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DE19856748C2 - Creme für den Lebensmittelbereich - Google Patents

Creme für den Lebensmittelbereich

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DE19856748C2
DE19856748C2 DE19856748A DE19856748A DE19856748C2 DE 19856748 C2 DE19856748 C2 DE 19856748C2 DE 19856748 A DE19856748 A DE 19856748A DE 19856748 A DE19856748 A DE 19856748A DE 19856748 C2 DE19856748 C2 DE 19856748C2
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cream
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stirred
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BRIXA JAN
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Creme für den Lebensmittelbereich, die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Creme selbst, sowie deren vorteilhafte Verwendungen.
Im Lebensmittelbereich verwendbare Cremes sind z. B. als Füllungen für Torten bekannt. Sol­ chen bekannten Cremes gemeinsam ist ihr hoher Fettgehalt, der sie schwer bekömmlich macht. Da solche Cremes insbesondere einen erheblichen Sahneanteil enthalten können, ist ihre Verar­ beitung zu Tortenfüllungen bei sommerlichen Temperaturen problematisch; zum einen auf­ grund ihrer leichten Verderblichkeit und zum anderen deshalb, weil die Torte schnell ihre Form verliert, wenn sie nicht gekühlt wird.
Von solchen Cremes kann an Sommertagen sogar eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung ausgehen, wenn zu ihrer Herstellung die Verwendung von Eiern erforderlich ist, wie z. B. bei einer Eierlikörcreme. Hierdurch kann die Gefahr einer Salmonellenvergiftung bestehen.
Ausgehend von diesem Stand der Technik lag der vorliegenden Erfindung daher die Aufgabe zugrunde, eine Creme und ein Verfahren für ihre Herstellung bereitzustellen, die bekömmlich und ohne Verwendung von Konservierungsmitteln oder sonstigen Zusatzstoffen über eine län­ gere Zeit haltbar ist und bei der keine Gefahr einer Salmonellenvergiftung besteht, wenn Eier zu ihrer Herstellung verwendet werden.
Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Verfahren, bei dem in einem ersten Verfahrensschritt ein Bindemittel angeröstet und zur Bildung einer glatten gebundenen Grundmasse unter weiterer Wärmezufuhr mit einer eiweißhaltigen Flüssigkeit und einer Spirituose verrührt und abkühlen gelassen wird, und unter die so entstandene Grundmasse in einem zweiten Verfahrensschritt zur Herstellung der fertigen Creme ein Speisefett gerührt wird. Das erfindungsgemäße Ver­ fahren bezieht sich nicht auf die Herstellung von Soßen.
Durch die Verwendung einer Spirituose, die vorzugsweise Rum sein kann, im ersten Verfah­ rensschritt wird vorteilhaft die Haltbarkeit der Grundmasse, und damit auch die der Creme, erreicht und ein Gären des Teiges verhindert. Gleichzeitig wirkt die Spirituose, bzw. der Rum als natürlicher Geschmacksverstärker. Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht sowohl die Herstellung süßer wie pikanter Cremes, wobei im letzteren Fall das Süßungsmittel wegge­ lassen wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren gliedert sich in zwei Verfahrensabschnitte. Zunächst wird eine Grundmasse hergestellt. Dabei wird dem durch das Anrösten heißen Bindemittel die kal­ te eiweißhaltige Flüssigkeit zugesetzt. Es ist nicht erforderlich, den zweiten Verfahrensschritt zur Herstellung der fertigen Creme sofort nach dem Abkühlen der Grundmasse anzuschlie­ ßen. Die Grundmasse kann beispielsweise ein paar Tage stehen gelassen werden, um sie dann zu der fertigen Creme weiterzuverarbeiten. Die Grundmasse kann auch aufgeteilt werden, um sie mit weiteren Zusätzen, wie weiter unten noch erläutert, zu verschiedenartigen fertigen Cremes weiter zu verarbeiten. Die Grundmasse kann vor ihrer Weiterverarbeitung in dem zweiten Verfahrensschritt frisch, auch gekühlt, des weiteren vakuumverpackt, gekühlt oder ungekühlt, sowie als Konserve gelagert werden. Das Herstellen der Konserve folgt dabei dem an sich üblichen Verfahren, wobei das Erhitzungsprogramm durch Kombination von Tempe­ ratur, Zeit und Druck je nach dem gewünschten Grad der Haltbarkeit in an sich bekannter Weise gewählt wird.
