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DE19930549C1 - Rohrverbindung - Google Patents

Rohrverbindung

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DE19930549C1
DE19930549C1 DE1999130549 DE19930549A DE19930549C1 DE 19930549 C1 DE19930549 C1 DE 19930549C1 DE 1999130549 DE1999130549 DE 1999130549 DE 19930549 A DE19930549 A DE 19930549A DE 19930549 C1 DE19930549 C1 DE 19930549C1
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16L13/00Non-disconnectible pipe-joints, e.g. soldered, adhesive or caulked joints
    • F16L13/14Non-disconnectible pipe-joints, e.g. soldered, adhesive or caulked joints made by plastically deforming the material of the pipe, e.g. by flanging, rolling
    • F16L13/141Non-disconnectible pipe-joints, e.g. soldered, adhesive or caulked joints made by plastically deforming the material of the pipe, e.g. by flanging, rolling by crimping or rolling from the outside
    • F16L13/142Non-disconnectible pipe-joints, e.g. soldered, adhesive or caulked joints made by plastically deforming the material of the pipe, e.g. by flanging, rolling by crimping or rolling from the outside with a sealing element inserted into the female part before crimping or rolling

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  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Rohrverbindung bestehend, aus einem Preßfittingelement, das mindestens einen im Querschnitt wulstartig ausgebildeten, einen Dichtring aufnehmenden Bereich und einen daran anschließenden, der Einschubseite abgewandten, zylindrisch ausgebildeten Bereich aufweist, der einen Anschlag bildend in einen daran anschließenden zylindrisch ausgebildeten Abschnitt übergeht und einem Leitungsrohr, dessen glattendiger Endbereich nach dem Einschub in das Preßfittingelement am inneren Anschlag des Preßfittingelementes zur Anlage kommt und mittels eines das Preßfittingelement umfassenden, mindestens zwei Preßbacken aufweisenden Preßwerkzeuges nach dem Ansetzen und Schließen eine unlösbare, dichte Rohrverbindung gebildet wird. Hierbei ist der Endbereich des wulstartig ausgebildeten Bereiches (2) als ein im Längsquerschnitt gesehen unterschielich ausgebildet.

Description

Die Erfindung betrifft eine Rohrverbindung bestehend aus einem Preßfittingelement und einem darin einschiebbaren Leitungsrohr gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Das Preßfitting-System für die Hausinstallation aus C-Stahl (Kohlenstoffstahl) oder hochlegiertem Stahl ist bekannt (siehe Prospekt der Mannesmann Pressfitting GmbH, Mannesmann Pressfitting-System/Sanitär, Ausgabe 8/94). Dieses System besteht im wesentlichen aus einem plastisch verformbaren Preßfittingelement, das je nach Anwendungszweck als Bogen oder T-Stück oder Muffe oder Übergangsstück ausgebildet ist. Das Preßfittingelement weist mindestens einen im Querschnitt wulstartig ausgebildeten, einen Dichtring aufnehmenden Bereich auf, an den sich ein in Längsrichtung sich erstreckender, zylindrisch ausgebildeter Bereich anschließt. Am Ende der Erstreckung dieses zylindrischen Bereiches ist eine radial nach innen sich erstreckende sickenförmige Vertiefung angepreßt, die als Anschlag für das einschiebbare glattendige Leitungsrohr dient. Mittels eines mindestens zwei Preßbacken aufweisenden Preßwerkzeuges wird das wulstartig ausgebildete Ende plastisch und der eingeschlossene Dichtring elastisch verformt. Zusätzlich wird mit dem gleichen Preßvorgang im zylindrischen Bereich des Preßfittingelementes in unmittelbarer Nähe des wulstartigen Endes eine sickenförmige Vertiefung angepreßt, die auch das darunterliegende eingeschobene Leitungsrohr miterfaßt. Der elastisch verformte Dichtring übernimmt bei diesem Verbindungssystem die Dichtfunktion, während die angepreßte sickenförmige Vertiefung die durch den Innendruck entstehenden Längskräfte sowie einen Teil der Momente aufnimmt.
Die Querschnittskontur des Preßfittingelementes einschließlich des darin eingelegten Dichtringes und die der Preßbecken sind bei diesem System so aufeinander abgestimmt, daß unter Berücksichtigung des Fließverhaltens des verwendeten Werkstoffes bzw. Legierung und der Toleranzen von Rohr, Preßfittingelement sowie Dichtring reproduzierbar eine qualitativ einwandfreie Verpressung erfolgt.
