DE19940279A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen eines Testmittels zum Prüfen von Körperausscheidungen - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen eines Testmittels zum Prüfen von KörperausscheidungenInfo
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Abstract
Es soll ein Testmittel 1 zum Prüfen von Körperausscheidungen hergestellt werden, das einen Testmodul 10 mit einem Kuvert 7, das mindestens einem Indikator 2 für den zu prüfenden Parameter der Körperausscheidung und ein Quellvlieskissen 3 enthält, wobei der Testmodul in einer Modultasche 15 geborgen, die Modultasche gegebenenfalls auf einen Modulträger 19 aufgeklebt und der Modulträger gegebenenfalls in einen Modulbeutel 20 hermetisch dicht eingeschlossen werden soll. DOLLAR A Die Erfindung gibt die Verfahrensschritte und die Vorrichtungen und Einrichtungen an, mittels deren dieses Testmittel herstellbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Testmittels zum Prüfen von
Körperausscheidungen, mit einem Testmodul, der mindestens einen Indikator für den zu
prüfenden Parameter der Körperausscheidung aufweist, mit einem Quellvlies, das dem
Testmodul zugeordnet und mit einer Folie hinterlegt ist, mit einem Kuvert, das den Testmodul
und das Quellvlies zusammenhält, und mit einer Modultasche, die ein Fenster und eine
Durchtrittsöffnung für die Körperflüssigkeit aufweist und das Kuvert enthält sowie eine
Vorrichtung zum Herstellen eines derartigen Testmittels.
Durch diese Ausbildung des Testmittels sind seine Indikatoren sowohl der Körperflüssigkeit
aussetzbar, als auch kontrollierbar und gegen mechanische Beanspruchung weitgehend
geschützt.
Es war Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zum Herstellen eines derartigen Testmittels
und eine Verrichtung zum Ausführen dieses Verfahrens anzugeben. Sie löst diese Aufgabe
verfahrensmäßig mit den in Anspruch 1 bzw. vorrichtungsmäßig mit den in Anspruch 5
angegebenen Merkmalen.
Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand von
Unteransprüchen.
In den Zeichnungen ist eine Ausführungsform der Erfindung weitestgehend schematisch
dargestellt. Es zeigen
Fig. 1 eine Ansicht des fertigen Testmittels in weitgehend vollständiger Form;
Fig. 2 eine Schnittdarstellung des Testmittels;
Fig. 3 ein Schema der Gesamtanlage;
Fig. 4 eine Vorrichtung zum Herstellen des Quellvlieskissens in Ansicht;
Fig. 5 Schritte zum Herstellen des Kuverts;
Fig. 6 eine Vorrichtung zum Herstellen des Testmoduls;
Fig. 7 eine Vorrichtung zum Herstellen der Modultasche;
Fig. 8 Schritte zum Herstellen der Modultasche in Draufsicht;
Fig. 9 Vorrichtungen zum Herstellen des Modulträgers und des ihn bergenden
Modulbeutels;
Fig. 9a und 9b Einzelheiten aus Fig. 9 in Draufsicht;
Fig. 10 Ausgestaltungen des Verfahrens in Darstellung wie Fig. 3;
Fig. 10a die Rückansicht des gemäß Fig. 10 hergestellten Modulträgers.
In den Fig. 1 und 2 ist zunächst das Produkt dargestellt, das mit dem Verfahren und den
Vorrichtungen erzeugt werden soll. Fig. 3 zeigt als reines Orientierungsschema wesentliche
Vorrichtungen und Einrichtungen und ihr Zusammenwirken. In den folgenden Figuren sind
dann die einzelnen, zu Produktstufen führenden Einrichtungen und ihre Bestandteile näher
dargestellt. Dabei ist in Fig. 4 die Vorrichtung zum Herstellen des Quellvlieskissens
beispielhalber mit der räumlichen Anordnung ihrer Einrichtungen wiedergegeben. Da es für
die Ausführung dieser Einrichtungen, für die verwendeten Aggregate und für deren räumliche
Anordnung eine Vielzahl von Möglichkeiten gibt, sind die Einrichtungen und ihre Anordnung
in den folgenden Figuren wieder nur schematisch wiedergegeben.
Wie aus Fig. 1 und 2 erkennbar, enthält das Testmittel 1 mindestens einen, in der
Darstellung drei Indikatoren 2, die zum Testen einer Körperflüssigkeit vorgesehen sind. Es
kann sich dabei um eine beliebige Körperflüssigkeit handeln, bspw. um Urin. Der Test kann
sich hier bspw. auf den Gehalt an Nitrit, Blutserum oder sonstigen Bestandteilen beziehen.
Diese auf einem Indikatorplättchen 3 befestigten Indikatoren 2 sind mit einem
Quellvlieskissen 4 hinterlegt, das aus einer Folie 5 und einem saugfähigen Vlies 6 mit
Quellsalzen besteht, das auf der Folie befestigt ist. Das Indikatorenplättchen 3 und das
Quellvlieskissen 4 liegen in einem Kuvert 7 aus Fließpapier, das die Körperflüssigkeit zu den
Indikatoren transportiert. Das Kuvert 7 besitzt auf der einen Seite ein den Blick auf die
Indikatoren freigebendes Fenster 8 und auf der Rückseite eine Durchtrittsöffnung 9 für die
Körperflüssigkeit. Dieser Testmodul 10 ist zwischen zwei Kunststoffolien 11, 12
eingeschlossen. Die Frontfolie 11, die der Fensterseite des Kuverts 7 zugekehrt ist, ist
durchsichtig. Die Rückfolie 12 weist im Bereich des Testmoduls 10 ebenfalls eine
Durchtrittsöffnung 13 für die Körperflüssigkeit auf und kann wie auch die Frontfolie
Beschriftung 14 tragen.
Die so gebildete Modultasche 15 stellt in manchen Fallen schon das Endprodukt dar. Es
kann in unterschiedlicher Weise verwendet bspw. in Windeln eingelegt werden.
