DE19854191A1 - Stabverbindung - Google Patents
StabverbindungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Paket aus mehreren nebeneinander liegenden, meist flachen, plattenförmigen Bauteilen, die fest miteinander verbunden sind, sowie ein Verfahren zu dessen Herstellung. Die Herstellung ist einfach und kostengünstig durchzuführen, und damit auch das gesamte Paket kostengünstig und ausreichend paßgenau herstellbar. Ein erfindungsgemäßes Verfahren zum miteinander Verbinden zu einem Paket mehrerer mit Abstand nebeneinander liegender Bauteile in Längsrichtung, insbesondere von Nadeln, deren Hauptebenen quer zur Längsrichtung liegen, kennzeichnet sich dadurch, daß die einzelnen Bauteile im richtigen Abstand zueinander positioniert werden, in wenigstens einen fluchtenden Durchlaß der Bauteile, insbesondere Nadeln, wenigstens ein Stab in Längsrichtung eingeschoben wird, wobei der Außendurchmesser des Stabes nur geringfügig kleiner ist als der Durchlaß, und im Bereich der Durchdringungen der Bauteile durch den Stab das Paket verklebt wird.
Description
Die Erfindung betrifft ein Paket aus mehreren nebeneinander liegenden, meist
flachen, plattenförmigen Bauteilen, die fest miteinander verbunden sind, sowie ein
Verfahren zu dessen Herstellung.
In industriellen Anwendungen müssen häufig viele nebeneinander liegende, oft
sehr dünne, plattenförmige Bauteile miteinander gehandhabt werden, z. B. bei
dem Bett einer Strickmaschine oder bei Wirkelementen. Zu diesem Zweck wird
eine Vielzahl solcher Bauteile zu einem Paket miteinander verbunden, wodurch
die Handhabung, insbesondere der Austausch, erheblich erleichtert werden. Dies
ist besonders dann wichtig, wenn es sich bei den Bauteilen um Verschleißteile
handelt, und dementsprechend ein Austausch relativ häufig vorgenommen
werden muß. Eine Herstellung aus dem vollen Material, z. B. mittels Fräsen, ist
besonders bei dünnen Bauteilen oft nicht mehr möglich bzw. nicht wirtschaftlich.
Dabei sind bisher unterschiedliche Möglichkeiten bekannt, um diese Bauteile, die
meist aus Metall, insbesondere einem kohlenstoffhaltigen härtbaren Stahl
bestehen, miteinander zu verbinden.
Eher unüblich ist dabei das Verschweißen, da durch die notwendige Schweiß
temperatur Verzug der Bauteile auftreten kann, und insbesondere auch beim
Schweißen die Relativlage der Bauteile zueinander sich sehr leicht ändern kann.
Eine andere Möglichkeit besteht im einzelnen Verkleben der Bauteile nach
einander, was jedoch bei einer großen Anzahl von Bauteilen pro Paket ebenfalls
eine zeitaufwendige Methode ist.
Es ist ferner bekannt, die Bauteile dadurch zu einem Paket zu verbinden, daß die
Bauteile - z. B. an ihren freien Enden - in einen anderen Werkstoff eingegossen
werden. Bei niedriger Anforderung an die Belastbarkeit kann das Eingießen in
Kunststoff erfolgen, bei höherer Belastbarkeit in eine niedrigschmelzende Metall-
Legierung, beispielsweise eine Bleilegierung, oder in Neusilber.
Ein Nachteil besteht darin, daß durch das Eingußmaterial das Gewicht des
Paketes drastisch erhöht wird, insbesondere beim Eingießen in Metall. Das einge
gossene Paket ist dabei nicht selten zehnmal so schwer wie das Paket ohne das
Eingußmaterial, gerade wenn es sich bei den Bauteilen um sehr dünne und kleine
Werkstücke, wie etwa den Nadeln einer Wirkmaschine, handelt.
Der Nachteil besteht darin, daß das Eingießen vorzugsweise an den freien Enden
der Bauteile geschehen muß, da ein Eingießen im mittleren Bereich sehr viel
aufwendiger ist und zudem der Schwund des Vergußmaterials beim Abkühlen
maßlich berücksichtigt werden muß, was großer Erfahrung bedarf. Gerade die
freien Endbereiche der Bauteile dienen jedoch häufig als Funktionsflächen und
müssen frei zugänglich sein.