In der DE 38 34 353 C1 ist ein Preßfitting zur Herstellung einer unlösbaren, dichten Verbindung von Rohren offenbart, die auch für den Anwendungsbereich von Leitungsrohren mit einem Außendurchmesser von mehr als 54 mm und einem Innendruck größer als 16 bar geeignet ist. Er zeichnet sich dadurch aus, daß der an den hakenförmig gekrümmten Abschnitt sich anschließende schräg verlaufende Abschnitt eine Neigung im Bereich zwischen 37 bis 43 Grad, vorzugsweise 40 Grad aufweist. Bei den kleineren Abmessungen beträgt dagegen die Neigung nur maximal 34 Grad. Der Durchmesser der Öffnung des stirnseitigen Abschnittes ist bei den kleineren Abmessungen, d. h. < 54 mm mindestens 1,2 mm und bei den großen Abmessungen, d. h. größer 54 mm mindestens 1,5 mm größer als der Innendurchmesser des zylindrischen Teils des Preßfittingelementes.
Eine andere Querschnittskontur des Preßfittingelementes ist aus der EP 0 870 964 A1 bekannt. Bei diesem Vorschlag entspricht der wulstförmig ausgebildete Bereich im Querschnitt gesehen einer Dachform. Der innenliegende Winkel der symmetrischen Dachform liegt im Bereich von 55 bis 65 Grad, vorzugsweise bei 60 Grad. Der Durchmesser der stirnseitigen Öffnung des Preßfittingelementes ist im Bereich von 0,7 bis 0,8 mm größer als der Innendurchmesser des zylindrisch ausgebildeten Bereiches.
Beide bekannten Querschnittskonturen sind nicht für alle Werkstoffe bzw. Legierungen geeignet, da das Fließverhalten unterschiedlich ist. Insbesondere aus Rotguß hergestellte Preßfittingelemente bereiten Probleme bei der Verpressung. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, daß seit Einführung des Preßverfahrens vor mehr als 25 Jahren inzwischen mehr als 150.000 Preßbacken im Markt vorhanden sind. Der Anbieter solcher Verpreßsysteme muß das möglicherweise unterschiedliche Fließverhalten der neu in das System aufzunehmenden Werkstoffe bzw. Legierungen beachten. Eine Möglichkeit zur Lösung des Problems ist, die Kontur der Preßbacke diesem anderen Fließverhalten anzupassen. Dies würde aber bedeuten, daß der Anwender solcher Verpreßsysteme zwei Werkzeugsätze für jede Nennabmessung vorhalten muß, mit dem Nachteil der Kosten für die Anschaffung, der Verwechslungsgefahr und des Platzbedarfes. Außerdem hätten möglicherweise auch eine andere Abmessung aufweisende Dichtringe verwendet werden müssen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Aufgabe, eine Rohrverbindung mit einem Preßfittingelement anzugeben, das insbesondere bei aus Rotguß hergestellten Preßfittingelementen unter Beibehaltung der sich bewährten Querschnittskontur der im Markt sich befindenden Backen des Preßwerkzeuges für die verschiedenen genormten Nennabmessungen zusammen mit dem darin eingeschobenen Leitungsrohr qualitativ einwandfrei verpreßbar ist. Eine weitere Aufgabe besteht darin, auch den zu einer Nennabmessung zugehörigen Dichtring unverändert zu verwenden.
Diese Aufgabe wird ausgehend vom Oberbegriff in Verbindung mit den kennzeichnenden Merkmalen der Patentansprüche 1, 9 und 13 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind jeweils Gegenstand von Unteransprüchen.
