DE19858124A1 - Radantrieb - Google Patents
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Radantrieb, insbesondere für einen Antrieb für Fahrbahnfertiger, mit einer mit einem Antriebsmotor (26) gekuppelten Antriebswelle (14) und einer mit einem Rad (16) verbundenen Abtriebswelle (18). Die Antriebswelle (14) und die Abtriebswelle (18) sind dabei achsenparallel ausgerichtet. Erfindungsgemäß ist mindestens eine Zwischenwelle (20) zwischen der Antriebswelle (14) und der Abtriebswelle (18) ausgebildet und steht in Wirkverbindung zu diesen. Die Zwischenwelle (20) ist ebenfalls achsenparallel zu der Antriebswelle (14) und der Abtriebswelle (18) angeordnet, derart, daß eine Höhenversetzung zwischen Antriebswelle (14) und Abtriebswelle (18) relativ zueinander erfolgt.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Radantrieb, insbe
sondere für Fahrbahnfertiger, mit einer mit einem Antriebsmotor
gekuppelten Antriebswelle und einer mit einem Rad verbundenen
Abtriebswelle, wobei die Antriebswelle und die Abtriebswelle
achsenparallel ausgerichtet sind.
Derartige Radantriebe sind bekannt. Insbesondere werden sie bei
fahrbaren Baumaschinen zur Erstellung von Fahrbahnbelägen
verwendet. Diese sogenannten Fahrbahnfertiger weisen dabei an
einem Ende eine Schüttgutaufnahme und an dem anderen Ende eine
Bearbeitungsvorrichtung zur Fertigung der Fahrbahn mittels des
aufgenommenen Schüttgutes auf. Dabei wird üblicherweise das
Schüttgut unterhalb der Baumaschine, d. h. unterhalb der Rad
achsen, von der Schüttgutaufnahme bis zur Bearbeitungsvor
richtung transportiert.
Nachteilig an derartigen Fahrbahnfertigern ist, daß durch die
niedrige Bauhöhe der bekannten und bisher eingesetzten Portal
achsen der Freiraum unterhalb dieser Achsen relativ klein ist.
Dadurch kann aber nur eine begrenzte Menge an Schüttgut von der
Aufnahme- zur Bearbeitungsvorrichtung transportiert werden. Dies
wiederum verringert nachteiligerweise die Arbeits- beziehungs
weise Fertigungsgeschwindigkeit. Auch bietet hier die Erhöhung
der Fahrgeschwindigkeit des Fahrbahnfertigers während der Fahr
bahnfertigung keine Lösung, da diese Arbeitsgeschwindigkeit un
ter Beibehaltung der vorgegebenen Qualitätsstandards nicht be
liebig erhöht werden kann.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Radan
trieb der eingangs genannten Art bereitzustellen, der eine
Vergrößerung des Freiraums unterhalb der Radachse einer
Baumaschine gewährleistet.
Zur Lösung dieser Aufgabe dient ein Radantrieb gemäß den Merkma
len des Hauptanspruches 1.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen be
schrieben.
Ein erfindungsgemäßer Radantrieb weist mindestens eine
Zwischenwelle zwischen einer Antriebswelle und einer
Abtriebswelle auf, wobei die Zwischenwelle in Wirkverbindung zu
den beiden anderen Wellen steht. Weiterhin ist erfindungsgemäß
die Zwischenwelle achsenparallel zu der Antriebswelle und der
Abtriebswelle angeordnet, derart, daß eine Höhenversetzung zwi
schen Antriebswelle und Abtriebswelle relativ zueinander er
folgt. Durch die Höhenversetzung zwischen Antriebswelle und Ab
triebswelle ergibt sich eine deutliche Erhöhung des Freiraumes
unterhalb der Antriebswelle beziehungsweise der Portalachse an
sich, da bei gleicher Bauhöhe der zur Verfügung stehende Raum
durch die erfindungsgemäße Höhenversetzung der Antriebswelle zur
Abtriebswelle optimal ausgenutzt wird.