In anderen Fällen, bspw. zum Befestigen in Windeln, kann die Modultasche 15 noch auf ein
sie allseits überragendes Pflaster 16 aufgeklebt werden, dessen nicht durch die Modultasche
eingenommenen Bereich zunächst durch die übliche Folie 17 abgedeckt ist. Auch dieses
Pflaster 16 kann, wenn es nicht selbst durchlässig genug ist, eine Durchtrittsöffnung 18 für
die Körperflüssigkeit aufweisen.
Der so gebildete Modulträger 19 kann in manchen Fällen das Endprodukt des Verfahrens
darstellen. Es kann in unterschiedlicher Weise verwendet, bspw. in Windeln eingeklebt
werden.
Dieser Modulträger 19 kann dann noch in einem Modulbeutel 20 hygienisch und
feuchtigkeitssicher geborgen werden - in Fig. 1 ist die Deckfolie des Modulbeutels teilweise
abgerissen, um den den Modulträger 19, die Modultasche 15 und den Testmodul 10 sichtbar
zu machen.
In manchen Fällen ist es vorteilhaft, den Modulträger 19 noch mit einem Saugvlies 126 zu
hinterlegen und dieses über Verbindungsnahten 128 so mit dem Pflaster 16 des
Modulträgers zu verbinden, daß mittels dieser Verbindungsnahten trichterartige Bereiche
129 gebildet werden, die die Körperflüssigkeit zu den Durchtrittsöffnungen 9, 14, 18 zu den
Indikatoren 2 leiten.
Das Verfahren zum Herstellen des Testmittels enthält Schrittfolgen, die nacheinander oder,
sofern sie unabhängig voneinander sind, zum Teil gleichzeitig, nebeneinander ablaufen
können und die auch je nach dem angestrebten Endprodukt nicht immer alle ausgeführt
werden müssen - wie schon erwähnt, gibt es Ausgestaltungsstufen des Testmittels. Die diese
Schrittfolgen ausführenden Vorrichtungen und Einrichtungen können daher in gesonderte
Maschinen verlegt werden, so daß die Gesamtanlage aus mehreren Maschinen besteht. Es
versteht sich, daß in diesem Falle jede Maschine ihr Produkt selbsttätig an die
nachgeordnete Maschine abliefern kann. Das Schema der Fig. 3 gegebenenfalls in
Verbindung mit Fig. 10 zeigt jedoch das Zusammenwirken der Vorrichtungen unabhängig
davon, ob sie in einer einheitlichen Maschinenanlage oder in gesonderten Maschinen
verwirklicht sind.
Eine Quellvliesvorrichtung 21 zum Herstellen von Quellvlieskissen weist eine
Zuführeinrichtung 22 für die Kunststoffolie 5, eine Zuführeinrichtung 24 für das Quellvlies 6
sowie eine Einrichtung zum Verbinden von Quellvlies und Kunststoffolie zu einem
Quellvliesstreifen 27 auf. Der Übersichtlichkeit halber sind die Zuführeinrichtungen 22 und
24 hier nebeneinander dargestellt - tatsächlich liegen sie natürlich übereinander, so daß die
Folie nicht wie dargestellt umgelenkt werden muß.
Dieses Verbinden von Kunststoffolie 5 und Quellvlies 6 erfolgt ebenso wie das im folgenden
erwähnte Verbinden anderer Bestandteile des Testmittels vorteilhafterweise durch
Verschweißen. Die zu verschweißenden Bestandteile werden vorzugsweise
ultraschallverschweißt, wenn dies nicht möglich ist wie etwa bei Aluminiumfolie im Falle des
Modulbeutels, kann thermoverschweißt werden. Es ist jedoch auch möglich, die zu
verbindenden Bestandteile etwa durch Kleben zu verbinden.
Entsprechend ist die Einrichtung zum Verbinden von Quellvlies 5 und Kunststoffolie 6
vorzugsweise als Verschweißeinrichtung 26 ausgebildet, mittels deren Quellvlies und
Kunststoffolie miteinander verschweißt werden. Sie kann aber auch als Klebeinrichtung
ausgeführt werden, die Quellvlies und Kunststoffolie miteinander verklebt. Diese alternativen
Möglichkeiten zum Verbinden von Bestandteilen des Testmittels ist auch in allen anderen
Fällen gegeben, in denen im folgenden von Verbinden oder von Verschweißen gesprochen
wird.
In der Regel sind Kunststoffolie 5 und Quellvlies 6 breiter als das vorgesehene
Quellvlieskissen. In diesem Falle wird der Quellvliesstreifen 27 in einer Schneideinrichtung
28 in Quellvliesstreifen 27' der vorgesehenen Breite geschnitten und diese Quellvliesstreifen
werden in einer Aufwindeeinrichtung 29 auf eine Trommel 30 aufgewunden. Diese Trommel
30 wird dann der nachgeordneten Vorrichtung vorgelegt und dort die Quellvliesstreifen
nacheinander abgewickelt. Es versteht sich, daß dann, wenn bereits ein Quellvliesstreifen
27' der vorgesehenen Breite hergestellt wird, dieser sogleich der nachgeordneten
Vorrichtung zugeführt werden kann, die Quellvliesvorrichtung 21 kann dann in diese
nachgeordnete Vorrichtung integriert sein.
Eine Kuvertvorrichtung 31 zum Herstellen der Kuverts 7 weist eine Zuführeinrichtung 32 für
einen Papierstreifen 33 und mindestens eine Einrichtung zum Formstanzen, zum Falzprägen
und zum Falten des Papierstreifens zum Kuvert auf. Mindestens einige dieser
Fertigungsstufen können mit einer einzigen Einrichtung in einem Schritt erfolgen. In diesem
Falle bietet sich der Vorteil, daß hierfür nur ein Werkzeug und nur eine Einrichtung
erforderlich ist. Bevorzugt ist aber vorgesehen, alle Fertigungsstufen in Folgeschritten in
mehreren, gesonderten Einrichtungen 34a bis 34g vorzunehmen, da hierbei die Möglichkeit
besteht, die Kuvertvorrichtung 31 leicht an unterschiedliche Formgebungen des Kuverts 7
anzupassen.
