DE19858124C2 - Radantrieb - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Radantrieb, insbesondere für Fahrbahnfertiger, mit
einer mit einem Antriebsmotor gekuppelten Antriebswelle und einer mit einem Rad
verbundenen Abtriebswelle, wobei die Antriebswelle und die Abtriebswelle achsenparallel aus
gerichtet sind und mindestens eine Zwischenwelle zwischen der Antriebswelle und der
Abtriebswelle ausgebildet ist und in Wirkverbindung zu diesen steht.
Derartige Radantriebe sind bekannt. Insbesondere werden sie bei fahrbaren Baumaschinen zur
Erstellung von Fahrbahnbelägen verwendet. Diese sogenannten Fahrbahnfertiger weisen dabei
an einem Ende eine Schüttgutaufnahme und an dem anderen Ende eine
Bearbeitungsvorrichtung zur Fertigung der Fahrbahn mittels des aufgenommenen Schüttgutes
auf. Dabei wird üblicherweise das Schüttgut unterhalb der Baumaschine, d. h. unterhalb der
Radachsen, von der Schüttgutaufnahme bis zur Bearbeitungsvorrichtung transportiert. Die DE 41 34 840 A1
beschreibt einen gattungsgemäßen Straßendecken-Fertiger, der mindestens einen
Radantrieb aufweist. Dieser Radantrieb weist als Antriebsmotor einen Hydromotor und ein
zwischen langsamer Arbeitsfahrt und schneller Transportfahrt umschaltbares Schaltgetriebe auf.
Zwischen einer Antriebswelle und einer hierzu parallel verlaufenden Abtriebswelle wird die
Achsversetzung von einem Kettengetriebe oder von Reduktionsgetriebe-Abschnitten
überbrückt.
Nachteilig an derartigen Fahrbahnfertigern ist, daß durch die niedrige Bauhöhe der bekannten
und bisher eingesetzten Portalachsen der Freiraum unterhalb dieser Achsen relativ klein ist.
Dadurch kann aber nur eine begrenzte Menge an Schüttgut von der Aufnahme- zur
Bearbeitungsvorrichtung transportiert werden. Dies wiederum verringert nachteiligerweise die
Arbeits- beziehungsweise Fertigungsgeschwindigkeit. Auch bietet hier die Erhöhung der
Fahrgeschwindigkeit des Fahrbahnfertigers während der Fahrbahnfertigung keine Lösung, da
diese Arbeitsgeschwindigkeit unter Beibehaltung der vorgegebenen Qualitätsstandards nicht be
liebig erhöht werden kann. Die DE 31 29 209 A1 offenbart ein schaltbares Rundumlaufgetriebe,
insbesondere für hohe Untersetzungen bei großen Antriebsmomenten und hohen Achslasten wie
sie bei radangetriebenen und kettenangetriebenen Fahrzeugen erforderlich sind. Für den Antrieb
des Rundumlaufgetriebes befindet sich in der Achslagerseite eine um eine stehende Achse
umlaufende Antriebshülse, in der Planetenräder gelagert sind und in Umlauf gebracht werden.
Ein auf der Antriebshülse befestigtes Ketten- oder Zahnrad wird durch eine Kette oder ein
Zwischenrad angetrieben. Das Zwischenrad wiederum wird über eine Schaltstufe angetrieben.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Radantrieb der eingangs genannten Art bereit
zustellen, der eine Vergrößerung des Freiraums unterhalb der Radachse einer Baumaschine
gewährleistet und zudem und ein verbessertes, kompaktes, zwischen einer langsamen
Arbeitsfahrt und einer schnellen Transportfahrt umschaltbares Schaltgetriebe aufweist.
Zur Lösung dieser Aufgabe dient ein Radantrieb gemäß den Merkmalen des Hauptanspruches 1.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Bei einem erfindungsgemäßen Radantrieb sind zwischen einer Antriebswelle und einer
Zwischenwelle zwei Schaltstufen angeordnet, die ein Schalten zwischen einer hohen und
einer niedrigen Übersetzung bzw. einer ersten und einer zweiten Geschwindigkeit ermöglicht,
wobei die Schaltstufen aus zwei achsparallel zueinander angeordneten Schaltwellen und einer
Verteilwelle bestehen und an den Schaltwellen eine Kupplungsvorrichtung ausgebildet ist
und die Zwischenwelle und die Schaltwellen achsenparallel zu der Antriebswelle und der
Abtriebswelle angeordnet sind, derart, daß eine Höhenversetzung zwischen Antriebswelle
und Abtriebswelle relativ zueinander erfolgt, wobei die Kupplungsvorrichtung aus zwei
Einzelkupplungen besteht und die erste Kupplung über einen ersten Käfig mit dem
Gegenritzel der ersten Schaltwelle und die zweite Kupplung über einen zweiten Käfig mit
einem Zahnrad der zweiten Schaltwelle verbunden ist. Durch die Höhenversetzung zwischen
Antriebswelle und Abtriebswelle ergibt sich eine deutliche Erhöhung des Freiraumes unterhalb
der Antriebswelle beziehungsweise der Portalachse an sich, da bei gleicher Bauhöhe der zur
Verfügung stehende Raum durch die erfindungsgemäße Höhenversetzung der Antriebswelle zur
Abtriebswelle optimal ausgenutzt wird. Die Ausgestaltung des Schaltgetriebes ergibt eine
kompakte Bauweise.
Dabei bilden in einer vorteilhaften Ausgestaltung jeweils zwei sich gegenüberliegende
Radantriebe eine Portalachse, wobei die Portalachse einen portalartigen Freiraum unterhalb von
zwei jeweils unabhängig voneinander angeordneten Antriebsmotoren der Antriebswellen
ausbildet und der Freiraum nach oben in Richtung der Antriebsmotoren haubenartig ausgewölbt
ist. Durch eine derartige Anordnung ist wiederum gewährleistet, daß das unterhalb der
Portalachse zur Verfügung stehende Raumangebot nahezu vollständig als Freiraum für die
Durchführung von Schüttgut zur Verfügung steht. Auch die Ausbildung von jeweils zwei un
abhängig voneinander angeordneten Antriebsmotoren für jeden Radantrieb trägt zur Erhöhung
des Raumangebotes unterhalb der Portalachse bei. Zudem sind die beiden Antriebsmotoren
unabhängig voneinander steuerbar, was vorteilhafterweise die Lenkbarkeit der Baumaschine
deutlich verbessert.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Verteilwelle ein erstes Zahnrad
aufweist, wobei das erste Zahnrad in ein Gegenritzel der ersten Schaltwelle mit der ersten
Kupplung eingreift. Die Verteilwelle kann zudem ein Gegenritzel aufweisen, wobei in das
Gegenritzel ein zweites Zahnrad der zweiten Schaltwelle mit der zweiten Kupplung eingreift. In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Einzelkupplungen
Lamellenkupplungen, die hydraulisch oder mechanisch betätigbar sind. Durch eine derartige
Anordnung ist gewährleistet, daß ein problemloses Schalten zwischen einem ersten und einem
zweiten Gang mit weit auseinanderliegenden Übersetzungen möglich ist. Zudem ist ein
synchrones Schalten der jeweiligen Getriebe der einzelnen Antriebsmotoren gewährleistet.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist koaxial zur Abtriebswelle eine
Lamellenbremse angeordnet. Dadurch ist gewährleistet, daß die bei bisher verwendeten
Bremsen üblicherweise auftretenden Funktionsprobleme bei Verschmutzung durch
Verunreinigungen nicht mehr relevant sind, da die Bremsleistung der Lamellenbremsen durch
derartige Umstände nicht eingeschränkt wird.
Erfindungsgemäß wird zudem eine Baumaschine, insbesondere ein Fahrbahnfertiger, mit einer
Portalachse bestehend aus zwei Radantrieben gemäß der vorbeschriebenen Art beansprucht.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus dem im folgenden
beschriebenen, zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispiel. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung zweier gegenüberliegender, erfindungsgemäßer
Radantriebe; und
Fig. 2 eine schematisch dargestellte, teilweise geschnittene Abbildung des erfindungsgemäßen
Radantriebes.
Die in Fig. 1 schematisch dargestellten Radantriebe 10 weisen jeweils einen Antriebsmotor 26
sowie ein entsprechendes Getriebegehäuse 56 und eine Felge 54 auf, an der jeweils ein Rad 16
angeordnet ist. Die beiden Radantriebe 10 bilden insgesamt eine Portalachse 22. Unterhalb der
Achse 22 befindet sich ein Freiraum 24, der von einer Achsenabdeckung 58 umgeben ist. Man
erkennt, daß die Achsenabdeckung 58 aus zwei Seitenelementen 60, 62 und einer daran nach
oben anschließenden haubenartigen Ausbuchtung 64 besteht. Die haubenartige Ausbildung der
Achsenabdeckung 58 ist nur durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Radantriebe 10
möglich. Es wird deutlich, daß der zur Verfügung stehende Freiraum 24 unterhalb der Achse 22
optimal genutzt werden kann. In diesem Freiraum 24 wird Schüttgut von einem Ende der Bau
maschine zu dem anderen Ende transportiert.
