DE19929927A1 - Vorrichtung zum Trennen und Überführen eines Einführstreifens - Google Patents
Vorrichtung zum Trennen und Überführen eines EinführstreifensInfo
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Abstract
Eine Vorrichtung 10 zum Trennen und Überführen eines in eine Maschine zur Herstellung und/oder Behandlung einer Materialbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, einzufädelnden Einführstreifens 12 umfaßt eine Trenneinrichtung 16 und eine Überführeinrichtung 18, die dazu dient, den Einführstreifen 12 nach erfolgter Trennung zu einer nachfolgenden Einrichtung 20 der Maschine zu überführen. Die Trenneinrichtung 16 und die Überführeinrichtung 18 sind vorzugsweise auf einer gemeinsamen Platte 22 angebracht, auf der der Einführstreifen 12 vor dem Trennen geführt und für den Trennvorgang vorspannbar ist. Dabei ist die Überführeinrichtung 18 in Streifenlaufrichtung L vor der Trenneinrichtung 16 angeordnet.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Trennen und Überführen ei
nes in eine Maschine zur Herstellung und/oder Behandlung einer Ma
terialbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, einzufädelnden Ein
führstreifens, mit einer Trenneinrichtung und einer Überführeinrichtung,
die dazu dient, den Einführstreifen nach erfolgter Trennung zu einer
nachfolgenden Einrichtung der Maschine zu überführen.
Eine solche Vorrichtung kann beispielsweise dazu dienen, eine Papier
bahn in eine Papiermaschine einzufädeln. Aufgrund der großen Bahn
breite ist es in der Regel nicht möglich, die Papierbahn in ganzer Breite
einzuführen. Von der Bahn wird daher ein Einführstreifen abgeschnitten,
der in die Papiermaschine eingefädelt wird und im Anschluß daran die
volle Breite der Papierbahn nach sich zieht. Der Einfädelvorgang findet
beim Anfahren der Papiermaschine oder nach einem Bahnabriß statt. Die
betreffende Vorrichtung kann praktisch an beliebigen Stellen der Papier
maschine eingesetzt werden, so z. B. am Ende der Trockenpartie oder zwi
schen einem Glättwerk und einer Wickelvorrichtung.
Bei einer aus der DE 44 09 660 A1 bekannten Vorrichtung der eingangs
genannten Art wird der Einführstreifen dadurch getrennt, daß ein
schwenkbar an einem Schaberbalken gelagertes Leitblech mit seinem frei
en Ende an einer Trennkante eines weiteren Leitblechs vorbeigeschwenkt
wird. Die Streifentrennung erfolgt somit zwischen zwei Leitblechen, von
denen zumindest eines schwenkbar gelagert sein muß.
Bei einer weiteren, aus der DE 39 24 897 A1 bekannten Trenn- und
Überführvorrichtung wird der Einführstreifen in einem zwischen zwei
Leitblechen gebildeten Kanal mittels eines Wasserstrahlschneiders
durchtrennt. Auch in diesem Fall ist wenigstens eines der beiden Leitble
che wieder verschwenkbar.
Bei einer in der US 4 923 567 beschriebenen Trenn- und Überführvor
richtung wird der Einführstreifen mittels eines Luft- oder Wasserstrahl
schneiders durchtrennt. Anschließend wird der Einführstreifen zu einem
in Streifenlaufrichtung vor der Trenneinrichtung angeordneten Leitblech
umgelenkt, das zur Weiterführung der Bahn entlang dieses Bleches tan
gential von einem Luftstrom beaufschlagt wird.
Bei einer aus der EP 0 554 339 B1 bekannten Trennvorrichtung erfolgt die
Streifentrennung durch zwei gegensinnig rotierende Messer. Diesen rotie
renden Messern wird der Einführstreifen wieder durch ein schwenkbares
Leitblech zugeführt. Die die rotierenden Messer umfassende Trennein
richtung ist in den Bereich eines Vakuumbandes schwenkbar, durch das
der Einführstreifen im Anschluß an den Trennvorgang weiter transportiert
wird. Nach einem jeweiligen Trennvorgang wird die Trennvorrichtung wie
der von dem Vakuumband weggeschwenkt.