Es ist weiterhin bekannt, die Bauteile auf Paßstifte aufzufädeln, indem in den
Bauteilen miteinander fluchtende Bohrungen vorhanden sind, durch die die Paß
stifte hindurchgeführt werden. Der gewünschte Abstand zwischen den einzelnen
Bauteilen kann durch jeweils zwischengelegte Distanzhülsen erzielt werden.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß die benötigten Paßstifte mit sehr gerin
gen Maßtoleranzen gefertigt werden müssen und entsprechend teuer sind.
Darüber hinaus ist das Anordnen von Distanzhülsen zwischen den Nadeln beim
Auffädeln schwierig und zeitaufwendig. Zudem ergibt sich dabei das Problem des
Summenfehlers bei den Distanzhülsen.
Weiterhin ist es bekannt, die Bauteile auf ein Paßrohr aufzufädeln, indem in den
Bauteilen auseinander fluchtende Bohrungen vorhanden sind, durch die das Paß
rohr hindurchgeführt wird. Die Fixierung der Bauteile auf dem Paßrohr erfolgt
durch das anschließende Aufweiten des Rohres radial von innen nach außen
durch einen hindurch geschobenen Aufweitedorn oder eine aufweitende Kugel.
Der Nachteil liegt jedoch darin, daß durch die Aufweitung des Rohres sich dessen
Länge insgesamt verkürzt, also die Ausgangslänge des Paketes nicht deren
Endelänge entspricht, und damit auch während der Aufweitung die Abstände der
Bauteile zueinander verändert werden. Durch diesen Summenfehler können nur
Pakete begrenzter Länge erstellt werden.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß für eine ausreichend stabile Verbindung
einerseits eine gewisse Mindestwandstärke und - wegen eines Mindest-Innen
durchmessers des Rohres für das Aufweiteelement - somit ein gewisser Mindest-
Außendurchmesser des Rohres erforderlich ist. Wegen der mechanischen Bela
stung der Randbereiche der aufzufädelnden Bauteile um den Durchlaß herum
kann auch eine gewisse Mindestbreite der Bauteile im Bereich der Durchlässe
nicht unterschritten werden.
Es ist daher die Aufgabe gemäß der vorliegenden Erfindung, ein Paket sowie ein
Verfahren zu dessen Herstellung zu schaffen, wobei die Herstellung einfach und
kostengünstig durchzuführen ist, und damit auch das gesamte Paket einerseits
kostengünstig und andererseits ausreichend paßgenau herstellbar ist.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 1 und 24 gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Dadurch, daß in die miteinander fluchtenden Durchlässe der Bauteile ein Stab
eingeschoben wird, und dieser Stab anschließend mit dem Paket der Bauteile so
verklebt wird, daß die einzelnen Bauteile fest auf dem Stab sitzen, ergeben sich
deutliche Vorteile gegenüber den bisherigen Befestigungsmethoden:
Dabei muß der zum Hindurchschieben verwendete Stab weniger paßgenau sein
als ein Paßstift, da nicht das Spiel zwischen dem Außendurchmesser des Stabes
im Ausgangszustand und dem Innendurchmesser des Durchlasses der Bauteile
das spätere Bewegungsspiel der Bauteile innerhalb des Paketes bestimmt, wie
bei einem Paßstift.
Vielmehr müssen die einzelnen Bauteile beim Verbinden lediglich in der richtigen
Relativlage zueinander angeordnet werden und zwar in der gewünschten Endlage
zueinander. Zum einen ist das Einschieben des Stabs einfach, da ausreichend
Spiel, ca. ein bis fünf Hundertstel Millimeter, zwischen dem Außendurchmesser
des Stabs und dem Innendurchmesser des Durchlasses vorhanden sein darf.
Zum anderen wird die Verbindung mit den Bauteilen erst durch das Verkleben mit
dem Stab vollzogen, und somit werden selbst geringe Positions- oder Maßabwei
chungen der Durchlässe in den Bauteilen hierdurch ausgeglichen. Dies verein
facht und verbilligt die Herstellung der einzelnen Bauteile. Darüber hinaus muß
auch der Stab selbst hinsichtlich des Außendurchmessers nur Anforderungen
erfüllen, die deutlich unter den engen Toleranzen eines Paßstiftes liegen.
Beispielsweise wird sich der Durchmesser des Stabs dagegen mit der Größe der
Bauteile relativ stark ändern und beträgt mindestens 4 mm. Ein üblicher Durch
messer für Bauteile; die eine Höhe von ca. 10 bis 20 mm aufweisen, ist 3 mm.
Während die einzelnen Bauteile meist aus einem kohlenstoffhaltigen, also einem
härtbarem, bei der Verbindung jedoch ungehärteten, Stahl wie C80 oder C100
bestehen, wird für den Stab meist ein Chromnickelstahl verwendet.
