DE19930549C1 - Rohrverbindung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Rohrverbindung bestehend, aus einem Preßfittingelement, das mindestens einen im Querschnitt wulstartig ausgebildeten, einen Dichtring aufnehmenden Bereich und einen daran anschließenden, der Einschubseite abgewandten, zylindrisch ausgebildeten Bereich aufweist, der einen Anschlag bildend in einen daran anschließenden zylindrisch ausgebildeten Abschnitt übergeht und einem Leitungsrohr, dessen glattendiger Endbereich nach dem Einschub in das Preßfittingelement am inneren Anschlag des Preßfittingelementes zur Anlage kommt und mittels eines das Preßfittingelement umfassenden, mindestens zwei Preßbacken aufweisenden Preßwerkzeuges nach dem Ansetzen und Schließen eine unlösbare, dichte Rohrverbindung gebildet wird. Hierbei ist der Endbereich des wulstartig ausgebildeten Bereiches (2) als ein im Längsquerschnitt gesehen unterschielich ausgebildet.
Description
Die Erfindung betrifft eine Rohrverbindung bestehend aus einem Preßfittingelement
und einem darin einschiebbaren Leitungsrohr gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruches 1.
Das Preßfitting-System für die Hausinstallation aus C-Stahl (Kohlenstoffstahl) oder
hochlegiertem Stahl ist bekannt (siehe Prospekt der Mannesmann Pressfitting GmbH,
Mannesmann Pressfitting-System/Sanitär, Ausgabe 8/94). Dieses System besteht im
wesentlichen aus einem plastisch verformbaren Preßfittingelement, das je nach
Anwendungszweck als Bogen oder T-Stück oder Muffe oder Übergangsstück
ausgebildet ist. Das Preßfittingelement weist mindestens einen im Querschnitt
wulstartig ausgebildeten, einen Dichtring aufnehmenden Bereich auf, an den sich ein in
Längsrichtung sich erstreckender, zylindrisch ausgebildeter Bereich anschließt. Am
Ende der Erstreckung dieses zylindrischen Bereiches ist eine radial nach innen sich
erstreckende sickenförmige Vertiefung angepreßt, die als Anschlag für das
einschiebbare glattendige Leitungsrohr dient. Mittels eines mindestens zwei
Preßbacken aufweisenden Preßwerkzeuges wird das wulstartig ausgebildete Ende
plastisch und der eingeschlossene Dichtring elastisch verformt. Zusätzlich wird mit
dem gleichen Preßvorgang im zylindrischen Bereich des Preßfittingelementes in
unmittelbarer Nähe des wulstartigen Endes eine sickenförmige Vertiefung angepreßt,
die auch das darunterliegende eingeschobene Leitungsrohr miterfaßt. Der elastisch
verformte Dichtring übernimmt bei diesem Verbindungssystem die Dichtfunktion,
während die angepreßte sickenförmige Vertiefung die durch den Innendruck
entstehenden Längskräfte sowie einen Teil der Momente aufnimmt.
Die Querschnittskontur des Preßfittingelementes einschließlich des darin eingelegten
Dichtringes und die der Preßbecken sind bei diesem System so aufeinander
abgestimmt, daß unter Berücksichtigung des Fließverhaltens des verwendeten
Werkstoffes bzw. Legierung und der Toleranzen von Rohr, Preßfittingelement sowie
Dichtring reproduzierbar eine qualitativ einwandfreie Verpressung erfolgt.
In der DE 38 34 353 C1 ist ein Preßfitting zur Herstellung einer unlösbaren, dichten
Verbindung von Rohren offenbart, die auch für den Anwendungsbereich von
Leitungsrohren mit einem Außendurchmesser von mehr als 54 mm und einem
Innendruck größer als 16 bar geeignet ist. Er zeichnet sich dadurch aus, daß der an
den hakenförmig gekrümmten Abschnitt sich anschließende schräg verlaufende
Abschnitt eine Neigung im Bereich zwischen 37 bis 43 Grad, vorzugsweise 40 Grad
aufweist. Bei den kleineren Abmessungen beträgt dagegen die Neigung nur maximal
34 Grad. Der Durchmesser der Öffnung des stirnseitigen Abschnittes ist bei den
kleineren Abmessungen, d. h. < 54 mm mindestens 1,2 mm und bei den großen
Abmessungen, d. h. größer 54 mm mindestens 1,5 mm größer als der
Innendurchmesser des zylindrischen Teils des Preßfittingelementes.