Nach der Lehre des Patentes wird für verschiedene Nennabmessungen eine vom bekannten Stand der Technik abweichende Querschnittskontur für das Preßfittingelement vorgeschlagen. Diese berücksichtigt die von der Norm für Rotguß vorgeschriebene dickere Wand im zylindrisch ausgebildeten Bereich bei Verwendung des für die jeweilige Nennabmessung üblichen Dichtringes. Für den größten Teil der in der Hausinstallation üblichen Nennabmessungen von 12, 15, 22, 28, 35 und 54 mm betrifft dies zum einen den Durchmesser der Öffnung des stirnseitigen geraden Abschnittes und die Winkel der Übergänge vom zylindrisch ausgebildeten Bereich zum wulstförmig ausgebildeten Bereich. Der Öffnungsdurchmesser soll mindestens 0,4 mm, jedoch höchstens 1,2 mm betragen. Unterschiedlich sind auch die Winkel des Überganges zwischen dem zylindrisch ausgebildeten Bereich zum wulstförmig ausgebildeten Bereich, die steiler sind als bisher üblich. Vorzugsweise liegt der Winkel der Schräge außenseitig im Bereich 40-46 Grad und innenseitig von 47 bis 68 Grad. Dies hat den Vorteil, daß die konturenmäßig festgelegte Preßbacke tiefer ansetzt und somit die plastische Umformung erleichtert wird.
Für die Nennabmessung von vorzugsweise 18 mm wird eine andere Kontur vorgeschlagen. Der wulstförmig ausgebildete Bereich ist halbkreisförmig und der Durchmesser der Öffnung des stirnseitig geraden Abschnittes ist mindestens 0,3 mm, jedoch höchstens 0,6 mm größer als der Innendurchmesser des zylindrisch ausgebildeten Bereiches. Damit der Dichtring ausreichend Platz hat, ist im innenseitigen Übergang eine Abschrägung von vorzugsweise 45 Grad vorgesehen.
Bei der nicht so häufig benutzten Nennabmessung von vorzugsweise 42 mm ist der Durchmesser der Öffnung des stirnseitig geraden Abschnittes mindestens 0,8 mm, jedoch höchstens 1,2 mm größer als der Innendurchmesser des zylindrisch ausgebildeten Bereiches. Die Winkel des Überganges zwischen dem zylindrisch ausgebildeten Bereich zum wulstförmig ausgebildeten Bereich liegen außenseitig vorzugsweise bei 42 Grad und innenseitig bei 47 Grad.
Die vorgeschlagenen Konturen für das Preßfittingelement sind besonders geeignet für aus Rotguß hergestellte Preßfittingelemente. Bevorzugt werden die Güten mit der Bezeichnung CuSn2ZnPb und CuSn5ZnPb eingesetzt.
Auch für andere schwierig umzuformenden Werkstoffe können die vorgeschlagenen Querschnittskonturen von Vorteil sein. Dazu zählen auch Stahlguß und insbesondere hochlegierter Stahlguß der Güten mit der Werkstoff-Nr. 1.4401 und 1.4571.
In der Zeichnung wird anhand dreier Ausführungsbeispiele die erfindungsgemäß vorgeschlagene Querschnittskontur des Preßfittingelementes 1 näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 im Längsquerschnitt eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgebildeten Preßfittingelementes
Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel
Fig. 3 ein drittes Ausführungsbeispiel
In Fig. 1 ist in einem Längsschnitt ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäß ausgebildeten Preßfittingelementes 1 dargestellt. Die wesentlichen Elemente sind der wulstförmig ausgebildete Bereich 2, in den ein hier nicht dargestellter Dichtring einlegbar ist. Daran schließt sich ein zylindrisch ausgebildeter Bereich 3 an. Am Ende der Erstreckung des zylindrisch ausgebildeten Bereiches 3 ist eine sickenförmige Vertiefung 4 angeordnet, die den Anschlag für das einschiebbare, hier nicht dargestellte Leitungsrohr bildet. Die sickenförmige Vertiefung 4 geht dann über in einen weiteren zylindrisch ausgebildeten Abschnitt 5.
Charakteristisch für diese Ausführungsform ist zum einen die Öffnung 6 des stirnseitig geraden Abschnittes 9 des wulstförmig ausgebildeten Bereiches 2, deren Durchmesser 7 mindestens 0,4 mm, jedoch höchstens 1,2 mm größer ist als der Innendurchmesser 8 des zylindrisch ausgebildeten Bereiches 3. Charakteristisch ist weiterhin, daß die Nenn-Wanddicke 10 des stirnseitig geraden Abschnittes 9 mindestens 1 mm geringer ist als die Nenn-Wanddicke 11 des zylindrisch ausgebildeten Bereiches 3. Der Unterschied kann auch 1,5 mm betragen. Von Bedeutung ist auch der Übergang vom zylindrisch ausgebildeten Bereich 3 zum wulstförmig ausgebildeten Bereich 2. Dieser Übergang ist als Schräge ausgebildet, wobei die außenseitige Schräge 12 einen Winkel α1 gegen die Horizontale 13 im Bereich von 37 bis 70 Grad, vorzugsweise von 40-46 Grad, einschließt. Die innenseitige Schräge 14 schließt dagegen einen Winkel α2 im Bereich von 44-83 Grad, vorzugsweise von 47-68 Grad ein. Die hier dargestellte Ausführungsform ist bevorzugt für die Nennabmessung 12, 15, 22, 28, 35 und 54 mm verwendbar.
