DE19856748C2 - Creme für den Lebensmittelbereich - Google Patents
Creme für den LebensmittelbereichInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Creme für den Lebensmittelbereich,
die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Creme selbst, sowie deren vorteilhafte
Verwendungen.
Im Lebensmittelbereich verwendbare Cremes sind z. B. als Füllungen für Torten bekannt. Sol
chen bekannten Cremes gemeinsam ist ihr hoher Fettgehalt, der sie schwer bekömmlich macht.
Da solche Cremes insbesondere einen erheblichen Sahneanteil enthalten können, ist ihre Verar
beitung zu Tortenfüllungen bei sommerlichen Temperaturen problematisch; zum einen auf
grund ihrer leichten Verderblichkeit und zum anderen deshalb, weil die Torte schnell ihre Form
verliert, wenn sie nicht gekühlt wird.
Von solchen Cremes kann an Sommertagen sogar eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung
ausgehen, wenn zu ihrer Herstellung die Verwendung von Eiern erforderlich ist, wie z. B. bei
einer Eierlikörcreme. Hierdurch kann die Gefahr einer Salmonellenvergiftung bestehen.
Ausgehend von diesem Stand der Technik lag der vorliegenden Erfindung daher die Aufgabe
zugrunde, eine Creme und ein Verfahren für ihre Herstellung bereitzustellen, die bekömmlich
und ohne Verwendung von Konservierungsmitteln oder sonstigen Zusatzstoffen über eine län
gere Zeit haltbar ist und bei der keine Gefahr einer Salmonellenvergiftung besteht, wenn Eier
zu ihrer Herstellung verwendet werden.
Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Verfahren, bei dem in einem ersten Verfahrensschritt ein
Bindemittel angeröstet und zur Bildung einer glatten gebundenen Grundmasse unter weiterer
Wärmezufuhr mit einer eiweißhaltigen Flüssigkeit und einer Spirituose verrührt und abkühlen
gelassen wird, und unter die so entstandene Grundmasse in einem zweiten Verfahrensschritt
zur Herstellung der fertigen Creme ein Speisefett gerührt wird. Das erfindungsgemäße Ver
fahren bezieht sich nicht auf die Herstellung von Soßen.
Durch die Verwendung einer Spirituose, die vorzugsweise Rum sein kann, im ersten Verfah
rensschritt wird vorteilhaft die Haltbarkeit der Grundmasse, und damit auch die der Creme,
erreicht und ein Gären des Teiges verhindert. Gleichzeitig wirkt die Spirituose, bzw. der Rum
als natürlicher Geschmacksverstärker. Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht sowohl
die Herstellung süßer wie pikanter Cremes, wobei im letzteren Fall das Süßungsmittel wegge
lassen wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren gliedert sich in zwei Verfahrensabschnitte. Zunächst wird
eine Grundmasse hergestellt. Dabei wird dem durch das Anrösten heißen Bindemittel die kal
te eiweißhaltige Flüssigkeit zugesetzt. Es ist nicht erforderlich, den zweiten Verfahrensschritt
zur Herstellung der fertigen Creme sofort nach dem Abkühlen der Grundmasse anzuschlie
ßen. Die Grundmasse kann beispielsweise ein paar Tage stehen gelassen werden, um sie dann
zu der fertigen Creme weiterzuverarbeiten. Die Grundmasse kann auch aufgeteilt werden, um
sie mit weiteren Zusätzen, wie weiter unten noch erläutert, zu verschiedenartigen fertigen
Cremes weiter zu verarbeiten. Die Grundmasse kann vor ihrer Weiterverarbeitung in dem
zweiten Verfahrensschritt frisch, auch gekühlt, des weiteren vakuumverpackt, gekühlt oder
ungekühlt, sowie als Konserve gelagert werden. Das Herstellen der Konserve folgt dabei dem
an sich üblichen Verfahren, wobei das Erhitzungsprogramm durch Kombination von Tempe
ratur, Zeit und Druck je nach dem gewünschten Grad der Haltbarkeit in an sich bekannter
Weise gewählt wird.