Eine andere Querschnittskontur des Preßfittingelementes ist aus der EP 0 870 964 A1
bekannt. Bei diesem Vorschlag entspricht der wulstförmig ausgebildete Bereich im
Querschnitt gesehen einer Dachform. Der innenliegende Winkel der symmetrischen
Dachform liegt im Bereich von 55 bis 65 Grad, vorzugsweise bei 60 Grad. Der
Durchmesser der stirnseitigen Öffnung des Preßfittingelementes ist im Bereich von 0,7
bis 0,8 mm größer als der Innendurchmesser des zylindrisch ausgebildeten Bereiches.
Beide bekannten Querschnittskonturen sind nicht für alle Werkstoffe bzw. Legierungen
geeignet, da das Fließverhalten unterschiedlich ist. Insbesondere aus Rotguß
hergestellte Preßfittingelemente bereiten Probleme bei der Verpressung. Dies ist vor
dem Hintergrund zu sehen, daß seit Einführung des Preßverfahrens vor mehr als 25
Jahren inzwischen mehr als 150.000 Preßbacken im Markt vorhanden sind. Der
Anbieter solcher Verpreßsysteme muß das möglicherweise unterschiedliche
Fließverhalten der neu in das System aufzunehmenden Werkstoffe bzw. Legierungen
beachten. Eine Möglichkeit zur Lösung des Problems ist, die Kontur der Preßbacke
diesem anderen Fließverhalten anzupassen. Dies würde aber bedeuten, daß der
Anwender solcher Verpreßsysteme zwei Werkzeugsätze für jede Nennabmessung
vorhalten muß, mit dem Nachteil der Kosten für die Anschaffung, der
Verwechslungsgefahr und des Platzbedarfes. Außerdem hätten möglicherweise auch
eine andere Abmessung aufweisende Dichtringe verwendet werden müssen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Aufgabe, eine Rohrverbindung mit einem
Preßfittingelement anzugeben, das insbesondere bei aus Rotguß hergestellten
Preßfittingelementen unter Beibehaltung der sich bewährten Querschnittskontur der im
Markt sich befindenden Backen des Preßwerkzeuges für die verschiedenen genormten
Nennabmessungen zusammen mit dem darin eingeschobenen Leitungsrohr qualitativ
einwandfrei verpreßbar ist. Eine weitere Aufgabe besteht darin, auch den zu einer
Nennabmessung zugehörigen Dichtring unverändert zu verwenden.
Diese Aufgabe wird ausgehend vom Oberbegriff in Verbindung mit den
kennzeichnenden Merkmalen der Patentansprüche 1, 9 und 13 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen sind jeweils Gegenstand von Unteransprüchen.
Nach der Lehre des Patentes wird für verschiedene Nennabmessungen eine vom
bekannten Stand der Technik abweichende Querschnittskontur für das
Preßfittingelement vorgeschlagen. Diese berücksichtigt die von der Norm für Rotguß
vorgeschriebene dickere Wand im zylindrisch ausgebildeten Bereich bei Verwendung
des für die jeweilige Nennabmessung üblichen Dichtringes. Für den größten Teil der in
der Hausinstallation üblichen Nennabmessungen von 12, 15, 22, 28, 35 und 54 mm
betrifft dies zum einen den Durchmesser der Öffnung des stirnseitigen geraden
Abschnittes und die Winkel der Übergänge vom zylindrisch ausgebildeten Bereich zum
wulstförmig ausgebildeten Bereich. Der Öffnungsdurchmesser soll mindestens 0,4 mm,
jedoch höchstens 1,2 mm betragen. Unterschiedlich sind auch die Winkel des
Überganges zwischen dem zylindrisch ausgebildeten Bereich zum wulstförmig
ausgebildeten Bereich, die steiler sind als bisher üblich. Vorzugsweise liegt der Winkel
der Schräge außenseitig im Bereich 40-46 Grad und innenseitig von 47 bis 68 Grad.