Dabei bilden in einer vorteilhaften Ausgestaltung jeweils zwei
sich gegenüberliegende Radantriebe eine Portalachse, wobei die
Portalachse einen portalartigen Freiraum unterhalb von zwei
jeweils unabhängig voneinander angeordneten Antriebsmotoren der
Antriebswellen ausbildet und der Freiraum nach oben in Richtung
der Antriebsmotoren haubenartig ausgewölbt ist. Durch eine
derartige Anordnung ist wiederum gewährleistet, daß das
unterhalb der Portalachse zur Verfügung stehende Raumangebot
nahezu vollständig als Freiraum für die Durchführung von Schütt
gut zur Verfügung steht. Auch die Ausbildung von jeweils zwei
unabhängig voneinander angeordneten Antriebsmotoren für jeden
Radantrieb trägt zur Erhöhung des Raumangebotes unterhalb der
Portalachse bei. Zudem sind die beiden Antriebsmotoren unabhän
gig voneinander steuerbar, was vorteilhafterweise die Lenkbar
keit der Baumaschine deutlich verbessert.
In einer weiteren vorteilhaften Ausbildung des erfindungsgemäßen
Radantriebes ist zwischen der Antriebswelle und der Zwischenwel
le eine zweistufige Schaltstufe angeordnet, die ein Schalten
zwischen einer hohen und einer niedrigen Übersetzung beziehungs
weise einer ersten und einer zweiten Geschwindigkeit ermöglicht.
Dadurch ist gewährleistet, daß neben einer niedrigen Arbeitsge
schwindigkeit auch eine relativ hohe Fahrgeschwindigkeit der
Baumaschine zur Verfügung gestellt wird, wodurch die Einsatzmög
lichkeiten der entsprechenden Baumaschine deutlich erhöht wer
den.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung be
steht die Schaltstufe aus zwei koaxialen Schaltwellen, wobei an
der zweiten Schaltwelle eine Kupplungsvorrichtung ausgebildet
ist. Die Kupplungsvorrichtung besteht dabei aus zwei Einzelkupp
lungen, vorzugsweise zwei Lamellenkupplungen, die hydraulisch
oder mechanisch betätigbar sind. Die erste Schaltwelle weist da
bei ein erstes Zahnrad auf, wobei das erste Zahnrad in ein Ge
genritzel der zweiten Schaltwelle mit der ersten Kupplung ein
greift. Die erste Schaltwelle weist zudem ein Gegenritzel auf,
in das ein zweites Zahnrad der zweiten Schaltwelle mit der zwei
ten Kupplung eingreift. Die erste Kupplung ist dabei über einen
ersten Käfig mit dem Gegenritzel der zweiten Schaltwelle verbun
den, die zweite Kupplung ist über einen zweiten Käfig mit dem
Zahnrad der zweiten Schaltwelle verbunden. Durch eine derartige
Anordnung ist gewährleistet, daß ein problemloses Schalten zwi
schen einem ersten und einem zweiten Gang mit weit auseinander
liegenden Übersetzungen möglich ist. Zudem ist ein synchrones
Schalten der jeweiligen Getriebe der einzelnen Antriebsmotoren
gewährleistet.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist
koaxial zur Abtriebswelle eine Lamellenbremse angeordnet. Da
durch ist gewährleistet, daß die bei bisher verwendeten Bremsen
üblicherweise auftretenden Funktionsprobleme bei Verschmutzung
durch Verunreinigungen nicht mehr relevant sind, da die Brems
leistung der Lamellenbremsen durch derartige Umstände nicht
eingeschränkt wird.
Erfindungsgemäß wird zudem eine Baumaschine, insbesondere ein
Fahrbahnfertiger, mit einer Portalachse bestehend aus zwei
Radantrieben gemäß der vorbeschriebenen Art beansprucht.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung erge
ben sich aus dem im folgenden beschriebenen, zeichnerisch darge
stellten Ausführungsbeispiel. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung zweier gegenüberliegen
der, erfindungsgemäßer Radantriebe; und
Fig. 2 eine schematisch dargestellte, teilweise geschnittene
Abbildung des erfindungsgemäßen Radantriebes.
Die in Fig. 1 schematisch dargestellten Radantriebe 10 weisen
jeweils einen Antriebsmotor 26 sowie ein entsprechendes Ge
triebegehäuse 56 und eine Felge 54 auf, an der jeweils ein Rad
16 angeordnet ist. Die beiden Radantriebe 10 bilden insgesamt
eine Portalachse 22. Unterhalb der Achse 22 befindet sich ein
Freiraum 24, der von einer Achsenabdeckung 58 umgeben ist. Man
erkennt, daß die Achsenabdeckung 58 aus zwei Seitenelementen 60,
62 und einer daran nach oben anschließenden haubenartigen Aus
buchtung 64 besteht. Die haubenartige Ausbildung der Achsenab
deckung 58 ist nur durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der
Radantriebe 10 möglich. Es wird deutlich, daß der zur Verfügung
stehende Freiraum 24 unterhalb der Achse 22 optimal genutzt
werden kann. In diesem Freiraum 24 wird Schüttgut von einem Ende
der Baumaschine zu dem anderen Ende transportiert.
