DE19915816A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Verpacken eines Heizkörpers - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Verpacken eines HeizkörpersInfo
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Abstract
Bei einem Verfahren zum Verpacken eines im wesentlichen quaderförmigen Heizkörpers mit einem flächigen Verpackungsmaterial wird der Heizkörper zunächst an zwei gegenüberliegenden ersten Schmalseiten mit jeweils einem Zuschnitt des Verpackungsmaterials und anschließend an seinen senkrecht hierzu ausgerichteten zweiten Schmalseiten ebenfalls mit jeweils einem Zuschnitt des Verpackungsmaterials versehen. Des weiteren sind sämtliche Zuschnitte jeweils beidseitig derartig abgewinkelt, daß sie mit Randstreifen Randbereiche beider Ansichtsseiten des Heizkörpers überdecken. Ferner sind gegenüberliegenden Schmalseiten zugeordnete Zuschnitte mit weiteren abgewinkelten Randstreifen versehen, die schmalseitige Randbereiche der Zuschnitte überdecken, die den jeweils anderen Schmalseiten zugeordnet sind. Um derartige Zuschnitte automatisch anbringen zu können, wird vorgeschlagen, daß die als zweites angebrachten Zuschnitte an die zu überdeckenden Bereiche des Heizkörpers und der als ersten plazierten Zuschnitte herangefaltet werden.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verpackens eines im wesentlichen quaderförmigen
Heizkörpers mit einem flächigen Verpackungsmaterial, wobei der Heizkörper zunächst an
zwei gegenüberliegenden Schmalseiten mit jeweils einem Zuschnitt des Verpackungsmateri
als und anschließend an seinem senkrecht hierzu ausgerichteten Schmalseiten ebenfalls mit
jeweils einem Zuschnitt des Verpackungsmaterials versehen wird, wobei des weiteren sämtli
che Zuschnitte jeweils beidseitig derart abgewinkelt sind, daß sie mit Randstreifen Randberei
che beider Ansichtsseiten des Heizkörpers überdecken, und wobei gegenüberliegenden
Schmalseiten zugeordnete Zuschnitte mit weiteren abgewinkelten Randstreifen versehen sind,
die schmalseitige Randbereiche der Zuschnitte überdecken, die den jeweils anderen Schmal
seiten zugeordnet sind.
Derartige Verfahren sind allgemein bekannt und werden in der Regel unmittelbar im An
schluß an die Herstellung von Heizkörpern angewendet. Der Transport der Heizkörper erfolgt
dabei oftmals mit Hilfe von Förderbändern, auf denen die Heizkörper mit einer Ansichtsseite
aufliegen. Bei den Heizkörpern kann es sich um sogenannte Plattenheizkörper handeln, die
mindestens eine wasserdurchströmbare Heizplatte und mindestens einen wärmeleitend damit
gekoppelten Konvektor besitzen. Mit den bekannten Verfahren ist jedoch auch die Verpac
kung von sogenannten Röhrenradiatoren möglich, die aus einer Vielzahl von parallel zueinan
der verlaufenden und in einen oder mehreren Säulen angeordneten wasserdurchströmten Röh
ren aufgebaut sind.
Als Verpackungsmaterial findet in der Regel Kartonmaterial, insbesondere sogenannte Well
pappe, Verwendung, die sich durch ihr hohes Polstervermögen, geringes Gewicht, die niedri
gen Kosten sowie eine gute Umweltverträglichkeit auszeichnet.
Bei einem allgemein bekannten Verfahren werden an die längeren Schmalseiten Zuschnitte
der Wellpappe angebracht, wobei diese rechteckförmigen Zuschnitte derart über die Schmal
seiten des Heizkörpers überstehen, daß sie mit Randstreifen abwinkelbar sind, so daß sie
Randbereiche beider Ansichtsseiten des Heizkörpers überdecken. Die Anbringung der Zu
schnitte erfolgt in der Weise, daß aus einem Zwischenraum zwischen aufeinanderfolgenden
Transportbändern ein Ende der in der erforderlichen Breite auf einer Rolle bereitgestellten
Wellpappe mit der in Transportrichtung vorne liegenden Unterkante des Heizkörpers gekop
pelt wird, so daß der Heizkörper mit seiner unteren Ansichtsseite auf einen Streifen der Well
pappe aufläuft, dessen Breite den zu überdeckenden Randbereich der Ansichtsseite entspricht.