Dadurch, daß weder beim Einschieben der Stäbe in die miteinander fluchtenden
Durchlässe noch beim Verkleben des Paketes nennenswerte mechanische Kräfte
auf deren Klemmbauteile übertragen werden, müssen die einzelnen Bauteile im
Bereich der Durchlässe nicht abgestützt werden, sondern die Lagefixierung und
Positionierung der einzelnen Bauteile zueinander in deren Funktionsbereich ist
ausreichend. Dies bietet den Vorteil, daß auch solche Bauteile, die zwar im
Funktionsbereich die geforderten Maßtoleranzen wie etwa Geradheit etc. ein
halten, nicht jedoch im Bereich der Durchlässe, dennoch verwendet werden
können, da eine Verkrümmung etc., die ausschließlich im Bereich der Durchlässe
vorhanden ist, sich dort z. B. zwar in unterschiedlichen Abstände der Bauteile
zueinander äußert, nicht jedoch die richtige Positionierung der Funktionsteile der
Bauteile zueinander beeinflußt.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß durch die erfindungsgemäße Art der
Verbindung zu einem Paket kein Summenfehler auftritt, und somit fast unbe
grenzte Paketlängen erzielbar sind. Durch definierte Länge und Axial-
Positionierung bezüglich der Nadeln beim Verkleben ist das bisherige
nachträgliche Bearbeiten an den stirnseitigen Enden vermeidbar.
Ein dritter Vorteil besteht darin, daß Stäbe mit sehr geringem Außendurchmesser
verwendet werden können, nämlich mit solchen Außendurchmessern, die aus
schließlich für die geforderte Biegesteifigkeit dieser Stäbe ausreichend sind, da
kein innerer Hohlraum für das Durchschieben eines Aufweiteelementes benötigt
wird.
Da auch keine mechanischen Kräfte auf die Bauteile im Bereich der Durchlässe
wirken, kann auch die verbleibende Breite zwischen dem Rand des Bauteiles und
dem Durchlaß im Bauteil sehr gering gewählt werden und dadurch insgesamt eine
geringe Breite des Bauteiles erzielt werden.
Da in der Regel die Abstände zwischen den einzelnen Bauteilen des Paketes
sehr gering sein müssen, also zwischen 0,3 und 3 mm, ist es wichtig, ein
Aufbringverfahren für den Kleber anzuwenden, welches die Benetzung der
ringförmigen Kontaktstelle bzw. Fuge zwischen dem Außenumfang des Stabes
und den Außenflächen der Bauteile sicherstellt. Vorzugsweise wird dabei diese
ringförmige Kontaktstelle nicht nur über ihren gesamten Umfang benetzt, sondern
auch der Außenumfang des Stabes über die gesamte Länge des Abstandes
zwischen den zwei Bauteilen benetzt werden, und insbesondere soll um die Stäbe
herum der gesamte Abstand zwischen den zwei benachbarten Bauteilen mit
Kleber angefüllt werden, um eine möglichst haltbare Verbindung zu erzielen, und
dies natürlich bei allen vorhandenen Stäben eines Paketes. Zur Erzielung eines
möglichst flachen Bauteiles werden dies in der Regel zwei in der
Längserstreckung des Bauteiles beabstandete Stäbe sein.
Zu diesem Zweck muß der Kleber beim Aufbringen also entweder sehr dünn
flüssig sein, oder mit entsprechendem Druck an die Klebestelle eingebracht wer
den. Weiterhin ist eine hohe Oberflächenspannung des Klebers positiv, um zu
erreichen, daß eine möglichst große Fläche beidseits der Berührungsstelle
aufgrund der Oberflächenspannung vom Kleber kontaktiert wird. Insbesondere die
Verwendung solcher Kleber ist von Vorteil, die bei ca. 20°C dickflüssig oder
pastös aufgebracht werden können und dann bei Erwärmung auf ca. 150°C bis
200°C sehr dünnflüssig werden und gleichzeitig sehr schnell aushärten.
Um die Klebewirkung weiter zu fördern, ist es auch positiv, wenn der Kleber in
den Durchlaß der Bauteile hinein zwischen Bauteil und Stab eindringen kann.
Dies ist vor allem dann möglich, wenn hierfür entsprechende Hohlräume zwischen
dem Außendurchmesser des Stabes und dem Innendurchmesser des
Durchlasses in dem Bauteil vorhanden sind, beispielsweise indem die Größe
und/oder die Kontur des Querschnitts des Stabes nicht mit derjenigen des
Durchlasses übereinstimmen und entsprechend kleiner sind.
Dies kann gezielt bewirkt werden, indem beispielsweise der Stab an seinem
Außenumfang in Stablängsrichtung verlaufende Nuten aufweist, während der
Durchlaß eine glatte Kontur besitzt, oder umgekehrt der Innenumfang des
Durchlasses radial nach außen gerichtete Vertiefungen aufweist, während der
Außendurchmesser des Stabes eine glatte Kontur besitzt, unabhängig davon, ob
die Grundkontur rund, viereckig, elliptisch oder Ähnliches ist, wobei aus
Herstellungsgründen in der Regel eine runde Kontur bevorzugt wird.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, zusätzlich zum Verkleben eine kraft- oder
formschlüssige Verbindung zwischen dem Stabaußendurchmesser und dem
Innendurchmesser des Durchlasses vor dem Verkleben zu bewirken. Dies ist
beispielsweise möglich, indem die miteinander fluchtenden Durchlässe eine
birnenförmige Kontur haben, und der Stab in das breite Ende dieser Kontur
eingeschoben und anschließend in Richtung auf das schmale Ende hin verlagert
wird, um sich dann kraftschlüssig aufgrund der entstehenden Keilwirkung darin zu
verklemmen. Bei zwei Durchlässen und Stäben kann diese Verlagerung aufein
ander zu erfolgen mit entsprechender Ausrichtung der Durchlässe.
Eine Ausführungsform gemäß der Erfindung ist nachfolgend anhand der Figuren
beispielhaft näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines fertiggestellten Paketes,
Fig. 2 die positionierten Nadeln vor der Erstellung des Paketes,
Fig. 3 Detailansichten des Paketes vor dem Verkleben, betrachtet in
Längsrichtung der Stäbe, und
Fig. 4 eine Detailansicht des fertig erstellten Paketes von oben, also auf
die Hauptebene des Paketes.
Die Figuren zeigen ein Ausführungsbeispiel, bei dem es sich bei den Bauteilen
um die Nadeln 1a, 1b, 1c einer textilverarbeitenden Maschine, beispielsweise
einer Wirkmaschine, handelt.
Fig. 1 zeigt das fertig erstellte Paket 13, bestehend aus einer Vielzahl im Abstand
nebeneinander liegender Nadeln 1a, 1b, 1c, . . ., deren Ebenen parallel zueinander
liegen, und welche zueinander fluchten. Die länglichen Nadeln 1a, 1b, 1c weisen
an dem freien Ende der einen Hälfte, des Funktionsbereiches 19, die für die
spätere Funktion benötigte Ausnehmung auf, und in der anderen Hälfte, dem
Verbindungsbereich 23, zwei im Längsverlauf der Nadel 1 angeordnete
Durchlässe 6, wobei über alle Nadeln 1 hinweg durch jeden der Durchlässe
jeweils ein Stab 3 eingeschoben und mit allen Nadeln 1 verklebt ist. Dies ist am
besten in der Detail-Aufsicht der Fig. 4 zu erkennen.
Diese Detaildarstellung zeigt, wie sich der Kleber bogenförmig von der Außen
fläche 21 der einen Nadel über die Mantelfläche des Stabes 3 bis zur Außen
fläche 21 der gegenüberliegenden Nadel mit einer U-förmigen Außenkontur
hinwegerstreckt, was eine mechanisch sehr stabile Verbindung der einzelnen
Nadeln auf den Stäben ergibt. Nur bei sehr geringer Oberflächenspannung des
Klebers im Vergleich zum Abstand 20 der Nadeln erreicht der Kleber der einen
ringförmigen Kontaktstelle nicht den Kleber der anderen ringförmigen Kontakt
stelle, wie in der rechten Hälfte der Fig. 4 dargestellt.
Je nach Abstand der beiden Stäbe kann dabei auch - wie im unteren der beiden
Abstände 20 dargestellt - der Kleber 9 zusätzlich den gesamten Zwischenraum
zwischen den Stäben 3 ausfüllen, was ebenfalls zur Stabilisierung der Klebe
verbindung beiträgt.
Wie am linken Stab 3 dargestellt, soll der Kleber 9 dabei bevorzugt auch in den
Durchlaß 6 des jeweiligen Bauteils von den Außenflächen 21 her zwischen Stab 3
und Nadel 1 eindringen, und zwar vorzugsweise so weit, daß der gesamte Frei
raum zwischen Stab 3 und Durchlaß 6 mit Kleber 9 ausgefüllt ist, und somit im
Idealfall ein einstückiger durchgehender Block aus ausgehärtetem Kleber 9 pro
fertigem Paket 13 gegeben ist. Da das Eindringen in die Durchlässe 6 von der
Kapillarwirkung des Klebers, also dessen Viskosität im Vergleich zur Größe des
im Durchlaß noch vorhandenen Freiraumes, abhängt, sind Kleber mit einer hohen
Viskosität zu bevorzugen.
Das Aufbringen des Klebers erfolgt dabei vorzugsweise bei horizontal liegendem
Paket 13 von oben her in Aufbringrichtung 24, sodaß der Kleber aufgrund der
Schwerkraft um die Stäbe 3 herum nach unten fließt.
Dabei kann entweder der überschüssige Kleber nach unten abtropfen, oder die
Aushärtegeschwindigkeit des Klebers ist so abgestimmt, daß der Kleber zwar bis
zum tiefsten Punkt des Umfanges der Stangen 3 bzw. bis zum unteren Rand 7 der
Nadeln 1 herabsinkt, aber dann bereits so weit erstarrt ist, daß ein weiteres
Herabsinken und Abtropfen nicht mehr erfolgt.
Dies kann beispielsweise erzielt werden, indem der Kleber im erwärmten Zustand
aufgebracht wird, und durch das kältere Metall der einzelnen Teile im Verlauf des
Fließens stark abgekühlt und damit in seiner Fließfähigkeit reduziert wird.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, bei einem langsamer aushärtenden Kleber
eine definierte Zeitspanne nach Aufbringen des Klebers von oben, also in Auf
bringungsrichtung 24, das gesamte Paket um eine Rotationsachse 25 rotieren zu
lassen, wie sie beispielsweise in den Fig. 2 eingezeichnet ist, welche parallel
zu den Richtungen der Stäbe 3 und in der Paketebene liegt, und zwar in einer
solchen Richtung, daß die Bewegungsrichtung der Stäbe zu Beginn der Rotation
die schwerkraftbedingte Bewegung des Klebers kompensiert, also in den Fig.
1 und 2 sich die Stäbe 3 zunächst nach unten bewegen.
Da es für die Funktion des fertig erstellten und verklebten Paketes wesentlich ist,
daß die Nadeln 1 in ihrem Funktionsbereich 19, insbesondere an ihren Ösen, die
richtige Position, also vor allem den richtigen Abstand zueinander, einnehmen,
werden gemäß Fig. 2 die einzelnen Nadeln bereits verkleben, und insbesondere
bereits vor dem Einschieben der Stäbe 3 in einer Haltevorrichtung 16 fixiert.
Diese weist nach oben offene, parallel gerichtete Nuten 17 auf, deren Breite der
Dicke der einzulegenden Nadeln entspricht, sowie einen in Längsrichtung 10
verlaufenden Anschlag 18, an dem die einzelnen Nadeln anliegen sollen, und der
die Nadeln dadurch in ihrer Längserstreckung richtig zueinander positioniert. In
der Höhe werden die Nadeln durch Aufliegen auf dem Grunde der Nut 17, gegen
den sie beispielsweise mittels eines Niederhalters 22, der von der offenen Seite
der Nut, also in Fig. 2b von oben, angesetzt wird, gehalten. Die Seitenansicht der
Fig. 2b zeigt ferner, daß aus der Haltevorrichtung der gesamte
Verbindungsbereich 23, in dem sich die Durchlässe 6 für die Stäbe 3 befinden,
außerhalb der Haltevorrichtung liegt. Je nach Gestaltung des Funktionsbereiches
19 kann - z. B. bei dem dargestellten verdickten Kopf der Nadeln 1 in den Fig.
2a, 2b - der Kopf in einem entsprechenden Freiraum der Haltevorrichtung unter
den Nadeln ragen, so daß ein Anliegen der Nadeln auf dem Grunde der Nuten 17
nur im Bereich zwischen der Öse des Funktionsbereiches und den Durchlässen
des Verbindungsbereiches gegeben ist.
Wie die Aufsicht auf die in der Haltevorrichtung 16 aufgenommenen Nadeln 1a,
1b, 1c, . . . der Fig. 2a zeigt, werden dann die Stäbe 3 vorzugsweise von der
gleichen oder auch von der gegenüberliegenden Seite aus durch die miteinander
fluchtenden Durchlässe 6 hindurchgeschoben, und vor dem Aufbringen des
Klebers durch eine nicht dargestellte Haltevorrichtung in der Endlage fixiert.
