DE10029480C2 - Verfahren zur Herstellung eines metallischen Pressfittingelementes - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines metallischen PressfittingelementesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines metallischen
Pressfittingelementes.
Preßfittings für die Hausinstallation aus Kohlenstoffstahl oder hochlegiertem Stahl sind
bekannt (siehe Prospekt Mannesmann Preßfitting-System/Sanitär, Ausgabe 8/1994).
Kernstück des Preßfittingsystems ist ein aus einem Rohrabschnitt hergestellter
plastisch verformbares Preßfittingelement, der vorzugsweise als Muffe, Bogen, T-Stück
oder Reduzierstück ausgebildet ist. Nachteilig dabei ist, dass das Preßfittingelement
wegen der hohen Anforderung bezüglich der Oberfläche und der
Abmessungstoleranzen aus einem Abschnitt eines speziell hergestellten Rohres unter
Anwendung mehrerer Umformschritte gewonnen wird. Das Ausgangsrohr ist
üblicherweise ein nahtloses oder längsnahtgeschweißtes Rohr, das enge Toleranzen
und eine hohe Oberflächengüte aufweist. Das Ausgangsrohr wird in Abschnitte zerteilt
und durch Anwendung mehrerer Umformschritte, z. B. Einziehen, Bördeln, Drücken die
gewünschte, endgültige Querschnittsform erzeugt siehe auch DE 43 36 261 A1. Da das Ausgangsprodukt schon
relativ hochwertig ist, ist auch das daraus hergestellte Preßfittingelement relativ teuer.
Darüber hinaus gibt es neben den Standardtypen von Preßfittingelementen auch
solche mit Gewinde, wie z. B. Übergangsbogen oder Ansatzbogen sowie
Deckenwinkel und Übergangswinkel, bei denen das zuvor geschilderte
Herstellverfahren nicht anwendbar ist.
Zur Lösung dieses Problems ist bereits vorgeschlagen worden (DE 39 19 496 C1),
dass der den Typ des Fittings charakterisierende Bereich als ein aus einem
metallischen Werkstoff hergestellter gegossener Grundkörper ausgebildet ist, der mit
einem aus Blech hergestellten standardisierten Anschlußstück fest verbunden ist. Die
Verbindung kann wahlweise über Schweißen, Löten oder Kleben erfolgen. Nachteilig
bei diesem Verfahren ist der Aufwand für die separate Herstellung des
Anschlußstutzens, der Aufwand für die Verbindungstechnik selbst und die Kontrolle der
Verbindungsnaht.
Bei einer weiteren Lösung gemäß der EP 0 343 395 B1 wird eine
Preßverbindungsanordnung vorgeschlagen, bei der ein Anschlußstutzen einer Armatur
oder eines Fittings aus Metallguß auf ein im Bereich der Preßverbindung keine
herausgearbeiteten wesentlichen Wanddickenänderungen aufweisendes, unbewehrtes
Rohr aufgepreßt wird. Die Quetschgrenze des Anschlußstutzens ist dabei höchstens
gleich groß wie diejenige des Rohres. Die Wanddicke des Anschlußstutzens ist so
dimensioniert, dass diese der Rückbildung des Rohres aufgrund dessen Elastizität
nach der Entlastung standhält. Als Metallguß wird eine Rotgußlegierung verwendet, die
vorzugsweise annähernd 2% Sn, 8% Zn, 5% Pb, 2,2-3,0% Ni und Rest Kupfer
enthält. Rotguß ist an sich ein spröder Werkstoff, der sich ohne Rißbildung plastisch
nicht verformen läßt. Deshalb muß zum einen die Wanddicke im Preßbereich des
Anschlußstutzens dünn bemessen sein und zum anderen muß die Wanddicke aber
noch groß genug sein, damit der Anschlußstutzen der elastischen Rückfederung des
Rohres widerstehen kann. Weiterhin muß der Ni-Gehalt in der Rotgußlegierung hoch
genug sein, damit durch den erhöhten Nickelgehalt die Bruchdehnung verbessert wird.
