar.
Zur Ermittlung der Ansaugluftmasse der Brennkraftmaschine ist
der Meßkörper 20 vorgesehen, der im wesentlichen länglich und
quaderförmig ausgebildet ist und sich entlang einer Längsachse
26 erstreckt. Die Längsachse 26 verläuft im wesentlichen
senkrecht zur Mittellinie 16 und damit auch zur
Hauptströmungsrichtung 12. Der Meßkörper 20 ist beispielsweise
teilweise durch eine Einstecköffnung 29 in der Wandung 6
beispielsweise eingesteckt und ragt mit einem freien Ende 31 in
die Leitung 3. Ein die elektrischen Anschlüsse, beispielsweise
in Form von Steckerzungen, aufnehmendes Steckerende des
Meßkörpers 20 verbleibt dabei außerhalb der Leitung 3. Im
Meßkörper 20 ist in bekannter Weise das Meßelement 34
vorgesehen, das mit der die Leitung 3 durchströmenden Luft in
Kontakt steht und mittels dem die von der Brennkraftmaschine
angesaugte Luftmasse bestimmt wird. Das Meßelement 34 kann in
bekannter Weise z. B. in Form von temperaturabhängigen
Widerständen ausgebildet sein. Insbesondere ist es möglich, wie
beispielsweise in der DE 43 38 891 A1 bzw. US-PS 5,452,610
gezeigt wird, das Meßelement als mikromechanisches Bauteil
auszubilden, welches eine dielektrische Membran aufweist, auf
welcher Widerstandselemente ausgebildet sind.
Um zu verhindern, daß das Meßelement 34 in unerwünschter Weise
mit Festkörperpartikeln oder Flüssigkeit beaufschlagt wird, ist
zumindest teilweise strömungsaufwärts des Meßelementes 34
innerhalb der Leitung 3 ein Schutzgitter 38 angeordnet, das als
ein erstes Mittel 37 zur Manipulation des strömenden Mediums
dient.
Das Schutzgitter 38 weist beispielsweise zwei Gitterflächen 46
auf. Die Gitterflächen 46 werden hier beispielsweise durch zwei
Seitengitter 44 erzeugt, die zusammengesetzt das Schutzgitter
38 bilden. Jedes Seitengitter 44 hat beispielsweise eine plane,
eine kreisbogenförmige oder elliptisch-ovale Form. Die
Geometrie des Schutzgitters 38 kann auch kegelförmig
ausgebildet sein, so daß das Schutzgitter 38 durch eine
Gitterfläche 46 gebildet wird. Eine Kegelspitze 41 (Fig. 6b)
oder eine Anströmkante 40 in einer Berührungslinie der
Seitengitter 44 des Schutzgitters 38 ist der
Hauptströmungsrichtung 12 entgegengerichtet. Diese 40, 41
bilden einen Staubereich 39 des Schutzgitters, weil das
strömende Medium nicht durch die Anströmkante 40 oder
Anströmspitze 41 strömen kann, sondern sich dort staut.
Die Anströmkante 40 verläuft beispielsweise durch die
Mittellinie 16. Beispielsweise steht die Anströmkante 40 auch
senkrecht auf der Mittellinie 16, sie kann aber auch anders
orientiert sein.
Die Anströmkante 40 bildet eine Staubereichslängsachse 68, die
senkrecht aus der Zeichnungsebene hervorsteht. Vorzugsweise ist
auch zumindest eine Anströmspitze 41 auf die Mittellinie 16
ausgerichtet. Das Schutzgitter 38 ist vorzugsweise symmetrisch
zu einer zur Mittellinie 16 parallel verlaufenden Linie
ausgerichtet. Diese Linie verläuft dabei beispielsweise durch
einen Mittelpunkt des Meßelementes 34 oder der Einlaßöffnung
22.