Die Fig. 3a und 3b stellen vergrößerte Detaildarstellungen in der gleichen
Blickrichtung wie Fig. 2b, jedoch mit bereits eingeschobenen, noch nicht ver
klebten Stäben 3, dar. Dabei zeigt Fig. 3a, daß sehr geringe Breiten 8 zwischen
den Rändern 7 und den Durchlässen 6 der Nadeln 1 möglich sind aufgrund
fehlender mechanischer Belastung bei der Verbindung mit den Stäben, nämlich
Breiten bis herab auf unter 1 mm, sogar bis unter 0,5 mm.
Wie im linken Durchlaß 6 der Fig. 3a ersichtlich, besitzen zwar sowohl der Durch
laß 6 als auch der Stab 3 einen runden Querschnitt, der Durchmesser 4 des
Stabes 3 ist jedoch geringer. Dadurch entsteht ein Spalt zwischen beiden, in den
der Kleber von den Außenflächen der Nadel 1 her eindringen kann. Der Spalt ist
in der Regelexzentrisch, sofern der Stab 3 nicht exakt mittig im Durchlaß 6 posi
tioniert werden kann, was in der Regel nicht möglich ist:
Denn bei der Herstellung der einzelnen Nadeln 1, die sehr dünn und fein sind, sind nicht alle Nadeln 100% eben und 100% gerade. Da jedoch die Fluchtung der Nadeln vor allem im Funktionsbereich 19 notwendig ist, und dort durch die Haltevorrichtung 16 auch erzielt wird, kann es durch leicht gebogene Nadeln dazu kommen, daß die einzelnen, einander entsprechenden, Durchlässe 6 des Paketes nicht 100%ig zueinander fluchten, und deshalb der Durchmesser der Durchlässe um bis zu 10%, bis zu 5% maximal, größer gewählt werden muß als diejenigen der Stäbe 3, um den Stab 3 überhaupt noch in die im Funktionsbereich 19 richtig zueinander positionierten Nadeln eines Paketes hindurchschieben zu können.
Denn bei der Herstellung der einzelnen Nadeln 1, die sehr dünn und fein sind, sind nicht alle Nadeln 100% eben und 100% gerade. Da jedoch die Fluchtung der Nadeln vor allem im Funktionsbereich 19 notwendig ist, und dort durch die Haltevorrichtung 16 auch erzielt wird, kann es durch leicht gebogene Nadeln dazu kommen, daß die einzelnen, einander entsprechenden, Durchlässe 6 des Paketes nicht 100%ig zueinander fluchten, und deshalb der Durchmesser der Durchlässe um bis zu 10%, bis zu 5% maximal, größer gewählt werden muß als diejenigen der Stäbe 3, um den Stab 3 überhaupt noch in die im Funktionsbereich 19 richtig zueinander positionierten Nadeln eines Paketes hindurchschieben zu können.
Die rechte Darstellung des Stabes in Fig. 3a zeigt Möglichkeiten, um auch bei
guter Fluchtung und praktisch spielfreiem Ineinanderpassen von Stab 3 und
Durchlässen 6 noch Hohlräume für das Eindringen des Klebers zwischen Innen
umfang des Durchlasses und Außenumfang des Stabes zu bewirken. Zu diesem
Zweck sind - in der linken Hälfte des Stabes 3' - Vertiefungen 14, die vom Durch
laß 6 aus radial nach außen gerichtet sind und die Nadel 1 in ihrer gesamten
Dicke durchdringen, angeordnet, jedoch nicht in dem Bereich des schmalen ver
bleibenden Bereiches zwischen dem Rand 7 und dem Durchlaß 6, also der ver
bleibenden Breite 8, um diese nicht zusätzlich zu schwächen.
Der Stab 3' weist dagegen eine glatte Außenkontur auf. Beide Konturen besitzen
eine runde Form. Abweichend von der runden Grundform ist auch die in der
rechten Hälfte des Stabes 3" dargestellten Lösung. Ist dagegen die Innenkontur
des Durchlasses 6 eine glatte Innenkontur, weist die nach außen gerichtete
Mantelfläche des Stabes 3" in Längsrichtung durchgehende Rinnen 15 auf.
Fig. 3b zeigt eine Lösung, um zusätzlich zum Verkleben vor dem Aufbringen des
Klebers Stäbe 3 und Nadeln 1 kraftschlüssig miteinander zu verbinden. Dies
erfolgt dadurch, daß die Durchlässe 6 eine sich konisch verjüngende, birnen
förmige Form aufweisen, in welche der Stab 3, der vorzugsweise eine runde
Kontur besitzt, nur in das dicke Ende des birnenförmigen Durchlasses 6' einführ
bar ist.
