DE19933229A1 - Röntgenuntersuchungsstativ - Google Patents
RöntgenuntersuchungsstativInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Röntgenuntersuchungsstativ, umfassend ein Fundament und einen Arm, dessen erstes Ende um eine im Fundament angebrachte erste Welle drehbar angeordnet ist und dessen zweites Ende mit einer Halterung verbunden ist, in der ein gebogener Träger verschiebbar angeordnet ist. Das eine Ende des Trägers ist mit einer Röntgenröhre und dessen anderes Ende mit einem Rezeptor, die gegeneinander gerichtet sind, versehen. Um ein Röntgenuntersuchungsstativ dieser Art zu erhalten, das im Aufbau verhältnismäßig einfach ist und bei dem in Verbindung mit einem Untersuchungstisch der Träger von einer kopfgestellten Lage in eine vertikale Seitenlage und/oder in eine laterale Position mit beibehaltenem fiktiven Isozentrum gebracht werden kann und bei dem außerdem der Arzt einen sehr guten Zugang zum Patienten hat, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß die Halterung (9, 26) des Trägers (18, 23) über eine zweite Welle (12, 27) mit dem Arm (5, 22) drehbar verbunden ist, wobei die erste Welle (7, 20) für das Fundament (4, 21) bzw. für den Arm (5, 22) und die zweite Welle (12, 27) für den Arm (5, 22) bzw. für die Halterung (9, 26) derart gerichtet sind, daß deren fiktive Wellenverlängerungen (14, 15, 24, 28) sowie der Zentralstrahl (16, 29) der Röntgenröhre (10, 30) bzw. des Rezeptors (11, 31) in allen Lagen des Armes (5, 22) und des Trägers (18, 23) einen gemeinsamen Punkt (17) schneiden.
Description
Die Erfindung betrifft ein Röntgenuntersuchungsstativ umfas
send ein Fundament und einen Arm, dessen erstes Ende um eine
im Fundament angebrachte erste Welle drehbar angeordnet ist
und dessen zweites Ende mit einer Halterung verbunden ist, in
der ein gebogener Träger verschiebbar angeordnet ist, wobei
das eine Ende des Trägers mit einer Röntgenröhre und dessen
anderes Ende mit einem Rezeptor, die gegeneinander gerichtet
sind, versehen ist.
In Verbindung mit Röntgenuntersuchungen mit einem Stativ der
obengenannten Art wird ein Untersuchungstisch verwendet, der
wenigstens in seiner Längsrichtung verschiebbar ist. Bei z. B.
Herzuntersuchungen ist es von großem Vorteil, wenn der
gebogenen Träger des Stativs mit beibehaltenem Isozentrum von
einer Lage, in der der Träger in einer vertikalen Position
hinter dem Kopfende des Tisches angeordnet und in der das
Kopfende zwischen der Röntgenröhre und dem Rezeptor plaziert
ist, in eine seitliche Lage, in der der Träger im Vergleich
zu der fiktiven Zentrumachse des Untersuchungstisches in
einer vertikalen Position senkrecht angeordnet ist, gebracht
werden kann. Ein weiterer wesentlicher Vorteil tritt auf,
wenn der Träger in einer beschriebenen seitlichen Lage in
eine laterale Position verschoben werden kann, d. h. in eine
Lage, in der der Zentralstrahl der Röntgenröhre bzw. des
Rezeptors in einer horizontalen Ebene verläuft. Ein weiterer
Vorteil tritt auf, wenn das Stativ so ausgebildet ist, daß
das Ärzteteam einen guten Zugang zum Patienten hat.
In dem Prospekt "Advantx L/C" der Fa. GE Medical Systems ist
ein Röntgenuntersuchungsstativ der eingangs genannten Art
beschrieben. Das Fundament des Stativs ist über einen entlang
dem Boden verlaufenden Arm mit einer Befestigungsvorrichtung
verbunden. Die Achse der Befestigungsvorrichtung, um die der
Arm und das Fundament drehbar verbunden sind, ist am Boden
unterhalb des Kopfendes des Untersuchungstisches angebracht.