Dies hat den Vorteil, daß die konturenmäßig festgelegte Preßbacke tiefer ansetzt und
somit die plastische Umformung erleichtert wird.
Für die Nennabmessung von vorzugsweise 18 mm wird eine andere Kontur
vorgeschlagen. Der wulstförmig ausgebildete Bereich ist halbkreisförmig und der
Durchmesser der Öffnung des stirnseitig geraden Abschnittes ist mindestens 0,3 mm,
jedoch höchstens 0,6 mm größer als der Innendurchmesser des zylindrisch
ausgebildeten Bereiches. Damit der Dichtring ausreichend Platz hat, ist im
innenseitigen Übergang eine Abschrägung von vorzugsweise 45 Grad vorgesehen.
Bei der nicht so häufig benutzten Nennabmessung von vorzugsweise 42 mm ist der
Durchmesser der Öffnung des stirnseitig geraden Abschnittes mindestens 0,8 mm,
jedoch höchstens 1,2 mm größer als der Innendurchmesser des zylindrisch
ausgebildeten Bereiches. Die Winkel des Überganges zwischen dem zylindrisch
ausgebildeten Bereich zum wulstförmig ausgebildeten Bereich liegen außenseitig
vorzugsweise bei 42 Grad und innenseitig bei 47 Grad.
Die vorgeschlagenen Konturen für das Preßfittingelement sind besonders geeignet für
aus Rotguß hergestellte Preßfittingelemente. Bevorzugt werden die Güten mit der
Bezeichnung CuSn2ZnPb und CuSn5ZnPb eingesetzt.
Auch für andere schwierig umzuformenden Werkstoffe können die vorgeschlagenen
Querschnittskonturen von Vorteil sein. Dazu zählen auch Stahlguß und insbesondere
hochlegierter Stahlguß der Güten mit der Werkstoff-Nr. 1.4401 und 1.4571.
In der Zeichnung wird anhand dreier Ausführungsbeispiele die erfindungsgemäß
vorgeschlagene Querschnittskontur des Preßfittingelementes 1 näher erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 im Längsquerschnitt eine erste Ausführungsform eines
erfindungsgemäß ausgebildeten Preßfittingelementes
Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel
Fig. 3 ein drittes Ausführungsbeispiel
In Fig. 1 ist in einem Längsschnitt ein erstes Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäß ausgebildeten Preßfittingelementes 1 dargestellt. Die wesentlichen
Elemente sind der wulstförmig ausgebildete Bereich 2, in den ein hier nicht
dargestellter Dichtring einlegbar ist. Daran schließt sich ein zylindrisch ausgebildeter
Bereich 3 an. Am Ende der Erstreckung des zylindrisch ausgebildeten Bereiches 3 ist
eine sickenförmige Vertiefung 4 angeordnet, die den Anschlag für das einschiebbare,
hier nicht dargestellte Leitungsrohr bildet. Die sickenförmige Vertiefung 4 geht dann
über in einen weiteren zylindrisch ausgebildeten Abschnitt 5.
Charakteristisch für diese Ausführungsform ist zum einen die Öffnung 6 des stirnseitig
geraden Abschnittes 9 des wulstförmig ausgebildeten Bereiches 2, deren
Durchmesser 7 mindestens 0,4 mm, jedoch höchstens 1,2 mm größer ist als der
Innendurchmesser 8 des zylindrisch ausgebildeten Bereiches 3. Charakteristisch ist
weiterhin, daß die Nenn-Wanddicke 10 des stirnseitig geraden Abschnittes 9
mindestens 1 mm geringer ist als die Nenn-Wanddicke 11 des zylindrisch
ausgebildeten Bereiches 3. Der Unterschied kann auch 1,5 mm betragen. Von
Bedeutung ist auch der Übergang vom zylindrisch ausgebildeten Bereich 3 zum
wulstförmig ausgebildeten Bereich 2. Dieser Übergang ist als Schräge ausgebildet,
wobei die außenseitige Schräge 12 einen Winkel α1 gegen die Horizontale 13 im
Bereich von 37 bis 70 Grad, vorzugsweise von 40-46 Grad, einschließt. Die
innenseitige Schräge 14 schließt dagegen einen Winkel α2 im Bereich von 44-83
Grad, vorzugsweise von 47-68 Grad ein. Die hier dargestellte Ausführungsform ist
bevorzugt für die Nennabmessung 12, 15, 22, 28, 35 und 54 mm verwendbar.