Fig. 2 zeigt im gleichen Längsquerschnitt eine zweite Ausführungsform, wobei für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen verwendet worden sind. Das hier dargestellte Preßfittingelement 15 weist ebenfalls einen wulstförmig ausgebildeten Bereich 2, einen zylindrisch ausgebildeten Bereich 3, eine sickenförmige Vertiefung 5 und einen weiteren zylindrisch ausgebildeten Abschnitt 5 auf. Im Unterschied zur Ausführungsform gemäß Fig. 1 ist der wulstförmig ausgebildete Bereich ein Halbkreis, dessen Nenn-Wanddicke ebenfalls 1 mm geringer ist als die Nenn- Wanddicke 11 des zylindrisch ausgebildeten Bereiches 3. Der Durchmesser 7 der Öffnung 6 des stirnseitig geraden Abschnittes 9 ist mindestens 0,3 mm, jedoch höchstens 0,6 mm größer als der Innendurchmesser 8 des zylindrisch ausgebildeten Bereiches 3. Im Übergang zwischen zylindrisch ausgebildetem Bereich 3 und wulstförmig ausgebildetem Bereich 2 ist innenseitig eine Abschrägung 16 vorgesehen, deren Winkel vorzugsweise 45 Grad beträgt.
Fig. 3 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel. Das in dieser Figur dargestellte Preßfit­ tingelement 17 ist dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser 7 der Öffnung 6 des stirnseitig geraden Abschnittes 9 mindestens 0,8 mm, jedoch höchstens 1,2 mm größer ist als der Innendurchmesser 8 des zylindrisch ausgebildeten Bereiches 3. Die Nenn-Wanddicke 10 des stirnseitigen geraden Abschnittes 9 ist gleich der Nenn- Wanddicke 11 des zylindrisch ausgebildeten Bereiches 3. Der Übergang zwischen dem zylindrischen Bereich 3 und dem wulstförmig ausgebildeten Bereich 2 weist außen- und innenseitig eine Schräge 12,14 auf. Der Winkel α1 gegen die Horizontale 13 liegt im Bereich von 39-45, vorzugsweise bei 42 Grad. Innenseitig liegt der Winkel α2 im Bereich zwischen 44-50, vorzugsweise bei 47 Grad.

Claims (25)

1. Rohrverbindung bestehend aus einem Preßfittingelement, das mindestens einen im Querschnitt wulstartig ausgebildeten, einen Dichtring aufnehmenden Bereich und einen daran anschließenden, der Einschubseite abgewandten, zylindrisch ausgebildeten Bereich aufweist, der einen Anschlag bildend in einen daran anschließenden zylindrisch ausgebildeten Abschnitt übergeht und einem Leitungsrohr, dessen glattendiger Endbereich nach dem Einschub in das Preßfittingelement am inneren Anschlag des Preßfittingelementes zur Anlage kommt und mittels eines das Preßfittingelement umfassenden, mindestens zwei Preßbacken aufweisenden Preßwerkzeuges nach dem Ansetzen und Schließen eine unlösbare, dichte Rohrverbindung gebildet wird, wobei während des Verpressens die Preßbacken sowohl auf den Ringwulst einschließlich des darin eingelegten Dichtringes als auch auf den der Einschubseite abgewandten zylindrisch ausgebildeten Bereich des Preßfittingelementes einwirken, dadurch gekennzeichnet, daß der Endbereich des wulstartig ausgebildeten Bereiches (2) als ein im Längsquerschnitt gesehen stirnseitig gerader Abschnitt (9) ausgebildet ist, der senkrecht zur Längsachse des Preßfittingelementes (1) liegt und dessen radiales Erstreckungsende eine kreisrunde Öffnung (6) bildet, deren Durchmesser (7) mindestens 0,4 mm, aber höchstens 1,2 mm größer ist als der Innendurchmesser (8) des zylindrisch ausgebildeten Bereiches (3) und die Wanddicke (10) des geraden Abschnittes (9) höchstens gleich oder kleiner ist als die Wanddicke (11) des zylindrisch ausgebildeten Bereiches (3) und der Übergang vom zylindrisch ausgebildeten Bereich (3) zum wulstartig ausgebildeten Bereich (2) außenseitig eine Schräge (12) mit einem Winkel α1 gegenüber der Horizontalen (13) von 37 Grad bis 70 Grad und innenseitig eine Schräge (14) mit einem Winkel α2 gegenüber der Horizontalen (13) von 44 Grad bis 83 Grad aufweist.
2. Rohrverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die außenseitige Schräge (12) einen Winkel α1 von 37 Grad bis 47 Grad aufweist.
3. Rohrverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die innenseitige Schräge (14) einen Winkel α2 von 44 Grad bis 71 Grad aufweist.
4. Rohrverbindung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die außenseitige Schräge (12) einen Winkel α1 von 40 Grad bis 46 Grad aufweist.
5. Rohrverbindung nach Anspruch 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß die innenseitige Schräge (14) einen Winkel α2 von 47 Grad bis 68 Grad aufweist.
6. Rohrverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser (7) der kreisrunden Öffnung (6) 0,6 mm größer ist als der Innendurchmesser (8) des Preßfittingelementes (1).
7. Rohrverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Wanddicke (10) des geraden Abschnittes (9) mindestens 1 mm geringer ist als die Wanddicke (11) des zylindrisch ausgebildeten Bereiches (3).
8. Rohrverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Preßfittingelement (1) vorzugsweise für eine der Nennabmessungen 12, 15, 22, 28, 35 und 54 mm ausgelegt ist.
9. Rohrverbindung, bestehend aus einem Preßfittingelement, das mindestens einen im Querschnitt wulstartig ausgebildeten, einen Dichtring aufnehmenden Bereich und einen daran anschließenden, der Einschubseite abgewandten, zylindrisch ausgebildeten Bereich aufweist, der einen Anschlag bildend in einen daran anschließenden zylindrisch ausgebildeten Abschnitt übergeht und einem Leitungsrohr, dessen glattendiger Endbereich nach dem Einschub in das Preßfittingelement am inneren Anschlag des Preßfittingelementes zur Anlage kommt und mittels eines das Preßfittingelement umfassenden, mindestens zwei Preßbacken aufweisenden Preßwerkzeuges nach dem Ansetzen und Schließen eine unlösbare, dichte Rohrverbindung gebildet wird, wobei während des Verpressens die Preßbacken sowohl auf den Ringwulst einschließlich des darin eingelegten Dichtringes als auch auf den der Einschubseite abgewandten zylindrisch ausgebildeten Bereich des Preßfittingelementes einwirken, dadurch gekennzeichnet, daß der wulstartig ausgebildete Bereich (2) im Längsquerschnitt gesehen halbkreisförmig ist, dessen der Einschubseite zugewandte Endbereich als ein im Längsquerschnitt gesehen stirnseitig gerader Abschnitt (9) ausgebildet ist, der senkrecht zur Längsachse des Preßfittingelementes (15) liegt und dessen radiales Erstreckungsende eine kreisrunde Öffnung (6) bildet, deren Durchmesser (7) mindestens 0,3 mm, aber höchstens 0,6 mm größer ist als der Innendurchmesser (8) des zylindrisch ausgebildeten Bereiches (3) und die Wanddicke (10) des wulstartig ausgebildeten Bereiches (2) höchstens gleich oder kleiner ist als die Wanddicke (11) des zylindrisch ausgebildeten Bereiches (3) und der innenseitig liegende Übergang vom zylindrisch ausgebildeten Bereich (3) zum wulstartig ausgebildeten Bereich (2) mit einer Abschrägung (16) versehen ist.
10. Rohrverbindung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschrägung (16) einen Winkel von 45 Grad aufweist.
11. Rohrverbindung nach den Ansprüchen 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Wanddicke (10) des wulstartig ausgebildeten Bereiches (2) 1 mm geringer ist als die Wanddicke (11) des zylindrisch ausgebildeten Bereiches (3).