Weiterhin ist die Halterung, in der der Träger für die
Röntgenröhre und den Rezeptor verschiebbar angeordnet sind,
mit demjenigen Arm, der um die Welle am Fundament drehbar
angeordnet ist, fest verbunden. Durch den Arm, der sich unter
den Tisch erstreckt, und durch die Befestigungsvorrichtung
kann das Stativ mit dem Träger für die Röntgenröhre und den
Rezeptor von einer Lage, in der der Träger am Kopfende des
Tisches angebracht ist, in eine weitere Lage, in der der
Träger mit einem Winkel von 90° im Verhältnis zur
Längsrichtung des Tisches angeordnet ist, gedreht werden. Das
Stativ ist weiterhin so aufgebaut, daß die Zentrumlinie
zwischen der Röntgenröhre und dem Rezeptor bei einer verti
kalen Einstellung mit der Achse der Befestigungsvorrichtung
achsfluchtend liegt. Dies wird erreicht, indem die Röntgen
röhre und der Rezeptor mit dem Träger über Ausleger verbunden
sind. Hierdurch wird die Röntgenröhre und der Rezeptor beim
Drehen des Stativs um die Achse der Befestigungsvorrichtung
immer um ein und denselben Punkt gedreht. Da der am Boden
plazierte Arm im Bereich der Achse der Befestigungsvor
richtung verhältnismäßig breit und hoch ist, kann der Arzt
während einer Untersuchung mit den Füßen an den Bodenarm
stoßen, was störend sein kann. Durch die Lage und Stärke des
Armes kann der Träger für die Röntgenröhre und den Rezeptor
bei einer Vertikallage nicht bis zum Boden herabgesenkt
werden. Bei einer solchen Vertikallage kann in einigen Fällen
eine Herabsenkung der Röntgenröhre und des Rezeptors mit 4
bis 5 cm, was schätzungsweise die Stärke des Armes ist,
entscheidend sein, um für das Ärzteteam eine gute Arbeitshöhe
zu erhalten. Ein weiterer Nachteil ist daß der Träger in
einer Seitenlage lediglich ±45° gedreht werden kann. Eine
laterale Lage wird lediglich in Verbindung mit einer Kopflage
erreicht. Das Innenmaß des gebogenen Trägers entscheidet, wie
weit die Röntgenröhre überstreichen kann, wenn das Kopfende
des Tisches maximal im Träger dicht an dessen Halterung
plaziert ist. Dies ist eine Beschränkung der Einstellungs
möglichkeiten der Röntgenröhre und des Rezeptors. Das hier
beschriebene Stativ ist im Aufbau verhältnismäßig kompliziert
und der Bodenarm, die Befestigungsvorrichtung und die Aus
leger der Röntgenröhre und des Rezeptors begrenzen den Zugang
zum Patienten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Röntgenunter
suchungsstativ der eingangs genannten Art zu schaffen, das im
Aufbau verhältnismäßig einfach ist und bei dem in Verbindung
mit einem Untersuchungstisch der Träger von einer sogenannten
kopfgestellten Lage, d. h. einer Lage, in der der Träger in
einer vertikalen Position hinter dem Kopfende des Tisches
plaziert ist, in eine vertikale Seitenlage und/oder in eine
laterale Position mit beibehaltenem fiktiven Isozentrum
gebracht werden kann. Außerdem soll der Arzt einen sehr guten
Zugang zum Patienten haben.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Halterung des Trägers über eine zweite Welle mit dem Arm
drehbar verbunden ist, wobei die erste Welle für das Funda
ment bzw. für den Arm und die zweite Welle für den Arm bzw.
