DE19848835A1 - Mehrpolige Steckverbindung - Google Patents
Mehrpolige SteckverbindungInfo
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Abstract
Bei einer mehrpoligen Steckverbindung, bei der am Stecker und an der zugehörigen Dose bzw. Kupplung mindestens eine Teilzylinderschale aus Metall vorgesehen sind, ist an mindestens einem Längsrand von mindestens einer der Teilzylinderschalen ein Kontaktfederelement ausgebildet, das im richtig zusammengesteckten Zustand mit der Längskante der in Umfangsrichtung benachbarten Teilzylinderschale Kontakt macht.
Description
Die Erfindung betrifft eine mehrpolige Steckverbindung laut Oberbegriff des
Hauptanspruches.
Steckverbindungen dieser Art sind bekannt. (Hauptkatalog der Firma W. W. Fischer
SA, Schweiz, Ausgabe 1997). Zur einfachen Positionsfindung beim Zusammenstecken
von Stecker und Dose bzw. Kupplung sind sowohl am Stecker als auch an der
Dose/Kupplung entweder Halbzylinderschalen aus Metall vorzusehen, die im richtig
zusammengesteckten Zustand sich zu einem die Steckverbindung umgebenden
Vollzylinder ergänzen, oder, falls ein Vertauschen von baugleichen Steckverbindungen
vermieden werden soll, mehrere am Umfang verteilte Teilzylinderschalen,
beispielsweise zwei Viertelzylinderschalen am Stecker und zwei Viertelzylinderschalen
an der Dose/Kupplung (Fischer-Katalog Abschnitt L, Seite 4: Codierungen zur
Positionsfindung beim Stecken).
Um solche Steckverbindungen EMV-dicht zu machen, wird ein Steckergehäuse aus
Metall benutzt, das einerseits mit der Kabelabschirmung elektrisch verbunden wird und
das im zusammengesteckten Zustand mit dem ebenfalls aus Metall bestehenden Gehäuse
der Dose bzw. der Kupplung elektrisch Kontakt macht. Dieser bisher nur über das
Steckergehäuse mögliche Massekontakt für die Kabelabschirmung ist aufwendig und
auch in elektrischer Hinsicht nicht optimal.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine mehrpolige Steckverbindung der bezeichneten
Art so weiterzubilden und zu verbessern, daß der Massekontakt zwischen Stecker und
Dose bzw. Kupplung sowohl in elektrischer als auch in mechanischer Hinsicht optimal
ist.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einer mehrpoligen Steckverbindung laut Oberbegriff
des Hauptanspruches durch dessen kennzeichnende Merkmale gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Gemäß der Erfindung werden die bei solchen Steckverbindungen für die mechanische
Positionsfindung sowieso schon vorgesehenen Teilzylinderschalen aus Metall durch eine
einfache preiswerte Abwandlung gleichzeitig zur Herstellung des elektrischen
Massekontaktes ausgenutzt. Dazu wird an mindestens einer der Teilzylinderschalen an
mindestens einem der Längsränder mindestens ein zusätzliches Kontaktfederelement
ausgebildet, das im zusammengesteckten Zustand zwischen den Längsrändern der
Teilzylinderschalen einen elektrischen Querkontakt herstellt. Für die Herstellung des
Massekontaktes in der Steckverbindung ist es daher nur noch erforderlich, im Stecker
eine galvanische Verbindung zwischen der Kabelabschirmung und der
Teilzylinderschale herzustellen und in der zugehörigen Dose bzw. Kupplung die dortige
Teilzylinderschale mit der Masse des die Dose aufnehmenden Gerätes bzw. mit der an
der Kupplung anschließenden Kabelabschirmung galvanisch zu verbinden, wie dies bei
solchen Steckern und Dosen bzw. Kupplungen bisher schon üblich ist.