Dadurch kann die Grundmasse auch vor der Verarbeitung zu der fertigen Creme im Groß- und Einzelhandel angeboten werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren umfaßt auch die Möglichkeit, eine haltbare Grundmasse trocken vorzubereiten und beispielsweise vakuumverpackt zum Verkauf anzubieten. Dann wird das angeröstete trockene Mehl zunächst mit einer eiweißhaltigen Trockenmasse versetzt. Zu gegebener Zeit kann diese Trockenmasse dann mit Wasser und einer Spirituose versetzt und nach dem erfindungsgemäßen Verfahren weiterverarbeitet werden. D. h., die angegebene eiweißhaltige Flüssigkeit setzt sich dann aus einer Trockenmasse und einer dieser in der Re­ gel zu einem späteren Zeitpunkt zugegebenen Auflöseflüssigkeit zusammen.
Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Creme ist sowohl back- als auch frostfest. Dadurch eröffnet sich auch die Möglichkeit, sie als Füllung von Torten zu verwen­ den, die als Tiefkühlware angeboten werden sollen. Im Fall der pikanten Creme gilt dies für Gebäck- oder sonstige Teigfüllungen genauso.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung wird bei der Grundmasse als Bindemittel Wei­ zenmehl und als eiweißhaltige Flüssigkeit Milch und in dem zweiten Verfahrensschritt zur Herstellung der fertigen Creme Butter oder Margarine als Speisefett verwendet. Dabei ist es durchaus möglich, das Weizenmehl durch Dinkelmehl zu ersetzen. Das Mehl kann auch ver­ schiedene Feinheitsgrade bei der Ausmahlung aufweisen, wie beispielsweise die Typen 405 oder 1050. Es kann auch Vollkornmehl verwendet werden.
Bei der Herstellung der Grundmasse in dem ersten Verfahrensschritt kann vorgesehen sein, daß zusätzlich ein Anteil eines Speisefettes zugegeben wird. Dieses Speisefett kann Butter, Margarine oder Speiseöl sein. Gemäß einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfah­ rens wird das Speisefett nach dem Anrösten des Bindemittels zugegeben, wobei dann die ei­ weißhaltige Flüssigkeit unter weiterer Wärmezufuhr mit der Speisefett-Bindemittel-Masse verrührt wird.
Der bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Creme verwendete Zucker kann zumindest teilweise durch alternative Süßungsmittel und/oder Zuckeraustauschstoffe ersetzt werden. Dabei können als alternative Süßungsmittel beispielsweise Ahornsirup oder Honig und als Zuckeraustauschstoffe beispielsweise Fruchtzucker oder künstliche Süßstoffe verwendet wer­ den. Wenn Honig als alternatives Süßungsmittel verwendet wird, kann gemäß einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens vorgesehen sein, daß ein Teil des in dem zweiten Verfahrensschritt untergerührten Speisefettes zunächst mit dem Honig vermengt und erst dann unter die Grundmasse gerührt wird.
Zur Verfeinerung der Creme kann ein Teil der Milch durch Kondensmilch ersetzt werden. Des weiteren können in dem ersten und/oder nach dem zweiten Verfahrensschritt Gewürze, Ge­ schmacksstoffe oder sonstige Aromen zugesetzt werden. Solche Gewürze können zum Bei­ spiel Vanilleschoten und alle weiteren Gewürze sein, die üblicherweise bei der Herstellung von Kuchen, Gebäck oder Pralinés verwendet werden. Als Geschmacksstoffe können z. B. Kaffee- oder Mokkapulver zugegeben werden und sonstige Aromen können beispielsweise die abge­ riebenen Schalen von Zitronen und/oder Orangen sein, je nach dem, welche Art von Creme hergestellt werden soll.
Der erfindungsgemäßen Creme kann zusätzlich nach dem zweiten Verfahrensschritt auch zu­ mindest eine Spirituose untergerührt werden. Spirituosen werden dabei im weitesten Sinn ver­ standen. Rum und Liköre, aber auch Weinbrand oder Obstschnäpse sind geeignet.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren kann eine Mokkacreme hergestellt werden. Dann wird nach dem zweiten Verfahrensschritt lösliches Kaffee- oder Mokkapulver unter die Creme ge­ rührt.
Es kann auch eine Lebkuchencreme hergestellt werden. Dann wird der eiweißhaltigen Flüssig­ keit, die vorzugsweise Milch ist, eine fertig zusammengestellte Lebkuchengewürzmischung zugegeben. Die für ein Lebkuchengewürz charakteristischen Gewürze können aber auch indi­ viduell zusammengestellt und der eiweißhaltigen Flüssigkeit zugegeben werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich des weiteren zur Herstellung einer Schokoladen­ creme. Diese wird dadurch hergestellt, daß in dem ersten Verfahrensschritt vor dem Abkühlen der Grundmasse eine vorherbestimmte Menge zerkleinerter oder erwärmter Schokolade unter­ gerührt wird. Verfeinert werden kann eine solche Schokoladencreme beispielsweise dadurch, daß nach dem zweiten Verfahrensschritt auch noch ein Kakaoanteil untergerührt wird. Der Kakaoanteil kann jedoch genauso bereits im ersten Verfahrensschritt zu der eiweißhaltigen Flüssigkeit gegeben werden und mit dieser erwärmt werden.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann in dem ersten und/oder nach dem zweiten Ver­ fahrensschritt zumindest eine Fruchtzubereitung zugesetzt werden. Diese Fruchtzubereitung kann in dem ersten Verfahrensschritt aus Fruchtsaft bestehen. Nach dem zweiten Verfahrens­ schritt kann sie aus Marmelade, kandierten Früchten oder Fruchtsäften bestehen. Unter Frucht­ saft wird beispielsweise auch die Flüssigkeit verstanden, die sich bei der Verwendung von Do­ senfrüchten ergibt. Wenn ein Teil der eiweißhaltigen Flüssigkeit durch eine solche Fruchtzube­ reitung in Form eines Fruchtsaftes ersetzt wird, kann eine Fruchtcreme hergestellt werden. Dabei hat es sich als vorteilhaft erwiesen, bei der Herstellung der Grundmasse zunächst die eiweißhaltige Flüssigkeit mit dem Bindemittel zu versetzen und anschließend den durch Frucht­ saft ersetzten Anteil hinzuzufügen.
In einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird in dem ersten und/oder nach dem zweiten Verfahrensschritt zumindest eine Nußart als Auszug in gemahle­ ner, geriebener, gehackter, geraspelter und/oder gerösteter Form oder als Nußerzeugnis zuge­ setzt. Nüsse werden dabei im weitesten Sinne verstanden und umfassen neben Haselnüssen, Walnüssen und Mandeln auch Kokosnüsse und Maronen.
Gemäß dieser Ausführungsform kann z. B. eine Kokoscreme hergestellt werden, indem Kokos­ raspeln vor der Herstellung der Creme in der eiweißhaltigen Flüssigkeit aufgekocht, ziehen gelassen und anschließend abgesiebt werden. Die so entstehende, einen Kokosgeschmack auf­ weisende eiweißhaltige Flüssigkeit wird anschließend zur Herstellung der Creme verwendet.
Andere Nußcremes können auch dadurch hergestellt werden, daß die Nüsse oder ein Nußer­ zeugnis selbst der Creme zugesetzt werden. Das Nußerzeugnis kann beispielsweise Nougat oder eine Nougatmasse, die auch als Brotaufstrich dient, sowie Marzipan sein, wobei die Auf­ zählung nur exemplarisch ist. Bei der Verwendung von Mandeln zur Herstellung einer Man­ delcreme kann beispielsweise eine Verfeinerung noch dadurch erreicht werden, daß ein Man­ dellikör nach dem zweiten Verfahrensschritt zugesetzt wird. Es können auch noch weitere Gewürze, Geschmacksstoffe oder sonstige Aromen zugesetzt werden, wie z. B. Karamel. Bei dieser Ausführungsform, wie bei allen anderen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind solche Abwandlungen und Kombinationen vielfältig möglich und je nach der gewünschten geschmacklichen Ausgestaltung der Creme beliebig erzielbar.
