DE19940619A1 - Zinkphosphatierung mit Epoxiden - Google Patents
Zinkphosphatierung mit EpoxidenInfo
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Abstract
Verfahren zum Phosphatieren von Metalloberflächen aus Stahl, verzinktem oder legierungsverzinktem Stahl, Aluminium und/oder aus Aluminium-Legierungen, bei dem man die Metalloberflächen durch Spritzen oder Tauchen für eine Zeit zwischen 3 Sekunden und 8 Minuten mit einer zinkhaltigen Phosphatierlösung in Berührung bringt, die 0,2 bis 3 g/l Zinkionen und 3 bis 50 g/l Phosphationen, wobei das Gewichtsverhältnis Phosphationen zu Zinkionen mindestens 3,7 beträgt, sowie fakultativ einen oder mehrere Beschleuniger enthält, wobei man die Metalloberflächen während dem oder im Anschluß an das Phosphatieren mit einer wäßrigen Lösung oder Suspension eines organischen Polymers in Berührung bringt, DOLLAR A dadurch gekennzeichnet, daß DOLLAR A das organische Polymer ein Polyepoxid darstellt, ausgewählt aus Glycidylethern auf Basis aliphatischer Polyole oder auf Basis von Bisphenol A oder Bisphenol F, das in einer Menge von 0,1 bis 5 g/l in der wäßrigen Lösung oder Suspension vorliegt.
Description
Die Erfindung betrifft Verfahren zur Phosphatierung von Metalloberflächen mit
wäßrigen, sauren Phosphatierlösungen, die Zink- und Phosphationen enthalten.
Während der Phosphatierung oder im Anschluß daran werden die
Metalloberflächen mit organischen Polyepoxiden (Epoxidharzen) in Kontakt
gebracht, die in dem wäßrigen Anwendungsmedium in einer Menge bis zu 5 g/l als
Lösung oder Suspension vorliegen. Derartige Verfahren dienen insbesondere als
Vorbehandlung der Metalloberflächen für eine anschließende Lackierung,
insbesondere eine Elektrotauchlackierung oder eine Pulverlackierung. Das
Verfahren ist anwendbar zur Behandlung von Oberflächen aus Stahl, verzinktem
oder legierungsverzinktem Stahl, Aluminium, Aluminium-Magnesium-Legierungen,
aluminiertem oder legierungsaluminiertem Stahl.
Die Phosphatierung von Metallen verfolgt das Ziel, auf der Metalloberfläche
festverwachsene Metallphosphatschichten zu erzeugen, die für sich bereits die
Korrosionsbeständigkeit verbessern und in Verbindung mit Lacken oder anderen
organischen Beschichtungen zu einer wesentlichen Erhöhung der Lackhaftung
und der Resistenz gegen Unterwanderung bei Korrosionsbeanspruchung
beitragen. Solche Phosphatierverfahren sind seit langem bekannt. Für die
Vorbehandlung vor der Lackierung, insbesondere der Elektrotauchlackierung,
eignen sich insbesondere die Niedrig-Zink-Phosphatierverfahren, bei denen die
Phosphatierlösungen vergleichsweise geringe Gehalte an Zinkionen von z. B. 0,5
bis 2 g/l, aufweisen. Ein wesentlicher Parameter in diesen Niedrig-Zink-
Phosphatierbädern ist das Gewichtsverhältnis Phosphationen zu Zinkionen, das
üblicherweise im Bereich größer 8 liegt und Werte bis zu 30 annehmen kann.
Es hat sich gezeigt, daß durch die Mitverwendung anderer mehrwertiger Kationen
in den Zink-Phosphatierbädern Phosphatschichten mit deutlich verbesserten
Korrosionsschutz- und Lackhaftungseigenschaften ausgebildet werden können.
Beispielsweise finden Niedrig-Zink-Verfahren mit Zusatz von z. B. 0,5 bis 1,5 g/l
Manganionen und z. B. 0,3 bis 2,0 g/l Nickelionen als sogenannte Trikation-
Verfahren zur Vorbereitung von Metalloberflächen für die Lackierung,
beispielsweise für die kathodische Elektrotauchlackierung von Autokarosserien,
weite Anwendung.
Da Nickel und das alternativ einzusetzende Cobalt auch aus toxikologischer und
abwassertechnischer Sicht als kritisch eingestuft werden, besteht ein Bedarf nach
Phosphatierverfahren, die ein ähnliches Leistungsniveau wie die Trikation-
Verfahren aufweisen, jedoch mit wesentlich geringeren Badkonzentrationen von
Nickel- und/oder Cobalt und vorzugsweise ohne diese beiden Metalle
auskommen.
Die EP-B-18 841 beschreibt eine Chlorat-Nitrit-beschleunigte Zinkphosphatier
lösung, enthaltend unter anderem 0,4 bis 1 g/l Zinkionen, 5 bis 40 g/l
Phosphationen sowie fakultativ mindestens 0,2 g/l vorzugsweise 0,2 bis 2 g/l eines
oder mehrere Ionen, ausgewählt aus Nickel, Cobalt, Calcium und Mangan.
Demnach beträgt der fakultative Mangan-, Nickel- oder Cobalt-Gehalt mindestens
0,2 g/l.
Die EP-A-459 541 beschreibt Phosphatierlösungen, die im wesentlichen frei von
Nickel sind und die neben Zink und Phosphat 0,2 bis 4 g/l Mangan und 1 bis 30
mg/l Kupfer enthalten. Aus der DE-A-42 10 513 sind nickelfreie
Phosphatierlösungen bekannt, die neben Zink und Phosphat 0,5 bis 25 mg/l
Kupferionen sowie als Beschleuniger Hydroxylamin enthalten. Fakultativ enthalten
diese Phosphatierlösungen zusätzlich 0,15 bis 5 g/l Mangan.
Die deutsche Patentanmeldung DE-A-196 06 017 beschreibt eine
schwermetallreduzierte Phosphatierlösung, die 0,2 bis 3 g/l Zinkionen, 1 bis 150
mg/l Manganionen und 1 bis 30 mg/l Kupferionen enthält. Fakultativ kann diese
Phosphatierlösung bis zu 50 mg/l Nickelionen und bis zu 100 mg/l Kobaltionen
enthalten. Ein weiterer fakultativer Bestandteil sind Lithiumionen in Mengen
zwischen 0,2 und 1,5 g/l.