12. Rohrverbindung nach einem der Ansprüche 9-11, dadurch gekennzeichnet, daß das Preßfittingelement (15) vorzugsweise für die Nennabmessung 18 mm ausgelegt ist.
13. Rohrverbindung, bestehend aus einem Preßfittingelement, das mindestens einen im Querschnitt wulstartig ausgebildeten, einen Dichtring aufnehmenden Bereich und einen daran anschließenden, der Einschubseite abgewandten, zylindrisch ausgebildeten Bereich aufweist, der einen Anschlag bildend in einen daran anschließenden zylindrisch ausgebildeten Abschnitt übergeht und einem Leitungsrohr, dessen glattendiger Endbereich nach dem Einschub in das Preßfittingelement am inneren Anschlag des Preßfittingelementes zur Anlage kommt und mittels eines das Preßfittingelement umfassenden, mindestens zwei Preßbacken aufweisenden Preßwerkzeuges nach dem Ansetzen und Schließen eine unlösbare, dichte Rohrverbindung gebildet wird, wobei während des Verpressens die Preßbacken sowohl auf den Ringwulst einschließlich des darin eingelegten Dichtringes als auch auf den der Einschubseite abgewandten zylindrisch ausgebildeten Bereich des Preßfittingelementes einwirken, dadurch gekennzeichnet, daß der Endbereich des wulstartig ausgebildeten Bereiches (2) als ein im Längsquerschnitt gesehen stirnseitig gerader Abschnitt (9) ausgebildet ist, der senkrecht zur Längsachse des Preßfittingelementes (17) liegt und dessen radiales Erstreckungsende eine kreisrunde Öffnung (6) bildet, deren Durchmesser (7) mindestens 0,8 mm, aber höchstens 1,2 mm größer ist als der Innendurchmesser (8) des zylindrisch ausgebildeten Bereiches (3) und die Wanddicke (10) des geraden Abschnittes (9) höchstens gleich oder kleiner ist als die Wanddicke (11) des zylindrisch ausgebildeten Bereiches (3) und der Übergang vom zylindrisch ausgebildeten Bereich (3) zum wulstartig ausgebildeten Bereich (2) außenseitig eine Schräge (12) mit einem Winkel α1 gegenüber der Horizontalen (13) von 39 Grad bis 45 Grad und innenseitig eine Schräge (14) mit einem Winkel α2 gegenüber der Horizontalen (13) von 44 Grad bis 50 Grad aufweist.
14. Rohrverbindung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die außenseitige Schräge (12) einen Winkel α1 von 42 Grad aufweist.
15. Rohrverbindung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die innenseitige Schräge (14) einen Winkel α2 von 47 Grad aufweist.
16. Rohrverbindung nach einem der Ansprüche 13-15, dadurch gekennzeichnet, daß das Preßfittingelement (17) vorzugsweise für die Nennabmessung 42 mm ausgelegt ist.
17. Rohrverbindung nach einem der Ansprüche 1-16, dadurch gekennzeichnet, daß das Preßfittingelement (1, 15, 17) aus einer Rotgußlegierung besteht.
18. Rohrverbindung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß ein Rotguß mit der Bezeichnung CuSn2ZnPb mit der Werkstoffnummer 2.1098.01 verwendet wird.
19. Rohrverbindung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß ein Rotguß mit der Bezeichnung CuSn5ZnPb mit der Werkstoffnummer 2.1096.01 verwendet wird.
20. Rohrverbindung nach einem der Ansprüche 1-16, dadurch gekennzeichnet, daß das Preßfittingelement (1, 15, 17) aus Stahlguß ist.
21. Rohrverbindung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Metallguß ein unlegierter bis niedriglegierter Stahlguß ist.
22. Rohrverbindung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Metallguß ein Gußeisen mit Kugelgraphit ist.
23. Rohrverbindung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Metallguß ein nichtrostender Stahlguß ist.
24. Rohrverbindung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß ein nichtrostender Stahlguß mit der Bezeichnung X6CrNiMoTi 17-12-2 mit der Werkstoff-Nr. 1.4571 verwendet wird.
25. Rohrverbindung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß ein nichtrostender Stahlguß mit der Bezeichnung XSCrNiMo 17-12-2 mit der Werkstoff-Nr. 1.4401 verwendet wird.
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