DE19912755A1 - Antriebseinrichtung zum Verstellen eines in einem Spiegelgehäuse eines Kraftfahrzeug-Rückblickspiegels schwenkbar gelagerten Spiegelglasträgers - Google Patents
Antriebseinrichtung zum Verstellen eines in einem Spiegelgehäuse eines Kraftfahrzeug-Rückblickspiegels schwenkbar gelagerten SpiegelglasträgersInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Antriebseinrichtung zum Verstellen eines in einem Spiegelgehäuse eines Kraftfahrzeug-Rückblickspiegels schwenkbar gelagerten Spiegelglasträgers mit mindestens einem verliersicher mit einem Tragteil verbundenen Elektromotor, dessen Ausgangswelle mit einem aus mindestens einem Getriebeelement bestehenden Getriebe getrieblich in Eingriff steht, das verliersicher mit dem Tragteil verbunden ist und ein mit dem Spiegelglasträger gekuppeltes, oder mit diesem einstückig ausgebildetes Verstellelement axial bewegt. Bei einer bekannten Antriebseinrichtung dieser Art werden die Elektromotoren und die Getriebeelemente direkt in das Spiegelgehäuse eingebaut, dies hat den Nachteil, daß keine Vormontage der Antriebseinheit möglich ist, zudem müssen Schwierigkeiten in bezug auf die Genauigkeit der Teile und dem Wirkungsgrad in Kauf genommen werden. Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine einfache, aus wenigen Teilen aufgebaute, kompakte Antriebseinheit bereitzustellen, in die aufgrund geringer Wirkungsgradstreuungen kleine Antriebsmotoren eingebaut werden können. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß nur ein einziges Tragteil für den Elektromotor, das Gehäuse und den schwenkbar gelagerten Spiegelglasträger vorgesehen ist, das mit dem Spiegelgehäuse oder einem spiegelgehäusefesten Teil verbindbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Antriebseinrichtung zum Verstellen eines in einem
Spiegelgehäuse eines Kraftfahrzeug-Rückblickspiegels schwenkbar gelagerten
Spiegelglasträgers mit mindestens einem verliersicher mit einem Tragteil verbundenen
Elektromotor, dessen Ausgangswelle mit einem, aus mindestens einem Getriebeelement
bestehenden, Getriebe getrieblich in Eingriff steht, das verliersicher mit einem Tragteil
verbunden ist und ein mit dem Spiegelglasträger gekuppeltes, oder mit diesem einstückig
ausgebildetes Verstellelement axial bewegt.
Eine solche Antriebseinrichtung ist aus der DE-PS 42 25 478 bekannt, die im übrigen
ausdrücklich zum Offenbarungsgehalt dieser Erfindung gehört. Diese Antriebseinrichtung
weist ein Tragteil zur verliersicheren Aufnahme der Elektromotoren und eines
Schneckenrads auf, das ein mit einem Spiegelglasträger gekuppeltes Verstellelement axial
bewegt. Der Spiegelglasträger ist auf ein weiteres Tragteil schwenkbeweglich montiert.
Diese beiden Tragteile bilden ein Antriebsgehäuse, das auch dazu dient die
Schneckenräder bei von außen auf den Spiegel einwirkende Stoßbelastungen sicher zu
halten. Die verliersichere Lagerung der Schneckenräder im ersten Tragteil kann bei
größeren Kräften kein sicheres Halten mehr gewährleisten, weil das Tragteil als
Spritzgußteil hergestellt ist und die Lagerpfanne von der Seite aus entformt wird, von der
aus das Schneckenrad montiert wird. Aus diesem Grund können nur geringe Hinterschnitte
realisiert werden, die nur begrenzte Kräfte aufnehmen können.
Aus dem DE-GM 90 10 510 ist eine Antriebseinrichtung bekannt, bei der die
Antriebsmotoren in Sitzen eines mit dem Spiegelgehäuse einstückigen, ringförmig aus dem
Spiegelgehäusekörper vorspringenden Gehäusebereichs eingebaut und getrieblich mit
einem Spiegelglasträger gekuppelt sind. Diese Antriebseinrichtung hat den Nachteil, daß
alle zum Antrieb gehörenden Teile einzeln direkt in das Spiegelgehäuse montiert werden
müssen. Dadurch ist es nicht möglich eine Kompakte Antriebseinheit getrennt herzustellen
und anschließend in das Spiegelgehäuse zu montieren. Die Herstellung der bekannten
Antriebseinrichtung kann auch Schwierigkeiten dahingehend mit sich bringen, daß eine
sehr genaue Abstimmung zwischen großen und sperrigen Teilen, wie dem Spiegelgehäuse
und kleinen mitunter genau gearbeiteten Übertragungselementen erfolgen muß. Dies hat
zur Folge, daß es zu Ungenauigkeiten bei Lagerstellen kommen kann, wodurch der
Wirkungsgrad hohen Schwankungen von Antrieb zu Antrieb unterworfen ist. Um dennoch
den Betrieb auch bei ungünstigen Reibverhältnissen zu gewährleisten, müssen solche
Antriebe mit überdimensionierten und daher aufwendigeren Elektromotoren betrieben
werden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher eine Antriebseinrichtung zum Verstellen
eines in einem Spiegelgehäuse eines Kraftfahrzeug-Rückblickspiegels angeordneten und
mit dem Gehäuse der Antriebseinrichtung gelenkig verbundenen Spiegelglasträgers so
weiterzubilden, daß eine einfache, aus möglichst wenigen Teilen aufgebaute, kompakte
Antriebseinrichtung entsteht, die getrennt vom Spiegelgehäuse vormontierbar ist, wobei
diese einen hohen Wirkungsgrad aufweist, nicht störanfällig ist und mit kleinsten
Antriebsmotoren betrieben werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß nur ein einziges Tragteil für den
Elektromotor, das Getriebe und den schwenkbar gelagerten Spiegelglasträger vorgesehen
ist, das mit dem Spiegelgehäuse oder einem spiegelgehäusefesten Teil verbindbar ist.