Dadurch kann die Grundmasse auch vor der Verarbeitung zu der fertigen Creme im Groß-
und Einzelhandel angeboten werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren umfaßt auch die Möglichkeit, eine haltbare Grundmasse
trocken vorzubereiten und beispielsweise vakuumverpackt zum Verkauf anzubieten. Dann
wird das angeröstete trockene Mehl zunächst mit einer eiweißhaltigen Trockenmasse versetzt.
Zu gegebener Zeit kann diese Trockenmasse dann mit Wasser und einer Spirituose versetzt
und nach dem erfindungsgemäßen Verfahren weiterverarbeitet werden. D. h., die angegebene
eiweißhaltige Flüssigkeit setzt sich dann aus einer Trockenmasse und einer dieser in der Re
gel zu einem späteren Zeitpunkt zugegebenen Auflöseflüssigkeit zusammen.
Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Creme ist sowohl back- als auch
frostfest. Dadurch eröffnet sich auch die Möglichkeit, sie als Füllung von Torten zu verwen
den, die als Tiefkühlware angeboten werden sollen. Im Fall der pikanten Creme gilt dies für
Gebäck- oder sonstige Teigfüllungen genauso.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung wird bei der Grundmasse als Bindemittel Wei
zenmehl und als eiweißhaltige Flüssigkeit Milch und in dem zweiten Verfahrensschritt zur
Herstellung der fertigen Creme Butter oder Margarine als Speisefett verwendet. Dabei ist es
durchaus möglich, das Weizenmehl durch Dinkelmehl zu ersetzen. Das Mehl kann auch ver
schiedene Feinheitsgrade bei der Ausmahlung aufweisen, wie beispielsweise die Typen 405
oder 1050. Es kann auch Vollkornmehl verwendet werden.
Bei der Herstellung der Grundmasse in dem ersten Verfahrensschritt kann vorgesehen sein,
daß zusätzlich ein Anteil eines Speisefettes zugegeben wird. Dieses Speisefett kann Butter,
Margarine oder Speiseöl sein. Gemäß einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfah
rens wird das Speisefett nach dem Anrösten des Bindemittels zugegeben, wobei dann die ei
weißhaltige Flüssigkeit unter weiterer Wärmezufuhr mit der Speisefett-Bindemittel-Masse
verrührt wird.
Der bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Creme verwendete Zucker kann zumindest
teilweise durch alternative Süßungsmittel und/oder Zuckeraustauschstoffe ersetzt werden.
Dabei können als alternative Süßungsmittel beispielsweise Ahornsirup oder Honig und als
Zuckeraustauschstoffe beispielsweise Fruchtzucker oder künstliche Süßstoffe verwendet wer
den. Wenn Honig als alternatives Süßungsmittel verwendet wird, kann gemäß einer weiteren
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens vorgesehen sein, daß ein Teil des in
dem
zweiten Verfahrensschritt untergerührten Speisefettes zunächst mit dem Honig vermengt und
erst dann unter die Grundmasse gerührt wird.
Zur Verfeinerung der Creme kann ein Teil der Milch durch Kondensmilch ersetzt werden. Des
weiteren können in dem ersten und/oder nach dem zweiten Verfahrensschritt Gewürze, Ge
schmacksstoffe oder sonstige Aromen zugesetzt werden. Solche Gewürze können zum Bei
spiel Vanilleschoten und alle weiteren Gewürze sein, die üblicherweise bei der Herstellung von
Kuchen, Gebäck oder Pralinés verwendet werden. Als Geschmacksstoffe können z. B. Kaffee-
oder Mokkapulver zugegeben werden und sonstige Aromen können beispielsweise die abge
riebenen Schalen von Zitronen und/oder Orangen sein, je nach dem, welche Art von Creme
hergestellt werden soll.
Der erfindungsgemäßen Creme kann zusätzlich nach dem zweiten Verfahrensschritt auch zu
mindest eine Spirituose untergerührt werden. Spirituosen werden dabei im weitesten Sinn ver
standen. Rum und Liköre, aber auch Weinbrand oder Obstschnäpse sind geeignet.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren kann eine Mokkacreme hergestellt werden. Dann wird
nach dem zweiten Verfahrensschritt lösliches Kaffee- oder Mokkapulver unter die Creme ge
rührt.