In der DE 11 87 870 B ist ein Verfahren zur Herstellung einer Rohrverbindung
bestehend aus einer plastisch verformbaren metallischen Kupplungshülse,
vorzugsweise aus Stahl, offenbart. Bei dem bekannten Verfahren wird die
Kupplungshülse durch Formpressen erzeugt. Alternativ kann die Kupplungshülse
ausgehend von einem nicht spezifizierten Ausgangsmaterial durch Drehen erzeugt
werden. Die erzeugte Kupplungshülse ist charakterisiert durch einen hakenförmig, im
Querschnitt nahezu dachartig ausgebildeten, einen Runddichtring aufnehmenden
Bereich und einen daran anschließenden, der Einschubseite des mit der
Kupplungshülse zu verbindenden Stahlrohres abgewandten zylindrischen Bereich.
Mittels zweier Preßbacken wird nach dem Ansetzen und Schließen der Preßbacken
eine unlösbare, dichte Rohrpressverbindung gebildet, wobei während des Verpressens
die Preßbacken sowohl auf den hakenförmig ausgebildeten Bereich einschließlich des
darin eingelegten Runddichtringes, als auch auf den der Einschubseite abgewandten
zylindrisch ausgebildeten Abschnitt der Kupplungshülse einwirken. Die Einwirkung ist
charakterisiert durch eine ausschließliche Durchmesserverringerung beider
kontaktierter Bereiche. Nachteilig dabei ist, dass der eingekammerte Runddichtring bei
dieser Art der Verpressung nur geringfügig zusammengepreßt wird, so dass die
Abdichtung nur für geringe Drücke ausreichend ist. Von weiterem Nachteil ist, dass
insbesondere bei Kupplungshülsen aus Stahl beim Drehen ein Fließspan erzeugt wird,
der in dem hakenförmig ausgebildeten Bereich innenseitig eingezwängt werden kann.
Dies beeinträchtigt den Drehvorgang und kann im ungünstigsten Falle zu einer
Zerstörung des Drehwerkzeuges führen. Das erhöht die Stör- und Stillstandszeiten und
damit die Kosten für das Pressfittingelement.
In der DE 295 04 502 U1 ist ein Verfahren zur Herstellung eines verpressbaren Fittings
aus dem Werkstoff Temperguss bekannt. Diese Fittings weisen alle Merkmale der
bekannten aus Blech hergestellten Pressfittings auf. Nachteilig dabei ist, dass alle
Rohlinge einer Glühbehandlung unterzogen werden müssen, um ein gebrauchsfähiges
Gefüge zu erhalten. Anschließend müssen die Rohlinge zerspanend verarbeitet
werden, um die Gusshaut zu entfernen und Abmessungsungenauigkeiten zu
beseitigen. Für Innendrücke größer 25 bar sind Pressfittings aus Temperguss nicht
zugelassen.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Herstellung eines metallischen
Pressfittingelementes anzugeben, mit dem das Preßfittingelement unabhängig vom
verwendeten metallischen Werkstoff, insbesondere die rotationssymmetrischen
Preßfittingelemente kostengünstig und fertigungssicher hergestellt werden können und
das Pressfittingelement für Betriebsdrücke bis zu 40 bar geeignet ist.
Diese Aufgabe wird mit den
Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
sind Gegenstand von Unteransprüchen.
