DE19935290B4 - Türaußengriff, insbesondere für Fahrzeuge - Google Patents
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Abstract
Bei einem Türaußengriff dieser Art wird der bügelförmige Handgriff mit einem Hohlraum zur Aufnahme von elektrischen Bauteilen genutzt. Es wird eine mindestens U-förmige Schale verwendet, deren Innenraum zur Aufnahme von elektronischen Bauteilen genutzt wird. Um eine schauseitige Berührungsfuge zu vermeiden, die Verschmutzungen fördert, wird vorgeschlagen, die Schale bzw. Schalen schauseitig von einer C-förmig profilierten Frontleiste überspannen zu lassen. Die C-Endabschnitte dieser Frontleiste übergreifen bzw. untergreifen die Schale bzw. die Schalen und sind dort verankert.
Description
- Die Erfindung richtet sich auf einen Türaußengriff, insbesondere für Fahrzeuge, bestehend aus einem auf der Türaußenseite angeordneten bügelförmigen, wenigstens bereichsweise hohlen Handgriff. Die Befestigung eines Türgriffes ist aus dem deutschen Patent
DE 42 29 930 C1 bekannt. In diesem Dokument wird eine verdeckte Befestigung auf einer Beplankung einer Fahrzeugtür gezeigt. Um die Aufnahme von elektronischen Bauteilen in einem Hohlraum des Handgriffs vorzusehen, wird der bekannte Handgriff zweischalig ausgebildet, bestehend aus einer U-förmigen Grundschale und einer mit deren Schenkeln verbundenen Deckschale. Dadurch entsteht auf der Frontseite eine Berührungsfuge, die nicht nur optisch störend ist, sondern Anlass von Verschmutzungen ist. Durch die Berührungsfuge kann Feuchtigkeit in den Innenraum zwischen den Schalen gelangen und die dortigen Bauteile in ihrer Funktion beeinträchtigen. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen zuverlässigen Türaußengriff der im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Art zu entwickeln, der die genannten Nachteile vermeidet und eine besonders gute, bedarfsweise lösbare Verbindung zwischen den beiden Schalen erzeugt. Dies wird erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1 angeführten Maßnahmen erreicht, denen folgende besondere Bedeutung zukommt.
- Eine C-förmige Frontleiste verkleidet eine U-förmige Schale bzw. Schalen, zwischen denen ein Hohlraum entsteht. Sofern nur eine einzige U-förmige Schale verwendet wird, deckt die Frontleiste mit ihrem einen Endabschnitt die Schalenöffnung unmittelbar ab. So wird eine schauseitige Berührungsfuge grundsätzlich vermieden.
- Die Erfindung hat aber auch ihre besondere Bedeutung, wenn, in einer abgewandelten Ausführung, der Handgriff aus zwei Schalen ausgebildet ist, nämlich einer U-förmigen Grundschale und einer Deckschale, zwischen denen sich der Hohlraum befindet. In diesem Fall wirkt die C-förmige Frontleiste wie eine Klammer, welche die Deckschale gegen die U-förmig profilierte Grundschale drückt. Zu den normalerweise zwischen den beiden Schalen bereits befindlichen Verbindungen kommt diese klammerartige Verbindung noch hinzu. Bei dieser Verklammerung der beiden Schalen wird die schauseitige Berührungsfuge zwischen den beiden Schalen in jedem Fall überdeckt. Zwar ist diese Berührungsfuge noch vorhanden, doch ist der Zugang von Verschmutzung oder Feuchtigkeit ins Rauminnere zwischen den Schalen wesentlich erschwert. Es liegt eine Art Labyrinth-Verlauf vor. Die bedarfsweise Lösbarkeit ist wegen der eingeschnappten Enden in die unterseitigen und oberseitigen Nuten gegeben.
