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DE19929927A1 - Vorrichtung zum Trennen und Überführen eines Einführstreifens - Google Patents

Vorrichtung zum Trennen und Überführen eines Einführstreifens

Info

Publication number
DE19929927A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
separating
strip
air
insertion strip
transfer device
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19929927A
Other languages
English (en)
Inventor
Peter Haider
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Voith Patent GmbH
Original Assignee
Voith Paper Patent GmbH
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Publication date
Application filed by Voith Paper Patent GmbH filed Critical Voith Paper Patent GmbH
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Priority to DE50013110T priority patent/DE50013110D1/de
Priority to EP00107676A priority patent/EP1065313B1/de
Priority to US09/589,275 priority patent/US6394331B1/en
Publication of DE19929927A1 publication Critical patent/DE19929927A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21GCALENDERS; ACCESSORIES FOR PAPER-MAKING MACHINES
    • D21G9/00Other accessories for paper-making machines
    • D21G9/0063Devices for threading a web tail through a paper-making machine
    • D21G9/0072Devices for threading a web tail through a paper-making machine using at least one rope

Landscapes

  • Paper (AREA)
  • Replacement Of Web Rolls (AREA)
  • Separation, Sorting, Adjustment, Or Bending Of Sheets To Be Conveyed (AREA)

Abstract

Eine Vorrichtung 10 zum Trennen und Überführen eines in eine Maschine zur Herstellung und/oder Behandlung einer Materialbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, einzufädelnden Einführstreifens 12 umfaßt eine Trenneinrichtung 16 und eine Überführeinrichtung 18, die dazu dient, den Einführstreifen 12 nach erfolgter Trennung zu einer nachfolgenden Einrichtung 20 der Maschine zu überführen. Die Trenneinrichtung 16 und die Überführeinrichtung 18 sind vorzugsweise auf einer gemeinsamen Platte 22 angebracht, auf der der Einführstreifen 12 vor dem Trennen geführt und für den Trennvorgang vorspannbar ist. Dabei ist die Überführeinrichtung 18 in Streifenlaufrichtung L vor der Trenneinrichtung 16 angeordnet.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Trennen und Überführen ei­ nes in eine Maschine zur Herstellung und/oder Behandlung einer Ma­ terialbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, einzufädelnden Ein­ führstreifens, mit einer Trenneinrichtung und einer Überführeinrichtung, die dazu dient, den Einführstreifen nach erfolgter Trennung zu einer nachfolgenden Einrichtung der Maschine zu überführen.
Eine solche Vorrichtung kann beispielsweise dazu dienen, eine Papier­ bahn in eine Papiermaschine einzufädeln. Aufgrund der großen Bahn­ breite ist es in der Regel nicht möglich, die Papierbahn in ganzer Breite einzuführen. Von der Bahn wird daher ein Einführstreifen abgeschnitten, der in die Papiermaschine eingefädelt wird und im Anschluß daran die volle Breite der Papierbahn nach sich zieht. Der Einfädelvorgang findet beim Anfahren der Papiermaschine oder nach einem Bahnabriß statt. Die betreffende Vorrichtung kann praktisch an beliebigen Stellen der Papier­ maschine eingesetzt werden, so z. B. am Ende der Trockenpartie oder zwi­ schen einem Glättwerk und einer Wickelvorrichtung.
Bei einer aus der DE 44 09 660 A1 bekannten Vorrichtung der eingangs genannten Art wird der Einführstreifen dadurch getrennt, daß ein schwenkbar an einem Schaberbalken gelagertes Leitblech mit seinem frei­ en Ende an einer Trennkante eines weiteren Leitblechs vorbeigeschwenkt wird. Die Streifentrennung erfolgt somit zwischen zwei Leitblechen, von denen zumindest eines schwenkbar gelagert sein muß.
Bei einer weiteren, aus der DE 39 24 897 A1 bekannten Trenn- und Überführvorrichtung wird der Einführstreifen in einem zwischen zwei Leitblechen gebildeten Kanal mittels eines Wasserstrahlschneiders durchtrennt. Auch in diesem Fall ist wenigstens eines der beiden Leitble­ che wieder verschwenkbar.