Des weiteren wird aus Fig. 1 deutlich, daß die Bauhöhe der Portalachse 22 insgesamt niedrig
bleibt, obwohl der durch die Achsenabdeckung 58 definierte Freiraum 24 sehr groß gestaltet
werden kann.
Fig. 2 zeigt den Radantrieb 10 im Detail. Man erkennt, daß der Radantrieb 10 eine mit dem
Antriebsmotor 26 gekuppelte Antriebswelle 14 aufweist, wobei eine mit dem Rad 16
verbundene Abtriebswelle 18 achsenparallel dazu ausgerichtet ist. Zwischen der Antriebswelle
14 und der Abtriebswelle 18 ist eine Zwischenwelle 20 ausgebildet, die einerseits in Wirkver
bindung zu diesen steht und andererseits ebenfalls achsenparallel zu der Antriebswelle 14 und
der Abtriebswelle 18 angeordnet ist. Es wird deutlich, daß dadurch eine Höhenversetzung
zwischen Antriebswelle 14 und Abtriebswelle 18 relativ zueinander erfolgt. Die Form des
Radantriebes 10 insgesamt passt sich den durch das Rad 16 und die Felge 54 vorgegebenen
räumlichen Gegebenheiten an. Entsprechendes gilt für das Getriebegehäuse 56 des Radantriebes
10 beziehungsweise der damit verbundenen Achsenabdeckung 58.
Weiterhin erkennt man, daß zwischen der Antriebswelle 14 und der Zwischenwelle 20 zwei
Schaltstufen 28 angeordnet sind, die ein Schalten zwischen einer hohen und einer niedrigen
Übersetzung bzw. einer ersten und einer zweiten Geschwindigkeit ermöglichen.
Üblicherweise beträgt die niedrige Fahrgeschwindigkeit, d. h. die Arbeitsgeschwindigkeit der
Baumaschine im ersten Gang 1 m/min. Die eigentliche Fahrgeschwindigkeit der Baumaschine
kann im zweiten Gang 20 km/h oder mehr betragen.
Die Schaltstufen 28 bestehen dabei aus zwei achsparallel zueinander angeordneten Schaltwellen
32, 32a und einer Verteilwelle 30. An den Schaltwellen 32, 32a ist eine Kupplungsvorrichtung
34 ausgebildet und die Zwischenwelle 20 und die Schaltwellen 32, 32a sind achsenparallel zu
der Antriebswelle 14 und der Abtriebswelle 18 angeordnet, derart, daß wiederum eine
Höhenversetzung zwischen Antriebswelle 14 und Abtriebswelle 18 relativ zueinander erfolgt.
Die Kupplungsvorrichtung 34 besteht aus zwei Einzelkupplungen 36, 38 und die erste
Kupplung 36 ist über einen ersten Käfig 48 mit dem Gegenritzel 42 der ersten Schaltwelle 32
und die zweite Kupplung 38 über einen zweiten Käfig 50 mit dem Zahnrad 46 der zweiten
Schaltwelle 32a verbunden.
Die Wirkungsweise der Schaltstufe 28 ist dabei derart, daß die Verteilwelle 30 ein erstes
Zahnrad 40 aufweist, das in ein Gegenritzel 42 der ersten Schaltwelle 32 mit der ersten
Kupplung 36 eingreift. Weiterhin weist die Verteilwelle 30 ein Gegenritzel 44 auf, das in ein
zweites Zahnrad 46 der zweiten Schaltwelle 32a mit der zweiten Kupplung 38 eingreift. Durch
eine derartige Anordnung ist ein problemloses Schalten zwischen der hohen und der niedrigen
Übersetzung möglich.