Die deutsche Patentanmeldung DE-A-195 38 778 beschreibt die Steuerung des
Schichtgewichts von Phosphatschichten durch die Verwendung von Hydroxylamin
als Beschleuniger. Die Verwendung von Hydroxylamin und/oder seinen
Verbindungen zum Beeinflussen der Form der Phosphatkristalle ist aus einer
Reihe von Offenlegungsschriften bekannt. Die EP-A-315 059 gibt als besonderen
Effekt der Verwendung von Hydroxylamin in Phosphatierbädem die Tatsache an,
daß auf Stahl auch dann noch die Phosphatkristalle in einer erwünschten säulen-
oder knotenartigen Form entstehen, wenn die Zinkkonzentration im
Phosphatierbad den für Niedrig-Zink-Verfahren üblichen Bereich übersteigt.
Hierdurch wird es möglich, die Phosphatierbäder mit Zinkkonzentrationen bis zu 2 g/l
und mit Gewichtsverhältnissen Phosphat zu Zink bis hinab zu 3,7 zu betreiben.
Über vorteilhafte Kationenkombinationen dieser Phosphatierbäder werden keine
näheren Aussagen gemacht, in den Patentbeispielen wird jedoch in allen Fällen
Nickel eingesetzt. Die erforderliche Hydroxylamin-Konzentration wird mit 0,5 bis
50 g/l, vorzugsweise 1 bis 10 g/l angegeben.
Zur Verbesserung des durch die Phosphatschicht bewirkten Korrosionsschutzes
erfolgt in der Technik in der Regel eine sogenannte passivierende Nachspülung,
auch Nachpassivierung genannt. Hierfür sind chromsäurehaltige
Behandlungsbäder noch weit verbreitet. Aus Gründen des Arbeits- und
Umweltschutzes besteht jedoch die Tendenz, diese chromhaltigen Passivierbäder
durch chromfreie Behandlungsbäder zu ersetzen. Hierfür sind beispielsweise
organisch-reaktive Badlösungen mit komplexierend wirkenden substituierten
Poly(vinylphenolen) bekannt. Beispielsweise sind derartige Verbindungen in der
DE-C-31 46 265 beschrieben. Aus der WO 97/14822 ist eine Nachspüllösung für
phosphatierte Metalloberflächen bekannt, die ein Reaktionsprodukt eines
epoxifunktionellen Materials mit zumindest 2 Epoxigruppen und Alkanolaminen
sowie ein Material ausgewählt aus Metallionen der Gruppe IV-B enthält.
Vorzugsweise wird zum Vernetzen der Epoxide Diethanolamin eingesetzt, das
wegen seiner Tendenz zur Bildung von Nitrosaminen mit Vorsicht gehandhabt
werden muß.
Aus der Literatur ist bereits bekannt, Phosphatierlösungen Polyacrylsäuren
zuzusetzen. Beispielsweise genannt sei der Artikel von J. I. Wragg, J. E.
Chamberlain, L. Chann, H. W. White, T. Sugama, and S. Manalis:
"Characterization of Polyacrylic Acid modified Zinc Phosphate Crystal Conversion
Coatings", Journal of Applied Polymer Science, Vol. 50, 917-928 (1993). Hierbei
wurden jedoch modellartige Zinkphosphatierlösungen untersucht, die sich deutlich
von den derzeit in der Praxis eingesetzten unterscheiden: Sie enthalten höhere
Gehalte an Zink, andererseits fehlt das verbreitet eingesetzte Mangan sowie in der
Regel die derzeit verwendeten Beschleuniger. Sie sind daher kein Vorbild für die
im Rahmen der vorliegenden Erfindung eingesetzten Niedrigzink-
Phosphatierlösungen.
Die WO 97/45568 offenbart ein Verfahren zum Phosphatieren von
Metalloberflächen aus Stahl, verzinktem oder legierungsverzinktem Stahl und/oder
aus Aluminium, bei dem man die Metalloberflächen durch Spritzen oder Tauchen
für eine Zeit zwischen 3 Sekunden und 8 Minuten mit einer zinkhaltigen
Phosphatierlösung in Berührung bringt, dadurch gekennzeichnet, daß die
Phosphatierlösung
0,2 bis 3 g/l Zinkionen
3 bis 50 g/l Phosphationen, berechnet als PO4,
0,001 bis 4 g/l Manganionen,
0,001 bis 0,5 g/l eines oder mehrere Polymere ausgewählt aus Polyethern, Polycarboxylaten, polymeren Phosphonsäuren, polymeren Phosphinocarbonsäuren und stickstoffhaltigen organischen Polymeren und
einen oder mehrere Beschleuniger ausgewählt aus
0,3 bis 4 g/l Chlorationen,
0,01 bis 0,2 g/l Nitritionen,
0,05 bis 2 g/l m-Nitrobenzolsulfonationen,
0,05 bis 2 g/l m-Nitrobenzoationen,
0,05 bis 2 g/l p-Nitrophenol,
0,005 bis 0,15 g/l Wasserstoffperoxid in freier oder gebundener Form,
0,1 bis 10 g/l Hydroxylamin in freier oder gebundener Form,
0,1 bis 10 g/l eines reduzierenden Zuckers
enthält.
