DE19843049A1 - Fenster - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Fenster zum Einbau in Gebäude nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Sogenannte Passiv- und Niedrigenergiehäuser gewinnen in
jüngster Zeit immer mehr an Bedeutung, da
Energiesparmaßnahmen jeder Art einem wachsenden
Umweltbewußtsein gerecht werden. Sogenannte Passivhäuser sind
Gebäude, in denen eine hohe Behaglichkeit sowohl im Winter
als auch im Sommer ohne spezielles Heizsystem oder
Klimaanlage erreicht werden kann. Der Heiz-Wärmebedarf
solcher Häuser ist extrem niedrig.
Um eine für Passivhäuser ausreichende Wärmeisolation zu
erreichen, sind Fenster notwendig, die neben einer
entsprechenden Wärmeschutzverglasung auch in der
Rahmenkonstruktion eine sehr hohe Wärmedämmung aufweisen.
Um derartige Wärmedämmwerte zu erhalten, sind im Handel
bereits Fenster bekannt geworden, die einen Kern aus
Polyurethanschaum aufweisen.
Die Anforderungen an eine Rahmenkonstruktion eines Fensters
betreffen jedoch nicht nur die Wärmedämmung, sondern auch
eine gewisse Stabilität über eine lange Lebensdauer. Im
Hinblick auf die Stabilität sind jedoch einem Schaumkern
Grenzen gesetzt.
Weiterhin betrifft ein interner Stand der Technik auf Seiten
des Anmelders eine Fensterrahmenkonstruktion, die einen Kern
aus einem Verbundmaterial aus Polyurethanmehl, das unter
Druck und Temperatur mit einem Bindemittel abgebunden ist.
Diese Fensterkonstruktion weist eine hohe Formstabilität auf,
erreicht jedoch nicht die Wärmedämmung des vorgenannten
Fensters.
In der DE 196 48 235 ist zudem ein Fensterrahmen beschrieben,
bei dem ein Polyurethanrecyclingwerkstoff, der in Verbindung
mit Bindemitteln unter Druck zu einem Kunststoffhartmaterial
verarbeitet ist, in Kombination mit einem
Kunststoffhartschaum verwendet wird. Bei dem dort
dargestellten Fensterrahmen können sich jedoch
Stabilitätsprobleme ergeben; insbesondere besteht die Gefahr
des Verzugs quer zur Fensterebene.
Die Erfindung hat demgegenüber die Aufgabe, eine
Fensterkonstruktion vorzuschlagen, die zum einen eine sehr
gute Wärmedämmung und zum anderen eine hohe Formstabilität
und Witterungsbeständigkeit aufweist.
Durch die in den Unteransprüchen genannten Maßnahmen sind
vorteilhafte Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindung
möglich.
Dementsprechend zeichnet sich ein erfindungsgemäßes Fenster
dadurch aus, daß die Rahmenkonstruktion auf beiden Seiten der
Kunststoffschaumschicht jeweils eine Schicht aus
Kunststoffhartmaterial aufweist. Die Rahmenkonstruktion ist
hierbei als fest verbundener Schichtaufbau ausgeführt,
z. B. verleimt oder verklebt. Die Verwendung des
Kunststoffhartmaterials auf beiden Seiten des
Kunststoffschaumkerns bewirkt eine erhebliche Verbesserung
der Stabilität, insbesondere der Steifigkeit gegen einen
Verzug quer zur Fensterebene. Zudem wird die Wärmedämmung
gegenüber Fensterrahmen gemäß dem Stand der Technik weiter
verbessert. Kunststoffhartmaterialien, die gemäß der
Erfindung verwendbar sind können beispielsweise aus mit
Bindemitteln gebundenen Kunststoffpartikeln bestehen.
In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird zudem
in der außenseitigen Schicht aus Kunststoffhartmaterial des
Fensterrahmens eine Entwässerungsnut vorgesehen. Hierdurch
entfällt das bislang übliche Aluminiumprofil, das am unteren
Querrahmen des Fensterrahmens angebracht wird und zur
Entwässerung dient. Aluminium stellt in diesem Bereich des
Fensterrahmens wiederum eine Kältebrücke dar, die bei einem
erfindungsgemäßen Fenster vermieden wird. Durch die Anordnung
der Entwässerungsnut in der Schicht aus
Kunststoffhartmaterial bleibt eine lange Lebensdauer des
Fensters gewährleistet, da dieses Material beständig gegen
Wasser ist.