für die Halterung derart gerichtet sind, daß deren fiktive
Wellenverlängerungen sowie der Zentralstrahl der Röntgenröhre
bzw. des Rezeptors in allen Lagen des Armes und des Trägers
einen gemeinsamen Punkt schneiden. Dadurch, daß die Halterung
für den Träger mit dem Arm drehbar verbunden ist und durch
die gegenseitige Anordnung der genannten Wellen ist ein im
Aufbau sehr einfaches Stativ gegeben, dessen bogenförmiger
Träger eine sphärische Bewegung um einen Punkt im Raum er
möglicht, ohne daß das Fundament verschoben werden muß. Dies
bedeutet, daß der Träger des Stativs in Verbindung mit einem
Untersuchungstisch mit beibehaltenem Isozentrum von einer
kopfgestellten Lage in eine vertikale Seitenlage und/oder in
eine laterale Position gebracht werden kann.
In der EP 0 386 842 B1 ist ein Röntgenuntersuchungsstativ
beschrieben, umfassend ein mit dem Boden fest verbundenes
Fundament, einen an dem Fundament angeordneten, über eine
Welle drehbaren L-förmigen Arm und einen an dem freien Ende
des Armes angeordneten Träger für eine Röntgenröhre und einen
Rezeptor. Der Träger ist über eine Welle direkt am Arm
drehbar befestigt. Durch diesen Aufbau schneiden sich zwar
die fiktiven Wellenverlängerungen sowie der Zentralstrahl der
Röntgenröhre bzw. des Rezeptors in einem gemeinsamen Punkt.
Aber dadurch, daß der Träger für die Röntgenröhre und den
Rezeptor direkt an dem Arm drehbar angebracht ist, weist das
Stativ in seinem Bewegungsmuster gewisse Beschränkungen auf.
So kann z. B. der Träger nicht in eine beschriebene sogenannte
kopfgestellte Lage verschoben werden. In einem in dem EP-
Patent beschriebenen Ausführungsbeispiel ist eine Halterung
für einen bogenförmigen Träger vorgesehen, die mit der freien
Endseite des Armes derart fest verbunden ist, daß die
Halterung und der Träger eine Verlängerung des Armes bilden.
Um den L-förmigen Arm so zu kompensieren, daß die fiktive
Verlängerung der Fundamentwelle den Zentralstrahl der Rönt
genröhre und des Rezeptors schneidet, ist die Röntgenröhre
und der Rezeptor mit dem Träger über Ausleger verbunden.
Durch diesen Aufbau kann der Träger nicht eine sphärische
Bewegung um einen gewünschten Punkt vornehmen. Der Träger
kann auch nicht eine im Verhältnis zum Untersuchungstisch
senkrechte seitliche Position einnehmen, da der Arm zusammen
mit dem Träger in sämtlichen Lagen mit dem Untersuchungstisch
parallel verläuft.
In einer vorteilhaften Weiterentwicklung der Erfindung wird
vorgeschlagen, daß die fiktive Wellenverlängerung der ersten
Welle so angeordnet ist, daß sie mit einer horizontalen
Ebene, z. B. einem Boden, einen Winkel bildet. Hierdurch ist
erreicht, daß der Träger, insbesondere in Verbindung mit
einer lateralen Lage, bis zum Boden herabgesenkt werden kann,
was den Vorteil mitsichbringt, daß die Arbeitshöhe (die
Tischhöhe) für das Ärzteteam bis zu einer optimalen Lage
herabgesenkt werden kann. Ein weiterer Vorteil besteht darin,
daß der Radius des Trägers verhältnismäßig groß sein kann.
Die erwähnte erste Welle kann nach der Erfindung auch mit
einer horizontalen Ebene, z. B. einem Boden, parallel ver
laufen.
Das Fundament ist nach der Erfindung am Boden oder an der
Decke fest angebracht.
In einer weiteren vorteilhaften Weiterentwicklung des Stativs
nach der Erfindung in Verbindung mit einem Untersuchungstisch
wird vorgeschlagen, daß das Fundament so angeordnet ist, daß
die erste Welle für das Fundament bzw. für den Arm und deren
fiktive Wellenverlängerung, von oben gesehen, einen Winkel
mit der Zentrumachse des Untersuchungstisches bildet. Der
Winkel kann zwischen 5° und 85°, vorzugsweise 40° betragen.