- Weitere Maßnahmen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen. In den Zeichnungen ist die Erfindung in zwei Ausführungsbeispielen sowie der Stand der Technik dargestellt. Es zeigen:
-
1 , bei einer zweischaligen ersten Ausführungsform der Erfindung, eine Draufsicht auf den Griff und zwar in Blickrichtung des Pfeiles I von2 , -
2 , in starker Vergrößerung, einen schematischen Querschnitt durch den Griff, entlang der Schnittlinie II-II von1 , -
3 , in einer der2 entsprechenden Darstellung, ein zweites, nur einschalig ausgebildetes Ausführungsbeispiel der Erfindung, -
4 in einer der2 entsprechenden Darstellung das Aussehen des bekannten Handgriffs, längs der Schnittlinie IV-IV von5 , und -
5 eine Vorderansicht des in4 gezeigten Handgriffs in Blickrichtung von Ziff. V der4 . - In den Zeichnungen ist von dem Türaußengriff nur der auf der Außenseite erscheinende bügelförmige Handgriff
10 gezeigt. Diesem Handgriff10 , der im dargestellten Ausführungsbeispiel als sogenannter "Ziehgriff' ausgebildet ist, ist mit seinen beiden Griffenden11 ,12 in einem nicht näher gezeigten Basisteil beweglich gelagert. Dieser Basisteil befindet sich in der Regel auf der Innenseite der Tür bzw. des Türblechs. Neben dem Handgriff10 befindet sich, wie1 strichpunktiert zeigt, ein sogenannter "Zylinderturm", der einen Schließzylinder bedarfsweise aufnehmen kann. Der Zylinderturm13 nimmt an der Bewegung des Handgriffs10 nicht teil. - Der Handgriff
10 ist mit einem aus2 erkennbaren Hohlraum14 versehen, worin ein Träger15 für elektronische Bauteile angeordnet ist. Als elektronische Bauteile16 kommt ein als Antenne fungierender Ferritstab in Frage. Zur Erzeugung des Hohlraums14 und zum Einbringen der elektronischen Bauteile16 und ihrer Träger15 ist der Handgriff10 , wie der Querschnitt von2 zeigt, zweischalig ausgebildet. - Letzteres gilt auch für den Stand der Technik, der in den
4 und5 verdeutlicht ist. Dort sind zur Benennung entsprechender Bauteile die gleichen Bezugszeichen wie im ersten Ausführungsbeispiel verwendet, nur, zur Unterscheidung davon, mit einem Strich (Apostroph) versehen. Der dortige Handgriff10' besteht zur Erzeugung des dortigen Hohlraums14' aus zwei Schalen21' ,22' . Es handelt sich dabei um eine U-förmig profilierte Grundschale21' , deren beide Schenkel23' mittels einer Deckschale22' verbunden sind. Dafür kann eine Clipsverbindung24' dienen, weil beide Schalen21' ,22' aus Kunststoff bestehen, der eine ausreichende Elastizität aufweist. Im Verbindungsfall gemäß4 und5 entsteht an der Schauseite17' des Handgriffs10 eine Berührungsfuge18' , durch welche Feuchtigkeit oder Verschmutzungen über die in Eingriff stehende Clipsverbindung24 in den Hohlraum14' gelangen können. Die Schauseite des Handgriffs10' kann mit einer gegebenenfalls metallischen Zierblende19' versehen sein. - Einen insoweit vergleichbaren Aufbau besitzt auch der Handgriff
10 gemäß1 und2 der Erfindung. Die bereits im Zusammenhang mit4 und5 beschriebenen Bauteile sind mit entsprechenden Bezugszeichen, allerdings ohne Strich (Apostroph) in diesen Figuren eingefügt. Insoweit gilt die bisherige Beschreibung. Es genügt lediglich auf die Unterschiede einzugehen. - Bei dem erfindungsgemäßen Handgriff
10 gemäß1 und2 wird eine C-förmig profilierte Frontleiste20 verwendet, welche die beiden Schalen21 ,22 schauseitig überspannt. Die Frontleiste20 selbst bildet nun die eigentliche Schauseite17' des Handgriffs und deckt die Berührungsfuge18 ab. Die Endabschnitte25 der Frontleiste20 übergreifen einen Umfangsbereich der beiden Schalen21 ,22 wo sich stufenförmige Ausnehmungen26 befinden. Schließlich greifen die beiden freien Enden27 in eine Ober- bzw. Unternut29 ,28 ein, wo sie versenkt angeordnet sind. Im Verbindungsfall findet eine Verklammerung der beiden Schalen21 ,22 durch diese Frontleiste20 statt. - Die vorerwähnte Stufe