Die Kuvertvorrichtung 31 weist ferner eine Zuführeinrichtung 40 zum Zuführen eines
Indikatorstreifens 41, eine Abtrenneinrichtung 42 für Indikatorplättchen 3 aus dem
Indikatorstreifen 41 und eine Einlegeeinrichtung 34f zum Einlegen des Indikatorplättchens in
das Kuvert. Der Quellvliesstreifen 27' wird zusammenhängend in die Kuverts eingelegt und
später beim Abtrennen einzelner Kuverts zusammen mit diesen abgeschnitten und so in
Quellvlieskissen geteilt. In einer Falteinrichtung 34g werden dann die seitlichen Laschen des
bestückten Kuverts 7 zusammengefaltet und das Kuvert mittels einer Vorschubeinheit 43
einer Modultaschenvorrichtung 45 zugeführt.
Diese Modultaschenvorrichtung 45 umfaßt eine Zuführeinrichtung 46 für die Kunststoff-
Frontfolie 11, eine Perforationseinrichtung 47 zum Anbringen einer Perforation für das
formschlüssige Transportieren der Frontfolie, eine Prägeeinrichtung 48 zum Bilden einer
Mulde 49 in der Frontfolie und eine Einlegeeinrichtung 50 mit einer Abtrenneinrichtung 44
zum Vereinzeln der Kuverts 7 aus dem von der Kuvertsvorrichtung 31 zulaufenden Streifen
bestückter Kuverts und zum Ablegen einzelner Kuverts in die Mulden. Ferner weist die
Modultaschenvorrichtung 45 eine Zuführeinrichtung 51 für die Kunststoff-Rückfolie 12 auf,
der eine Stanzeinrichtung 52 zum Anbringen der Durchtrittsöffnung 14 für die
Körperflüssigkeit und eine Prägeeinrichtung 53 zum Bilden von Mulden 49' auch in der
Rückfolie nachgeordnet sind. Eine Verschweißeinrichtung 54 zum Verbinden von Frontfolie
und Rückfolie und eine Ausstanzeinrichtung 55 zum Heraustrennen von Modultaschen 15
aus dem Streifen 56 verschweißter Folien vervollständigt die Modultaschenvorrichtung 45.
Die Frontfolie 11 oder die Rückfolie 12 oder beide können Beschriftung aufweisen, die schon
auf den Folien vorhanden sein oder nach deren Abwickeln von den Zuführvorrichtungen 46
bzw. 51 mittels hier nicht dargestellter Druckwerke angebracht werden kann.
Wenn die Modultasche 15 im Modulträger 19 befestigt werden soll, ist noch eine
Modulträgervorrichtung 57 vorgesehen, die eine Zuführeinrichtung 58 für den klebenden
Pflasterstreifen 16 mit Abdeckfolie 17, eine Stanzeinrichtung 59 zum Anbringen der
Durchtrittsöffnung 18 im Pflasterstreifen, eine Abzieheinrichtung 61 zum Trennen der
Abdeckfolie vom Pflasterstreifen, eine Ausstanzeinrichtung 62 zum Bilden von Fenstern in
der Abdeckfolie, eine Verbindungseinrichtung 63 zum Wiederverbinden der Abdeckfolie mit
dem Pflasterstreifen, eine Einklebeinrichtung 64 zum Einheften der Modultaschen 15 in die
Fenster des Pflasterstreifens und eine Abtrenneinrichtung 65 zum Vereinzeln von jeweils
einem Modulträger 19 vom Pflasterstreifen umfaßt.
Um den Modulträger 19 schließlich im Modulbeutel 20 unterzubringen, ist eine
Beutelvorrichtung 70 vorgesehen, die zwei Zuführeinrichtungen 71, 72 für zwei
Kunststoffolien 73 und 74, eine Transporteinrichtung 75 zum Fördern von Modulträgern 19
zwischen die Kunststoffolien, eine Abtrenneinrichtung 76 zum Vereinzeln von Silikatkissen
77 von einem Silikatkissenstreifen 78, ein Zuführrohr 79 für Silikatkissen zu der
Transporteinrichtung 75, eine Verschweißeinrichtung 80 zum Verbinden der Kunststoffolien
und eine Abtrenneinrichtung 81 zum Vereinzeln von je einen Modulträger und ein
Silikatkissen enthaltenden Modulbeuteln 20 von den verschweißten Folienbändern aufweist.
Die in Fig. 4 näher dargestellte Quellvliesvorrichtung 21 zum Herstellen der Quellvlieskissen
besteht aus einer senkrechten Montageplatte 90, an der die verschiedenen Einrichtungen
derart angeordnet sind, daß ihre Arbeitsorgane vor der Montageplatte liegen, während deren
hier nicht dargestellten Antriebe, Steuerorgane usw. sich am wesentlichen hinter der
Montageplatte befinden. Links ist die Zuführeinrichtung 22 für die Kunststoffolie 5 und die
Zuführeinrichtung 24 für das Quellvlies 6 erkennbar. Diese Zuführeinrichtungen bestehen
aus das Quellvlies bzw die Kunststoffolie enthaltenden Vorratstrommeln 91, die durch hinter
der Montageplatte 90 liegende und daher nicht sichtbare Motoren mit Drehzahl-Regelung
über Tänzerwalzen 92 antreibbar sind. Darüber hinaus können hier nicht dargestellte, auf
dem Abwindedurchmesser der Vorratstrommeln 91 aufliegende Fühlhebel vorgesehen sein,
die zusätzlich zur Tänzerwalzen-Regelung die Drehzahl der Motoren in Abhängigkeit von
den abnehmenden Abwindedurchmessern steuern. Mit 93 sind frei drehbare Leitwalzen für
die Materialstreifen bezeichnet, die zum funktionsgerechten Führen der Materialstreifen
bombiert und fageeinstellbar sein können.