Des weiteren wird aus Fig. 1 deutlich, daß die Bauhöhe der Por
talachse 22 insgesamt niedrig bleibt, obwohl der durch die
Achsenabdeckung 58 definierte Freiraum 24 sehr groß gestaltet
werden kann.
Fig. 2 zeigt den Radantrieb 10 im Detail. Man erkennt, daß der
Radantrieb 10 eine mit dem Antriebsmotor 26 gekuppelte Antriebs
welle 14 aufweist, wobei eine mit dem Rad 16 verbundene Ab
triebswelle 18 achsenparallel dazu ausgerichtet ist. Zwischen
der Antriebswelle 14 und der Abtriebswelle 18 ist eine
Zwischenwelle 20 ausgebildet, die einerseits in Wirkverbindung
zu diesen steht und andererseits ebenfalls achsenparallel zu der
Antriebswelle 14 und der Abtriebswelle 18 angeordnet ist. Es
wird deutlich, daß dadurch eine Höhenversetzung zwischen An
triebswelle 14 und Abtriebswelle 18 relativ zueinander erfolgt.
Die Form des Radantriebes 10 insgesamt paßt sich den durch das
Rad 16 und die Felge 54 vorgegebenen räumlichen Gegebenheiten
an. Entsprechendes gilt für das Getriebegehäuse 56 des Rad
antriebes 10 beziehungsweise der damit verbundenen Achsenab
deckung 58.
Weiterhin erkennt man, daß zwischen der Antriebswelle 14 und der
Zwischenwelle 20 eine zweistufige Schaltstufe 28 angeordnet ist.
Die Schaltstufe 28 ermöglicht ein Schalten zwischen einer hohen
und einer niedrigen Übersetzung beziehungsweise einer ersten und
einer zweiten Geschwindigkeit. Üblicherweise beträgt die
niedrige Fahrgeschwindigkeit, d. h. die Arbeitsgeschwindigkeit
der Baumaschine im ersten Gang 1 m/min. Die eigentliche Fahrge
schwindigkeit der Baumaschine kann im zweiten Gang 20 km/h oder
mehr betragen.
Die Schaltstufe 28 besteht dabei aus zwei koaxialen Schaltwellen
30, 32, wobei an der zweiten Schaltwelle 32 eine Kupplungsvor
richtung 34 bestehend aus zwei Einzelkupplungen 36, 38 ausgebil
det ist. Die Wirkungsweise der Schaltstufe 28 ist dabei derart,
daß die erste Schaltwelle 30 ein erstes Zahnrad 40 aufweist, das
in ein Gegenritzel 42 der zweiten Schaltwelle 32 mit der ersten
Kupplung 36 eingreift. Weiterhin weist die erste Schaltwelle 30
ein Gegenritzel 44 auf, das in ein zweites Zahnrad 46 der zwei
ten Schaltwelle 32 mit der zweiten Kupplung 38 eingreift. Die
erste Kupplung 36 ist dabei über einen ersten Käfig 48 mit dem
Gegenritzel 42 der zweiten Schaltwelle 32 verbunden. Die zweite
Kupplung 38 ist dagegen über einen zweiten Käfig 50 mit dem
Zahnrad 46 der zweiten Schaltwelle 32 verbunden. Durch eine der
artige Anordnung ist ein problemloses Schalten zwischen der ho
hen und der niedrigen Übersetzung möglich.
Des weiteren erkennt man, daß die Einzelkupplungen 36, 38 als
Lamellenkupplungen ausgebildet sind. Die Kupplungsvorrichtung 34
wird dabei hydraulisch oder mechanisch betätigt, wobei die Kupp
lungsvorrichtung 34 mit Tellerfedern geschlossen und mit ent
sprechenden Kolben geöffnet wird. Üblicherweise ist immer eine
der beiden Einzelkupplungen 36, 38 geöffnet. Bei Druckabfall
schließen jedoch beide Kupplungen 36, 38, wobei dann die beiden
Kupplungen 36, 38 als Sicherheitsfeststellbremse dienen. Aller
dings können die beiden Kupplungen 36, 38 auch beide geöffnet
sein. Dies ist zum Beispiel beim Abschleppen der Baumaschine
notwendig. Die Öffnung erfolgt dabei mit einer Hydraulik oder
mechanisch über eine Notlösevorrichtung 76.