Das Schutzgitter 38 hat hier beispielsweise im Querschnitt
eine V-Form und ist mit seinen Seitengittern 44 bspw. so
ausgerichtet, daß die Seitengitter 44 senkrecht aus der
Zeichnungsebene heraustreten. Die Seitengitter 44 sind so
zusammengesetzt, daß sie einen Schutzgitterinnenwinkel β
zueinander einschließen, der ein spitzer Winkel ist. Das
beispielsweise plane Seitengitter 44 schließt einen
Anströmwinkel χ mit der Hauptströmungsrichtung 12 ein.
Ein Strömungsgleichrichter kann noch hinter dem Meßkörper 20 in
der Leitung 3 eingebaut sein.
Das Schutzgitter 38 kann strömungsaufwärts beispielsweise in
einem Ring integriert sein, der einen zweiten
Strömungsgleichrichter für das in der Leitung 3 strömende
Medium enthält.
Fig. 2 zeigt ein Schutzgitter 38 als einen vergrößerten
Ausschnitt aus Fig. 1. Für gleiche oder gleichwirkende Teile
werden in Figur. 2 und den folgenden Figuren die gleichen
Bezugszeichen wie in Fig. 1 und den folgenden Figuren
verwendet. Das Schutzgitter 38 hat Gitteröffnungen 53, die eine
Öffnungsmittellinie 54 haben. Die Gitteröffnungen 53 müssen
nicht notwendigerweise eine gerade Öffnungsmittellinie 54 haben.
Mit der Mittellinie 16 der Leitung 3 schließt die
Öffnungsmittellinie 54 Winkel δ ein.
Die Öffnungsmittellinien 54 der Gitteröffnungen 53 müssen nicht
parallel zueinander sein. So können beispielsweise die
Gitteröffnungen 53, die sich im Bereich der Innenwandung 8
befinden einen größeren Winkel δ als die Gitteröffnungen 53, die
sich im Bereich der Mittellinie 16 befinden, haben. Damit können
die Gitteröffnungen 53 einem Geschwindigkeitsprofil des
strömenden Mediums in geeigneter Weise angepaßt werden.
Die Gitteröffnungen haben einen bestimmten Gitteröffnungsabstand
60 zueinander. Der Gitteröffnungsabstand 60 muß nicht
notwendigerweise für alle Gitteröffnungen 53 gleich sein.
In der DE 196 47 081 A1, die ein Teil dieser Offenbarung sein
soll, sind Gitter mit unterschiedlichen
Gitteröffnungsquerschnitten beschrieben. Die Gitteröffnungen
können an das strömende Medium angepaßt werden, um eine
gleichmäßige und/oder fokussierte Strömung zu erhalten.
Durch die Neigung des Seitengitters 44 weist das Seitengitter 44
ein strömungsabwärtiges Ende 63 auf. Zwischen dem
strömungsabwärtigen Ende 63 und der Innenwandung 8 der Leitung 3
ist beispielsweise eine offene Abströmöffnung 66 vorgesehen,
die entweder dadurch gebildet wird, daß das stromabwärtige Ende
63 mit einem Abstand gegenüber der Innenwandung 8 endet oder
dadurch, daß das stromabwärtige Ende 63 zwar bis zur
Innenwandung 8 ragt, jedoch aus dem Gitter 38, 44 oder der
Innenwandung 8 die Abströmöffnung 66 ausgespart ist.
Zur Bildung des Gitters 38, 44 ist sowohl ein engmaschiges
Drahtgeflecht möglich, als auch eine dünne Platte, die in
Gitterform angeordnete Gitteröffnungen 53 aufweist.
Als Material kann sowohl für das Drahtgeflecht, als auch für das
plattenförmige Schutzgitter Kunststoff, Metall, Keramik oder
Glas verwendet werden. Das plattenförmige Schutzgitter aus
Kunststoff kann beispielsweise durch Spritzgießen hergestellt
werden oder durch Einbringen der Gitteröffnungen mittels eines
materialabtragenden Verfahrens. Das plattenförmige Schutzgitter
aus Metall kann beispielsweise aus Blech durch Stanzen,
Erodieren, Bohren usw. hergestellt werden, wobei auch vorgesehen
sein kann, die die Gitteröffnungen umgebenden Randelemente
(Stege) gegenüber der Gitterfläche 46 etwas durch Biegen zu
neigen. Ein Schutzgitter 38, das eine hohe Oberflächenrauhigkeit
hat, erhöht die Benetzung mit Flüssigkeit und damit die Haftung.