Gemäß noch einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens kann auch eine Eierlikörcreme hergestellt werden. Dann wird die eiweißhaltige Flüssigkeit mit einer vor­ herbestimmten Anzahl von Eigelb zerquirlt und zumindest nach dem zweiten Verfahrensschritt eine Spirituose nach Wahl untergerührt. Bei dieser Creme ist besonders vorteilhaft, daß auch bei sommerlichen Temperaturen die Gefahr einer Salmonellenvergiftung durch die mitverwen­ deten Eier ausgeschlossen werden kann, denn nachdem das Bindemittel mit der eiweißhaltigen Flüssigkeit versetzt worden ist, ist eine weitere Wärmezufuhr von zumindest 10 min erforder­ lich, um eine glatte, gebundene Masse zu erhalten. Diese Zeit reicht aus, um möglicherweise vorhandene Salmonellen absterben zu lassen. Des weiteren ermöglicht der Zusatz der Spirituo­ se, wie beispielsweise Rum mit 54% vol Alkohol oder ein Weizen- oder Obstschnaps, die weitere Konservierung der Creme.
Die Erfindung betrifft auch die Creme für den Lebensmittelbereich selbst, die nach dem erfin­ dungsgemäßen Verfahren hergestellt worden ist.
Die Erfindung betrifft des weiteren die Verwendung der Creme als süße Creme zur Herstellung von Torten und Pralinés sowie zusätzlich als pikante Creme. Sowohl die pikante Creme als auch die süße Creme kann für Gebäckfüllungen verwendet werden. Dabei ist die Verwendung der pikanten Creme nicht auf solche Gebäckfüllungen begrenzt, sondern kann vielseitig einge­ setzt werden.
Die erfindungsgemäße Creme ist grundsätzlich so vielseitig mit den oben erwähnten oder auch weiteren bekannten Zutaten und Aromen kombinierbar, daß sich eine Vielzahl von Kombinati­ onsmöglichkeiten ergeben. Die hier genannten Beispiele haben daher nur exemplarischen Cha­ rakter. Es können alle für Kuchen, Gebäck oder Pralinés verwendbaren Cremes aus der Grundmasse des ersten Verfahrensschrittes in Kombination mit dem zweiten Verfahrensschritt hergestellt werden.
Da das Gesundheitsbewußtsein in breiten Bevölkerungskreisen heute immer mehr zunimmt, ist von besonderer Bedeutung, daß für die Creme keine Konservierungs- und/oder Zusatzstof­ fe, wie beispielsweise Emulgatoren, verwendet werden.
In folgenden soll die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert werden.
Herstellung der Grundmasse
100 g Weizenmehl
350 ml Milch
70 ml Rum
54
Vol.%
Das Mehl wird unter ständigem Rühren langsam erhitzt, bis es einen leichten Nußduft be­ kommt. Dann werden Milch und der Rum dazugegeben, und es wird unter weiterer Wärmezu­ fuhr kräftig gerührt, bis eine glatte, gebundene Masse entstanden ist, die nicht am Topfboden klebt. Dafür werden in etwa 10 min benötigt. Die Temperatur beträgt zumindest 70°C. Die so hergestellte Grundmasse wird von der Kochstelle genommen, die Oberfläche glatt gestrichen und abkühlen gelassen. Dabei wird die Oberfläche gleich nach dem Glattstreichen mit einer Folie vollflächig bedeckt.
Herstellung der Grundmasse nach Variante 1
100 g Weizenmehl
60 g Butter oder Margarine
200 ml Milch
60 ml Rum
54
Vol.%
Das Mehl wird unter ständigem Rühren langsam erhitzt, bis es einen leichten Nußduft be­ kommt. Dann wird das Fett hinzugegeben, und es wird unter weiterer Wärmezufuhr gerührt, bis die Farbe des Gemisches heller wird. Dann werden die Milch und der Rum hinzugegeben. Es wird kräftig gerührt, bis eine glatte, gebundene Masse entstanden ist, die nicht am Topfbo­ den klebt. Hierfür werden wieder in etwa 10 min benötigt, wobei die Kerntemperatur zumindest 70°C beträgt. Die Grundmasse wird von der Kochstelle genommen, ihre Oberfläche glatt gestrichen und abkühlen gelassen. Dabei wird die Oberfläche gleich nach dem Glattstreichen mit einer Folie vollflächig bedeckt.