Es kann auch eine Lebkuchencreme hergestellt werden. Dann wird der eiweißhaltigen Flüssig
keit, die vorzugsweise Milch ist, eine fertig zusammengestellte Lebkuchengewürzmischung
zugegeben. Die für ein Lebkuchengewürz charakteristischen Gewürze können aber auch indi
viduell zusammengestellt und der eiweißhaltigen Flüssigkeit zugegeben werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich des weiteren zur Herstellung einer Schokoladen
creme. Diese wird dadurch hergestellt, daß in dem ersten Verfahrensschritt vor dem Abkühlen
der Grundmasse eine vorherbestimmte Menge zerkleinerter oder erwärmter Schokolade unter
gerührt wird. Verfeinert werden kann eine solche Schokoladencreme beispielsweise dadurch,
daß nach dem zweiten Verfahrensschritt auch noch ein Kakaoanteil untergerührt wird. Der
Kakaoanteil kann jedoch genauso bereits im ersten Verfahrensschritt zu der eiweißhaltigen
Flüssigkeit gegeben werden und mit dieser erwärmt werden.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann in dem ersten und/oder nach dem zweiten Ver
fahrensschritt zumindest eine Fruchtzubereitung zugesetzt werden. Diese Fruchtzubereitung
kann in dem ersten Verfahrensschritt aus Fruchtsaft bestehen. Nach dem zweiten Verfahrens
schritt kann sie aus Marmelade, kandierten Früchten oder Fruchtsäften bestehen. Unter Frucht
saft wird beispielsweise auch die Flüssigkeit verstanden, die sich bei der Verwendung von Do
senfrüchten ergibt. Wenn ein Teil der eiweißhaltigen Flüssigkeit durch eine solche Fruchtzube
reitung in Form eines Fruchtsaftes ersetzt wird, kann eine Fruchtcreme hergestellt werden.
Dabei hat es sich als vorteilhaft erwiesen, bei der Herstellung der Grundmasse zunächst die
eiweißhaltige Flüssigkeit mit dem Bindemittel zu versetzen und anschließend den durch Frucht
saft ersetzten Anteil hinzuzufügen.
In einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird in dem ersten
und/oder nach dem zweiten Verfahrensschritt zumindest eine Nußart als Auszug in gemahle
ner, geriebener, gehackter, geraspelter und/oder gerösteter Form oder als Nußerzeugnis zuge
setzt. Nüsse werden dabei im weitesten Sinne verstanden und umfassen neben Haselnüssen,
Walnüssen und Mandeln auch Kokosnüsse und Maronen.
Gemäß dieser Ausführungsform kann z. B. eine Kokoscreme hergestellt werden, indem Kokos
raspeln vor der Herstellung der Creme in der eiweißhaltigen Flüssigkeit aufgekocht, ziehen
gelassen und anschließend abgesiebt werden. Die so entstehende, einen Kokosgeschmack auf
weisende eiweißhaltige Flüssigkeit wird anschließend zur Herstellung der Creme verwendet.
Andere Nußcremes können auch dadurch hergestellt werden, daß die Nüsse oder ein Nußer
zeugnis selbst der Creme zugesetzt werden. Das Nußerzeugnis kann beispielsweise Nougat
oder eine Nougatmasse, die auch als Brotaufstrich dient, sowie Marzipan sein, wobei die Auf
zählung nur exemplarisch ist. Bei der Verwendung von Mandeln zur Herstellung einer Man
delcreme kann beispielsweise eine Verfeinerung noch dadurch erreicht werden, daß ein Man
dellikör nach dem zweiten Verfahrensschritt zugesetzt wird. Es können auch noch weitere
Gewürze, Geschmacksstoffe oder sonstige Aromen zugesetzt werden, wie z. B. Karamel. Bei
dieser Ausführungsform, wie bei allen anderen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Verfahrens sind solche Abwandlungen und Kombinationen vielfältig möglich und je nach der
gewünschten geschmacklichen Ausgestaltung der Creme beliebig erzielbar.