Ein Flüssigkeitsfilm, der auftreffende Flüssigkeitspartikel
abgleiten läßt, wird gebildet. Das Material des Schutzgitters 38
hat durch seine Wärmekapazität und elektrostatische Wirkung
ebenfalls Einfluß auf die Beaufschlagung mit Flüssigkeits- oder
Festkörperpartikeln. Eine eckige Form der Stege, die das
Schutzgitter 38 bilden, stellen im Gegensatz zu runden Stegen
eine größere Kontaktfläche zur Verfügung.
Enthält die in die Leitung 3 eintretende Ansaugluft
Schmutzpartikel und Flüssigkeitströpfchen, so lagern sich diese
zum einen Teil an der Gitterfläche 46 an und bewegen sich
hauptsächlich zum strömungsabwärtigen Ende 63 des Schutzgitters
38, wobei dies sowohl auf einer der Strömungsrichtung 12
entgegengerichteten Vorderfläche 70 der Gitterfläche 46, als
auch auf einer in Strömungsrichtung 12 liegenden Rückfläche 71
erfolgt. Vom stromabwärtigen Ende 63 wird diese
Flüssigkeitsanlagerung von der Ansaugluft beispielsweise von der
Vorderfläche 70 in die Abströmöffnung 66 mitgenommen und haftet
sich vorwiegend an der Innenwandung 8 an. Die Ansaugluft
befördert die auch mit feinsten Schmutzpartikeln versehene
Flüssigkeit in Form von feinsten Flüssigkeitströpfchen oder
eines dünnen Flüssigkeitsfilmes weiter entlang der Innenwandung
in Strömungsrichtung 12 am Meßkörper 20 und -element 34 vorbei
zum Rohrende 50 stromabwärts des Meßkörpers 20.
Das Schutzgitter 38 kann je nach in der Luft befindlicher
Flüssigkeitsmenge in mehreren Bauvarianten ausgeführt werden.
Als veränderlich ist dabei die Oberflächenrauhigkeit und
-form, der Schutzgitterinnenwinkel β, die Maschenweite und das
Material zu betrachten. Die Oberflächenrauhigkeit und somit
generell das Material des Schutzgitters ebenso wie die Form des
Gitterdrahtes bzw. der Stege beeinflußt dabei über den
Kontaktwinkel die Haftung der Flüssigkeitstropfen auf dem
Schutzgitter 38, 44. Der Anströmwinkel χ des Schutzgitters 38,
44 ermöglicht das Ablenken der Flüssigkeitspartikel in
Abhängigkeit von der Strömungsgeschwindigkeit, wobei der
Anströmwinkel χ mit zunehmender Teilchengeschwindigkeit flacher
sein sollte. Die Maschenweite schließlich legt die Größe der
abzuweisenden Tropfen fest.
Die Fig. 3a und 3b zeigen verschiedene
Anordnungsmöglichkeiten des Schutzgitters 38 in der Leitung 3.
In den Fig. 3a und 3b ist eine Draufsicht auf die Vorrichtung
in Richtung der Längsachse 26 in die Leitung 3 hinein gezeigt.
Dabei ist das Schutzgitter 38 gemäß Fig. 1 um 90° um die
Mittellinie 16 gedreht worden.
Fig. 3a zeigt ein Schutzgitter 38, daß sich beispielsweise in
Hauptströmungsrichtung 12 gesehen ganz vor dem Meßkörper 20
bzw. dem Meßelement 34 erstreckt und nicht bis zur Innenwandung
8 ausgedehnt ist. Die Abströmöffnung 66 wird dann durch einen
freien Bereich zwischen dem strömungsabwärtigen Ende 63 der
Seitengitter 44 und der Innenwandung 8 gebildet.