Eine derartige Rahmenkonstruktion erreicht aufgrund der
Verwendung der Kunststoffschaumschicht sehr hohe
Wärmedämmwerte. Durch das beidseitige Kunststoffhartmaterial
wird eine hohe Formstabilität und enorme
Witterungsbeständigkeit erreicht. Zudem verbessert das
Kunststoffhartmaterial die Wärmedämmung gegenüber der
Verwendung von Holz an dieser Stelle.
Falls ein Fenster mit einem zu öffnenden Fensterflügel
realisiert werden soll, wird vorteilhafter sowohl der fest
einzubauende Fensterrahmen als auch der bewegliche
Flügelrahmen mit dem erfindungsgemäßen Schichtaufbau
versehen. Hierdurch sind beide Rahmenelemente mit den
erfindungsgemäßen Vorteilen ausgestattet, das heißt, sowohl
der Fensterflügel als auch der Fensterrahmen weisen eine hohe
Wärmedämmung und enorme Formstabilität und
Witterungsbeständigkeit auf.
Vorteilhafterweise wird die Wandstärke der beiden beidseits
der Kunststoff-Schaumschicht angeordneten Schichten aus
Kunststoffhartmaterial wenigstens im Flügelrahmen im
Wesentlichen gleich gewählt. Dies verbessert die
Verwindungssteifigkeit des Fensterflügels, insbesondere in
Richtung quer zur Fensterebene.
Vorzugsweise wird der Schichtaufbau wie oben angeführt
durchgehend umlaufend ausgebildet. Auf diese Weise werden
Kältebrücken vermieden und die gesamte Rahmenkonstruktion mit
den erfindungsgemäßen Vorteilen ausgestattet.
Für die Kunststoffschaumschicht wird vorteilhafterweise ein
Polyurethanschaum verwendet, der eine hohe Wärmedämmung
aufweist und gut zu verarbeiten ist. Für das
Kunststoffhartmaterial wird vorteilhafterweise ein mit Hilfe
eines Bindemittels, wie sie beispielsweise aus der
Herstellung von Spanplatten bekannt sind, gebundenes
Polyurethanhartschaummehl verwendet. Dieses Hartschaummehl
kann zusätzliche Bestandteile enthalten. Insbesondere kann
hier ein Recycling-Material vorgesehen werden, so daß
beispielsweise Metallspäne oder andere Rückstände aus der
vorherigen Anwendung des Polyurethanschaums beigemengt sein
können. Diese Beimengungen beeinträchtigen nicht die
Wirkungsweise bei einem erfindungsgemäßen Fenster wie oben
angeführt.
Vorteilhafterweise wird das genannte Kunststoffhartmaterial
unter hohem Druck und hoher Temperatur gebunden. Ein derart
gefertigtes Hartmaterial weist die notwendigen Eigenschaften
wie Formstabilität und Witterungsbeständigkeit auf. Als
Bindemittel kommt ein sogenanntes MDI-Bindemittel in Frage,
das bereits aus der Herstellung von Spanplatten bekannt ist.
Hierdurch wird nicht nur ein Verbundwerkstoff hoher Güte
erreicht, sondern der so gewonnene Werkstoff weist eine gute
Umweltverträglichkeit auf und ist insbesondere vollständig
FCKW-frei.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung wird eine
Randschicht aus Holz auf wenigstens einer Seite vorgesehen.
Holz, insbesondere mehrfach verleimtes Holz, weist ebenfalls
eine hohe Formstabilität auf und wird häufig aufgrund des
optischen Eindrucks bei Fensterrahmen bevorzugt.