Ziel der Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu
schaffen, die nicht nur kostengünstig herstellbar ist, sondern auch einen
relativ kompakten Aufbau besitzt und insbesondere auch problemlos bei
spielsweise in eine bereits vorhandene Trockenpartie integriert werden
kann. Darüberhinaus soll sie auf möglichst einfache Weise sowohl bei
Umbauten als auch bei Neuanlagen einsetzbar sein.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß die Trennein
richtung und die Überführeinrichtung vorzugsweise auf einer gemeinsa
men Platte angebracht sind, auf der der Einführstreifen vor dem Trennen
geführt und für den Trennvorgang vorspannbar ist, und daß die Überführ
einrichtung in Streifenlaufrichtung (L) vor der Trenneinrichtung angeord
net ist.
Aufgrund dieser Ausbildung ergibt sich für die gesamte Vorrichtung ein
insgesamt äußerst einfacher und kompakter Aufbau. Die Vorrichtung ist
nicht nur kostengünstig herstellbar, sie kann problemlos insbesondere
auch in eine bereits vorhandene Trockenpartie integriert werden. Mit der
erfindungsgemäßen Lösung wird auch hinsichtlich der möglichen Anwen
dungen eine höhere Flexibilität erreicht. So ist die erfindungsgemäße Vor
richtung problemlos sowohl bei Umbauten als auch bei Neuanlagen ein
setzbar.
Die Platte ist vorzugsweise fest an einem Schaberbalken anbringbar. Ein
Verschwenken der Platte ist somit nicht mehr erforderlich.
Bei einer bevorzugten praktischen Ausführungsform der erindungsgemä
ßen Vorrichtung ist die Überführeinrichtung durch eine Luftüberführein
richtung gebildet.
Zur Stabilisierung des Einführstreifens vor dem Trennvorgang kann die
dem Einführstreifen zugewandte Seite der Platte zumindest im wesentli
chen tangential mit einem entsprechenden Blasluftstrom beaufschlagbar
sein.
Bei einer zweckmäßigen praktischen Ausführungsform ist zum Vorspan
nen des Einführstreifens in Streifenlaufrichtung hinter der Trenneinrich
tung wenigstens ein Luftleitblech auf der dem Einführstreifen zugewand
ten Seite der Platte vorgesehen. Dabei ist das Luftleitblech bezüglich der
dem Einführstreifen zugewandten Plattenoberfläche vorzugsweise so ge
neigt, daß der Einführstreifen von dieser Plattenoberfläche abgehoben und
entsprechend durch den Trennbereich der Trenneinrichtung geführt wird.
Es ist somit gewährleistet, daß der Einführstreifen anschließend zuverläs
sig getrennt werden kann. Zweckmäßigerweise sind wenigstens zwei in
Streifenlaufrichtung hintereinander angeordnete Leitbleche vorgesehen.
Bei einer zweckmäßigen praktischen Ausführungsform umfaßt die als
Luftüberführeinrichtung vorgesehene Überführeinrichtung mehrere Blas
düsen. Diese können einstellbar und dazu entsprechend beweglich sein.
Von Vorteil ist auch, wenn die Luftüberführeinrichtung ein Luftblasrohr
mit zumindest einer sich parallel zur Rohrachse erstreckenden Reihe von
Blasdüsen umfaßt. Dabei kann zumindest ein Teil der Blasdüsen bezüg
lich des Luftblasrohres einstellbar bzw. beweglich sein. Alternativ oder zu
sätzlich kann das Luftblasrohr einstellbar und dazu um seine Achse
drehbar sein.