Des weiteren erkennt man, daß die Einzelkupplungen 36, 38 als Lamellenkupplungen
ausgebildet sind. Die Kupplungsvorrichtung 34 wird dabei hydraulisch oder mechanisch
betätigt, wobei die Kupplungsvorrichtung 34 mit Tellerfedern geschlossen und mit entspre
chenden Kolben geöffnet wird. Üblicherweise ist immer eine der beiden Einzelkupplungen 36,
38 geöffnet. Bei Druckabfall schließen jedoch beide Kupplungen 36, 38, wobei dann die beiden
Kupplungen 36, 38 als Sicherheitsfeststellbremse dienen. Allerdings können die beiden
Kupplungen 36, 38 auch beide geöffnet sein. Dies ist zum Beispiel beim Abschleppen der
Baumaschine notwendig. Die Öffnung erfolgt dabei mit einer Hydraulik oder mechanisch über
eine Notlösevorrichtung 76.
Die Antriebsmotoren 26 sind Hydromotoren. Durch die Möglichkeit der Einzelsteuerung der
jeweiligen Antriebsmotoren 26 wird die Lenkbarkeit der Baumaschine deutlich erhöht.
Des weiteren erkennt man aus Fig. 2, daß koaxial zur Abtriebswelle 18 eine Lamellenbremse
52 angeordnet ist, die als zusätzliche Radbremse dient.
Claims (9)
1. Radantrieb, mit einer mit einem
Antriebsmotor (26) gekuppelten Antriebswelle (14) und einer mit einem Rad (16)
verbundenen Abtriebswelle (18), wobei die Antriebswelle (14) und die Abtriebswelle
(18) achsenparallel ausgerichtet sind und mindestens eine Zwischenwelle (20) zwischen
der Antriebswelle (14) und der Abtriebswelle (18) ausgebildet ist und in
Wirkverbindung zu diesen steht, wobei zwischen der Antriebswelle (14) und der
Zwischenwelle (20) zwei Schaltstufen (28) angeordnet sind, die ein Schalten zwischen
einer hohen und einer niedrigen Übersetzung bzw. einer ersten und einer zweiten
Geschwindigkeit ermöglichen, wobei die Schaltstufen (28) aus zwei achsparallel
zueinander angeordneten Schaltwellen (32, 32a) und einer Verteilwelle (30) bestehen
und an den Schaltwellen (32, 32a) eine Kupplungsvorrichtung (34) ausgebildet ist und
die Zwischenwelle (20) und die Schaltwellen (32, 32a) achsenparallel zu der
Antriebswelle (14) und der Abtriebswelle (18) angeordnet sind, derart, daß eine
Höhenversetzung zwischen Antriebswelle (14) und Abtriebswelle (18) relativ
zueinander erfolgt, wobei die Kupplungsvorrichtung (34) aus zwei Einzelkupplungen
(36, 38) besteht und die erste Kupplung (36) über einen ersten Käfig (48) mit dem
Gegenritzel (42) der ersten Schaltwelle (32) und die zweite Kupplung (38) über einen
zweiten Käfig (50) mit dem Zahnrad (46) der zweiten Schaltwelle (32a) verbunden ist.
2. Radantrieb nach Anspruch 1
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verteilwelle (30) ein erstes Zahnrad (40) aufweist, wobei das erste Zahnrad (40)
in ein Gegenritzel (42) der ersten Schaltwelle (32) mit der ersten Kupplung (36)
eingreift.
3. Radantrieb nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
die Verteilwelle (30) ein Gegenritzel (44) aufweist, wobei in das Gegenritzel (44) ein
zweites Zahnrad (46) der zweiten Schaltwelle (32a) mit der zweiten Kupplung (38)
eingreift.
4. Radantrieb nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Einzelkupplungen (36, 38) Lamellenkupplungen sind.
5. Radantrieb nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kupplungsvorrichtung (34) hydraulisch oder mechanisch betätigt ist.
6. Radantrieb nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Antriebsmotoren (26) Hydromotoren sind.
7. Radantrieb nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß koaxial zur Abtriebswelle (18) eine Lamellenbremse (52) angeordnet ist.
8. Portalachse mit zwei Radantrieben gemäß Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zwei sich gegenüberliegende Radantriebe (10) die Portalachse (22) ausbilden,
wobei die Portalachse (22) einen portalartigen Freiraum (24) unterhalb von zwei jeweils
unabhängig voneinander angeordneten Antriebsmotoren (26) der Antriebswellen (14)
ausbildet und der Freiraum (24) nach oben in Richtung der Antriebsmotoren (26)
haubenartig ausgewölbt ist.
9. Baumaschine, insbesondere Fahrbahnfertiger, mit einer Portalachse bestehend aus
mindestens zwei korrespondierenden Radantrieben gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7.
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
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Owner name: NAF NEUNKIRCHENER ACHSENFABRIK AG, 91077 NEUNKIRCH |
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