Durch die Verwendung eines einzigen Tragteils für die verliersichere Aufnahme der
Elektromotoren, der Getriebe und des Spiegelglasträgers ist eine besonders einfach
aufgebaute Antriebseinrichtung geschaffen worden, bei der alle für den Antrieb des
Spiegels erforderlichen Funktionselemente zu einer kompakten Baueinheit vormontiert
werden können, wodurch eine größere Funktionssicherheit erreicht wird und aufgrund der
genau aufeinander abstimmbaren Teile ein höherer Wirkungsgrad und eine geringe
Streubreite bei den Reibzahlen möglich ist. Diese Eigenschaften erlauben die Verwendung
von kleinsten Elektromotoren.
Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung ist durch die Verwendung eines
Schneckenrades als Getriebeelement gegeben, wobei dieses von der Ausgangswelle des
Elektromotors angetrieben wird und ein drehfest gehaltenes Verstellelement axial bewegt.
Da das Schneckenrad nur in dem einen Tragteil drehbar, begrenzt kippbar und spielfrei
gehalten ist, kann die Reibung zwischen Schneckenrad und Tragteil sehr niedrig und
gleichbleibend gehalten werden.
Aus anwendungstechnischen Gründen ist es günstig die Schneckenräder auf einer ersten
Seite der Gehäusewandung zu montieren und die empfindlicheren elektrischen Bauteile,
allen voran die Elektromotoren, auf der anderen, geschützten Seite, des Tragteils
verliersicher zu halten. Auf diese Weise kann auch mit einfacheren Spritzgußwerkzeugen
gearbeitet werden. Die Schneckenräder sind vorzugsweise auf der Seite des Tragteils
angeordnet, die dem Spiegelglasträger zugewandt sind.
Montagetechnisch günstiger wäre jedoch die Lösungsvariante, bei der die Schneckenräder
und die Elektromotoren auf der gleichen Seite des Tragteils montiert werden.
Durch die Schnappverbindung zwischen den Schneckenrädern und dem Tragteil, ist eine
besonders einfache und wirkungsvolle Montage und sichere Verbindung gegeben.
Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung dieses Ausführungsbeispiels wird dadurch
erreicht, daß die Wandung des Tragteils im Bereich der Lagerstellen für die
Schneckenräder eine Entformungsöffnung aufweist. Auf diese Weise ist es möglich, einen
größeren Hinterschnitt für die Schnappverbindung zu erreichen, weil von der
gegenüberliegenden Seite entformt werden kann. Dieser vergrößerte Hinterschnitt ist dann
von Vorteil, wenn hohe Ausrastkräfte wirken, z. B., wenn beim Türenzuschlagen starke
Kräfte auf den Spiegelglasträger wirken. Durch diese Kräfte darf es nicht zu einem
Ausrasten der Schneckenräder aus dem Lager kommen. Ein weiterer Vorteil besteht darin,
daß keine zusätzlichen Federelemente zur Unterstützung der Lagerwände erforderlich sind.
Die Aufnahme der Schneckenräder in topfförmigen Aufnahmen des Tragteils ist
zweckdienlich, weil die Schneckenräder ohnehin auf dem Niveau der Motorschnecken
montiert werden müssen, um mit diesen in Eingriff zu kommen. Dazu sind Durchbrüche
vorgesehen, die die getriebliche Kupplung zwischen Schnecken und Schneckenrädern
ermöglicht.
Eine weitere Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, daß die Verliersicherung durch
einstückig mit dem Tragteil mitgespritzte und über Filmscharniere mit dem Tragteil
verbundene Deckelteile hergestellt wird, die die topfförmigen Aufnahmen mindestens
teilweise bedecken, so daß dadurch die Verliersicherung und die spielfreie Lagerung der
Schneckenräder gegeben ist oder unterstützt wird. Beispielsweise könnte die Lagerung der
Schneckenräder, wie beschrieben, durch eine Schnappverbindung gegeben sein und die
Deckelteile bei einer äußeren auf den Spiegelglasträger wirkenden Kraft als
Ausrastsicherung dienen.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung benötigt ein etwas aufwendigeres
Spritzgußwerkzeug, weil die Schneckenräder seitlich in Taschen des Tragteils
eingeschoben werden, die elastisch ausgebildet sind, sphärische Flächen aufweisen und
die entsprechend geformten Schneckenräder schnappend aufnehmen. In Axialrichtung, in
bezug auf die Schneckenradachse, ist dadurch ein Formschluß gegeben, der auch starke
Ausrastkräfte aufnehmen kann. Die Beanspruchung in radialer Richtung sind sehr gering
und betreffen hauptsächlich Vibrationen und Stöße. Diese Beanspruchungen, können im
montierten Zustand zudem von den Verstellelementen aufgenommen werden.
Um einen guten Schutz der Antriebseinrichtung zu erreichen, kann das Tragteil als
Gehäuseteil ausgebildet sein.
Zur elektrischen Verbindung der Elektromotoren mit einer Spannungsquelle sind Leitbleche
vorgesehen, die in bekannter Weise, in der Regel durch Verstemmen bzw. Vernieten im
Tragteil befestigt werden. Der Unterschied besteht hier nur im Einbauort. Allgemein bekannt
ist es auch die Leitbleche als Steckerzungen zu verwenden.