Hierdurch ist erreicht, daß das Fundament außerhalb des
eigentlichen Bereiches um den Untersuchungstisch herum ange
bracht werden kann, wobei der Arzt auf diese Weise einen sehr
guten Zugang zum Patienten erhält.
In einer vorteilhaften Ausbildung des Stativs nach der
Erfindung in Verbindung damit, daß das Fundament am Boden
befestigt ist, wird vorgeschlagen, daß die fiktive Verlänge
rung der Welle für das Fundament bzw. für den Arm, von der
Seite gesehen, den gemeinsamen Punkt in einem Winkel zum
Boden zwischen 10° und 35°, vorzugsweise 21°, von unten
schneidet. Durch einen derartigen Winkel der Welle kann ein
sehr kompaktes Fundament, dessen Höhe niedriger als die Höhe
des Untersuchungstisches ist, erhalten werden.
Gemäß einer Weiterentwicklung der Erfindung wird vorge
schlagen, daß die Länge des Armes verstellbar ist. Eine
solche Verstellung kann von Vorteil sein, insbesondere dann,
wenn der Träger eine seitliche Lage hat. Bei einer Ver
längerung des Armes in dieser seitlichen Lage ist eine
Vergrößerung der Reichweite gegeben. Ein verstellbarer Arm
kann auch dann vorteilhaft sein, wenn das Stativ in eine
Parklage gebracht wird, d. h., wenn der Arm und der Träger vom
Patientenbereich entfernt werden soll.
Der Arm kann nach der Erfindung auch in seiner Längsrichtung
im Fundament verschiebbar angebracht sein. Somit werden u. a.
die bereits erwähnten Vorteile erhalten.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand mehrerer in den Zeich
nungen dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Röntgenunter
suchungsausrüstung mit einem Stativ nach der
Erfindung und einem Untersuchungstisch mit dem
Träger für die Röntgenröhre und den Rezeptor in
einer im Verhältnis zum Untersuchungstisch kopf
gestellten Lage,
Fig. 2 eine Röntgenuntersuchungsausrüstung mit einem Sta
tiv nach Fig. 1, mit dem Träger in einer vertikalen
Lage und im Verhältnis zur Längsrichtung des
Tisches senkrecht angeordnet,
Fig. 3 eine Röntgenuntersuchungsausrüstung mit einem Sta
tiv und einem Untersuchungstisch nach Fig. 1 und
mit dem Träger in einer lateralen Lage,
Fig. 4 eine Seitenansicht einer Röntgenuntersuchungsaus
rüstung mit einem Stativ nach der Erfindung mit
einer weiteren Ausführungsform als die, die in den
Fig. 1 bis 3 gezeigt wird und
Fig. 5 eine Draufsicht einer Röntgenuntersuchungsaus
rüstung mit einem Stativ nach Fig. 4 und
Fig. 6 ein Stativ gemäß den Fig. 1 bis 3, das an einer
Decke befestigt ist.
In der Fig. 1 ist eine Röntgenuntersuchungsausrüstung mit
einem Stativ 1 und einem Untersuchungstisch 2, auf dem ein
Patient 3 gelagert ist, gezeigt. Der Untersuchungstisch, der
in diesem Ausführungsbeispiel bodenfest ist, ist zum min
desten in seiner Längsrichtung entlang einer Zentrumachse 13
verschiebbar. Das Stativ 1 umfaßt ein Fundament 4 und einen
Arm 5, dessen erstes Ende 6 um eine im Fundament 4 ange
ordneten ersten Welle 7 drehbar befestigt ist. Das zweite
Ende 8 des Armes 5 ist mit einer Halterung 9 verbunden, in
der ein C-bogenförmiger Träger 18 verschiebbar angeordnet
ist, wobei das eine Ende des Trägers 18 mit einer Röntgen
röhre/Blende 10 und dessen andere Ende mit einem Rezeptor 11,
die gegeneinander gerichtet sind, versehen ist. Die Halterung
ist über eine zweite Welle 12 mit dem Arm 5 drehbar ver
bunden.