Sobald der Heizkörper seiner gesamten Länge nach mit einem Randbereich der unteren An
sichtsseite auf der Wellpappe aufliegt, wird der Pappenzuschnitt abgetrennt, so daß dessen
Länge mit der Länge des Heizkörpers übereinstimmt. Anschließend wird der zunächst ebene
Zuschnitt entlang zweier paralleler und im Abstand der Breite der Schmalseite verlaufender
Falzlinien zweimal rechtwinklig abgekantet, so daß neben den beiden in Längsrichtung ver
laufenden Schmalseiten noch die sich daran anschließenden Randbereiche beider Ansichtssei
ten des Heizkörpers durch die Pappzuschnitte geschützt sind.
Um auch die kürzeren Schmalseiten des Heizkörpers sowie insbesondere dessen Ecken ad
äquat zu schützen, werden anschließend über die schmalen Stirnseiten und auch über die dar
an angrenzenden Endbereiche der in Längsrichtung verlaufenden Schmalseiten schützenden
U-förmigen Zuschnitte kastenförmige, einseitig offene Endstücke aufgeschoben. Durch diese
Endstücke werden sowohl die kürzeren Schmalseiten als auch die Randbereiche der ebenfalls
davon überlappten längeren Schmalseiten geschützt. Die weitere Funktion dieser Endstücke
besteht darin, die U-förmig gefalteten Zuschnitte an den längeren Schmalseiten in einer
rechtwinklig abgefalteten Stellung festzuhalten.
Nach dem Stand der Technik werden diese Endstücke dabei entweder aus entsprechenden
Zuschnitten auf manuelle Weise zu einseitig offenen Kästen geformt und sodann aufgescho
ben, oder aber die Endstücke werden maschinell vorgefertigt und dabei zusammengeklebt und
sodann von Hand auf die kurzen Stirnseiten der Heizkörper aufgeschoben.
Der Verfahrensschritt des manuellen Aufschiebens der Endstücke verursacht einen erhebli
chen Personalaufwand, der bei einem manuellen Zusammenfügen der Endstücke aus den ent
sprechenden Zuschnitten weiter erhöht wird. Dabei ist diese Arbeit auch für einen geübten
Monteur nur mit Aufmerksamkeit zu erledigen, denn aufgrund der Eigenspannung der abge
winkelten Randstreifen der U-förmig gekanteten Zuschnitte an den längeren Schmalseiten des
Heizkörpers sind diese Randstreifen bestrebt, unter einem gewissen Winkel von den zugeord
neten Ansichtsflächen des Heizkörpers abzustehen. Die Endstücke sind in ihrer lichten Breite
jedoch so bemessen, daß sie sich nur im vollständig anliegenden Zustand der U-förmig gefal
teten Zuschnitte über diese aufschieben lassen. Der schwierige Aufschiebevorgang ist auch
der Grund dafür, daß dieser Montageschritt bisher nicht automatisiert wurde. Bei einem Auf
schieben der Endstücke bestünde dann nämlich unweigerlich die Gefahr, daß die Eckbereiche
der abgewinkelten und unter Umständen abstehenden Randstreifen beim Überschieben erfaßt
und somit umgeknickt werden.
Neben dem großen Personalaufwand ist ein Nachteil des bekannten Verfahrens darin zu se
hen, daß die aufgeschobenen Eckstücke im weiteren Verlauf des Transports der Heizkörper
abfallen können, insbesondere in den Zwischenbereichen zwischen zwei aufeinander fol
genden Förderbändern.