26 an den beiden Schalen21 ,22 hat eine Stufentiefe, die annähernd der Stärke der Endabschnitte25 der Frontleiste20 entspricht. Das hat zur Folge, dass der Handgriff10 , trotz der aufgeklammerten Frontleiste20 , einen im Wesentlichen vorsprungfreien Umriss30 aufweist. Die Frontleiste20 kann dabei ihrerseits wieder mit einer Zierblende19 versehen sein. Zwischen der aufgesetzten Frontleiste20 und den von ihr nicht überdeckten angrenzenden Bereichen der beiden Schalen21 ,22 kann eine in2 mit31 gekennzeichnete "Schattenfuge" vorgesehen sein. Diese Schattenfuge31 fördert lediglich das gute Aussehen des erfindungsgemäßen Handgriffs10 . Dieser Schattenfuge31 kommt nicht die im Zusammenhang mit der bekannten Berührungsfuge18' von3 erläuterte Gefahr zu. Eine im Bereich der Schattenfuge31 eindringende Feuchtigkeit kann nicht in den Hohlraum14 des erfindungsgemäßen Handgriffs10 gelangen, weil dazwischen eine geschlossene Wand liegt. - Die
3 zeigt eine gegenüber2 raumsparendere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Handgriffs10'' . Zur Bezeichnung entsprechender Bauteile sind die gleichen Bezugszeichen wie im ersten Ausführungsbeispiel verwendet, weshalb insoweit die bisherige Beschreibung gilt. Es genügt lediglich auf die Unterschiede einzugehen. - Bei der Erfindung ist lediglich eine einzige U-förmige Schale
21 vorgesehen, deren Öffnung32 zwischen den beiden Schenkeln23 unmittelbar von dem oberen Endabschnitt25'' der dortigen Frontleiste20'' abgedeckt ist. Dieser obere Endabschnitt25'' kann auch mit einer Innenhöhlung33 versehen sein. Die beiden dortigen Endabschnitte25'' sind im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet und ermöglichen eine Schiebemontage der beiden Bauteile21 ,20'' im Sinne des in3 angedeuteten Montagepfeils34 . Es kommt dabei zu einer selbsttätigen Schnappverbindung35 ; die in folgender Weise ausgebildet ist. - Das eine Schnappelement
36 befindet sich im unteren Bereich jeweils an der Innenfläche38 des Endabschnitts25'' und besteht hier aus einer Zahnaussparung. Der Bodenbereich39 der U-förmigen Schale21 besitzt das entsprechende Gegenschnappelement37 , das aus einem Zahnvorsprung gebildet ist. In entsprechender Weise ist ein Schnappelement36 in Form einer Zahnaussparung im oberen Bereich vorgesehen und der äußere Schenkel23'' der Schale21 vom Handgriff10'' besitzt ein Gegenschnappelement37 , nämlich einen Zahnvorsprung und zwar an seinem Schenkelende40 . - Die Schnappelemente
36 ,37 sind in besonderer Weise profiliert. So besitzt die in Aufschieberichtung34 der Frontleiste20'' wirksame Zahnflanke eine Auflaufschräge41 , gegen welche das hier gestreckte Ende27'' bei der Montage fährt. Dabei kommt es zu einer leichten Spreizung der beiden Endabschnitte25'' , bis die Zahnaussparung36 auf dem Zahnvorsprung37 aufrastet. Eine Demontage der beiden Bauteile21 ,20'' im Sinne des in3 verdeutlichten Pfeils43 der Gegenbewegung ist nicht ohne weiteres möglich, weil die dann wirksamen gegenüberliegenden Zahnflanken42 steil ausgebildet sind. Eine Demontage43 ist also nur nach entsprechender Spreizung der beiden aufgerasteten Endabschnitte25'' möglich. - Im Ausführungsbeispiel des Handgriffs
10'' ist der Raum44 der hier nur einzelnen Schale21 der Hohlraum zur Aufnahme des bereits beschriebenen Trägers15 für die elektronischen Bauteile16 . In diesem Fall sind der Bodenbereich39 und die beiden Schenkelenden40 ungestuft ausgebildet und in Flächenberührung mit den Innenflächen38 der beiden Endabschnitte25'' . -
- 10, 10'
- Handgriff
- 10''
- Alternative
zu
10 (3 ) - 11, 11'
- Griffende
von
10 bzw.10' - 12
- Griffende
- 13, 13'
- Zylinderturm
bei
10 ,10' - 14, 14'
- Hohlraum
in
10 bzw.10' - 15, 15'
- Träger für
16 bzw.16' - 16, 16'
- elektronische Bauteile, Ferritstab
- 17, 17'
- Schauseite
von
10 bzw.10' - 18, 18'
- Berührungsfuge
zwischen
21 ,22 bzw.21' ,22' - 19, 19'
- Zierblende
- 20
- C-förmige Frontleiste
an
10 - 20''
- Frontleiste
für
10'' (3 ) - 21, 21'
- U-förmige Schale, U-förmige Grundschale
- 22, 22'
- Deckschale
- 23, 23'
- Schenkel
von
21 bzw.21' - 23''
- Schenkel
von
21 bei10'' (3 ) - 24, 24'
- Clipsverbindung
zwischen
23 ,22 bzw.23' ,22' - 25
- Endabschnitte
von
20 - 25''
- Endabschnitt
von
20'' (3 ) - 26
- stufenförmige Ausnehmung
in
21 ,22 - 27
- hakenartiges
C-Ende von
20 - 27''
- Ende
von
25'' - 28
- Unternut
in
21 - 29
- Obernut
in
22 - 30
- Umriss
von
10 - 31
- Schattenfuge
bei
25 - 32