In der Fig. 1 ist dargestellt, daß die erste Welle 7 für das
Fundament 4 bzw. für den Arm 5 und die zweite Welle 12 für
den Arm 5 bzw. für die Halterung 9 derart gerichtet sind, daß
deren fiktiven Wellenverlängerungen 14, 15 sowie der
Zentralstrahl 16 zwischen der Röntgenröhre/Blende 10 und dem
Rezeptor 11 einen gemeinsamen Punkt 17 schneiden. Dadurch,
daß der Arm 5 um die Welle 7, die Halterung 9 um die Welle 12
gedreht und der Träger 18 in die Halterung 9 verschoben
werden kann und dadurch, daß die fiktiven Verlängerungen 14,
15 der Wellen 7 und 12, wie beschrieben, gegen den Punkt 17
gerichtet sind und diesen schneiden, kann nun, wenn die
Röntgenröhre/Blende 10 und der Rezeptor 11 in verschiedene
für Röntgenaufnahmen interessante Lagen verschoben werden,
die Lage des Punktes 17 im Raum beibehalten werden. Die
Drehung des Armes 5 und der Halterung 9 und die Verschiebung
des Trägers 18 in der Halterung 9 erfolgt auf bekannte Weise
mit Hilfe von hier nicht gezeigten Motoren.
In der Fig. 1 ist auch gezeigt, daß das Fundament 4 des
Statives 1 außerhalb des unmittelbaren Bereiches um den
Untersuchungstisch herum bodenfest plaziert worden ist. Das
Fundament 4 ist genauer gesagt so angeordnet, daß die Welle 7
für das Fundament 4 bzw. für den Arm 5 und deren fiktive
Wellenverlängerung 14, von oben gesehen, einen Winkel mit der
Zentrumachse 13 des Untersuchungstisches 2, der zwischen 5°
und 85° vorzugsweise 40° sein kann, bildet. Hier ist ferner
gezeigt, daß die fiktive Verlängerung 14 der Welle 7 den
gemeinsamen Punkt 17 mit einem Winkel zum Boden zwischen 10°
und 35°, vorzugsweise 21°, von unten schneidet. Somit kann
ein sehr niedriges Fundament erhalten werden, das wesentlich
niedriger als die Höhe des Untersuchungstisches 2 ist. In
dieser Figur ist der Träger 18 des Statives 1 in einer
kopfgestellten Lage gezeigt, bei der sich der Träger 18 in
einer vertikalen Position hinter dem Kopfende des Unter
suchungstisches 2 und das Kopfende in dem Träger 18 befinden.
In dem in der Figur gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Punkt
17, um den der Träger 18 gedreht wird, im Herz oder in der
Nähe des Herzens plaziert.
Nun kann der Träger 18 auf beschriebene Weise mit bei
behaltenem Isozentrum (Punkt 17) von einer kopfgestellten
Lage in eine Seitenlage, bei der der Träger 18 in einer
vertikalen Position im Verhältnis zu der fiktiven Zentrum
achse 13 des Untersuchungstisches 2 senkrecht angeordnet ist,
gedreht werden. Eine solche Seitenlage ist in der Fig. 2
gezeigt. In dieser Figur ist der Winkel der Welle 7 und deren
fiktive Verlängerung 14 gegenüber der horizontalen Ebene,
hier dem Boden, deutlich gezeigt. Der Träger 18 kann nun mit
Hilfe eines in der Figur nicht gezeigten Motors durch Ver
schieben des Trägers 18 in der Halterung von einer in der
Fig. 2 gezeigten Lage in eine laterale Lage verschoben
werden. Dies ist in der Fig. 3 gezeigt. Der Aufbau des
Statives erlaubt hier, daß der Träger unterhalb des Tisches
angebracht werden kann, was große Vorteile in Verbindung mit
dem Zugang zum Patienten 3 bedeutet. Da unterhalb des Tisches
keine störenden Teile vom Stativ 1 vorhanden sind, kann der
Träger 18 mit Hilfe des Armes im großen und ganzen bis zum
Boden herabgesenkt werden, wobei das Isozentrum (Punkt 17) so
gewählt werden kann, daß eine optimale Arbeitshöhe gegeben
ist.
In der Fig. 4 ist ein Stativ 19 gezeigt, das sich von dem
Stativ 1 dadurch unterscheidet, daß die Welle 20 für das
Fundament 21 bzw. für den Arm 22 parallel zum Boden verläuft.
In diesem Ausführungsbeispiel liegt das Fundament etwa im
Niveau mit dem Untersuchungstisch 2. Die Welle 20 und deren
fiktive Verlängerung 24 weisen immer dieselbe Höhe auf wie
der Punkt 17, um den das Stativ 19 gedreht werden kann. Diese
Figur soll zeigen, daß der Arm 22 in seiner Längsrichtung in
einer profilierten Halterung 32, die über die Welle 20 mit
dem Fundament 21 drehbar verbunden ist, verschiebbar ist. Der
Arm 22 kann mit Hilfe eines in der Figur nicht gezeigten Motors
verschoben werden. Dies ist insbesondere in den Fällen
interessant, in denen eine Angiographieuntersuchung vorge
nommen und Kontrastmittel in den Patienten eingespritzt wird.
Das Ärzteteam kann mit Hilfe des verschiebbaren Armes 22 dem
Weg des Kontrastmittels im Patienten folgen.
In der Fig. 5, die eine Draufsicht des Statives 19 und des
Untersuchungstisches 2 mit dem Patienten 3 ist, wird gezeigt,
daß die Welle 20 und deren fiktive Verlängerung 24 einen
Winkel mit der Zentrumachse 13 des Untersuchungstisches 2
bildet. In dieser Figur ist der Träger 23 in einer vertikalen
kopfgestellten Lage gezeigt. In der Figur ist dargestellt, daß
der Arm 22, der in der profilierten Halterung 32 verschiebbar
ist, beim Parken des Statives 19 von Nutzen sein kann, da der
Arm 22 sowie der Träger 23 von dem nächsten Bereich um den
Untersuchungstisch 2 herum weggefahren werden kann. Der Pfeil
25 zeigt die Richtung einer Verschiebung des Armes 22 und des
Trägers 23 für eine Parklage an. In den Fig. 4 und 5 sind die
Halterung des Trägers 23 mit 26, die zweite Welle mit 27,
die fiktive Wellenverlängerung mit 28, der Zentralstrahl mit
29 sowie die Röntgenröhre/Blende mit 30 und der Rezeptor mit
31 bezeichnet.
Der Arm 22 des Statives 19 und der Arm 5 des Statives 1
können auch, in dem sie als Teleskoparme ausgebildet sind, in
ihre Längsrichtungen verstellbar sein.
In der Fig. 6 ist ein Deckenstativ 1 mit einem an der Decke
befestigten und in der Höhe angepaßten Fundament 4, gezeigt.
Ansonsten ist das Stativ 1 so aufgebaut, wie es in Verbindung
mit den Fig. 1 bis 3 beschrieben worden ist. Es ist hier
wesentlich, daß die fiktive Wellenverlängerung 14 der Welle 7
für das Fundament 4 bzw. für den Arm 5 so angeordnet ist, daß
sie mit einer horizontalen Ebene, in diesem Fall mit der
Decke, einen Winkel bildet.
Durch die Erfindung wird eine Röntgenuntersuchungsausrüstung
mit einem im Aufbau einfachen, zum Teil durch das verhält
nismäßig niedrige Fundament kompakten Stativ erhalten, dessen
Träger für die Röntgenröhre/Blende und den Rezeptor um einen
im Raum gewünschten festen Punkt, von z. B. einer kopf
gestellten Lage in eine bereits beschriebene seitliche Lage
weiter in eine laterale Position gedreht werden kann. Der
Innenradius des Trägers kann verhältnismäßig groß gemacht
werden, da keine Teile des Stativs unterhalb des Tisches
angeordnet sind. Hierdurch kann bei einer kopfgestellten Lage
die Röntgenröhre und der Rezeptor verhältnismäßig weit den
Oberkörper des Patienten überstreichen. Durch den ver
hältnismäßig großen Radius des Trägers und dadurch, daß das
Fundament außerhalb des Patientenbereiches plaziert werden
kann, ist ein guter Zugang zum Patienten gegeben.