Lösungsgemäß wird als Ausgangsmaterial für das Preßfittingelement ein Voll- oder
Hohlstab erzeugt, der spanabhebend und spanlos bearbeitet wird, wobei der zu
verpressende Bereich des Preßfittingelementes nach Form und Wanddicke dem zu
verpressenden Bereich eines aus Blech kalt formgepreßten Preßfittingelementes
entsprechend durch spanabhebende und spanlose Bearbeitung ausgebildet wird. Die
so hergestellten Pressfittingelemente sind plastisch verformbar, um mittels eines das
Pressfittingelement zusammen mit einem darin eingeschobenen Leitungsrohr
umfassenden, zwei Pressbacken aufweisenden Presswerkzeuges nach dem Ansetzen
und Schließen der Pressbacken eine unlösbare und dichte Verbindung zwischen dem
Pressfittingelement und dem Leitungsrohr zu bilden. Während des Verpressens
können die Pressbacken sowohl auf den hakenförmig ausgebildeten Bereich
einschließlich des darin eingelegten Runddichtringes, als auch auf den der
Einschubseite abgewandten zylindrisch ausgebildeten Abschnitt des
Pressfittingelementes so einwirken, dass der Scheitelbereich des hakenförmig
ausgebildeten Bereiches überwiegend im Durchmesser verringert und die an den
Scheitelbereich angrenzenden Bereiche des hakenfömig ausgebildeten Bereiches
aufeinander zugedrückt werden. Der Voll- oder Hohlstab kann durch Stranggießen
oder Strangpressen erzeugt werden. Die spanabhebende Bearbeitung ist ein Drehen
und die nachfolgende spanlose Bearbeitung ist eine Kaltumformung, vorzugsweise ein
Pressen. Die spanlose Bearbeitung bezieht sich auf den hakenförmig ausgebildeten
Bereich, so dass dadurch die bisher aufgetretenen Probleme bei der spanabhebenden
Bearbeitung (Drehen) dieses Bereiches entfallen. Im günstigsten Falle besteht die
Bearbeitung aus nur einem spanabhebenden und einem spanlosen Verfahrensschritt.
Es können aber auch mehrere Verfahrensschritte erforderlich sein.
Die vorgeschlagene Verfahrensweise hat den Vorteil, dass die im Markt in großen
Stückzahlen vorhandenen Preßbacken unverändert verwendet werden können und die
Art der Verpressung eine Dichtheit der Rohrpressverbindung für Betriebsdrücke bis
max. 40 bar sicherstellt. Der eigentliche Vorteil ist aber darin zu sehen, dass die so
hergestellten Preßfittingelemente wesentlich kostengünstiger sind als die durch
Formpressen hergestellte. Das gilt insbesondere für Preßfittingelemente die als
Übergangsstück oder als Übergangsmuffe ausgebildet sind. Diese Teile werden
entsprechend dem bekannten Verfahren zweiteilig hergestellt und die zwei Abschnitte,
d. h. Preßfittingabschnitt und Gewindeabschnitt durch Schweißen, Löten oder Kleben
miteinander verbunden. Diese Verbindungstechnik sowie deren Nachkontrolle entfällt
bei dem neuen Verfahren.
Um das Gefüge des Ausgangsmaterials zu verbessern, ist es vorteilhaft, den
Stranggußknüppel, bzw. Stranggußblock durch ein ein- oder mehrstufiges Walz-
Schmiede- oder Ziehverfahren in einen Voll- oder Hohlstab umzuformen. Für größere
Abmessungen, d. h Nennweite ≧ 40 mm kann es vorteilhaft sein, statt eines Stabes
einen einzelnen Rohling zu erzeugen. Die äußere Kontur des Rohlings entspricht mit
einem Aufmaß versehen der späteren Fertigkontur, die dann durch eine
spanabhebende und spanlose Bearbeitung erzeugt wird. Der Rohling wird durch
Schmieden oder Gießen hergestellt, wobei bei einem durch Gießen hergestellten
Rohling der Hauptteil der spanabhebenden Bearbeitung die Entfernung der Gußhaut
ist.