Herstellung der Grundmasse nach Variante 2
100 g Weizenmehl
40 ml Pflanzenöl
200 ml Milch
60 ml Rum
54
Vol.%
Die Creme wird hergestellt wie bei Variante 1 angegeben.
Herstellung der Grundmasse nach Variante 3
Wenn die Grundmasse zunächst als Trockenmasse hergestellt werden soll, die dann beispiels­ weise vakuumverpackt über eine längere Zeit aufbewahrt werden kann, wird wie folgt verfah­ ren:
100 g Weizenmehl
30-35 g Milchpulver
Das trockene Mehl wird ohne Speisefett geröstet und mit dem Milchpulver gründlich ver­ mischt. Zusätzlich kann dieser Mischung bereits ein trockener Aromaträger zugefügt werden. Beispielsweise werden für die spätere Herstellung einer Kokosmasse 80 g ganz feine Kokos­ raspeln untergemischt. Für die Herstellung einer Schokoladencreme werden 20 g Kakaopulver und 100 g fein zerkleinerte Schokolade untergemischt. Gegebenenfalls können dann auch 35 g Milchpulver verwendet werden. Für die Herstellung einer Lebkuchencreme kann bereits das Lebkuchengewürz hinzugefügt werden. Für die Herstellung einer Mokkacreme kann bereits das lösliche Kaffee- bzw. Mokkapulver hinzugefügt werden. Wobei diese Aufzählung nur ex­ emplarischen Charakter hat und beliebig erweitert werden kann.
Später kann dann diese Trockenmasse mit 350 ml lauwarmen Wasser und 70 ml Rum verquirlt werden. Man läßt die Masse 3 bis 5 min stehen, verquirlt noch einmal, bringt die Masse zum Kochen und kocht dann unter ständigem Rühren, bis eine glatte gebundene Masse entstanden ist, die nicht am Topfboden klebt. Die Grundmasse wird von der Kochstelle genommen, ihre Oberfläche glatt gestrichen und abkühlen gelassen. Dabei wird die Oberfläche gleich nach dem Glattstreichen mit einer Folie vollflächig bedeckt.
Herstellung der fertigen Creme als süße Creme
250 g Butter oder Margarine
150-250 g Puderzucker
In die Grundmasse, welche wie weiter oben angegeben hergestellt wurde, wird die zerkleinerte Butter gerührt und nach und nach der Puderzucker hinzugefügt. Die Creme wird dann schaumig gerührt. Dabei können wahlweise weitere Zutaten beigegeben werden, wie sie beispielsweise weiter unten angegeben sind. Es kann Raffinadezucker oder Vollrohrzucker verwendet werden.
Herstellung der fertigen süßen Creme mit Honig
250 g Butter oder Margarine
150 g Puderzucker oder fein vermahlener Vollrohrzucker
100 g Honig
Die Butter wird in zwei Teile aufgeteilt, wobei der eine Teil mit der Grundmasse verrührt und der zweite Teil mit dem Honig verrührt wird. Die Butter-Honig-Masse wird dann nach und nach unter die Grundmasse gerührt.
Vorteilhaft bei der Verwendung von Honig ist die Tatsache, daß der Honig in dem zweiten Verfahrensschritt hinzugegeben wird und somit nicht erwärmt werden muß. Daher bleiben seine wertvollen Inhaltsstoffe erhalten.
Weitere Zutaten bei der Herstellung der Grundmasse für eine süße Creme
  • 1. Für die Herstellung einer Eierlikörcreme werden Eigelbe in der Milch verquirlt, bevor diese zu dem erhitzen Mehl oder zu dem erhitzten Mehl-Fettgemisch hinzugegeben wird.