In einer Weiterbildung dieser Ausführungsform wird die
Wandstärke der beiden Holzrandschichten wenigstens im
Flügelrahmen im Wesentlichen gleich gewählt. Grundsätzlich
erhöht ein möglichst symmetrischer Aufbau der
Rahmenkonstruktion deren Formstabilität. Dies gilt
insbesondere auch für die randseitigen Schichten aus Holz
gemäß der beschriebenen Ausführung.
In einer Weiterbildung der Erfindung wird eine zusätzliche
außenseitige Abdeckung der Rahmenkonstruktion aus dem oben
angeführten Kunststoffhartmaterial vorgesehen. Dies sorgt für
eine weitere Verbesserung der Wärmedämmung, da hiermit
zusätzlich zu den ohnehin eingelegten Fensterdichtungen die
Zwischenspalte zwischen Fensterrahmen und Fensterflügel
nochmals abgedichtet werden.
Vorzugsweise wird die Glasleiste eines erfindungsgemäßen
Fensters als geschlossener Rahmen ausgebildet. Hierdurch
ergibt sich zum einen ein besserer optischer Eindruck des
Fensters, insbesondere im Bereich der aneinandergefügten
Gehrung sowie zum anderen eine bessere Dichtigkeit der
Glasleiste, wodurch die wärmedämmende Wirkung des
erfindungsgemäßen Fensters weiter verbessert wird.
In einer Weiterbildung dieser Ausführungsform wird die
Glasleiste überfälzt ausgebildet. Hierdurch wird wiederum die
Abdichtung des Fensters mittels der Glasleiste verbessert.
Vorteilhafterweise kann zusätzlich eine Dichtung zwischen dem
Fensterrahmen bzw. Flügelrahmen und der Glasleiste vorgesehen
werden. Hierdurch wird ebenfalls die wärmedämmende
Eigenschaft eines erfindungsgemäßen Fensters verbessert.
Insbesondere in Kombination der vorgenannten Maßnahmen ergibt
sich eine nahezu vollständige Abdichtung.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung, bei der
zwei Fensterflügel ohne Mittelposten vorgesehen werden (in
der Fachsprache spricht man von so einem sogenannten Stulp-
Fenster) wird an wenigstens einem der beiden Flügelrahmen
eine Ausklinkung zur Aufnahme einer sogenannten Schlagleiste
vorgesehen. Durch dieses Einlassen der Schlagleiste in einen
oder beide Flügelrahmen wird weiterhin die Dichtigkeit und
somit die Wärmedämmung der Flügelrahmen verbessert, wobei
sich zudem durch die zwischen den Bügelrahmen und der
Anschlagleiste ergebenden Fugen eine guter optischer Eindruck
des Fensters ergibt.
Ein Fenster der angeführten Art ist extrem wärmedämmend und
entspricht den Anforderungen für die sogenannten
Passivhäuser. Zudem wird der Schallschutz und die
Winddichtigkeit verbessert.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und werden anhand der Figuren nachfolgend näher
erläutert. Im einzelnen zeigen
Fig. 1 einen Querschnitt durch eine
Rahmenkonstruktion eines ersten
Ausführungsbeispiels,
Fig. 2 eine Weiterbildung des Ausführungsbeispiels
gemäß Fig. 1,
Fig. 3 einen Querschnitt durch den unteren Querholm
eines erfindungsgemäßen Fensters,
Fig. 4 einen schematischen Querschnitt durch ein
Doppelfenster mit Mittelanschlag,
Fig. 5 einen schematischen Querschnitt durch ein
Doppelfenster ohne Mittelpfosten und
Fig. 6 einen schematischen Querschnitt durch den
unteren Querträger eines weiteren
Ausführungsbeispiels der Erfindung.
In der Darstellung gemäß Fig. 1 ist eine Rahmenkonstruktion 1
für ein erfindungsgemäßes Fenster erkennbar. Die
Rahmenkonstruktion 1 umfaßt einen Fensterrahmen 2 zum festen
Einbau sowie einen beweglichen Flügelrahmen 3 eines
Fensterflügels. Der Fensterrahmen 2 weist einen Schichtaufbau
auf, in dessen Zentrum sich eine Schaumschicht 4,
beispielsweise aus Polyurethanschaum befindet. Beidseitig an
die Schaumschicht 4 ist jeweils eine Schicht aus
Kunststoffhartmaterial fest mit der Schaumschicht 4 verklebt.