Fig. 3b zeigt eine weitere Anordnungsmöglichkeit. Das
Schutzgitter 38 befindet sich nur teilweise vor dem Meßkörper 20
bzw. dem Meßelement 34 und erstreckt sich hier beispielsweise
bis zur Innenwandung 8. Die Abströmöffnung 66 ist beispielsweise
dann in dem Gitter 38, 44 ausgebildet, kann aber auch in der
Innenwandung 8 vorhanden sein.
Sowohl nach der Ausführung in Fig. 3a als auch nach Fig. 3b
wird erreicht, daß Flüssigkeits- und Festkörperpartikel am
Meßkörper 20 bzw. Meßelement 34 vorbeigeleitet werden.
Fig. 4 zeigt eine Vorrichtung 1 beispielsweise gemäß Fig. 3 in
Hauptströmungsrichtung 12 gesehen.
Das Meßelement 34 befindet sich beispielsweise hinter der
Einlaßöffnung 22 in dem Bypasskanal 23 des Meßkörpers 20. Die
Anströmkante 40 des Schutzgitters 38 verläuft hier
beispielsweise parallel zur Längsachse 26 des Meßkörpers 20.
Dabei bildet die Anströmkante 40 den Staubereich 39 und hat eine
Staubereichslängsachse 68, die parallel zur Längsachse 26
verläuft. Das Schutzgitter 38 erstreckt sich in diesem Beispiel
innerhalb der Leitung 3 nur zum Teil im Querschnitt der Leitung
3. Es reicht beispielsweise aus, wenn die Einlaßöffnung 22
durch das Schutzgitter 38 von dem in Hauptströmungsrichtung 12
strömenden Medium abgedeckt wird.
In den Fig. 5a bis 5e sind Ausführungsbeispiele für
verschiedene Betriebsbedingungen des Schutzgitters 38 gezeigt.
Eine Mehrfachanordnung von Schutzgittern 38, hier beispielsweise
eine Doppelanordnung, wird bei hohem Flüssigkeitsgehalt in dem
strömenden Medium benutzt (Fig. 5a). Flüssigkeits- oder
Festkörperpartikel, die von dem in Hauptströmungsrichtung 12
gesehen ersten angeströmten Gitter nicht abgewiesen werden,
werden durch das zweite Schutzgitter 38 abgewiesen. Das zweite
Schutzgitter 38 befindet sich beispielsweise teilweise in dem
ersten Schutzgitter. Dies ist aber nicht notwendig. Werden die
zwei Schutzgitter 38 so dicht ineinander geschoben, daß sich
eine Drainage zwischen den jeweiligen Seitengittern 44 bildet,
so erhöht das die Haftung eines Flüssigkeitspartikels auf den
Seitengittern 44 aufgrund der größeren Kontaktfläche.
Der Schutzgitterinnenwinkel β und damit der Anströmwinkel χ muß
nicht notwendigerweise gleich sein. So kann dadurch der
Anströmwinkel χ des strömungsabwärts folgenden Schutzgitters an
die durch das vorangestellte Schutzgitter 38 veränderte
Geschwindigkeit angepaßt werden.
Diese Mehrfachanordnung ist auch mit jeder anderen Form des
Schutzgitters 38 möglich, wie beispielsweise mit einem
Schutzgitter 38 mit vier Seitengittern, die als W angeordnet
sind, oder durch die Verwendung von kegelförmigen Schutzgittern
38. Auch sind weitere Kombination von Schutzgittern 38 mit
verschiedenen Geometrien denkbar.
Bei Pulsationen der Mediumströmung gibt es eine Rückströmung 74,
die entgegen der Hauptströmungsrichtung 12 Flüssigkeits- und
Schmutzpartikel wieder von strömungsabwärts nach
strömungsaufwärts der Einlaßöffnung 22 bringen kann. Bei dem
Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 5b ist deshalb ein gemäß den
Fig. 1, 3 vergleichbar ausgebildetes Schutzgitter 38
vorgesehen, das strömungsabwärts des Meßelements 34 angeordnet
ist und eine Anströmkante 40 der Rückströmung 74
entgegengerichtet hat, wodurch solche Effekte minimiert werden.