Bei besonders einfach aufgebauten Antriebseinheiten, können die Verbindungsleitungen
auch direkt in die Motoranschlußbuchsen gesteckt werden.
Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, das Tragteil mit Aufnahmen zu versehen, in denen
zusätzlich mit dem Spiegelglasträger gelenkig gekuppelte Reibelemente aufgenommen
werden, welche federnd ausgebildet sind oder durch Federelemente beaufschlagt werden.
Vorteilhaft ist es, diese Reibelemente an Stellen zu montieren, die den Verstellelementen in
bezug auf die gelenkige Verbindung des Spiegelglasträgers mit dem Tragteil
gegenüberliegen, weil dadurch die beruhigende Wirkung auf den Spiegelglasträger
besonders groß ist. Grundsätzlich können die Reibelemente aber an beliebigen Stellen des
Tragteils bzw. des Spiegelglasträgers angeordnet sein.
Als montagefreundliche Lösung hat sich die nachgiebige Ausbildung der in Rahmenform
ausgebildeten Aufnahmen erwiesen, die, falls notwendig, von je einem im wesentlichen
U-förmigen Federelement umgeben werden können, welche zumindest zwei Seiten des
Rahmens nach innen gegen das Reibelement beaufschlagen.
Es ist aber auch möglich Federelemente im Tragteil zu befestigen, die mit den
Reibelementen zusammenwirken.
Für die Ausführung der erfindungsgemäßen Antriebseinrichtung mit Memory-Funktion, ist
es zweckmäßig Aufnahmemittel zur Aufnahme von Positionsermittlungseinrichtungen, wie
Potentiometer, mit dem Tragteil auszubilden.
Um für unterschiedliche Spiegelgehäuse mit unterschiedlichen Anschraubbildern denselben
Antrieb verwenden zu können, ist vorgesehen Befestigungsausnehmungen oder
Anschraubösen mit dem Tragteil einstückig mitzuspritzen, deren Anzahl größer sein kann,
als die Anzahl der vorhandenen Gewindesacklöcher im jeweiligen Spiegelgehäuse.
Die erfindungsgemäße Antriebseinrichtung beschränkt sich nicht auf die Verwendung von
Schneckengetrieben, es können auch Planetengetriebe, Stirnradgetriebe, Harmonic-Drive-
Getriebe oder andere verwendet werden.
Eine zweite Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe besteht darin, daß mindestens ein
verliersicher mit einem einzigen Tragteil verbundener Elektromotor vorgesehen ist, dessen
Ausgangswelle mit einem, aus mindestens einem Getriebeelement bestehenden, Getriebe
getrieblich in Eingriff steht, das verliersicher mit dem Tragteil verbunden ist und ein mit dem
Spiegelgehäuse oder einem spiegelgehäusefesten Teil gekuppeltes oder mit diesem
einstückig ausgebildetes Verstellelement axial bewegt, der Spiegelglasträger das Tragteil ist
und schwenkbar im Spiegelgehäuse oder einem spiegelgehäusefesten Teil gelagert ist.
Durch diese Lösung wird vor allem die Teilezahl erheblich reduziert und die
Antriebseinrichtung dadurch wesentlich vereinfacht. Jedoch ist diese Lösung nicht die
bevorzugte Ausführungsform, weil aufgrund der erhöhten mit dem Spiegelglasträger
verbundene Masse die Schwingungsempfindlichkeit eher erhöht wird, was zu erheblichen
Problemen führen kann. Zudem ist die Montage komplizierter. Deshalb ist diese Lösung nur
für besondere Einsatzfälle geeignet, in denen kaum Schwingungsbelastungen auftreten.
Auch bei dieser Lösung wird ein Schneckengetriebe als Untersetzungsgetriebe bevorzugt.
Das Schneckenrad ist hierbei nur im einzigen Tragteil drehbar, begrenzt kippbar und
spielfrei gelagert und bewegt ein drehfest gehaltenes Verstellelement in axialer Richtung.
Die Antriebseinrichtung kann auch hier durch ein Gehäuse geschützt sein, das sich aus
dem Tragteil und dem Spiegelglasträger zusammensetzt.
Eine drifte Lösung der gestellten Aufgabe besteht darin, daß das Lager aus einer Wandung
besteht in der eine zentrale Öffnung ausgebildet ist, dessen Ränder den Ringkragen
bilden, die beiden Seiten der Wandung, zumindest in den an die zentrale Öffnung
anschließenden Bereichen, Führungsflächen aufweisen, das Schneckenrad
entsprechende Gegenführungsflächen aufweist, die beiderseits der Ringnut an diese
anschließen, die zentrale Öffnung einen größeren Durchmesser als die Ringnut aufweist
und zwischen zwei Flächen des Kupplungsteils und der Wandung in von den
Führungsflächen entfernten Bereichen ein Freiraum besteht.
Durch die Verwendung der beiden Wandungsseiten als Führungsflächen, ist es möglich
den Gelenkradius größer zu wählen, wodurch der Winkel der miteinander gekuppelten
Bereiche steiler wird und ein Ausrasten bei äußerer Stoßbelastung verhindert wird.
In Weiterentwicklung dieses Erfindungsgedankens ist die Wandung kuppelartig
ausgebildet, wobei sich die zentrale Öffnung im Scheitelpunkt der kuppelartigen Wandung
befindet, dadurch ist es möglich exakte sphärische Führungsflächen auszubilden.
Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung dieser Erfindung besteht darin, die der zentralen
Öffnung gegenüberliegende Seite mit einer Entformungsöffnung zu versehen, denn so ist
ein größerer bleibender Hinterschnitt möglich. Bisher mußte ein Schleppkern im warmem
Zustand über den Rand der zentralen Öffnung entformt werden, wodurch eine Aufweitung
der Öffnung nicht zu vermeiden war. Durch die Entformungsmöglichkeit von der
gegenüberliegenden Seite bleibt der Rand der zentralen Öffnung unverformt erhalten.
Durch diese Maßnahme kann die Ausrastkraft des eingeschnappten Schneckenrads weiter
erhöht werden.
Durch Ausbildung von mindestens zwei der Führungsflächen als sphärische und
zueinander konzentrisch angeordnete Flächen ist ein besonders exaktes Schwenken des
Schneckenrades möglich.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 eine räumliche Darstellung der Innenansicht des Tragteils,
Fig. 2 eine räumliche Darstellung der Außenansicht des Tragteils,
Fig. 3 eine aufgeschnittene Darstellung des Kfz-Rückblickspiegels,
Fig. 4 eine räumliche Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels des Tragteils,
Fig. 5 eine räumliche Darstellung eines dritten Ausführungsbeispiels des Tragteils,
Fig. 6 zeigt ein Schneckenrad mit Lagerteil,
Fig. 7 zeigt ein Gegenlagerteil für das Schneckenrad im Tragteil,
Fig. 8 zeigt das Schneckenrad aus Fig. 6 im montierten Zustand im Gegenlager aus Fig. 7.
Fig. 1 zeigt eine räumliche Darstellung der Innenansicht eines Tragteils 3 mit einer
Vertiefung 32, die von einer umlaufenden Gehäusewandung 33 begrenzt wird. In der
Vertiefung 32 ist ein Elektromotor 8 angeordnet, der in Aufnahmen 34, 35 eingeschnappt
ist. Die Ausgangswelle des Elektromotors 8 trägt eine Motorschnecke 27, die mit einem in
einer topfförmigen Aufnahme 17 angeordnetem Schneckenrad 4 getrieblich in Eingriff ist.
Hierzu ist die topfförmige Aufnahme 17 durch Durchbrüche 19 unterbrochen. Das
Schneckenrad 4 ist über eine Schnappverbindung 24 mit dem Tragteil 3 drehbar, begrenzt
kippbar und spielfrei gelagert. Die elektrische Verbindung zu den Elektromotoren 8 erfolgt
durch Leitbleche 11, an deren Ende ein Stecker 10 angeformt ist. Die Elektromotoren sind
auf der ersten Seite 6 der Gehäusewandung des Tragteils 3 befestigt, und die
Schneckenräder 4 sind auf dessen zweiten Seite 7 gelagert. Die Schneckenräder 4 sind mit
Gewindestiften (hier nicht dargestellt) getrieblich in Eingriff, welche einen Spiegelglasträger
9, der schwenkbar mit dem Tragteil verbunden ist in eine gewünschte Winkelstellung
einstellt. Das Tragteil weist Ausnehmungen 15 für Befestigungsschrauben auf und eine
Aufnahme 31 für eine Positionsermittlungseinrichtung.
Fig. 2 zeigt die zweite Seite 7 der Gehäusewandung, auf der in den topfförmigen
Aufnahmen 17 die Schneckenräder 4 angeordnet sind. Das Tragteil 3 ist mit einem
Steckerbereich 10 und mit Zugentlastungsschnappern 36 für den Gegenstecker einstückig.
Weiterhin ist das Tragteil 3 mit rahmenartigen Aufnahmen 13 für ein Reibelement 12
einstückig. Jede dieser Aufnahmen 13 ist nachgiebig ausgebildet, so daß diese durch ein
aufgeschnapptes Federelement 14 gegen das Reibelement 12 beaufschlagt wird.
Fig. 3 zeigt eine aufgeschnittene Darstellung des Kfz-Rückblickspiegels mit einem
karosseriefesten Spiegelfuß 37, dem Spiegelgehäuse 2, einer spiegelgehäusefesten
Anschraubplatte 38, die einstückig mit dem Spiegelgehäuse 2 oder auch ein Zusatzteil sein
kann. Auf der Anschraubplatte 38 ist das Tragteil 3 montiert, vorzugsweise durch
Schrauben. Am Tragteil 3 sind die Elektromotoren 8 mit einer Motorschnecke 27, die in die
Schneckenräder 4 eingreifen, Leitbleche 11 und der Spiegelglasträger 9 montiert. Der
Spiegelglasträger 9 ist dabei über eine gelenkige Verbindung 30 am Tragteil 3 in zwei
zueinander senkrechte Richtungen schwenkbar, aber verdrehgesichert gelagert. Als
Verdrehsicherungen 39 ist das Tragteil 3 mit einstückigen vorspringenden Teilen versehen,
die in entsprechende Anformungen des Spiegelglasträgers 9 eingreifen. Die
Schneckenräder 4 sind getrieblich über Verstellelemente 23 mit dem Spiegelglasträger
verbunden. Das Tragteil 3 und/oder das Spiegelgehäuse 2 bzw. die Anschraubplatte 38
können gehäuseartig oder auch eher rahmenartig ausgebildet sein. Die Erfindung erstreckt
sich also auch auf Ausführungsformen in denen das Tragteil 3 nur einen tragenden
Charakter, nicht aber einen dichtenden oder schützenden Charakter hat.
Fig. 4 zeigt die räumliche Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels des Tragteils 3.