Das Kunststoffhartmaterial besteht ebenfalls im wesentlichen
aus vermahlenem Polyurethanhartschaum, das mit einem
Bindemittel unter hohem Druck und hoher Temperatur zu einem
Hartmaterial abgebunden wurde. Dieses Material weist zwar
einen gegenüber der Schaumschicht (λ = 0,035 W/[m.K])
geringfügig schlechteren Wärmedämmwert (λ = 0,07 W/[m.K])
auf, ist jedoch immer noch erheblich besser in der
Wärmedämmung als Holz (λ = 0,13 W/[m.K]) und dabei
unempfindlich gegen Feuchtigkeitsaufnahme und sehr
formstabil.
An beiden Seiten des Fensterrahmens ist jeweils noch eine
Holzschicht 7, 8, bevorzugt aus Leimholz angebracht, zum
Beispiel verleimt oder verklebt, so daß der Fensterrahmen
beidseitig wie ein Holzrahmen aussieht.
Der Flügelrahmen 3 weist einen entsprechenden Aufbau aus
einer Schaumschicht 9, zwei Schichten 10, 11 aus
Kunststoffhartmaterial sowie außenseitig aus zwei
Holzschichten 12, 13 auf. Die Profilierung des Fensterrahmens
2 bzw. des Flügelrahmens 3 ist in bekannter Weise so
vorgenommen, daß mehrere Abstufungen sich gegenseitig
überlappen und Nuten 14, 15 zum Einlegen nicht näher
dargestellter Dichtungen vorhanden sind.
An dem Flügelrahmen 3 ist eine Dreifach-Wärmeschutz-
Verglasung mit wärmedämmenden Abstandhaltern 17 angebracht.
In der Ausführung gemäß Fig. 2 sind sowohl der Fensterrahmen
2 als auch der Flügelrahmen 3 entsprechend der Ausführung
gemäß Fig. 1 aufgebaut, wobei der Schichtaufbau in dieser
Figur nicht näher dargestellt ist. Zusätzlich ist außenseitig
am Fensterrahmen 2 eine weitere Abdeckung 18 aus dem
genannten Kunststoffhartmaterial vorgesehen, wodurch die
Wärmedämmung, die Formstabilität und vor allem auch die
Witterungsbeständigkeit des erfindungsgemäßen Fensters weiter
erhöht wird.
Ein Fenster gemäß dem vorgenannten Ausführungsbeispiel
vereint aufgrund seines Aufbaus die Vorteile der
unterschiedlichen Materialien. Die zentrale Schaumschicht 4,
9 ist extrem wärmedämmend, jedoch nicht ausreichend
formstabil. Die Schichten 5, 6, 10, 11 aus
Kunststoffhartmaterial erreichen nicht ganz die
wärmedämmenden Eigenschaften der Schaumschicht 4, 9,
verleihen dem Fenster jedoch neben einer nach wie vor guten
Wärmedämmung eine hohe Formstabilität und
Witterungsbeständigkeit. Dieser Schichtaufbau aus
Schaumschicht 4, 9 und Kunststoffhartmaterial 5, 6, 10, 11
ist völlig unempfindlich gegenüber Feuchtigkeit, wodurch eine
lange verzugsfreie Lebensdauer des Fensters gewährleistet
wird. Die außenseitigen Holzschichten 7, 8, 12, 13 verbessern
das Aussehen des Fensters, könnten jedoch gegebenenfalls
durch eine entsprechend stärkere Schicht 5, 6, 10, 11 oder
durch zusätzliche Schichten aus dem genannten
Kunststoffhartmaterial oder einem anderen Material ersetzt
werden.
In der Darstellung gemäß Fig. 3 ist im unteren Querträger 19
des Fensterrahmens 2 eine Entwässerungsnut eingearbeitet, die
sich in der Schicht 5 aus Kunststoffhartmaterial befindet.