Zum Stand der Technik zählt des weiteren ein Verpackungsverfahren, bei dem der Heizkörper
mittels eines einzigen Zuschnitts an sämtlichen vier Schmalseiten und an sämtlichen von die
sen gebildeten Kanten mittels eines einzigen Zuschnitts geschützt wird. Dieser Zuschnitt wird
von einer entsprechenden Rolle abgeschnitten und durch ein kompliziertes Muster von Ein
schnitten so präpariert, daß er auch in Eckbereichen möglichst glatt und frei von unregelmäßi
gen Knicken an die äußeren Konturen des Heizkörpers angeformt werden kann. Ein Nachteil
dieses Verfahrens besteht darin, daß die Schneidvorgänge bei diesem einzigen Zuschnitt in
unmittelbarer Nähe des Heizkörpers bzw. der zu dessen Transport dienenden Transferstraße
erfolgen müssen. Hierdurch wird die Empfindlichkeit einer Vorrichtung zur Durchführung
dieses bekannten Verfahrens erhöht. Des weiteren ist nach einmal erfolgtem Ein- bzw. Zu
schnitt ein hochpräzises Einhalten der Position des Zuschnitts zur Position des Heizkörpers
unerläßlich. Bereits vergleichsweise geringfügige Verschiebungen im Bereich von weniger als
10 mm führen in Verbindung mit den durch die Einschnitte definierten Knickstellen zu einer
extrem schlechten Anpassung des gefalteten Zuschnitts an den Heizkörper. Außerdem ist der
Kantenschutz bei einer mit diesem Verfahren hergestellten Verpackung aufgrund mangelnder
Überlappung in den besonders kritischen Bereichen unzureichend.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren vorzuschlagen, bei dem auf ein ma
nuelles Aufschieben vorgefertigter kastenförmiger Endstücke verzichtet werden kann.
Ausgehend von einem Verfahren der eingangs beschriebenen Art wird diese Aufgabe erfin
dungsgemäß dadurch gelöst, daß die als zweites angebrachten Zuschnitte an die zu überdec
kenden Bereiche des Heizkörpers und der als erstes plazierten Zuschnitte herangefaltet wer
den.
Erfindungsgemäß erfolgt die Faltung des Zuschnitts für die beiden letzten Schmalseiten des
Heizkörpers erst "vor Ort", d. h. erst an der Stelle, an der die gefalteten Zuschnitte auch end
gültig verbleiben. Es liegen somit zu keinem Zeitpunkt fertig gefaltete Endstücke wie beim
Stand der Technik vor, die erst in ihrem zwangsläufig eng angepaßten Endzustand schmalsei
tig auf den Heizkörper aufgeschoben werden müßten, woraus bei Verfahren nach dem Stand
der Technik Probleme resultieren. Eine größere Dimensionierung der fertig vorgefalteten
Endstücke stellt keine gangbare Lösung des Problems dar, weil eine enge Passung zwischen
den Endstücken und den Endbereichen der anderen schmalseitigen Zuschnitte für einen siche
ren Halt der Endstücke nach dem Prinzip der Reibung unerläßlich ist.
Die Erfindung räumt diese Probleme dadurch aus, daß die Formanpassung des vorgefertigten
Zuschnitts erst am Heizkörper selbst, d. h. unter Zuhilfenahme des Heizkörpers als Formkör
per, erfolgt. Dabei liegt der große Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens darin, daß selbst
hochstehende Randstreifen der zuvor angebrachten Zuschnitte an den längeren Schmalseiten
nicht störend sind, weil diese beim Heranfalten der als letztes angebrachten schmalseitigen
Zuschnitte in ihre Sollposition gedrückt werden, d. h. dann an den Ansichtsseiten des Heizkör
pers anliegen. Dieses Heranfalten kann derart eng angepaßt erfolgen, daß der Abschluß des
Faltvorgangs und eines sich eventuell daran anschließenden Fixiervorgangs eine sehr zuver
lässige Verbindung zwischen den beiden zuletzt angebrachten schmalseitigen Endstücken und
den zuvor angebrachten längsseitigen Zuschnitten besteht.
