DE19914131A1 - Verfahren zum Anwerfen von mit einem elektromotorischen Hauptantrieb ausgerüsteten Webmaschinen - Google Patents
Verfahren zum Anwerfen von mit einem elektromotorischen Hauptantrieb ausgerüsteten WebmaschinenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Anwerfen von mit einem elektromotorischen Hauptantrieb ausgerüsteten Webmaschinen, wobei wenigstens eine Schwungmasse vom Hauptantriebsmotor angetrieben wird, die über eine Kupplung an die Webmaschinenhauptwelle kuppelbar ist, und zum Anwerfen der Webmaschine der Hauptantriebsmotor und die Schwungmasse auf eine vorgegebene, gegenüber ihrer Nenndrehzahl höhere Startdrehzahl gebracht wird, und bei Erreichen der vorgegebenen Startdrehzahl die Schwungmasse an die Webmaschinenhauptwelle gekuppelt wird. Gemäß der Erfindung soll die erforderliche Startdrehzahl automatisch ermittelt werden. DOLLAR A Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, dass die Drehzahl der Webmaschinenhauptwelle mindestens beim ersten Blattanschlag gemessen und die Abweichung der gemessenen Drehzahl von der Nenndrehzahl ermittelt wird, wobei in der Webmaschinensteuerung ein Auswerten und Abspeichern der Messwerte erfolgt und eine Startdrehzahl für den Anwerfvorgang auf Grundlage der ermittelten Messwerte berechnet wird, derart, dass bei einem erneuten Start der Webmaschine mindestens die Nenndrehzahl beim ersten Blattanschlag erreicht wird.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Anwerfen von mit einem elektromotorischen
Hauptantrieb ausgerüsteten Webmaschinen, wobei wenigstens eine Schwungmasse vom
Hauptantrieb angetrieben wird, die über eine Kupplung an die Hauptantriebswelle kuppelbar
ist.
Üblicherweise werden Webmaschinen durch einen elektrischen Motor angetrieben, der an das
Wechselstrom- bzw. Drehstromnetz angeschlossen ist. Es werden vorzugsweise
polumschaltbare oder frequenzgesteuerte Motoren verwendet. Von diesem Hauptantrieb aus
werden über Getriebemittel, z. B. über einen Riemenantrieb, mit der Hauptwelle der
Webmaschine gekuppelte Schwungmassen angetrieben. Nach Einschalten des Hauptantriebes
wird die Schwungmasse durch den Motor zunächst auf eine vorgegebene Drehzahl
beschleunigt. Zum Starten der Webmaschine selbst wird über eine Kupplungs-Brems-Einheit
die Schwungmasse auf die Hauptwelle der Webmaschine gekuppelt, und die Webmaschine
vom Stillstand aus in Bewegung setzt. Die Charakteristik der Kupplung, die Steifheit des
Motors und die Größe der einwirkenden Schwungmassen, sowie Reibwiderstände, ergeben für
den Anlaufvorgang der Webmaschine einen ganz bestimmten Drehzahlverlauf, und zwar
einerseits für die Schwungmassen und andererseits für die Hauptwelle der Webmaschine.
Dabei erfährt die Drehzahl der Schwungmassen nach Einschaltung der Kupplung einen
erheblichen Drehzahlabfall, bis sie mit der vom Stillstand aus hochlaufenden
Hauptwellendrehzahl der Webmaschine übereinstimmt.
An derartige Anwerfeinrichtungen für Webmaschinen werden in der Praxis besondere
Anforderungen gestellt, so muss z. B. die Webmaschine bis zum ersten Blattanschlag völlig
eingekuppelt sein. Bei einem derartigen Einkuppelvorgang an der Webmaschine kann es
vorkommen, dass zwar die Webmaschine bis zum ersten Blattanschlag vollständig
eingekuppelt ist, dass jedoch die momentane Drehgeschwindigkeit beim ersten Blattanschlag
zu gering ist, und dadurch im Gewebe sogenannte Anlaufstellen entstehen, d. h. Stellen, bei
denen der eingetragene Schussfaden nicht mit hinreichender Kraft an die Anschlagkante des
Gewebes angeschlagen wird. Eine so entstandene Folge von weniger dicht angeschlagenen
Schussfäden kann als streifenartiger Gewebefehler sichtbar werden. Um beim Anlaufen der
Webmaschine die genannten, aus zu geringer Drehgeschwindigkeit resultierenden
Auswirkungen zu vermeiden, war man bisher darauf bedacht, den Antrieb so auszubilden,
dass er möglichst beim ersten Blattanschlag die gewünschte Enddrehgeschwindigkeit erreicht.