Das Tragteil 3 entspricht weitestgehend dem Tragteil 3 der ersten Ausführungsform,
unterscheidet sich aber im Bereich der Lagerstellen 25 der Schneckenräder 4. Hier weist
das Schneckenrad 4 beiderseits seiner Verzahnung 40 sphärischen Flächen 41, 42 auf, die
in entsprechend ausgebildeten Lagerflächen 43, 44 des Tragteils 3 gelagert sind. Das
Tragteil 3 ist dabei so ausgebildet, daß die Lagerflächen 43, 44 elastisch vorgespannt sind,
so daß eine spielfreie Lagerung möglich ist. Die Montage der Schneckenräder 4 erfolgt über
seitliche Öffnungen 45, die Schneckenräder schnappen dabei in die Lagerstellen des
Tragteils 3 ein. In Axialrichtung der Schneckenräder besteht Formschluß mit dem Tragteil 3.
Fig. 5 zeigt die räumliche Darstellung eines dritten Ausführungsbeispiels des Tragteils 3.
Das Tragteil entspricht weitestgehend dem Tragteil der beiden ersten Ausführungen,
unterscheidet sich aber im Bereich der Lagerstellen 25 der Schneckenräder 4. Auch hier
weist das Schneckenrad 4 beiderseits seiner Verzahnung 40 sphärische Flächen 41, 42
auf, die in entsprechend ausgebildeten Lagerflächen 43, 44 des Tragteils 3 gelagert sind,
jedoch ist hier das Tragteil 3 aus zwei einstückig über Filmscharniere 28 miteinander
verbundene Teile aufgebaut, von denen jedes eines der Lagerhälften beinhaltet. Eines
dieser Teile ist topfförmig ausgebildet und nimmt die Schneckenräder 4 auf, das andere Teil
ist ein Deckelteil 18, enthält die Lagerfläche 44 und ist mit dem ersten Teil durch
Einschnappen verbunden. Auch hier ist eine elastische Vorspannung der beiden
Lagerflächen 43, 44 vorgesehen, so daß die Schneckenräder 4 spielfrei gelagert sind. In
Fig. 5 ist die Lagerstelle 25 für das erste Schneckenrad 4 im offenen und die Lagerstelle 25
für das zweite Schneckenrad 4 im montierten, geschlossenen Zustand dargestellt.
Fig. 6 zeigt das Schneckenrad 4, mit der Verzahnung 40, einem Boden 52, Schnapphaken
55 für den getrieblichen Eingriff in ein als Gewindestift ausgebildetes Verstellelement, einen
Führungsdorn 54, ein Kupplungsteil 56, einen Verbindungsbereich 53 und sphärische
Gegenflächen 50, 51.
Fig. 7 zeigt den Lagerbereich 25 des Tragteils 3 mit einer kuppelförmigen Wandung 46, in
deren Scheitelpunkt eine zentrale Öffnung 47 vorgesehen ist. Die beiden Seiten der
Wandung 46 sind zumindest in dem Bereich, der an die zentrale Öffnung 47 anschließt, mit
je einer sphärischen Führungsfläche 48, 49 versehen. Der Lagerbereich 25 ist auf der der
zentralen Öffnung 47 gegenüberliegenden Seite der kuppelförmigen Wandung 46 als
Entformungsöffnung 26 gestaltet.
Fig. 8 zeigt die Lagerstelle 25 des ersten Ausführungsbeispiels, wobei die Lagerung nur auf
einer Seite der Verzahnung 40 des Schneckenrads 4 angeordnet ist. Hierbei besitzt das
Tragteil 3 für jede Lagerstelle 25 eine kuppelartige Wandung 46 mit einer zentralen Öffnung
47 im Scheitelpunkt, wobei die beiden Seiten der Wandung 46 zumindest im Lagerbereich
konzentrische sphärische Flächen 48, 49 sind. Die Gegenflächen 50, 51 am Schneckenrad
sind entsprechend sphärisch geformt, sie können aber auch ringartig oder flach geformt
sein, so daß sich lediglich mindestens eine ringförmige Linienberührung je Lagerfläche
ergibt. Die eine Gegenfläche 50 ist hier der Boden 52 der topfförmigen Schneckenräder 4.
Die zweite Gegenfläche 51 befindet sich an dem am Boden 52 angeformten Kupplungsteil
56. Die beiden Gegenflächen 50, 51 sind durch einen vorzugsweise zylindrischen
Raumbereich 53 einstückig miteinander verbunden, wobei der Durchmesser des
zylindrischen Raumbereichs 53, der von einer Ringnut 58 begrenzt wird, geringer ist als die
zentrale Öffnung 47 der kuppelartigen Wandung 46, die einen Ringkragen 59 bildet. Dieser
Durchmesserunterschied dient als Freiraum für die Kippbewegung, die das Schneckenrad
ausführen können muß um der kreisförmigen Bahn des Verstellelements 23 am
Spiegelglasträger 9 folgen zu können. Zwischen dem Kupplungsteil 56 und der
kuppelförmigen Wandung 46 ist ein Freiraum 57 belassen, der ebenfalls die Kippbewegung
des Schneckenrads 4 erlaubt.