Ferner wird aufgrund der Doppellagigkeit der Zuschnitte im Bereich der Ecken des Heizkör
pers eine hervorragende Schutzwirkung erzielt. Außerdem sind die Anforderungen an die
Positioniergenauigkeit bei der erfindungsgemäßen Methode des Heranfaltens vergleichsweise
gering. Dies ist insbesondere deshalb von Bedeutung, weil sich aufgrund der bei einem Heiz
körpertransport mittels Transportbändern stets bestehenden Schlupfgefahr eine absolut exakte
Positionierung von Heizkörper und Zuschnitt zueinander ohnehin kaum erzielen läßt.
Eine Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, daß die als zweites an
gebrachten Zuschnitte in einer Richtung senkrecht zu der Transportrichtung der Heizkörper in
einer Transferstraße zu dem Heizkörper hin geführt werden. Hierdurch kann der zur Durch
führung des Verfahrens erforderliche Raumbedarf gesenkt werden.
Eine weitere Reduzierung des Platzbedarfs läßt sich herbeiführen, wenn die Zuführung der als
zweites angebrachten Zuschnitte in einem Zwischenraum zwischen zwei benachbarten Trans
portbändern der Transferstraße erfolgt, auf denen der Heizkörper liegend auf einer Ansichts
seite transportiert wird.
Der Abstand zwischen zwei benachbarten Bändern läßt sich sehr gering halten, wenn die als
zweites angebrachten Zuschnitte ausgehend von einem ebenen Zustand mittels einer Abkant
einrichtung in eine abgewinkelte Form überführt werden.
Vorteilhafterweise weist die Abkanteinrichtung eine Führungseinrichtung für einen geradlinig
geführten Randstreifen des Zuschnitts und eine geneigte Auflauffläche für einen abzuwin
kelnden Bereich des Zuschnitts auf.
Werden die als zweites anzubringenden Zuschnitte mit einem der als erstes angebrachten Zu
schnitte verklebt, so wird die Gefahr eines Abfallens der Zuschnitte in der Transferstraße na
hezu ausgeschlossen. Vorteilhafterweise wird als Klebstoff ein sehr schnell aushärtender und
belastbarer Schmelzkleber verwendet. Mit der wegfallenden Gefahr einer Ablösung der ka
stenförmigen Endstücke kann deren Erstreckung in Längsrichtung des Heizkörpers verringert
werden, wodurch sich wiederum Einsparungen ergeben.
Von Vorteil ist es auch, wenn abgewinkelte Randbereiche der als zweites anzubringenden
Zuschnitte miteinander verklebt werden. Auf diese Weise kann mit einfachen Mitteln eine
sichere Fixierung des Zuschnitts erreicht werden, so daß die Erstreckung der abgewinkelten
Randbereiche reduziert werden kann. Hieraus ergeben sich Möglichkeiten zur Kosteneinspa
rung. Bei Verfahren nach dem Stand der Technik mußte die Ausdehnung der Randstreifen in
Längsrichtung des Heizkörpers über das aus Schutzgründen erforderliche Maß hinaus verlän
gert werden, um über einen verlängerten Überlappungsbereich eine Steigerung der ein Abfal
len verhindernden Reibkraft zu erzielen.
Aus fertigungstechnischen Gründen ist es besonders vorteilhaft, wenn der Heizkörper bei der
Anbringung des Zuschnitts für die in Transportrichtung weisende Schmalseite in Trans
portrichtung und bei der Anbringung des Zuschnitts für die gegenüberliegende Schmalseite
entgegen der Transportrichtung bewegt wird.
Ferner ist noch vorgesehen, die Zuschnitte montagefertig zugeschnitten anzubringen, da in
diesem Fall auch sämtliche Zuschnittseinrichtungen in der Nähe der Transferstraße bzw.
Transportbänder selbst verzichtet werden kann.
Eine Vorrichtung zum Verpacken eines Heizkörpers an seinen Schmalseiten mittels Zuschnit
ten aus einem flächigen Verpackungsmaterial weist eine Transporteinrichtung für den Heiz
körper, zwei Anbringeinrichtungen für jeweils einen Zuschnitt auf einer parallel zu der Trans
portrichtung verlaufenden Schmalseite des Heizkörpers, mit der der Zuschnitt mit Randstrei
fen an gegenüberliegende Randbereiche des Heizkörpers faltbar ist, ist gekennzeichnet durch
mindestens eine Zuführeinrichtung für einen in einer senkrecht zu der Transportrichtung ver
laufenden Stirnseite zugeordneten Zuschnitt und eine Falteinrichtung, mit der dieser Zuschnitt
an die zu überdeckenden Bereiche des Heizkörpers und der zuvor mit der Anbringeinrichtung
plazierten Zuschnitte faltbar ist.
Mit einer derartigen Vorrichtung läßt sich insbesondere das erfindungsgemäße Verfahren in
vorteilhafter Weise durchführen.
Eine Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht darin, daß die Zuschnitte mit
der Zuführeinrichtung senkrecht zu der Transportrichtung zuführbar sind, wodurch der Raum-
und Synchronisierungsbedarf reduziert werden.
Außerdem wird vorgeschlagen, daß die Zuschnitte parallel zu den Ansichtsflächen des Heiz
körpers in einer Lagereinrichtung bevorratbar und mittels einer Greifeinrichtung zu dem auf
Transportbändern beförderten Heizkörper führbar sind.
Wenn die Falteinrichtung eine feststehende Abkanteinrichtung aufweist, mit der ein Zuschnitt
mit einem Randstreifen führbar und in einem parallel hierzu verlaufenden Bereich mittels
einer geneigten Fläche rechtwinklig abkantbar ist, ergibt sich ein deutlich verminderter
Raumbedarf für die Zuführung der zuletzt anzubringenden Zuschnitte. Vorteilhafterweise be
findet sich an beiden Enden eines Förderbandes jeweils eine Zuführeinrichtung und eine
Falteinrichtung, damit keine der beiden vorgenannten Einrichtungen abwechselnd Abkantun
gen in entgegengesetzte Richtungen durchführen muß.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels einer
Vorrichtung zum Verpacken eines Heizkörpers, das in der Zeichnung dargestellt ist, näher
erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Vorrichtung zum Verpacken von Heizkörpern
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß Fig. 1
Fig. 3 eine Seitenansicht auf eine Abkanteinrichtung einer Falteinrichtung und
Fig. 4 bis 13 die Abfolge der Falt- und Anbringschritte zweier Zuschnitte
an einen Heizkörper, jeweils in einer Seitenansicht
und einer Draufsicht
Die in den Fig. 1 und 2 gezeigte Vorrichtung dient zum Verpacken eines Heizkörpers 1 an
dessen längeren Schmalseiten 2 sowie dessen kürzeren Schmalseiten 3. Die Verpackung er
folgt mit Hilfe von Wellpappe.
Der Transport der Heizkörper 1 erfolgt mittels einer Transporteinrichtung 4, die aus einer
Vielzahl linienförmig hintereinander angeordneter Transportbänder 5 besteht. Die Heizkörper
1 liegen mit einer Ansichtsseite 6 auf dem Transportband 5 auf.
Die Vorrichtung umfaßt des weiteren zwei nicht näher dargestellte Anbringeinrichtungen, die
aus dem Stand der Technik bekannt sind und zur Anbringung von U-förmigen Zuschnitten an
den längeren Schmalseiten 2 des Heizkörpers 1 dienen. Die Anbringung dieser Zuschnitte
erfolgt vor der Anbringung der Zuschnitte auf den kürzeren Stirnseiten 3. Die Zuschnitte, die
von den Anbringeinrichtungen auf gegenüberliegenden Längsseiten angebracht werden, sind
U-förmig ausgebildet und decken mit Randstreifen jeweils Randbereiche der beiden Ansichts
seiten des Heizkörpers 1 ab.
Die erfindungsgemäße Weiterentwicklung der Vorrichtung 1 besteht in einer aus mehreren
Komponenten zusammengefügten Zuführeinrichtung 6 für einen einer senkrecht zu der
Transportrichtung verlaufenden Schmalseite 3 zugeordneten Zuschnitt 7, 7', 7". Des weiteren
weist die Vorrichtung eine nicht in allen Details dargestellte Falteinrichtung 8 auf, mit der
jeweils einer der Zuschnitte 7, 7', 7" an die zu überdeckenden Bereiche des Heizkörpers 1
und der zuvor mit den Anbringeinrichtung plazierten Zuschnitte faltbar ist. Diese Faltung er
folgt jeweils in Bereichen zwischen zwei benachbarten Förderbändern 5.
Ein bereits längsseitig mit zwei U-förmigen Zuschnitten, die in den Fig. 1 und 2 nicht dar
gestellt sind, versehener Heizkörper 2 erreicht zunächst die linke der beiden Falteinrichtungen
8, bei denen er auf einen seinem Plattenabstand angepaßten Zuschnitt 7 so weit aufläuft, bis
seine kurze Schmalseite mit der ersten Faltlinie 9 des Zuschnitts 7 fluchtet. Der Zuschnitt 7
besitzt in einer zentrisch zur Längsachse der Fördereinrichtung 4 ausgerichteten Position be
reits einen um 90° gewinkelten Zustand, so daß sich Heizkörper 1 und Zuschnitt 7 bereits an
zwei im rechten Winkel zueinander verlaufenden Seiten (untere Ansichtsseite und vordere
Schmalseite) berühren. Ausgehend von dieser Stellung wird ein durch eine zweite Falzlinie 10
abgetrennter dritter Bereich des Zuschnitts 7 - ausgehend von seiner vertikalen Stellung - um
weitere 90° abgewinkelt, um in seiner Endstellung schließlich auch an der oberen Ansichtssei
te 11 des Heizkörpers 1 anzuliegen. Die Abkantung des dritten Bereichs des Zuschnitts 7 er
folgt mit Hilfe beispielsweise einer hydraulischen oder pneumatischen Falteinrichtung, die
bereits bekannt ist und daher nicht eingehender erläutert werden muß.
Die Abkantung des senkrecht zur Transportrichtung zugeführten Zuschnitts 7 erfolgt mit Hilfe
einer feststehenden Abkanteinrichtung 12 der Falteinrichtung 8. Die Abkanteinrichtung 12 ist
in Form einer gekrümmten Schrägfläche ausgeführt, entlang derer der Zuschnitt 7 zum Teil
führbar ist. Mit einem danebenliegenden Teilbereich ist der Zuschnitt 7 mittels einer Greif
einrichtung von einer drei Container 13 aufweisenden Lagereinrichtung 14 zu der Transpor
teinrichtung führbar. Die Parallelverschiebung der Zuschnitte 7 von dem Bereich neben der
Transporteinrichtung 4 in dessen Transportquerschnitt selbst erfolgt mit Hilfe einer in den
Fig. 1 und 2 nicht dargestellten, jedoch aus dem Stand der Technik bekannten Greifein
richtung.
Während die Bestückung der in Transportrichtung vorderen Schmalseite 3 mit dem zugehöri
gen Zuschnitt 7 mittels der in Transportrichtung zuerst angeordneten Zuführeinrichtung 6 und
Falteinrichtung 8 erfolgt, wird die rückseitige Bestückung des Heizkörpers 1 mit dem Zu
schnitt 7 erst dann durchgeführt, wenn der Heizkörper die in Transportrichtung als zweite Zu
führeinrichtung 6 und Falteinrichtung 8 bereits passiert hat. Zu diesem Zweck wird das im
Anschluß daran angeordnete Transportband 5 kurzzeitig in seiner Förderrichtung umgekehrt,
so daß der Heizkörper 1 mit der zu bestückenden Schmalseite 3 der Falteinrichtung 8 angenä
hert wird.
Zur Fixierung der an den kurzen Schmalseiten 3 angebrachten Zuschnitte 7 werden diese mit
den zuvor an den langen Schmalseiten 2 angebrachten Zuschnitten an zwei Klebepunkten fi
xiert. Diese Verklebung wird mit Hilfe der Klebeeinrichtung 15 durchgeführt, die mit Heiß
klebe arbeitet und aus dem Stand der Technik bekannt sind.
In den Fig. 4 bis 13 ist in einer Abfolge von 10 Schritten das erfindungsgemäße Verpac
kungsverfahren näher erläutert:
Fig. 4 zeigt den Heizkörper 1, der an seinen beiden in Längsrichtung verlaufenden Stirnsei
ten 2 bereits mit einem U-förmigen Zuschnitt versehen ist, dessen Seitenlängsrichtung verlau
fende Randstreifen Randbereiche beider Ansichtsflächen 11 des Heizkörpers 1 überdecken.
Während sich der Heizkörper 1 - angedeutet durch die Pfeile 15 - in Transportrichtung des
jeweiligen Transportbandes 5 bewegt, wird der Zuschnitt 7 der Längsachse des Heizkörpers 1
in senkrechter Richtung hierzu zugeführt. Bei dieser senkrechten Zuführbewegung wird der
Zuschnitt 7 über eine feststehende Abkanteinrichtung (nicht dargestellt) geführt, die bewirkt,
daß der rechte Randstreifen 16 und der Mittelstreifen 17 gegenüber dem linken Randstreifen
18 um 90° abgekantet werden.
Fig. 5 zeigt die Stellung, in der die kurze Schmalseite 3 des Heizkörpers 1 an dem um 90°
aufgekanteten Mittelstreifen 17 des Zuschnitts 7 anliegt. Die Längsachse des Heizkörpers 1
fluchtet mit der kurzen Mittellinie des Zuschnitts 7. Dieser ist sowohl in Bezug auf seine kür
zere als auf seine längere Mittellinie symmetrisch aufgebaut. In Fig. 1 soll die durch Hori
zontalpfeile hervorgehobene Wellenlinie lediglich andeuten, daß der Mittelstreifen 17 und der
Randstreifen 16 durch Auflaufen auf die Abkanteinrichtung 12 fortlaufend abgewinkelt wer
den.
In Fig. 4 liegt neben dem linken Randstreifen 18 und dem Mittelstreifen 17 nun auch der
rechte Randstreifen 16 an dem Heizkörper 1 direkt an.
In Fig. 7 ist dargestellt, wie abgerundete Endbereiche 19 des Zuschnitts 7 an die in Längs
richtung verlaufenden Schmalseiten 2 des Heizkörpers 1 angelegt werden.
Fig. 8 zeigt schließlich noch den Faltvorgang der dem Mittelstreifen 17 zugeordneten End
bereiche 20. Unter Umständen können sowohl die Endbereiche 19 miteinander als auch die
Endbereiche 19 mit den Bereichen 20 miteinander verklebt werden.
In den Fig. 9 bis 13 sind die entsprechenden Vorgänge bei der Anbringung der des gegen
überliegenden Zuschnitts 7, der identisch mit dem zunächst montierten Zuschnitt 7 ist, ver
deutlicht.
Wiederum erfolgt eine senkrechte Zuführung des Zuschnitts 7, bei der gleichzeitig Mittelstrei
fen 17 und ein linker Randstreifen 18 um 90° abgewinkelt werden.
Fig. 10 zeigt wiederum die Anlage des Mittelstreifens 17 an die zugeordnete Schmalseite 3
des Heizkörpers 1.
In Fig. 11 ist die weitere Abwinklung des linken Randstreifens 18 bereits abgeschlossen.
In den Fig. 12 und 13 ist dargestellt, wie die Endbereiche 19 und 20 aneinandergefaltet
und dabei mittels Klebstoff fixiert werden.
Fig. 13 zeigt einen ringsum vollständig mit Hilfe von vier Zuschnitten aus Wellpappe ge
schützten Heizkörper.