0,2 bis 3 g/l Zinkionen
3 bis 50 g/l Phosphationen, berechnet als PO4,
0,001 bis 4 g/l Manganionen,
0,001 bis 0,5 g/l eines oder mehrere Polymere ausgewählt aus Polyethern, Polycarboxylaten, polymeren Phosphonsäuren, polymeren Phosphinocarbonsäuren und stickstoffhaltigen organischen Polymeren und
einen oder mehrere Beschleuniger ausgewählt aus
0,3 bis 4 g/l Chlorationen,
0,01 bis 0,2 g/l Nitritionen,
0,05 bis 2 g/l m-Nitrobenzolsulfonationen,
0,05 bis 2 g/l m-Nitrobenzoationen,
0,05 bis 2 g/l p-Nitrophenol,
0,005 bis 0,15 g/l Wasserstoffperoxid in freier oder gebundener Form,
0,1 bis 10 g/l Hydroxylamin in freier oder gebundener Form,
0,1 bis 10 g/l eines reduzierenden Zuckers
enthält.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Phosphatierverfahren
zur Verfügung zu stellen, das mit vergleichsweise geringen Gehalten an Nickel
und/oder Cobalt von maximal 200 mg/l und vorzugsweise ganz ohne einen Zusatz
dieser Metallionen auskommt. Dennoch sollen hiermit Lackhaftungs- und
Korrosionsschutzwerte erreicht werden, wie sie für den Automobilbau erforderlich
sind und wie sie derzeit mit praxisüblichen Trikation-Phosphatierverfahren erreicht
werden.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zum Phosphatieren von
Metalloberflächen aus Stahl, verzinktem oder legierungsverzinktem Stahl,
Aluminium und/oder aus Aluminium-Legierungen, bei dem man die
Metalloberflächen durch Spritzen oder Tauchen für eine Zeit zwischen 3
Sekunden und 8 Minuten mit einer zinkhaltigen Phosphatierlösung in Berührung
bringt, die 0,2 bis 3 g/l Zinkionen und 3 bis 50 g/l, Phosphationen, wobei das
Gewichtsverhältnis Phosphationen zu Zinkionen mindestens 3,7 beträgt, sowie
fakultativ einen oder mehrere Beschleuniger enthält, wobei man die
Metalloberflächen während dem oder im Anschluß an das das Phosphatieren mit
einer wäßrigen Lösung oder Suspension eines organischen Polymers in
Berührung bringt,
dadurch gekennzeichnet, daß
das organische Polymer ein Polyepoxid darstellt, ausgewählt aus Glycidylethern
auf Basis aliphatischer Polyole oder auf Basis von Bisphenol A oder Bisphenol F,
das in einer Menge von 0,1 bis 5 g/l in der wäßrigen Lösung oder Suspension
vorliegt.
Dabei können die Polyepoxide, also das organische Polymer, direkt in der
Phosphatierlösung vorliegen. Es wird dann während des Phosphatierens mit der
Metalloberfläche in Berührung gebracht.
Eine alternative Ausführungsform hierfür besteht darin, daß man die
Metalloberflächen zuerst mit der Phosphatierlösung und anschließend mit der
wäßrigen Lösung oder Suspension des organischen Polymers, also der
Polyepoxide, in Berührung bringt. In dieser Ausführungsform wird die Lösung oder
Suspension der Polyepoxide also als passivierende Nachspüllösung eingesetzt.
Sie dient dann dazu, Poren in der Phosphatschicht zu verschließen und hierdurch
den Korrosionsschutz zu verbessern. Aufgrund der geringen Konzentration der
Polyepoxide in der wäßrigen Lösung oder Suspension von maximal 5 g/l ist der
sich abscheidende organische Film wesentlich dünner als eine übliche Lackierung
und enthält nicht mehr als 1 g Kohlenstoff pro m2. Diese Nachpassivierung ist also
nicht mit einer klassischen Lackierung zu verwechseln, die vielmehr -
vorzugsweise in Form einer kathodischen Elektrotauchlackierung - als nächster
Schritt auf die passivierende Nachspülung folgt.
In dieser Ausführungsform, bei der die Lösung oder Suspension der organischen
Polymere als passivierende Nachspülung nach der eigentlichen Phosphatierung
eingesetzt wird, ist es bevorzugt, daß die wäßrige Lösung oder Suspension des
organischen Polymers zusätzlich 10 bis 1000, vorzugsweise 50 bis 500 mg/l
komplexe Fluoride von Titan und/oder Zirkon enthält. Weiterhin kann diese
passivierende Nachspülung mit einer wäßrigen Lösung oder Suspension des
organischen Polymers erfolgen, die - unabhängig von einem möglichen Gehalt
komplexer Fluoride von Titan und/oder Zirkon - 5 bis 100 mg/l Kupferionen
enthält.
Für die Verwendung als passivierende Nachspüllösung nach der Phosphatierung
stellt man den pH-Wert der wäßrigen Lösung oder Suspension der organischen
Polymere vorzugsweise auf einen Wert im Bereich von 3,8 bis 5,5 ein. Die
passivierende Nachspüllösung kann mit der phosphatierten Metalloberfläche
durch Eintauchen der Metallteile in die Nachspüllösung oder durch Besprühen mit
der Nachspüllösung in Kontakt gebracht werden. Die Behandlungsdauer liegt
vorzugsweise im Bereich von 0,5 bis 3 Minuten. Die Temperatur der
Nachspüllösung stellt man vorzugsweise auf einen Bereich zwischen 15 und 45°C
ein.
Die Zink-Konzentration liegt vorzugsweise im Bereich zwischen etwa 0,3 und etwa
2 g/l und insbesondere zwischen etwa 0,8 und etwa 1,6 g/l. Zinkgehalte oberhalb
1,6 g/l, beispielsweise zwischen 2 und 3 g/l, bringen für das Verfahren nur noch
geringe Vorteile, können aber andererseits den Schlammanfall im Phosphatierbad
erhöhen. Derartige Zinkgehalte können sich in einem arbeitenden Phosphatierbad
einstellen, wenn bei der Phosphatierung verzinkter Oberflächen durch den
Beizabtrag zusätzliches Zink in das Phosphatierbad gelangt. Nickel- und/oder
Cobaltionen im Konzentrationsbereich von jeweils etwa 1 bis etwa 200 mg/l
verbessern, vorzugsweise in Verbindung mit einem möglichst geringem
Nitratgehalt von nicht mehr als etwa 0,5 g/l, Korrosionsschutz und Lackhaftung
gegenüber Phosphatierbädern, die kein Nickel oder Cobalt enthalten. Je nach
Substrat können geringe Gehalte an Nickel oder Cobalt ausreichend sein,
beispielsweise Gehalte zwischen etwa 1 und etwa 50 mg/l für jedes dieser
Kationen. Aus abwassertechnischen Gründen ist es besonders vorzuziehen, dem
Phosphatierbad überhaupt kein Nickel oder Cobalt zuzusetzen. Dennoch können
auch in diesen Fällen die Phosphatierbäder geringe Gehalte an Nickel aufweisen,
beispielsweise in der Größenordnung bis zu 10 mg/l. Derartige Nickelgehalte
können sich durch Herauslösen aus nickelhaltigem Substratmaterial oder aus
nickelhaltigen Anlagenteilen aufbauen.