Für Preßfittingelemente mit einem für ein ansetzbares Haltewerkzeug aufweisenden
Bereich, z. B. Sechskant beim Übergangsstück oder Übergangsmuffe, wird ein Voll-
oder Hohlstab erzeugt, der über die ganze Länge eine als Fertigkontur geeignete
äußere Kontur aufweist. Vorzugsweise wird unter Beachtung der erforderlichen
Toleranzen ein Sechskantstab durch Ziehen erzeugt. Der am Preßfittingelement
erforderliche Sechskantbereich braucht nur hinsichtlich der gewünschten Breite
bearbeitet zu werden, da die gewünschte äußere Kontur in diesem Bereich schon
durch das Ziehen erzeugt wurde. Der Hauptteil der spanabhebenden Bearbeitung
bezieht sich auf das Gewinde während der hakenförmig ausgebildete Bereich spanlos
erzeugt wird. Geht man für solche Teile von einem geschmiedeten oder gegossenen
Rohling aus, wird man für die Gußvariante auch den Sechskantbereich spanabhebend
bearbeiten müssen. Als Werkstoff kommen unlegierte C-Stähle, nichtrostende
hochlegierte Stähle sowie Rotguß und Messing in Betracht. Beim Rotguß hat sich
insbesondere die Legierung mit der Bezeichnung CuSn5ZnPb mit der
Werkstoffnummer 2.1096.01 als vorteilhaft herausgestellt.
Da Rotguß ein spröder und zu Rißbildung neigender Werkstoff ist, ist es vorteilhaft,
entweder vor oder nach der spanabhebenden Bearbeitung eine Wärmebehandlung
durchzuführen. Eine Wärmebehandlung kann auch für Pressfittingelemente aus Stahl
wegen der Verfestigungstendenz erforderlich sein. Beispielsweise hat es sich als
günstig herausgestellt, wenn Pressfittingelemente aus hochlegiertem Stahl hergestellt
werden, diese nach der spanlosen Bearbeitung weichzuglühen. Die Glühtemeratur liegt
bei ca. 1100°C und die Abkühlung erfolgt in reduzierender Atmosphäre, so dass keine
Nachbehandlung erforderlich ist.
Für die Herstellung von Deckenwinkeln wird vorgeschlagen, das eigentliche
Preßfittingelement so herzustellen, wie schon zuvor erläutert und die
Befestigungsplatte separat zu erzeugen und durch Schweißen oder Löten mit dem
Preßfittingelement zu verbinden. Da diese Verbindungsnaht keine die Dichtheit
gewährleistende Naht ist, braucht sie auch nicht - außer bei der üblichen
Fertigungskontrolle - gesondert geprüft zu werden.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung von einem in einer Zeichnung dargestellten
Herstellbeispiel. Es zeigen:
Fig. 1 in einer Längsansicht einen Vollstab mit Sechskantprofil als
Ausgangsmaterial,
Fig. 2 in einer Ansicht und in einem Schnitt ein Übergangsstück nach der
spanabhebenden Bearbeitung,
Fig. 3 in einer Ansicht und in einem Schnitt ein Übergangsstück nach der
ersten spanlosen Umformung und
Fig. 4 in einer Ansicht und in einem Schnitt ein Übergangsstück als Fertigteil
nach der zweiten spanlosen Umformung.
In den Fig. 1 bis 4 sind für das Beispiel eines Übergangsstückes 1 mit
Außengewinde (Fig. 4) die wesentlichen Verfahrensschritte zur Herstellung eines
solchen Übergangsstückes dargestellt. Dieses Übergangsstück 1 ist charakterisiert
durch einen Sechskantbereich 2, um daran ein hier nicht dargestelltes Haltewerkzeug
ansetzen zu können. Um dieses Pressfittingelement mit einem Gewinderohr verbinden
zu können, weist das Übergangsstück 1 einen Gewindeabschnitt 3 auf, der in diesem
Ausführungsbeispiel mit einem Außengewinde versehen ist. Ein vergleichbares
Pressfittingelement mit einem Gewindeabschnitt mit Innengewinde wird als
Übergangsmuffe bezeichnet. An den Sechskantbereich 2 schließt sich der eigentliche
Pressbereich an. Dieser besteht aus einem zylindrischen Abschnitt 4, der
einschubseitig übergeht in einen hakenförmig ausgebildeten Bereich 5. In der dadurch
erzeugten innenseitig liegenden Ringnut kann ein hier nicht dargestellter Runddichtring
eingelegt werden.