Im Zulauf der Kunststoffolie 5 kann eine Perforationseinrichtung 94 vorgesehen sein, die den
zulaufenden Folienstreifen an seinen Rändern mit einer Perforation verseht. Mittels dieser
Perforation kann die Kunststoffolie 5 durch nachgeordnete, angetriebene Stachel-
Förderwalzen formschlüssig gefordert werden. Meist erübrigt sich eine Perforation aber, der
Transport der Folien mittels gummibelegter, im Durchmesser genau abgestimmter glatter
Walzen hat sich als funktionssicher erwiesen. Dem ersten, die Kunststoffolie 5 und das
Quellvlies 6 zusammenführenden Walzenpaar 95 ist die Verschweißeinrichtung 26
nachgeordnet, in der die Kunststoffolie und das Quellvlies miteinander verschweißt oder wie
schon erwähnt verklebt werden. Auf diese Verschweißeinrichtung 26 kann eine weitere
Perforationseinrichtung 97 folgen, die den noch breiten Quellvliesstreifen 27 mit Perforation
in den vorgesehenen schmalen Quellvliesstreifen 27' versieht und mittels deren er später
durch eine Stachel-Förderwalze der Kuvertvorrichtung 31 zuverlässig zugeführt werden
kann. Mittels dieser Perforation können die Quellvliesstreifen 27' bereits in der
Quellvliesvorrichtung 21 bspw. durch Stachelwalzen 96' formschlüssig gefördert werden.
Es folgt dann die Schneideinrichtung 28, die den breiten Quellvliesstreifen 27 in
Quellvliesstreifen 27' der vorgesehenen Breite teilt. Dabei kann der Quellvliesstreifen 27 vor
und nach einer Schneidwalze der Schneideinrichtung 28 zusätzlich ausgelenkt werden, um
über eine längere Strecke an der Schneidwalze anzuliegen.
Da sich der Quellvliesstreifen 27 im Bereich der Perforationseinrichtungen 94, 97 und der
Verschweißeinrichtung 26 getaktet bewegt, im Bereich der Schneidvorrichtung 28 jedoch
kontinuierlich, ist eine schwingende Ausgleichswalze 98 vorgesehen. Die geteilten Quell
vliesstreifen 27' werden schließlich auf die Trommel 30 aufgewunden, eventuelle
abgeschnittene seitliche Perforationstreifen auf eine Abfalltrommel 99. Die Trommel 30 und
die Abfalltrommel 99 sind durch Motoren mit nachgeordneten, steuerbaren Magnetpulver
kupplungen angetrieben.
In Fig. 5 sind die Phasen des Herstellens des Kuverts 7 aus dem Papierstreifen 33
dargestellt, wenn dieses Herstellen in Schritten durch eine Mehrzahl von Präge-, Stanz- und
Faltein-richtungen erfolgt. Der erste Schritt in Phase 101a ist das Stanzen von
Perforationslöchern 102 zum formschlüssigen Vorschub des Papierstreifens. In Phase 101b
werden Biegekanten 103 des Kuverts 7 gefalzt. In der nächsten Phase 101c wird das
Fenster 8 ausgestanzt. In Phase 101d wird der Umriß des Kuverts 7 gestanzt. Es folgt das
Auffalten der Seitenwände des Kuverts in Phase 101e. In der folgenden Phase 101f wird das
Indikatorplättchen 3 in das Kuvert 7 abgelegt. Zwischen den Phasen 101f und 101g wird der
Quellvliesstreifen 27' in das Kuvert eingelegt. Dann kann das Kuvert 7 in Phase 101g
zugefaltet werden. In der Phase 101h, die bereits der nachfolgenden
Modultaschenvorrichtung 45 zugeordnet ist, wird das Kuvert 7 unter Wegfall eines Steges
mit den Perforationslöchern 102 vom Papierstreifen 33 abgetrennt und dabei auch der
Quellvliestreifen 27' in Quellvlieskissen abgelängt.
Fig. 6 zeigt die Kuvertvorrichtung 31 zum Ausführen dieser Fertigungsschritte. Der Papier
streifen 33 läuft von einer Zuführeinrichtung 32 ab, die so ausgebildet sein kann, wie dies im
Zusammenhang mit den Zuführvorrichtungen der Fig. 4 beschrieben worden ist, 92 stellt
wieder die Tänzerwalze dar. Da der Papierstreifen 33 zugfester ist als etwa das Quellvlies,
kann hier eventuell auf die Tänzerwalzeneinrichtung verzichtet werden. Der Papierstreifen
33 durchläuft die sieben, die Fertigungsschritte der Phasen 101a bis 101g ausführenden
Stanz-, Präge-, Falt- und Einlegeeinrichtungen 34a bis 34g. Die Einlegeeinrichtung 34f legt
das Indikatorplättchen 3 in das Kuvert 7 ein. Dann wird der Quellvliestreifen 27' zugeführt,
bevor das Kuvert in der Falteinrichtung 34g zusammengefaltet wird. Nach Durchlaufen der
den Papierstreifen 33 taktweise bewegenden, als Stachelleiste ausgebildeten
Fördereinrichtung 43 vereinzelt die bereits der nachfolgenden Modultaschenvorrichtung 45
zuzurechnende Trennvorrichtung 44 die Kuverts und führt sie der Einlegeeinrichtung 50 zu.
Diese Modultaschenvorrichtung 45 weist, wie aus Fig. 7 erkennbar, die Zuführeinrichtung 46
auf, die so ausgebildet sein kann, wie dies im Zusammenhang mit den Zuführeinrichtungen
der Fig. 4 beschrieben worden ist und von der die steife, durchsichtige, formprägbare
Kunststoff-Frontfolie 11 abläuft. Diese Kunststoffolie durchläuft die Perforationseinrichtung
47, in der sie an ihren Rändern mit Perforationslöchern 104 versehen wird, mittels deren sie
durch Stachelwalzen formschlüssig gefördert werden kann. Dann werden durch die
Prägeeinrichtung 48 die Mulden 49 für die Kuverts 7 in die Kunststoffolie 11 geformt. Die
Einlegevorrichtung 50 enthält ein scheibenförmiges Karussell 105 mit Taschen 106, in die
die gefüllten und zugefalteten und durch die Abtrenneinrichtung 44 vereinzelten Kuverts 7
eingeschoben sind. Über und unter diesem Karussell 105 sind Scheiben 107 ortsfest
angebracht, die ein Herausfallen oder ein selbsttätiges Öffnen der Kuverts verhindern.