Ein derartiges Verfahren zum Anwerfen eines Hauptantriebs einer Webmaschine ist aus der
auf den gleichen Anmelder zurückgehenden DE 37 33 590 C2 bekannt. Ein Nachteil des dort
angegebenen Verfahrens ist, dass für den Webbetrieb nicht exakt bestimmt werden kann, um
wieviel die Nenndrehzahl der Maschine, die über Keilriemenscheiben eingestellt wird, und
damit die Drehzahl der Schwungmasse erhöht werden muss, um beim ersten Blattanschlag
nach dem Kuppeln des Antriebs an die Hauptantriebswelle der Webmaschine die
Nenndrehzahl zu erreichen. Das dort beschriebene Freischalten des Hauptantriebs während des
Kuppelns und die Wiederanschaltung an das Netz mit der größeren Polzahl kann z. B. so
vorgenommen werden, dass eine bestimmte Drehzahl vorgewählt wird, die zwischen der
einkuppelnden Startdrehzahl und der Nenndrehzahl liegt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Anwerfen von Webmaschinen
anzugeben, welches automatisch die benötigte Startdrehzahl zum Anwerfen der Webmaschine
ermittelt.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Merkmale des unabhängigen Patentanspruchs
1 gelöst.
Erfindungswesentlich ist danach, dass die Drehzahl der Webmaschinenhauptwelle mindestens
beim ersten Blattanschlag gemessen und die Abweichung der gemessenen Drehzahl von der
Nenndrehzahl ermittelt wird, wobei in der Webmaschinensteuerung ein Auswerten und
Abspeichern der Messwerte erfolgt und eine Startdrehzahl für den Anwerfvorgang auf der
Grundlage der ermittelten Messwerte berechnet wird, derart, dass bei einem erneuten Start der
Webmaschine mindestens die Nenndrehzahl beim ersten Blattanschlag erreicht wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann demnach als selbstlernendes Verfahren zum Anwerfen
einer Webmaschine bezeichnet werden. Bei jedem Anwerfen der Webmaschine in Folge einer
Störung wird in der Webmaschinensteuerung ein Abbild des Hochlaufens der Maschine bis
zum ersten Blattanschlag oder über mehrere Blattanschläge erstellt und abgespeichert. Auf der
Grundlage der gewonnenen Daten wird die tatsächliche Startdrehzahl des Antriebsmotors
bzw. der Schwungmasse errechnet, die notwendig ist, um beim nächsten Startvorgang der
Webmaschine an der Hauptwelle die Nenndrehzahl beim ersten Blattanschlag zu erreichen.
Vorteilhafte Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der
abhängigen Patentansprüche.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung sei nachstehend anhand der Zeichnungen erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 ein schematisches Blockschaltbild des Antriebs einer Webmaschine;
Fig. 2 ein Diagramm der Drehzahlverläufe beim Anwerfen einer Webmaschine.
Zunächst sei anhand des Blockschaltbildes der Fig. 1 der allgemeine Aufbau eines
Webmaschinenantriebs beschrieben. Der Antrieb der Webmaschine erfolgt in üblicher Weise
durch einen netzgespeisten elektromotorischen Hauptantrieb 1, welcher vorzugsweise als
polumschaltbarer oder frequenzsteuerbarer Elektromotor ausgebildet ist, der von der
Webmaschinensteuerung 8 angesteuert wird. Bei Ausbildung des Hauptantriebs als
frequenzsteuerbarer Motor ist zum Betrieb ein Frequenzumformer 7 notwendig, der die von
der Webmaschinensteuerung 8 vorgegebene Sollfrequenz in die zum Betrieb des Motors
erforderlichen Frequenz umformt und die erforderliche Betriebsleistung bereitstellt.