Gemäß noch einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens kann auch
eine Eierlikörcreme hergestellt werden. Dann wird die eiweißhaltige Flüssigkeit mit einer vor
herbestimmten Anzahl von Eigelb zerquirlt und zumindest nach dem zweiten Verfahrensschritt
eine Spirituose nach Wahl untergerührt. Bei dieser Creme ist besonders vorteilhaft, daß auch
bei sommerlichen Temperaturen die Gefahr einer Salmonellenvergiftung durch die mitverwen
deten Eier ausgeschlossen werden kann, denn nachdem das Bindemittel mit der eiweißhaltigen
Flüssigkeit versetzt worden ist, ist eine weitere Wärmezufuhr von zumindest 10 min erforder
lich, um eine glatte, gebundene Masse zu erhalten. Diese Zeit reicht aus, um möglicherweise
vorhandene Salmonellen absterben zu lassen. Des weiteren ermöglicht der Zusatz der Spirituo
se, wie beispielsweise Rum mit 54% vol Alkohol oder ein Weizen- oder Obstschnaps, die
weitere Konservierung der Creme.
Die Erfindung betrifft auch die Creme für den Lebensmittelbereich selbst, die nach dem erfin
dungsgemäßen Verfahren hergestellt worden ist.
Die Erfindung betrifft des weiteren die Verwendung der Creme als süße Creme zur Herstellung
von Torten und Pralinés sowie zusätzlich als pikante Creme. Sowohl die pikante Creme als
auch die süße Creme kann für Gebäckfüllungen verwendet werden. Dabei ist die Verwendung
der pikanten Creme nicht auf solche Gebäckfüllungen begrenzt, sondern kann vielseitig einge
setzt werden.
Die erfindungsgemäße Creme ist grundsätzlich so vielseitig mit den oben erwähnten oder auch
weiteren bekannten Zutaten und Aromen kombinierbar, daß sich eine Vielzahl von Kombinati
onsmöglichkeiten ergeben. Die hier genannten Beispiele haben daher nur exemplarischen Cha
rakter. Es können alle für Kuchen, Gebäck oder Pralinés verwendbaren Cremes aus der
Grundmasse des ersten Verfahrensschrittes in Kombination mit dem zweiten Verfahrensschritt
hergestellt werden.
Da das Gesundheitsbewußtsein in breiten Bevölkerungskreisen heute immer mehr zunimmt,
ist von besonderer Bedeutung, daß für die Creme keine Konservierungs- und/oder Zusatzstof
fe, wie beispielsweise Emulgatoren, verwendet werden.
In folgenden soll die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert werden.
100 g Weizenmehl
350 ml Milch
70 ml Rum
350 ml Milch
70 ml Rum
54
Vol.%
Das Mehl wird unter ständigem Rühren langsam erhitzt, bis es einen leichten Nußduft be
kommt. Dann werden Milch und der Rum dazugegeben, und es wird unter weiterer Wärmezu
fuhr kräftig gerührt, bis eine glatte, gebundene Masse entstanden ist, die nicht am Topfboden
klebt. Dafür werden in etwa 10 min benötigt. Die Temperatur beträgt zumindest 70°C. Die so
hergestellte Grundmasse wird von der Kochstelle genommen, die Oberfläche glatt gestrichen
und abkühlen gelassen. Dabei wird die Oberfläche gleich nach dem Glattstreichen mit einer
Folie vollflächig bedeckt.
100 g Weizenmehl
60 g Butter oder Margarine
200 ml Milch
60 ml Rum
60 g Butter oder Margarine
200 ml Milch
60 ml Rum
54
Vol.%
Das Mehl wird unter ständigem Rühren langsam erhitzt, bis es einen leichten Nußduft be
kommt. Dann wird das Fett hinzugegeben, und es wird unter weiterer Wärmezufuhr gerührt,
bis die Farbe des Gemisches heller wird. Dann werden die Milch und der Rum hinzugegeben.
Es wird kräftig gerührt, bis eine glatte, gebundene Masse entstanden ist, die nicht am Topfbo
den klebt. Hierfür werden wieder in etwa 10 min benötigt, wobei die Kerntemperatur zumindest
70°C beträgt. Die Grundmasse wird von der Kochstelle genommen, ihre Oberfläche glatt
gestrichen und abkühlen gelassen. Dabei wird die Oberfläche gleich nach dem Glattstreichen
mit einer Folie vollflächig bedeckt.
100 g Weizenmehl
40 ml Pflanzenöl
200 ml Milch
60 ml Rum
40 ml Pflanzenöl
200 ml Milch
60 ml Rum
54
Vol.%
Die Creme wird hergestellt wie bei Variante 1 angegeben.
Wenn die Grundmasse zunächst als Trockenmasse hergestellt werden soll, die dann beispiels
weise vakuumverpackt über eine längere Zeit aufbewahrt werden kann, wird wie folgt verfah
ren:
100 g Weizenmehl
30-35 g Milchpulver
100 g Weizenmehl
30-35 g Milchpulver
Das trockene Mehl wird ohne Speisefett geröstet und mit dem Milchpulver gründlich ver
mischt. Zusätzlich kann dieser Mischung bereits ein trockener Aromaträger zugefügt werden.
Beispielsweise werden für die spätere Herstellung einer Kokosmasse 80 g ganz feine Kokos
raspeln untergemischt. Für die Herstellung einer Schokoladencreme werden 20 g Kakaopulver
und 100 g fein zerkleinerte Schokolade untergemischt. Gegebenenfalls können dann auch 35 g
Milchpulver verwendet werden. Für die Herstellung einer Lebkuchencreme kann bereits das
Lebkuchengewürz hinzugefügt werden. Für die Herstellung einer Mokkacreme kann bereits
das lösliche Kaffee- bzw. Mokkapulver hinzugefügt werden. Wobei diese Aufzählung nur ex
emplarischen Charakter hat und beliebig erweitert werden kann.
Später kann dann diese Trockenmasse mit 350 ml lauwarmen Wasser und 70 ml Rum
verquirlt werden. Man läßt die Masse 3 bis 5 min stehen, verquirlt noch einmal, bringt die
Masse zum Kochen und kocht dann unter ständigem Rühren, bis eine glatte gebundene Masse
entstanden ist, die nicht am Topfboden klebt. Die Grundmasse wird von der Kochstelle
genommen, ihre Oberfläche glatt gestrichen und abkühlen gelassen. Dabei wird die
Oberfläche gleich nach dem Glattstreichen mit einer Folie vollflächig bedeckt.
250 g Butter oder Margarine
150-250 g Puderzucker
150-250 g Puderzucker
In die Grundmasse, welche wie weiter oben angegeben hergestellt wurde, wird die
zerkleinerte Butter gerührt und nach und nach der Puderzucker hinzugefügt. Die Creme wird
dann schaumig gerührt. Dabei können wahlweise weitere Zutaten beigegeben werden, wie sie
beispielsweise weiter unten angegeben sind. Es kann Raffinadezucker oder Vollrohrzucker
verwendet werden.
250 g Butter oder Margarine
150 g Puderzucker oder fein vermahlener Vollrohrzucker
100 g Honig
150 g Puderzucker oder fein vermahlener Vollrohrzucker
100 g Honig
Die Butter wird in zwei Teile aufgeteilt, wobei der eine Teil mit der Grundmasse verrührt und
der zweite Teil mit dem Honig verrührt wird. Die Butter-Honig-Masse wird dann nach und
nach unter die Grundmasse gerührt.
Vorteilhaft bei der Verwendung von Honig ist die Tatsache, daß der Honig in dem zweiten
Verfahrensschritt hinzugegeben wird und somit nicht erwärmt werden muß. Daher bleiben
seine wertvollen Inhaltsstoffe erhalten.
- 1. Für die Herstellung einer Eierlikörcreme werden Eigelbe in der Milch verquirlt, bevor diese zu dem erhitzen Mehl oder zu dem erhitzten Mehl-Fettgemisch hinzugegeben wird.