Die Kunststoffolie 11 wird getaktet so unter dem funktionsgerecht weitergeschalteten
Karussell 105 hindurchgeführt, daß die Mulden 49 aufeinanderfolgend unter den Taschen
106 zu stehen kommen. So können die Kuverts mittels einer Stößeleinheit 108 der
Einlegeeinrichtung 50 durch Aussparungen in den Scheiben 107 in die Mulden 49 gelegt
werden. Sodann wird die von der Zuführeinrichtung 51 ablaufende Kunststoff-Rückfolie 12 so
auf die Frontfolie 11 aufgelegt, daß je eine Mulde 49 in der Frontfolie und eine durch die
Prägeeinrichtung 52 geformte Mulde 49' in der Rückfolie aufeinander zu liegen kommen und
das Kuvert 7 einschließen. In der Verschweißeinrichtung 54 werden dann die beiden Folien
entlang den aus Fig. 8 erkennbaren Schweißnähten 109 miteinander verschweißt. Durch die
Stanzvorrichtung 55 werden schließlich die Modultaschen 15 ausgestanzt. In Fig. 8 sind
diese Fertigungsschritte in Draufsicht auf den Folienstreifen verdeutlicht.
Diese Modultaschen 15 sind in dieser Form bereits verwendbar. Wenn sie für andere
Einsatzfälle in ein Pflaster eingefügt werden sollen, erfolgen weitere Herstellschritte.
Um diese zu erleichtern, werden die Modultaschen 15 so aus dem Folienstreifen 56
ausgestanzt, daß in diesem Querstege 110 stehen bleiben und die Modultaschen mittels des
Folienstreifens weiter gefördert werden können.
Am Beginn der in Fig. 9 näher dargestellten Modulträgervorrichtung 57 steht eine
Zuführeinrichtung 58 für den Pflasterstreifen 16, dessen klebende Seite mit der Abdeckfolie
17 belegt ist. Auf ein Förderwalzenpaar 60 der Zuführeinrichtung 58 folgt die
Stanzeinrichtung 59, mitttels deren der Pflasterstreifen 16 mit den den Zulauf der
Körperflüssigkeit erleichternden Durchtrittsöffnungen 18 versehen wird. Der Pflasterstreifen
16 läuft dann durch ein Walzentrio 111, in dem die Abdeckfolie 17 mittels der
Abzieheinrichtung 61 vom Pflasterstreifen abgezogen wird. Sie durchläuft allein die
Ausstanzeinrichtung 62, in der ein der Kontur der Modultasche 15 entsprechendes Fenster
112 aus der Abdeckfolie ausgestanzt wird. Sodann wird die Abdeckfolie 17 im Walzentrio
111 mittels der Vereinigungseinrichtung 63 wieder mit dem Pflasterstreifen 16 vereinigt. Fig.
9a zeigt die Draufsicht auf den Pflasterstreifen 16 nach dem Walzentrio 111.
In der Einklebeeinrichtung 64 kreuzen sich - wie aus Fig. 3 ersichtlich - der Folienstreifen 56
mit den Modultaschen 15 und der Pflasterstreifen 16, wobei die Einklebeeinrichtung eine der
durch den Folienstreifen nur lose geführten Modultaschen mittels einer Stößeleinheit 113 in
eines der Fenster 112 einklebt. In einer Stanzeinrichtung 114 wird dann die Kontur des
Modulträgers 19 mit abgerundeten Ecken gestanzt, bevor in der Abtrenneinrichtung 65 aus
dem Pflasterstreifen 16 jeweils eine Modultasche 15 enthaltende Modulträger 19 abgetrennt
werden.
Diese Modulträger 19 sind in dieser Form verwendbar. Wenn sie zur Lagerung und zum
Transport in dem Modulbeutel 20 geborgen werden sollen, folgen weitere Herstellschritte.
Die hierfür vorgesehene Beutelvorrichtung 70 weist die Transporteinrichtung 75 für die
Modulträger 19 mit zwei Riemchenpaaren 116, 117 auf, die um zwei Walzenpaare 118, 119
laufen und sich mit etwas höherer Geschwindigkeit bewegen als es der
Zuführgeschwindigkeit der durch die Abtrenneinrichtung 65 einzeln vorgehaltenen
Modulträger entsprechen würde. Dadurch werden die Modulträger 19 weiter vereinzelt. Fig.
9b zeigt die Draufsicht auf die Transporteinrichtung 75.
Der Transporteinrichtung 75 ist eine Silikatkissen-Einheit 120 zugeordnet, die eine
Zuführeinrichtung 121 von streifenförmig aneinanderhängenden Silikatkissen 77 und die mit
Schneidfunktion ausgestattete Abtrenneinrichtung 76 für einzelne Silikatkissen 77 von einem
Silikatkissenstreifen 78 und ein Zuführrohr 79 zu deren Auflegen auf den durch die
Transporteinrichtung 75 geführten Modulträger 19 umfaßt. Diese Silikatkissen 77 haben den
Zweck, Feuchtigkeit im Modulbeutel 20 zu absorbieren und den Modulträger 19 im
Modulbeutel trocken zu halten.
Die Transporteinrichtung 75 führt die Modulträger 19 und die Silikatkissen 77 einem
Förderwalzenpaar 122 zu, um dessen Walzen von den Zuführeinrichtungen 71 und 72
zulaufende Kunststoffolien 73, 74 geführt sind, so daß die Modulträger 19 und die
Silikatkissen 77 zwischen die Kunststoffolien zu liegen kommen. In der
Verschweißeinrichtung 80 werden dann die Kunststoffolien 73, 74 um die Modulträger 19
herum verschweißt, bevor in der mit Stanzfunktion versehenen Abtrennvorrichtung 81 aus
dem Folienstreifen einzelne, je einen Modulträger 19 und ein Silikatkissen 77 enthaltende
Modulbeutel 20 ausgeschnitten werden.