Fig. 2 zeigt im gleichen Längsquerschnitt eine zweite Ausführungsform, wobei für
gleiche Teile gleiche Bezugszeichen verwendet worden sind. Das hier dargestellte
Preßfittingelement 15 weist ebenfalls einen wulstförmig ausgebildeten Bereich 2, einen
zylindrisch ausgebildeten Bereich 3, eine sickenförmige Vertiefung 5 und einen
weiteren zylindrisch ausgebildeten Abschnitt 5 auf. Im Unterschied zur
Ausführungsform gemäß Fig. 1 ist der wulstförmig ausgebildete Bereich ein
Halbkreis, dessen Nenn-Wanddicke ebenfalls 1 mm geringer ist als die Nenn-
Wanddicke 11 des zylindrisch ausgebildeten Bereiches 3. Der Durchmesser 7 der
Öffnung 6 des stirnseitig geraden Abschnittes 9 ist mindestens 0,3 mm, jedoch
höchstens 0,6 mm größer als der Innendurchmesser 8 des zylindrisch ausgebildeten
Bereiches 3. Im Übergang zwischen zylindrisch ausgebildetem Bereich 3 und
wulstförmig ausgebildetem Bereich 2 ist innenseitig eine Abschrägung 16 vorgesehen,
deren Winkel vorzugsweise 45 Grad beträgt.
Fig. 3 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel. Das in dieser Figur dargestellte Preßfit
tingelement 17 ist dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser 7 der Öffnung 6 des
stirnseitig geraden Abschnittes 9 mindestens 0,8 mm, jedoch höchstens 1,2 mm
größer ist als der Innendurchmesser 8 des zylindrisch ausgebildeten Bereiches 3. Die
Nenn-Wanddicke 10 des stirnseitigen geraden Abschnittes 9 ist gleich der Nenn-
Wanddicke 11 des zylindrisch ausgebildeten Bereiches 3. Der Übergang zwischen
dem zylindrischen Bereich 3 und dem wulstförmig ausgebildeten Bereich 2 weist
außen- und innenseitig eine Schräge 12,14 auf. Der Winkel α1 gegen die Horizontale
13 liegt im Bereich von 39-45, vorzugsweise bei 42 Grad. Innenseitig liegt der Winkel
α2 im Bereich zwischen 44-50, vorzugsweise bei 47 Grad.
Claims (25)
1. Rohrverbindung bestehend aus einem Preßfittingelement, das mindestens
einen im Querschnitt wulstartig ausgebildeten, einen Dichtring aufnehmenden
Bereich und einen daran anschließenden, der Einschubseite abgewandten,
zylindrisch ausgebildeten Bereich aufweist, der einen Anschlag bildend in einen
daran anschließenden zylindrisch ausgebildeten Abschnitt übergeht und einem
Leitungsrohr, dessen glattendiger Endbereich nach dem Einschub in das
Preßfittingelement am inneren Anschlag des Preßfittingelementes zur Anlage
kommt und mittels eines das Preßfittingelement umfassenden, mindestens zwei
Preßbacken aufweisenden Preßwerkzeuges nach dem Ansetzen und Schließen
eine unlösbare, dichte Rohrverbindung gebildet wird, wobei während des
Verpressens die Preßbacken sowohl auf den Ringwulst einschließlich des darin
eingelegten Dichtringes als auch auf den der Einschubseite abgewandten
zylindrisch ausgebildeten Bereich des Preßfittingelementes einwirken,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Endbereich des wulstartig ausgebildeten Bereiches (2) als ein im
Längsquerschnitt gesehen stirnseitig gerader Abschnitt (9) ausgebildet ist, der
senkrecht zur Längsachse des Preßfittingelementes (1) liegt und dessen
radiales Erstreckungsende eine kreisrunde Öffnung (6) bildet, deren
Durchmesser (7) mindestens 0,4 mm, aber höchstens 1,2 mm größer ist als der
Innendurchmesser (8) des zylindrisch ausgebildeten Bereiches (3) und die
Wanddicke (10) des geraden Abschnittes (9) höchstens gleich oder kleiner ist
als die Wanddicke (11) des zylindrisch ausgebildeten Bereiches (3) und der
Übergang vom zylindrisch ausgebildeten Bereich (3) zum wulstartig
ausgebildeten Bereich (2) außenseitig eine Schräge (12) mit einem Winkel α1
gegenüber der Horizontalen (13) von 37 Grad bis 70 Grad und innenseitig eine
Schräge (14) mit einem Winkel α2 gegenüber der Horizontalen (13) von
44 Grad bis 83 Grad aufweist.
2. Rohrverbindung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die außenseitige Schräge (12) einen Winkel α1 von 37 Grad bis 47 Grad
aufweist.