Verbesserte Ergebnisse im Vergleich zu manganfreien Phosphatierbädern erhält
man, wenn die Phosphatierlösung zusätzlich etwa 0,001 bis 3 g/l Manganionen
enthält. Bei schwermetallreduzierten Phosphatierbädem kann der Mangangehalt
im Bereich von etwa 0,001 bis etwa 0,2 g/l liegen. Ansonsten sind Mangangehalte
von etwa 0,5 bis etwa 1,5 g/l üblich.
Weiterhin kann die erfindungsgemäße Phosphatierlösung zusätzlich etwa 1 bis
etwa 30 mg/l Kupferionen enthalten. Dies kann besonders dann vorteilhaft sein,
wenn auf die Zugabe von Nickel- oder Cobaltionen verzichtet wird. Je nach
Substratmaterial werden jedoch auch ohne Zugabe von Kupferionen ein
ausreichender Korrosionsschutz und eine ausreichende Lackhaftung erzielt.
Eine spezielle Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht
darin, daß die Phosphatierlösung keine vorsätzlich zugesetzten Nickel-, Cobalt-
und Kupferionen enthält. Dies bedeutet, daß man darauf verzichtet kann, der
Phosphatierlösung diese drei Metallionen bewußt zuzusetzen. Jedoch kann, wie
vorstehend erwähnt, nicht ausgeschlossen werden, daß geringe Mengen dieser
Ionen, insbesondere Nickelionen, über das Behältermaterial oder über das
Substrat in die Phosphatierlösung gelangen.
Weiterhin kann es in Einzelfällen Vorteile bieten, der Phosphatierlösung zusätzlich
weitere zweiwertige Metallionen zuzusetzen. Beispielsweise kann die
Phosphatierlösung zusätzlich jeweils etwa 0,05 bis etwa 3 g/l Magnesium-,
Calcium-, Barium- und/oder Eisen(II)-Ionen enthalten. Den Eisengehalt limitiert
man dabei vorzugsweise auf Gehalte unter 0,5 g/l.
Außer den vorstehend genannten Kationen, die in die Phosphatschicht mit
eingebaut werden oder die zumindest das Kristallwachstum der Phosphatschicht
positiv beeinflussen, enthalten die Phosphatierbäder in der Regel Natrium-,
Kalium- und/oder Ammoniumionen zur Einstellung der freien Säure. Der Begriff
der freien Säure ist dem Fachmann auf dem Phosphatiergebiet geläufig. Die in
dieser Schrift gewählte Bestimmungsmethode der freien Säure sowie der
Gesamtsäure wird im Beispielteil angegeben. Freie Säure und Gesamtsäure
stellen einen wichtigen Regelungsparameter für Phosphatierbäder dar, da sie
einen großen Einfluß auf das Schichtgewicht haben. Werte der freien Säure
zwischen 0 und 1,5 Punkten bei Teilephosphatierung, bei Bandphosphatierung bis
zu 2,5 Punkten und der Gesamtsäure zwischen etwa 15 und etwa 30 Punkten
liegen im technisch üblichen Bereich und sind im Rahmen dieser Erfindung
geeignet.
Bei Phosphatierbädern, die für unterschiedliche Substrate geeignet sein sollen, ist
es üblich geworden, freies und/oder komplexgebundenes Fluorid in Mengen bis zu
2,5 g/l Gesamtfluorid, davon bis zu 1 g/l, freies Fluorid, jeweils als F- gerechnet,
zuzusetzen. Die Anwesenheit solcher Fluoridmengen ist auch für die
erfindungsgemäßen Phosphatierbäder von Vorteil. Bei Abwesenheit von Fluorid
soll der Aluminiumgehalt des Bades 3 mg/l nicht überschreiten. Bei Gegenwart
von Fluorid werden infolge der Komplexbildung höhere Al-Gehalte toleriert, sofern
die Konzentration des nicht komplexierten Al 3 mg/l nicht übersteigt. Die
Verwendung fluoridhaltiger Bäder ist daher vorteilhaft, wenn die zu
phosphatierenden Oberflächen zumindest teilweise aus Aluminium bestehen oder
Aluminium enthalten. In diesen Fällen ist es günstig, kein komplexgebundenes,
sondern nur freies Fluorid, vorzugsweise in Konzentrationen im Bereich 0,5 bis 1,0
g/l, einzusetzen.
Für die Phosphatierung von Zinkoberflächen wäre es nicht zwingend erforderlich,
daß die Phosphatierbäder sogenannte Beschleuniger enthalten. Für die
Phosphatierung von Stahloberflächen ist es jedoch erforderlich, daß die
Phosphatierlösung einen oder mehrere Beschleuniger enthält. Solche Beschleuni
ger sind im Stand der Technik als Komponenten von Zinkphosphatierbädern
geläufig. Hierunter werden Substanzen verstanden, die den durch den Beizangriff
der Säure an der Metalloberfläche entstehenden Wasserstoff dadurch chemisch
binden, daß sie selbst reduziert werden. Oxidierend wirkende Beschleuniger
haben weiterhin den Effekt, durch den Beizangriff auf Stahloberflächen
freigesetzte Eisen(II)-Ionen zur dreiwertigen Stufe zu oxidieren, so daß sie als
Eisen(III)-Phosphat ausfallen können.
Die erfindungsgemäßen Phosphatierbäder können als Beschleuniger eine oder
mehrere der folgenden Komponenten enthalten:
0,3 bis 4 g/l Chlorationen,
0,01 bis 0,2 g/l Nitritionen,
0,05 bis 2 g/l m-Nitrobenzolsulfonationen,
0,05 bis 2 g/l m-Nitrobenzoationen,
0,05 bis 2 g/l p-Nitrophenol,
0,005 bis 0,15 g/l Wasserstoffperoxid in freier oder gebundener Form,
0,1 bis 10 g/l Hydroxylamin in freier oder gebundener Form,
0,1 bis 10 g/l eines reduzierenden Zuckers
0,05 bis 4 g/l eines organischen N-Oxids, vorzugsweise N-Methymorpholin,
0,5 bis 5 g/l einer organischen Nitroverbindung ausgewählt aus Nitroguanidin, Nitroarginin und Methyl-, Ethyl- oder Propylestern hiervon und aus Nitrofurfurylidendiacetat.