Die Antriebsmotoren 26 sind Hydromotoren. Durch die Möglichkeit
der Einzelsteuerung der jeweiligen Antriebsmotoren 26 wird die
Lenkbarkeit der Baumaschine deutlich erhöht.
Des weiteren erkennt man aus Fig. 2, daß koaxial zur Abtriebs
welle 18 eine Lamellenbremse 52 angeordnet ist, die als zusätz
liche Radbremse dient.
Claims (14)
1. Radantrieb, insbesondere für einen Antrieb für Fahrbahn
fertiger, mit einer mit einem Antriebsmotor (26)
gekuppelten Antriebswelle (14) und einer mit einem Rad (16)
verbundenen Abtriebswelle (18), wobei die Antriebswelle
(14) und die Abtriebswelle (18) achsenparallel ausgerichtet
sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine Zwischenwelle (20) zwischen der
Antriebswelle (14) und der Abtriebswelle (18) ausgebildet
ist und in Wirkverbindung zu diesen steht, wobei die
Zwischenwelle (20) achsenparallel zu der Antriebswelle (14)
und der Abtriebswelle (18) angeordnet ist, derart, daß eine
Höhenversetzung zwischen Antriebswelle (14) und Abtriebs
welle (18) relativ zueinander erfolgt.
2. Radantrieb nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwei sich gegenüberliegende Radantriebe (10) eine
Portalachse (22) ausbilden, wobei die Portalachse (22)
einen portalartigen Freiraum (24) unterhalb von zwei
jeweils unabhängig voneinander angeordneten Antriebsmotoren
(26) der Antriebswellen (14) ausbildet und der Freiraum
(24) nach oben in Richtung der Antriebsmotoren (26)
haubenartig ausgewölbt ist.
3. Radantrieb nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen der Antriebswelle (14) und der Zwischenwelle
(20) eine zweistufige Schaltstufe (28) angeordnet ist, die
ein Schalten zwischen einer hohen und einer niedrigen
Übersetzung bzw. einer ersten und einer zweiten Geschwin
digkeit ermöglicht.
4. Radantrieb nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schaltstufe (28) aus zwei koaxialen Schaltwellen
(30, 32) besteht, wobei an der zweiten Schaltwelle (32)
eine Kupplungsvorrichtung (34) ausgebildet ist.
5. Radantrieb nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kupplungsvorrichtung (34) aus zwei Einzelkupplungen
(36, 38) besteht.
6. Radantrieb nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Schaltwelle (30) ein erstes Zahnrad (40)
aufweist, wobei das erste Zahnrad (40) in ein Gegenritzel
(42) der zweiten Schaltwelle (32) mit der ersten Kupplung
(38) eingreift.
7. Radantrieb nach einem der Ansprüche 4 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
die erste Schaltwelle (30) ein Gegenritzel (44) aufweist,
wobei in das Gegenritzel (44) ein zweites Zahnrad (46) der
zweiten Schaltwelle (32) mit der zweiten Kupplung (38)
eingreift.
8. Radantrieb nach einem der Ansprüche 4 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Einzelkupplungen (36, 38) Lamellenkupplungen sind.
9. Radantrieb nach einem der Ansprüche 4 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kupplungsvorrichtung (34) hydraulisch oder
mechanisch betätigt ist.
10. Radantrieb nach einem der Ansprüche 4 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Kupplung (36) über einen ersten Käfig (48)
mit dem Gegenritzel (42) der zweiten Schaltwelle (32)
verbunden ist.
11. Radantrieb nach einem der Ansprüche 4 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Kupplung (38) über einen zweiten Käfig (50)
mit dem Zahnrad (46) der zweiten Schaltwelle (32) verbunden
ist.
12. Radantrieb nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Antriebsmotoren (26) Hydromotoren sind.
13. Radantrieb nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß koaxial zur Abtriebswelle (18) eine Lamellenbremse (52)
angeordnet ist.
14. Baumaschine, insbesondere Fahrbahnfertiger, mit einer
Portalachse bestehend aus mindestens zwei korrespondier
enden Radantrieben gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: NAF NEUNKIRCHENER ACHSENFABRIK AG, 91077 NEUNKIRCH |
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8304 | Grant after examination procedure | ||
8364 | No opposition during term of opposition | ||
8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |