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DE19910320C2 - Fenster- oder Türrahmen - Google Patents

Fenster- oder Türrahmen

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DE19910320C2
DE19910320C2 DE1999110320 DE19910320A DE19910320C2 DE 19910320 C2 DE19910320 C2 DE 19910320C2 DE 1999110320 DE1999110320 DE 1999110320 DE 19910320 A DE19910320 A DE 19910320A DE 19910320 C2 DE19910320 C2 DE 19910320C2
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Fenster- oder Türrahmen, mit einem Blendrahmen und einem Flügelrahmen, die aus Rahmenprofilen gebildet werden, die im geschlossenen Zustand des Fensters oder der Tür mit ihren ein­ ander zugewandten Seiten gegeneinander liegen, wobei der Blendrahmen außen eine Abdeckleiste aufweist, die Abdeckleiste als Hohlkammerprofil ausgebildet ist, welche den Flügelrahmen außen nahezu vollständig überdeckt, wobei die darin befindliche Hohlkammer sich bis in den Bereich der Abdeckleiste erstreckt, die den Schließspalt zwischen Blend- und Flügelrahmen überdeckt und die Rahmenprofile von Blend- und Flügelrahmen als Holzwerkstoff-Vollprofile ausgebildet sind.
Tür- und Fensterrahmen für Gebäude sind in mannigfaltigen Ausführungen bekannt. Der grundsätzliche Aufbau sieht dabei praktisch immer einen gebäudefest angebrachten Blendrahmen sowie einen die Türfüllung bzw. die Fensterscheibe aufnehmenden Flügelrahmen vor. Im geschlossenen Zustand wird der Flügelrahmen in der Rahmenöffnung des Blendrahmens fixiert, wobei die Schließfuge zur Abdichtung gegen Zugluft in aller Regel mit Dichtungen versehen und/oder in Form korrespondierender Absätze bzw. Stufen ausgebildet ist. Entlang der Schließfuge ist außen an dem Blendrahmen eine umlaufende Anschlagleiste angebracht, die im geschlossenen Zustand einen Anschlag für den Flügelrahmen darstellt. Die Oberkante dieser Anschlagleiste ist dabei meistenteils mit einer Lippendichtung versehen, die an der Unterkante des Flügelrahmens anliegt und die Schließfuge nach außen hin abdichtet.
Unter dem Gesichtspunkt möglichst effizienter Energienutzung bei der Gebäudeheizung wird eine durchgehend gute Wärmedämmung der Wandflächen einschließlich der Tür- und Fensterflächen angestrebt. Während im Bereich geschlossener Wandflächen bereits relativ gute Werte für die Wärmedämmung erreicht werden, sind die k-Werte im Bereich von Türen und Fenstern deutlich schlechter. Dem begegnet man zwar bereit durch die Verwendung hochwertiger Zweifach- oder Dreifachisolierverglasungen, die, jeweils für sich genommen, eine gute Wärmedämmung bieten. Bislang liegen die Schwachpunkte allerdings immer noch in der unzulänglichen Wärmedämmung der Tür- bzw. Fensterrahmen.
Zum Stand der Technik geht aus der DE 297 18 915 U1 bereits eine Rahmenkonstruktion hervor, die aus Kunststoff-Rahmenprofilen mit einem Kern aus geschlossenzelligem Hartschaumstoff aufgebaut ist. Diese Ausführungsform hat zwar den Vorteil, daß jeweils der Flügel- bzw. Blendrahmen im Querschnitt eine recht gut thermische Isolierung bringt. Die Schließfuge zwischen Flügel- und Blendrahmen stellt dabei jedoch nach wie vor, trotz mehrfacher Lippendichtungen, ein Wärmeleck dar, welches sich wiederum negativ auf den Wärmedämmwert auswirkt.
Als Nachteil der vorgenannten Rahmenprofile wird gelegentlich ebenfalls gesehen, daß die Verwendung von Kunststoff-Hartschaum oder dergleichen unabdingbar ist. Insbesondere bei nach ökologischen Gesichtspunkten aufgebauten Niedrigenergie-Häusern werden derartige, künstliche Baustoffe jedoch soweit wie möglich vermieden. Ein Ersatz des Hartschaums durch ökologische Werkstoffe auf natürlicher Basis ist allein deswegen nicht möglich, da die bekannten Isolierwerkstoffe aus diesem Bereich nicht die statischen Eigenschaften von Hartschaum bieten. Nach ökologischen Gesichtspunkten konzipierte Rahmen aus Holzwerkstoffen und dergleichen lassen sich auf diese Weise jedenfalls nicht realisieren.
Die DE 297 04 349 U1 zeigt einen Fenster- oder Türrahmen der eingangs genannten Art, bei welchem die Abdeckleiste aus Kunststoff hergestellt ist und lediglich zur Sanierung bzw. als Wetterschutz für vorhandene Fenster- oder Türrahmen dient. Eine Verbesserung der thermischen Isolierung wird mit dieser Abdeckleiste nicht erreicht.
Angesichts dieses Problems liegt der Erfindung die Aufgabenstellung zugrunde, einen Fenster- oder Türrahmen zur Verfügung zu stellen, der eine verbesserte thermische Isolierung bietet.
Ausgehend von einem Fenster- oder Türrahmen der eingangs genannten Art wird diese Aufgabenstellung dadurch gelöst, daß die Abdeckleiste als Holzwerkstoff-Profil ausgebildet ist und die Hohlkammern mit Dämmstoff gefüllt sind.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß sowohl die Rahmenprofile des Blend- und Flügelrahmens, als auch der umlaufende Schließspalt zwischen Blend- und Flügelrahmen die eigentlichen Ursachen für die insgesamt ungünstige thermische Isolierung des Rahmens darstellen. Dem ist man zwar im Stand der Technik bereits dadurch begegnet, daß man den Schließspalt zwischen Blend- und Flügelrahmen gestuft ausgebildet und mit Dichtungen versehen hat, um auf diese Weise das Eindringen von Kaltluft bzw. den Wärmeabfluß von Innen einzudämmen. Bislang ist jedoch die Bedeutung einer hochwertigen Isolierung in diesem Bereich nicht erkannt worden, so daß das der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Problem in Kauf genommen wurde.
Der besondere Vorteil der Erfindung liegt nun darin, in Erkenntnis der tat­ sächlichen Problematik durch die Integration von isoliertechnisch besonders günstigen Hohlkammern in der Abdeckleiste an dieser Stelle eine derart gute thermische Isolierung zur Verfügung zu stellen, daß der Wärmeübergangswert der gesamten Rahmenkonstruktion erheblich verbessert wird. Dabei handelt es sich um eine technisch relativ leicht umsetzbare Maßnahme, die mit relativ geringem Material-, Arbeits- und Finanzaufwand einen deutlichen Vorteil mit sich bringt.
Die Erfindung geht davon aus, die Rahmenprofile von Blend- und Flügelrahmen als Holzwerkstoff-Vollprofile auszubilden. Die Verwendung von Rahmenprofilen aus Massivholz oder Holzfaserwerkstoff (MDF, HDF) wird insbesondere bei konsequent ökologischer Bauweise angestrebt. Die Erfindung zeigt hier erstmals einen Weg, Isoliereigenschaften zu erreichen, die gleichwertig oder besser sind als bei Kunststoff-Rahmenprofilen, auf die im ökologisch orientierten Holzrahmenbau in aller Regel verzichtet wird.
Die Abdeckleiste ist ebenfalls als Holzwerkstoff-Profil ausgebildet. Als Werkstoff kommt dabei gleichermaßen Massivholz, als auch sonstige baubiologisch akzeptable Holz- oder Holzfaserwerkstoffe in Frage.
Eine mögliche Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß die Abdeckleiste einstückig mit dem Blendrahmenprofil ausgeführt ist. Alternativ ist es möglich, daß sie zunächst als separates Teil gefertigt wird und nachträglich auf der Außenseite des Blendrahmens anbringbar ist, was fertigungstechnisch besonders günstig ist.
Bei der als Holzwerkstoff-Profil ausgebildeten Abdeckleiste erfolgt die Reali­ sierung der Hohlkammern durch Einbringung von zunächst offenen, nutförmigen Ausnehmungen, die zur Bildung der Hohlkammern nachträglich geschlossen werden. Eine Möglichkeit besteht dabei in einer Ausfräsung vom Außenumfang her in der Rahmenebene. Insbesondere, wenn die Abdeckleiste als nachträglich anbringbares Holzwerkstoff-Profil ausgebildet sein soll, ist es vorteilhaft, daß die Hohlkammern durch zum Blendrahmen hin offene Ausnehmungen gebildet werden, d. h. nutförmige Ausfräsungen. Diese werden bei der Befestigung auf dem Blendrahmen zur Bildung von Hohlkammern geschlossen.
Die Abdeckleiste kann gleichermaßen eine in Längsrichtung des Rahmenprofils durchgehende Hohlkammer, als auch mehrere parallele Hohlkammern aufweisen. Im einzelnen kann die Gestaltung dabei den Erfordernissen an die thermische Isolierwirkung und die mechanische Stabilität angepaßt werden.
Eine gute Isolierung wird bereits dann erreicht, wenn die erfindungsgemäßen Hohlkammern luftgefüllt sind, wenn also Luft als Dämmstoff eingesetzt wird. Eine besonders gute Isolierung läßt sich erreichen, wenn die Hohlkammern mit anderem - ökologisch unbedenklichem - Dämmstoff gefüllt wird. Hierzu bietet sich beispielsweise Zellulosefasermaterial in Form von Zellulosewatte bzw. Zellulosefasermatten an. Die Verwendung von Kork als Dämmstoff hat den Vorteil, daß dadurch zugleich eine mechanische Stabilisierung erfolgt.
Eine vorteilhafte Alternative besteht darin, die Hohlkammern mit Wabenmatten, insbesondere Pappwaben, zu füllen. Bevorzugt werden Zuschnitte der Wabenmatten so in den Hohlkammern orientiert, daß die Wabenöffnungen in der Rahmenebene liegen. Diese Ausgestaltung bringt durch Unterbindung von Konvektion eine verbesserte Wärmeisolierung und durch die Wabenstruktur bei geringem Gewicht und Materialverbrauch eine merkliche mechanische Aussteifung des Rahmens.
Für die Rahmen bzw. die Isolierfüllung können auch synthetische Materialien verwendet werden. Auf jeden Fall ist dabei jedoch ökologisch unbedenklichen, natürlichen oder naturnahen Materialien der Vorzug zu geben.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind im folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen im einzelnen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch einen erfin­ dungsgemäß ausgestalteten Fenster- bzw. Türrahmen in einer ersten Ausfüh­ rungsform;
Fig. 2 einen Querschnitt wie in Fig. 1 einer zweiten Ausführungsform der Erfindung.
In Fig. 1 bzw. Fig. 2 ist ein Querschnitt durch einen erfindungsgemäßen Fenster- bzw. Türrahmen in geschlossenem Zustand dargestellt. Dabei finden im wesentlichen dieselben Bezugszeichen Verwendung.
Mit dem Bezugszeichen 1 ist ein Fenster- oder Türrahmen als Ganzes bezeichnet, der einen Flügelrahmen 2 und einen Blendrahmen 3 umfaßt. In dem dargestellten, geschlossenen Zustand liegt in Umfangsrichtung umlaufend zwischen dem Flügelrahmen 2 und dem Blendrahmen 3 der mit dem Bezugszeichen 4 gekennzeichnete Schließspalt.
Auf der gebäudeaußenseitigen, vorderen Fläche des Blendrahmens 3 befindet sich eine erfindungsgemäße Abdeckleiste 5. Diese kann einstückig mit dem Blendrahmen 3 ausgebildet sein, oder, wie dargestellt, als separates, nachträglich angebrachtes Teil. Diese Abdeckleiste 5 weist eine in Längsrich­ tung durchgehende Hohlkammer 6 auf, die wie dargestellt mit Dämmstoff, beispielsweise einer Zellulosefasermatter 7 gefüllt ist. Wie aus dieser Darstel­ lung deutlich erkennbar ist, überdeckt die Abdeckleiste 5 die gesamte vordere Außenfläche des Flügelrahmens 2, wobei die Hohlkammer 6 in der Rahmenebene zur Rahmenöffnung so weit hinvorgezogen ist, daß die vordere Ausmündung des Schließspalts 4 aus der Rahmenebene vollständig überdeckt wird.
Der Flügelrahmen 2, der Blendrahmen 3, sowie die Abdeckleiste 5 bestehen aus Holzwerkstoff, d. h. Massivholz oder Holzfaserwerkstoff. Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1 ist die Abdeckleiste 5 vom äußeren Umfang her in der Rahmenebene mit einer Ausfräsung versehen, die nachträglich außen verschlossen ist. Dadurch ist diese Ausführung insbesondere bei solchen Konstruktionen umsetzbar, bei denen der Blendrahmen 3 zusammen mit der Abdeckleiste 5 einstückig ausgeführt ist. Hingegen ist die Ausführung gemäß Fig. 2, die zwei parallel verlaufende Hohlkammern 6a und 6b aufweist, die Abdeckleiste 5 nachträglich von außen auf dem Blendrahmen 3 angebracht. Die Hohlkammern 6a und 6b sind dadurch ausgebildet worden, daß die Abdeckleiste 5 auf ihrer dem Blendrahmen 3 zugewandten Seite mit Ausfräsungen versehen ist. Die erfindungsgemäßen Wirkungen werden damit ebenfalls voll erreicht.
In den dargestellten Ausführungen sind die Abdeckleiste 5 bzw. der Flügel­ rahmen 2 zur Abdichtung mit umlaufenden Lippendichtungen 8 versehen, die bevorzugt aus Gummimaterial sind.
Durch die dargestellten erfindungsgemäßen Ausführungsformen eines Blendrahmens 3 mit vorgesetzter Abdeckleiste 5 werden die Wärmeverluste durch den Schließspalt 4 erheblich reduziert. Damit ergibt sich ein deutlich verbesserter Wärmeübergangswert für das gesamte Fenster, welches bei­ spielsweise wie dargestellt mit einer besonders günstigen dreifach-Verglasung 9 ausgestattet ist. Zusammenfassend ist festzustellen, daß mit einem relativ geringen Aufwand eine erheblich Verbesserung erzielt wird, wie dies vorangehend bereits ausführlich erläutert worden ist.

Claims (10)

1. Fenster- oder Türrahmen, mit einem Blendrahmen (3) und einem Flügelrahmen (2), die aus Rahmenprofilen gebildet werden, die im geschlossenen Zustand des Fensters oder der Tür mit ihren einander zugewandten Seiten gegeneinander liegen, wobei der Blendrahmen (3) außen eine Abdeckleiste (5) aufweist, die Abdeckleiste (5) als Hohlkammerprofil ausgebildet ist, welche den Flügelrahmen (2) außen nahezu vollständig überdeckt, wobei die darin befindliche Hohlkammer (6, 6a, 6b) sich bis in den Bereich der Abdeckleiste (5) erstreckt, die den Schließspalt (4) zwischen Blend- und Flügelrahmen (3, 2) überdeckt und die Rahmenprofile von Blend- und Flügelrahmen (3, 2) als Holzwerkstoff-Vollprofile ausgebildet sind dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckleiste (5) als Holzwerkstoff-Profil ausgebildet ist und die Hohlkammern (6, 6a, 6b) mit Dämmstoff (7) gefüllt sind.
2. Fenster- oder Türrahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckleiste (5) einstückig mit dem Blendrahmen (3) ausgebildet ist.
3. Fenster- oder Türrahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckleiste (5) nachträglich auf der Außenseite des Blendrahmens (3) anbringbar ist.
4. Fenster- oder Türrahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlkammern (6a, 6b) durch zum Blendrahmen (3) hin offene Ausnehmungen gebildet werden.
5. Fenster- oder Türrahmen nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckleiste (5) mindestens eine in Längsrichtung des Rahmenprofils durch­ gehende Hohlkammer (6) hat.
6. Fenster- oder Türrahmen nach einem der vorangehenden Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckleiste (5) in Längsrichtung des Rahmenprofils durchgehende, parallele Hohlkammern (6a, 6b) hat.
7. Fenster- oder Türrahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlkammern (6, 6a, 6b) luftgefüllt sind.
8. Fenster- oder Türrahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Dämmstoff (7) Zellulosefasermaterial verwendet wird.
9. Fenster- oder Türrahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Dämmstoff (7) Kork verwendet wird.
10. Fenster- oder Türrahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlkammern (6, 6a, 6b) mit Waben matten, insbesondere Pappwaben gefüllt sind.
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