  • 2. Für die Herstellung einer Fruchtcreme wird ein Teil der Milch, beispielsweise in etwa die Hälfte, durch einen Fruchtsaft oder bei Verwendung von Dosenfrüchten durch den Frucht­ aufguß aus der Dose ersetzt. Bei der Herstellung der Grundmasse wird dann zunächst die Milch zu dem erhitzten Mehl oder dem Mehl-Fettgemisch hinzugegeben und anschließend der Fruchtsaft. Ansonsten wird verfahren, wie weiter oben bei der Herstellung der Grund­ masse angegeben.
  • 3. Zur Verfeinerung der Creme wird ein Teil der Milch durch Kondensmilch, vorzugsweise Kondensmilch ohne Zucker, ersetzt. Der Anteil der Kondensmilch kann dabei je nach Ge­ schmack festgelegt werden. Beispielsweise kann ein Fünftel der Milch durch Kondensmilch ersetzt werden. Dieser Verfeinerungsschritt kann bei jeder hergestellten Creme (Eierlikörcreme, Schokoladencreme oder sonstige Creme) durchgeführt werden.
  • 4. Für die Herstellung einer Kokoscreme werden Kokosraspeln in der Milch aufgekocht, zie­ hen gelassen und dann abgesiebt. Diese erhaltene Milch wird dann für die Herstellung der Grundmasse verwendet. Der Anteil der Kokosraspeln kann je nach gewünschter Intensität des Kokosgeschmackes gewählt werden. Beispielsweise können in etwa 100 g Kokosras­ peln verwendet werden.
  • 5. Für die Herstellung einer Schokoladencreme wird Schokolade zu der fast fertigen Grund­ masse hinzugegeben, zergehen gelassen und untergerührt. Bei den in den Beispielen ange­ gebenen Mengenverhältnissen für die Grundmasse und den zweiten Verfahrensschritt wer­ den beispielsweise in etwa 100 g Schokolade hinzugegeben.
  • 6. Zur Herstellung einer Lebkuchencreme wird Lebkuchengewürz zu der Milch gegeben. Da­ bei kann eine fertige Lebkuchengewürzmischung verwendet werden. Es können aber auch die verschiedenen, üblicherweise für Lebkuchen zusammengestellten Gewürze einzeln hin­ zugegeben werden.
Weitere Variationsmöglichkeiten bestehen in vielfältiger Weise. Ebenso können die zuvor ge­ nannten weiteren Zutaten mit solchen Zutaten kombiniert werden, die vorzugsweise nach dem zweiten Verfahrensschritt hinzugegeben werden. Dies kann zu einer Verfeinerung oder Verstärkung des Geschmacks führen. Die nachfolgend genannten weiteren Zutaten bei der Her­ stellung der fertigen Creme können aber auch völlig allein eine geschmackvolle Creme ergeben, ohne daß die Grundmasse durch weitere Zutaten abgewandelt wird. Es ist genauso möglich, die nachfolgend genannten weiteren Zutaten schon im ersten Schritt bei der Herstellung der Grundmasse hinzuzugeben. Die hier angegebene Verfahrensweise und Reihenfolge des Zuge­ bens der Zutaten hat daher einen exemplarischen und erläuternden Charakter.
Weitere Zutaten bei der Herstellung der fertigen süßen Creme
Nachdem die Grundmasse hergestellt und die zerkleinerte Butter für die Herstellung der ferti­ gen Creme, sowie der Puderzucker oder ein Puderzucker oder Vollrohrzucker-Honiggemisch oder gegebenenfalls ein Zucker-Zuckeraustauschstoffgemisch untergerührt worden ist, können weitere Zutaten zu der Creme gegeben und schaumig gerührt werden:
  • 1. Bei der Herstellung einer Schokoladencreme oder einer Nougatcreme eignen sich Kakao, Nougat, Nougatmassen, geriebene oder erweichte Schokolade, Marzipan oder Karamel.
  • 2. Bei der Herstellung einer Mokkatorte eignen sich als weitere Zutaten beispielsweise lösli­ ches Kaffee- oder Mokkapulver und Milchpulver und/oder Kondensmilch als Verfeinerung. Hier kann auch süße Kondensmilch verwendet werden.