Vom Hauptantrieb 1 aus wird über ein Getriebe 2, das hier z. B. als Riemenantrieb angedeutet
ist, mindestens eine Schwungmasse 3 angetrieben. Diese Schwungmasse 3 ist über eine
Kupplungs-Brems-Einheit 4 auf die Hauptwelle 5 der Webmaschine kuppelbar. Die
Ausbildung des Hauptantriebes 1 und der Aufbau der Antriebsstrecke vom Motor des
Hauptantriebes bis zum Anschluss an die Webmaschine ist an sich bekannt und braucht hier
nicht näher beschrieben zu werden.
An der Hauptwelle 5 ist ein Signalgeber 6 zur Ermittlung der Drehzahl der Welle 5
angeordnet. Dieser kann z. B. als Drehzahlgeber ausgebildet sein.
Die Steuerung des Antriebs erfolgt über die Webmaschinensteuerung 8, welche sowohl auf
den Hauptantrieb 1 als auch auf die Kupplungs-Brems-Einheit 4 wirkt. Informationen über die
augenblickliche Drehzahl der Hauptwelle 5 erhält die Webmaschinensteuerung 8 von dem
Signalgeber 6.
Für die Wirkungsweise des Verfahrens gemäß Fig. 2 sei angenommen, dass z. B. durch einen
Störfall die Webmaschine selbsttätig abgestellt und der Hauptantrieb sich im Leerlaufbetrieb
befindet. Die Webmaschine ist dabei durch die Kupplungs-Brems-Einheit 4 von der
Schwungmasse 3 und vom Hauptantrieb 1 abgekuppelt und befindet sich im Stillstand.
Zunächst sei der Anwerfvorgang der Webmaschine für eine Ausbildung des Hauptantriebs 1
als polumschaltbarer Motor beschrieben. Beim Betrieb mit höherer Polzahl arbeitet der
Antrieb 1 bei Normaldrehzahl, die der Nenndrehzahl n1 der Schwungmasse entspricht. Bei
Betrieb mit niederer Polzahl arbeitet der Antrieb 1 mit Höchstdrehzahl, die der
Höchstdrehzahl n3 der Schwungmasse entspricht.
Zum Anwerfen der Webmaschine wird, nach Beseitigung der Störung, durch die
Webmaschinensteuerung 8 zum Zeitpunkt t1 eine Polumschaltung des Motors 1 auf die
kleinere Polzahl vorgenommen, so dass der Motor 1 von der Nenndrehzahl auf seine
Höchstdrehzahl beschleunigt wird.
Dadurch wird auch die Schwungmasse 3 im Leerlauf auf die zugeordnete höhere Drehzahl
beschleunigt. Im Regelfall ist eine Beschleunigung auf die volle Höchstdrehzahl n3 nicht
notwendig.