1
Antriebsgehäuse
2
Spiegelgehäuse
3
Tragteil
4
Schneckenräder
5
Antriebseinrichtung
6
erste Seite der Gehäusewandung
7
zweite Seite der Gehäusewandung
8
Elektromotoren
9
Spiegelglasträger
10
Stecker
11
Leitblech
12
Reibelement
13
Aufnahme
14
Federelement
15
Ausnehmungen für Befestigungsschrauben
16
taschenartige Aufnahmen
17
topfförmige Aufnahmen
18
Deckelteile
19
Durchbrüche
20
Getriebeelement
21
Ausgangswelle
22
Getriebe
23
Verstellelement
24
Schnappverbindung
25
Lagerstellen
26
Entformungsöffnung
27
Motorschnecke
28
Filmscharniere
29
Kupplungsstellen
30
gelenkige Verbindung des Spiegelglasträgers
31
Aufnahme für Positionsermittlungseinrichtung
32
Vertiefung
33
umlaufende Gehäusewandung
34
Aufnahme für Motor
35
Aufnahme für Motor
36
Spiegelplatte
37
Spiegelfuß
38
Anschraubplatte
39
Verdrehsicherung
40
Verzahnung am Schneckenrad
41
sphärische Fläche am Schneckenrad
42
sphärische Fläche am Schneckenrad
43
sphärische Fläche am Tragteil
44
sphärische Fläche am Tragteil
45
seitliche Öffnungen
46
kuppelartige Wandung
47
zentrale Öffnung
48
sphärische Flächen
49
sphärische Flächen
50
Gegenfläche
51
Gegenfläche
52
Boden der Schneckenräder
53
Verbindungsbereich
54
Führungsdorn
55
Gewindehaken
56
Kupplungsteil
57
Freiraum
58
Ringnut
59
Ringkragen
60
Einführhilfe
Claims (46)
1. Antriebseinrichtung zum Verstellen eines in einem Spiegelgehäuse eines Kraftfahrzeug-
Rückblickspiegels schwenkbar gelagerten Spiegelglasträgers mit mindestens einem
verliersicher mit einem Tragteil verbundenen Elektromotor, dessen Ausgangswelle mit
einem, aus mindestens einem Getriebeelement bestehenden, Getriebe getrieblich in
Eingriff steht, das verliersicher mit dem Tragteil verbunden ist und ein mit dem
Spiegelglasträger gekuppeltes, oder mit diesem einstückig ausgebildetes Verstellelement
axial bewegt, dadurch gekennzeichnet, daß nur ein einziges Tragteil (3) für den
Elektromotor (8), das Getriebe (22) und den schwenkbar gelagerten Spiegelglasträger
(9) vorgesehen ist, das mit dem Spiegelgehäuse (2) oder einem spiegelgehäusefesten
Teil verbindbar ist.
2. Antriebseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das mit der
Ausgangswelle (21) des Elektromotors (8) getrieblich in Eingriff stehende
Getriebeelement (20) ein Schneckenrad (4) ist, das nur im einzigen Tragteil (3) drehbar,
begrenzt kippbar und spielfrei gelagert ist, wobei das Schneckenrad (4) das drehfest
gehaltene Verstellelement (23) axial bewegt dessen freies Ende mit dem
Spiegelglasträger (9) gelenkig gekuppelt ist.
3. Antriebseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
verliersicher gehaltenen Elektromotoren (8) auf einer ersten Seite (6) der Wandung des
Tragteils (3) und die verliersicher gehaltenen Schneckenräder (4) auf einer zweiten Seite
(7) der Wandung des Tragteils (3) angeordnet sind.
4. Antriebseinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
verliersicher gehaltenen Schneckenräder (4) auf der Seite des (7) Tragteils (3)
angeordnet sind, die dem Spiegelglasträger (9) zugewandt ist.
5. Antriebseinrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
verliersicher gehaltenen Elektromotoren (8) auf der Seite (7) des Tragteils (3) angeordnet
sind, die dem Spiegelglasträger (9) zugewandt ist.
6. Antriebseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die
verliersicher gehaltenen Elektromotoren (8) als auch die verliersicher gehaltenen
Schneckenräder (4) auf der dem Spiegelglasträger (9) abgewandten Seite (6) der
Wandung des Tragteils (3) angeordnet sind.
7. Antriebseinrichtung nach Anspruch 2, 3, 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schneckenräder (4) durch eine Schnappverbindung (24) im Tragteil (3) gehalten sind.
8. Antriebseinrichtung nach den Ansprüchen 2, 3, 4, 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wandung des Tragteils (3) im Bereich von Lagerstellen (25) für die
Schneckenräder (4) eine Entformungsöffnung (26) aufweist.
9. Antriebseinrichtung nach den Ansprüchen 2, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die verliersicher gehaltenen Schneckenräder (4) in topfförmigen
Aufnahmen (17) des Tragteils (3) gehalten sind.
10. Antriebseinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandung der
topfförmigen Aufnahmen (17) des Tragteils (3) Durchbrüche (19) für eine Motorschnecke
(27) und/oder die Schneckenräder (4) aufweist.
11. Antriebseinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verliersicherung durch aufgeschnappte, über Filmscharniere (28) mit dem Tragteil (3)
einstückige Deckelteile (18) hergestellt ist.
12. Antriebseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die verliersicher
gehaltenen Schneckenräder (4) in taschenartigen Aufnahmen (16) des Tragteils (3)
gehalten sind, wobei zwischen Schneckenrad (4) und Tragteil (3) in Axialrichtung eine
formschlüssige Verbindung und in einer Radialrichtung eine Schnappverbindung
vorgesehen ist.
13. Antriebseinrichtung nach Anspruch 1 und mindestens einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens ein Elektromotor (8) in mindestens eine Aufnahme
(34, 35) eingeschnappt ist.
14. Antriebseinrichtung nach Anspruch 1 und mindestens einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Antriebsgehäuse (1) vorgesehen ist, das aus mindestens
zwei Teilen besteht, wobei das Tragteil (3), das erste Teil des Antriebsgehäuses (1)
bildet und mindestens ein Bereich des Spiegelgehäuses (2) oder eines
spiegelgehäusefesten Teils das zweite Teil des Antriebsgehäuses (1) bildet.