  • 3. Für die Herstellung einer Nußtorte eignen sich gemahlene, geriebene, geraspelte, gehackte und/oder geröstete Nüsse verschiedener Art, wie Mandeln und Pistazien aber auch geschäl­ te, gekochte und gemahlene Maronen.
  • 4. Eine besondere Geschmacksnote erzielt man grundsätzlich durch Verfeinerung der Creme mit Vanille oder Vanillezucker.
  • 5. Weitere Aromen können in Form von abgeriebener Schale von Zitronen und/oder Orangen hinzugegeben werden.
  • 6. Für die Herstellung einer Fruchttorte eignen sich verschiedene Marmeladen, gehacktes, kandiertes Obst, Fruchtsäfte und Fruchtaufgüsse aus der Dose in beliebiger Art.
  • 7. Für die Herstellung einer Mandelcreme und einer Eierlikörcreme können Rum, verschiedene Liköre, verschiedene Obstschnäpse oder Weizenschnäpse oder sonstige Spirituosen nach Wahl hinzugefügt werden.
  • 8. Weitere bisher nicht genannte Gewürzaromen oder Geschmacksstoffe sind in vielfältiger Art bekannt und können eine Verfeinerung der Creme ergeben.
Wenn bei den Ausführungsbeispielen grundsätzlich die Herstellung von Cremes für Torten erwähnt ist, so hat dies nur exemplarischen Charakter. Die Creme kann genauso für Gebäck­ füllungen und für die Herstellung von Pralinés verwendet werden. Bei letzeren wird die fertige Creme in geeignete Formen gebracht und wahlweise mit einem Überzug aus weißer oder dunkler Schokolade, durch Wälzen in Kakaopulver oder in sonstiger Weise konfektioniert. Als geeignete Form eignen sich kleine Pralinetüten, die grundsätzlich bekannt sind. Die Creme kann aber auch in eine geeignete Spritzvorrichtung gefüllt werden und dadurch verschieden geformte Pralinés hergestellt werden.
Herstellung einer pikanten Creme
Für die pikante Creme wird zunächst eine Grundmasse, gegebenenfalls nach einer der Varian­ ten, wie weiter oben angegeben, hergestellt. Auch die Herstellung von zunächst nur einer Trockenmasse ist selbstverständlich möglich.
Dieser Grundmasse werden in dem zweiten Verfahrensschritt 150 g-200 g Butter zugegeben und die so entstandene Masse wird kurz gerührt. Dann werden anstelle von Zucker pikante Zutaten untergerührt, die in beliebiger Vielfalt zur Verfügung stehen und ganz nach der ge­ wünschten Geschmacksrichtung gewählt werden können. Beispielsweise können dies sein:
  • - Gewürze, wie Salz, Pfeffer, Thymian, Paprika, Curry, Meerrettich, Senf usw., fein geriebene Küchenkräuter, wie Petersilie und Schnittlauch, fein gehackte Zwiebeln und Knoblauch.
  • - Käse in Form von Quark einer beliebigen Fettstufe, Frischkäse, Frischkäsezubereitungen, Kräuterkäse, Cremekäse, fein geriebener Käse einer beliebigen Sorte.
  • - Gemüse in Form von pikant angesetzten sauren Gurken, Paprika, Peperoni, Mais, Sellerie, Oliven, usw.
  • - Eier in gekochter und zerkleinerter Form.
  • - Gedünstetes oder gebratenes Fleisch, Fleischerzeugnisse und Wurstsorten in zerkleinerter Form, alles insbesondere auch von Geflügel und Wild, auch geräuchert, wie z. B. Salami und Schinken.
  • - Fisch und Fischerzeugnisse, wie z. B. Sardinen.
Die Verwendung der so hergestellten pikanten Creme ist vielfältig möglich. Die Erwähnung der Verwendung dieser Creme als Gebäckfüllung hat daher nur exemplarischen Charakter.