0,3 bis 4 g/l Chlorationen,
0,01 bis 0,2 g/l Nitritionen,
0,05 bis 2 g/l m-Nitrobenzolsulfonationen,
0,05 bis 2 g/l m-Nitrobenzoationen,
0,05 bis 2 g/l p-Nitrophenol,
0,005 bis 0,15 g/l Wasserstoffperoxid in freier oder gebundener Form,
0,1 bis 10 g/l Hydroxylamin in freier oder gebundener Form,
0,1 bis 10 g/l eines reduzierenden Zuckers
0,05 bis 4 g/l eines organischen N-Oxids, vorzugsweise N-Methymorpholin,
0,5 bis 5 g/l einer organischen Nitroverbindung ausgewählt aus Nitroguanidin, Nitroarginin und Methyl-, Ethyl- oder Propylestern hiervon und aus Nitrofurfurylidendiacetat.
Bei der Phosphatierung von verzinktem Stahl ist es vorteilhaft, wenn die
Phosphatierlösung möglichst wenig Nitrat enthält. Nitratkonzentrationen von 0,5 g/l
sollten nicht überschritten werden, da bei höheren Nitratkonzentrationen die
Möglichkeit einer sogenannten "Stippenbildung" besteht. Hiermit sind weiße, kra
terartige Fehlstellen in der Phosphatschicht gemeint. Außerdem wird die
Lackhaftung auf verzinkten Oberflächen beeinträchtigt.
Die Verwendung von Nitrit als Beschleuniger führt insbesondere auf Stahl
oberflächen zu technisch befriedigenden Ergebnissen. Aus Gründen der Ar
beitssicherheit (Gefahr der Entwicklung nitroser Gase) ist es jedoch em
pfehlenswert, auf Nitrit als Beschleuniger zu verzichten. Für die Phosphatierung
verzinkter Oberflächen ist dies auch aus technischen Gründen ratsam, da sich aus
Nitrit Nitrat bilden kann, was, wie vorstehend erläutert, zum Problem der
Stippenbildung und zu verringerter Lackhaftung auf Zink führen kann.
Aus Gründen der Umweltfreundlichkeit ist Wasserstoffperoxid, aus den tech
nischen Gründen der vereinfachten Formulierungsmöglichkeiten für Nachdo
sierlösungen ist Hydroxylamin als Beschleuniger besonders bevorzugt. Die
gemeinsame Verwendung dieser beiden Beschleuniger ist jedoch nicht ratsam, da
Hydroxylamin von Wasserstoffperoxid zersetzt wird. Setzt man Wasserstoffperoxid
in freier oder gebundener Form als Beschleuniger ein, so sind Konzentrationen
von 0,005 bis 0,02 g/l Wasserstoffperoxid besonders bevorzugt. Dabei kann das
Wasserstoffperoxid der Phosphatierlösung als solches zugegeben werden. Es ist
jedoch auch möglich, Wasserstoffperoxid in gebundener Form als Verbindungen
einzusetzen, die im Phosphatierbad durch Hydrolysereaktionen
Wasserstoffperoxid liefern. Beispiele solcher Verbindungen sind Persalze wie
Perborate, Percarbonate, Peroxosulfate oder. Peroxodisulfate. Als weitere Quellen
für Wasserstoffperoxid kommen ionische Peroxide wie beispielsweise
Alkalimetallperoxide in Betracht. Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung
besteht darin, daß bei der Phosphatierung im Tauchverfahren eine Kombination
aus Chlorationen und Wasserstoffperoxid eingesetzt wird. In dieser
Ausführungsform kann die Konzentration an Chlorat beispielsweise im Bereich
von 2 bis 4 g/l, die Konzentration von Wasserstoffperoxid im Bereich von 10 bis 50
ppm liegen.
Die Verwendung reduzierender Zucker als Beschleuniger ist aus der US-A-5 378 292
bekannt. Sie können im Rahmen der vorliegenden Erfindung in Mengen
zwischen etwa 0,01 und etwa 10 g/l, bevorzugt in Mengen zwischen etwa 0,5 und
etwa 2,5 g/l eingesetzt werden. Beispiele derartiger Zucker sind Galaktose,
Mannose und insbesondere Glucose (Dextrose).
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung besteht darin, als
Beschleuniger Hydroxylamin zu verwenden. Hydroxylamin kann als freie Base, als
Hydroxylaminkomplex, als Oxim, das ein Kondensationsprodukt von Hydroxylamin
mit einem Keton darstellt, oder in Form von Hydroxylammoniumsalzen eingesetzt
werden. Fügt man freies Hydroxylamin dem Phosphatierbad oder einem
Phosphatierbad-Konzentrat zu, wird es aufgrund des sauren Charakters dieser
Lösungen weitgehend als Hydroxylammonium-Kation vorliegen. Bei einer Ver
wendung als Hydroxylammonium-Salz sind die Sulfate sowie die Phosphate
besonders geeignet. Im Falle der Phosphate sind aufgrund der besseren Lös
lichkeit die sauren Salze bevorzugt. Hydroxylamin oder seine Verbindungen
werden dem Phosphatierbad in solchen Mengen zugesetzt, daß die rechnerische
Konzentration des freien Hydroxylamins zwischen 0,1 und 10 g/l, vorzugsweise
zwischen 0,3 und 5 g/l liegt. Dabei ist es bevorzugt, daß die Phosphatierbäder als
einzigen Beschleuniger Hydroxylamin, allenfalls zusammen mit maximal 0,5 g/l
Nitrat, enthalten. Demnach werden in einer bevorzugten Ausführungsform
Phosphatierbäder eingesetzt, die keine der sonstigen bekannten Beschleuniger
wie beispielsweise Nitrit, Oxoanionen von Halogenen, Peroxide oder
Nitrobenzolsulfonat enthalten. Als positiver Nebeneffekt verringern Hydroxylamin-
Konzentrationen oberhalb von etwa 1,5 g/J die Gefahr einer Rostbildung an
ungenügend umfluteten Stellen der zu phosphatierenden Bauteile.