Mehrere sich von der Entwässerungsnut 20 durch die
Holzschicht 8 erstreckenden Ablaufbohrungen 21, von denen nur
eine in der Darstellung gemäß Fig. 3 sichtbar ist, münden in
eine außenseitige Schattenfuge 22. Durch die Ablaufbohrung 21
kann Wasser, das sich in der Entwässerungsnut 20 sammelt, nach
außen abgeführt werden. Die Schattenfuge 22 verdeckt hierbei
die Öffnungen der Ablaufbohrungen 21, so daß sich ein
ansehnliches äußeres Erscheinungsbild des Fensterrahmens 2
ergibt.
Weiterhin ist in Fig. 3 erkennbar, daß im Flügelrahmen 3 die
Wandstärken W1 und W1' der beiden Schichten 10, 11 aus
Kunststoffhartmaterial gleich dimensioniert sind. Ebenso ist
im vorliegenden Ausführungsbeispiel die Wandstärke W2 bzw.
W2' der beiden randseitigen Holzschichten 12, 13 gleich
ausgeführt. Durch diese Dimensionierung der Schicht 10, 11,
12, 13 ergibt sich eine sehr hohe Verwindungssteifigkeit des
Flügelrahmens 3.
Darüber hinaus ist die Glasleiste 23, wie in Fig. 3 nicht
erkennbar, als geschlossener umlaufender Rahmen ausgebildet
und überfälzt. Die Überfälzung 24 ergibt sich durch einen
Falz 25, der die Kante 26 des Flügelrahmens 3 bzw. der
Holzschicht 13 übergreift. Weiterhin ist eine Ausklinkung 27
in der äußeren Holzschicht 13 neben der Überfälzung 24
angebracht. Hierdurch ergibt sich zum einen eine Sichtfuge,
zum anderen wird jedoch vermieden, daß ein beispielsweise
durch Wind verursachter Luftstrom frontal auf die
Berührungsstelle zwischen Glasleiste 23 und Holzschicht 13
des Flügelrahmens 3 auftrifft. Hierdurch wird die Dichtigkeit
des Fensters weiter verbessert.
Die Verklotzung bzw. die Abstandhalter 17 sind im Bereich der
Schaumschicht 9 bzw. des Kunststoffhartmaterials 10
angebracht. Hier befindet sich auch eine Nut 28, die als
sogenannte Falzentlüftung dient. Gegenüber der inneren
Holzschicht 12 sowie gegenüber der Glasleiste 23 ist die
Wärme- und Schutzverglasung 16 mit jeweils einem Vorlegeband
29, 30 gelagert und abgedichtet.
In Fig. 3 ist weiterhin gut erkennbar, wie bei einem
erfindungsgemäßen Fenster die verschiedenen Dichtungen 31,
32, 33 angebracht werden können. Insbesondere die beiden
äußeren Dichtprofile 31, 33, beispielsweise aus Gummi oder
einem Elastomer, sind hierbei von Bedeutung, da hierdurch
einerseits die Raumluft und andererseits die Außenluft am
Durchtritt zwischen dem Flügelrahmen 3 und dem Fensterrahmen
2 gehindert wird. Die mittlere Dichtung 32 kann bei Bedarf
eingesetzt werden, um die Dichtigkeit der Rahmenkonstruktion
1 weiter zu verbessern. Für die Dichtprofile 31, 32, 33 sind
jeweils entsprechende Aufnahmenuten 34, 35, 36 im
Flügelrahmen 3 vorgesehen. Weiterhin ist mit gestrichelten
Linien eine optional vorzusehende Nut 37 in der Glasleiste 23
eingezeichnet, in die bei Bedarf ein weiteres Dichtband 38,
beispielsweise aus einem vorkomprimierten und
ausdehnungsfähigen Material eingelegt werden kann. Dies sorgt
für eine weitere zusätzliche Dichtung zwischen dem
Flügelrahmen 3 und der Glasleiste 23.