- 2. Für die Herstellung einer Fruchtcreme wird ein Teil der Milch, beispielsweise in etwa die Hälfte, durch einen Fruchtsaft oder bei Verwendung von Dosenfrüchten durch den Frucht aufguß aus der Dose ersetzt. Bei der Herstellung der Grundmasse wird dann zunächst die Milch zu dem erhitzten Mehl oder dem Mehl-Fettgemisch hinzugegeben und anschließend der Fruchtsaft. Ansonsten wird verfahren, wie weiter oben bei der Herstellung der Grund masse angegeben.
- 3. Zur Verfeinerung der Creme wird ein Teil der Milch durch Kondensmilch, vorzugsweise Kondensmilch ohne Zucker, ersetzt. Der Anteil der Kondensmilch kann dabei je nach Ge schmack festgelegt werden. Beispielsweise kann ein Fünftel der Milch durch Kondensmilch ersetzt werden. Dieser Verfeinerungsschritt kann bei jeder hergestellten Creme (Eierlikörcreme, Schokoladencreme oder sonstige Creme) durchgeführt werden.
- 4. Für die Herstellung einer Kokoscreme werden Kokosraspeln in der Milch aufgekocht, zie hen gelassen und dann abgesiebt. Diese erhaltene Milch wird dann für die Herstellung der Grundmasse verwendet. Der Anteil der Kokosraspeln kann je nach gewünschter Intensität des Kokosgeschmackes gewählt werden. Beispielsweise können in etwa 100 g Kokosras peln verwendet werden.
- 5. Für die Herstellung einer Schokoladencreme wird Schokolade zu der fast fertigen Grund masse hinzugegeben, zergehen gelassen und untergerührt. Bei den in den Beispielen ange gebenen Mengenverhältnissen für die Grundmasse und den zweiten Verfahrensschritt wer den beispielsweise in etwa 100 g Schokolade hinzugegeben.
- 6. Zur Herstellung einer Lebkuchencreme wird Lebkuchengewürz zu der Milch gegeben. Da bei kann eine fertige Lebkuchengewürzmischung verwendet werden. Es können aber auch die verschiedenen, üblicherweise für Lebkuchen zusammengestellten Gewürze einzeln hin zugegeben werden.
Weitere Variationsmöglichkeiten bestehen in vielfältiger Weise. Ebenso können die zuvor ge
nannten weiteren Zutaten mit solchen Zutaten kombiniert werden, die vorzugsweise nach dem
zweiten Verfahrensschritt hinzugegeben werden. Dies kann zu einer Verfeinerung oder Verstärkung
des Geschmacks führen. Die nachfolgend genannten weiteren Zutaten bei der Her
stellung der fertigen Creme können aber auch völlig allein eine geschmackvolle Creme ergeben,
ohne daß die Grundmasse durch weitere Zutaten abgewandelt wird. Es ist genauso möglich,
die nachfolgend genannten weiteren Zutaten schon im ersten Schritt bei der Herstellung der
Grundmasse hinzuzugeben. Die hier angegebene Verfahrensweise und Reihenfolge des Zuge
bens der Zutaten hat daher einen exemplarischen und erläuternden Charakter.
Nachdem die Grundmasse hergestellt und die zerkleinerte Butter für die Herstellung der ferti
gen Creme, sowie der Puderzucker oder ein Puderzucker oder Vollrohrzucker-Honiggemisch
oder gegebenenfalls ein Zucker-Zuckeraustauschstoffgemisch untergerührt worden ist, können
weitere Zutaten zu der Creme gegeben und schaumig gerührt werden:
- 1. Bei der Herstellung einer Schokoladencreme oder einer Nougatcreme eignen sich Kakao, Nougat, Nougatmassen, geriebene oder erweichte Schokolade, Marzipan oder Karamel.
- 2. Bei der Herstellung einer Mokkatorte eignen sich als weitere Zutaten beispielsweise lösli ches Kaffee- oder Mokkapulver und Milchpulver und/oder Kondensmilch als Verfeinerung. Hier kann auch süße Kondensmilch verwendet werden.
- 3. Für die Herstellung einer Nußtorte eignen sich gemahlene, geriebene, geraspelte, gehackte und/oder geröstete Nüsse verschiedener Art, wie Mandeln und Pistazien aber auch geschäl te, gekochte und gemahlene Maronen.