In der Zuführbahn mindestens einer der Kunststoffolien 74 ist eine Druckeinrichtung 123
vorgesehen, die eine Beschriftung des Modulbeutels 20 erstellt, bspw. dessen Verfalldatum
aufdruckt.
In vielen Fällen reicht die Saugwirkung der beschriebenen Bestandteile des Testmittels auf
die zu untersuchende Körperflüssigkeit aus. Um sie bspw. bei der Aufnahme von Urin weiter
zu steigern, kann in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen werden, den Pflaster
streifen 16 mit einem Saugvlies zu hinterlegen und dieses mittels Schweißnähten so mit dem
Pflasterstreifen zu verbinden, daß sich trichterartige Zuleitungen zu den Durchtrittsöffnungen
9, 14 und 18 ergeben. In den Fig. 10 und 10a ist dies näher dargestellt.
Der Modulträgervorrichtung 57 ist eine Saugvliesvorrichtung 124 zugeordnet, die eine
Zuführeinrichtung 125 für ein Saugvlies 126 umfaßt, das dem Pflasterstreifen 16 auf der der
Abdeckfolie 17 abgekehrten, nicht klebenden Seite, in Fig. 10 also von unten zugeführt wird.
In einer Schweißeinrichtung 127 wird dieses Saugvlies 126 mit dem Pflasterstreifen 16 durch
Schweißnähte 128 in der aus Fig. 10a hervorgehenden Anordnung verbunden, durch die
trichterartige Bereiche 129 gebildet werden. Durch diese trichterartigen Bereiche 129 wird
die Körperflüssigkeit wie durch die Pfeile angedeutet den Durchtrittsöffnungen 9, 14 und 18
in den verschiedenen Schichten des Modulträgers 19 zugeleitet. Das Saugvlies 126 kann
durch weitere Schweißnähte 130 am Rande mit dem Pflasterstreifen 16 verbunden sein. Es
versteht sich, daß entweder der Pflasterstreifen 16 oder das Sauvlies 126 aus
thermoplastischem und damit verschweißbarem Material bestehen muß. Das Saugvlies 126
kann aber auch durch Kleben entlang der dann als Klebnahten ausgebildeten Linien 128 und
130 mit dem Pflasterstreifen 16 verbunden werden.
Zum Gebrauch des Testmittels 1 in seiner Ausführungsform als Modulträger 19 muß die
Abdeckfolie 17 vom Pflasterstreifen 16 abgezogen werden. Um dies zu erleichtern, wird in
weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, zwischen den Pflasterstreifen und die
Abdeckfolie einen Trennstreifen einzulegen, in dessen Bereich Abdeckfolie und
Trennstreifen getrennt, nicht aneinander klebend gehalten werden. Hierfür ist der
Modulträgervorrichtung 57 eine in Fig. 10 dargestellte Trennstreifenvorrichtung 131
zugeordnet, die aus einer über eine Tänzerwalzeneinheit 132 gesteuerte Zuführeinrichtung
133 und einer Vorschubeinrichtung 134 für den Trennstreifen 135 besteht. Die
Trennstreifenvorrichtung 131 ist dem Walzentrio 111 zugestellt, in der die Abdeckfolie 17
vom Pflasterstreifen 16 abgehoben ist, so daß der Trennstreifen 135 auf die klebende Seite
des Pflasterstreifens aufgebracht werden kann. Der Trennstreifen 135 wird beim Stanzen
des Modulträgers 19 randbündig beschnitten. In der tatsächlichen Ausführung liegt die
Trennstreifenvorrichtung 131 über dem Lauf des Pflasterstreifens 16, so daß die dargestellte
Umlenkung des Trennstreifens 135 nicht erforderlich ist.
Es versteht sich, daß die Anlage auch mit hier nicht dargestellten und beschriebenen
Überwachungsgeräten versehen ist, deren Sensoren die ordnungsgemäße Arbeitsweise der
Anlage, insbesondere den Zulauf der Halbzeuge und die Abfuhr der Erzeugnisse
überwachen und bei Fehlern optische oder akustische Warnsignale abgeben oder im Falle
drohenden Schadens die Anlage oder zumindest den Anlagenteil, in dem der Fehler auftritt,
selbsttätig stillsetzen.
Ebenso versteht es sich, daß die Anlage auch eine hier nicht dargestellte und näher
beschriebene Steuereinheit aufweist, die die Antriebe der Vorrichtungen und Einrichtungen
funktionsgerecht steuert und die auch von den Sensoren der Überwachungsgeräte
beaufschlagt wird und zielgerichtet auf deren Signale reagiert.
Die Ausführung und Funktionsweise der eingesetzten Vorrichtungen und/oder Einrichtungen
sind dem Fachmann geläufig, meist sind sie sogar in unmittelbar verwendbarer Form
käuflich. Es erübrigt sich daher, ihre Ausführung und Funktionsweise hier im einzelnen
darzustellen und zu beschreiben.