Der Schutzgitterinnenwinkel β des Schutzgitters 38 für die
Rückströmung muß nicht identisch sein mit dem des anderen
Schutzgitters 38 für die Hauptströmungsrichtung 12. Dies ist
zweckmäßig, da sich Geschwindigkeitsprofil, Geschwindigkeit und
Flüssigkeitsgehalt in der Rückströmung und in der Hauptströmung
unterscheiden.
Eine optimale Form des Schutzgitters 38 richtet sich auch nach
den Strömungsgeschwindigkeiten des Mediums in der Leitung 3. Bei
hohen Strömungsgeschwindigkeiten wird in der Strömungsmechanik
üblicherweise ein kleiner Anströmwinkel χ verwendet. So wird
auch hier beispielsweise ein kleiner Schutzgitterinnenwinkel β
für das Schutzgitter 38 genutzt (Fig. 5c) und bei niedrigen
Strömungsgeschwindigkeiten ein größerer Schutzgitterinnenwinkel
β benutzt (Fig. 5d). Eine größere Erstreckung des Schutzgitters
38 in Hauptströmungsrichtung 12 mit kleinem
Schutzgitterinnenwinkel β ergibt sich dadurch, daß man eine
bestimmte Abdeckung der Leitung 3 im Querschnitt, d. h. eine
Schutzwirkung, erreichen will.
Bei hohen Strömungsgeschwindigkeiten und hohem
Flüssigkeitsgehalt kann die Gitterfläche 46 auch dadurch
vergrößert werden, daß im Prinzip zumindest zwei Schutzgitter
nebeneinander in W-Form in die Leitung 3 eingebracht sind, die
eine gemeinsame Anströmkante 40 etwa in Höhe der Mittellinie 16
haben (Fig. 5e) und aus vier Seitengitter 44, 44' gebildet sind.
Die beispielsweise zwei der Mittellinie 16 näheren Gitterflächen
44' sind hier beispielsweise gekrümmt.
Durch die der Wandung 6 näheren Gitterflächen 44 verbreitert
sich das Geschwindigkeitsprofil des strömenden Mediums und
verlangsamt die Strömungsgeschwindigkeit. So kann die
Geschwindigkeit des anströmenden Mediums größer sein, ohne daß
die Strömungsgeschwindigkeit strömungsabwärts hinter dem
Schutzgitter 38 für das Meßelement 34 zu groß ist. Die
Gitterflächen 44, 44' können auch kegelförmig ausgebildet sein,
d. h. das Schutzgitter 38 wird beispielsweise durch zwei oder
mehrere Kegel gebildet, deren Kegelspitzen der
Hauptströmungsrichtung 12 nicht entgegengerichtet sind, also
nach strömungsabwärts zeigen. Der Schutzgitterinnenwinkel β der
Seitengitter 44' dieses Beispiels kann von den
Schutzgitterinnenwinkeln β der Seitengitter 44, 44' verschieden
sein. So kann das Geschwindigkeitsprofil im Zentrum der Leitung
3 und am Rand gezielt beeinflußt werden.
Fig. 6a zeigt ein Geschwindigkeitsprofil bildende
Strömungslinien 78 in Hauptströmungsrichtung 12 gesehen vor und
hinter einem Schutzgitter 38, das beispielsweise dem aus Fig.
3a oder 3b entspricht.
Das strömende Medium trifft auf die Anströmkante 40 und die
Seitengitter 44 des Schutzgitters 38. Durch die Gitteröffnungen
53 wird die Strömungsrichtung des Mediums während eines gewissen
Strömungsweges umgelenkt und entsprechend der Wirkung eines
optischen Linsensystems gebündelt. Strömungsabwärtig des
Umlenkströmungsweges verlaufen die Strömungslinien 78 wieder
nahezu parallel zur Mittellinie 16.
