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DE19933941B4 - Verankerung für die Trittstufen einer Gebäudetreppe - Google Patents

Verankerung für die Trittstufen einer Gebäudetreppe Download PDF

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DE19933941B4
DE19933941B4 DE19933941A DE19933941A DE19933941B4 DE 19933941 B4 DE19933941 B4 DE 19933941B4 DE 19933941 A DE19933941 A DE 19933941A DE 19933941 A DE19933941 A DE 19933941A DE 19933941 B4 DE19933941 B4 DE 19933941B4
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Abstract

Verankerung für Trittplatten (2) einer Gebäudetreppe an einer Gebäudewand (1) unter Verwendung von Mauerankern (3) mit jeweils einem bolzenartigen Ankerelement, das mit einem Ende mit einer Trittplatte (2) verbunden ist und mit dem anderen Ende in einer Innenbohrung (7) einer aus einem elastischen Material hergestellten Hülse (5) aufgenommen ist, mit der der jeweilige Maueranker (8) in einer Mauerbohrung (6) der Gebäudewand (1) verankert ist, wobei die Innenbohrung (7) der jeweiligen Hülse (5) exzentrisch zu Hülsenachse vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Hülse an ihrer Außenfläche kreiszylinderförmig ausgebildet und verdrehbar auf dem als Bolzen ausgebildeten Verankerungselement gehalten ist, und dass die Hülse mit ihrer Außenfläche direkt gegen die Innenfläche der Mauerbohrung (6) anliegt.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Verankerung gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1.
  • Bekannt ist eine Gebäudeinnentreppe (DE-GM 78 27 042), bei der die Trittplatten auf einer Rahmenkonstruktion aus einem Metallprofil befestigt sind und diese Rahmenkonstruktion an der Außenseite der Treppe über von Rohrstücken gebildeten Ankerelementen an der Gebäudewand gehalten ist, und zwar dadurch, dass jedes Ankerelement in eine äußere, in einer Mauerbohrung aufgenommene Hülse eingreift und zwischen der Innenfläche dieser äußeren Hülse und dem Ankerelement eine Dämpfungshülse aus einem gummielastischen Material vorgesehen ist, und zwar zum Dämpfen der Geräusche beim Begehen der Treppe. Die rohrstückartigen Ankerelemente sowie die äußeren Metallhülsen besitzen jeweils einen rechteckförmigen oder quadratischen Querschnitt. Querschnitte der dazwischen angeordneten Dämpfungshülsen ist entsprechend angepasst.
  • Bekannt ist weiterhin eine Ankerhülse ( DE 196 52 898 A1 ), die bei einer Bolzentreppe als Abstandelemente zwischen aufeinander folgenden Trittplatten vorgesehen ist und im wesentlichen aus zwei über ein Gewinde miteinander verbundenen und relativ zueinander einstellbaren Ankerhülsenteilen besteht.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Verankerung aufzuzeigen, die bei vereinfachter Ausbildung eine Justierung der Trittplatten einer Gebäudetreppe, insbesondere einer selbsttragenden Gebäudetreppe zum Ausgleich von Toleranzen beim Einbau ermöglicht. Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Verankerung entsprechend dem Patentanspruch 1 ausgebildet.
  • Die erfindungsgemäße Verankerung hat den Vorteil, dass die Trittplatten jeweils über die beiden Maueranker individuell eingestellt werden können, und zwar zum einen dadurch, dass für die Trittplatten jeweils zwei Maueranker vorgesehen sind und die die Ankerelemente bildenden Bolzen in Innenbohrungen der zugehörigen Hülsen eingreifen, die (Innenbohrungen) exzentrisch zu der Hülsenachse vorgesehen sind. Da die Hülsen weiterhin an ihrer Außenfläche kreiszylinderförmig ausgebildet sind, können sie in jeder Drehstellung um die Hülsenachse in die jeweilige Mauerbohrung eingesetzt und so aufgrund der Exzentrizität der Innenbohrung in Bezug auf die Hülsenachse Toleranzen der Lage der Trittplatten beim Einbau ausgeglichen werden.
  • Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 in vereinfachter Darstellung und in Draufsicht eine an einer Gebäudewand verankerte Trittplatte einer Gebäudetreppe;
  • 2 in vergrößerter Darstellung einen Vertikalschnitt durch die Trittplatte sowie durch einen Anker der Treppe der 1;
  • 3 in vereinfachter Darstellung und in Seitenansicht den oberen Pfosten der Gebäudetreppe;
  • 4 in vereinfachter Schnittdarstellung ein einstellbares Distanzelement zur Verwendung bei dem Pfosten der 3.
  • In den 1 und 2 ist 1 eine Gebäudewand, an der einseitig eine Gebäudetreppe anschließt, von der in den 1 und 2 lediglich eine Treppenstufe bzw. Trittplatte 2 gezeigt ist, die beispielsweise aus Holz gefertigt ist. An der in den 1 und 2 dargestellten Seite ist die Trittplatte 2 mit Hilfe von zwei Mauerankern 3 in der Gebäudewand 1 verankert. Jeder Maueranker besteht aus einem Bolzen 4, der mit einem Ende in eine angepaßte Bohrung der Trittplatte 1 eingreift und mit seinem anderen Ende in einer Hülse 5 aus einem elastischen Material, beispielsweise aus Gummi oder einem elastischen Kunststoff aufgenommen ist. Mit der Hülse 5 ist der Maueranker 3 in einer Mauer-Bohrung 6 der Gebäudemauer 1 eingesetzt. Die an der Außenfläche kreiszylinderförmig ausgebildete Hülse 5 besitzt eine Bohrung 7, in die der Bolzen 5 eingreift und die mit ihrer Achse parallel zur Achse der kreiszylinderförmigen Umfangsfläche der Hülse 5 liegt, gegenüber der Hülsenachse aber radial versetzt ist. Durch diese exzentrische Anordnung der Innenbohrung 7 und damit des Bolzens 4 in Bezug auf die Achse der Hülse 5 ist durch entsprechendes Drehen der Hülse 5 in der Bohrung 6 eine Verstellung der Trittplatte 2 sowohl in der Höhe, d.h. in vertikaler Richtung als auch in horizontaler Richtung möglich, um so insbesondere beim Einbringen der Wandbohrungen 6 auftretende Toleranzen optimal ausgleichen zu können. Begünstigt wird dieser Ausgleich zum einen dadurch, daß jede Trittplatte 2 mit zwei Mauerankern 3 gehalten ist und jeder Maueranker 3 für sich durch entsprechendes Drehen der Hülse 5 in der Mauerbohrung 6 verstellbar ist und darüber hinaus die Hülsen 5 aus elastischen bzw. gummiartigen Material bestehen.
  • Wie in der 2 dargestellt ist, ist der Bolzen 4 mit einer Schutzhülse 4' beispielsweise aus Karton und/oder Kunststoff umgeben, die bis an die Hülse 5 reicht. Die Bolzen 4 können an der Gebäudemauer bzw. -wand 1 vormontiert werden, und zwar vor dem Verputzen und vor Malerarbeiten usw.. Nach dem Verputzen der Gebäudemauer bzw. -wand 1 bzw. nach Abschluß von Malerarbeiten wird die Schutzhülse 4' für die Treppenmontage entfernt. Die Schutzhülse verhindert zum einen ein Verschmutzen des Bolzens 4 beim Verputzen bzw. bei Malerarbeiten. Zum anderen stellt die Schutzhülse 4' auch sicher, daß nach dem Entfernen der Schutzhülse 4' ein freier Ringspalt um den Bolzen 4 herum gebildet ist, so daß Bewegungen des Bolzens 4 aufgrund der Elastizität der Hülse 5 nicht zu einem Ausbrechen des Putzes 1' um den Bolzen herum führen. Die Schutzhülse 4' kann sich auch nur über eine Teillänge des Bolzens 4 erstrecken.
  • Die 3 zeigt den oberen Pfosten 8 bzw. den Pfosten 8 am Auslauf einer Treppe. An diesem Pfosten 8 ist u.a. das nicht dargestellte Geländer der selbsttragenden Gebäudetreppe befestigt. Zur Verankerung des Pfostens 8 an dem oberen Treppenabsatz 9 bzw. an der dortigen Gebäudedecke dienen zwei Schraub- oder Ankerbolzen 10 und 11, die jeweils den Pfosten 8 durchdringen und von denen der obere Bolzen 10 an einem an der Gebäudedecke 9 verankerten Schwerlastanker 12 eingreift, der hinter einem über die Stirnfläche 14 vorstehenden Stirnbrett 13 von diesem verdeckt vorgesehen ist. Der untere Bolzen 11 ist in der Gebäudedecke unterhalb des Schwerlastankers 12 verankert. Auf diesem Bolzen 11 ist zwischen der der Gebäudedecke 9 zugewandten Seite des Pfostens 8 und der vertikalen Randfläche 9' der Gebäudedecke 9 ein Distanzstück 15 vorgesehen, welches den u.a. durch das Stirnbrett 13 bedingten Abstand zwischen Pfosten 8 und Stirnfläche 14 überbrückt. Das Distanzstück 15, welches in der 4 im Detail wiedergegeben ist, ist zweiteilig ausgeführt und besteht aus zwei hülsenartigen Elementen 15' und 15'' von denen bei der dargestellten Ausführungsform das Element 15' mit einem Innengewinde 16 versehen ist, in welches das Außengebinde 17 des Elementes 15'' eingreift, so daß die Länge des Distanzstückes 15 durch Verdrehen der beiden Element 15' und 15'' relativ zueinander eingestellt werden kann. Die beiden Elemente 15' und 15'' bilden eine gemeinsame, durchgehende Bohrung 18, durch die der Bolzen 11 hindurchgeführt ist.
  • Die Erfindung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen beschrieben. Es versteht sich, daß Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne daß dadurch der der Erfindung zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
  • 1
    Gebäudemauer
    2
    Treppenstufe bzw. Trittplatte
    3
    Maueranker
    4
    Bolzen
    4'
    Schutzhülse
    5
    Hülse
    6
    Mauerbohrung
    7
    Hülseninnenbohrung
    8
    Pfosten
    9
    Gebäudedecke
    10, 11
    Bolzen
    12
    Schwerlastanker
    13
    Stirnbrett
    14
    Deckenstirnfläche
    15
    Distanzstück
    15', 15''
    Element
    16
    Innengewinde
    17
    Außengewinde
    18
    Bohrung