1
Testmittel
2
Indikator
3
Indikatorplättchen
4
Quellvlieskissen
5
Folie
6
Quellvlies
7
Kuvert
8
Fenster im Kuvert
9
Durchtrittsöffnung im Kuvert
10
Testmodul
11
Frontfolie
12
Rückfolie
13
Durchtrittsöffnung in Rückfolie
14
Beschriftung
15
Modultasche
16
Pflaster
17
Folie
18
Durchtrittsöffnung in Pflasterstreifen
19
Modulträger
20
Modulbeutel
21
Quellvliesvorrichtung
22
Zuführeinrichtung für Quellvlies
24
Zuführeinrichtung für Kunststoffolie
26
Verschweißeinrichtung
27
breiter Quellvliesstreifen
27
' schmaler Quellvliesstreifen
28
Schneideinrichtung
29
Aufwindeeinrichtung
30
Trommel für Quellvliesstreifen
31
Kuvertvorrichtung
32
Zuführeinrichtung für Papierstreifen
33
Papierstreifen
34
a bis
34
g Falzpräg-, Formstanz-, Falt- und Einlegeeinrichtungen
38
Zuführeinrichtung für Quellvliesstreifen
40
Zuführeinrichtung für Indikatorstreifen
41
Indikatorstreifen
42
Abtrenneinrichtung für Indikatorplättchen
43
Vorschubeinheit
44
Abtrenneinrichtung für Kuverts
45
Modultaschenvorrichtung
46
Zuführeinrichtung für Kunststoffolie
47
Perforationseinrichtung
48
Prageeinrichtung
49
Mulde
50
Einlegeeinrichtung für Kuverts
51
Zuführeinrichtung für Rückfolie
52
Stanzeinrichtung
53
Prageeinrichtung
54
Verschweißeinrichtung
55
Ausstanzeinrichtung für Modultasche
56
Streifen verschweißter Folien
57
Modulträgervorrichtung
58
Zuführeinrichtung für Pflasterstreifen
59
Stanzeinrichtung
60
Förderwalzenpaar
61
Abzieheinrichtung für Pflasterfolie
62
Ausstanzeinrichtung für Fenster
63
Vereinigungseinrichtung
64
Einklebeinrichtung für Modultasche
65
Abtrenneinrichtung für Modulträger
70
Beutelvorrichtung
71
,
72
Zuführeinrichtungen
73
,
74
Kunststoffolien
75
Transporteinrichtung für Modulträger
76
Abtrenneinrichtung für Silikatkissen
77
Silikatkissen
78
Silikatkissenstreifen
79
Zuführrohr für Silikatkissen
80
Verschweißeinrichtung
81
Abtrenneinrichtung für Modulbeutel
90
Montageplatte
91
Vorratstrommeln
92
Tänzerwalze
93
Leitwalzen
94
Perforationseinrichtung
95
Transportwalzen
96
Stachel-Förderwalze
97
Perforationseinrichtung
98
Ausgleichswalze
99
Abfalltrommel
101
a bis
101
h Bearbeitungsphasen
102
Perforationslöcher
103
Biegekanten
104
Perforationslöcher
105
Karussell
106
Taschen
107
Scheiben
108
Stößeleinheit
109
Schweißnähte
110
Querstege
111
Walzentrio
112
Fenster
113
Stößeleinheit
114
Stanzeinrichtung
116
,
117
Riemchenpaare
118
,
119
Riemchenwalzenpaare
120
Silikatkissen-Einheit
121
Silikatstreifen-Zuführeinrichtung
122
Förderwalzenpaar
123
Druckeinrichtung
124
Saugvliesvorrichtung
125
Zuführeinrichtung für Saugvlies
126
Saugvlies
127
Schweißeinrichtung
128
Schweißnähte
129
trichterartige Bereiche
130
Schweißnähte
131
Trennstreifenvorrichtung
132
Tänzerwalzeneinheit
133
Zuführeinrichtung
134
Vorschubeinrichtung
135
Trennstreifen
Claims (13)
1. Verfahren zum Herstellen eines Testmittels zum Prüfen von Körperausscheidungen,
mit einem Testmodul, der mindestens einen Indikator für den zu prüfenden Parameter der
Körperausscheidung aufweist, mit einem Quellvlies, das dem Testmodul zugeordnet und mit
einer Folie hinterlegt ist, mit einem Kuvert, das den Testmodul und das Quellvlies
zusammenhält und die Körperflüssigkeit den Indikatoren zuführt, und mit einer Modultasche,
die ein Fenster und eine Durchtrittsöffnung für die Körperflüssigkeit aufweist und das Kuvert
enthält,
dadurch gekennzeichnet, daß
- - durch Verbinden eines Quellvlieses aus saugfähigen, Quellsalzen enthaltenden Fasern mit einer Kunststoffolie ein streifenförmiges Quellvlies erzeugt wird;
- - aus einem Papierstreifen durch Ausstanzen von Fenstern und von Durchtrittsöffnungen und durch Falzprägen offene Kuverts gebildet werden;
- - in die Kuverts je ein aus dem Quellvliesstreifen abzutrennendes Quellvlieskissen und je ein von einem Indikatorstreifen abgeschnittener Testmodul eingelegt und das Kuvert geschlossen wird;
- - in eine streifenförmige, durchsichtige, gegebenenfalls Aufschrift tragende Frontfolie aus Kunststoff Mulden für die Kuverts geprägt werden;
- - je ein Kuvert in die in der Frontfolie geformten Mulden eingelegt und mit einer Rückfolie abgedeckt werden;
- - Frontfolie und Rückfolie um die Kuverts herum miteinander verbunden werden;
- - aus dem Streifen von Frontfolie und Rückfolie den Indikator der Körperflüssigkeit aussetzende und den Indikator sichtbar enthaltende Modultaschen ausgestanzt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1 zum Herstellen von Modulträgern, dadurch gekennzeichnet,
daß
- - in einen streifenförmigen, klebenden Pflasterstreifen mit Abdeckfolie eine Durchtrittsöffnung für die Körperflüssigkeit gestanzt wird;
- - von dem Pflasterstreifen die Abdeckfolie abgezogen wird;
- - in die Abdeckfolie dem Umriß der Modultaschen entsprechende Fenster gestanzt werden;
- - die Fenster aufweisende Abdeckfolie wieder mit dem Pflastervlies verbunden wird;
- - jeweils eine Modultasche mit ihrer Rückseite im Fenster der Abdeckfolie auf das Pflastervlies aufgeklebt wird;
- - vom streifenförmigen Pflastervlies jeweils eine Modultasche enthaltende Modulträger abgeschnitten werden.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
- - dem Pflasterstreifen bei abgezogener Abdeckfolie ein an der Kante des Modulträgers zu liegen kommender Trennstreifen aufgelegt wird, durch den das Lösen der Abdeckfolie vom Pflasterstreifen erleichtert wird.
4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
- - dem Pflasterstreifen auf der der Abdeckfolie abgekehrten Seite ein zusätzliches Saugvlies aufgelegt wird, wobei zwischen Pflasterstreifen und Saugvlies Verbindungsnähte angeordnet werden, die trichterartig verlaufende Leitkanten für die Körperflüssigkeit zur Durchtrittsöffnung im Pflasterstreifen bilden.