Claims (10)
1. Röntgenuntersuchungsstativ umfassend ein Fundament und
einen Arm, dessen erstes Ende um eine im Fundament ange
brachte erste Welle drehbar angeordnet ist und dessen zweites
Ende mit einer Halterung verbunden ist, in der ein gebogener
Träger verschiebbar angeordnet ist, wobei das eine Ende des
Trägers mit einer Röntgenröhre und dessen anderes Ende mit
einem Rezeptor, die gegeneinander gerichtet sind, versehen
ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Halte
rung (9, 26) des Trägers (18, 23) über eine zweite Welle (12,
27) mit dem Arm (5, 22) drehbar verbunden ist, wobei die
erste Welle (7, 20) für das Fundament (4, 21) bzw. für den
Arm (5, 22) und die zweite Welle (12, 27) für den Arm (5, 22)
bzw. für die Halterung (9, 26) derart gerichtet sind, daß
deren fiktive Wellenverlängerungen (14, 15, 24, 28) sowie der
Zentralstrahl (16, 29) der Röntgenröhre (10, 30) bzw. des
Rezeptors (11, 31) in allen Lagen des Armes (5, 22) und des
Trägers (18, 23) einen gemeinsamen Punkt (17) schneiden.
2. Röntgenuntersuchungsstativ nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die fiktive Wellenverlängerung
(14) der ersten Welle (7) so angeordnet ist, daß sie mit
einer horizontalen Ebene, z. B. einem Boden, einen Winkel
bildet.
3. Röntgenuntersuchungsstativ nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste Welle (7, 20) mit
einer horizontalen Ebene, z. B. einem Boden, parallel ver
läuft.
4. Röntgenuntersuchungsstativ nach einem der Ansprüche 1
bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Funda
ment (4, 21) am Boden fest angebracht ist.
5. Röntgenuntersuchungsstativ nach einem der Ansprüche 1
bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Fun
dament (4) an der Decke fest angebracht ist.
6. Röntgenuntersuchungsausrüstung umfassend ein Stativ nach
einem der Ansprüche 1 bis 5 sowie einen Untersuchungstisch,
der zumindest in dessen Längsrichtung entlang dessen Zentrum
ache verschiebbar ist, dadurch gekennzeich
net, daß das Fundament (4, 21) so angeordnet ist, daß die
erste Welle (7, 20) für das Fundament (4, 21) bzw. für den
Arm (5, 22) und deren fiktive Wellenverlängerung (14, 24),
von oben gesehen, einen Winkel mit der Zentrumachse (13) des
Untersuchungstisches (2) bildet.
7. Röntgenuntersuchungsausrüstung nach Anspruch 6, da
durch gekennzeichnet, daß der Winkel zwischen
5° und 85° vorzugsweise 40° beträgt.
8. Röntgenuntersuchungsausrüstung nach Anspruch 6 oder 7,
bei dem das Fundament für das Stativ am Boden befestigt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die fiktive Ver
längerung (14) der ersten Welle (7), von der Seite gesehen,
den gemeinsamen Punkt (17) mit einem Winkel zum Boden
zwischen 10° und 35°, vorzugsweise 21°, von unten schneidet.
9. Röntgenuntersuchungsstativ nach einem der Ansprüche 1
bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge
(7, 22) des Armes verstellbar ist.
10. Röntgenuntersuchungsstativ nach einem der Ansprüche 1
bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Arm
(22) in seiner Längsrichtung im Fundament (21) verschiebbar
angebracht ist.
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