Claims (14)
1. Verfahren zum Verpacken eines im wesentlichen quaderförmigen Heizkörpers mit ei
nem flächigen Verpackungsmaterial, wobei der Heizkörper zunächst an zwei gegen
überliegenden ersten Schmalseiten mit jeweils einem Zuschnitt des Verpackungsmate
rials und anschließend an seinen senkrecht hierzu ausgerichteten zweiten Schmalseiten
ebenfalls mit jeweils einem Zuschnitt des Verpackungsmaterials versehen wird, wobei
des weiteren sämtliche Zuschnitte jeweils beidseitig derartig abgewinkelt sind, daß sie
mit Randstreifen Randbereiche beider Ansichtsseiten des Heizkörpers überdecken und
wobei gegenüberliegenden Schmalseiten zugeordnete Zuschnitte mit weiteren abgewin
kelten Randstreifen versehen sind, die schmalseitige Randbereiche der Zuschnitte über
decken, die den jeweils anderen Schmalseiten zugeordnet sind, dadurch gekennzeichnet,
daß die als zweites angebrachten Zuschnitte an die zu überdeckenden Bereiche des
Heizkörpers und der als erstes plazierten Zuschnitte herangefaltet werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die als zweites angebrachten
Zuschnitte in einer Richtung senkrecht zu der Transportrichtung der Heizkörper in einer
Transferstraße zu dem Heizkörper hin geführt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführung der als
zweites angebrachten Zuschnitte in einem Zwischenraum zwischen zwei benachbarten
Transportbändern der Transferstraße erfolgt, auf denen der Heizkörper liegend auf einer
Ansichtsseite transportiert wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die als
zweites angebrachten Zuschnitte ausgehend von einem ebenen Zustand mittels einer
Abkanteinrichtung in eine abgewinkelte Form überführt werden.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Abkanteinrichtung eine
Führungseinrichtung für einen geradlinig geführten Randstreifen des Zuschnitts und ei
ne geneigte Auflauffläche für einen abzuwinkelnden Bereich des Zuschnitts aufweist.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die als
zweites anzubringenden Zuschnitte mit einem der als erstes angebrachten Zuschnitte
verklebt werden.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß abgewinkel
te Randbereiche der als zweites anzubringenden Zuschnitte miteinander verklebt wer
den.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Heizkör
per bei der Anbringung des Zuschnitts für die in Transportrichtung weisende Schmalsei
te in Transportrichtung und bei der Anbringung des Zuschnitts für die gegenüberliegen
de Schmalseite entgegen der Transportrichtung bewegt wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Zu
schnitte montagefertig zugeschnitten angebracht werden.
10. Vorrichtung zum Verpacken eines Heizkörpers (1) an seinen Schmalseiten (2, 3) mittels
Zuschnitten (7, 7', 7") eines flächigen Verpackungsmaterials mit einer Transportein
richtung (4) für den Heizkörper (1), zwei Anbringeinrichtungen für jeweils einen Zu
schnitt auf einer parallel zur Transportrichtung verlaufenden Schmalseite (2), mit der
der Zuschnitt mit Randstreifen an gegenüberliegenden Randbereiche des Heizkörpers
(1) faltbar ist, gekennzeichnet durch mindestens eine Zuführeinrichtung (6) für einen ei
ner senkrecht zu der Transportrichtung verlaufenden Schmalseite (3) zugeordneten Zu
schnitt (7, 7', 7") und eine Falteinrichtung (8), mit der dieser Zuschnitt (7, 7', 7") an
die zu überdeckenden Bereiche des Heizkörpers (1) und der zuvor mit der Anbringein
richtung plazierten Zuschnitte faltbar ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuschnitte (7, 7', 7")
senkrecht zu der Transportrichtung dem Heizkörper zuführbar sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuschnitte (7,
7', 7") parallel zu den Ansichtsflächen (11) des Heizkörpers (1) in einer Lagereinrich
tung (14) bevorratbar und mittels einer Greifeinrichtung zu den auf Transportbändern
(4) beförderten Heizkörpern (1) führbar sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die
Falteinrichtung (8) eine feststehende Abkanteinrichtung (12) aufweist, mit der ein Zu
schnitt (7, 7', 7") mit einem Randstreifen (18) führbar und in einem parallel hierzu
verlaufenden Bereich mittels einer geneigten Fläche rechtwinklig abkantbar ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß an bei
den Enden eines Förderbandes (5) jeweils eine Zuführeinrichtung (6) und eine Faltein
richtung (8) angeordnet sind.
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