- 4. Eine besondere Geschmacksnote erzielt man grundsätzlich durch Verfeinerung der Creme mit Vanille oder Vanillezucker.
- 5. Weitere Aromen können in Form von abgeriebener Schale von Zitronen und/oder Orangen hinzugegeben werden.
- 6. Für die Herstellung einer Fruchttorte eignen sich verschiedene Marmeladen, gehacktes, kandiertes Obst, Fruchtsäfte und Fruchtaufgüsse aus der Dose in beliebiger Art.
- 7. Für die Herstellung einer Mandelcreme und einer Eierlikörcreme können Rum, verschiedene Liköre, verschiedene Obstschnäpse oder Weizenschnäpse oder sonstige Spirituosen nach Wahl hinzugefügt werden.
- 8. Weitere bisher nicht genannte Gewürzaromen oder Geschmacksstoffe sind in vielfältiger Art bekannt und können eine Verfeinerung der Creme ergeben.
Wenn bei den Ausführungsbeispielen grundsätzlich die Herstellung von Cremes für Torten
erwähnt ist, so hat dies nur exemplarischen Charakter. Die Creme kann genauso für Gebäck
füllungen und für die Herstellung von Pralinés verwendet werden. Bei letzeren wird die fertige
Creme in geeignete Formen gebracht und wahlweise mit einem Überzug aus weißer oder
dunkler Schokolade, durch Wälzen in Kakaopulver oder in sonstiger Weise konfektioniert. Als
geeignete Form eignen sich kleine Pralinetüten, die grundsätzlich bekannt sind. Die Creme
kann aber auch in eine geeignete Spritzvorrichtung gefüllt werden und dadurch verschieden
geformte Pralinés hergestellt werden.
Für die pikante Creme wird zunächst eine Grundmasse, gegebenenfalls nach einer der Varian
ten, wie weiter oben angegeben, hergestellt. Auch die Herstellung von zunächst nur einer
Trockenmasse ist selbstverständlich möglich.
Dieser Grundmasse werden in dem zweiten Verfahrensschritt 150 g-200 g Butter zugegeben
und die so entstandene Masse wird kurz gerührt. Dann werden anstelle von Zucker pikante
Zutaten untergerührt, die in beliebiger Vielfalt zur Verfügung stehen und ganz nach der ge
wünschten Geschmacksrichtung gewählt werden können. Beispielsweise können dies sein:
- - Gewürze, wie Salz, Pfeffer, Thymian, Paprika, Curry, Meerrettich, Senf usw., fein geriebene Küchenkräuter, wie Petersilie und Schnittlauch, fein gehackte Zwiebeln und Knoblauch.
- - Käse in Form von Quark einer beliebigen Fettstufe, Frischkäse, Frischkäsezubereitungen, Kräuterkäse, Cremekäse, fein geriebener Käse einer beliebigen Sorte.
- - Gemüse in Form von pikant angesetzten sauren Gurken, Paprika, Peperoni, Mais, Sellerie, Oliven, usw.
- - Eier in gekochter und zerkleinerter Form.
- - Gedünstetes oder gebratenes Fleisch, Fleischerzeugnisse und Wurstsorten in zerkleinerter Form, alles insbesondere auch von Geflügel und Wild, auch geräuchert, wie z. B. Salami und Schinken.
- - Fisch und Fischerzeugnisse, wie z. B. Sardinen.
Die Verwendung der so hergestellten pikanten Creme ist vielfältig möglich. Die Erwähnung
der Verwendung dieser Creme als Gebäckfüllung hat daher nur exemplarischen Charakter.