Fig. 4 entspricht im Wesentlichen den vorbeschriebenen
Ausführungsbeispielen, veranschaulicht hierdurch, wie eine
erfindungsgemäße Rahmenkonstruktion bei einem zweiflügligen
Fenster mit Mittelpfosten verwendbar ist. Die beiden
Flügelrahmen 3, 3' entsprechen den vorgenannten
Ausführungsbeispielen. Der Mittelpfosten 39, der auch als
Mittelanschlag bezeichnet wird, weist beidseits in
symmetrischer Anordnung die verschiedenen Abstufungen des
vorbeschriebenen Fensterrahmens 2 auf. Der nicht näher
dargestellte Schichtaufbau des Mittelpfostens 39 entspricht
ebenfalls dem anhand von Fig. 1 beschriebenen Schichtaufbau
des Fensterrahmens 2. Somit sind alle beschriebenen
Eigenschaften der Rahmenkonstruktion 1 in Fig. 1 in gleicher
Weise bei dem Doppelflügelfenster gemäß Fig. 4 verwirklicht.
In der Darstellung gemäß Fig. 5 ist ein Doppelflügelfenster
ohne Mittelpfosten 39 dargestellt. Der Flügelrahmen 3 des
einen Fensterflügels entspricht hierbei den vorbeschriebenen
Ausführungsbeispielen in seinem Aufbau und in seiner
Formgebung.
Der komplementäre Flügelrahmen 40 entspricht in seiner Form
im Wesentlichen dem bislang beschriebenen Fensterrahmen 2,
wobei der Schichtaufbau der Flügelrahmen 3 gemäß den
vorbeschriebenen Ausführungsbeispielen, insbesondere auch die
Dimensionierung der einzelnen Schichten beibehalten wird.
Zusätzlich sind Aufnahmenuten 41, 42 vorgesehen, in die
weitere Dichtprofile zur Überlappung mit den im Flügelrahmen
3 vorzusehenden Dichtprofilen 13 und 32 vorgesehen. Die Nut
42 ist mit gestrichelten Linien angedeutet, da je nach
Anforderung diese Nut und die mittlere Dichtung entfallen
können.
Eine Schlagleiste 43 ist an dem Flügelrahmen 40 angebracht
und dort in einer Ausklinkung 44 eingelassen. Hierdurch wird
verhindert, daß ein Luftstrom frontal auf die
Verbindungsstelle zwischen Schlagleiste 43 und Flügelrahmen
40 gelangt. Durch den Abstand der Schlagleiste 43 vom
Seitenrand 46 der Ausklinkung 44 ergibt sich eine umlaufende
Sichtfuge, die das Aussehen des Fensters verschönt.
Gleichermaßen ist am gegenüberliegenden Flügelrahmen 3 eine
Ausklinkung 45 vorgesehen, in die bei geschlossenem Fenster
die Schlagleiste 43 eingelassen ist. Die Funktion der
Ausklinkung 45 entspricht derjenigen der Ausklinkung 44,
d. h. es wird vermieden, daß bei geschlossenem Fenster ein
Luftstrom frontal auf die Berührungsstelle zwischen dem
Flügelrahmen 3 und der Schlagleiste 43 treffen kann. Auch
hier ist die Schlagleiste 43 vom Seitenrand 47 des
Flügelrahmens 3 beabstandet, daß sich wiederum eine
entsprechende Sichtfuge ergibt.
Die Darstellung gemäß Fig. 6 veranschaulicht über die bisher
vorgestellten Ausführungsbeispiele hinaus die Möglichkeit,
Abdeckprofile 48, 49 sowohl am Fensterrahmen 2 als auch am
Flügelrahmen 3 als Wetterschutz der äußeren Holzschicht
anzubringen. Diese Abdeckprofile 49, 49 können beispielsweise
aus stranggepreßtem Aluminium bestehen. Sie werden bevorzugt
schräg und in vertikaler Richtung überlappend angeordnet,
damit auftreffendes Wasser nach unten abfließen kann, ohne
mit der Rahmenkonstruktion 1 in Berührung zu kommen.