Bei einer in der US 4 923 567 beschriebenen Trenn- und Überführvor­ richtung wird der Einführstreifen mittels eines Luft- oder Wasserstrahl­ schneiders durchtrennt. Anschließend wird der Einführstreifen zu einem in Streifenlaufrichtung vor der Trenneinrichtung angeordneten Leitblech umgelenkt, das zur Weiterführung der Bahn entlang dieses Bleches tan­ gential von einem Luftstrom beaufschlagt wird.
Bei einer aus der EP 0 554 339 B1 bekannten Trennvorrichtung erfolgt die Streifentrennung durch zwei gegensinnig rotierende Messer. Diesen rotie­ renden Messern wird der Einführstreifen wieder durch ein schwenkbares Leitblech zugeführt. Die die rotierenden Messer umfassende Trennein­ richtung ist in den Bereich eines Vakuumbandes schwenkbar, durch das der Einführstreifen im Anschluß an den Trennvorgang weiter transportiert wird. Nach einem jeweiligen Trennvorgang wird die Trennvorrichtung wie­ der von dem Vakuumband weggeschwenkt.
Ziel der Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die nicht nur kostengünstig herstellbar ist, sondern auch einen relativ kompakten Aufbau besitzt und insbesondere auch problemlos bei­ spielsweise in eine bereits vorhandene Trockenpartie integriert werden kann. Darüberhinaus soll sie auf möglichst einfache Weise sowohl bei Umbauten als auch bei Neuanlagen einsetzbar sein.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß die Trennein­ richtung und die Überführeinrichtung vorzugsweise auf einer gemeinsa­ men Platte angebracht sind, auf der der Einführstreifen vor dem Trennen geführt und für den Trennvorgang vorspannbar ist, und daß die Überführ­ einrichtung in Streifenlaufrichtung (L) vor der Trenneinrichtung angeord­ net ist.
Aufgrund dieser Ausbildung ergibt sich für die gesamte Vorrichtung ein insgesamt äußerst einfacher und kompakter Aufbau. Die Vorrichtung ist nicht nur kostengünstig herstellbar, sie kann problemlos insbesondere auch in eine bereits vorhandene Trockenpartie integriert werden. Mit der erfindungsgemäßen Lösung wird auch hinsichtlich der möglichen Anwen­ dungen eine höhere Flexibilität erreicht. So ist die erfindungsgemäße Vor­ richtung problemlos sowohl bei Umbauten als auch bei Neuanlagen ein­ setzbar.
Die Platte ist vorzugsweise fest an einem Schaberbalken anbringbar. Ein Verschwenken der Platte ist somit nicht mehr erforderlich.
Bei einer bevorzugten praktischen Ausführungsform der erindungsgemä­ ßen Vorrichtung ist die Überführeinrichtung durch eine Luftüberführein­ richtung gebildet.
Zur Stabilisierung des Einführstreifens vor dem Trennvorgang kann die dem Einführstreifen zugewandte Seite der Platte zumindest im wesentli­ chen tangential mit einem entsprechenden Blasluftstrom beaufschlagbar sein.
Bei einer zweckmäßigen praktischen Ausführungsform ist zum Vorspan­ nen des Einführstreifens in Streifenlaufrichtung hinter der Trenneinrich­ tung wenigstens ein Luftleitblech auf der dem Einführstreifen zugewand­ ten Seite der Platte vorgesehen. Dabei ist das Luftleitblech bezüglich der dem Einführstreifen zugewandten Plattenoberfläche vorzugsweise so ge­ neigt, daß der Einführstreifen von dieser Plattenoberfläche abgehoben und entsprechend durch den Trennbereich der Trenneinrichtung geführt wird. Es ist somit gewährleistet, daß der Einführstreifen anschließend zuverläs­ sig getrennt werden kann. Zweckmäßigerweise sind wenigstens zwei in Streifenlaufrichtung hintereinander angeordnete Leitbleche vorgesehen.
Bei einer zweckmäßigen praktischen Ausführungsform umfaßt die als Luftüberführeinrichtung vorgesehene Überführeinrichtung mehrere Blas­ düsen. Diese können einstellbar und dazu entsprechend beweglich sein.
Von Vorteil ist auch, wenn die Luftüberführeinrichtung ein Luftblasrohr mit zumindest einer sich parallel zur Rohrachse erstreckenden Reihe von Blasdüsen umfaßt. Dabei kann zumindest ein Teil der Blasdüsen bezüg­ lich des Luftblasrohres einstellbar bzw. beweglich sein. Alternativ oder zu­ sätzlich kann das Luftblasrohr einstellbar und dazu um seine Achse drehbar sein.
Der zur Stabilisierung und/oder zum Vorspannen des Einführstreifens erforderliche Blasluftstrom kann vorteilhafterweise über entsprechend einstellbare Blasdüsen der Luftüberführeinrichtung erzeugbar sein, wobei der Einführstreifen vorzugsweise vorzuspannen ist. Grundsätzlich ist es jedoch auch denkbar, für eine solche Stabilisierung und ein solches Vor­ spannen getrennte Blasdüsen vorzusehen.
Die Trenneinrichtung kann insbesondere zur Ausführung eines Scheren­ schnitts und/oder eines Parallelschnitts ausgelegt sein.
Bei einer zweckmäßigen praktischen Ausführungsform der erfindungsge­ mäßen Vorrichtung umfaßt die Trenneinrichtung wenigstens zwei insbe­ sondere messerartige Trennelemente, die vorzugsweise einstellbar an zwei relativ zueinander beweglichen Rahmenteilen angebracht sind.
Bei einer bevorzugten praktischen Ausführungsform sind die beiden Rah­ menteile relativ zueinander verschwenkbar.
In bestimmten Fällen kann es von Vorteil sein, wenn die Trennelemente der Trenneinrichtung zumindest teilweise durch glatte Schneidelemente gebildet sind. Grundsätzlich können diese Trennelemente zumindest teil­ weise jedoch auch durch perforierte und/oder gezahnte Schneidelemente gebildet sein.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels un­ ter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert; in dieser zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung der Trenneinrich­ tung einer Vorrichtung zum Trennen und Über­ führen eines aus einer Materialbahn geschnitte­ nen Einführstreifens im geöffneten Zustand,
Fig. 2 eine schematische Vorderansicht der Trenn- und Überführvorrichtung und
Fig. 3 eine schematische Seitenansicht der Trenn- und Überführvorrichtung.
Die in den Fig. 2 und 3 schematisch dargestellte Vorrichtung 10 dient dem Trennen und Überführen eines aus einer Materialbahn geschnittenen Einführstreifens 12, der in eine Maschine zur Herstellung und/oder Be­ handlung einer Materialbahn einzufädeln ist. Im vorliegenden Fall ist der Einführstreifen 12 aus einer Papierbahn geschnitten und die Vorrichtung 10 im Ablaufbereich eines der Trockenpartie der betreffenden Papierma­ schine zugeordneten Trockenzylinders 14 angeordnet (vgl. insbesondere Fig. 3).
Die Vorrichtung 10 umfaßt eine Trenneinrichtung 16 (vgl. insbesondere auch Fig. 1) und eine Überführeinrichtung, im vorliegenden Fall eine Luftüberführeinrichtung 18, die dazu dient, den Einführstreifen 12 nach erfolgter Trennung zu einer nachfolgenden Einrichtung der Papiermaschi­ ne zu überführen. Im vorliegenden Fall wird der Einführstreifen 12 an ei­ ne Seilschere 20 überführt, die durch ein inneres Seil 20' und ein äußeres Seil 20" gebildet ist, die entsprechend zusammengeführt werden (vgl. Fig. 1).
Die Trenneinrichtung 16 und die Luftüberführeinrichtung 18 sind auf ei­ ner gemeinsamen starren Platte 22 angebracht, auf der der Einführstrei­ fen 12 vor dem Trennen geführt und für den Trennvorgang vorgespannt wird.