Claims (26)
1. Verfahren zur Herstellung einer Creme für den Lebensmittelbereich, ausgenommen
Soßen, bei dem in einem ersten Verfahrensschritt ein Bindemittel angeröstet und zur
Bildung einer glatten gebundenen Grundmasse unter weiterer Wärmezufuhr mit einer
eiweißhaltigen Flüssigkeit und einer Spirituose verrührt und abkühlen gelassen wird,
und unter die so entstandene Grundmasse in einem zweiten Verfahrensschritt ein
Speisefett gerührt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Grundmasse als
Bindemittel Weizenmehl, als eiweißhaltige Flüssigkeit Milch und als Spirituose Rum
und in dem zweiten Verfahrensschritt Butter oder Margarine als Speisefett verwendet
wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in dem zweiten
Verfahrensschritt zumindest ein Süßungsmittel unter die in dem ersten Verfahrensschritt
hergestellte Grundmasse gerührt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei der
Herstellung der Grundmasse in dem ersten Verfahrensschritt nach dem Anrösten des
Bindemittels zusätzlich ein Anteil eines Speisefettes zugegeben wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß als Speisefett Butter,
Margarine oder Speiseöl verwendet wird.
6. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß als Süßungsmittel ein Zucker
verwendet wird, der zumindest teilweise durch alternative Süßungsmittel und/oder Zuc
keraustauschstoffe ersetzt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß als alternatives
Süßungsmittel Honig verwendet wird, wobei ein Teil des in dem zweiten
Verfahrensschritt untergerührten Speisefettes zunächst mit dem Honig vermengt und
erst dann unter die Grundmasse gerührt wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil der
Milch durch Kondensmilch ersetzt wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß in dem
ersten und/oder nach dem zweiten Verfahrensschritt Gewürze, Geschmacksstoffe oder
sonstige Aromen zugesetzt werden.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem
zweiten Verfahrensschritt zumindest eine Spirituose untergerührt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10 zur Herstellung einer Mokkacreme, dadurch
gekennzeichnet, daß nach dem zweiten Verfahrensschritt lösliches Kaffee- oder
Mokkapulver untergerührt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10 zur Herstellung einer Lebkuchencreme, dadurch
gekennzeichnet, daß der eiweißhaltigen Flüssigkeit Lebkuchengewürz(e) zugegeben
wird (werden).
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10 zur Herstellung einer Schokoladencreme,
dadurch gekennzeichnet, daß in dem ersten Verfahrensschritt vor dem Abkühlen eine
vorherbestimmte Menge zerkleinerter oder erwärmter Schokolade untergerührt wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß in dem
ersten und/oder nach dem zweiten Verfahrensschritt zumindest eine Fruchtzubereitung
zugesetzt wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Fruchtzubereitung bei
dem ersten Verfahrensschritt aus Fruchtsaft besteht.
16. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die nach dem zweiten
Verfahrensschritt zugesetzte Fruchtzubereitung aus Marmelade, kandierten Früchten
und/oder Fruchtsäften besteht.
17. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15 zur Herstellung einer Fruchtcreme, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Teil der eiweißhaltigen Flüssigkeit durch Fruchtsaft ersetzt
wird.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß in dem
ersten und/oder nach dem zweiten Verfahrensschritt zumindest eine Nußart als Auszug,
in gemahlener, geriebener, gehackter, geraspelter und/oder gerösteter Form oder als
Nußerzeugnis zugesetzt wird.
19. Verfahren nach Anspruch 18 zur Herstellung einer Kokoscreme, dadurch
gekennzeichnet, daß Kokosraspeln vor der Herstellung der Creme in der eiweißhaltigen
Flüssigkeit aufgekocht, ziehen gelassen und anschließend abgesiebt werden und die
eiweißhaltige Flüssigkeit zur Herstellung der Creme verwendet wird.
20. Verfahren nach Anspruch 10 zur Herstellung einer Eierlikörcreme, dadurch
gekennzeichnet, daß die eiweißhaltige Flüssigkeit mit einer vorherbestimmten Anzahl
von Eigelben verquirlt und zumindest nach dem zweiten Verfahrensschritt eine
Spirituose untergerührt wird.
21. Creme für den Lebensmittelbereich, erhältlich nach dem Verfahren nach einem der
Ansprüche 1 bis 20.
22. Verwendung der Creme nach Anspruch 21 als süße Creme.
23. Verwendung nach Anspruch 22 zur Herstellung von Torten.
24. Verwendung nach Anspruch 22 zur Herstellung von Pralinés.
25. Verwendung der Creme nach Anspruch 21 als pikante Creme.
26. Verwendung nach Anspruch 22 oder 25 zur Herstellung von Gebäckfüllungen.
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