Anschließend kann der durch alle Nadeln hindurch eingeführte Stab 3 quer zu
seiner Längsrichtung 10 in Richtung auf das dünnere Ende des Durchlasses 6'
verlagert werden, wobei er sich im Durchlaß 6' verklemmt. Vorzugsweise werden
die zwei gleich gestalteten Durchlässe 6' mit den dünnen Enden gegeneinander
weisend in den Nadeln 1 angeordnet sein, so daß die Verlagerung der Stäbe 3 in
den Durchlässen gegeneinander und gleichzeitig erfolgen kann. Da in diesem Fall
mechanische Kräfte auf den Rand 8 der Nadeln 1 einwirken, ist dies nur möglich
bei Nadeln, die so breit gestaltet werden können, daß ein ausreichend breiter
Rand 8 verbleibt.
1
a,
1
b,
1
c Nadeln
3
Stab
4
Außendurchmesser
6
Durchlaß
7
Rand
8
Breite
9
Kleber
10
Längsrichtung
11
Querrichtung
13
Paket
L Länge Paket
LA Ausgangslänge Stab
L Länge Paket
LA Ausgangslänge Stab
14
Vertiefungen
15
Rinnen
16
Haltevorrichtung
17
Nuten
18
Anschlag
19
,
19
' Funktionsbereich
20
Abstand
21
Außenfläche
22
Niederhalter
23
Verbindungsbereich
24
Aufbringrichtung
25
Rotationsachse
Claims (30)
1. Verfahren zum Verbinden mehrerer mit Abstand nebeneinander liegender
Bauteile in Längsrichtung (10) miteinander, insbesondere von Nadeln (10), deren
Hauptebenen quer zur Längsrichtung (10) liegen, zu einem Paket (13),
dadurch gekennzeichnet, daß
- a) die einzelnen Bauteile im richtigen Abstand (20) zueinander positioniert werden,
- b) in wenigstens einen fluchtenden Durchlaß (6) der Bauteile, insbesondere Nadeln (1a, 1b, 1c) wenigstens ein Stab (3) in Längsrichtung (10) einge schoben wird, wobei der Außendurchmesser (4) des Stabes (3) nur gering fügig kleiner ist als der Durchlaß (6), und
- c) im Bereich der Durchdringungen der Bauteile durch den Stab (3) das Paket verklebt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
den Stab (3) aus Metall, insbesondere aus Chrom-Nickel-Stahl oder C-Stahl,
insbesondere härtbarem C-Stahl, besteht.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Außendurchmesser (4) des Stabes ab 0,5 mm beträgt.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Bauteile, insbesondere Nadeln, mehrere Durchlässe (2a, 2b, 2c) aufweisen.
5. Verfahren nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
bei mehr als zwei Durchlässen (2a, 2b, 2c, . . .) die Durchlässe nicht in einer Ebene
liegen.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Durchlaß (6) des Bauteiles größer, insbesondere mindestens einige
Hundertstel mm größer, ist als der Außendurchmesser (4) des Stabes (3).
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Abstand (20) zwischen den einzelnen Bauteilen zwischen 0,1 und 5,
insbesondere zwischen 0,4 und 3 mm beträgt und der Kleber (9) dünnflüssig,
insbesondere mit einer Viskosität von höchstens 370 dPa.s, insbesondere
höchstens 340 dPa.s, insbesondere höchstens 300 dPa.s aufgetragen wird.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der dünnflüssige Kleber in einer Richtung quer zur Längsrichtung (10) und quer
zur Querrichtung (11) auf das Paket aufgebracht wird und insbesondere von der
Oberseite zur Unterseite des Paketes durch Schwerkraft um die Mantelfläche des
Stabes herum läuft.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Kleber im Bereich des Abstandes (10) zwischen den Bauteilen auf die Außen
fläche (21) des Stabes über dessen gesamte Länge des Abstandes (20) aufge
tragen wird als auch auf die beiden angrenzenden Bereiche der Außenflächen
(21) der beiden benachbarten Bauteile.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Kleber (9) in den Durchlaß (6) der Bauteile zwischen Stab (3) und Bauteil
eingebracht wird.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Kleber in einer solchen Menge aufgebracht wird und insbesondere eine so
hohe Oberflächenspannung aufweist, daß der Abstand (20) zwischen den einzel
nen Bauteilen um den gesamten Umfang Ihres Stabes (3) herum bis zu den
Rändern (7) der Bauteile mit Kleber (9) angefüllt wird.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
nach wenigstens teilweisem Aushärten des Klebers (9) der über die Ränder (7)
der Bauteile vorstehende Kleber entfernt wird.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
als Kleber ein schnell aushärtender Kleber, insbesondere innerhalb von maximal
240 Sekunden, insbesondere maximal 180 Sekunde, insbesonder maximal 100
Sekunden, aushärtender Kleber verwendet wird und das Paket nach dem
Aufbringen des Klebers, insbesondere um eine definierte Zeitspanne nach dem
Aufbringen des Klebers, mit solcher Geschwindigkeit um eine Rotationsachse bis
zum Aushärten des Klebers gedreht wird, die quer zur Aufbringrichtung des
Klebers verläuft.