Wie anhand der Fig. 3 zu erkennen ist, ist die Platte 22 fest an einem Schaberbalken 24 angebracht. Der Schaberbalken 24 trägt einen auch als Schaberklinge bezeichneten Schaber 26, der beim Anfahren oder nach ei­ nem Bahnabriß dazu dient, die Papierbahn von dem Trockenzylinder 14 abzunehmen. Während des normalen Produktionsbetriebes läuft die Pa­ pierbahn bereits vor dem Schaber 26 von dem Trockenzylinder 14 ab, wo­ bei sie insbesondere einer Bahnleitwalze oder dergleichen zugeführt wird, um über diese zu einer Folgeeinrichtung wie beispielsweise einem Glätt­ werk geführt zu werden. Während des Einfädelvorgangs wird an einem der beiden Ränder der Papierbahn, beispielsweise mittels eines Spitzen­ schneiders, ein Einführstreifen 12 geschnitten. Dieser wird vor einer Be­ tätigung der Vorrichtung 10 über den Schaber 26 und die Platte 22 zu­ nächst nach unten weggeführt.
Wie am besten anhand der Fig. 2 zu erkennen ist, ist die Luftüberführ­ einrichtung 18 in Streifenlaufrichtung L vor der Trenneinrichtung 16 an­ geordnet.
Zur Stabilisierung des Einführstreifens 12 vor dem Trennvorgang wird die diesem Einführstreifen 12 zugewandte Seite der Platte 22 zumindest im wesentlichen tangential mit einem entsprechenden Blasluftstrom beauf­ schlagt, der beispielsweise durch entsprechend einstellbare Blasdüsen 28 erzeugt wird, die beim vorliegenden Ausführungsbeispiel im Bereich der Luftüberführeinrichtung 18 vorgesehen und beispielsweise dieser zuge­ ordnet sein können. Grundsätzlich können zur Erzeugung dieses der Sta­ bilisierung des Einführungsstreifens 12 dienenden Blasluftstroms jedoch auch getrennte Düsen vorgesehen sein.
Der betreffende Blasluftstrom legt sich an die dem Einführstreifen 12 zu­ gewandte Seite der Platte 22 an, der er in Streifenlaufrichtung L aufgrund des sogenannten Coanda-Effekts folgt. Auf der der Platte 22 zugewandten Unterseite des Einführstreifens 12 entsteht infolge der Luftströmung ein Unterdruck, so daß der Einführstreifen 12 an die Platte 22 angelegt und somit durch diese optimal geführt wird.
Zum Vorspannen des Einführstreifens 12 ist in Streifenlaufrichtung L hinter der Trenneinrichtung 18 wenigstens ein Luftleitblech 30 auf der dem Einführstreifen 12 zugewandten Seite der Platte 22 angeordnet. Im vorliegenden Fall sind zwei in Streifenlaufrichtung L hintereinander ange­ ordnete Luftleitbleche 30 vorgesehen.
Die beiden sich quer zur Streifenlaufrichtung L erstreckenden Luftleitble­ che 30 sind bezüglich der dem Einführstreifen 12 zugewandten Plat­ tenoberfläche so geneigt, daß der Einführstreifen 12 von dieser Plat­ tenoberfläche abgehoben und entsprechend durch den Trennbereich 32 (vgl. Fig. 1) der Trenneinrichtung 16 geführt wird. Damit ist gewährlei­ stet, daß der Einführstreifen 12 anschließend zuverlässig durchtrennt wird.
Die Luftüberführungseinrichtung 18 umfaßt mehrere Blasdüsen 28, die im vorliegenden Fall einstellbar und dazu entsprechend beweglich sind. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel umfaßt die Luftüberführungsein­ richtung 18 ein Luftblasrohr 34 mit zumindest einer sich parallel zur Rohrachse erstreckenden Reihe von Blasdüsen 28. Dabei ist zumindest ein Teil der Blasdüsen 28 bezüglich des Luftblasrohres 34 einstellbar bzw. beweglich. Zudem kann auch das Luftblasrohr selbst einstellbar, d. h. bei­ spielsweise um seine Achse drehbar sein.