Claims (26)

1. Verfahren zur Herstellung einer Creme für den Lebensmittelbereich, ausgenommen Soßen, bei dem in einem ersten Verfahrensschritt ein Bindemittel angeröstet und zur Bildung einer glatten gebundenen Grundmasse unter weiterer Wärmezufuhr mit einer eiweißhaltigen Flüssigkeit und einer Spirituose verrührt und abkühlen gelassen wird, und unter die so entstandene Grundmasse in einem zweiten Verfahrensschritt ein Speisefett gerührt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Grundmasse als Bindemittel Weizenmehl, als eiweißhaltige Flüssigkeit Milch und als Spirituose Rum und in dem zweiten Verfahrensschritt Butter oder Margarine als Speisefett verwendet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in dem zweiten Verfahrensschritt zumindest ein Süßungsmittel unter die in dem ersten Verfahrensschritt hergestellte Grundmasse gerührt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Herstellung der Grundmasse in dem ersten Verfahrensschritt nach dem Anrösten des Bindemittels zusätzlich ein Anteil eines Speisefettes zugegeben wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß als Speisefett Butter, Margarine oder Speiseöl verwendet wird.
6. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß als Süßungsmittel ein Zucker verwendet wird, der zumindest teilweise durch alternative Süßungsmittel und/oder Zuc­ keraustauschstoffe ersetzt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß als alternatives Süßungsmittel Honig verwendet wird, wobei ein Teil des in dem zweiten Verfahrensschritt untergerührten Speisefettes zunächst mit dem Honig vermengt und erst dann unter die Grundmasse gerührt wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil der Milch durch Kondensmilch ersetzt wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß in dem ersten und/oder nach dem zweiten Verfahrensschritt Gewürze, Geschmacksstoffe oder sonstige Aromen zugesetzt werden.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem zweiten Verfahrensschritt zumindest eine Spirituose untergerührt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10 zur Herstellung einer Mokkacreme, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem zweiten Verfahrensschritt lösliches Kaffee- oder Mokkapulver untergerührt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10 zur Herstellung einer Lebkuchencreme, dadurch gekennzeichnet, daß der eiweißhaltigen Flüssigkeit Lebkuchengewürz(e) zugegeben wird (werden).
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10 zur Herstellung einer Schokoladencreme, dadurch gekennzeichnet, daß in dem ersten Verfahrensschritt vor dem Abkühlen eine vorherbestimmte Menge zerkleinerter oder erwärmter Schokolade untergerührt wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß in dem ersten und/oder nach dem zweiten Verfahrensschritt zumindest eine Fruchtzubereitung zugesetzt wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Fruchtzubereitung bei dem ersten Verfahrensschritt aus Fruchtsaft besteht.
16. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die nach dem zweiten Verfahrensschritt zugesetzte Fruchtzubereitung aus Marmelade, kandierten Früchten und/oder Fruchtsäften besteht.
17. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15 zur Herstellung einer Fruchtcreme, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil der eiweißhaltigen Flüssigkeit durch Fruchtsaft ersetzt wird.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß in dem ersten und/oder nach dem zweiten Verfahrensschritt zumindest eine Nußart als Auszug, in gemahlener, geriebener, gehackter, geraspelter und/oder gerösteter Form oder als Nußerzeugnis zugesetzt wird.
19. Verfahren nach Anspruch 18 zur Herstellung einer Kokoscreme, dadurch gekennzeichnet, daß Kokosraspeln vor der Herstellung der Creme in der eiweißhaltigen Flüssigkeit aufgekocht, ziehen gelassen und anschließend abgesiebt werden und die eiweißhaltige Flüssigkeit zur Herstellung der Creme verwendet wird.
20. Verfahren nach Anspruch 10 zur Herstellung einer Eierlikörcreme, dadurch gekennzeichnet, daß die eiweißhaltige Flüssigkeit mit einer vorherbestimmten Anzahl von Eigelben verquirlt und zumindest nach dem zweiten Verfahrensschritt eine Spirituose untergerührt wird.
21. Creme für den Lebensmittelbereich, erhältlich nach dem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 20.
22. Verwendung der Creme nach Anspruch 21 als süße Creme.
23. Verwendung nach Anspruch 22 zur Herstellung von Torten.
24. Verwendung nach Anspruch 22 zur Herstellung von Pralinés.
25. Verwendung der Creme nach Anspruch 21 als pikante Creme.
26. Verwendung nach Anspruch 22 oder 25 zur Herstellung von Gebäckfüllungen.
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