Der zur Stabilisierung und/oder zum Vorspannen des Einführstreifens
erforderliche Blasluftstrom kann vorteilhafterweise über entsprechend
einstellbare Blasdüsen der Luftüberführeinrichtung erzeugbar sein, wobei
der Einführstreifen vorzugsweise vorzuspannen ist. Grundsätzlich ist es
jedoch auch denkbar, für eine solche Stabilisierung und ein solches Vor
spannen getrennte Blasdüsen vorzusehen.
Die Trenneinrichtung kann insbesondere zur Ausführung eines Scheren
schnitts und/oder eines Parallelschnitts ausgelegt sein.
Bei einer zweckmäßigen praktischen Ausführungsform der erfindungsge
mäßen Vorrichtung umfaßt die Trenneinrichtung wenigstens zwei insbe
sondere messerartige Trennelemente, die vorzugsweise einstellbar an zwei
relativ zueinander beweglichen Rahmenteilen angebracht sind.
Bei einer bevorzugten praktischen Ausführungsform sind die beiden Rah
menteile relativ zueinander verschwenkbar.
In bestimmten Fällen kann es von Vorteil sein, wenn die Trennelemente
der Trenneinrichtung zumindest teilweise durch glatte Schneidelemente
gebildet sind. Grundsätzlich können diese Trennelemente zumindest teil
weise jedoch auch durch perforierte und/oder gezahnte Schneidelemente
gebildet sein.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels un
ter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert; in dieser zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung der Trenneinrich
tung einer Vorrichtung zum Trennen und Über
führen eines aus einer Materialbahn geschnitte
nen Einführstreifens im geöffneten Zustand,
Fig. 2 eine schematische Vorderansicht der Trenn- und
Überführvorrichtung und
Fig. 3 eine schematische Seitenansicht der Trenn- und
Überführvorrichtung.
Die in den Fig. 2 und 3 schematisch dargestellte Vorrichtung 10 dient
dem Trennen und Überführen eines aus einer Materialbahn geschnittenen
Einführstreifens 12, der in eine Maschine zur Herstellung und/oder Be
handlung einer Materialbahn einzufädeln ist. Im vorliegenden Fall ist der
Einführstreifen 12 aus einer Papierbahn geschnitten und die Vorrichtung
10 im Ablaufbereich eines der Trockenpartie der betreffenden Papierma
schine zugeordneten Trockenzylinders 14 angeordnet (vgl. insbesondere
Fig. 3).
Die Vorrichtung 10 umfaßt eine Trenneinrichtung 16 (vgl. insbesondere
auch Fig. 1) und eine Überführeinrichtung, im vorliegenden Fall eine
Luftüberführeinrichtung 18, die dazu dient, den Einführstreifen 12 nach
erfolgter Trennung zu einer nachfolgenden Einrichtung der Papiermaschi
ne zu überführen. Im vorliegenden Fall wird der Einführstreifen 12 an ei
ne Seilschere 20 überführt, die durch ein inneres Seil 20' und ein äußeres
Seil 20" gebildet ist, die entsprechend zusammengeführt werden (vgl.
Fig. 1).
Die Trenneinrichtung 16 und die Luftüberführeinrichtung 18 sind auf ei
ner gemeinsamen starren Platte 22 angebracht, auf der der Einführstrei
fen 12 vor dem Trennen geführt und für den Trennvorgang vorgespannt
wird.
Wie anhand der Fig. 3 zu erkennen ist, ist die Platte 22 fest an einem
Schaberbalken 24 angebracht. Der Schaberbalken 24 trägt einen auch als
Schaberklinge bezeichneten Schaber 26, der beim Anfahren oder nach ei
nem Bahnabriß dazu dient, die Papierbahn von dem Trockenzylinder 14
abzunehmen. Während des normalen Produktionsbetriebes läuft die Pa
pierbahn bereits vor dem Schaber 26 von dem Trockenzylinder 14 ab, wo
bei sie insbesondere einer Bahnleitwalze oder dergleichen zugeführt wird,
um über diese zu einer Folgeeinrichtung wie beispielsweise einem Glätt
werk geführt zu werden. Während des Einfädelvorgangs wird an einem der
beiden Ränder der Papierbahn, beispielsweise mittels eines Spitzen
schneiders, ein Einführstreifen 12 geschnitten. Dieser wird vor einer Be
tätigung der Vorrichtung 10 über den Schaber 26 und die Platte 22 zu
nächst nach unten weggeführt.