15. Antriebseinrichtung nach Anspruch 1 und mindestens einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Antriebsgehäuse (1) vorgesehen ist, das aus mindestens
zwei Teilen besteht, wobei das Tragteil (3) das erste Teil des Antriebsgehäuse (1) bildet
und der Spiegelglasträger (9) das zweite Teil des Antriebsgehäuses (1) bildet.
16. Antriebseinrichtung nach Anspruch 1 und mindestens einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß die elektrische Verbindung zwischen einem Stecker (10) und den
verliersicher gehaltenen Elektromotoren (8) durch mindestens ein am Tragteil (3)
befestigtes Leitblech (11) hergestellt wird, wobei das Leitblech (11) einstückig mit dem
Stecker (10) ist.
17. Antriebseinrichtung nach Anspruch 1 und mindestens einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß die Elektromotoren (8) direkt an Anschlußleitungen
angeschlossen werden.
18. Antriebseinrichtung nach Anspruch 1 und mindestens einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß das Tragteil (3) mit mindestens einer Aufnahme (13) für
mindestens ein mit dem Spiegelglasträger (9) gekuppeltes, damit fest verbundenes
oder einstückiges Reibelement (12) einstückig ist.
19. Antriebseinrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die
Reibelemente (12) an, den Kupplungsstellen (29) für die Verstellelemente (23) mit dem
Spiegelglasträger (9), bezogen auf die der gelenkigen Verbindung (30) des
Spiegelglasträgers (9) mit dem Tragteil (3), gegenüberliegenden Hälfte, mit dem
Spiegelglasträger (9) gekuppelt sind.
20. Antriebseinrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest eine, mit dem Tragteil (3) einstückige, Aufnahme (13) federnd ausgebildet ist
und das Reibelement (12) beaufschlagt.
21. Antriebseinrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine
Aufnahme (13) durch ein Federelement (14) beaufschlagt wird.
22. Antriebseinrichtung nach Anspruch 1 und mindestens einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Reibelement (12) in oder an einem Federelement reibt, das
im oder am Tragteil (3) befestigt ist.
23. Antriebseinrichtung nach Anspruch 1 und mindestens einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß das Tragteil (3) mit Aufnahmen (31) für mindestens eine
Positionsermittlungseinrichtung, wie Potentiometer einstückig ist.
24. Antriebseinrichtung nach Anspruch 1 und mindestens einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß das Tragteil (3) Ausnehmungen (15) zur Aufnahme von
Befestigungsschrauben aufweist, wobei die Anzahl der Ausnehmungen (15) größer
sein kann als die Anzahl der Gewindesacklöcher im Spiegelgehäuse (2).
25. Antriebseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Getriebe (22)
ein Planetengetriebe ist.
26. Antriebseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Getriebe (22)
ein sogenanntes Harmonic Drive-Getriebe ist, das ein flexibles Zahnrad aufweist, das
von einem ellipsenförmigen Exzenter an mindestens zwei Stellen mit zwei mit
unterschiedlicher Zähnezahl versehenen Hohlrädern in Eingriff gehalten wird.
27. Antriebseinrichtung nach Anspruch 1 und mindestens einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verstellelement (23) eine Zahnstange oder ein Gewindestift
ist.
28. Antriebseinrichtung zum Verstellen eines in einem Spiegelgehäuses eines
Kraftfahrzeug-Rückblickspiegels schwenkbar gelagerten Spiegelglasträgers, mit
mindestens einem verliersicher mit einem Tragteil verbundener Elektromotor, dessen
Ausgangswelle mit einem, aus mindestens einem Getriebeelement bestehenden,
Getriebe getrieblich in Eingriff steht, das verliersicher mit dem Tragteil verbunden ist
und ein Verstellelement axial bewegt, dadurch gekennzeichnet, daß der
Spiegelglasträger das einziges Tragteil (3) für den Elektromotor (8) und das Getriebe
(22) ist, das schwenkbar im Spiegelgehäuse oder einem spiegelgehäusefesten Teil
gelagert ist und das Verstellelement mit dem Spiegelgehäuse (2) oder einem
spiegelgehäusefesten Teil gekuppeltes oder mit diesem einstückig ausgebildet ist.
29. Antriebseinrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß das mit einer
Ausgangswelle des Elektromotors getrieblich in Eingriff stehende Getriebeelement ein
Schneckenrad ist, das nur im einzigen Tragteil drehbar, begrenzt kippbar und spielfrei
gelagert ist, wobei das Schneckenrad ein drehfest gehaltenes Verstellelement axial
bewegt.
30. Antriebseinrichtung nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Antriebsgehäuse vorgesehen ist, das aus mindestens zwei Teilen besteht, wobei das
Tragteil, das erste Teil des Antriebsgehäuses bildet und mindestens ein Bereich des
Spiegelgehäuses oder eines spiegelgehäusefesten Teils das zweite Teil des
Antriebsgehäuses bildet.