Ausgangsmaterial für dieses Herstellbeispiel soll ein Vollstab 6 mit Sechskantform sein
(Fig. 1). Dieser Vollstab 6 kann erzeugt worden sein durch Schmieden oder
mehrfaches Ziehen eines Stranggussknüppels oder Strangpressteiles. Die
anschließende spanabhebende Bearbeitung kann fortlaufend an einer Stange in einem
sog. Spindelautomaten erfolgen oder stückweise an einem vorher von der Stange
abgetrennten Abschnitt.
Fig. 2 zeigt das Übergangsstück 1" nach der ersten spanabhebenden Bearbeitung
des Vollstabes 6. Die spanabhebende Bearbeitung bezieht sich zum einen auf die
Herstellung der Bohrung 7, des Gewindeabschnittes 3 sowie der Stirnflächen des
Sechskantbereiches 2. Der spätere Pressbereich wird als Rohrhülsenabschnitt 8
hergestellt.
In Fig. 3 ist der erste spanlose Bearbeitungsschritt des Übergangsstückes 1'
dargestellt. Es zeigt den mittels eines Pressverfahrens erzeugten aufgeweiteten im
Stirnbereich liegenden Abschnitt 9, wobei der äußere Durchmesser 10 in etwa dem
späteren äußeren Durchmesser 11 des hakenförmig ausgebildeten Bereiches 5
entspricht. In einem weiteren spanlosen Bearbeitungsschritt wird der aufgeweitete
Abschnitt 9 zum hakenförmit ausgebildeten Bereich 5 (Fig. 4) umgeformt.
Alternativ ist es auch möglich, die in Fig. 3 dargestellte Konfiguration durch Drehen
herzustellen und nur einen spanlosen Bearbeitungsschritt für die Anformung des
hakenförmig ausgebildeten Bereiches 5 vorzusehen.
Claims (26)
1. Verfahren zur Herstellung eines metallischen Pressfittingelementes (1),
mit einem hakenförmig, im Querschnitt nahezu dachartig ausgebildeten, einen
Runddichtring aufnehmenden Bereich (5) und einem daran anschließenden
zylindrischen Bereich (4), der der Einschubseite des mit dem Pressfittingelement (1) zu
verbindenden Leitungsrohres abgewandt ist, wobei als Ausgangsmaterial für
das Pressfittingelement zunächst ein Voll- oder Hohlstab (6) aus Strangguss- oder
Strangpressmaterial hergestellt wird, danach das Pressfiffingelement (1)
spanabhebend herausgearbeitet wird, und abschließend der hakenförmige,
einen Runddichtring aufnehmende Bereich (5) durch eine spanlose Bearbeitung
erzeugt wird, wobei die zu verpressenden Bereiche des Pressfittingelementes (1)
nach Form und Wanddicke den zu verpressenden Bereichen eines aus Blech
kalt formgepressten Pressfittingelementes entsprechend durch die
spanabhebende und spanlose Bearbeitung so ausgebildet werden, dass sie
mittels herkömmlicher Presswerkzeuge plastisch verformbar sind.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass zuerst ein Stranggussknüppel hergestellt wird, der anschließend in einem
ein- oder mehrstufigen Walzverfahren zu einem Voll- oder Hohlstab umgeformt
wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass zuerst eine Stranggußknüppel hergestellt wird, der anschließend in einem
ein- oder mehrstufigen Schmiedeprozess in einen Voll- oder Hohlstab
umgeformt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass zuerst ein Stranggussknüppel hergestellt wird, der anschließend in einem
ein- oder mehrstufigen Ziehprozess in einen Voll- oder Hohlstab umgeformt
wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass der stranggepresste Voll- oder Hohlstab anschließend einem ein- oder
mehrstufigen Schmiedeprozess unterworfen wird.
6. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass der stranggepresste Voll- oder Hohlstab anschließend einem ein- oder
mehrstufigen Ziehprozess unterworfen wird.
7. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass als Ausgangsmaterial für das Pressfittingelement ein geschmiedeter Voll-
oder Hohlrohling erzeugt wird, dessen äußere Kontur mit Aufmaß angenähert
der Fertigkontur entspricht und die Fertigkontur durch eine spanabhebende und
spanlose Bearbeitung erzeugt wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-7,
dadurch gekennzeichnet,
dass für Pressfittingelemente mit einem für ein ansetzbares Haltewerkzeug
aufweisenden Bereich ein Voll- oder Hohlstab erzeugt wird, der über die ganze
Länge eine als Fertigkontur geeignete äußere Kontur aufweist:
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-7,
dadurch gekennzeichnet,
dass für Pressfittingelemente mit einem für ein ansetzbares Haltwerkzeug
aufweisenden Bereich ein geschmiedeter Rohling erzeugt wird, der einen
solchen Bereich aufweist, der ggf. auch der spanabhebenden Bearbeitung
unterzogen wird:
10. Verfahren nach Anspruch 8 und 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass der für ein Haltewerkzeug geeignete Bereich als äußere Kontur ein
Sechskant aufweist.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
dass die spanabhebende Bearbeitung ein Drehen ist:
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-10,
dadurch gekennzeichnet,
dass die der spanabhebenden folgende spanlose Bearbeitung eine
Kaltumformung ist:
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
dass der hakenförmig, einen Runddichtring aufnehmende Bereich, durch eine
spanlose Bearbeitung erzeugt wird:
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
dass zur Herstellung eines Pressfittingelementes mindestens eine spanlose
Bearbeitung erforderlich ist:
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
dass als Material ein unlegierter C-Stahl verwendet wird:
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 14,
dadurch gekennzeichnet,
dass als Material ein nichtrostender hochlegierter Stahl verwendet wird:
17. Verfahren nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
dass ein nichtrostender hochlegierter Stahl mit der Bezeichnung XSCrNiMo17-
12-2 mit der Werkstoffnummer 1.4401 verwendet wird.
18. Verfahren nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet,
dass ein nichtrostender hochlegierter Stahl mit der Bezeichung X6CrNiMoTi17-
12-2 mit der Werkstoffnummer 1.4571 verwendet wird.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
dass als Material ein Rotguss verwendet wird.
20. Verfahren nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
dass ein Rotguss mit der Bezeichnung CuSn2ZnPb mit der Werkstoffnummer
2.1098.01 verwendet wird.
21. Verfahren nach Anspruch 20
dadurch gekennzeichnet,
dass ein Rotguss mit der Bezeichnung CuSn5ZnPb mit der Werkstoffnummer
2.1096.01 verwendet wird.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
dass als Material eine Kupfer-Zink-Legierung (Messing) verwendet wird.
23. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 22,
dadurch gekennzeichnet,
dass vor der Bearbeitung das Ausgangsmaterial ggf. einer Wärmebehandlung
unterzogen wird.
24. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 23,
dadurch gekennzeichnet,
dass nach der spanabhebenden und vor der spanlosen Bearbeitung das
Zwischenprodukt ggf. einer Wärmebehandlung unterzogen wird.
25. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 23,
dadurch gekennzeichnet,
dass das fertigerstellte Pressfittingelement ggf. einer Wärmebehandlung
unterzogen wird.
26. Verfahren nach Anspruch 25,
dadurch gekennzeichnet,
dass bei aus hochlegiertem Stahl hergestellten Pressfittingelementen die
Wärmebehandlung ein Glühen bei ca. 1100°C ist mit einer Abkühlung in
reduzierender Atmosphäre.
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