Wie am besten anhand der Fig. 2 zu erkennen ist, ist die Luftüberführ
einrichtung 18 in Streifenlaufrichtung L vor der Trenneinrichtung 16 an
geordnet.
Zur Stabilisierung des Einführstreifens 12 vor dem Trennvorgang wird die
diesem Einführstreifen 12 zugewandte Seite der Platte 22 zumindest im
wesentlichen tangential mit einem entsprechenden Blasluftstrom beauf
schlagt, der beispielsweise durch entsprechend einstellbare Blasdüsen 28
erzeugt wird, die beim vorliegenden Ausführungsbeispiel im Bereich der
Luftüberführeinrichtung 18 vorgesehen und beispielsweise dieser zuge
ordnet sein können. Grundsätzlich können zur Erzeugung dieses der Sta
bilisierung des Einführungsstreifens 12 dienenden Blasluftstroms jedoch
auch getrennte Düsen vorgesehen sein.
Der betreffende Blasluftstrom legt sich an die dem Einführstreifen 12 zu
gewandte Seite der Platte 22 an, der er in Streifenlaufrichtung L aufgrund
des sogenannten Coanda-Effekts folgt. Auf der der Platte 22 zugewandten
Unterseite des Einführstreifens 12 entsteht infolge der Luftströmung ein
Unterdruck, so daß der Einführstreifen 12 an die Platte 22 angelegt und
somit durch diese optimal geführt wird.
Zum Vorspannen des Einführstreifens 12 ist in Streifenlaufrichtung L
hinter der Trenneinrichtung 18 wenigstens ein Luftleitblech 30 auf der
dem Einführstreifen 12 zugewandten Seite der Platte 22 angeordnet. Im
vorliegenden Fall sind zwei in Streifenlaufrichtung L hintereinander ange
ordnete Luftleitbleche 30 vorgesehen.
Die beiden sich quer zur Streifenlaufrichtung L erstreckenden Luftleitble
che 30 sind bezüglich der dem Einführstreifen 12 zugewandten Plat
tenoberfläche so geneigt, daß der Einführstreifen 12 von dieser Plat
tenoberfläche abgehoben und entsprechend durch den Trennbereich 32
(vgl. Fig. 1) der Trenneinrichtung 16 geführt wird. Damit ist gewährlei
stet, daß der Einführstreifen 12 anschließend zuverlässig durchtrennt
wird.
Die Luftüberführungseinrichtung 18 umfaßt mehrere Blasdüsen 28, die
im vorliegenden Fall einstellbar und dazu entsprechend beweglich sind.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel umfaßt die Luftüberführungsein
richtung 18 ein Luftblasrohr 34 mit zumindest einer sich parallel zur
Rohrachse erstreckenden Reihe von Blasdüsen 28. Dabei ist zumindest
ein Teil der Blasdüsen 28 bezüglich des Luftblasrohres 34 einstellbar bzw.
beweglich. Zudem kann auch das Luftblasrohr selbst einstellbar, d. h. bei
spielsweise um seine Achse drehbar sein.
Für einen jeweiligen Trennvorgang können das Luftblasrohr 34 beispiels
weise so gedreht und die Blasdüsen 28 so ausgerichtet werden, daß sich
zur Stabilisierung des Einführstreifens 12 ein parallel zur Streifenlauf
richtung L gerichteter Blasluftstrom ergibt. Nach erfolgtem Trennvorgang
ist es dann beispielsweise möglich, das Luftblasrohr 34 so zu drehen und
die Blasdüsen 28 so auszurichten, daß der Einführstreifen 12 seitlich zur
Seilschere 20 (vgl. Fig. 1) überführt wird.
Dem Luftblasrohr 34 wird seitlich in Richtung des Pfeiles F Luft zugeführt
(vgl. Fig. 2).
Während im vorliegenden Fall der zur Stabilisierung und/ oder zum Vor
spannen des Einführstreifens 12 erforderliche Blasluftstrom beispielswei
se über entsprechend einstellbare Blasdüsen 28 der Luftüberführungsein
richtung 34 erzeugt wird, können zur Stabilisierung und zum Vorspannen
des Einführstreifens 12 grundsätzlich auch von dieser Luftüberführungs
einrichtung 34 getrennte Blasdüsen vorgesehen sein.
Die Trenneinrichtung 16 kann wahlweise zur Ausführung eines Scheren
schnitts und/oder eines Parallelschnitts ausgelegt sein.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel umfaßt die Trenneinrichtung 16
zwei insbesondere messerartige Trennelemente 36, 38, die vorzugsweise
einstellbar an zwei relativ zueinander beweglichen Rahmenteilen 40, 42
angebracht sind (vgl. insbesondere Fig. 1).
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die beiden Rahmenteile 40,
42 um eine Achse 44 relativ zueinander verschwenkbar. Im vorliegenden
Fall ist das Rahmenteil 40 fest an der Platte 22 (vgl. auch die Fig. 2
und 3) angebracht, während das andere Rahmenteil 42 ausgehend von
dem in der Fig. 1 dargestellten offenen Zustand zum Rahmenteil 40 hin
nach oben verschwenkbar ist. Dazu kann ein entsprechender Antrieb wie
beispielsweise wenigstens eine Zylinder/Kolben-Einheit oder dergleichen
vorgesehen sein, der durch eine Steuerung entsprechend ansteuerbar ist,
sobald der Einführstreifen 12 auf der Platte 22 stabilisiert und in der ge
wünschten Weise vorgespannt ist.
Im vorliegenden Fall sind die beiden messerartigen Trennelemente 36, 38
über Stellschrauben 46, 48 und/oder dergleichen einstellbar an den
Rahmenteilen 40, 42 angebracht.
Die messerartigen Trennelemente 36, 38 der Trenneinrichtung 18 können
beispielsweise durch glatte Schneidelemente oder durch perforierte
und/oder gezahnte Schneidelement gebildet sein.
Sobald der Einführstreifen 12 auf der Platte 22 stabilisiert und vorge
spannt ist, kann die Trenneinrichtung 20 insbesondere über eine Steuer
einrichtung entsprechend betätigt werden. Unmittelbar nach dem Trenn
vorgang wird der vom Trockenzylinder 14 kommende Einführstreifen
durch die Luftüberführeinrichtung 18 dann zu der Seilschere 20 über
führt.
Es ergibt sich somit eine kostengünstig herstellbare, im Aufbau kompakte
Trenn- und Überführvorrichtung, die insbesondere auch problemlos in
eine bereits vorhandene Trockenpartie integriert werden kann. Die Vor
richtung ist auf einfachste Weise sowohl bei Umbauten als auch bei Neu
anlagen einsetzbar.