Hat die Schwungmasse 3 eine vorgegebene Startdrehzahl n2 erreicht, was zum Zeitpunkt t2
der Fall ist, dann wird der Hauptantrieb 1 von seiner Stromversorgung freigeschaltet, also
nicht mehr gespeist. Die gewünschte Startdrehzahl n2 liegt im Regelfall unterhalb der
Höchstdrehzahl n3. Es ist nur noch die in der Schwungmasse 3 gespeicherte mechanische
Energie wirksam. Durch die Webmaschinensteuerung 8 wird gleichzeitig die Kupplungs-
Brems-Einheit 4 betätigt und die Schwungmasse 3 mit der Antriebswelle 5 der Webmaschine
gekuppelt. Wie das Diagramm der Fig. 2 zeigt, nimmt die gestrichelt eingezeichnete
Drehzahl bzw. Drehgeschwindigkeit ΔnS der Schwungmasse 3 ausgehend von ihrer
Startdrehzahl n2 ab, während die ebenfalls gestrichelt eingezeichnete Drehzahl oder
Drehgeschwindigkeit ΔnW der Hauptwelle 5 der Webmaschine, ausgehend vom Stillstand,
zunimmt. Nach vollständigem Einkuppeln haben die Drehzahlen der Schwungmasse 3 und der
Hauptwelle 5 im Zeitpunkt t3 gleiche Werte erreicht. Der Zeitpunkt t3 ist so gewählt, dass er
mit dem Zeitpunkt des ersten Blattanschlags der Webmaschine zusammentrifft. Wegen der
anfangs höher gewählten Startdrehzahl n2 der Schwungmasse 3 erfolgt der Angleich der
Drehzahlen etwa im Bereich der für den Betrieb gewünschten Nenndrehzahl n1, z. B. nur
wenig unterhalb oder oberhalb dieses Nennwertes. Auf diese Weise ist die Drehzahl der
Webmaschine beim ersten Blattanschlag bereits hoch genug, um den ersten Schussfaden
praktisch mit voller Kraft anschlagen zu können. Damit werden Anlaufstellen im Gewebe
vermieden. Während des Zeitraumes dieser Betriebsphase ist, wie schon erwähnt, außer der
gespeicherten mechanischen Energie der Schwungmassen vorzugsweise kein Antrieb
wirksam.
Alternativ ist es vorgesehen, dass das Zuschalten des Motors mit der höheren Polzahl, was der
Nenndrehzahl n1 entspricht, bereits während der Phase des Drehzahlangleichs zwischen
Schwungmasse 3 und Hauptwelle 5 erfolgt. Dies kann z. B. in einem Punkt tx erfolgen, bei
dem eine bestimmte Drehzahl nx über der Nenndrehzahl n1 der Maschine erreicht wird.
Genausogut kann ein Zuschalten des Motors mit Nenndrehzahl n1 sofort nach dem
Einkuppeln erfolgen. Dies ist insbesondere für den Fall vorgesehen, bei dem bei
Höchstdrehzahl n3 des Motors gekuppelt werden muss und die Nenndrehzahl n1 ansonsten
nicht erreicht werden würde.
Zum Zeitpunkt t3, also beim ersten Blattanschlag, erfolgt durch den Signalgeber 6 eine
Messung der momentanen Drehzahl der Hauptwelle 5. Diese Messwerte werden von der
Webmaschinensteuerung erfasst, und es erfolgt dort eine Feststellung der Abweichung der
gemessenen Drehzahl von der Nenndrehzahl n1. Gegebenenfalls können im Zeitraum
zwischen den Zeitpunkten t2 und t3 weitere Messungen der Drehzahl der Hauptwelle 5
erfolgen. Dadurch erhält man ein genaueres Abbild des Drehzahlverlaufs der Hauptwelle 5
beim Anwerfvorgang.
Aus diesen Werten berechnet die Webmaschinensteuerung die erforderliche Startdrehzahl n2,
um beim nächsten Startvorgang die Nenndrehzahl n1 beim ersten Blattanschlag zu erreichen.
Die erforderlichen Berechnungen basieren auf Ermittlung der benötigten Anwerfenergie, die
im wesentlichen von der Masse "m", dem wirksamen Durchmesser "D" und der Drehzahl "n"
der Schwungmasse 3 abhängt. Bei einem erneuten Start der Maschine wird die Schwungmasse
auf die zuvor berechnete Startdrehzahl n2 gebracht und der Startvorgang mit dieser
korrigierten Drehzahl n2 vorgenommen.
Die Dynamik des Antriebes muss natürlich insgesamt für den Anwendungsfall hinreichend
bemessen sein. Bei jedem neuen Start wird so die Maschine mit den zuletzt ermittelten Daten
hochgefahren und ein neuer Datensatz erstellt.
Es erfolgt nun eine Beschreibung des Anwerfvorgangs der Webmaschine für eine Ausbildung
des Hauptantriebs 1 als frequenzgesteuerter Motor. Bei Speisung des Hauptantriebes 1 über
den Frequenzumformer 7 mit der Sollfrequenz f ergibt sich für die Schwungmasse 3 ebenfalls
eine zugeordnete Nenndrehzahl n1.