Für einen jeweiligen Trennvorgang können das Luftblasrohr 34 beispiels­ weise so gedreht und die Blasdüsen 28 so ausgerichtet werden, daß sich zur Stabilisierung des Einführstreifens 12 ein parallel zur Streifenlauf­ richtung L gerichteter Blasluftstrom ergibt. Nach erfolgtem Trennvorgang ist es dann beispielsweise möglich, das Luftblasrohr 34 so zu drehen und die Blasdüsen 28 so auszurichten, daß der Einführstreifen 12 seitlich zur Seilschere 20 (vgl. Fig. 1) überführt wird.
Dem Luftblasrohr 34 wird seitlich in Richtung des Pfeiles F Luft zugeführt (vgl. Fig. 2).
Während im vorliegenden Fall der zur Stabilisierung und/ oder zum Vor­ spannen des Einführstreifens 12 erforderliche Blasluftstrom beispielswei­ se über entsprechend einstellbare Blasdüsen 28 der Luftüberführungsein­ richtung 34 erzeugt wird, können zur Stabilisierung und zum Vorspannen des Einführstreifens 12 grundsätzlich auch von dieser Luftüberführungs­ einrichtung 34 getrennte Blasdüsen vorgesehen sein.
Die Trenneinrichtung 16 kann wahlweise zur Ausführung eines Scheren­ schnitts und/oder eines Parallelschnitts ausgelegt sein.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel umfaßt die Trenneinrichtung 16 zwei insbesondere messerartige Trennelemente 36, 38, die vorzugsweise einstellbar an zwei relativ zueinander beweglichen Rahmenteilen 40, 42 angebracht sind (vgl. insbesondere Fig. 1).
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die beiden Rahmenteile 40, 42 um eine Achse 44 relativ zueinander verschwenkbar. Im vorliegenden Fall ist das Rahmenteil 40 fest an der Platte 22 (vgl. auch die Fig. 2 und 3) angebracht, während das andere Rahmenteil 42 ausgehend von dem in der Fig. 1 dargestellten offenen Zustand zum Rahmenteil 40 hin nach oben verschwenkbar ist. Dazu kann ein entsprechender Antrieb wie beispielsweise wenigstens eine Zylinder/Kolben-Einheit oder dergleichen vorgesehen sein, der durch eine Steuerung entsprechend ansteuerbar ist, sobald der Einführstreifen 12 auf der Platte 22 stabilisiert und in der ge­ wünschten Weise vorgespannt ist.
Im vorliegenden Fall sind die beiden messerartigen Trennelemente 36, 38 über Stellschrauben 46, 48 und/oder dergleichen einstellbar an den Rahmenteilen 40, 42 angebracht.
Die messerartigen Trennelemente 36, 38 der Trenneinrichtung 18 können beispielsweise durch glatte Schneidelemente oder durch perforierte und/oder gezahnte Schneidelement gebildet sein.
Sobald der Einführstreifen 12 auf der Platte 22 stabilisiert und vorge­ spannt ist, kann die Trenneinrichtung 20 insbesondere über eine Steuer­ einrichtung entsprechend betätigt werden. Unmittelbar nach dem Trenn­ vorgang wird der vom Trockenzylinder 14 kommende Einführstreifen durch die Luftüberführeinrichtung 18 dann zu der Seilschere 20 über­ führt.
Es ergibt sich somit eine kostengünstig herstellbare, im Aufbau kompakte Trenn- und Überführvorrichtung, die insbesondere auch problemlos in eine bereits vorhandene Trockenpartie integriert werden kann. Die Vor­ richtung ist auf einfachste Weise sowohl bei Umbauten als auch bei Neu­ anlagen einsetzbar.
Bezugszeichenliste
10
Trenn- und Überführvorrichtung
12
Einführstreifen
14
Trockenzylinder
16
Trenneinrichtung
18
Luftüberführeinrichtung
20
Seilschere
20
' inneres Seil
20
" äußeres Seil
22
Platte
24
Schaberbalken
26
Schaber
28
Blasdüsen
30
Luftleitblech
32
Trennbereich
34
Luftblasrohr
36
Trennelement
38
Trennelement
40
Rahmenteil
42
Rahmenteil
44
Schwenkachse
46
Stellschrauben
48
Stellschrauben
L Streifenlaufrichtung
F Pfeil

Claims (19)

1. Vorrichtung (10) zum Trennen und Überführen eines in eine Ma­ schine zur Herstellung und/oder Behandlung einer Materialbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, einzufädelnden Einführ­ streifens (12), mit einer Trenneinrichtung (16) und einer Überfüh­ reinrichtung (18), die dazu dient, den Einführstreifen (12) nach er­ folgter Trennung zu einer nachfolgenden Einrichtung (20) der Ma­ schine zu überführen, dadurch gekennzeichnet, daß die Trenneinrichtung (16) und die Überführeinrichtung (18) vor­ zugsweise auf einer gemeinsamen Platte (22) angebracht sind, auf der der Einführstreifen (12) vor dem Trennen geführt und für den Trennvorgang vorspannbar ist, und daß die Überführeinrichtung (18) in Streifenlaufrichtung (L) vor der Trenneinrichtung (16) ange­ ordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (22) fest an einem Schaberbalken (24) anbringbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Überführeinrichtung durch eine Luftüberführeinrichtung (18) gebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Stabilisierung des Einführstreifens (12) vor dem Trennvor­ gang die dem Einführstreifen (12) zugewandte Seite der Platte (22) zumindest im wesentlichen tangential mit einem entsprechenden Blasluftstrom beaufschlagbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zum Vorspannen des Einführstreifens (12) in Streifenlaufrich­ tung (L) hinter der Trenneinrichtung (18) wenigstens ein Luftleit­ blech (30) auf der dem Einführstreifen (12) zugewandten Seite der Platte (22) vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Luftleitblech (30) bezüglich der dem Einführstreifen (12) zu­ gewandten Plattenoberfläche so geneigt ist, daß der Einführstreifen (12) von dieser Plattenoberfläche abgehoben und entsprechend durch den Trennbereich (32) der Trenneinrichtung (16) geführt wird.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei in Streifenlaufrichtung (L) hintereinander an­ geordnete Luftleitbleche (30) vorgesehen sind.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die als Luftüberführeinrichtung (18) vorgesehene Überführein­ richtung mehrere Blasdüsen (28) umfaßt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Blasdüsen (28) einstellbar und dazu entsprechend beweg­ lich sind.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftüberführeinrichtung (18) ein Luftblasrohr (34) mit zu­ mindest einer sich parallel zur Rohrachse erstreckenden Reihe von Blasdüsen umfaßt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil der Blasdüsen (28) bezüglich des Luftblas­ rohres (34) einstellbar bzw. beweglich ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Luftblasrohr (34) einstellbar und dazu um seine Achse drehbar ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der zur Stabilisierung und/oder zum Vorspannen des Einführ­ streifens (12) erforderliche Blasluftstrom über entsprechend ein­ stellbare Blasdüsen (28) der Luftüberführeinrichtung (34) erzeugbar ist, wobei der Einführstreifen (12) vorzugsweise vorgespannt wird.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Trenneinrichtung (16) zur Ausführung eines Scheren­ schnitts und/oder eines Parallelschnitts ausgelegt ist.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Trenneinrichtung (16) wenigstens zwei insbesondere mes­ serartige Trennelemente (36, 38) umfaßt, die vorzugsweise einstell­ bar an zwei relativ zueinander beweglichen Rahmenteilen (40, 42) angebracht sind.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Rahmenteile (40, 42) relativ zueinander verschwenk­ bar sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennelemente (36, 38) über Stellschrauben (46, 48) und/oder dergleichen einstellbar an den Rahmenteilen (40, 42) an­ gebracht sind.
18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennelemente (36, 38) der Trenneinrichtung (18) zumindest teilweise durch glatte Schneidelemente gebildet sind.
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennelemente (36, 38) der Trenneinrichtung (18) zumindest teilweise durch perforierte und/oder gezahnte Schneidelemente ge­ bildet sind.
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