Fig. 6b zeigt die Strömungslinien 78 für ein weiteres
Ausführungsbeispiel eines Schutzgitters 38. Das Schutzgitter 38
ist beispielsweise ein Kegel und hat eine Kegelmantelfläche 81
und eine Anströmspitze 41. Die Kegelmantelfläche 81 ist
beispielsweise plan, kann aber auch gebogen sein. Bei der
Beaufschlagung des Schutzgitters 38 mit einem strömenden Medium
wirkt dieses als Sammellinie, ähnlich einer optischen Linse,
d. h. die Stromlinien der Zuströmung vor dem Gitter werden
hinter diesem fokussiert, und somit wird die
Strömungsgeschwindigkeit dort erhöht.
Fig. 7 zeigt die Anordnung eines Rohrkörpers 82, bspw. mit
einem radialem Abstand zur Leitung 3 verlaufend und von dem
Medium umströmt, mit geringerem Querschnitt in der Leitung 3.
Der Meßkörper 20 erstreckt sich in den Rohrkörper 82 bzw. das
Meßelement 34 befindet sich im Rohrkörper 82. Der Rohrkörper 82
ist beispielsweise durch Streben 83 in der Leitung 3 befestigt.
Das Schutzgitter 38 ist strömungsaufwärts vor dem Rohrkörper 82
angeordnet. Es ist auch denkbar, das Schutzgitter 38 in dem
Rohrkörper 82 anzuordnen.
Die Ansaugluft befördert auch hier wie schon oben für die
Leitung 3 beschrieben die auch mit feinsten Schmutzpartikeln
versehene Flüssigkeit in Form von feinsten Flüssigkeitströpfchen
oder eines dünnen Flüssigkeitsfilmes weiter entlang der
Innenwandung in Strömungsrichtung 12 am Meßkörper 20 und -
element 34 vorbei zum Rohrende 50 stromabwärts des Meßkörpers
20, von dem die angelagerte Flüssigkeit sich ablöst und von der
umgebenden strömenden Ansaugluft Brennkraftmaschine befördert
wird.
Fig. 8a, b zeigt das aus wenigstens zwei Seitengittern 44
gebildete Schutzgitter 38 mit einer Einkerbung 85 in der
Anströmkante 40.
Um die Durchströmung des Schutzgitters 38 zu konditionieren und
zu stabilisieren, wird durch die Einkerbungen 85 als ein zweites
Mittel 84 zur Stabilisation des strömenden Mediums eine
sogenannte Längswirbelströmung 88 erzeugt (Fig. 8a), deren
Verlauf durch Linien schematisch dargestellt ist. Die Erzeugung
der Längswirbelströmung 88 erfolgt so wie bei einem Deltaflügel
eines Flugzeuges durch die Umströmung der Vorderkanten. Es
können mehrere Einkerbungen 85 entlang der ganzen Anströmkante
40 vorgesehen sein. Idealerweise befinden sich Einkerbungen 85
beispielsweise nur im mittleren Bereich der Anströmkante 40,
z. B. an fünf bis zehn verschiedenen Positionen. Die Abstände
zwischen den einzelnen Einkerbungen 85 sind vorzugsweise
gleichmäßig (Fig. 8b). Die Einkerbungen 85 erstrecken sich bis
zu einer Tiefe t in Richtung des Meßkörpers 20 und haben einen
Öffnungswinkel α (Fig. 8b).
Abmessungen der Einkerbungen 85 müssen den jeweils auftretenden
Strömungsgeschwindigkeiten angepaßt werden. In einem
Geschwindigkeitsbereich von 0 bis 50 m/s sind beispielsweise
Einkerbungen von ungefähr t = 2 mm Tiefe und einem
Öffnungswinkel von α = 45°. . .90° vorzusehen.
Ebenso denkbar zur Erzeugung von Längswirbeln 88 ist das
Aufbringen auf der Anströmkante 40 von kleinen pyramidenförmigen
oder kegelförmigen Keilen 92, als ein Element 91 mit einer
Stabilisationsanströmkante 93, deren Spitze entgegen der
Hauptströmungsrichtung ausgerichtet ist.