5. Verfahren nach Anspruch 2 zum Herstellen von Modulträgern enthaltenden Modultaschen,
dadurch gekennzeichnet, daß
- - jeweils ein Modulträger zusammen mit einem Silikatkissen zwischen zwei streifenförmige Kunststoffolien eingelegt wird, von denen mindestens eine mit Beschriftung versehen sein kann;
- - die beiden Kunststoffolien um den Rand der Modultasche herum miteinander verbunden werden;
- - von dem verbundenen Folienstreifen jeweils eine Modultasche und ein Silikatkissen enthaltende Modulbeutel abgeschnitten werden.
6. Vorrichtung zum Herstellen eines Testmittels zum Prüfen von Körperausscheidungen,
mit einem Testmodul, der mindestens einen Indikator für den zu prüfenden Parameter der
Körperausscheidung aufweist, mit einem Quellvlies, das dem Testmodul zugeordnet und mit
einer Folie hinterlegt ist, mit einem Kuvert, das den Testmodul und das Quellvlies
zusammenhält, und mit einer Modultasche, die ein Fenster und eine Durchtrittsöffnung für
die Körperflüssigkeit aufweist und das Kuvert enthält und die bedruckt ist,
gekennzeichnet durch
- - eine Quellvliesvorrichtung (21) mit einer Zuführeinrichtung (22) für ein Quellsalz enthaltendes Vlies (6) einer Zuführeinrichtung (24) für eine Kunststoffolie (5) und mit einer Einrichtung (26) zum Verbinden von Faservlies und Kunststoffolie zu einem streifenförmigen Quellvliesstreifen (27);
- - einer Kuvertvorrichtung (31) mit einer Zuführeinrichtung (32) für einen Papierstreifen (33), mindestens einer Perforations-, Falzpräg- und Formstanzeinrichtung (34a bis 34d) für den Papierstreifen, mindestens einer Falteinrichtung (34e, 34g) für den Papierstreifen, einer Einlegeeinrichtung (38) für den Quellvliesstreifen (27') in die Kuverts (7), einer Abtrenneinrichtung (42) für Indikatorplättchen (3) aus einem Indikatorstreifen (41) und mit einer Einlegeeinrichtung (34f) für die Indikatorplättchen in die Kuverts;
- - eine Modultaschenvorrichtung (45) mit Zuführeinrichtungen (46, 51) für eine Kunststoff-Frontfolie (11) und eine Kunststoff- Rückfolie (12), mindestens einer Prageeinrichtung (48, 53) für Mulden (49, 49') in Front- oder/und Rückfolie, einer Stanzeinrichtung (52) zum Anbringen von Durchtrittsöffnungen (14) in der Rückfolie für die Körperflüssigkeit zu den Indikatoren, einer Einlegeeinrichtung (50) für Kuverts in die Mulden mit Abtrenneinrichtung (44) für Kuverts aus dem Papierstreifen, einer Einrichtung (54) zum Verbinden von Frontfolie und Rückfolie und einer Ausstanzeinrichtung (55) für Modultaschen (15) aus dem Streifen (56) verbundener Folien. (Fig. 3, 4, 6, 7)
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch
- - eine Modulträgervorrichtung (57) mit einer Zuführeinrichtung (58) für einen klebenden Pflasterstreifen (16) mit Abdeckfolie (17), einer Stanzeinrichtung (59) zum Anbringen von Durchtrittsöffnungen (18) für die Körperflüssigkeit zu den Indikatoren (2), einer Einrichtung (111) zum vorübergehenden Abheben der Abdeckfolie vom Pflasterstreifen, einer Ausstanzeinrichtung (62) für Fenster (112) aus der Abdeckfolie, einer Einklebeinrichtung (64) für die Modultaschen (15) in die Fenster des Pflasterstreifens und mit einer Abtrenneinrichtung (65) von jeweils eine Modultasche (15) enthaltenden Modulträgern (19) vom Pflasterstreifen. (Fig. 3, 9)
8. Vorrichtung nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch
- - eine Saugvliesvorrichtung (124) mit einer Zuführvorrichtung (125) für ein Saugvlies (126) und einer Einrichtung (127) zum Verbinden von Pflasterstreifen (16) und Saugvlies entlang flüssigkeitsleitender Nähte (128). (Fig. 10, 10a)
9. Vorrichtung nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch
- - eine Trennstreifenvorrichtung (131) mit einer Zuführeinrichtung (133) für einen Trennstreifen (135) und einer Vorschubeinrichtung (134) für den Trennstreifen zum Pflasterstreifen (16). (Fig. 10)
10. Vorrichtung nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch
- - eine Abpackvorrichtung (70) mit zwei Zuführeinrichtungen (71, 72) für zwei Kunststoffolien (73, 74), einer Zuführeinrichtung (75) für Modulträger (19) zwischen die Kunststoffolien, einer Silikatkisseneinheit (120) mit einer Abtrenneinrichtung (76) für Silikatkissen (77) von einem Silikatkissenstreifen (78) und einem Zuführrohr (79) für Silikatkissen zwischen die Kunststoffolien, einer Einrichtung (80) zum Verbinden der Kunststoffolien und mit einer Abtrenneinrichtung (81) für je einen Modulträger und ein Silikatkissen enthaltende Modulbeutel (20) von den verbundenen Folienbändern. (Fig. 3, 9)
11. Vorrichtung nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch
- - eine Trennstreifenvorrichtung (131) mit einer Zuführeinrichtung (133) für ein Trennstreifenband (135) und einer Vorschubeinrichtung (134) für das Trennstreifenband auf den Pflasterstreifen (16). (Fig. 10)
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einrichtungen (26, 54, 80, 127) zum Verbinden von Bestandteilen
des Testmittels (1) als Schweißeinrichtungen ausgebildet sind.
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß Perforationseinrichtungen (47, 94) vorgesehen sind, mittels deren in
Materialstreifen (11, 27', 33) Perforationen (102, 104) eingebracht werden, in die
angetriebene Stachelförderwalzen (96) oder Stachelleisten (43) zum formschlüssigen
Fördern der Materialstreifen eingreifen können.
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DE19940279C2 (de) | 2002-02-28 |
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