31. Antriebseinrichtung zum Verstellen eines in einem Spiegelgehäuse eines
Kraftfahrzeug-Rückblickspiegels schwenkbar gelagerten Spiegelglasträgers,
insbesondere nach Anspruch 7, wobei die Antriebseinrichtung mindestens einen an
einem Tragteil angeordneten Elektromotor aufweist, dessen Ausgangswelle getrieblich
mit einem in dem Tragteil drehbar und begrenzt kippbar gelagerten Schneckenrad in
Eingriff steht, das ein drehfest gehaltenes Verstellelement axial bewegt dessen freies
Ende mit dem Spiegelglasträger gelenkig gekuppelt ist, wobei das Schneckenrad in
dem Tragteil nur ein einziges Lager aufweist, das ein im Zentrum der unteren Stirnseite
des Schneckenrads ansitzendes Kupplungsteil elastisch aufnimmt und mittels eines
Ringkragens hintergreift, der in eine Ringnut des Kupplungsteils eingerastet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß das Lager (25) aus einer Wandung (46) besteht in der
eine zentrale Öffnung (47) ausgebildet ist, dessen Ränder den Ringkragen (59) bilden,
die beiden Seiten der Wandung (46), zumindest in den an die zentrale Öffnung (47)
anschließenden Bereichen, Führungsflächen (48, 49) aufweisen, das Schneckenrad
(4) entsprechende Gegenführungsflächen (50, 51) aufweist, die beiderseits der Ringnut
(58) an diese anschließen, die zentrale Öffnung (47) einen größeren Durchmesser als
die Ringnut (58) aufweist und zwischen zwei Flächen des Kupplungsteils (56) und der
Wandung (46) in von den Führungsflächen (48, 51) entfernten Bereichen ein Freiraum
(57) besteht.
32. Antriebseinrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandung
(46) kuppelartig und die zentrale Öffnung (47) in deren Scheitelpunkt ausgebildet ist.
33. Antriebseinrichtung nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, daß die der
zentralen Öffnung (47) gegenüberliegende Seite des Lagers (25) eine
Entformungsöffnung (26) aufweist.
34. Antriebseinrichtung nach Anspruch 31, 32 oder 33, dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest zwei der Führungsflächen (48, 49, 50, 51) sphärisch ausgebildet und
konzentrisch zueinander angeordnet sind.
35. Antriebseinrichtung nach Anspruch 31, 32, 33 oder 34, dadurch gekennzeichnet, daß
der Winkel (α), zwischen der Querschnittsfläche des Kupplungsteils (56) und der
Tangente an die Innenflanke der Führungsfläche (48) im Bereich zwischen 30 und 60°
liegt.
36. Antriebseinrichtung nach Anspruch 31, 32, 33, 34 oder 35, dadurch gekennzeichnet,
daß dem Kupplungsteil (56) gegenüberliegend ein Führungsdorn (54) angeordnet ist.
37. Antriebseinrichtung nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß um den
Führungsdorn (54) herum Gewindehaken (55) angeordnet sind.
38. Antriebseinrichtung nach Anspruch 31 und mindestens einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kupplungsteil (56) mit einer Einführhilfe (60) versehen ist.
39. Antriebseinrichtung zum Verstellen eines in einem Spiegelgehäuse eines Kraftfahrzeug-
Rückblickspiegels schwenkbar gelagerten Spiegelglasträgers, insbesondere nach
Anspruch 7, wobei die Antriebseinrichtung mindestens einen an einem Tragteil
angeordneten Elektromotor aufweist, dessen Ausgangswelle getrieblich mit einem in
dem Tragteil drehbar und begrenzt kippbar gelagerten Schneckenrad in Eingriff steht,
das ein drehfest gehaltenes Verstellelement axial bewegt, dessen freies Ende mit dem
Spiegelglasträger gelenkig gekuppelt ist, wobei das Schneckenrad in dem Tragteil nur
ein einziges Lager aufweist, das ein im Zentrum der unteren Stirnseite des
Schneckenrads ansitzendes Kupplungsteil elastisch aufnimmt und mittels eines
Ringkragens hintergreift, der in eine Ringnut des Kupplungsteils eingerastet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß das Lager aus einer Wandung (46) besteht, in der eine
zentrale, im wesentlichen kreisscheibenförmige Öffnung (47) ausgebildet ist, deren
innerer Rand den Ringkragen (59) bildet.
40. Antriebseinrichtung nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Ringnut (58)
einen geringfügig kleineren Durchmesser aufweist als der Ringkragen (59).
41. Antriebseinrichtung nach Anspruch 39 oder 40, dadurch gekennzeichnet, daß der
Ringkragen (59) wulstartig erweitert ist.
42. Antriebseinrichtung nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, daß an den
wulstartigen Erweiterungen (61) Führungsflächen (48, 49) angeformt sind.
43. Antriebseinrichtung nach Anspruch 39 oder 40, dadurch gekennzeichnet, daß die
Wandung (46) im Bereich des Ringkragens (59) geringfügig kugelförmig gewölbt ist,
wodurch die beiden Seiten der Wandung (46) im Bereich des Ringkragens (59) Teile
von konzentrisch zueinander angeordneter Kugelflächen (48, 49) bilden.
44. Antriebseinrichtung nach Anspruch 42 oder 43, dadurch gekennzeichnet, daß die
Führungsflächen (48, 49) Teile von konzentrisch zueinander angeordneten
Kugelflächen sind.
45. Antriebseinrichtung nach Anspruch 42, 43 oder 44, dadurch gekennzeichnet, daß der
gemeinsame Mittelpunkt der konzentrisch zueinander angeordneten Führungsflächen
(48, 49) auf der dem Spiegel zugewandten Seite der Wandung (46) liegt.
46. Antriebseinrichtung nach Anspruch 42, 43 oder 44, dadurch gekennzeichnet, daß der
gemeinsame Mittelpunkt der konzentrisch zueinander angeordneten Führungsflächen
(48, 49) auf der vom Spiegel abgewandten Seite der Wandung (46) liegt.
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