Fig. 9a zeigt ein Schutzgitter 38 mit einem Keil 92. Ähnliche
Abmessungen und Anordnung entlang der Anströmkante 40 wie bei
den Einkerbungen 85 sollten auch bei den pyramidenförmigen oder
kegelförmigen Keilen 92 verwendet werden (Fig. 9b). Eine
Seitenfläche des Keils 92, die von dem strömenden Medium
angeströmt wird, kann beispielsweise auch gebogen sein. Quer zur
Hauptströmungsrichtung 12 hat der Keil 92 eine Breite b. Als
Breite sind vorzugsweise b = 0.5. . .1 mm vorzusehen. Um
besonders kräftige Längswirbel zu erzeugen sind auch größere
Breiten b zu verwenden.
Claims (23)
1. Vorrichtung (1) zur Messung von zumindest einem Parameter,
insbesondere eines Luftmassenstrome, eines in einer Leitung (3)
strömenden Mediums, insbesondere der Ansaugluftmasse einer
Brennkraftmaschine, mit einem vom Medium umströmten Meßelement
(34), dadurch gekennzeichnet, daß zumindest teilweise
strömungsaufwärts des Meßelements (34) innerhalb der Leitung (3)
zumindest ein erstes Mittel (37, 38, 46) zur Manipulation des
strömenden Mediums vorhanden ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das strömende Medium in der Leitung (3) aus verschiedenen
Bestandteilen zusammengesetzt ist und das strömende Medium
in der Leitung (3) ein Geschwindigkeitsprofil aufweist, und
daß als ein erstes Mittel (37) zur Manipulation der
Zusammensetzung und des Geschwindigkeitsprofils des
strömenden Mediums zumindest eine Gitterfläche (46)
verwendet wird.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die zumindest eine Gitterfläche (46) zumindest einen Teil
eines Schutzgitters (38) bildet, und daß ein Bereich des
Schutzgitters (38) ein Staubereich (39) ist, an dem sich das
strömende Medium staut, daß das zumindest eine Schutzgitter
(38) zumindest einen Staubereich (39) hat.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das zumindest eine Schutzgitter (38) als
Kegel oder als Mehrfachkegel ausgebildet ist und zumindest
eine Kegelmantelfläche (81) die Gitterfläche (46) bildet.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
das kegelförmige Schutzgitter (38) eine Anströmspitze (41)
hat, die von dem strömenden Medium in Hauptströmungsrichtung
(12) angeströmt wird, und die den zumindest einen
Staubereich (39) bildet.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das zumindest eine kegelförmige
Schutzgitter (38) symmetrisch zu einer zur Mittellinie (16)
der Leitung (3) parallel verlaufenden Kegelmittellinie
angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
in einem Meßkörper (20) ein Bypasskanal (23) mit einer
Einlaßöffnung (22) ausgebildet und in dem Bypasskanal (23)
das Meßelement (34) angeordnet ist, daß das Meßelement (34)
und die Einlaßöffnung (22) einen Mittelpunkt haben, und daß
die Kegellinie durch den Mittelpunkt des Meßelementes (34)
oder der Einlaßöffnung (22) verläuft.
8. Vorrichtung nach einem oder mehrerem der Ansprüche 3 bis
7, dadurch gekennzeichnet, daß das zumindest eine
Schutzgitter (38) aus zumindest zwei Gitterflächen (46)
zusammengesetzt ist, wobei die direkt benachbarten
Gitterflächen einen spitzen Winkel, einen
Schutzgitterinnenwinkel β, zwischen sich einschließen und
Seitengitter (44) des zumindest einen Schutzgitters (38)
bilden.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
das zumindest eine Schutzgitter (38) zumindest eine
Anströmkante (40) hat, die den zumindest einen Staubereich
(39) bildet.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der zumindest eine Staubereich (39) des zumindest einen
Schutzgitters (38) eine Staubereichslängsachse (68) hat, daß
das Meßelement (34) eine Längsachse (26) hat, und daß die
Staubereichslängsachse (68) des zumindest einen Staubereichs
(39) parallel zur Längsachse (26) des Meßelements verläuft.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, daß eine zur Hauptströmungsrichtung (12)
parallel verlaufende Linie durch den Mittelpunkt des
Meßelementes (34) oder der Einlaßöffnung (22) verläuft, und
das zumindest eine Schutzgitter (38) symmetrisch zu dieser
Linie angeordnet ist.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3
bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das zumindest eine
Schutzgitter (38) Gitteröffnungen (53) mit
Öffnungsmittellinien (54) hat, die bei in der Leitung (3)
angeordnetem Schutzgitter (38) gegenüber der
Hauptströmungsrichtung (12) geneigt verlaufen.