Claims (9)

  1. Verankerung für Trittplatten (2) einer Gebäudetreppe an einer Gebäudewand (1) unter Verwendung von Mauerankern (3) mit jeweils einem bolzenartigen Ankerelement, das mit einem Ende mit einer Trittplatte (2) verbunden ist und mit dem anderen Ende in einer Innenbohrung (7) einer aus einem elastischen Material hergestellten Hülse (5) aufgenommen ist, mit der der jeweilige Maueranker (8) in einer Mauerbohrung (6) der Gebäudewand (1) verankert ist, wobei die Innenbohrung (7) der jeweiligen Hülse (5) exzentrisch zu Hülsenachse vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Hülse an ihrer Außenfläche kreiszylinderförmig ausgebildet und verdrehbar auf dem als Bolzen ausgebildeten Verankerungselement gehalten ist, und dass die Hülse mit ihrer Außenfläche direkt gegen die Innenfläche der Mauerbohrung (6) anliegt.
  2. Verankerung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bolzen (4) aus Stahl bestehen.
  3. Verankerung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülsen (5) aus Gummi oder einem gummielastischen Kunststoff bestehen.
  4. Verankerung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das andere Ende jedes Bolzens (4) im Material der zugehörigen Hülse (5) verankert ist, beispielsweise durch Einvulkanisieren.
  5. Verankerung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dass die Bolzen (4) mit einer entfernbaren Schutzhülse (4') umgeben sind.
  6. Verankerung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Befestigung eines an einem oberen Treppenauslauf vorgesehenen Pfostens (8) zumindest zwei in Richtung der Pfostenhöhe gegeneinander versetzte Bolzen (10, 11) vorgesehen sind, die jeweils an einer Gebäudedecke (9) verankert sind, wobei auf den unteren Bolzen zwischen den Pfosten und einer Deckenfläche (14) ein den Bolzen (11) umschließendes Distanzstück (15) vorgesehen ist, und daß das Distanzstück (15) zweiteilig aus zwei in Achsrichtung des unteren Bolzens (11) relativ zueinander verstellbaren Teilen (15', 15'') besteht.
  7. Verankerung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Teile jeweils hülsenartig ausgebildet sind.
  8. Verankerung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Teile durch ineinandergreifende Gewinde (16, 17) relativ zueinander verstellbar sind.
  9. Verankerung nach einem der Ansprüche 6–8, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Teile (15', 15'') des Distanzstückes (15) aus Metall bestehen.
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DE7827042U1 (de) * 1978-09-12 1978-12-21 Georg Jaeger & Sohn Kg, 6310 Gruenberg Innentreppe, insbesondere fuer reihenhaeuser
DE3220918A1 (de) * 1982-06-03 1983-12-08 Treppenmeister Partnergemeinschaft Holztreppenhersteller GmbH, 7031 Jettingen Gewendelte treppe
DE19652898A1 (de) * 1996-12-19 1998-06-25 Neucon Masch Bausystem Ankerhülse

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