3. Rohrverbindung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die innenseitige Schräge (14) einen Winkel α2 von 44 Grad bis 71 Grad
aufweist.
4. Rohrverbindung nach Anspruch 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die außenseitige Schräge (12) einen Winkel α1 von 40 Grad bis 46 Grad
aufweist.
5. Rohrverbindung nach Anspruch 1 und 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die innenseitige Schräge (14) einen Winkel α2 von 47 Grad bis 68 Grad
aufweist.
6. Rohrverbindung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Durchmesser (7) der kreisrunden Öffnung (6) 0,6 mm größer ist als der
Innendurchmesser (8) des Preßfittingelementes (1).
7. Rohrverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Wanddicke (10) des geraden Abschnittes (9) mindestens 1 mm
geringer ist als die Wanddicke (11) des zylindrisch ausgebildeten Bereiches (3).
8. Rohrverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Preßfittingelement (1) vorzugsweise für eine der Nennabmessungen
12, 15, 22, 28, 35 und 54 mm ausgelegt ist.
9. Rohrverbindung, bestehend aus einem Preßfittingelement, das mindestens
einen im Querschnitt wulstartig ausgebildeten, einen Dichtring aufnehmenden
Bereich und einen daran anschließenden, der Einschubseite abgewandten,
zylindrisch ausgebildeten Bereich aufweist, der einen Anschlag bildend in einen
daran anschließenden zylindrisch ausgebildeten Abschnitt übergeht und einem
Leitungsrohr, dessen glattendiger Endbereich nach dem Einschub in das
Preßfittingelement am inneren Anschlag des Preßfittingelementes zur Anlage
kommt und mittels eines das Preßfittingelement umfassenden, mindestens zwei
Preßbacken aufweisenden Preßwerkzeuges nach dem Ansetzen und Schließen
eine unlösbare, dichte Rohrverbindung gebildet wird, wobei während des
Verpressens die Preßbacken sowohl auf den Ringwulst einschließlich des darin
eingelegten Dichtringes als auch auf den der Einschubseite abgewandten
zylindrisch ausgebildeten Bereich des Preßfittingelementes einwirken,
dadurch gekennzeichnet,
daß der wulstartig ausgebildete Bereich (2) im Längsquerschnitt gesehen
halbkreisförmig ist, dessen der Einschubseite zugewandte Endbereich als ein
im Längsquerschnitt gesehen stirnseitig gerader Abschnitt (9) ausgebildet ist,
der senkrecht zur Längsachse des Preßfittingelementes (15) liegt und dessen
radiales Erstreckungsende eine kreisrunde Öffnung (6) bildet, deren
Durchmesser (7) mindestens 0,3 mm, aber höchstens 0,6 mm größer ist als der
Innendurchmesser (8) des zylindrisch ausgebildeten Bereiches (3) und die
Wanddicke (10) des wulstartig ausgebildeten Bereiches (2) höchstens gleich
oder kleiner ist als die Wanddicke (11) des zylindrisch ausgebildeten Bereiches
(3) und der innenseitig liegende Übergang vom zylindrisch ausgebildeten
Bereich (3) zum wulstartig ausgebildeten Bereich (2) mit einer Abschrägung
(16) versehen ist.
10. Rohrverbindung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abschrägung (16) einen Winkel von 45 Grad aufweist.
11. Rohrverbindung nach den Ansprüchen 9 und 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Wanddicke (10) des wulstartig ausgebildeten Bereiches (2) 1 mm
geringer ist als die Wanddicke (11) des zylindrisch ausgebildeten Bereiches (3).