Bei der Anwendung des Phosphatierverfahrens auf Stahloberflächen geht Eisen in
Form von Eisen(II)-Ionen in Lösung. Falls die erfindungsgemäßen
Phosphatierbäder keine Substanzen enthalten, die gegenüber Eisen(II) oxidierend
wirken, geht das zweiwertige Eisen lediglich in Folge von Luftoxidation in den
dreiwertigen Zustand über, so daß es als Eisen(III)-Phosphat ausfallen kann. Dies
ist beispielsweise bei der Verwendung von Hydroxylamin der Fall. Daher können
sich in den Phosphatierbädern Eisen(II)-Gehalte aufbauen, die deutlich über den
Gehalten liegen, die Oxidationsmittel-haltige Bäder enthalten. In diesem Sinne
sind Eisen(II)-Konzentrationen bis zu 50 ppm normal, wobei kurzfristig im
Produktionsablauf auch Werte bis zu 500 ppm auftreten können.
Das Gewichtsverhältnis Phosphationen zu Zinkionen in den Phosphatierbädern
kann in weiten Grenzen schwanken, sofern es im Bereich zwischen 3,7 und 30
liegt. Ein Gewichtsverhältnis zwischen 10 und 20 ist besonders bevorzugt. Für die
Angabe der Phosphatkonzentration wird der gesamte Phosphorgehalt des
Phosphatierbades als in Form von Phosphationen PO4 3- vorliegend angesehen.
Demnach wird bei der Berechnung des Mengenverhältnisses die bekannte
Tatsache außer acht gelassen, daß bei den pH-Werten der Phosphatierbäder, die
üblicherweise im Bereich von etwa 3 bis etwa 3,6 liegen, nur ein sehr geringer Teil
des Phosphats tatsächlich in Form der dreifach negativ geladenen Anionen vor
liegt. Bei diesen pH-Werten ist vielmehr zu erwarten, daß das Phosphat
vornehmlich als einfach negativ geladenes Dihydrogenphosphat-Anion vorliegt,
zusammen mit geringeren Mengen an undissoziierter Phosphorsäure und an
zweifach negativ geladenen Hydrogenphosphat-Anionen.
Die erfindungsgemäß einzusetzenden organischen Polyepoxide weisen
vorzugsweise Molmassen (bestimmbar beispielsweise durch
Gelpermeationschromatographie) im Bereich von etwa 300 bis etwa 3.000 auf.
Vorzugsweise enthalten die Phosphatierbäder oder die zur passivierenden
Nachspülung eingesetzten wäßrigen Lösungen oder Suspensionen die
organischen Polyepoxide in einer Konzentration zwischen etwa 0,5 und etwa 1,5
g/l. Bei geringeren Konzentrationen tritt der erwünschte positive Effekt auf
Lackhaftung und Korrosionsschutz zunehmend weniger ein. Höhere
Konzentrationen steigern den Effekt nicht mehr wesentlich und werden daher
zunehmend unwirtschaftlich.
Vorzugsweise einzusetzende Polyepoxide weisen ein Epoxy Äquivalentgewicht
zwischen etwa 150 und etwa 1.500 auf.
Die Polyepoxide können in unterschiedlicher Form in die Phosphatierlösung oder
in die zur passivierenden Nachspülung eingesetzten wäßrigen Lösungen oder
Suspensionen eingebracht werden. Beispielsweise kann es sich um
wasseremulgierbare Flüssigharze handeln, die reaktiv verdünnt sein können. Oder
man verwendet wäßrige Festharzdispersionen, die ebenfalls reaktiv verdünnt sein
können. Auch Kombinationen dieser beiden Einsatzformen sind möglich. Als
Reaktivverdünner können beispielsweise folgende Verbindungen vorliegen:
Alkylmonoglycidylether mit einer C-Kette zwischen 4 und 18, vorzugsweise
zwischen 8 und 14 C-Atomen, Kresylglycidylether, Neopentylglykoldiglycidylether
oder andere marktübliche Verbindungen.
Erfindungsgemäße Phosphatierverfahren sind geeignet zur Phosphatierung von
Oberflächen aus Stahl, verzinktem oder legierungsverzinktem Stahl, Aluminium,
aluminiertem oder legierungsaluminiertem Stahl sowie Aluminium-Magnesium-
Legierungen. Der Begriff "Aluminium" schließt dabei die technisch üblichen
Aluminiumlegierungen wie beispielsweise AlMg0,5Si1,4 mit ein. Die genannten
Materialien können - wie es im Automobilbau zunehmend üblich wird - auch
nebeneinander vorliegen.
Dabei können Teile der Karosserie auch aus bereits vorbehandeltem Material
bestehen, wie es beispielsweise nach dem BonazinkR-Verfahren entsteht. Hierbei
wird das Grundmaterial zunächst chromatiert oder phosphatiert und anschließend
mit einem organischen Harz beschichtet. Das erfindungsgemäße
Phosphatierverfahren führt dann zu einer Phosphatierung an Schadstellen dieser
Vorbehandlungsschicht oder an unbehandelten Rückseiten.
Das Verfahren ist für die Anwendung im Tauch-, Spritz- oder Spritz/Tauch
verfahren geeignet. Es kann insbesondere im Automobilbau eingesetzt werden,
wo Behandlungszeiten zwischen 1 und 8 Minuten, insbesondere 2 bis 5 Minuten,
üblich sind. Der Einsatz bei der Bandphosphatierung im Stahlwerk, wobei die Be
handlungszeiten zwischen 3 und 12 Sekunden liegen, ist jedoch ebenfalls mög
lich. Bei der Verwendung in Bandphosphatierverfahren ist es empfehlenswert, die
Badkonzentrationen jeweils in der oberen Hälfte der erfindungsgemäß
bevorzugten Bereiche einzustellen. Beispielsweise kann der Zinkgehalt im Bereich
von 1,5 bis 2,5 g/l und der Gehalt von freier Säure im Bereich von 1,5 bis 2,5
Punkten liegen. Als Substrat für die Bandphosphatierung eignet sich besonders
verzinkter Stahl, insbesondere elektrolytisch verzinkter Stahl.