Bei Verwendung der Erfindung an Steckern mit einem Steckergehäuse aus Metall, das
die Teilzylinderschalen umschließt und von diesen nur durch einen schmalen Spalt
getrennt ist, wird im zusammengesteckten Zustand über das Kontaktfederelement eine
geringfügige Aufweitung der sich zu einem Vollzylinder ergänzenden
Teilzylinderschalen erreicht. Dadurch werden die einzelnen Teilzylinderschalen
geringfügig nach außen gedrückt, so daß sie mit ihrer Außenfläche mit der
zylindrischen Innenfläche des Steckergehäuses aus Metall elektrischen Kontakt machen.
Hierdurch wird die Masseverbindung zwischen Stecker und Dose bzw. Kupplung noch
verbessert.
Da bei der erfindungsgemäßen Steckverbindung das Steckergehäuse nicht mehr für den
Massekontakt benötigt wird, kann es vollständig aus nichtleitendem Kunststoff
bestehen. Eine erfindungsgemäße Steckverbindung ist sehr preiswert aus wenigen
Einzelteilen zusammensetzbar und trotzdem ist eine gute und sichere
Massekontaktverbindung im zusammengesteckten Zustand gewährleistet. Die den
Querkontakt zwischen den Teilzylinderschalen herstellende Kontaktfederelemente
können auf verschiedene Art und Weise am Längsrand hergestellt werden. Bei kleinen
bis mittleren Steckergrößen, bei denen die Teilzylinderschalen aus dünnem Federblech
bestehen, kann das Kontaktfederelement durch einen parallel zum Längsrand
verlaufenden einzigen Längsschlitz oder durch mehrere hintereinander ausgebildete
kurze Längsschlitze in der Federblechschale hergestellt werden, wobei der dadurch
gebildete ein- oder beidseitig mit der Schale verbundene schmale Federblechsteg bzw.
Federblechstege leicht nach außen gebogen werden. Bei größeren Steckern, bei denen
die Teilzylinderschalen dickwandiger ausgebildet sind, können gesonderte
Kontaktfederteile in entsprechenden Randausnehmungen der Schalen eingesetzt werden.
Die Kontaktfedern werden so auf die Teilzylinderschalen verteilt, daß beim
Zusammenstecken keine Torsionskräfte auf die zur Positionsfindung dienenden
Teilzylinderschalen ausgeübt werden. Bei einer mehrpoligen Steckverbindung mit am
Stecker bzw. Dose/Kupplung vorgesehenen Halbzylinderschalen, wie sie in der Praxis
am gebräuchlichsten sind, werden nur an einer der Halbzylinderschale, vorzugsweise an
der des Steckers, Kontaktfederelemente vorgesehen und zwar an beiden Längsrändern.
Dadurch wird vermieden, daß beim Zusammenstecken die sich zu einem Vollzylinder
ergänzenden Halbzylinderschalen in einer Richtung verdrehen und dann nicht mehr die
vorgegebene Orientierung zwischen den Steckerstiften und den Steckerbuchsen besitzen,
die Aufgabe der exakten Positionsfindung beim Zusammenstecken also nicht mehr
gewährleisten.
Da bei der Erfindung die für die Positionsfindung vorgesehene mechanische
Konstruktion beibehalten wird, ist ein gemäß der Erfindung zusätzlich mit
Kontaktfedern ausgerüsteter Stecker voll kompatibel mit bisher üblichen Steckdosen
bzw. Steckerkupplungen.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand schematischer Zeichnungen an einem
Ausführungsbeispiel näher erläutert.
Fig. 1 zeigt im auseinandergezogenen Zustand eine mehrpolige Steckverbindung,
bestehend aus einem Stecker und einer zugehörigen Steckdose,
Fig. 2 zeigt im Detail die hierbei verwendeten erfindungsgemäßen
Halbzylinderschalen.
Der in Fig. 1 dargestellte Stecker besteht aus einem die Kontaktstifte 1 aufnehmenden
Isoliermaterialkörper 2, auf den eine Halbzylinderschale 3 aus Metall aufgesetzt ist.