- Öffnung von
21 (3 ) - 33
- Aushöhlung von
25'' (3 ) - 34
- Montagepfeil
für
20'' (3 ) - 35
- Schnappverbindung
von
36 ,37 - 36
- Schnappelement
von
35 , Zahnaussparung - 37
- Gegenschnappelement
von
35 , Zahnvorsprung - 38
- Innenfläche von
25'' (3 ) - 39
- Bodenbereich
von
21 - 40
- stirnseitiges
Schenkelende von
23'' (3 ) - 41
- Auflaufschräge von
37 - 42
- steile
Zahnflanke von
37 - 43
- Demontagepfeil
von
20'' (3 ) - 44
- Raum
in
21 (3 )
Claims (9)
- Türaußengriff, insbesondere für Fahrzeuge, bestehend aus einem auf der Türaußenseite angeordneten bügelförmigen, wenigstens bereichsweise hohlen Handgriff (
10 ;10'' ), der in seinem Hohlraum (14 ;44 ) zur Steuerung der Zugangsberechtigung zum Fahrzeug dienende elektronische Bauteile (16 ) aufnimmt, wobei der Handgriff (10 ;10'' ) wenigstens eine U-förmige Schale (21 ) aufweist, deren Raum (44 ) zur Aufnahme der elektronischen Bauteile (16 ) dient, dadurch gekennzeichnet, dass im Verbindungsfall die Schale (21 ) bzw. mehrere Schalen (21 ,22 ) schauseitig von einer C-förmig profilierten Frontleiste (20 ;20'' ) überspannt werden, und dass die beiden Endabschnitte (25 ;25'' ) der Frontleiste (20 ;20'' ) jeweils einen Umfangsbereich der Schale (21 ) bzw. der Schalen (21 ,22 ) über- bzw. untergreifen und dort verankert sind. - Türaußengriff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Frontleiste (
20'' ) mit ihrem einen Endabschnitt (25'' ) die Öffnung (32 ) der Schale (21 ) unmittelbar abdeckt. - Türaußengriff nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Endabschnitte (
25'' ) der Frontleiste (20'' ) an ihrer Innenfläche (38 ) jeweils ein profiliertes Schnappelement, (36 ), wie eine Zahnaussparung, aufweisen, und dass dieses Schnappelement (36 ) im Verbindungsfall mit einem Gegenschnappelement (37 ) an der Schale (21 ), wie einem Zahnvorsprung, in Eingriff steht. - Türaußengriff nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Frontleiste (
20'' ) im Wesentlichen parallel zueinander verlaufende Endabschnitte (25'' ) besitzt und dass die Endabschnitte (25'' ) zur Verbindung in einer seitlichen Schiebemontage (34 ) der Frontleiste (20'' ) auf die Schale (21 ) bzw. die Schalen (21 ,22 ) aufschnappbar sind. - Türaußengriff nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Schnappelement (
36 ) bzw. Gegenschnappelement (37 ) ein Zahnprofil aufweist und dass das, Zahnprofil auf seiner in Aufschieberichtung der Frontleiste (20'' ) wirksamen Zahnflanke eine Auflaufschräge (41 ) für die Endabschnitte besitzt, während in Gegenrichtung eine steile Zahnflanke (42 ) vorgesehen ist. - Türaußengriff nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem Handgriff (
10 ) mit einer zweiteiligen Kombination aus einer U-förmigen Grundschale (21 ) und aus einer mit deren Schenkeln (23 ) verbundenen Deckschale (22 ), wo der Hohlraum (14 ) zwischen den beiden Schalen (21 ,22 ) zur Aufnahme der elektronischen Bauteile (16 ) dient und zwischen den beiden Schalen (21 ,22 ) im Verbindungsfall schauseitig eine Berührungsfuge (18 ) entsteht, die von der C-förmigen Frontleiste (20 ) überspannt wird, die Endabschnitte (25 ) der Frontleiste (20 ) hakenartig abgewinkelte freie Enden (27 ) aufweisen und im Verbindungsfall die beiden Enden (27 ) der Frontleiste (20 ) in einer Obernut (29 ) der Deckschale (22 ) bzw. in einer Unternut (28 ) der Grundschale (21 ) versenkt angeordnet sind. - Türaußengriff nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Grund- und die Deckschale (
21 ,22 ) im Bereich des Über- bzw. Untergriffs der Frontleiste (20 ) stufenförmig ausgenommen sind und dass diese Ausnehmungen (26 ) an der Obernut (29 ) bzw. Unternut (28 ) enden. - Türaußengriff nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass im Montagefall die Frontleiste (
20 ,20'' ) mit ihrem Umriss (30 ) bündig in die Schale (21 ) bzw. die Schalen (21 ,22 ) übergeht. - Türaußengriff nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Frontleiste (
20 ;20'' ) ihrerseits schauseitig mit einer eingelassenen Zierblende (19 ) versehen ist.
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8331 | Complete revocation |