Wie bei anderen Phosphatierbädern des Standes der Technik ebenfalls üblich,
liegen die geeigneten Badtemperaturen unabhängig vom Anwendungsgebiet
zwischen 30 und 70°C, wobei der Temperaturbereich zwischen 45 und 60°C
bevorzugt wird.
Das erfindungsgemäße Phosphatierverfahren ist insbesondere zur Behandlung
der genannten Metalloberflächen vor einer Lackierung, beispielsweise vor einer
kathodischen Elektrotauchlackierung gedacht, wie sie im Automobilbau üblich ist.
Es eignet sich weiterhin als Vorbehandlung vor einer Pulverlackierung, wie sie
beispielsweise für Haushaltsgeräte eingesetzt wird. Das Phosphatierverfahren ist
als Teilschritt der technisch üblichen Vorbehandlungskette zu sehen. In dieser
Kette sind der Phosphatierung üblicherweise die Schritte Reinigen/Entfetten,
Zwischenspülen und Aktivieren vorgeschaltet, wobei die Aktivierung üblicherweise
mit Titanphosphat-haltigen Aktiviermitteln erfolgt.
Sofern sich die organischen Polyepoxide direkt in der Phosphatierlösung befinden,
kann auf die Phosphatierung eine sogenannte Nachpassivierung erfolgen. Je nach
Substratmaterial und Anforderung an den Korrosionsschutz kann hierauf jedoch
auch verzichtet werden. Dann setzt man anstelle der Nachpassivierung
vorzugsweise eine Spülung mit Wasser, insbesondere mit vollentsalztem Wasser
ein. Zur Nachpassivierung können unterschiedliche Nachpassivierungslösungen
verwendet werden, wie sie im Stand der Technik bekannt sind. Beispielsweise
können Chrom(VI)-haltige Lösungen eingesetzt werden, auf die man jedoch aus
Gründen des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der Entsorgung
vorzugsweise verzichtet. Statt dessen können Nachpassivierungslösungen auf
Basis reaktiver organischer Polymerer wie beispielsweise aminosubstituierter
Polyvinylphenolverbindungen eingesetzt werden. Weiterhin kann eine
Nachspüllösung auf Basis komplexer Fluoride von Titan oder Zirkon verwendet
werden. Weiterhin kann die Nachspülung mit einer wäßrigen Lösung erfolgen, die
2 bis 1.000 mg/l Kupferionen enthält. Diese kupferhaltige Nachpassivierungs
lösung kann zusätzlich komplexe Fluoride von Titan oder Zirkon enthalten.
Die erfindungsgemäßen Phosphatierverfahren sowie Vergleichsverfahren wurden
an Stahlblechen ST 1405, wie sie im Automobilbau Verwendung finden, überprüft.
Dabei wurde folgender, in der Karosseriefertigung üblicher, Verfahrensgang als
Tauchverfahren ausgeführt:
- 1. Reinigen mit einem alkalischen Reiniger (RidolineR 1559, Henkel KGaA), Ansatz 2,5% in Stadtwasser, 75°C, 5-10 Minuten.
- 2. Spülen mit Stadtwasser, Raumtemperatur, 1 Minute.
- 3. Aktivieren mit einem Titanphosphat-haltigen Aktiviermittel (FixodineR C 9112, Henkel KGaA), Ansatz 0,2% in vollentsalztem Wasser, Raumtemperatur, 1 Minute.
- 4. Phosphatieren (3 Minuten) mit Phosphatierbädern mit einer Temperatur von
50-54°C und mit folgender Zusammensetzung:
1,4 g/l Zn2+
0,7 g/l Mn2+
11,5 g/l PO4 3-
2,0 g/l (NH3OH)2 SO4
Polyepoxid gemäß Tabelle.
Außer den genannten Kationen enthielten die nitratfreien Phosphatierbäder
erforderlichenfalls Natriumionen zum Einstellen der freien Säure.
Die Punktzahl der freien Säure betrug 0,9-1,1, der Gesamtsäure 20-22.
Unter Punktzahl der freien Säure wird der Verbrauch in ml an 0,1-normaler
Natronlauge verstanden, um 10 ml Badlösung bis zu einem pH-Wert von 3,6
zu titrieren. Analog gibt die Punktzahl der Gesamtsäure den Verbrauch in ml
bis zu einem pH-Wert von 8,2 an.
- 1. Spülen mit Wasser
- 2. Spülen mit vollentsalztem Wasser.
- 3. Trockenblasen mit Preßluft
Die phosphatierten Prüfbleche wurden mit einem kathodischen Tauchlack der
Firma BASF (FT 85-7042) beschichtet. Die Korrosionsschutzwirkung wurde in
einem Wechselklimatest nach VDA 621-415 über 10 Runden getestet. Als
Ergebnis ist die Lackunterwanderung am Ritz (U/2 = halbe Ritzbreite) in die
Tabellen aufgenommen.
In einer weiteren Versuchsreihe wurden Probebleche wie vorstehend beschrieben
phosphatiert. Dabei wurde zwischen den Teilschritten 6 und 7 zusätzlich eine
passivierende Nachbehandlung durchgeführt, indem die phosphatierten und
gespülten Bleche für 1 Minute in eine wäßrige Lösung von Raumtemperatur
getaucht wurden, die einen pH-Wert im Bereich von 4,1 bis 4,2 aufwies und 50
ppm Kupferionen enthielt. Der Polymerzusatz zum Phosphatierbad sowie die
Korrosionsschutzergebnisse sind Tabelle 2 zu entnehmen.
In einer weiteren Versuchsreihe erfolgte die Phosphatierung in einem
Spritzverfahren. Die Teilschritte 1, 2 und 3 wurden wie vorstehend beschrieben
durchgeführt. Die Phosphatierung erfolgte durch zweiminütiges Spritzen mit einer
Phosphatierlösung von 50°C, die 1,2 g/l Zink, 0,9 g/l, Mangan, 14,0 g/l, Phosphat
und 2,5 g/l Hydroxylammoniumsulfat enthielt. Die nachfolgenden Teilschritte 5 bis
7 sowie die Lackierung erfolgten wie vorstehend. Polymerzusatz zum
Phosphatierbad und Korrosionsschutzergebnisse sind in Tabelle 3 angegeben.