Diese Baueinheit ist in ein zylindrisches Steckergehäuse 5 aus Metall eingesetzt. Im
montierten Zustand reicht der vordere Rand der Halbzylinderschale 3 bis nahezu zum
Rand des Steckergehäuses 5. Der Isoliermaterialkörper 2 mit der darauf befestigten
Halbzylinderschale 3 wird im Steckergehäuse 5 durch eine Lötfensterhülse 6 gehalten,
die über eine Spannzange 7 und eine auf das Steckergehäuse 5 aufgeschraubte
Spannmutter 8 nach innen gedrückt wird. Das nicht dargestellte Anschlußkabel wird
durch die Spannmutter 8 und die Spannzange 7 ins Steckergehäuseinnere eingeführt, die
Kabelabschirmung aus Metallgeflecht wird über die Konusfläche 9 der Spannzange
gelegt und im zusammengebauten Zustand zwischen dieser Konusfläche 9 und der
Konusfläche 10 der Lötfensterhülse 6 eingeklemmt. Im verspannten Zustand drückt das
andere Ende 11 der Lötfensterhülse 6 auf den Bund 12 der Halbzylinderschale 3. Es
besteht also ein direkter galvanischer Kontakt zwischen der Kabelabschirmung und der
Halbzylinderschale 3.
In der in dem gezeigten Ausführungsbeispiel dargestellten zugehörigen Dose, die auch
als Kupplung ausgebildet sein kann, ist in einem zylindrischen Dosengehäuse 20 aus
Metall ein zylindrischer Isoliermaterialkörper mit den zugehörigen Kontaktbuchsen 21
eingesetzt, auf dem Isoliermaterialkörper ist ähnlich wie auf dem Körper 2 wieder eine
Halbzylinderschale 23 aus Metall befestigt. Bei Ausbildung der Dose als Kupplung ist
ein dem Steckergehäuse 5 entsprechendes Kupplungsgehäuse vorgesehen und die
Abschirmung des an die Kupplung angeschlossenen Kabels ist wieder ähnlich wie beim
Stecker mit der Halbschale 23 galvanisch verbunden.
Fig. 2 zeigt im vergrößerten Maßstab das Zusammenwirken der beiden
Halbzylinderschalen 3 und 23, die eine exakte Positionierung der Steckerstifte 1
gegenüber den Steckerbuchsen 21 gewährleisten. Nur in der in Fig. 1 und 2
dargestellten Stellung der beiden Halbzylinderschalen zueinander können Stecker und
Dose bzw. Kupplung zusammengesteckt werden und nur in dieser Stellung besitzen die
Steckerstifte und Steckerbuchsen ihre vorbestimmte Zuordnung.
Gemäß der Erfindung ist an mindestens einer der Halbzylinderschalen 3 bzw. 23 an
mindestens einem der Längsränder mindestens ein Kontaktfederelement ausgebildet. In
dem gezeigten Ausführungsbeispiel besteht die Halbzylinderschale 3 des Steckers aus
Federblech und an ihren beiden Längsrändern 15 ist jeweils eine Kontaktfeder 13
ausgebildet, die leicht nach außen gewölbt ist und im zusammengesteckten Zustand mit
den Längsrändern 22 der Halbzylinderschale 23 der Dose Kontakt machen. In dem
gezeigten Ausführungsbeispiel ist diese Kontaktfeder 13 durch einen parallel zum
Längsrand 15 verlaufenden Längsschlitz 14 gebildet, der dadurch entstehende schmale
Steg ist leicht nach außen gewölbt und bildet die Kontaktfeder 13. Der Längsschlitz 14
könnte an einem Ende auch offen sein, so daß eine nur einseitig an der Halbschale
befestigte Kontaktfeder entsteht, wobei allerdings dann dafür gesorgt werden muß, daß
beim Lösen der Steckverbindung die Feder sich nicht am Gegenstück verhakt. Nach
dem gleichen Prinzip könnten auch mehrere geschlossene oder einseitig offene kurze
Federelemente hintereinander parallel zum Längsrand 15 ausgebildet sein. Um für
manche Anwendungsfälle eine völlig hochfrequenzdichte Abschirmung zu erreichen,
könnte der Längsschlitz 14 bzw. die mehreren aufeinanderfolgenden Längsschlitze auch
noch durch ein eingesetztes Folienelement aus Metall oder durch ein leitendes
elastisches Silikonmaterial ausgefüllt bzw. abgedeckt sein.