10
Trenn- und Überführvorrichtung
12
Einführstreifen
14
Trockenzylinder
16
Trenneinrichtung
18
Luftüberführeinrichtung
20
Seilschere
20
' inneres Seil
20
" äußeres Seil
22
Platte
24
Schaberbalken
26
Schaber
28
Blasdüsen
30
Luftleitblech
32
Trennbereich
34
Luftblasrohr
36
Trennelement
38
Trennelement
40
Rahmenteil
42
Rahmenteil
44
Schwenkachse
46
Stellschrauben
48
Stellschrauben
L Streifenlaufrichtung
F Pfeil
L Streifenlaufrichtung
F Pfeil
Claims (19)
1. Vorrichtung (10) zum Trennen und Überführen eines in eine Ma
schine zur Herstellung und/oder Behandlung einer Materialbahn,
insbesondere Papier- oder Kartonbahn, einzufädelnden Einführ
streifens (12), mit einer Trenneinrichtung (16) und einer Überfüh
reinrichtung (18), die dazu dient, den Einführstreifen (12) nach er
folgter Trennung zu einer nachfolgenden Einrichtung (20) der Ma
schine zu überführen,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Trenneinrichtung (16) und die Überführeinrichtung (18) vor
zugsweise auf einer gemeinsamen Platte (22) angebracht sind, auf
der der Einführstreifen (12) vor dem Trennen geführt und für den
Trennvorgang vorspannbar ist, und daß die Überführeinrichtung
(18) in Streifenlaufrichtung (L) vor der Trenneinrichtung (16) ange
ordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Platte (22) fest an einem Schaberbalken (24) anbringbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Überführeinrichtung durch eine Luftüberführeinrichtung
(18) gebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Stabilisierung des Einführstreifens (12) vor dem Trennvor
gang die dem Einführstreifen (12) zugewandte Seite der Platte (22)
zumindest im wesentlichen tangential mit einem entsprechenden
Blasluftstrom beaufschlagbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß zum Vorspannen des Einführstreifens (12) in Streifenlaufrich
tung (L) hinter der Trenneinrichtung (18) wenigstens ein Luftleit
blech (30) auf der dem Einführstreifen (12) zugewandten Seite der
Platte (22) vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Luftleitblech (30) bezüglich der dem Einführstreifen (12) zu
gewandten Plattenoberfläche so geneigt ist, daß der Einführstreifen
(12) von dieser Plattenoberfläche abgehoben und entsprechend
durch den Trennbereich (32) der Trenneinrichtung (16) geführt wird.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens zwei in Streifenlaufrichtung (L) hintereinander an
geordnete Luftleitbleche (30) vorgesehen sind.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die als Luftüberführeinrichtung (18) vorgesehene Überführein
richtung mehrere Blasdüsen (28) umfaßt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Blasdüsen (28) einstellbar und dazu entsprechend beweg
lich sind.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Luftüberführeinrichtung (18) ein Luftblasrohr (34) mit zu
mindest einer sich parallel zur Rohrachse erstreckenden Reihe von
Blasdüsen umfaßt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest ein Teil der Blasdüsen (28) bezüglich des Luftblas
rohres (34) einstellbar bzw. beweglich ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Luftblasrohr (34) einstellbar und dazu um seine Achse
drehbar ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der zur Stabilisierung und/oder zum Vorspannen des Einführ
streifens (12) erforderliche Blasluftstrom über entsprechend ein
stellbare Blasdüsen (28) der Luftüberführeinrichtung (34) erzeugbar
ist, wobei der Einführstreifen (12) vorzugsweise vorgespannt wird.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Trenneinrichtung (16) zur Ausführung eines Scheren
schnitts und/oder eines Parallelschnitts ausgelegt ist.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Trenneinrichtung (16) wenigstens zwei insbesondere mes
serartige Trennelemente (36, 38) umfaßt, die vorzugsweise einstell
bar an zwei relativ zueinander beweglichen Rahmenteilen (40, 42)
angebracht sind.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Rahmenteile (40, 42) relativ zueinander verschwenk
bar sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Trennelemente (36, 38) über Stellschrauben (46, 48)
und/oder dergleichen einstellbar an den Rahmenteilen (40, 42) an
gebracht sind.
18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Trennelemente (36, 38) der Trenneinrichtung (18) zumindest
teilweise durch glatte Schneidelemente gebildet sind.
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Trennelemente (36, 38) der Trenneinrichtung (18) zumindest
teilweise durch perforierte und/oder gezahnte Schneidelemente ge
bildet sind.
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