1
Rahmenkonstruktion
2
Fensterrahmen
3
Flügelrahmen
4
Schaumschicht
5
Kunststoffhartmaterial
6
Kunststoffhartmaterial
7
Holzschicht
8
Holzschicht
9
Schaumschicht
10
Kunststoffhartmaterial
11
Kunststoffhartmaterial
12
Holzschicht
13
Holzschicht
14
Nuten
15
Nuten
16
Wärme- und Schutzverglasung
17
Abstandhalter
18
Abdeckung
19
Querträger
20
Entwässerungsnut
21
Ablaufbohrung
22
Schattenfuge
23
Glasleiste
24
Überfälzung
25
Falz
26
Kante
27
Ausklinkung
28
Nut
29
Vorlegeband
30
Vorlegeband
31
Dichtprofil
32
Dichtprofil
33
Dichtprofil
34
Aufnahmenut
35
Aufnahmenut
36
Aufnahmenut
37
Nut
38
Dichtband
39
Mittelpfosten
40
Flügelrahmen
41
Nut
42
Nut
43
Schlagleiste
44
Ausklinkung
45
Ausklinkung
46
Seitenrand
47
Seitenrand
48
Abdeckprofil
49
Abdeckprofil
Claims (15)
1. Fenster zum Einbau in Gebäude, insbesondere in
sogenannte Niedrigenergiehäuser oder Passivhäuser mit einer
Rahmenkonstruktion, die einen fest einbaubaren Fensterrahmen
und gegebenenfalls einen beweglichen Fensterflügel mit einem
Flügelrahmen umfaßt, wobei die Rahmenkonstruktion (1) einen
fest miteinander verbundenen Schichtaufbau aus wenigstens
einer Kunststoffschaumschicht (4) und einer Schicht aus
einem Kunststoffhartmaterial (5, 6) umfaßt, das wenigstens
teilweise aus mit Bindemittel abgebundenen
Kunststoffpartikeln besteht, dadurch gekennzeichnet, daß auf
beiden Seiten der Kunststoffschaumschicht (4) jeweils Schicht
(5, 6) aus Kunststoffhartmaterial vorgesehen ist.
2. Fenster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
außenseitige Schicht aus Kunststoffmaterial des
Fensterrahmens eine Entwässerungsnut (20) umfaßt.
3. Fenster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
sowohl der Fensterrahmen (2) als auch der Flügelrahmen (3)
den genannten Schichtaufbau umfassen.
4. Fenster nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Wandstärke (W1, W1') der beiden beidseits der Kunststoff-
Schaumschicht (9) angeordneten Schichten (10, 11) aus
Kunststoffhartmaterial wenigstens im Flügelrahmen (3) im
Wesentlichen gleich ist.
5. Fenster nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der genannte Schichtaufbau des
Fensterrahmens (2) und/oder des Flügelrahmens (3) durchgehend
umlaufend ausgebildet ist.
6. Fenster nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kunststoffschaumschicht (4, 9) einen
Polyurethanschaum umfaßt.
7. Fenster nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kunststoffhartmaterial ein mit
Bindemittel gebundenes Mehl aus gemahlenem
Polyurethanhartschaum umfaßt.
8. Fenster nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kunststoffhartmaterial ein
sogenanntes MDI-Bindemittel umfaßt.
9. Fenster nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens eine Randschicht (7, 8) aus
Holz vorgesehen ist.
10. Fenster nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Wandstärke (W2, W2') der beiden Holzrandschichten (12, 13)
wenigstens im Flügelrahmen (3) im Wesentlichen gleich ist.
11. Fenster nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß eine zusätzliche Abdeckung (18) aus dem
Kunststoffhartmaterial vorgesehen ist.
12. Fenster nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Glasleiste (23) als geschlossener
Rahmen ausgebildet ist.
13. Fenster nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Glasleiste (23) überfälzt ist.
14. Fenster nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Dichtung (38) zwischen dem
Fensterrahmen bzw. dem Flügelrahmen (3) und der Glasleiste
(23) vorgesehen ist.
15. Fenster nach einem der vorgenannten Ansprüche mit zwei
Fensterflügeln ohne Mittelpfosten, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens einer der beiden Flügelrahmen (3, 40) eine
Ausklinkung (46, 47) zur Aufnahme einer Schlagleiste (43)
aufweist.
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