Durch diese zusätzliche Kontaktfeder am Rand der Halbschalen wird im
zusammengesteckten Zustand ein guter elektrischer Kontakt mit den Längsrändern 22
der Halbzylinderschale 23 hergestellt und so ein guter und definierter Massekontakt
zwischen der Kabelabschirmung und dem die Dose aufnehmenden Gehäuse bzw. der
Kabelabschirmung einer Kupplung. Eine Ausbildung des Steckergehäuses 5 aus Metall
ist überflüssig, es könnte ganz aus Kunststoff bestehen. Wenn aus anderen Gründen
jedoch ein Steckergehäuse aus Metall vorgesehen ist, besitzt die erfindungsgemäße
Maßnahme noch den zusätzlichen Vorteil, daß durch die Kontaktfedern 13 die beiden
Halbzylinderschalen 3 und 23 geringfügig radial aufgeweitet werden und dadurch
zwischen der zylindrischen Innenseite des Metallgehäuses 5 und der Außenseite der
Halbzylinderschalen 3 und 23 noch ein zusätzlicher Massekontakt hergestellt wird.
Die erfindungsgemäße Maßnahme kann bei den verschiedenartigsten mehrpoligen
Steckverbindern beliebiger Größe benutzt werden, auch bei gemischt bestückten
Steckverbindern mit Koaxialkabeln, Lichtleitern, Thermoelementen u. dgl. (Fischer-
Katalog, Abschnitt E bis G).
Claims (7)
1. Mehrpolige Steckverbindung, bei der am Stecker und an der zugehörigen
Dose bzw. Kupplung mindestens eine Teilzylinderschale (3, 23) aus Metall vorgesehen
sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß an mindestens einem Längsrand (15) von mindestens einer der Teilzylinderschalen
(3, 23) ein Kontaktfederelement (13) ausgebildet ist, das im richtig
zusammengesteckten Zustand mit der Längskante (22) der in Umfangsrichtung
benachbarten Teilzylinderschale Kontakt macht.
2. Steckverbindung nach Anspruch 1 mit einer am Stecker und einer an der
zugehörigen Dose bzw. Kupplung vorgesehenen Halbzylinderschale (3, 23) aus Metall,
dadurch gekennzeichnet,
daß an beiden Längsrändern (15) der Halbzylinderschale (3) des Steckers oder der Dose
bzw. Kupplung jeweils ein nach außen gewölbtes Kontaktfederelement (13) ausgebildet
ist.
3. Steckverbindung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Kontaktfederelement (13) aus mindestens einem aus dem
Teilzylinderschalenmaterial herausgearbeiteten, nach außen gewölbten Blechsteg
besteht.
4. Steckverbindung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der oder die Blechstege durch einen oder mehrere hintereinander angeordnete
parallel zum Längsrand (15) der Teilzylinderschale (3) verlaufenden Längsschlitze (14)
gebildet ist (sind).
5. Steckverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Steckergehäuse (5) aus Metall besteht und im zusammengesteckten Zustand die
Außenflächen der durch die Kontaktfederelemente (13) geringfügig radial aufgeweiteten
Teilzylinderschalen (3, 23) mit der Innenseite des Steckergehäuses (5) Kontakt machen.
6. Steckverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse des Steckers und/oder der Dose bzw. Kupplung aus Isoliermaterial
besteht und der elektrische Massekontakt für die Kabelabschirmung unmittelbar über
den durch die Kontaktfederelemente (13) erzeugten Querkontakt zwischen den
Längsrändern (15, 22) der Teilzylinderschalen (3, 23) hergestellt ist.
7. Steckverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die die Federelemente (13) bildenden Längsschlitze (14) der Teilzylinderschale (3)
durch ein nachgiebiges Element aus leitendem Material ausgefüllt bzw. abgedeckt sind.
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