12. Rohrverbindung nach einem der Ansprüche 9-11,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Preßfittingelement (15) vorzugsweise für die Nennabmessung 18 mm
ausgelegt ist.
13. Rohrverbindung, bestehend aus einem Preßfittingelement, das mindestens
einen im Querschnitt wulstartig ausgebildeten, einen Dichtring aufnehmenden
Bereich und einen daran anschließenden, der Einschubseite abgewandten,
zylindrisch ausgebildeten Bereich aufweist, der einen Anschlag bildend in einen
daran anschließenden zylindrisch ausgebildeten Abschnitt übergeht und einem
Leitungsrohr, dessen glattendiger Endbereich nach dem Einschub in das
Preßfittingelement am inneren Anschlag des Preßfittingelementes zur Anlage
kommt und mittels eines das Preßfittingelement umfassenden, mindestens zwei
Preßbacken aufweisenden Preßwerkzeuges nach dem Ansetzen und
Schließen eine unlösbare, dichte Rohrverbindung gebildet wird, wobei während
des Verpressens die Preßbacken sowohl auf den Ringwulst einschließlich des
darin eingelegten Dichtringes als auch auf den der Einschubseite abgewandten
zylindrisch ausgebildeten Bereich des Preßfittingelementes einwirken,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Endbereich des wulstartig ausgebildeten Bereiches (2) als ein im
Längsquerschnitt gesehen stirnseitig gerader Abschnitt (9) ausgebildet ist, der
senkrecht zur Längsachse des Preßfittingelementes (17) liegt und dessen
radiales Erstreckungsende eine kreisrunde Öffnung (6) bildet, deren
Durchmesser (7) mindestens 0,8 mm, aber höchstens 1,2 mm größer ist als der
Innendurchmesser (8) des zylindrisch ausgebildeten Bereiches (3) und die
Wanddicke (10) des geraden Abschnittes (9) höchstens gleich oder kleiner ist
als die Wanddicke (11) des zylindrisch ausgebildeten Bereiches (3) und der
Übergang vom zylindrisch ausgebildeten Bereich (3) zum wulstartig
ausgebildeten Bereich (2) außenseitig eine Schräge (12) mit einem Winkel α1
gegenüber der Horizontalen (13) von 39 Grad bis 45 Grad und innenseitig eine
Schräge (14) mit einem Winkel α2 gegenüber der Horizontalen (13) von 44
Grad bis 50 Grad aufweist.
14. Rohrverbindung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die außenseitige Schräge (12) einen Winkel α1 von 42 Grad aufweist.
15. Rohrverbindung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die innenseitige Schräge (14) einen Winkel α2 von 47 Grad aufweist.
16. Rohrverbindung nach einem der Ansprüche 13-15,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Preßfittingelement (17) vorzugsweise für die Nennabmessung 42 mm
ausgelegt ist.
17. Rohrverbindung nach einem der Ansprüche 1-16,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Preßfittingelement (1, 15, 17) aus einer Rotgußlegierung besteht.
18. Rohrverbindung nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Rotguß mit der Bezeichnung CuSn2ZnPb mit der Werkstoffnummer
2.1098.01 verwendet wird.
19. Rohrverbindung nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Rotguß mit der Bezeichnung CuSn5ZnPb mit der Werkstoffnummer
2.1096.01 verwendet wird.
20. Rohrverbindung nach einem der Ansprüche 1-16,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Preßfittingelement (1, 15, 17) aus Stahlguß ist.
21. Rohrverbindung nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Metallguß ein unlegierter bis niedriglegierter Stahlguß ist.
22. Rohrverbindung nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Metallguß ein Gußeisen mit Kugelgraphit ist.
23. Rohrverbindung nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Metallguß ein nichtrostender Stahlguß ist.
24. Rohrverbindung nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein nichtrostender Stahlguß mit der Bezeichnung X6CrNiMoTi 17-12-2 mit
der Werkstoff-Nr. 1.4571 verwendet wird.
25. Rohrverbindung nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein nichtrostender Stahlguß mit der Bezeichnung XSCrNiMo 17-12-2 mit der
Werkstoff-Nr. 1.4401 verwendet wird.
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DE1999130549 DE19930549C1 (de) | 1999-06-29 | 1999-06-29 | Rohrverbindung |
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