Zum Anwerfen der Webmaschine nach Beseitigung der Störung wird durch die
Webmaschinensteuerung zum Zeitpunkt t1 dem Motor 1 über den Frequenzumformer 7 eine
höhere Betriebsfrequenz vorgegeben, was zu einer erhöhten Drehzahl des Motors 1 führt.
Dadurch wird die Schwungmasse 3 vom Leerlauf auf die zugeordnete erhöhte Drehzahl n2
beschleunigt.
Hat die Schwungmasse 3 eine vorgegebene Startdrehzahl n2 erreicht, was zum Zeitpunkt t2
der Fall ist, dann wird die Kupplungs-Brems-Einheit 4 betätigt und die Schwungmasse 3 mit
der Antriebswelle 5 der Webmaschine gekuppelt. Wie das Diagramm der Fig. 2 zeigt, nimmt
die gestrichelt eingezeichnete Drehzahl bzw. Drehgeschwindigkeit ΔnS der Schwungmasse 3
ausgehend von ihrem Drehzahlwert n2 ab, während die ebenfalls gestrichelt eingezeichnete
Drehzahl oder Drehgeschwindigkeit ΔnW der Hauptwelle 5 der Webmaschine, ausgehend vom
Stillstand, zunimmt. Nach vollständigem Einkuppeln haben die Drehzahlen der
Schwungmasse 3 und der Hauptwelle 5 im Zeitpunkt t3 gleiche Werte erreicht. Der Zeitpunkt
t3 ist so gewählt, dass er mit dem Zeitpunkt des ersten Blattanschlags der Webmaschine
zusammenfällt. Wegen der anfangs höher gewählten Drehzahl n2 der Schwungmasse 3 erfolgt
dieser Angleich etwa im Bereich der für den Betrieb gewünschten Nenndrehzahl n1, z. B. nur
wenig unterhalb oder oberhalb dieses Nennwertes. Auf diese Weise ist die Drehzahl der
Webmaschinenhauptwelle beim ersten Blattanschlag bereits hoch genug, um den ersten
Schussfaden praktisch bereits mit voller Kraft anschlagen zu können.
Nach dem Kuppeln der Hauptwelle an die Schwungmasse berechnetet die
Webmaschinensteuerung 8 die notwendige Änderung der Sollfrequenz für den
Frequenzumformer 7 in Abhängigkeit vom Startwinkel und dem schon erreichten Drehwinkel
der Hauptwelle 5, um beim ersten Blattanschlag, mit möglichst geringem Abweichungen, die
Nenndrehzahl n1 zu erreichen.
Zum Zeitpunkt t3, also beim ersten Blattanschlag, erfolgt durch den Signalgeber 6 eine
Messung der Drehzahl der Hauptwelle 5. Diese Messwerte werden von der
Webmaschinensteuerung erfasst und es erfolgt dort eine Feststellung der Abweichung der
gemessenen Drehzahl von der Nenndrehzahl n1. Wie bereits oben erwähnt, können
zusätzliche Drehzahlmessungen bereits vor dem erstem Blattanschlag durchgeführt werden.
Aus diesen Werten berechnet die Webmaschinensteuerung die erforderliche Startdrehzahl der
Schwungmasse 3 zum Zeitpunkt t2 des Einkuppelns und den Verlauf der Sollfrequenzvorgabe
des Frequenzumformers, damit bei einem erneuten Starvorgang die Nenndrehzahl n1 beim
ersten Blattanschlag möglichst genau erreicht wird.
Bei einem erneuten Start der Maschine wird die Schwungmasse auf die zuvor berechnete
Startdrehzahl n2 gebracht und der Startvorgang mit dieser korrigierten Drehzahl
vorgenommen. Bei jedem neuen Start wird so die Maschine mit den zuletzt ermittelten Daten
hochgefahren und ein neuer Datensatz erstellt.