Analoge Experimente wurden mit Polyepoxidgehalten von 0,1 g/l, 0,2 g/l, 0,3 g/l, 2
g/l und 5 g/l durchgeführt. Hierbei bestätigte sich der positive Einfluß der
Polyepoxide auf die Korrosionsschutzwirkung.
Eine weitere Versuchsreihe betraf den Einsatz von wäßrigen Suspensionen oder
Lösungen der Polyepoxide als Nachspüllösung nach der Phosphatierung. Dabei
wurden Probebleche gemäß vorstehend beschriebenem Arbeitsgang, Teilschritte
1 bis 5 vorbehandelt, wobei jedoch der Phosphatierlösung im Teilschritt 4 kein
Polyepoxid zugesetzt wurde. Stattdessen erfolgte nach dem Teilschritt 5 eine
Behandlung der phosphatierten Metalloberflächen mit einer Lösung oder
Suspension von Polyepoxiden gemäß Tabelle 4. Die passivierende Nachspülung
erfolgte durch Eintauchen in eine Nachspüllösung mit einem Polymergehalt
gemäß Tabelle 4, die einen pH-Wert von 4,2 und eine Temperatur von 30°C
aufwies und die man 1 Minute auf die phosphatierten Metalloberflächen einwirken
ließ. Anschließend wurden die Verfahrensschritte 6 und 7 sowie die Lackierung
gemäß vorstehendem Verfahrensschema durchgeführt. Die Ergebnisse der
Korrosionsschutzprüfungen sind in Tabelle 4 enthalten.
Claims (13)
1. Verfahren zum Phosphatieren von Metalloberflächen aus Stahl, verzinktem
oder legierungsverzinktem Stahl, Aluminium und/oder aus Aluminium-
Legierungen, bei dem man die Metalloberflächen durch Spritzen oder
Tauchen für eine Zeit zwischen 3 Sekunden und 8 Minuten mit einer
zinkhaltigen Phosphatierlösung in Berührung bringt, die 0,2 bis 3 g/l Zinkionen
und 3 bis 50 g/l Phosphationen, wobei das Gewichtsverhältnis Phosphationen
zu Zinkionen mindestens 3,7 beträgt, sowie fakultativ einen oder mehrere
Beschleuniger enthält, wobei man die Metalloberflächen während dem oder
im Anschluß an das das Phosphatieren mit einer wäßrigen Lösung oder
Suspension eines organischen Polymers in Berührung bringt,
dadurch gekennzeichnet, daß
das organische Polymer ein Polyepoxid darstellt, ausgewählt aus
Glycidylethern auf Basis aliphatischer Polyole oder auf Basis von Bisphenol A
oder Bisphenol F, das in einer Menge von 0,1 bis 5 g/l in der wäßrigen Lösung
oder Suspension vorliegt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das organische
Polymer in der Phosphatierlösung vorliegt und während dem Phosphatieren
mit der Metalloberfläche in Berührung gebracht wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man die
Metalloberflächen zuerst mit der Phosphatierlösung und anschließend mit der
wäßrigen Lösung oder Suspension des organischen Polymers in Berührung
bringt.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die wäßrige
Lösung oder Suspension des organischen Polymers zusätzlich 10 bis 1000
mg/l komplexe Fluoride von Titan und/oder Zirkon enthält.
5. Verfahren nach einem oder beiden der Ansprüche 3 und 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die wäßrige Lösung oder Suspension des organischen
Polymers zusätzlich 5 bis 100 mg/l Kupferionen enthält.
6. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Phosphatierlösung zusätzlich 0,001 bis 3 g/l
Manganionen enthält.
7. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Phosphatierlösung zusätzlich jeweils 0,05 bis 3 g/l
Magnesium-, Calcium-, Barium- und/oder Eisen(II)-Ionen enthält.
8. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Phosphatierlösung zusätzlich Fluorid in Mengen von
bis zu 2,5 g/l Gesamtfluorid, davon bis zu 1 g/l freies Fluorid, jeweils
gerechnet als F enthält.
9. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Beschleuniger ausgewählt ist aus
0,3 bis 4 g/l Chlorationen,
0,01 bis 0,2 g/l Nitritionen,
0,05 bis 2 g/l m-Nitrobenzolsulfonationen,
0,05 bis 2 g/l m-Nitrobenzoationen,
0,05 bis 2 g/l p-Nitrophenol,
0,005 bis 0,15 g/l, Wasserstoffperoxid in freier oder gebundener Form,
0,1 bis 10 g/l Hydroxylamin in freier oder gebundener Form,
0,1 bis 10 g/l eines reduzierenden Zuckers
0,05 bis 4 g/l eines organischen N-Oxids, vorzugsweise N-Methymorpholin,
0,5 bis 5 g/l einer organischen Nitroverbindung ausgewählt aus Nitroguanidin, Nitroarginin und Methyl-, Ethyl- oder Propylestern hiervon und aus Nitrofurfurylidendiacetat.
0,3 bis 4 g/l Chlorationen,
0,01 bis 0,2 g/l Nitritionen,
0,05 bis 2 g/l m-Nitrobenzolsulfonationen,
0,05 bis 2 g/l m-Nitrobenzoationen,
0,05 bis 2 g/l p-Nitrophenol,
0,005 bis 0,15 g/l, Wasserstoffperoxid in freier oder gebundener Form,
0,1 bis 10 g/l Hydroxylamin in freier oder gebundener Form,
0,1 bis 10 g/l eines reduzierenden Zuckers
0,05 bis 4 g/l eines organischen N-Oxids, vorzugsweise N-Methymorpholin,
0,5 bis 5 g/l einer organischen Nitroverbindung ausgewählt aus Nitroguanidin, Nitroarginin und Methyl-, Ethyl- oder Propylestern hiervon und aus Nitrofurfurylidendiacetat.
10. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Phosphatierlösung keine vorsätzlich zugesetzten
Nickel-, Cobalt- und Kupferionen enthält.
11. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Phosphatierlösung zusätzlich 1 bis 200 mg/l,
Nickelionen und/oder 1 bis 200 mg/l Cobaltionen enthält.
12. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Phosphatierlösung zusätzlich 1 bis 30 mg/l
Kupferionen enthält.
13. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die wäßrige Lösung oder Suspension der organischen
Polymere diese in einer Konzentration zwischen 0,5 und 1,5 g/l enthält.
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