14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
als der Kleber ein Zwei-Komponenten-Kleber verwendet wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Härter ein lösemittelfreier Härter auf Basis von Polyaminoamid ist und der
Binder ein lösemittelfreier Binder auf Basis eines Epoxydharzes ist.
16. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Kleber bei Raumtemperatur oberhalb der Klebestellen aufgebracht und
anschließend auf mindestens 100°C, vorzugsweise 150°C bis 200°C erwärmt wird
und durch die Erwärmung zunächst sehr dünnflüssig wird und an die Klebestelle
absinkt, gleichzeitig aber auch dabei starrt.
17. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Kleber warm ausgehärtet wird, insbesondere bei mindestens 150°C, das
Aufbringen jedoch insbesondere bei Raumtemperatur (20°C) erfolgt.
18. Verfahren nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Kleber ein Lack ist.
19. Verfahren nach Anspruch 17 oder 18,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Kleber im Tauchverfahren aufgebracht wird.
20. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Bauteile vordem Verkleben zueinander positioniert werden durch Aufnahme
in einer Haltevorrichtung (16), die insbesondere nur den Funktionsbereich (19)
der Bauteile zueinander positioniert und wobei die Durchlässe (6) für Stäbe (3)
außerhalb des Funktionsbereiches (19) angeordnet sind.
21. Verfahren nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Stäbe beim Verkleben in radialer Richtung positioniert sind, so daß die
seitliche Bearbeitung entfällt.
22. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Haltevorrichtung (16) in Querrichtung (11) verlaufende Nuten (17) aufweist
sowie einen in Längsrichtung (10) und quer zur Querrichtung (11) verlaufenden
Anschlag (16) für das freie Ende des Funktionsbereiches (19) der Bauteile, und
insbesondere die Bauteile in den Nuten (17) durch einen Niederhalter (22) beim
Verkleben gehalten werden.
23. Paket aus mehreren in Abstand nebeneinander liegenden, fest miteinander
verbundenen Bauteilen, insbesondere von Nadeln (1a, 1b, 1c), deren Haupt
ebenen quer zur Längsrichtung (10) angeordnet sind, insbesondere hergestellt
nach dem Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die nebeneinander liegenden Bauteile von wenigstens einem gemeinsamen Stab
(3), welcher längs der Richtung (10) verläuft, durchsetzt sind, auf welchem die
nebeneinander liegenden Bauteile fest sitzen und wobei im Bereich des Abstan
des (20) zwischen den Durchlässen (6) der einzelnen Bauteile sowohl der Außen
durchmesser des Stabes als auch die angrenzenden Bereiche der Außenflächen
(21) der beiden benachbarten Bauteile mit Kleber benetzt sind.
24. Paket nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Kleber im Durchlaß der Bauteile zwischen Stab und Bauteil eingedrungen ist.
25. Paket nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Außenkontur des Stabes (3) und/oder des Durchlasses (6) der Bauteile rund
ist.
26. Paket nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Außenkontur des Stabes (3) in Längsrichtung (10) verlaufende Rinnen (15)
aufweist.
27. Paket nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Kontur des Durchlasses (6) der Bauteile radial nach außen weisende Vertie
fungen (14) aufweist.
28. Paket nach Anspruch 27,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Vertiefungen (14) nur in den von den Rändern (7) der Bauteile entfernten
Bereichen des Umfanges des Durchlasses (6) vorhanden sind.
29. Paket nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Durchlaß (6) eine in Querrichtung (11) sich konisch verjüngende Kontur auf
weist, die bei allen Bauteilen des Paketes (13) die gleiche Orientierung aufweist
und der Stand (3) einen Außendurchmesser (4) besitzt, der in das breitere Ende
des Durchlasses (6) paßt.
30. Verwendung mehrerer in Längsrichtung aneinander anschließender Pakete
nach einem der Ansprüche 23 bis 29 als Bett in einer Strickmaschine, insbeson
dere als Flachbett in einer Flachbett-Strickmaschine, insbesondere als segmen
tiertes Bett.
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Owner name: SAXONIA TEXTILE PARTS GMBH, 73037 GOEPPINGEN, DE |
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