Beim Betrieb mit frequenzgesteuerten Antrieb 1 kann der Leerlaufbetrieb des Motors 1 bzw.
der Schwungmasse 3 bereits mit der vorgegebenen Startdrehzahl n2 erfolgen. Der
Startvorgang der Webmaschine kann dann sofort im Zeitpunkt t2 beginnen.
1
Hauptantrieb
2
Getriebe
3
Schwungmasse
4
Kupplungs-Brems-Einheit
5
Webmaschinenhauptwelle
6
Signalgeber
7
Frequenzumformer
8
Webmaschinensteuerung
n1 Nenndrehzahl
n2 Startdrehzahl
n3 Höchstdrehzahl
ΔnS
n1 Nenndrehzahl
n2 Startdrehzahl
n3 Höchstdrehzahl
ΔnS
Drehzahländerung (Schwungmasse)
ΔnW
ΔnW
Drehzahländerung (Hauptwelle)
nx Einschaltdrehzahl
t1 Start
t2 Kuppeln
t3 1. Blattanschlag
t4 2. Blattanschlag
tx Einschaltzeitpunkt (des Motors)
nx Einschaltdrehzahl
t1 Start
t2 Kuppeln
t3 1. Blattanschlag
t4 2. Blattanschlag
tx Einschaltzeitpunkt (des Motors)
Claims (8)
1. Verfahren zum Anwerfen von mit einem elektromotorischen Hauptantrieb ausgerüsteten
Webmaschinen, wobei wenigstens eine Schwungmasse vom Hauptantriebsmotor angetrieben
wird, die über eine Kupplung an die Webmaschinenhauptwelle kuppelbar ist, und zum
Anwerfen der Webmaschine der Hauptantriebsmotor und die wenigstens eine Schwungmasse
auf eine vorgegebene, gegenüber ihrer Nenndrehzahl höhere Startdrehzahl gebracht wird, und
bei Erreichen der vorgegebenen Startdrehzahl die Schwungmasse an die Hauptwelle der
Maschine gekuppelt wird, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
- a) Messen der Drehzahl der Webmaschinenhauptwelle (5) mindestens beim ersten Blattanschlag;
- b) Ermitteln der Abweichung der gemessenen Drehzahl von der Nenndrehzahl (n1);
- c) Auswerten der Messwerte in der Webmaschinensteuerung (8);
- d) Abspeichern der ausgewerteten Messwerte in der Webmaschinensteuerung,
- e) Berechnen einer Startdrehzahl (n2) für den Anwerfvorgang auf Grundlage der ermittelten Messwerte, derart, dass bei einem erneuten Start der Webmaschinen mindestens die Nenndrehzahl (n1) beim ersten Blattanschlag erreicht wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als elektrischer Antriebsmotor
ein polumschaltbarer Motor verwendet wird, dessen untere Drehzahl der Nenndrehzahl (n1)
der Webmaschine entspricht.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als elektrischer Antriebsmotor
ein frequenzgesteuerter Motor verwendet wird, dessen untere Drehzahl etwa der Nenndrehzahl
(n1) der Maschine entspricht.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine höhere
Drehzahl als die Nenndrehzahl (n1) für den Zeitpunkt des ersten Blattanschlags vorgebbar ist.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass bei
Leerlaufbetrieb, nach einem Abstellen der Webmaschine, eine selbsttätige Umschaltung des
elektromotorischen Antriebes (1) auf die Startdrehzahl (n2) erfolgt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das
Zuschalten des Hauptantriebmotors mit Nenndrehzahl (n1) sofort nach dem Einkuppeln
erfolgt.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das
Zuschalten des Hauptantriebmotors mit Nenndrehzahl (n1) bei einer bestimmten Drehzahl
(nx) der Webmaschinenhauptwelle (5) erfolgt.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der
Hauptantriebsmotor bereits vor dem Erreichen der Nenndrehzahl (n1) zugeschaltet wird, und
die Sollfrequenz für den Frequenzumformer in Abhängigkeit vom Startwinkel und des schon
erreichten Drehwinkels der Hauptwelle (5) jeweils so verändert wird, dass mindestens die
Nenndrehzahl (n1) der Maschine beim ersten Blattanschlag erreicht wird.
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