13. Vorrichtung nach einem oder mehrerem der Ansprüche 8
bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß entlang der
Staubereichslängsachse (68) als ein Mittel zur Manipulation
des strömenden Mediums zumindest ein zweites Mittel (84) zur
Stabilisation des strömenden Mediums vorhanden ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß als zumindest ein zweites Mittel (84) zur Stabilisation
des strömenden Mediums zumindest eine Einkerbung (85) im
Staubereich (39) entlang der Staubereichslängsachse (68)
vorgesehen ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch
gekennzeichnet, daß als zumindest ein zweites Mittel (84)
zur Stabilisation des strömenden Mediums zumindest ein
Element (91) mit einer Stabilisationsanströmkante (93) im
Bereich des Staubereichs (39) vorgesehen ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß das zumindest eine Element (91) mit einer
Stabilisationsanströmkante (93) ein pyramiden- oder
kegelförmiger Keil (92) ist.
17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 13
bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Mittel (84)
zur Stabilisation des strömenden Mediums entlang des
Staubereichs (39) gleichmäßig verteilt sind.
18. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 13
bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß sich das zumindest eine
zweite Mittel (84) zur Stabilisation des strömenden Mediums
strömungsaufwärts auf Höhe des Meßelements (34) befindet.
19. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 13
bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das zumindest eine
zweite Mittel (84) zur Stabilisation des strömenden Mediums
sich stromaufwärts auf Höhe der Einlaßöffnung (22) des
Meßkörpers (20) befindet.
20. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3
bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzgitter (38)
mit ihren Staubereichen (39) entgegen der
Hauptströmungsrichtung (12) ausgerichtet sind, daß es in
Hauptströmungsrichtung (12) gesehen ein vorangestelltes
Schutzgitter (38) und hintereinander folgende Schutzgitter
(38) gibt, und daß der Staubereich (39) des folgenden
Schutzgitters (38) in Hauptströmungsrichtung (12) gesehen
vor einem strömungsabwärtigen Ende der Seitenfläche (44) des
vorangestellten Schutzgitters (38) liegt.
21. Vorrichtung nach Anspruch 3 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß in der Leitung (3) ein Rohrkörper (82)
angeordnet ist und daß das zumindest eine Schutzgitter (38)
strömungsaufwärts des Rohrkörpers (82) angeordnet ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 3 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß bei einer pulsierenden Mediumströmung in
der Leitung (3) das Medium in der Hauptströmungsrichtung
(12) und dieser entgegengesetzt in einer
Rückströmungsrichtung (74) strömt, und daß zumindest ein
Schutzgitter (38) strömungsabwärts hinter dem Meßelement
(34) mit seiner zumindest einen Anströmkante (40) entgegen
der Rückströmungsrichtung (74) ausgerichtet ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 4 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, daß das Schutzgitter (38) einen
innenliegenden räumlichen Kegelwinkel oder
Schutzgitterinnenwinkel β hat, und daß bei hohen
Strömungsgeschwindigkeiten der räumliche Kegelwinkel oder
Schutzgitterinnenwinkel β klein ist und bei niedrigen
Strömungsgeschwindigkeiten der räumliche Kegelwinkel oder
Schutzgitterinnenwinkel β groß ist.
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